Individuelle Etappe - Bayerisches Pilgerbüro
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ung der ERV enthalten. Versicherungsschutz besteht wegen<br />
Krankheit bei Rücktritt vor Reiseantritt (Stornierung) gem. Teil A<br />
sowie den Artikeln 1 - 11 der Versicherungsbedingungen für Reiseversicherungen<br />
der ERV. Mit der Buchungsbestätigung erhält<br />
der Kunde einen Versicherungsausweis (Versicherungsschein),<br />
dem die Versicherungsbedingungen und weitere Einzelheiten zu<br />
entnehmen sind. Nach Eintritt eines Versicherungsfalles ist die<br />
versicherte Person verpflichtet, die Reise unverzüglich zu stornieren<br />
und den Schaden der EUROPÄISCHEN Reiseversicherungs-<br />
AG Leistungsabteilung, Vogelweidestr. 5, 81677 München, Tel.<br />
+49 (0)89 / 4166-1799 zu melden. Bei allen übrigen Reisen ist<br />
eine Reiserücktrittskostenversicherung nicht enthalten, kann aber<br />
auf Kundenwunsch kostenpflichtig hinzugebucht werden.<br />
6. Nicht in Anspruch genommene Leistung<br />
Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger<br />
Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch,<br />
hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises.<br />
Das bp wird sich bei den Leistungsträgern um Erstattung<br />
der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese<br />
Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen<br />
handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder<br />
behördliche Bestimmungen entgegenstehen.<br />
7. Rücktritt und Kündigung durch das bp<br />
Das bp kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag<br />
zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag<br />
kündigen:<br />
7.1 Ohne Einhaltung einer Frist<br />
Wenn der Kunde die Durchführung der Reise ungeachtet einer<br />
Abmahnung des bp oder des Reiseleiters nachhaltig stört oder<br />
wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die<br />
sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt das<br />
bp, so behält es den Anspruch auf den Reisepreis; es muss sich<br />
jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen<br />
Vorteile anrechnen lassen, die es aus einer anderweitigen Verwendung<br />
der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt,<br />
einschließlich der von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.<br />
7.2 Bis 3 Wochen vor Reiseantritt<br />
Wenn die Mindestteilnehmerzahl (bei europäischen Pilgerreisen<br />
25 Personen, bei außereuropäischen Pilgerreisen 20 Personen,<br />
bei Lourdesflügen 80 Personen, bei Lourdessonderzügen 400<br />
Personen, bei der Sonderzugreise für Familien nach Rom 350 Personen,<br />
bei Studienreisen 20 Personen, bei der Schienenkreuzfahrt<br />
200 Personen, bei Jakobusweg- und Wanderreisen 15 Personen,<br />
bei den Jakobuswegreisen „individuell“ 4 Personen, bei der Fluss -<br />
kreuzfahrt "Malerische Seine – zwischen ländlicher Idylle und<br />
pulsierender Metropole" 80 Personen, bei der Flusskreuzfahrt<br />
"Nil - Lebensader Afrikas" 40 Personen, bei den Flusskreuzfahrten<br />
"Auf dem Dnjepr von Odessa nach Kiew" und "Auf Wolga<br />
und Newa von Moskau nach St. Petersburg" 200 Personen und<br />
bei der Hochseekreuzfahrt "Fjordwelt und Mitternachtssonne<br />
am Nordkap" 400 Personen) nicht erreicht wird, so kann das bp<br />
bis 21 Tage vor Reiseantritt vom Reisevertrag zurücktreten. Bei<br />
Reisen, die laut Reiseausschreibung von anderen Reiseveranstaltern<br />
durchgeführt werden und die das bp nur vermittelt, gelten<br />
die Mindest teilnehmerzahlen des Veranstalters. Wird die Reise<br />
aus diesem Grund abgesagt, so erhält der Kunde auf den Reisepreis<br />
geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.<br />
8. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher<br />
Umstände<br />
8.1 Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer<br />
höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt,<br />
so können sowohl das bp als auch der Kunde den<br />
Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann das bp<br />
für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch<br />
zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung<br />
verlangen.<br />
8.2 Wird der Vertrag nach Absatz 8.1 gekündigt, so finden die<br />
Vorschriften des § 651e Abs. 3 Sätze 1 und 2, Abs. 4 Satz 1 Anwendung.<br />
Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den<br />
Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkos -<br />
ten dem Kunden zur Last.<br />
9. Mitwirkungspflicht des Kunden<br />
9.1 Mängelanzeige<br />
Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, so kann der Kunde<br />
Abhilfe verlangen. Der Kunde ist aber verpflichtet, dem bp einen<br />
aufgetretenen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt<br />
er dies schuldhaft, tritt eine Minderung des Reisepreises nicht<br />
ein. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos<br />
ist oder aus anderen Gründen unzumutbar ist. Der Kunde<br />
ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich der örtlichen<br />
Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Die Reiseleitung ist<br />
beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie ist<br />
jedoch nicht befugt, Ansprüche des Kunden anzuerkennen. Ist ei-<br />
ne Reiseleitung vor Ort nicht vorhanden, sind etwaige Reisemängel<br />
dem bp an dessen Sitz zur Kenntnis zu geben.<br />
9.2 Fristsetzung vor Kündigung<br />
Will ein Kunde den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der<br />
in § 615 c BGB bezeichneten Art nach § 615 e BGB oder aus<br />
wichtigem, dem bp erkennbaren Grund wegen Unzumutbarkeit<br />
kündigen, hat er dem bp zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung<br />
zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich<br />
ist oder vom bp verweigert wird oder wenn die sofortige<br />
Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, dem bp<br />
erkennbares Interesse des Kunden gerechtfertigt wird.<br />
9.3 Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung<br />
Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen empfiehlt<br />
das bp dringend unverzüglich an Ort und Stelle mittels<br />
Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen.<br />
Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab,<br />
wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige<br />
ist bei Gepäckverlust binnen 7 Tagen, bei Verspätung<br />
innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Im<br />
Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung<br />
von Reisegepäck der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung<br />
des bp anzuzeigen.<br />
9.4 Reiseunterlagen<br />
Der Kunde hat das bp zu informieren, wenn er die erforderlichen<br />
Reiseunterlagen (z. B. Flugschein, Hotelgutscheine) nicht innerhalb<br />
der vom bp mitgeteilten Frist erhält.<br />
10. Beschränkung der Haftung<br />
10.1 Die vertragliche Haftung des bp für Schäden, die nicht Körperschäden<br />
sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,<br />
soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob<br />
fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit das bp für einen dem<br />
Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens<br />
eines Leistungsträgers verantwortlich ist.<br />
10.2 Die deliktische Haftung des bp für Sachschäden, die nicht<br />
auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen<br />
Reisepreis beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme gilt<br />
jeweils je Kunde und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende<br />
Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem<br />
Montrealer Übereinkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.<br />
10.3 Das bp haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und<br />
Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen<br />
lediglich vermittelt werden (z. B. Ausflüge, Theaterkarten,<br />
Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen<br />
Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung<br />
und der Buchungsbestätigung ausdrücklich als<br />
Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie<br />
für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen<br />
des bp sind, oder dem Kunden erst im Zielgebiet kurzfristig angeboten<br />
werden. Das bp haftet jedoch a) für Leistungen, welche<br />
die Beförderung des Kunden vom ausgeschriebenen Ausgangsort<br />
der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen<br />
während der Reise und die Unterbringung während der<br />
Reise beinhalten, b) wenn und insoweit für einen Schaden des<br />
Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten<br />
des bp ursächlich geworden ist.<br />
11. Ausschluss von Ansprüchen<br />
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise<br />
hat der Kunde innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener<br />
Beendigung der Reise gegenüber dem bp geltend zu<br />
machen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche geltend<br />
machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der<br />
Frist verhindert worden ist. Diese Frist gilt auch für die Anmeldung<br />
von Gepäckschäden oder Zustellungsverzögerung beim<br />
Gepäck im Zusammenhang mit Flügen gemäß Ziffer 9.3., wenn<br />
Gewährleistungsrechte aus den §§ 651 c Abs. 3, 651 d, 651 e<br />
Abs. 3 und 4 BGB geltend gemacht werden. Ein Schadensersatzanspruch<br />
wegen Gepäckbeschädigung ist binnen 7 Tagen,<br />
ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäckverspätung binnen<br />
21 Tagen nach Aushändigung geltend zu machen.<br />
12. Verjährung<br />
12.1 Ansprüche des Kunden nach den §§ 651 c bis f BGB aus<br />
der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die<br />
auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des bp<br />
oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des bp<br />
beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche<br />
auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen<br />
oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des bp oder eines gesetzlichen<br />
Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des bp beruhen.<br />
12.2 Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651 c bis 651 f BGB<br />
verjähren in einem Jahr.<br />
12.3 Die Verjährung nach Ziffer 12.1 und 12.2 beginnt mit dem<br />
Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt.<br />
12.4 Schweben zwischen dem Kunden und dem bp Verhandlungen<br />
über den Anspruch oder die den Anspruch begründen-<br />
den Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde<br />
oder das bp die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die<br />
Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung<br />
ein.<br />
13. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften<br />
13.1 Das bp wird Staatsangehörige eines Staates der Europäischen<br />
Gemeinschaft, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen<br />
von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie<br />
deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Für<br />
Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.<br />
Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten<br />
in der Person des Kunden und eventueller Mitreisender (z. B.<br />
Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen.<br />
13.2 Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen<br />
der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell<br />
erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften.<br />
Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser<br />
Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskos ten,<br />
gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn das bp nicht, unzureichend<br />
oder falsch informiert hat.<br />
13.3 Das bp haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang<br />
notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung,<br />
wenn der Kunde das bp mit der Besorgung beauftragt hat,<br />
es sei denn, dass das bp eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.<br />
14. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen<br />
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages<br />
hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur<br />
Folge.<br />
15. Rechtwahl<br />
Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem bp<br />
findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch<br />
für das gesamte Rechtsverhältnis. Soweit bei Klagen des Kunden<br />
gegen das bp im Ausland für die Haftung des bp dem Grunde<br />
nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich<br />
der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und<br />
Höhe von Ansprüchen des Kunden, ausschließlich deutsches<br />
Recht Anwendung.<br />
16. Gerichtsstand<br />
Der Kunde kann das bp nur an dessen Sitz verklagen.<br />
Für Klagen des bp gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden<br />
maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute<br />
oder Personen, die bei Vertragsschluss ihren Wohnsitz<br />
oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hatten oder diesen<br />
nach Abschluss des Reisevertrags ins Ausland verlegt haben,<br />
oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt<br />
der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz<br />
des bp maßgebend.<br />
Die vorstehenden Bestimmungen über die Rechtswahl und den<br />
Gerichtsstand gelten nicht,<br />
a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen<br />
internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag<br />
zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter anzuwenden<br />
sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder<br />
b) wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht<br />
abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der<br />
Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die Regelungen<br />
in diesen Reisebedingungen oder die anwendbaren<br />
deutschen Vorschriften.<br />
Veranstalter Pilgerreisen:<br />
<strong>Bayerisches</strong> <strong>Pilgerbüro</strong> e. V.<br />
Geschäftsführender Direktor Bernhard Meyer<br />
Dachauer Str. 9, 80335 München<br />
Bankverbindung e.V.<br />
Liga Bank Regensburg – Filiale München<br />
Konto 2 144 964, BLZ 750 903 00<br />
IBAN DE66 7509 0300 0002 1449 64<br />
SWIFT/BIC GENODEF1M05<br />
Veranstalter Studien- und Wanderreisen:<br />
<strong>Bayerisches</strong> <strong>Pilgerbüro</strong> Studienreisen GmbH<br />
Geschäftsführer Bernhard Meyer<br />
Dachauer Str. 9, 80335 München<br />
Bankverbindung GmbH<br />
Konto 2 152 312, BLZ 750 903 00<br />
IBAN DE35 7509 0300 0002 1523 12<br />
SWIFT/BIC GENODEF1M05<br />
Informationen<br />
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