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Welche Unterlagen sind für die Anmeldung erforderlich

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Vereinsring Overath 1953 e.V.<br />

der Overather Ortsvereine<br />

Zugleitung:<br />

Guido Lazotta Handy: 0160/7247453 Email: Zugleitung@vereinsringoverath.de<br />

Hans Lutze Handy: 0171/4048435 Email: Zugleitung@vereinsringoverath.de<br />

Postanschrift: Hans Lutze<br />

Zugleitung Vereinsring Overath<br />

Aulhof 1 51491 Overath<br />

<strong>Welche</strong> <strong>Unterlagen</strong> <strong>sind</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Anmeldung</strong> <strong>erforderlich</strong>?<br />

���� Fußgruppe<br />

Es reicht <strong>die</strong> „<strong>Anmeldung</strong> zum Karnevalszug in Overath“<br />

Alle Anderen:<br />

• <strong>Anmeldung</strong> zum Karnevalszug in Overath sowie<br />

• <strong>Anmeldung</strong> der Wagenengel sowie<br />

���� <strong>für</strong> Fahrzeuge und Zugmaschinen<br />

Alle Fahrzeuge und Zugmaschinen müssen eine Straßenzulassung<br />

(ggf. Kurzzeitkennzeichen) vorweisen!<br />

Für <strong>die</strong> <strong>Anmeldung</strong> benötigte Dokumente:<br />

• eine Kopie der Zulassung (auch von Kurzzeitkennzeichen)<br />

• eine Kopie der Brauchtumsbescheinigung (siehe Hinweise)<br />

• Erklärung „Muster 2“<br />

• Führerscheinkopie des Fahrers (ggf. auch vom Ersatzfahrer)<br />

mit zusätzlicher Personenbeförderung bzw. baugrößentechnisch veränderte<br />

Fahrzeuge und Zugmaschinen benötigen ein TÜV-Gutachten (siehe Hinweise)<br />

• TÜV-Gutachten<br />

• Erklärung „Muster 1“ („Muster 2“ entfällt in <strong>die</strong>sem Fall)<br />

���� <strong>für</strong> Anhänger<br />

• eine Kopie der Zulassung (auch von Kurzzeitkennzeichen)<br />

• eine Kopie der Brauchtumsbescheinigung. Diese bekommen Sie ohne Probleme<br />

kurzfristig von ihrer Fahrzeugversicherung<br />

• Erklärung „Muster 2“<br />

mit Personenbeförderung bzw. baugrößentechnisch veränderte Anhänger bzw.<br />

Anhänger ohne Straßenzulassung benötigen ein TÜV-Gutachten (siehe Hinweise)<br />

• TÜV-Gutachten<br />

• Erklärung „Muster 1“ („Muster 2“ entfällt in <strong>die</strong>sem Fall)<br />

���� <strong>für</strong> Anhänger durch Zugtiere gezogen<br />

Sofern nicht bereits vorhanden, ist hier ein Gutachten analog den Richtlinien <strong>für</strong> den<br />

Bau und Betrieb pferdebespannter Fahrzeuge der Deutschen Reiterlichen Vereinigung<br />

(2. Auflage Januar 1999, Anlage II) <strong>erforderlich</strong>.<br />

Bankverbindungen: Kreissparkasse Köln - BLZ 370 502 99 - Konto-Nr. 0325004406 Seite 1 von 2


Vereinsring Overath 1953 e.V.<br />

der Overather Ortsvereine<br />

Zugleitung:<br />

Guido Lazotta Handy: 0160/7247453 Email: Zugleitung@vereinsringoverath.de<br />

Hans Lutze Handy: 0171/4048435 Email: Zugleitung@vereinsringoverath.de<br />

Postanschrift: Hans Lutze<br />

Zugleitung Vereinsring Overath<br />

Aulhof 1 51491 Overath<br />

Hinweise:<br />

• Ein Gutachten ist auch notwendig, wenn ein Fahrzeug eine Straßenzulassung hat,<br />

aber<br />

a) durch Um-, Auf- oder Erweiterungsbauten <strong>die</strong> zugelassenen Maße und Gewichte<br />

überschritten werden oder<br />

b) <strong>die</strong> Verkehrssicherheit in sonstiger Weise tangiert wird oder<br />

c) wenn Fahrzeuge wesentlich verändert werden und eine von der bisherigen<br />

Betriebserlaubnis/Zulassung nicht erfasste Personenbeförderung erfolgen soll.<br />

• Auf das Gutachten <strong>für</strong> ein Fahrzeug oder Anhänger kann verzichtet werden, wenn <strong>die</strong><br />

bauliche Veränderung allein darin besteht, dass an den Bracken lediglich<br />

Vorrichtungen (z.B. Spanplatten) zur Abdeckung der Räder und zum seitlichen<br />

Anfahrschutz befestigt werden<br />

• Werden Fahrzeuge oder Anhänger in einem Karnevalszug geführt, ist es hierzu<br />

notwendig <strong>die</strong> Fahrzeugversicherung darüber zu informieren, da das Fahrzeug<br />

außerhalb der Zweckbestimmung geführt wird. Der Versicherungsnehmer erhält dann<br />

von seiner Versicherung <strong>für</strong> den Karnevalszug eine sogenannte<br />

Brauchtumsbescheinigung. Diese Bescheinigung ist in der Regel kostenlos. Ohne<br />

<strong>die</strong>se Bescheinigung kann es bei einem Schadenfall zum Verlust des<br />

Versicherungsschutzes kommen.<br />

• In Zweifelsfragen ist immer <strong>die</strong> Entscheidung des amtlich anerkannten<br />

Sachverständigen oder Prüfers einzuholen<br />

Bankverbindungen: Kreissparkasse Köln - BLZ 370 502 99 - Konto-Nr. 0325004406 Seite 2 von 2

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