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Zeitungsartikel-Veröffentlichung

Hinweise beim Veröffentlichen von Zeitungsartikeln und Fotos von Presseagenturen

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<strong>Veröffentlichung</strong> von Bildern und <strong>Zeitungsartikel</strong>n<br />

<strong>Zeitungsartikel</strong> und Bilder der Mediengruppen genießen urheberrechtlichen Schutz. Eine<br />

Verwendung außerhalb des privaten Bereichs ist fast nur mit Einwilligung zulässig.<br />

Da nach deutschem Urheberrecht kreativ gestaltete Texte geschützt sind, muss grundsätzlich für die<br />

<strong>Veröffentlichung</strong> des Volltexts eines <strong>Zeitungsartikel</strong>s (und auch von Fotos) im Internet die Erlaubnis<br />

des Zeitungsverlags bzw. des Fotografen und ggf. auch der abgebildeten Person eingeholt werden<br />

(bzw. bei minderjährigen Personen unter 18 Jahren, ist immer die Erlaubnis der/des<br />

Erziehungsberechtigten einzuholen).<br />

Die Zulässigkeit dieser Handlungen richtet sich nach dem Urheberrecht. Das Einscannen ist eine<br />

Vervielfältigung im Sinne des § 16 UrhG, das Veröffentlichen auf den digitalen Vereinsmedien<br />

(Homepage usw) eine öffentliche Zugänglichmachung im Sinne des § 19a UrhG. Diese Handlungen<br />

sind dem Urheber, im Falle von <strong>Zeitungsartikel</strong>n aber regelmäßig dem Zeitungsverlag als<br />

Nutzungsberechtigten vorbehalten. Ob ein Verein diese Handlungen vornehmen darf ist somit davon<br />

abhängig, ob (I) das UrhG überhaupt anwendbar ist und wenn ja, ob (II) ausnahmsweise eine<br />

gesetzliche Erlaubnis dafür besteht.<br />

Demnach ist ein Einscannen oder digitales Kopieren und Veröffentlichen des Textes und der Fotos<br />

ohne Zustimmung des Rechteinhabers unzulässig.<br />

Was ist zu beachten und wie kann es gelöst werden:<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Vom Einstellen von <strong>Zeitungsartikel</strong>n ins Internet (z. B. Vereinshomepage, Facebookseite des<br />

Vereins usw.) ist abzuraten wenn keine Freigabe der Presseagentur(Autor) vorliegt. Die<br />

überwiegende Mehrheit journalistisch-redaktioneller <strong>Zeitungsartikel</strong> ist urheberrechtlich<br />

geschützt.<br />

Das Einstellen von Fotos, auf denen bestimmte Personen erkennbar sind, bedarf der<br />

vorherigen Einwilligung der abgebildeten Personen und des Fotografen, der das Bild<br />

hergestellt hat.<br />

Da eine Beurteilung dieser Fragen für einen Laien allerdings kaum möglich und rechtssicher<br />

sein wird, ist abgesehen von den genannten Alternativen zu empfehlen, die Einwilligung der<br />

Urheber einzuholen.<br />

Erlaubt sind aber grundsätzlich hervorgehobene Zitate aus einem <strong>Zeitungsartikel</strong> mit<br />

korrekter Quellenangabe (Autor, Fundstelle, Ausgabe).<br />

Erlaubt ist auch wenn nur ein Link, der von der Zeitung veröffentlicht wurde genutzt wird.<br />

Somit bleiben die Rechte beim Urheber. (Zeitung, Autor)<br />

z.B. so http://www.mainpost.de/regional/wuerzburg/Sitzungen-Theater-Trainer-und-<br />

Trainerinnen;art736,9507987<br />

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