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Individuelle Etappe - Bayerisches Pilgerbüro

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ung der ERV enthalten. Versicherungsschutz besteht wegen<br />

Krankheit bei Rücktritt vor Reiseantritt (Stornierung) gem. Teil A<br />

sowie den Artikeln 1 - 11 der Versicherungsbedingungen für Reiseversicherungen<br />

der ERV. Mit der Buchungsbestätigung erhält<br />

der Kunde einen Versicherungsausweis (Versicherungsschein),<br />

dem die Versicherungsbedingungen und weitere Einzelheiten zu<br />

entnehmen sind. Nach Eintritt eines Versicherungsfalles ist die<br />

versicherte Person verpflichtet, die Reise unverzüglich zu stornieren<br />

und den Schaden der EUROPÄISCHEN Reiseversicherungs-<br />

AG Leistungsabteilung, Vogelweidestr. 5, 81677 München, Tel.<br />

+49 (0)89 / 4166-1799 zu melden. Bei allen übrigen Reisen ist<br />

eine Reiserücktrittskostenversicherung nicht enthalten, kann aber<br />

auf Kundenwunsch kostenpflichtig hinzugebucht werden.<br />

6. Nicht in Anspruch genommene Leistung<br />

Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger<br />

Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch,<br />

hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises.<br />

Das bp wird sich bei den Leistungsträgern um Erstattung<br />

der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese<br />

Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen<br />

handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder<br />

behördliche Bestimmungen entgegenstehen.<br />

7. Rücktritt und Kündigung durch das bp<br />

Das bp kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag<br />

zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag<br />

kündigen:<br />

7.1 Ohne Einhaltung einer Frist<br />

Wenn der Kunde die Durchführung der Reise ungeachtet einer<br />

Abmahnung des bp oder des Reiseleiters nachhaltig stört oder<br />

wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die<br />

sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt das<br />

bp, so behält es den Anspruch auf den Reisepreis; es muss sich<br />

jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen<br />

Vorteile anrechnen lassen, die es aus einer anderweitigen Verwendung<br />

der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt,<br />

einschließlich der von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.<br />

7.2 Bis 3 Wochen vor Reiseantritt<br />

Wenn die Mindestteilnehmerzahl (bei europäischen Pilgerreisen<br />

25 Personen, bei außereuropäischen Pilgerreisen 20 Personen,<br />

bei Lourdesflügen 80 Personen, bei Lourdessonderzügen 400<br />

Personen, bei der Sonderzugreise für Familien nach Rom 350 Personen,<br />

bei Studienreisen 20 Personen, bei der Schienenkreuzfahrt<br />

200 Personen, bei Jakobusweg- und Wanderreisen 15 Personen,<br />

bei den Jakobuswegreisen „individuell“ 4 Personen, bei der Fluss -<br />

kreuzfahrt "Malerische Seine – zwischen ländlicher Idylle und<br />

pulsierender Metropole" 80 Personen, bei der Flusskreuzfahrt<br />

"Nil - Lebensader Afrikas" 40 Personen, bei den Flusskreuzfahrten<br />

"Auf dem Dnjepr von Odessa nach Kiew" und "Auf Wolga<br />

und Newa von Moskau nach St. Petersburg" 200 Personen und<br />

bei der Hochseekreuzfahrt "Fjordwelt und Mitternachtssonne<br />

am Nordkap" 400 Personen) nicht erreicht wird, so kann das bp<br />

bis 21 Tage vor Reiseantritt vom Reisevertrag zurücktreten. Bei<br />

Reisen, die laut Reiseausschreibung von anderen Reiseveranstaltern<br />

durchgeführt werden und die das bp nur vermittelt, gelten<br />

die Mindest teilnehmerzahlen des Veranstalters. Wird die Reise<br />

aus diesem Grund abgesagt, so erhält der Kunde auf den Reisepreis<br />

geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.<br />

8. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher<br />

Umstände<br />

8.1 Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer<br />

höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt,<br />

so können sowohl das bp als auch der Kunde den<br />

Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann das bp<br />

für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch<br />

zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung<br />

verlangen.<br />

8.2 Wird der Vertrag nach Absatz 8.1 gekündigt, so finden die<br />

Vorschriften des § 651e Abs. 3 Sätze 1 und 2, Abs. 4 Satz 1 Anwendung.<br />

Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den<br />

Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkos -<br />

ten dem Kunden zur Last.<br />

9. Mitwirkungspflicht des Kunden<br />

9.1 Mängelanzeige<br />

Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, so kann der Kunde<br />

Abhilfe verlangen. Der Kunde ist aber verpflichtet, dem bp einen<br />

aufgetretenen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt<br />

er dies schuldhaft, tritt eine Minderung des Reisepreises nicht<br />

ein. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos<br />

ist oder aus anderen Gründen unzumutbar ist. Der Kunde<br />

ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich der örtlichen<br />

Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Die Reiseleitung ist<br />

beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie ist<br />

jedoch nicht befugt, Ansprüche des Kunden anzuerkennen. Ist ei-<br />

ne Reiseleitung vor Ort nicht vorhanden, sind etwaige Reisemängel<br />

dem bp an dessen Sitz zur Kenntnis zu geben.<br />

9.2 Fristsetzung vor Kündigung<br />

Will ein Kunde den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der<br />

in § 615 c BGB bezeichneten Art nach § 615 e BGB oder aus<br />

wichtigem, dem bp erkennbaren Grund wegen Unzumutbarkeit<br />

kündigen, hat er dem bp zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung<br />

zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich<br />

ist oder vom bp verweigert wird oder wenn die sofortige<br />

Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, dem bp<br />

erkennbares Interesse des Kunden gerechtfertigt wird.<br />

9.3 Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung<br />

Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen empfiehlt<br />

das bp dringend unverzüglich an Ort und Stelle mittels<br />

Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen.<br />

Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab,<br />

wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige<br />

ist bei Gepäckverlust binnen 7 Tagen, bei Verspätung<br />

innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Im<br />

Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung<br />

von Reisegepäck der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung<br />

des bp anzuzeigen.<br />

9.4 Reiseunterlagen<br />

Der Kunde hat das bp zu informieren, wenn er die erforderlichen<br />

Reiseunterlagen (z. B. Flugschein, Hotelgutscheine) nicht innerhalb<br />

der vom bp mitgeteilten Frist erhält.<br />

10. Beschränkung der Haftung<br />

10.1 Die vertragliche Haftung des bp für Schäden, die nicht Körperschäden<br />

sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,<br />

soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob<br />

fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit das bp für einen dem<br />

Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens<br />

eines Leistungsträgers verantwortlich ist.<br />

10.2 Die deliktische Haftung des bp für Sachschäden, die nicht<br />

auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen<br />

Reisepreis beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme gilt<br />

jeweils je Kunde und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende<br />

Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem<br />

Montrealer Übereinkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.<br />

10.3 Das bp haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und<br />

Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen<br />

lediglich vermittelt werden (z. B. Ausflüge, Theaterkarten,<br />

Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen<br />

Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung<br />

und der Buchungsbestätigung ausdrücklich als<br />

Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie<br />

für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen<br />

des bp sind, oder dem Kunden erst im Zielgebiet kurzfristig angeboten<br />

werden. Das bp haftet jedoch a) für Leistungen, welche<br />

die Beförderung des Kunden vom ausgeschriebenen Ausgangsort<br />

der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen<br />

während der Reise und die Unterbringung während der<br />

Reise beinhalten, b) wenn und insoweit für einen Schaden des<br />

Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten<br />

des bp ursächlich geworden ist.<br />

11. Ausschluss von Ansprüchen<br />

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise<br />

hat der Kunde innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener<br />

Beendigung der Reise gegenüber dem bp geltend zu<br />

machen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche geltend<br />

machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der<br />

Frist verhindert worden ist. Diese Frist gilt auch für die Anmeldung<br />

von Gepäckschäden oder Zustellungsverzögerung beim<br />

Gepäck im Zusammenhang mit Flügen gemäß Ziffer 9.3., wenn<br />

Gewährleistungsrechte aus den §§ 651 c Abs. 3, 651 d, 651 e<br />

Abs. 3 und 4 BGB geltend gemacht werden. Ein Schadensersatzanspruch<br />

wegen Gepäckbeschädigung ist binnen 7 Tagen,<br />

ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäckverspätung binnen<br />

21 Tagen nach Aushändigung geltend zu machen.<br />

12. Verjährung<br />

12.1 Ansprüche des Kunden nach den §§ 651 c bis f BGB aus<br />

der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die<br />

auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des bp<br />

oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des bp<br />

beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche<br />

auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen<br />

oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des bp oder eines gesetzlichen<br />

Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des bp beruhen.<br />

12.2 Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651 c bis 651 f BGB<br />

verjähren in einem Jahr.<br />

12.3 Die Verjährung nach Ziffer 12.1 und 12.2 beginnt mit dem<br />

Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt.<br />

12.4 Schweben zwischen dem Kunden und dem bp Verhandlungen<br />

über den Anspruch oder die den Anspruch begründen-<br />

den Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde<br />

oder das bp die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die<br />

Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung<br />

ein.<br />

13. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften<br />

13.1 Das bp wird Staatsangehörige eines Staates der Europäischen<br />

Gemeinschaft, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen<br />

von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie<br />

deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Für<br />

Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.<br />

Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten<br />

in der Person des Kunden und eventueller Mitreisender (z. B.<br />

Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen.<br />

13.2 Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen<br />

der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell<br />

erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften.<br />

Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser<br />

Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskos ten,<br />

gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn das bp nicht, unzureichend<br />

oder falsch informiert hat.<br />

13.3 Das bp haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang<br />

notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung,<br />

wenn der Kunde das bp mit der Besorgung beauftragt hat,<br />

es sei denn, dass das bp eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.<br />

14. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen<br />

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages<br />

hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur<br />

Folge.<br />

15. Rechtwahl<br />

Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem bp<br />

findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch<br />

für das gesamte Rechtsverhältnis. Soweit bei Klagen des Kunden<br />

gegen das bp im Ausland für die Haftung des bp dem Grunde<br />

nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich<br />

der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und<br />

Höhe von Ansprüchen des Kunden, ausschließlich deutsches<br />

Recht Anwendung.<br />

16. Gerichtsstand<br />

Der Kunde kann das bp nur an dessen Sitz verklagen.<br />

Für Klagen des bp gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden<br />

maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute<br />

oder Personen, die bei Vertragsschluss ihren Wohnsitz<br />

oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hatten oder diesen<br />

nach Abschluss des Reisevertrags ins Ausland verlegt haben,<br />

oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt<br />

der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz<br />

des bp maßgebend.<br />

Die vorstehenden Bestimmungen über die Rechtswahl und den<br />

Gerichtsstand gelten nicht,<br />

a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen<br />

internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag<br />

zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter anzuwenden<br />

sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder<br />

b) wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht<br />

abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der<br />

Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die Regelungen<br />

in diesen Reisebedingungen oder die anwendbaren<br />

deutschen Vorschriften.<br />

Veranstalter Pilgerreisen:<br />

<strong>Bayerisches</strong> <strong>Pilgerbüro</strong> e. V.<br />

Geschäftsführender Direktor Bernhard Meyer<br />

Dachauer Str. 9, 80335 München<br />

Bankverbindung e.V.<br />

Liga Bank Regensburg – Filiale München<br />

Konto 2 144 964, BLZ 750 903 00<br />

IBAN DE66 7509 0300 0002 1449 64<br />

SWIFT/BIC GENODEF1M05<br />

Veranstalter Studien- und Wanderreisen:<br />

<strong>Bayerisches</strong> <strong>Pilgerbüro</strong> Studienreisen GmbH<br />

Geschäftsführer Bernhard Meyer<br />

Dachauer Str. 9, 80335 München<br />

Bankverbindung GmbH<br />

Konto 2 152 312, BLZ 750 903 00<br />

IBAN DE35 7509 0300 0002 1523 12<br />

SWIFT/BIC GENODEF1M05<br />

Informationen<br />

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