Verbraucherschlichtung
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VERBRAUCHERSCHLICHTUNG<br />
6.<br />
WELCHE GRUNDSÄTZE<br />
GELTEN FÜR DIE VERBRAUCHER<br />
SCHLICHTUNG?<br />
| | Verbraucherinnen und Verbraucher können Streitigkeiten aus<br />
Verbraucherverträgen vor staatlich anerkannten Schlichtungsstellen<br />
klären lassen.<br />
| | Die Streitmittler müssen hohe Qualitätsanforderungen erfüllen,<br />
insbesondere unabhängig und neutral sein (§§ 6, 7 VSBG).<br />
| | Für den Verbraucher ist die Schlichtung im Regelfall kostenlos.<br />
Auf die Unternehmen kommen moderate Kostenbeiträge zu.<br />
| | Das Verfahren ist unkompliziert und leicht zugänglich; die formalen<br />
Anforderungen an die Antragstellung und die Darlegung<br />
des Sachverhalts sind gering.<br />
| | Geschlichtet wird in einem schnellen Verfahren. Es soll innerhalb<br />
von 90 Tagen, seitdem die Schlichtungsstelle die Streitigkeit<br />
vollständig kennt, abgeschlossen sein.<br />
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