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Antrag Tarife PEP Aktion Rheinland-Pfalz Premium

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Bayerische Beamtenkrankenkasse<br />

Aktiengesellschaft<br />

An die<br />

Bayerische Beamtenkrankenkasse AG<br />

Landesgeschäftsstelle <strong>Pfalz</strong><br />

Sonnenwendstr. 2<br />

67098 Bad Dürkheim<br />

<strong>Antrag</strong><br />

Oder gleich faxen an:<br />

06322/936-298<br />

KG-0000-1001-8028<br />

zur Teilnahme an der Gruppenversicherung nach den <strong>Tarife</strong>n <strong>PEP</strong> für Personen, die in der<br />

deutschen gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind.<br />

I. <strong>Antrag</strong>steller/Hauptversicherter<br />

Name, Vorname Versicherungsnummer<br />

KE<br />

Straße, Hausnummer Telefon/Fax tagsüber/abends (freiwillige Angabe)<br />

Postleitzahl, Ort Arbeitgeber (genaue Bezeichnung und Anschrift)<br />

Besteht oder bestand für die zu versichernden Personen in den letzten 5 Jahren eine Krankenzusatzversicherung bei der<br />

Bayerischen Beamtenkrankenkasse AG? ❑ ja ❑ nein<br />

Falls ja bitte Versicherungsnummer angeben: KK - __ __ __ __ - __ __ __ __<br />

Die bestehende Krankenzusatzversicherung soll beendet werden? ❑ ja ❑ nein<br />

Bitte beachten Sie, dass die <strong>Tarife</strong> <strong>PEP</strong> ohne Alterungsrückstellungen kalkuliert sind, so dass sich die Beiträge nach Ihrem jeweiligen<br />

Lebensalter (entsprechend den tariflichen Lebensaltersgruppen) richten. Sollten Sie bereits in einer privaten Zusatzversicherung zur<br />

Gesetzlichen Krankenversicherung mit Alterungsrückstellungen versichert sein, können bei einem Wechsel in die <strong>Tarife</strong> <strong>PEP</strong> die bereits<br />

angesparten Alterungsrückstellungen nicht angerechnet werden.<br />

II. Zu versichernde Personen<br />

Ich beantrage für folgende Personen die Teilnahme an der Gruppenversicherung auf eigene Kosten entsprechend dem mit der Bayerischen<br />

Beamtenkrankenkasse AG bestehenden Gruppenvertrag über die <strong>Tarife</strong> <strong>PEP</strong>. Die Versicherung soll am Ersten des Monats<br />

nach Zugang des <strong>Antrag</strong>s beim Versicherer beginnen. Bitte beachten Sie, dass eine Aufnahme nur bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres<br />

möglich ist.<br />

Name, Vorname<br />

Geburtsdatum<br />

<strong>Antrag</strong>steller Ehegatte Kind 1 Kind 2<br />

Geschlecht ❑ weiblich ❑ männlich ❑ weiblich ❑ männlich ❑ weiblich ❑ männlich ❑ weiblich ❑ männlich<br />

Gesetzlich krankenversichert<br />

❑ ja ❑ nein ❑ ja ❑ nein ❑ ja ❑ nein ❑ ja ❑ nein<br />

Beantragter<br />

❑ <strong>PEP</strong> Basis<br />

❑ <strong>PEP</strong> Basis<br />

❑ <strong>PEP</strong> Basis<br />

❑ <strong>PEP</strong> Basis<br />

Tarif: (hier kann nur<br />

jeweils ein Tarif beantragt<br />

werden)<br />

Hinweis: Der Tarif <strong>PEP</strong><br />

❑ <strong>PEP</strong> Standard<br />

❑ <strong>PEP</strong> Comfort<br />

❑ <strong>PEP</strong> Standard<br />

❑ <strong>PEP</strong> Comfort<br />

❑ <strong>PEP</strong> Standard<br />

❑ <strong>PEP</strong> Comfort<br />

❑ <strong>PEP</strong> Standard<br />

❑ <strong>PEP</strong> Comfort<br />

<strong>Premium</strong> kann nur gemeinsam<br />

mit dem Tarif<br />

<strong>PEP</strong> Comfort geführt<br />

werden.<br />

❑ <strong>PEP</strong> <strong>Premium</strong> ❑ <strong>PEP</strong> <strong>Premium</strong> ❑ <strong>PEP</strong> <strong>Premium</strong> ❑ <strong>PEP</strong> <strong>Premium</strong><br />

Hinweis: Der Tarif <strong>PEP</strong> und zusätzlich:<br />

und zusätzlich:<br />

und zusätzlich:<br />

und zusätzlich:<br />

Plus kann nur gemeinsam<br />

mit dem Tarif <strong>PEP</strong><br />

Basis, <strong>PEP</strong> Standard<br />

oder <strong>PEP</strong> Comfort geführt<br />

werden.<br />

❑ <strong>PEP</strong> Plus<br />

❑ <strong>PEP</strong> Plus<br />

❑ <strong>PEP</strong> Plus<br />

❑ <strong>PEP</strong> Plus<br />

bitte wenden


III. Angaben zum Gesundheitszustand<br />

Folgende Fragen sind ohne Rücksicht auf die Schwere der Erkrankung und die Inanspruchnahme eines Arztes oder Heilpraktikers für<br />

alle Personen vollständig zu beantworten. Es ist jede Behandlung oder Untersuchung bei einem Arzt oder Heilpraktiker anzugeben (§§<br />

16 ff. VVG).<br />

Frage zum Tarif <strong>PEP</strong> Standard<br />

Fehlen mehr als drei Zähne (nicht Weisheitszähne), die nicht<br />

ersetzt worden sind ?<br />

<strong>Antrag</strong>steller Ehegatte Kind 1 Kind 2<br />

Vorname Vorname Vorname Vorname<br />

� nein � ja � nein � ja � nein � ja � nein � ja<br />

Ist die Frage mit „ja“ beantwortet, ist eine Aufnahme der betreffenden Person im Tarif <strong>PEP</strong> Standard nicht möglich. Dies gilt nicht für<br />

den <strong>Antrag</strong>steller/Hauptversicherten selbst, sofern der <strong>Antrag</strong> dem Versicherer bis 31.03.2006 zugeht.<br />

Fragen zum Tarif <strong>PEP</strong> Comfort und <strong>PEP</strong> <strong>Premium</strong><br />

Ist eine der folgenden Fragen mit „ja“ beantwortet, sind im vorgesehenen Antwortteil nähere, ausführliche Angaben einzutragen. Reicht<br />

der vorgesehene Raum nicht aus, so ist die Beantwortung der nachstehenden Fragen unter Angabe der jeweiligen <strong>Antrag</strong>sziffern auf<br />

einem gesonderten Blatt als Anlage vorzunehmen.<br />

<strong>Antrag</strong>steller/in Ehegatte Kind 1 Kind 2<br />

Vorname Vorname Vorname Vorname<br />

1. Körpergröße / Körpergewicht cm kg cm kg cm kg cm kg<br />

2. Bestehen zur Zeit Beschwerden, Krankheiten, Anomalien,<br />

Abhängigkeiten (z.B. Alkohol, Drogen, Medikamente) oder<br />

Folgen einer Krankheit oder eines Unfalls?<br />

� nein � ja � nein � ja � nein � ja � nein � ja<br />

3. Findet zur Zeit eine Behandlung statt?<br />

Nehmen oder nahmen Sie Medikamente (regelmä-<br />

� nein � ja � nein � ja � nein � ja � nein � ja<br />

ßig/Dosierung?) und/oder Beruhigungsmittel, Drogen? � nein � ja � nein � ja � nein � ja � nein � ja<br />

4. Besteht zur Zeit Arbeitsunfähigkeit? � nein � ja � nein � ja � nein � ja � nein � ja<br />

5. Besteht zur Zeit Pflegebedürftigkeit? � nein � ja � nein � ja � nein � ja � nein � ja<br />

6. Sind Minderungen der Erwerbsunfähigkeit, der Dienstfähigkeit<br />

oder eine Wehrdienstbeschädigung anerkannt?<br />

Falls ja, bitte Kopie des Anerkennungsschreibens beilegen.<br />

� nein � ja � nein � ja � nein � ja � nein � ja<br />

7. Liegen Krankheiten oder Unfallfolgen vor, für die ein anderweitiger<br />

Leistungsanspruch gegen Dritte besteht? Falls ja,<br />

bitte Kopie des Anerkennungsschreibens beilegen.<br />

� nein � ja � nein � ja � nein � ja � nein � ja<br />

8. Bestanden in den letzten 5 Jahren Beschwerden, Krankheiten,<br />

Krankheitsfolgen, Abhängigkeiten (z.B. Alkohol, Drogen<br />

Medikamente) oder Folgen eines Unfalls, bzw. welche Behandlungen<br />

wurden durchgeführt?<br />

� nein � ja � nein � ja � nein � ja � nein � ja<br />

9. Fanden in den letzten 5 Jahren stationäre Behandlungen,<br />

Heilkuren oder Sanatoriumsbehandlungen statt? Falls ja,<br />

bitte Kopien der ausführlichen Abschlussberichte beilegen.<br />

� nein � ja � nein � ja � nein � ja � nein � ja<br />

10. Wurde jemals eine HIV-Infektion festgestellt<br />

(z.B. durch einen Aids-Test)?<br />

� nein � ja � nein � ja � nein � ja � nein � ja<br />

11. Besteht eine Schwangerschaft? � nein � ja � nein � ja � nein � ja � nein � ja<br />

12. Steht eine ambulante oder stationäre Behandlung, Zahnersatzbehandlung,<br />

Heilkur oder Rehabilitationsmaßnahme<br />

bevor?<br />

� nein � ja � nein � ja � nein � ja � nein � ja<br />

13. Bestehen Zahnlücken (fehlende Zähne, die nicht ersetzt sind � nein � ja � nein � ja � nein � ja � nein � ja<br />

ohne Weisheitszähne)?<br />

Anzahl fehlen- Anzahl fehlen- Anzahl fehlen- Anzahl fehlender<br />

Zähne der Zähne der Zähne der Zähne<br />

Antwortteil<br />

Vorname zu<br />

Frage<br />

amb. stat. von - bis Genaue wissenschaftliche Diagnose (ggf. beim Arzt erfragen)<br />

/ Durchgeführte Behandlung<br />

Beschwerdefreiheit<br />

nein ja, seit wann?<br />

nein ja, seit wann?<br />

nein ja, seit wann?<br />

nein ja, seit wann?<br />

nein ja, seit wann?<br />

Für die Person/en ............................ wurde zur Beantwortung der Fragen ....... ein zusätzliches Blatt verwendet, das diesem <strong>Antrag</strong><br />

beiliegt.<br />

Hinweis zu den <strong>Tarife</strong>n <strong>PEP</strong> Basis, <strong>PEP</strong> Standard und <strong>PEP</strong> Plus:<br />

Bei <strong>Antrag</strong>sstellung bis zum 31.03.2006 sind für die Aufnahme in die <strong>Tarife</strong> <strong>PEP</strong> Basis, <strong>PEP</strong> Standard und <strong>PEP</strong><br />

Plus keine Angaben zum Gesundheitszustand erforderlich.


IV. Einzugsermächtigung (zwingend erforderlich)<br />

Ich übernehme für die unten aufgeführten Personen die Beitragsschuld anstelle des Versicherungsnehmers/Arbeitgebers<br />

in vollem Umfang. Die Beiträge sollen bis auf Widerruf monatlich von meinem Konto abgebucht<br />

werden. Auf dieses Konto sollen auch die Versicherungsleistungen überwiesen werden.<br />

Name, Vorname des Kontoinhabers (falls nicht <strong>Antrag</strong>steller) Unterschrift (falls nicht <strong>Antrag</strong>steller)<br />

Kontonummer Bankleitzahl Name und Ort des Geldinstitutes<br />

Eine Kopie des ausgefüllten <strong>Antrag</strong>es ist in meinen Händen. Ich erkenne die dem Versicherungsverhältnis zugrunde liegenden Bestimmungen<br />

des Gruppenvertrages (Auszug s. Anlage) an. Die als Anlage beigefügten Erklärungen (z.B. Entbindung von der Schweigepflicht,<br />

Datenschutzerklärung) werden mit meiner Unterschrift Inhalt des Versicherungsverhältnisses. Den Versicherungsnachweis,<br />

die Versicherungsbedingungen und den Tarif erhalte ich mit der Post. Ich kann die Aufnahme in die Gruppenversicherung innerhalb<br />

von 14 Tagen nach Zugang dieser Unterlagen in Textform (Brief, Fax, E-Mail) widersprechen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige<br />

Absendung des Widerspruchs.<br />

Datum, Unterschrift des <strong>Antrag</strong>stellers Unterschrift weiterer zu versichernder Personen (ab Vollendung des 16. Lebensjahres)<br />

Wird vom Versicherer ausgefüllt!<br />

Aufgenommen durch (Stempel und Telefon)<br />

_____________________________________<br />

Datum, Unterschrift<br />

PM Org.-Nr. 1.V-Nr. PZ 2. V-Nr. PZ<br />

- 3 -


Wichtige Hinweise<br />

1. Allgemeines<br />

Bitte füllen Sie den <strong>Antrag</strong> vollständig aus. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte<br />

an Tel. 06322/936-0 Bitte machen Sie sich eine Kopie und senden Sie das unterschriebene<br />

Original an die<br />

Bayerische Beamtenkrankenkasse AG<br />

Landesgeschäftsstelle <strong>Pfalz</strong><br />

Sonnenwendstr. 2<br />

67098 Bad Dürkheim<br />

2. Rechtsgrundlage<br />

Rechtsgrundlagen sind der Gruppenversicherungsvertrag, die <strong>Tarife</strong> <strong>PEP</strong> mit den<br />

Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Krankheitskosten- versicherung<br />

nach Art der Schadenversicherung (AVB/KK-SV) sowie die gesetzlichen Vorschriften.<br />

Die Versicherungsverhältnisse unterliegen deutschem Recht.<br />

3. Rechtsform<br />

Die Bayerische Beamtenkrankenkasse AG ist Aktiengesellschaft mit Sitz in<br />

München.<br />

4. Aufsichtsbehörde<br />

Die für Beschwerden über die Bayerische Beamtenkrankenkasse AG zuständige<br />

Aufsichtsbehörde ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht,<br />

Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn.<br />

5. Ombudsmann der privaten Kranken- und Pflegeversicherung, Leipziger Str.<br />

104, 10117 Berlin.<br />

Auszug aus dem Gruppenversicherungsvertrag<br />

3.Anmeldung, Gesundheitsprüfung<br />

3.1 Personen, die zum versicherbaren Personenkreis nach Nummer 1 dieses Vertrages<br />

gehören, können sich mit der vom Versicherer zur Verfügung gestellten Teilnahmeerklärung<br />

anmelden.<br />

3.2 Die Annahme durch den Versicherer ist vom Ergebnis einer Gesundheitsprüfung<br />

abhängig. Bei Personen, deren Gesundheitszustand ein erhöhtes Risiko darstellt, kann<br />

der Versicherer den <strong>Antrag</strong> ablehnen oder die Aufnahme von besonderen Bedingungen<br />

abhängig machen.<br />

3.3 Der Versicherer kann die <strong>Tarife</strong> <strong>PEP</strong> für bestimmte Zeiträume im Rahmen von<br />

<strong>Aktion</strong>en zu erleichterten Aufnahmebedingungen anbieten. Der Versicherer stimmt<br />

solche <strong>Aktion</strong>en vorher mit den Versicherungsnehmern ab.<br />

4. Beginn und Ende des Versicherungsschutzes, Wartezeiten<br />

4.1 Der Versicherungsschutz im Rahmen dieses Gruppenversicherungsvertrages<br />

beginnt mit dem im Versicherungsnachweis bezeichneten Zeitpunkt, frühestens mit<br />

Inkrafttreten dieses Gruppenversicherungsvertrages und nicht vor Zugang der Teilnahmeerklärung<br />

beim Versicherer.<br />

4.2 Mit der Beendigung des Versicherungsverhältnisses (vgl. unten Nummer 7.) endet -<br />

auch für schwebende Versicherungsfälle - der Versicherungsschutz.<br />

4.3 Die allgemeine Wartezeit entfällt.<br />

7. Beendigung des Versicherungsverhältnisses<br />

7.1 Das Versicherungsverhältnis der einzelnen versicherten Personen endet:<br />

- bei Ausscheiden aus dem nach diesem Gruppenversicherungsvertrag versicherbaren<br />

Personenkreis,<br />

- bei Beendigung dieses Gruppenversicherungsvertrages,<br />

- mit dem Tod der versicherten Person,<br />

- bei Ausscheiden aus der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung,<br />

- bei Rücktritt, Anfechtung oder außerordentlicher Kündigung des Versicherers. Diese<br />

Rechte können nur gegenüber dem Hauptversicherten geltend gemacht und auf<br />

einzelne Personen oder <strong>Tarife</strong> beschränkt werden,<br />

- bei Kündigung des Versicherungsverhältnisses. Die Kündigung ist zum 31.12. des auf<br />

die Anmeldung folgenden Kalenderjahres und danach zum 31.12. der Folgejahre mit<br />

einer Frist von drei Monaten möglich. Eine spätere Wiederanmeldung ist ausgeschlossen,<br />

- bei Beendigung des Dienst-/Arbeitsverhältnisses des Mitarbeiters, jedoch nicht bei<br />

Rentengewährung in unmittelbarem Anschluss an das Arbeitsverhältnis,<br />

- bei Ehegatten mit Rechtskraft der Scheidung,<br />

- bei Kindern mit Vollendung des 27. Lebensjahres.<br />

7.2 Sofern das Versicherungsverhältnis des Hauptversicherten endet, enden gleichzeitig<br />

auch alle Versicherungsverhältnisse der mitversicherten Personen, außer bei Tod<br />

des Mitarbeiters oder bei Wechsel des Mitarbeiters in eine private Krankheitskostenvollversicherung<br />

beim Versicherer.<br />

8. Ausscheiden und Weiterversicherung<br />

8.1 Aus diesem Gruppenversicherungsvertrag ausscheidende Versicherte haben das<br />

Recht, die Versicherung - sofern die tariflichen Voraussetzungen dazu gegeben sind -<br />

ohne erneute Gesundheitsprüfung zu den Bedingungen der entsprechenden Einzelversicherung<br />

fortzusetzen. Voraussetzung ist, dass die Versicherung nach diesem<br />

Gruppenversicherungsvertrag mindestens drei Monate bestanden hat und der schriftliche<br />

<strong>Antrag</strong> auf Fortführung innerhalb von zwei Monaten nach dem Ausscheiden aus<br />

dem Gruppenversicherungsvertrag dem Versicherer zugeht.<br />

8.2 Die in diesem Gruppenversicherungsvertrag zurückgelegte Versicherungsdauer<br />

wird auf die Fristen und Wartezeiten in der Einzelversicherung angerechnet, soweit es<br />

sich um Leistungen handelt, die auch Inhalt dieses Gruppenversicherungsvertrages<br />

waren.<br />

Schlusserklärungen<br />

Zusatzerklärungen des <strong>Antrag</strong>stellers/der zu versichernden Personen<br />

1. Mir ist bekannt, dass<br />

• die Versicherung erst zustande kommt, wenn die Bayerische Beamtenkrankenkasse<br />

AG schriftlich die Annahme erklärt oder der Versicherungsnachweis<br />

ausgehändigt oder angeboten wird,<br />

• ich die in diesem <strong>Antrag</strong> gestellten Fragen nach bestem Wissen schriftlich<br />

wahrheitsgemäß und vollständig beantworten und dabei auch von mir für<br />

unwesentlich gehaltene Erkrankungen oder Beschwerden angeben muss;<br />

bei schuldhafter Verletzung dieser Pflicht kann die Bayerische Beamtenkrankenkasse<br />

AG vom Vertrag zurücktreten oder ihn anfechten und<br />

gegebenenfalls die Leistungen verweigern (§§ 16 - 22 VVG),<br />

• ich verpflichtet bin, ärztliche Behandlungen und alle Veränderungen im<br />

Gesundheitszustand der zu versichernden Personen, die bis zur Annahme<br />

dieses <strong>Antrag</strong>es eintreten, der Bayerischen Beamtenkrankenkasse AG<br />

umgehend schriftlich anzuzeigen.<br />

2. An meinen <strong>Antrag</strong>, dessen Durchschrift mir nach Unterzeichnung sofort<br />

ausgehändigt wird, halte ich mich sechs Wochen gebunden. Diese Bindefrist<br />

beginnt mit Zugang des <strong>Antrag</strong>es beim Versicherer.<br />

3. Eine Änderung meiner Wohnanschrift werde ich der Bayerischen Beamtenkrankenkasse<br />

AG zur Vermeidung von Nachteilen unverzüglich mitteilen.<br />

Mir ist bekannt, dass ansonsten Erklärungen, die die Bayerische Beamtenkrankenkasse<br />

AG an die letzte ihr bekannte Adresse sendet, als zugegangen gelten<br />

(§ 10 VVG).<br />

4. Entbindung von der Schweigepflicht<br />

Mir ist bekannt, dass der Versicherer - soweit hierzu ein Anlass besteht -<br />

Angaben über meinen Gesundheitszustand und bei anderen Krankenversicherern<br />

auch Angaben über frühere, bestehende oder beantragte Versicherungsverträge<br />

zur Beurteilung der Risiken eines von mir beantragten<br />

Vertragsschlusses überprüft. Zu diesem Zweck befreie ich Ärzte, Zahnärzte,<br />

Angehörige anderer Heilberufe sowie Angehörige von Krankenanstalten und<br />

Gesundheitsämtern, die mich in den letzten fünf Jahren vor <strong>Antrag</strong>stellung<br />

untersucht, beraten oder behandelt haben, von ihrer Schweigepflicht und zwar<br />

auch über meinen Tod hinaus - und ermächtige sie, dem Versicherer die<br />

erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Dies gilt auch für Angehörige anderer<br />

Kranken-, Lebens- und Unfallversicherer, mit denen ich bisher in Vertragsbeziehungen<br />

stand oder stehe. Diese Ermächtigung endet fünf Jahre nach<br />

<strong>Antrag</strong>stellung.<br />

Mir ist ferner bekannt, dass der Versicherer zur Beurteilung seiner Leistungspflicht<br />

auch Angaben überprüft, die ich zur Begründung etwaiger Ansprüche<br />

mache oder die sich aus von mir eingereichten Unterlagen (z.B. Rechnungen,<br />

Verordnungen) sowie von mir veranlassten Mitteilungen eines Krankenhauses<br />

oder von Angehörigen eines Heilberufes ergeben. Auch zu diesem Zweck<br />

befreie ich die Angehörigen von Heilberufen oder Krankenanstalten, die in den<br />

vorgelegten Unterlagen genannt sind oder die an der Heilbehandlung beteiligt<br />

waren, von ihrer Schweigepflicht; dabei hat die Geltendmachung eines Leistungsanspruches<br />

die Bedeutung einer Schweigepflichtentbindung für den<br />

Einzelfall. Von der Schweigepflicht entbinde ich auch zur Prüfung von Leistungsansprüchen<br />

im Falle meines Todes. Die Schweigepflichtentbindung für<br />

die Leistungsprüfung bezieht sich auch auf die Angehörigen von anderen<br />

Kranken- und Unfallversicherern, die nach dort bestehenden Versicherungen<br />

befragt werden dürfen.<br />

Diese Erklärung gebe ich auch für meine mitzuversichernden Kinder sowie die<br />

von mir gesetzlich vertretenen mitzuversichernden Personen ab, die die<br />

Bedeutung dieser Erklärung nicht selbst beurteilen können.<br />

5. Einwilligung nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)<br />

Ich willige ferner ein, dass der Versicherer im erforderlichen Umfang Daten, die<br />

sich aus den <strong>Antrag</strong>sunterlagen und der Vertragsdurchführung (Beiträge,<br />

Versicherungsfälle, Risiko-/Vertragsänderungen) ergeben, an Rückversicherer<br />

zur Beurteilung des Risikos und zur Abwicklung der Rückversicherung sowie<br />

zur Beurteilung des Risikos und der Ansprüche an andere Versicherer und an<br />

den Verband der privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) zur Weitergabe<br />

dieser Daten an andere Versicherer übermittelt. Diese Einwilligung gilt auch für<br />

entsprechende Prüfungen bei anderweitig beantragten Verträgen und bei<br />

künftigen Anträgen.<br />

Ich willige ferner ein, dass der Versicherer und die Konzernunternehmen der<br />

Versicherungskammer Bayern (VKB) sowie die Landesdirektionen des Versicherers<br />

und die Versicherungsgruppe, der die zuständige Landesdirektion als<br />

Unternehmen angehört, meine allgemeinen <strong>Antrag</strong>s-, Vertrags- und Leistungsdaten<br />

in gemeinsamen Datensammlungen führen und an die für mich zuständigen<br />

Vermittler sowie an Unternehmen, die mit Serviceleistungen beauftragt<br />

sind, weitergeben, soweit dies der ordnungsgemäßen Durchführung meiner<br />

Versicherungsangelegenheiten dient.<br />

Gesundheitsdaten dürfen nur an Personen- und Rückversicherer übermittelt<br />

werden; an Vermittler dürfen sie nur weitergegeben werden, soweit es zur<br />

Vertragsgestaltung erforderlich ist.<br />

Ich willige ferner ein, dass der Versicherer meine Daten - einschließlich der<br />

Gesundheitsdaten - zum Zwecke der Vertrags- und Leistungsbearbeitung an<br />

andere Krankenversicherer des VKB-Konzerns weitergibt.<br />

Ohne Einfluss auf den Vertrag und jederzeit widerrufbar willige ich weiter ein,<br />

dass die Vermittler meine allgemeinen <strong>Antrag</strong>s-, Vertrags- und Leistungsdaten<br />

darüber hinaus für die Beratung und Betreuung auch in sonstigen Finanzdienstleistungen<br />

nutzen dürfen.<br />

Diese Einwilligung gilt nur, wenn ich bei <strong>Antrag</strong>stellung vom Inhalt des Merkblattes<br />

zur Datenverarbeitung Kenntnis nehmen konnte.


Merkblatt zur Datenverarbeitung<br />

Vorbemerkung<br />

Versicherungen können heute ihre Aufgaben nur noch mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung<br />

(EDV) erfüllen. Nur so lassen sich Vertragsverhältnisse korrekt, schnell<br />

und wirtschaftlich abwickeln; auch bietet die EDV einen besseren Schutz der Versichertengemeinschaft<br />

vor missbräuchlichen Handlungen als die bisherigen manuellen<br />

Verfahren. Die Verarbeitung der uns bekannt gegebenen Daten zu Ihrer Person wird<br />

durch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geregelt. Danach ist die Datenverarbeitung<br />

und Datennutzung zulässig, wenn das BDSG oder eine andere Rechtsvorschrift<br />

sie erlaubt oder wenn der Betroffene eingewilligt hat. Das BDSG erlaubt die Datenverarbeitung<br />

und -nutzung stets, wenn dies im Rahmen der Zweckbestimmung eines Vertragsverhältnisses<br />

oder vertragsähnlichen Vertrauensverhältnisses geschieht oder soweit<br />

es zur Wahrung berechtigter Interessen der speichernden Stelle erforderlich ist<br />

und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen<br />

an dem Ausschluss der Verarbeitung oder Nutzung überwiegt.<br />

Einwilligungserklärung<br />

Unabhängig von dieser im Einzelfall vorzunehmenden Interessenabwägung und im<br />

Hinblick auf eine sichere Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist in Ihren Versicherungsantrag<br />

eine Einwilligungserklärung nach dem BDSG aufgenommen worden.<br />

Diese gilt über die Beendigung des Versicherungsvertrages hinaus, endet jedoch - außer<br />

in der Lebens- und Unfallversicherung - schon mit Ablehnung des <strong>Antrag</strong>s oder<br />

durch Ihren jederzeit möglichen Widerruf, der allerdings den Grundsätzen von Treu<br />

und Glauben unterliegt.<br />

Wird die Einwilligungserklärung bei <strong>Antrag</strong>stellung ganz oder teilweise gestrichen,<br />

kommt es unter Umständen nicht zu einem Vertragsabschluss. Trotz Widerruf oder<br />

ganz bzw. teilweise gestrichener Einwilligungserklärung kann eine Datenverarbeitung<br />

und -nutzung in dem begrenzten gesetzlich zulässigen Rahmen, wie in der Vorbemerkung<br />

beschrieben, erfolgen.<br />

Schweigepflichtentbindungserklärung<br />

Daneben setzt auch die Übermittlung von Daten, die, wie z. B. beim Arzt, einem Berufsgeheimnis<br />

unterliegen, eine spezielle Erlaubnis des Betroffenen (Schweigepflichtentbindung)<br />

voraus. In der Lebens-, Kranken- und Unfallversicherung (Personenversicherung)<br />

ist daher im <strong>Antrag</strong> auch eine Schweigepflichtentbindungsklausel enthalten.<br />

Im Folgenden wollen wir Ihnen einige wesentliche Beispiele für die Datenverarbeitung<br />

und -nutzung nennen.<br />

1. Datenspeicherung bei Ihrem Versicherer<br />

Wir speichern Daten, die für den Versicherungsvertrag notwendig sind. Das sind Ihre<br />

Angaben im <strong>Antrag</strong> (<strong>Antrag</strong>sdaten) und versicherungstechnische Daten wie Kundennummer<br />

(Partnernummer) und Beitrag, Bankverbindung, Abrechnung mit Vermittlern<br />

sowie erforderlichenfalls die Angaben eines Dritten, z. B. eines Sachverständigen oder<br />

eines Arztes (Vertragsdaten). Bei einem Versicherungsfall speichern wir Ihre Angaben<br />

zum Schaden und gegebenenfalls auch Angaben von Dritten, wie z. B. den vom Arzt<br />

ermittelten Grad der Berufsunfähigkeit (Leistungsdaten).<br />

2. Datenübermittlung an Rückversicherer<br />

Im Interesse seiner Versicherungsnehmer wird ein Versicherer stets auf einen Ausgleich<br />

der von ihm übernommenen Risiken achten. Deshalb geben wir in vielen Fällen<br />

einen Teil der Risiken an Rückversicherer im In- und Ausland ab. Diese Rückversicherer<br />

benötigen ebenfalls entsprechende versicherungstechnische<br />

Angaben von uns, wie Versicherungsnummer, Beitrag, Art des Versicherungsschutzes<br />

und des Risikos und Risikozuschlags sowie im Einzelfall auch Ihre Personalien.<br />

Soweit Rückversicherer bei der Risiko- und Schadenbeurteilung mitwirken, werden ihnen<br />

auch die dafür erforderlichen Unterlagen zur Verfügung gestellt.<br />

In einigen Fällen bedienen sich die Rückversicherer weiterer Rückversicherer, denen<br />

sie ebenfalls entsprechende Daten übergeben.<br />

3. Datenübermittlung an andere Versicherer<br />

Nach dem Versicherungsvertragsgesetz hat der Versicherte bei <strong>Antrag</strong>stellung, jeder<br />

Vertragsänderung und im Schadenfall dem Versicherer alle für die Einschätzung des<br />

Wagnisses und die Schadenabwicklung wichtigen Umstände anzugeben. Hierzu gehören<br />

z. B. frühere Krankheiten und Versicherungsfälle oder Mitteilungen über gleichartige<br />

andere Versicherungen (beantragte, bestehende, abgelehnte oder gekündigte). Um<br />

Versicherungsmissbrauch zu verhindern, eventuelle Widersprüche in den Angaben des<br />

Versicherten aufzuklären oder um Lücken bei den Feststellungen zum entstandenen<br />

Schaden zu schließen, kann es erforderlich sein, andere Versicherer um Auskunft zu<br />

bitten oder entsprechende Auskünfte auf Anfragen zu erteilen.<br />

Auch sonst bedarf es in bestimmten Fällen (Doppelversicherungen, gesetzlicher Forderungsübergang<br />

sowie bei Teilungsabkommen) eines Austausches von personenbezogenen<br />

Daten unter den Versicherern. Dabei werden Daten des Betroffenen weitergegeben,<br />

wie Name und Anschrift, Art des Versicherungsschutzes und des Risikos oder<br />

Angaben zum Schaden, wie Schadenhöhe und Schadentag.<br />

4. Zentrale Hinweissysteme<br />

Bei Prüfung eines <strong>Antrag</strong>es oder eines Schadens kann es notwendig sein, zur Risikobeurteilung,<br />

zur weiteren Aufklärung des Sachverhalts oder zur Verhinderung von Versicherungsmissbrauch<br />

Anfragen an den zuständigen Fachverband bzw. an andere<br />

Versicherer zu richten oder auch entsprechende Anfragen anderer Versicherer zu beantworten.<br />

Dazu bestehen beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft<br />

e. V. (GDV) und beim Verband der privaten Krankenversicherung e. V. (PKV-<br />

Verband) zentrale Hinweissysteme. Die Aufnahme in diese Hinweissysteme und deren<br />

Nutzung erfolgt lediglich zu Zwecken, die mit dem jeweiligen System verfolgt werden<br />

dürfen, also nur, soweit bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.<br />

Beispiel:<br />

Meldung von Leistungsfällen, wenn Verdacht auf Versicherungsmissbrauch besteht.<br />

Zweck: Bekämpfung von Betrug und Aufdeckung falscher Angaben bei <strong>Antrag</strong>stellung<br />

und Leistungsfällen.<br />

5. Datenverarbeitung in und außerhalb der Unternehmensgruppe<br />

Einzelne Versicherungsbranchen (z. B. Lebens-, Kranken-, Sachversicherung) und andere<br />

Finanzdienstleistungen, z. B. Kredite, Bausparen, Kapitalanlagen, Immobilien, werden durch<br />

rechtlich selbständige Unternehmen betrieben. Um den Kunden einen umfassenden Versicherungsschutz<br />

anbieten zu können, arbeiten die Unternehmen häufig in Unternehmensgruppen<br />

zusammen.<br />

Zur Kostenersparnis werden dabei einzelne Bereiche zentralisiert, wie das Inkasso oder die<br />

Datenverarbeitung. So wird z. B. Ihre Adresse nur einmal gespeichert, auch wenn Sie<br />

Verträge mit verschiedenen Unternehmen der Gruppe abschließen; und auch Ihre Versicherungsnummer,<br />

die Art der Verträge, gegebenenfalls Ihr Geburtsdatum, Kontonummer und<br />

Bankleitzahl, d. h. Ihre allgemeinen <strong>Antrag</strong>s-, Vertrags- und Leistungsdaten, werden in einer<br />

zentralen Datensammlung geführt.<br />

Dabei sind die so genannten Partnerdaten (z. B. Name, Adresse, Kundennummer, Kontonummer,<br />

Bankleitzahl, bestehende Verträge) von allen Unternehmen der Gruppe abfragbar.<br />

Auf diese Weise kann eingehende Post immer richtig zugeordnet und bei telefonischen<br />

Anfragen sofort der zuständige Partner genannt werden. Auch Geldeingänge können so in<br />

Zweifelsfällen ohne Rückfragen korrekt verbucht werden.<br />

Die übrigen allgemeinen <strong>Antrag</strong>sdaten, einschließlich der Gesundheitsdaten, sowie Vertrags-<br />

und Leistungsdaten können an andere Krankenversicherer der Versicherungskammer<br />

Bayern (VKB) zwecks Bearbeitung weitergegeben werden. Von den übrigen Versicherungsunternehmen<br />

der Gruppe können nur die allgemeinen <strong>Antrag</strong>s-, Vertrags- und Leistungsdaten<br />

abgefragt werden.<br />

Obwohl alle diese Daten nur zur Beratung und Betreuung des jeweiligen Kunden durch die<br />

einzelnen Unternehmen verwendet werden, spricht das Gesetz auch hier von ”Datenübermittlung”,<br />

bei der die Vorschriften des BDSG zu beachten sind.<br />

Branchenspezifische Daten - wie z. B. Gesundheits- oder Bonitätsdaten - bleiben dagegen<br />

unter ausschließlicher Verfügung der Krankenversicherer.<br />

Der Versicherer gehört zur Versicherungsgruppe Versicherungskammer Bayern (VKB) und<br />

gehört/kooperiert über die jeweils zuständige Landesdirektion zu/mit der Versicherungsgruppe,<br />

der diese als Unternehmen angehört.<br />

Versicherungskammer Bayern zurzeit: Bayerische Beamtenkrankenkasse AG, Bayerische<br />

Landesbrandversicherung AG, Bayerischer Versicherungsverband Versicherungsaktiengesellschaft,<br />

Bayern-Versicherung Lebensversicherung AG, Feuersozietät Berlin Brandenburg<br />

Versicherung AG, Öffentliche Lebensversicherung Berlin Brandenburg AG, Saarland<br />

Feuerversicherung AG, Saarland Lebensversicherung AG, Union Krankenversicherung AG,<br />

Union Reiseversicherung AG, Versicherungskammer Bayern Versicherungsanstalt des<br />

öffentlichen Rechts, Versicherungskammer Bayern Konzern-Rückversicherung AG.<br />

Landesdirektionen zurzeit: Badischer Gemeinde-Versicherungs-Verband, Feuersozietät<br />

Berlin Brandenburg Versicherung AG, Lippische Landes-Brandversicherungsanstalt,<br />

Öffentliche Lebensversicherung Braunschweig, Öffentliche Lebensversicherungsanstalt<br />

Oldenburg, ÖSA - Öffentliche Lebensversicherung Sachsen-Anhalt, Ostfriesische Landschaftliche<br />

Brandkasse, Provinzial Nord Lebensversicherung AG, Provinzial <strong>Rheinland</strong><br />

Lebensversicherung AG - Versicherung der Sparkassen, Saarland Feuerversicherung AG,<br />

Sparkassen-Versicherung Sachsen Lebensversicherung AG, SV Sparkassen-Versicherung<br />

AG, Westfälische Provinzial Versicherung AG.<br />

Aufgrund von Kooperationsabkommen ist die bestehende Versicherung in der AOK Voraussetzung<br />

für die Versicherungsfähigkeit in einigen <strong>Tarife</strong>n. Zur Überprüfung und zur Betreuung<br />

erfolgt ein Datenaustausch.<br />

Zurzeit bestehen Kooperationsverträge mit: AOK Baden-Württemberg, AOK Bayern, AOK<br />

<strong>Rheinland</strong>.<br />

Daneben arbeiten unsere Versicherungsunternehmen und Vermittler zur umfassenden<br />

Beratung und Betreuung ihrer Kunden in weiteren Finanzdienstleistungen (z. B. Kredite,<br />

Bausparverträge, Kapitalanlagen, Immobilien) auch mit Kreditinstituten, Bausparkassen,<br />

Kapitalanlage- und Immobiliengesellschaften und weiteren Versicherungsunternehmen<br />

zusammen.<br />

Die Versicherungskammer Bayern und teilweise die einzelnen Landesdirektionen kooperieren<br />

mit den<br />

Unternehmen der Sparkassenorganisation (S-Finanzgruppe) und den Raiffeisen- und<br />

Volksbanken.<br />

Die Zusammenarbeit besteht dabei in der gegenseitigen Vermittlung der jeweiligen Produkte<br />

und der weiteren Betreuung der so gewonnenen Kunden. So vermitteln z. B. die genannten<br />

Kreditinstitute im Rahmen einer Kundenberatung/-betreuung Versicherungen als Ergänzung<br />

zu den eigenen Finanzdienstleistungsprodukten. Für die Datenverarbeitung der vermittelnden<br />

Stelle gelten die folgenden Ausführungen unter Punkt 6.<br />

6. Betreuung durch Versicherungsvermittler<br />

In Ihren Versicherungsangelegenheiten sowie im Rahmen des sonstigen Dienstleistungsangebots<br />

unserer Unternehmensgruppe bzw. unseres Kooperationspartners werden Sie durch<br />

einen unserer Vermittler betreut, der Sie mit Ihrer Einwilligung auch in sonstigen Finanzdienstleistungen<br />

berät. Vermittler in diesem Sinn sind neben Einzelpersonen auch Vermittlungsgesellschaften<br />

sowie im Rahmen der Zusammenarbeit bei Finanzdienstleistungen auch<br />

Kreditinstitute, Bausparkassen, Kapitalanlage- und Immobiliengesellschaften und andere.<br />

Um seine Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen zu können, erhält der Vermittler zu diesen<br />

Zwecken von uns die für die Betreuung und Beratung notwendigen Angaben aus Ihren<br />

<strong>Antrag</strong>s-, Vertrags- und Leistungsdaten, z. B. Versicherungsnummer, Beiträge, Art des<br />

Versicherungsschutzes und des Risikos, Zahl der Versicherungsfälle und Höhe von Versicherungsleistungen,<br />

sowie von unseren Partnerunternehmen Angaben über andere finanzielle<br />

Dienstleistungen. Ausschließlich zum Zweck von Vertragsanpassungen in der Personenversicherung<br />

können an den zuständigen Vermittler auch Gesundheitsdaten übermittelt<br />

werden.<br />

Unsere Vermittler verarbeiten und nutzen selbst diese personenbezogenen Daten im<br />

Rahmen der genannten Beratung und Betreuung des Kunden. Auch werden sie von uns<br />

über Änderungen der kundenrelevanten Daten informiert. Jeder Vermittler ist gesetzlich und<br />

vertraglich verpflichtet, die Bestimmungen des BDSG und seine besonderen Verschwiegenheitspflichten<br />

(z. B. Berufsgeheimnis und Datengeheimnis) zu beachten. Der für Ihre<br />

Betreuung zuständige Vermittler wird Ihnen mitgeteilt. Endet seine Tätigkeit für unser<br />

Unternehmen (z. B. durch Kündigung des Vermittlervertrages oder bei Pensionierung),<br />

regelt das Unternehmen Ihre Betreuung neu; Sie werden hierüber informiert.<br />

7. Weitere Auskünfte und Erläuterungen<br />

Sie haben als Betroffener nach dem BDSG ein Recht auf Auskunft sowie unter bestimmten<br />

Voraussetzungen ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung Ihrer in einer Datei<br />

gespeicherten Daten.<br />

Wegen eventueller weiterer Auskünfte und Erläuterungen wenden Sie sich bitte an den<br />

betrieblichen Datenschutzbeauftragten Ihres Versicherers. Richten Sie auch ein etwaiges<br />

Verlangen auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung oder Löschung wegen der beim Rückversicherer<br />

gespeicherten Daten stets an Ihren Versicherer.

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