Antrag Tarife PEP Aktion Rheinland-Pfalz Premium
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Bayerische Beamtenkrankenkasse<br />
Aktiengesellschaft<br />
An die<br />
Bayerische Beamtenkrankenkasse AG<br />
Landesgeschäftsstelle <strong>Pfalz</strong><br />
Sonnenwendstr. 2<br />
67098 Bad Dürkheim<br />
<strong>Antrag</strong><br />
Oder gleich faxen an:<br />
06322/936-298<br />
KG-0000-1001-8028<br />
zur Teilnahme an der Gruppenversicherung nach den <strong>Tarife</strong>n <strong>PEP</strong> für Personen, die in der<br />
deutschen gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind.<br />
I. <strong>Antrag</strong>steller/Hauptversicherter<br />
Name, Vorname Versicherungsnummer<br />
KE<br />
Straße, Hausnummer Telefon/Fax tagsüber/abends (freiwillige Angabe)<br />
Postleitzahl, Ort Arbeitgeber (genaue Bezeichnung und Anschrift)<br />
Besteht oder bestand für die zu versichernden Personen in den letzten 5 Jahren eine Krankenzusatzversicherung bei der<br />
Bayerischen Beamtenkrankenkasse AG? ❑ ja ❑ nein<br />
Falls ja bitte Versicherungsnummer angeben: KK - __ __ __ __ - __ __ __ __<br />
Die bestehende Krankenzusatzversicherung soll beendet werden? ❑ ja ❑ nein<br />
Bitte beachten Sie, dass die <strong>Tarife</strong> <strong>PEP</strong> ohne Alterungsrückstellungen kalkuliert sind, so dass sich die Beiträge nach Ihrem jeweiligen<br />
Lebensalter (entsprechend den tariflichen Lebensaltersgruppen) richten. Sollten Sie bereits in einer privaten Zusatzversicherung zur<br />
Gesetzlichen Krankenversicherung mit Alterungsrückstellungen versichert sein, können bei einem Wechsel in die <strong>Tarife</strong> <strong>PEP</strong> die bereits<br />
angesparten Alterungsrückstellungen nicht angerechnet werden.<br />
II. Zu versichernde Personen<br />
Ich beantrage für folgende Personen die Teilnahme an der Gruppenversicherung auf eigene Kosten entsprechend dem mit der Bayerischen<br />
Beamtenkrankenkasse AG bestehenden Gruppenvertrag über die <strong>Tarife</strong> <strong>PEP</strong>. Die Versicherung soll am Ersten des Monats<br />
nach Zugang des <strong>Antrag</strong>s beim Versicherer beginnen. Bitte beachten Sie, dass eine Aufnahme nur bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres<br />
möglich ist.<br />
Name, Vorname<br />
Geburtsdatum<br />
<strong>Antrag</strong>steller Ehegatte Kind 1 Kind 2<br />
Geschlecht ❑ weiblich ❑ männlich ❑ weiblich ❑ männlich ❑ weiblich ❑ männlich ❑ weiblich ❑ männlich<br />
Gesetzlich krankenversichert<br />
❑ ja ❑ nein ❑ ja ❑ nein ❑ ja ❑ nein ❑ ja ❑ nein<br />
Beantragter<br />
❑ <strong>PEP</strong> Basis<br />
❑ <strong>PEP</strong> Basis<br />
❑ <strong>PEP</strong> Basis<br />
❑ <strong>PEP</strong> Basis<br />
Tarif: (hier kann nur<br />
jeweils ein Tarif beantragt<br />
werden)<br />
Hinweis: Der Tarif <strong>PEP</strong><br />
❑ <strong>PEP</strong> Standard<br />
❑ <strong>PEP</strong> Comfort<br />
❑ <strong>PEP</strong> Standard<br />
❑ <strong>PEP</strong> Comfort<br />
❑ <strong>PEP</strong> Standard<br />
❑ <strong>PEP</strong> Comfort<br />
❑ <strong>PEP</strong> Standard<br />
❑ <strong>PEP</strong> Comfort<br />
<strong>Premium</strong> kann nur gemeinsam<br />
mit dem Tarif<br />
<strong>PEP</strong> Comfort geführt<br />
werden.<br />
❑ <strong>PEP</strong> <strong>Premium</strong> ❑ <strong>PEP</strong> <strong>Premium</strong> ❑ <strong>PEP</strong> <strong>Premium</strong> ❑ <strong>PEP</strong> <strong>Premium</strong><br />
Hinweis: Der Tarif <strong>PEP</strong> und zusätzlich:<br />
und zusätzlich:<br />
und zusätzlich:<br />
und zusätzlich:<br />
Plus kann nur gemeinsam<br />
mit dem Tarif <strong>PEP</strong><br />
Basis, <strong>PEP</strong> Standard<br />
oder <strong>PEP</strong> Comfort geführt<br />
werden.<br />
❑ <strong>PEP</strong> Plus<br />
❑ <strong>PEP</strong> Plus<br />
❑ <strong>PEP</strong> Plus<br />
❑ <strong>PEP</strong> Plus<br />
bitte wenden
III. Angaben zum Gesundheitszustand<br />
Folgende Fragen sind ohne Rücksicht auf die Schwere der Erkrankung und die Inanspruchnahme eines Arztes oder Heilpraktikers für<br />
alle Personen vollständig zu beantworten. Es ist jede Behandlung oder Untersuchung bei einem Arzt oder Heilpraktiker anzugeben (§§<br />
16 ff. VVG).<br />
Frage zum Tarif <strong>PEP</strong> Standard<br />
Fehlen mehr als drei Zähne (nicht Weisheitszähne), die nicht<br />
ersetzt worden sind ?<br />
<strong>Antrag</strong>steller Ehegatte Kind 1 Kind 2<br />
Vorname Vorname Vorname Vorname<br />
� nein � ja � nein � ja � nein � ja � nein � ja<br />
Ist die Frage mit „ja“ beantwortet, ist eine Aufnahme der betreffenden Person im Tarif <strong>PEP</strong> Standard nicht möglich. Dies gilt nicht für<br />
den <strong>Antrag</strong>steller/Hauptversicherten selbst, sofern der <strong>Antrag</strong> dem Versicherer bis 31.03.2006 zugeht.<br />
Fragen zum Tarif <strong>PEP</strong> Comfort und <strong>PEP</strong> <strong>Premium</strong><br />
Ist eine der folgenden Fragen mit „ja“ beantwortet, sind im vorgesehenen Antwortteil nähere, ausführliche Angaben einzutragen. Reicht<br />
der vorgesehene Raum nicht aus, so ist die Beantwortung der nachstehenden Fragen unter Angabe der jeweiligen <strong>Antrag</strong>sziffern auf<br />
einem gesonderten Blatt als Anlage vorzunehmen.<br />
<strong>Antrag</strong>steller/in Ehegatte Kind 1 Kind 2<br />
Vorname Vorname Vorname Vorname<br />
1. Körpergröße / Körpergewicht cm kg cm kg cm kg cm kg<br />
2. Bestehen zur Zeit Beschwerden, Krankheiten, Anomalien,<br />
Abhängigkeiten (z.B. Alkohol, Drogen, Medikamente) oder<br />
Folgen einer Krankheit oder eines Unfalls?<br />
� nein � ja � nein � ja � nein � ja � nein � ja<br />
3. Findet zur Zeit eine Behandlung statt?<br />
Nehmen oder nahmen Sie Medikamente (regelmä-<br />
� nein � ja � nein � ja � nein � ja � nein � ja<br />
ßig/Dosierung?) und/oder Beruhigungsmittel, Drogen? � nein � ja � nein � ja � nein � ja � nein � ja<br />
4. Besteht zur Zeit Arbeitsunfähigkeit? � nein � ja � nein � ja � nein � ja � nein � ja<br />
5. Besteht zur Zeit Pflegebedürftigkeit? � nein � ja � nein � ja � nein � ja � nein � ja<br />
6. Sind Minderungen der Erwerbsunfähigkeit, der Dienstfähigkeit<br />
oder eine Wehrdienstbeschädigung anerkannt?<br />
Falls ja, bitte Kopie des Anerkennungsschreibens beilegen.<br />
� nein � ja � nein � ja � nein � ja � nein � ja<br />
7. Liegen Krankheiten oder Unfallfolgen vor, für die ein anderweitiger<br />
Leistungsanspruch gegen Dritte besteht? Falls ja,<br />
bitte Kopie des Anerkennungsschreibens beilegen.<br />
� nein � ja � nein � ja � nein � ja � nein � ja<br />
8. Bestanden in den letzten 5 Jahren Beschwerden, Krankheiten,<br />
Krankheitsfolgen, Abhängigkeiten (z.B. Alkohol, Drogen<br />
Medikamente) oder Folgen eines Unfalls, bzw. welche Behandlungen<br />
wurden durchgeführt?<br />
� nein � ja � nein � ja � nein � ja � nein � ja<br />
9. Fanden in den letzten 5 Jahren stationäre Behandlungen,<br />
Heilkuren oder Sanatoriumsbehandlungen statt? Falls ja,<br />
bitte Kopien der ausführlichen Abschlussberichte beilegen.<br />
� nein � ja � nein � ja � nein � ja � nein � ja<br />
10. Wurde jemals eine HIV-Infektion festgestellt<br />
(z.B. durch einen Aids-Test)?<br />
� nein � ja � nein � ja � nein � ja � nein � ja<br />
11. Besteht eine Schwangerschaft? � nein � ja � nein � ja � nein � ja � nein � ja<br />
12. Steht eine ambulante oder stationäre Behandlung, Zahnersatzbehandlung,<br />
Heilkur oder Rehabilitationsmaßnahme<br />
bevor?<br />
� nein � ja � nein � ja � nein � ja � nein � ja<br />
13. Bestehen Zahnlücken (fehlende Zähne, die nicht ersetzt sind � nein � ja � nein � ja � nein � ja � nein � ja<br />
ohne Weisheitszähne)?<br />
Anzahl fehlen- Anzahl fehlen- Anzahl fehlen- Anzahl fehlender<br />
Zähne der Zähne der Zähne der Zähne<br />
Antwortteil<br />
Vorname zu<br />
Frage<br />
amb. stat. von - bis Genaue wissenschaftliche Diagnose (ggf. beim Arzt erfragen)<br />
/ Durchgeführte Behandlung<br />
Beschwerdefreiheit<br />
nein ja, seit wann?<br />
nein ja, seit wann?<br />
nein ja, seit wann?<br />
nein ja, seit wann?<br />
nein ja, seit wann?<br />
Für die Person/en ............................ wurde zur Beantwortung der Fragen ....... ein zusätzliches Blatt verwendet, das diesem <strong>Antrag</strong><br />
beiliegt.<br />
Hinweis zu den <strong>Tarife</strong>n <strong>PEP</strong> Basis, <strong>PEP</strong> Standard und <strong>PEP</strong> Plus:<br />
Bei <strong>Antrag</strong>sstellung bis zum 31.03.2006 sind für die Aufnahme in die <strong>Tarife</strong> <strong>PEP</strong> Basis, <strong>PEP</strong> Standard und <strong>PEP</strong><br />
Plus keine Angaben zum Gesundheitszustand erforderlich.
IV. Einzugsermächtigung (zwingend erforderlich)<br />
Ich übernehme für die unten aufgeführten Personen die Beitragsschuld anstelle des Versicherungsnehmers/Arbeitgebers<br />
in vollem Umfang. Die Beiträge sollen bis auf Widerruf monatlich von meinem Konto abgebucht<br />
werden. Auf dieses Konto sollen auch die Versicherungsleistungen überwiesen werden.<br />
Name, Vorname des Kontoinhabers (falls nicht <strong>Antrag</strong>steller) Unterschrift (falls nicht <strong>Antrag</strong>steller)<br />
Kontonummer Bankleitzahl Name und Ort des Geldinstitutes<br />
Eine Kopie des ausgefüllten <strong>Antrag</strong>es ist in meinen Händen. Ich erkenne die dem Versicherungsverhältnis zugrunde liegenden Bestimmungen<br />
des Gruppenvertrages (Auszug s. Anlage) an. Die als Anlage beigefügten Erklärungen (z.B. Entbindung von der Schweigepflicht,<br />
Datenschutzerklärung) werden mit meiner Unterschrift Inhalt des Versicherungsverhältnisses. Den Versicherungsnachweis,<br />
die Versicherungsbedingungen und den Tarif erhalte ich mit der Post. Ich kann die Aufnahme in die Gruppenversicherung innerhalb<br />
von 14 Tagen nach Zugang dieser Unterlagen in Textform (Brief, Fax, E-Mail) widersprechen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige<br />
Absendung des Widerspruchs.<br />
Datum, Unterschrift des <strong>Antrag</strong>stellers Unterschrift weiterer zu versichernder Personen (ab Vollendung des 16. Lebensjahres)<br />
Wird vom Versicherer ausgefüllt!<br />
Aufgenommen durch (Stempel und Telefon)<br />
_____________________________________<br />
Datum, Unterschrift<br />
PM Org.-Nr. 1.V-Nr. PZ 2. V-Nr. PZ<br />
- 3 -
Wichtige Hinweise<br />
1. Allgemeines<br />
Bitte füllen Sie den <strong>Antrag</strong> vollständig aus. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte<br />
an Tel. 06322/936-0 Bitte machen Sie sich eine Kopie und senden Sie das unterschriebene<br />
Original an die<br />
Bayerische Beamtenkrankenkasse AG<br />
Landesgeschäftsstelle <strong>Pfalz</strong><br />
Sonnenwendstr. 2<br />
67098 Bad Dürkheim<br />
2. Rechtsgrundlage<br />
Rechtsgrundlagen sind der Gruppenversicherungsvertrag, die <strong>Tarife</strong> <strong>PEP</strong> mit den<br />
Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Krankheitskosten- versicherung<br />
nach Art der Schadenversicherung (AVB/KK-SV) sowie die gesetzlichen Vorschriften.<br />
Die Versicherungsverhältnisse unterliegen deutschem Recht.<br />
3. Rechtsform<br />
Die Bayerische Beamtenkrankenkasse AG ist Aktiengesellschaft mit Sitz in<br />
München.<br />
4. Aufsichtsbehörde<br />
Die für Beschwerden über die Bayerische Beamtenkrankenkasse AG zuständige<br />
Aufsichtsbehörde ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht,<br />
Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn.<br />
5. Ombudsmann der privaten Kranken- und Pflegeversicherung, Leipziger Str.<br />
104, 10117 Berlin.<br />
Auszug aus dem Gruppenversicherungsvertrag<br />
3.Anmeldung, Gesundheitsprüfung<br />
3.1 Personen, die zum versicherbaren Personenkreis nach Nummer 1 dieses Vertrages<br />
gehören, können sich mit der vom Versicherer zur Verfügung gestellten Teilnahmeerklärung<br />
anmelden.<br />
3.2 Die Annahme durch den Versicherer ist vom Ergebnis einer Gesundheitsprüfung<br />
abhängig. Bei Personen, deren Gesundheitszustand ein erhöhtes Risiko darstellt, kann<br />
der Versicherer den <strong>Antrag</strong> ablehnen oder die Aufnahme von besonderen Bedingungen<br />
abhängig machen.<br />
3.3 Der Versicherer kann die <strong>Tarife</strong> <strong>PEP</strong> für bestimmte Zeiträume im Rahmen von<br />
<strong>Aktion</strong>en zu erleichterten Aufnahmebedingungen anbieten. Der Versicherer stimmt<br />
solche <strong>Aktion</strong>en vorher mit den Versicherungsnehmern ab.<br />
4. Beginn und Ende des Versicherungsschutzes, Wartezeiten<br />
4.1 Der Versicherungsschutz im Rahmen dieses Gruppenversicherungsvertrages<br />
beginnt mit dem im Versicherungsnachweis bezeichneten Zeitpunkt, frühestens mit<br />
Inkrafttreten dieses Gruppenversicherungsvertrages und nicht vor Zugang der Teilnahmeerklärung<br />
beim Versicherer.<br />
4.2 Mit der Beendigung des Versicherungsverhältnisses (vgl. unten Nummer 7.) endet -<br />
auch für schwebende Versicherungsfälle - der Versicherungsschutz.<br />
4.3 Die allgemeine Wartezeit entfällt.<br />
7. Beendigung des Versicherungsverhältnisses<br />
7.1 Das Versicherungsverhältnis der einzelnen versicherten Personen endet:<br />
- bei Ausscheiden aus dem nach diesem Gruppenversicherungsvertrag versicherbaren<br />
Personenkreis,<br />
- bei Beendigung dieses Gruppenversicherungsvertrages,<br />
- mit dem Tod der versicherten Person,<br />
- bei Ausscheiden aus der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung,<br />
- bei Rücktritt, Anfechtung oder außerordentlicher Kündigung des Versicherers. Diese<br />
Rechte können nur gegenüber dem Hauptversicherten geltend gemacht und auf<br />
einzelne Personen oder <strong>Tarife</strong> beschränkt werden,<br />
- bei Kündigung des Versicherungsverhältnisses. Die Kündigung ist zum 31.12. des auf<br />
die Anmeldung folgenden Kalenderjahres und danach zum 31.12. der Folgejahre mit<br />
einer Frist von drei Monaten möglich. Eine spätere Wiederanmeldung ist ausgeschlossen,<br />
- bei Beendigung des Dienst-/Arbeitsverhältnisses des Mitarbeiters, jedoch nicht bei<br />
Rentengewährung in unmittelbarem Anschluss an das Arbeitsverhältnis,<br />
- bei Ehegatten mit Rechtskraft der Scheidung,<br />
- bei Kindern mit Vollendung des 27. Lebensjahres.<br />
7.2 Sofern das Versicherungsverhältnis des Hauptversicherten endet, enden gleichzeitig<br />
auch alle Versicherungsverhältnisse der mitversicherten Personen, außer bei Tod<br />
des Mitarbeiters oder bei Wechsel des Mitarbeiters in eine private Krankheitskostenvollversicherung<br />
beim Versicherer.<br />
8. Ausscheiden und Weiterversicherung<br />
8.1 Aus diesem Gruppenversicherungsvertrag ausscheidende Versicherte haben das<br />
Recht, die Versicherung - sofern die tariflichen Voraussetzungen dazu gegeben sind -<br />
ohne erneute Gesundheitsprüfung zu den Bedingungen der entsprechenden Einzelversicherung<br />
fortzusetzen. Voraussetzung ist, dass die Versicherung nach diesem<br />
Gruppenversicherungsvertrag mindestens drei Monate bestanden hat und der schriftliche<br />
<strong>Antrag</strong> auf Fortführung innerhalb von zwei Monaten nach dem Ausscheiden aus<br />
dem Gruppenversicherungsvertrag dem Versicherer zugeht.<br />
8.2 Die in diesem Gruppenversicherungsvertrag zurückgelegte Versicherungsdauer<br />
wird auf die Fristen und Wartezeiten in der Einzelversicherung angerechnet, soweit es<br />
sich um Leistungen handelt, die auch Inhalt dieses Gruppenversicherungsvertrages<br />
waren.<br />
Schlusserklärungen<br />
Zusatzerklärungen des <strong>Antrag</strong>stellers/der zu versichernden Personen<br />
1. Mir ist bekannt, dass<br />
• die Versicherung erst zustande kommt, wenn die Bayerische Beamtenkrankenkasse<br />
AG schriftlich die Annahme erklärt oder der Versicherungsnachweis<br />
ausgehändigt oder angeboten wird,<br />
• ich die in diesem <strong>Antrag</strong> gestellten Fragen nach bestem Wissen schriftlich<br />
wahrheitsgemäß und vollständig beantworten und dabei auch von mir für<br />
unwesentlich gehaltene Erkrankungen oder Beschwerden angeben muss;<br />
bei schuldhafter Verletzung dieser Pflicht kann die Bayerische Beamtenkrankenkasse<br />
AG vom Vertrag zurücktreten oder ihn anfechten und<br />
gegebenenfalls die Leistungen verweigern (§§ 16 - 22 VVG),<br />
• ich verpflichtet bin, ärztliche Behandlungen und alle Veränderungen im<br />
Gesundheitszustand der zu versichernden Personen, die bis zur Annahme<br />
dieses <strong>Antrag</strong>es eintreten, der Bayerischen Beamtenkrankenkasse AG<br />
umgehend schriftlich anzuzeigen.<br />
2. An meinen <strong>Antrag</strong>, dessen Durchschrift mir nach Unterzeichnung sofort<br />
ausgehändigt wird, halte ich mich sechs Wochen gebunden. Diese Bindefrist<br />
beginnt mit Zugang des <strong>Antrag</strong>es beim Versicherer.<br />
3. Eine Änderung meiner Wohnanschrift werde ich der Bayerischen Beamtenkrankenkasse<br />
AG zur Vermeidung von Nachteilen unverzüglich mitteilen.<br />
Mir ist bekannt, dass ansonsten Erklärungen, die die Bayerische Beamtenkrankenkasse<br />
AG an die letzte ihr bekannte Adresse sendet, als zugegangen gelten<br />
(§ 10 VVG).<br />
4. Entbindung von der Schweigepflicht<br />
Mir ist bekannt, dass der Versicherer - soweit hierzu ein Anlass besteht -<br />
Angaben über meinen Gesundheitszustand und bei anderen Krankenversicherern<br />
auch Angaben über frühere, bestehende oder beantragte Versicherungsverträge<br />
zur Beurteilung der Risiken eines von mir beantragten<br />
Vertragsschlusses überprüft. Zu diesem Zweck befreie ich Ärzte, Zahnärzte,<br />
Angehörige anderer Heilberufe sowie Angehörige von Krankenanstalten und<br />
Gesundheitsämtern, die mich in den letzten fünf Jahren vor <strong>Antrag</strong>stellung<br />
untersucht, beraten oder behandelt haben, von ihrer Schweigepflicht und zwar<br />
auch über meinen Tod hinaus - und ermächtige sie, dem Versicherer die<br />
erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Dies gilt auch für Angehörige anderer<br />
Kranken-, Lebens- und Unfallversicherer, mit denen ich bisher in Vertragsbeziehungen<br />
stand oder stehe. Diese Ermächtigung endet fünf Jahre nach<br />
<strong>Antrag</strong>stellung.<br />
Mir ist ferner bekannt, dass der Versicherer zur Beurteilung seiner Leistungspflicht<br />
auch Angaben überprüft, die ich zur Begründung etwaiger Ansprüche<br />
mache oder die sich aus von mir eingereichten Unterlagen (z.B. Rechnungen,<br />
Verordnungen) sowie von mir veranlassten Mitteilungen eines Krankenhauses<br />
oder von Angehörigen eines Heilberufes ergeben. Auch zu diesem Zweck<br />
befreie ich die Angehörigen von Heilberufen oder Krankenanstalten, die in den<br />
vorgelegten Unterlagen genannt sind oder die an der Heilbehandlung beteiligt<br />
waren, von ihrer Schweigepflicht; dabei hat die Geltendmachung eines Leistungsanspruches<br />
die Bedeutung einer Schweigepflichtentbindung für den<br />
Einzelfall. Von der Schweigepflicht entbinde ich auch zur Prüfung von Leistungsansprüchen<br />
im Falle meines Todes. Die Schweigepflichtentbindung für<br />
die Leistungsprüfung bezieht sich auch auf die Angehörigen von anderen<br />
Kranken- und Unfallversicherern, die nach dort bestehenden Versicherungen<br />
befragt werden dürfen.<br />
Diese Erklärung gebe ich auch für meine mitzuversichernden Kinder sowie die<br />
von mir gesetzlich vertretenen mitzuversichernden Personen ab, die die<br />
Bedeutung dieser Erklärung nicht selbst beurteilen können.<br />
5. Einwilligung nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)<br />
Ich willige ferner ein, dass der Versicherer im erforderlichen Umfang Daten, die<br />
sich aus den <strong>Antrag</strong>sunterlagen und der Vertragsdurchführung (Beiträge,<br />
Versicherungsfälle, Risiko-/Vertragsänderungen) ergeben, an Rückversicherer<br />
zur Beurteilung des Risikos und zur Abwicklung der Rückversicherung sowie<br />
zur Beurteilung des Risikos und der Ansprüche an andere Versicherer und an<br />
den Verband der privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) zur Weitergabe<br />
dieser Daten an andere Versicherer übermittelt. Diese Einwilligung gilt auch für<br />
entsprechende Prüfungen bei anderweitig beantragten Verträgen und bei<br />
künftigen Anträgen.<br />
Ich willige ferner ein, dass der Versicherer und die Konzernunternehmen der<br />
Versicherungskammer Bayern (VKB) sowie die Landesdirektionen des Versicherers<br />
und die Versicherungsgruppe, der die zuständige Landesdirektion als<br />
Unternehmen angehört, meine allgemeinen <strong>Antrag</strong>s-, Vertrags- und Leistungsdaten<br />
in gemeinsamen Datensammlungen führen und an die für mich zuständigen<br />
Vermittler sowie an Unternehmen, die mit Serviceleistungen beauftragt<br />
sind, weitergeben, soweit dies der ordnungsgemäßen Durchführung meiner<br />
Versicherungsangelegenheiten dient.<br />
Gesundheitsdaten dürfen nur an Personen- und Rückversicherer übermittelt<br />
werden; an Vermittler dürfen sie nur weitergegeben werden, soweit es zur<br />
Vertragsgestaltung erforderlich ist.<br />
Ich willige ferner ein, dass der Versicherer meine Daten - einschließlich der<br />
Gesundheitsdaten - zum Zwecke der Vertrags- und Leistungsbearbeitung an<br />
andere Krankenversicherer des VKB-Konzerns weitergibt.<br />
Ohne Einfluss auf den Vertrag und jederzeit widerrufbar willige ich weiter ein,<br />
dass die Vermittler meine allgemeinen <strong>Antrag</strong>s-, Vertrags- und Leistungsdaten<br />
darüber hinaus für die Beratung und Betreuung auch in sonstigen Finanzdienstleistungen<br />
nutzen dürfen.<br />
Diese Einwilligung gilt nur, wenn ich bei <strong>Antrag</strong>stellung vom Inhalt des Merkblattes<br />
zur Datenverarbeitung Kenntnis nehmen konnte.
Merkblatt zur Datenverarbeitung<br />
Vorbemerkung<br />
Versicherungen können heute ihre Aufgaben nur noch mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung<br />
(EDV) erfüllen. Nur so lassen sich Vertragsverhältnisse korrekt, schnell<br />
und wirtschaftlich abwickeln; auch bietet die EDV einen besseren Schutz der Versichertengemeinschaft<br />
vor missbräuchlichen Handlungen als die bisherigen manuellen<br />
Verfahren. Die Verarbeitung der uns bekannt gegebenen Daten zu Ihrer Person wird<br />
durch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geregelt. Danach ist die Datenverarbeitung<br />
und Datennutzung zulässig, wenn das BDSG oder eine andere Rechtsvorschrift<br />
sie erlaubt oder wenn der Betroffene eingewilligt hat. Das BDSG erlaubt die Datenverarbeitung<br />
und -nutzung stets, wenn dies im Rahmen der Zweckbestimmung eines Vertragsverhältnisses<br />
oder vertragsähnlichen Vertrauensverhältnisses geschieht oder soweit<br />
es zur Wahrung berechtigter Interessen der speichernden Stelle erforderlich ist<br />
und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen<br />
an dem Ausschluss der Verarbeitung oder Nutzung überwiegt.<br />
Einwilligungserklärung<br />
Unabhängig von dieser im Einzelfall vorzunehmenden Interessenabwägung und im<br />
Hinblick auf eine sichere Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist in Ihren Versicherungsantrag<br />
eine Einwilligungserklärung nach dem BDSG aufgenommen worden.<br />
Diese gilt über die Beendigung des Versicherungsvertrages hinaus, endet jedoch - außer<br />
in der Lebens- und Unfallversicherung - schon mit Ablehnung des <strong>Antrag</strong>s oder<br />
durch Ihren jederzeit möglichen Widerruf, der allerdings den Grundsätzen von Treu<br />
und Glauben unterliegt.<br />
Wird die Einwilligungserklärung bei <strong>Antrag</strong>stellung ganz oder teilweise gestrichen,<br />
kommt es unter Umständen nicht zu einem Vertragsabschluss. Trotz Widerruf oder<br />
ganz bzw. teilweise gestrichener Einwilligungserklärung kann eine Datenverarbeitung<br />
und -nutzung in dem begrenzten gesetzlich zulässigen Rahmen, wie in der Vorbemerkung<br />
beschrieben, erfolgen.<br />
Schweigepflichtentbindungserklärung<br />
Daneben setzt auch die Übermittlung von Daten, die, wie z. B. beim Arzt, einem Berufsgeheimnis<br />
unterliegen, eine spezielle Erlaubnis des Betroffenen (Schweigepflichtentbindung)<br />
voraus. In der Lebens-, Kranken- und Unfallversicherung (Personenversicherung)<br />
ist daher im <strong>Antrag</strong> auch eine Schweigepflichtentbindungsklausel enthalten.<br />
Im Folgenden wollen wir Ihnen einige wesentliche Beispiele für die Datenverarbeitung<br />
und -nutzung nennen.<br />
1. Datenspeicherung bei Ihrem Versicherer<br />
Wir speichern Daten, die für den Versicherungsvertrag notwendig sind. Das sind Ihre<br />
Angaben im <strong>Antrag</strong> (<strong>Antrag</strong>sdaten) und versicherungstechnische Daten wie Kundennummer<br />
(Partnernummer) und Beitrag, Bankverbindung, Abrechnung mit Vermittlern<br />
sowie erforderlichenfalls die Angaben eines Dritten, z. B. eines Sachverständigen oder<br />
eines Arztes (Vertragsdaten). Bei einem Versicherungsfall speichern wir Ihre Angaben<br />
zum Schaden und gegebenenfalls auch Angaben von Dritten, wie z. B. den vom Arzt<br />
ermittelten Grad der Berufsunfähigkeit (Leistungsdaten).<br />
2. Datenübermittlung an Rückversicherer<br />
Im Interesse seiner Versicherungsnehmer wird ein Versicherer stets auf einen Ausgleich<br />
der von ihm übernommenen Risiken achten. Deshalb geben wir in vielen Fällen<br />
einen Teil der Risiken an Rückversicherer im In- und Ausland ab. Diese Rückversicherer<br />
benötigen ebenfalls entsprechende versicherungstechnische<br />
Angaben von uns, wie Versicherungsnummer, Beitrag, Art des Versicherungsschutzes<br />
und des Risikos und Risikozuschlags sowie im Einzelfall auch Ihre Personalien.<br />
Soweit Rückversicherer bei der Risiko- und Schadenbeurteilung mitwirken, werden ihnen<br />
auch die dafür erforderlichen Unterlagen zur Verfügung gestellt.<br />
In einigen Fällen bedienen sich die Rückversicherer weiterer Rückversicherer, denen<br />
sie ebenfalls entsprechende Daten übergeben.<br />
3. Datenübermittlung an andere Versicherer<br />
Nach dem Versicherungsvertragsgesetz hat der Versicherte bei <strong>Antrag</strong>stellung, jeder<br />
Vertragsänderung und im Schadenfall dem Versicherer alle für die Einschätzung des<br />
Wagnisses und die Schadenabwicklung wichtigen Umstände anzugeben. Hierzu gehören<br />
z. B. frühere Krankheiten und Versicherungsfälle oder Mitteilungen über gleichartige<br />
andere Versicherungen (beantragte, bestehende, abgelehnte oder gekündigte). Um<br />
Versicherungsmissbrauch zu verhindern, eventuelle Widersprüche in den Angaben des<br />
Versicherten aufzuklären oder um Lücken bei den Feststellungen zum entstandenen<br />
Schaden zu schließen, kann es erforderlich sein, andere Versicherer um Auskunft zu<br />
bitten oder entsprechende Auskünfte auf Anfragen zu erteilen.<br />
Auch sonst bedarf es in bestimmten Fällen (Doppelversicherungen, gesetzlicher Forderungsübergang<br />
sowie bei Teilungsabkommen) eines Austausches von personenbezogenen<br />
Daten unter den Versicherern. Dabei werden Daten des Betroffenen weitergegeben,<br />
wie Name und Anschrift, Art des Versicherungsschutzes und des Risikos oder<br />
Angaben zum Schaden, wie Schadenhöhe und Schadentag.<br />
4. Zentrale Hinweissysteme<br />
Bei Prüfung eines <strong>Antrag</strong>es oder eines Schadens kann es notwendig sein, zur Risikobeurteilung,<br />
zur weiteren Aufklärung des Sachverhalts oder zur Verhinderung von Versicherungsmissbrauch<br />
Anfragen an den zuständigen Fachverband bzw. an andere<br />
Versicherer zu richten oder auch entsprechende Anfragen anderer Versicherer zu beantworten.<br />
Dazu bestehen beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft<br />
e. V. (GDV) und beim Verband der privaten Krankenversicherung e. V. (PKV-<br />
Verband) zentrale Hinweissysteme. Die Aufnahme in diese Hinweissysteme und deren<br />
Nutzung erfolgt lediglich zu Zwecken, die mit dem jeweiligen System verfolgt werden<br />
dürfen, also nur, soweit bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.<br />
Beispiel:<br />
Meldung von Leistungsfällen, wenn Verdacht auf Versicherungsmissbrauch besteht.<br />
Zweck: Bekämpfung von Betrug und Aufdeckung falscher Angaben bei <strong>Antrag</strong>stellung<br />
und Leistungsfällen.<br />
5. Datenverarbeitung in und außerhalb der Unternehmensgruppe<br />
Einzelne Versicherungsbranchen (z. B. Lebens-, Kranken-, Sachversicherung) und andere<br />
Finanzdienstleistungen, z. B. Kredite, Bausparen, Kapitalanlagen, Immobilien, werden durch<br />
rechtlich selbständige Unternehmen betrieben. Um den Kunden einen umfassenden Versicherungsschutz<br />
anbieten zu können, arbeiten die Unternehmen häufig in Unternehmensgruppen<br />
zusammen.<br />
Zur Kostenersparnis werden dabei einzelne Bereiche zentralisiert, wie das Inkasso oder die<br />
Datenverarbeitung. So wird z. B. Ihre Adresse nur einmal gespeichert, auch wenn Sie<br />
Verträge mit verschiedenen Unternehmen der Gruppe abschließen; und auch Ihre Versicherungsnummer,<br />
die Art der Verträge, gegebenenfalls Ihr Geburtsdatum, Kontonummer und<br />
Bankleitzahl, d. h. Ihre allgemeinen <strong>Antrag</strong>s-, Vertrags- und Leistungsdaten, werden in einer<br />
zentralen Datensammlung geführt.<br />
Dabei sind die so genannten Partnerdaten (z. B. Name, Adresse, Kundennummer, Kontonummer,<br />
Bankleitzahl, bestehende Verträge) von allen Unternehmen der Gruppe abfragbar.<br />
Auf diese Weise kann eingehende Post immer richtig zugeordnet und bei telefonischen<br />
Anfragen sofort der zuständige Partner genannt werden. Auch Geldeingänge können so in<br />
Zweifelsfällen ohne Rückfragen korrekt verbucht werden.<br />
Die übrigen allgemeinen <strong>Antrag</strong>sdaten, einschließlich der Gesundheitsdaten, sowie Vertrags-<br />
und Leistungsdaten können an andere Krankenversicherer der Versicherungskammer<br />
Bayern (VKB) zwecks Bearbeitung weitergegeben werden. Von den übrigen Versicherungsunternehmen<br />
der Gruppe können nur die allgemeinen <strong>Antrag</strong>s-, Vertrags- und Leistungsdaten<br />
abgefragt werden.<br />
Obwohl alle diese Daten nur zur Beratung und Betreuung des jeweiligen Kunden durch die<br />
einzelnen Unternehmen verwendet werden, spricht das Gesetz auch hier von ”Datenübermittlung”,<br />
bei der die Vorschriften des BDSG zu beachten sind.<br />
Branchenspezifische Daten - wie z. B. Gesundheits- oder Bonitätsdaten - bleiben dagegen<br />
unter ausschließlicher Verfügung der Krankenversicherer.<br />
Der Versicherer gehört zur Versicherungsgruppe Versicherungskammer Bayern (VKB) und<br />
gehört/kooperiert über die jeweils zuständige Landesdirektion zu/mit der Versicherungsgruppe,<br />
der diese als Unternehmen angehört.<br />
Versicherungskammer Bayern zurzeit: Bayerische Beamtenkrankenkasse AG, Bayerische<br />
Landesbrandversicherung AG, Bayerischer Versicherungsverband Versicherungsaktiengesellschaft,<br />
Bayern-Versicherung Lebensversicherung AG, Feuersozietät Berlin Brandenburg<br />
Versicherung AG, Öffentliche Lebensversicherung Berlin Brandenburg AG, Saarland<br />
Feuerversicherung AG, Saarland Lebensversicherung AG, Union Krankenversicherung AG,<br />
Union Reiseversicherung AG, Versicherungskammer Bayern Versicherungsanstalt des<br />
öffentlichen Rechts, Versicherungskammer Bayern Konzern-Rückversicherung AG.<br />
Landesdirektionen zurzeit: Badischer Gemeinde-Versicherungs-Verband, Feuersozietät<br />
Berlin Brandenburg Versicherung AG, Lippische Landes-Brandversicherungsanstalt,<br />
Öffentliche Lebensversicherung Braunschweig, Öffentliche Lebensversicherungsanstalt<br />
Oldenburg, ÖSA - Öffentliche Lebensversicherung Sachsen-Anhalt, Ostfriesische Landschaftliche<br />
Brandkasse, Provinzial Nord Lebensversicherung AG, Provinzial <strong>Rheinland</strong><br />
Lebensversicherung AG - Versicherung der Sparkassen, Saarland Feuerversicherung AG,<br />
Sparkassen-Versicherung Sachsen Lebensversicherung AG, SV Sparkassen-Versicherung<br />
AG, Westfälische Provinzial Versicherung AG.<br />
Aufgrund von Kooperationsabkommen ist die bestehende Versicherung in der AOK Voraussetzung<br />
für die Versicherungsfähigkeit in einigen <strong>Tarife</strong>n. Zur Überprüfung und zur Betreuung<br />
erfolgt ein Datenaustausch.<br />
Zurzeit bestehen Kooperationsverträge mit: AOK Baden-Württemberg, AOK Bayern, AOK<br />
<strong>Rheinland</strong>.<br />
Daneben arbeiten unsere Versicherungsunternehmen und Vermittler zur umfassenden<br />
Beratung und Betreuung ihrer Kunden in weiteren Finanzdienstleistungen (z. B. Kredite,<br />
Bausparverträge, Kapitalanlagen, Immobilien) auch mit Kreditinstituten, Bausparkassen,<br />
Kapitalanlage- und Immobiliengesellschaften und weiteren Versicherungsunternehmen<br />
zusammen.<br />
Die Versicherungskammer Bayern und teilweise die einzelnen Landesdirektionen kooperieren<br />
mit den<br />
Unternehmen der Sparkassenorganisation (S-Finanzgruppe) und den Raiffeisen- und<br />
Volksbanken.<br />
Die Zusammenarbeit besteht dabei in der gegenseitigen Vermittlung der jeweiligen Produkte<br />
und der weiteren Betreuung der so gewonnenen Kunden. So vermitteln z. B. die genannten<br />
Kreditinstitute im Rahmen einer Kundenberatung/-betreuung Versicherungen als Ergänzung<br />
zu den eigenen Finanzdienstleistungsprodukten. Für die Datenverarbeitung der vermittelnden<br />
Stelle gelten die folgenden Ausführungen unter Punkt 6.<br />
6. Betreuung durch Versicherungsvermittler<br />
In Ihren Versicherungsangelegenheiten sowie im Rahmen des sonstigen Dienstleistungsangebots<br />
unserer Unternehmensgruppe bzw. unseres Kooperationspartners werden Sie durch<br />
einen unserer Vermittler betreut, der Sie mit Ihrer Einwilligung auch in sonstigen Finanzdienstleistungen<br />
berät. Vermittler in diesem Sinn sind neben Einzelpersonen auch Vermittlungsgesellschaften<br />
sowie im Rahmen der Zusammenarbeit bei Finanzdienstleistungen auch<br />
Kreditinstitute, Bausparkassen, Kapitalanlage- und Immobiliengesellschaften und andere.<br />
Um seine Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen zu können, erhält der Vermittler zu diesen<br />
Zwecken von uns die für die Betreuung und Beratung notwendigen Angaben aus Ihren<br />
<strong>Antrag</strong>s-, Vertrags- und Leistungsdaten, z. B. Versicherungsnummer, Beiträge, Art des<br />
Versicherungsschutzes und des Risikos, Zahl der Versicherungsfälle und Höhe von Versicherungsleistungen,<br />
sowie von unseren Partnerunternehmen Angaben über andere finanzielle<br />
Dienstleistungen. Ausschließlich zum Zweck von Vertragsanpassungen in der Personenversicherung<br />
können an den zuständigen Vermittler auch Gesundheitsdaten übermittelt<br />
werden.<br />
Unsere Vermittler verarbeiten und nutzen selbst diese personenbezogenen Daten im<br />
Rahmen der genannten Beratung und Betreuung des Kunden. Auch werden sie von uns<br />
über Änderungen der kundenrelevanten Daten informiert. Jeder Vermittler ist gesetzlich und<br />
vertraglich verpflichtet, die Bestimmungen des BDSG und seine besonderen Verschwiegenheitspflichten<br />
(z. B. Berufsgeheimnis und Datengeheimnis) zu beachten. Der für Ihre<br />
Betreuung zuständige Vermittler wird Ihnen mitgeteilt. Endet seine Tätigkeit für unser<br />
Unternehmen (z. B. durch Kündigung des Vermittlervertrages oder bei Pensionierung),<br />
regelt das Unternehmen Ihre Betreuung neu; Sie werden hierüber informiert.<br />
7. Weitere Auskünfte und Erläuterungen<br />
Sie haben als Betroffener nach dem BDSG ein Recht auf Auskunft sowie unter bestimmten<br />
Voraussetzungen ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung Ihrer in einer Datei<br />
gespeicherten Daten.<br />
Wegen eventueller weiterer Auskünfte und Erläuterungen wenden Sie sich bitte an den<br />
betrieblichen Datenschutzbeauftragten Ihres Versicherers. Richten Sie auch ein etwaiges<br />
Verlangen auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung oder Löschung wegen der beim Rückversicherer<br />
gespeicherten Daten stets an Ihren Versicherer.