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Verbraucherschlichtung

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VERBRAUCHERSCHLICHTUNG<br />

6.<br />

WELCHE GRUNDSÄTZE<br />

GELTEN FÜR DIE VERBRAUCHER­<br />

SCHLICHTUNG?<br />

| | Verbraucherinnen und Verbraucher können Streitigkeiten aus<br />

Verbraucherverträgen vor staatlich anerkannten Schlichtungsstellen<br />

klären lassen.<br />

| | Die Streitmittler müssen hohe Qualitätsanforderungen erfüllen,<br />

insbesondere unabhängig und neutral sein (§§ 6, 7 VSBG).<br />

| | Für den Verbraucher ist die Schlichtung im Regelfall kostenlos.<br />

Auf die Unternehmen kommen moderate Kostenbeiträge zu.<br />

| | Das Verfahren ist unkompliziert und leicht zugänglich; die formalen<br />

Anforderungen an die Antragstellung und die Darlegung<br />

des Sachverhalts sind gering.<br />

| | Geschlichtet wird in einem schnellen Verfahren. Es soll innerhalb<br />

von 90 Tagen, seitdem die Schlichtungsstelle die Streitigkeit<br />

vollständig kennt, abgeschlossen sein.<br />

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