Leitfaden zum Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich
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<strong>Leitfaden</strong> <strong>zum</strong> <strong>Datenschutz</strong> <strong>im</strong><br />
<strong>nicht</strong>-<strong>öffentlichen</strong> <strong>Bereich</strong><br />
Einleitung<br />
Gesetzliche Grundlagen<br />
Wie können Sie Ihre Daten schützen? –<br />
Ihre Rechte als Bürger<br />
Die Kontrollinstitutionen für den <strong>Datenschutz</strong> –<br />
Ihre Ansprechpartner<br />
Im Brennpunkt <strong>Datenschutz</strong>:<br />
• SCHUFA<br />
• Versicherungsunternehmen/Banken<br />
• Adressenhandel/ Werbung/ Marktforschung<br />
• Sonstige <strong>Bereich</strong>e<br />
Begriffe <strong>zum</strong> <strong>Datenschutz</strong><br />
Musterschreiben
Einleitung<br />
In den verschiedensten Lebensbereichen werden Daten über Sie erhoben, verarbeitet und<br />
genutzt - und zwar <strong>nicht</strong> nur in der <strong>öffentlichen</strong> Verwaltung, sondern in zunehmendem Maße<br />
auch in der Privatwirtschaft. Egal, ob Sie ein Girokonto eröffnen, einen Kredit beantragen, <strong>im</strong><br />
Versandhandel Waren bestellen, einen Miet- oder einen Versicherungsvertrag abschließen,<br />
ein Arbeitsverhältnis eingehen - es werden jeweils die verschiedensten Angaben über Ihre<br />
persönlichen Verhältnisse verlangt. Diese <strong>zum</strong>eist sehr privaten Angaben dienen den Firmen,<br />
Banken, Versicherungen, Versandhäusern, Kreditschutzorganisationen, Verlagen, Vereinen<br />
und anderen Stellen als notwendige Basisinformationen. Doch der Umgang mit diesen<br />
Daten muss angemessen geregelt und kontrollierbar sein – kurz gesagt: Der <strong>Datenschutz</strong><br />
muss eingehalten werden! - Aber:<br />
� Was versteht man eigentlich unter „<strong>Datenschutz</strong>“?<br />
Unsere Verfassung gewährleistet allen Bürgern das Recht, grundsätzlich selbst über die Erhebung,<br />
Verwendung und Weitergabe ihrer persönlichen Daten - in Gesetzen wird häufig<br />
von personenbezogenen Daten gesprochen - zu best<strong>im</strong>men (Artikel 33 der Verfassung des<br />
Freistaates Sachsen). Der Sicherung dieses "Rechts auf informationelle Selbstbest<strong>im</strong>mung"<br />
kommt <strong>im</strong> Hinblick auf die moderne Datenverarbeitung mit ihren umfassenden Möglichkeiten<br />
der Speicherung und Nutzung persönlicher Daten eine besondere Bedeutung zu.<br />
Damit Ihre personenbezogenen Daten <strong>nicht</strong> missbräuchlich verwendet werden, sind gesetzliche<br />
Regelungen vorhanden, die den Umgang mit Ihren Daten unter Beachtung Ihres Persönlichkeitsrechts<br />
gewährleisten. Die allgemeinen <strong>Datenschutz</strong>best<strong>im</strong>mungen für den so<br />
genannten <strong>nicht</strong>-<strong>öffentlichen</strong> <strong>Bereich</strong>, d. h. für das Wirtschafts- und Geschäftsleben, enthält<br />
das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Auf die gesetzlichen Regelungen wird noch ausführlicher<br />
<strong>im</strong> Kapitel „Gesetzliche Grundlagen“ eingegangen.<br />
� Warum dieser <strong>Leitfaden</strong>?<br />
Dieser <strong>Leitfaden</strong> soll Ihnen als Wegweiser dienen und helfen, den „Datendschungel“ in der<br />
Privatwirtschaft zu lichten und besser zu durchschauen,<br />
• WER Ihre persönlichen Daten<br />
• mit WELCHEM GRUND und mit<br />
• WELCHER BERECHTIGUNG verwendet und<br />
• WAS SIE UNTERNEHMEN KÖNNEN, wenn Sie mit der Verarbeitung Ihrer Daten<br />
<strong>nicht</strong> einverstanden sind.<br />
2
Transparenz ist eine grundlegende Forderung des <strong>Datenschutz</strong>es, denn: Nur wer weiß, welche<br />
Stellen personenbezogene Daten über ihn gespeichert haben, was der Grund für diese<br />
Speicherung ist, wie diese Daten ermittelt wurden und an wen sie weitergeleitet werden,<br />
kann beurteilen, ob die <strong>Datenschutz</strong>regelungen auch eingehalten werden und sich so wirksam<br />
gegen Einbrüche in seine Privatsphäre schützen.<br />
Praktische Musterschreiben finden Sie <strong>im</strong> <strong>Leitfaden</strong> zu den <strong>Bereich</strong>en:<br />
• SCHUFA<br />
• Handels- und Wirtschaftsauskunfteien<br />
• Versicherungsunternehmen und Kreditinstitute.<br />
Bevor Sie die einzelnen Schreiben verwenden, sollten Sie jedoch die dazugehörigen Erläuterungen<br />
und Hinweise genau lesen, die den einzelnen Abschnitten vorangestellt sind.<br />
Wenn Sie mit den Schreiben Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten beantragen,<br />
sollten Sie auch Ihr Geburtsdatum angeben, um dadurch eine eindeutige Zuordnung<br />
zu Ihrer Anfrage zu ermöglichen und Verwechslungen mit anderen zu vermeiden.<br />
Bei welchen Stellen Sie Unterstützung finden, wenn Sie glauben, Grund zur Beschwerde<br />
oder Nachfrage zu haben, können Sie ebenfalls diesem <strong>Leitfaden</strong> entnehmen.<br />
Zum besseren Verständnis der <strong>im</strong> <strong>Datenschutz</strong>recht gebräuchlichen Begriffe sind diese <strong>im</strong><br />
letzten Kapitel des <strong>Leitfaden</strong>s erläutert. Wenn Sie noch weitere Fragen oder auch Anregungen<br />
zu diesem <strong>Leitfaden</strong> haben, rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns!<br />
Sächsisches Staatsministerium des Innern<br />
Referat 15 (Justiziariat, <strong>Datenschutz</strong>, Archivwesen)<br />
Wilhelm-Buck-Straße 2<br />
01097 Dresden<br />
Tel.: 0351/564-3150<br />
Fax: 0351/564-3159<br />
E-Mail: datenschutz@smi.sachsen.de<br />
Hingewiesen sei an dieser Stelle auch auf die Internetseiten des Sächsischen Staatsministeriums<br />
des Innern, zu finden unter: www.smi.sachsen.de, auf denen aktuelle Informationen<br />
und weitere Dokumente <strong>zum</strong> Download für Sie bereitgehalten werden.<br />
Gesetzliche Grundlagen<br />
Die Datenverarbeitung personenbezogener Daten durch private Stellen ist, wie schon erwähnt,<br />
<strong>im</strong> BDSG geregelt. Dieses Gesetz findet aber auch Anwendung auf die Datenverarbeitung<br />
durch öffentliche Stellen des Bundes.<br />
Daneben gibt es jedoch noch eine Reihe spezieller Rechtsvorschriften zur Verarbeitung personenbezogener<br />
Daten, wie z. B. die Abgabenordnung, das Betriebsverfassungsgesetz,<br />
Personalvertretungsgesetz, Bürgerliches Gesetzbuch, Handelsgesetzbuch, Sozialgesetzbuch,<br />
die Strafprozessordnung u. a.<br />
3
Wann kommt das Bundesdatenschutzgesetz zur Anwendung?<br />
Voraussetzung für die Anwendbarkeit des Gesetzes <strong>im</strong> <strong>Bereich</strong> der Wirtschaft ist, dass personenbezogene<br />
Daten unter Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen (z. B. Computer) oder<br />
die Daten in oder aus <strong>nicht</strong> automatisierten Dateien (z. B. Karteisysteme) verarbeitet, genutzt<br />
oder dafür erhoben werden.<br />
Personenbezogen sind <strong>nicht</strong> nur Angaben wie Name, Anschrift, Familienstand, sondern auch<br />
alle anderen Informationen, die etwas über eine Person aussagen, wie z. B. Einkommen,<br />
Vermögen, Kauf- und Zahlungsverhalten, Kontonummer, Beruf und Hobby.<br />
Das BDSG gilt <strong>nicht</strong>, wenn die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung der Daten ausschließlich<br />
für persönliche oder familiäre Tätigkeiten erfolgt.<br />
Zulässigkeit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer Daten<br />
Zunächst sollten Sie darauf achten, ob Ihre persönlichen Daten überhaupt zulässig verarbeitet<br />
werden. Es ist deshalb empfehlenswert, <strong>nicht</strong> gleich von vornherein alle Fragen, z. B. von<br />
Firmen, zu beantworten, sondern sich bei Bedarf über den Zweck und die Zulässigkeit der<br />
Datenverarbeitung aufklären lassen. Überlegen Sie sich auch, ob Sie für Werbung und Marketing<br />
Ihre persönlichen Daten preisgeben wollen.<br />
� Verbot mit Erlaubnisvorbehalt:<br />
Für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten gilt, dass<br />
diese grundsätzliche verboten sind, es sei denn, eine Rechtsvorschrift oder der Betroffene<br />
erlauben sie.<br />
Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer Daten ist also nur zulässig,<br />
� wenn die Datenverarbeitung durch das BDSG oder eine bereichsspezifische Rechtsvorschrift<br />
(z. B. Arbeitsrecht) erlaubt ist,<br />
oder:<br />
� wenn Sie als Betroffener eingewilligt haben.<br />
Eine Einwilligung ist nur wirksam, wenn Sie sie freiwillig abgeben! Das bedeutet, sie<br />
muss frei von Zwang sein. Ein Zwang könnte sich z. B. auch daraus ergeben, dass<br />
Sie sich in einer besonderen Situation befinden (z. B. Arbeitsverhältnis) oder dass<br />
derjenige, der die Einwilligung von Ihnen einholen will, eine Monopolstellung innehat.<br />
Die Einwilligung muss grundsätzlich schriftlich erteilt werden, wenn <strong>nicht</strong> wegen besonderer<br />
Umstände, z. B. bei eilbedürftigen Aufträgen, eine telefonische Einwilligung<br />
angemessen ist. Die Einwilligung darf auch <strong>nicht</strong> <strong>im</strong> „Kleingedruckten“, also in Allgemeinen<br />
Geschäftsbedingungen, versteckt sein, sondern muss sich davon deutlich<br />
abheben. Geht es um „sensible“ Daten, wie z. B. Angaben über die Gesundheit, politische<br />
Meinung, Gewerkschaftszugehörigkeit, muss sich die Einwilligung ausdrücklich<br />
auf diese Daten beziehen.<br />
Wichtig für Sie ist auch, dass Sie die Einwilligung von Anfang an verweigern dürfen<br />
und mit Wirkung für die Zukunft widerrufen können. Darauf muss die datenverarbeitende<br />
Stelle Sie - mit Darstellung der Rechtsfolgen für Sie - deutlich hinweisen.<br />
4
� Grundsatz der Erforderlichkeit<br />
Die Datenerhebung darf nur in dem für den Zweck erforderlichen Umfang erfolgen!<br />
Das BDSG unterscheidet, ob die Daten für eigene Zwecke erhoben, verarbeitet und<br />
genutzt werden oder geschäftsmäßig <strong>zum</strong> Zwecke der Übermittlung erhoben und gespeichert<br />
werden. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten<br />
für eigene Zwecke ist zulässig:<br />
� <strong>im</strong> Rahmen der Zweckbest<strong>im</strong>mung eines Vertragsverhältnisses oder vertragsähnlichen<br />
Vertrauensverhältnisses (das heißt, der Maßstab für die Datenerhebung,<br />
-verarbeitung und –nutzung ist der Vertrag und dessen Zweck, z. B. das Vertragsverhältnis<br />
mit Ihrer Bank oder Versicherung),<br />
� soweit es zur Wahrung berechtigter Interessen der verantwortlichen Stelle oder eines<br />
Dritten, dem die Daten übermittelt werden, erforderlich ist (es darf jedoch kein Grund<br />
zur Annahme bestehen, dass schutzwürdige Interessen des Betroffenen an dem Ausschluss<br />
der Verarbeitung oder Nutzung das Interesse der verantwortlichen Stelle an<br />
der Datenerhebung überwiegen),<br />
� wenn die Daten aus allgemein zugänglichen Quellen entnommen werden können, es<br />
sei denn, schutzwürdige Interessen des Betroffenen würden gegenüber dem berechtigten<br />
Interesse der verantwortlichen Stelle offensichtlich überwiegen, oder<br />
� wenn es sich um listenmäßig oder sonst zusammengefasste Daten über Angehörige<br />
einer Personengruppe handelt (z. B. die Abonnenten einer Zeitschrift), die für Zwecke<br />
der Werbung und der Markt- oder Meinungsforschung übermittelt werden sollen. Zu<br />
den Daten rechnet man Namen, Titel, akademische Grade, Anschrift, Geburtsjahr,<br />
Berufs-, Branchen- oder Geschäftsbezeichnungen und eine Angabe über die Zugehörigkeit<br />
zu der Personengruppe.<br />
Das Erheben, Verarbeiten und Nutzen von besonderen Arten personenbezogener Daten, die<br />
als sensible Daten bezeichnet werden, ist <strong>im</strong> Bundesdatenschutzgesetz gesondert geregelt.<br />
� Zweckbindungsgrundsatz:<br />
� Tipp:<br />
Personenbezogene Daten dürfen grundsätzlich auch nur zu den Zwecken verarbeitet<br />
werden, für die sie erhoben bzw. gespeichert worden sind. Jedoch sieht das BDSG<br />
auch eine Reihe von Ausnahmen davon vor. Zum Beispiel kommt eine Verwendung<br />
für andere Zwecke in Betracht zur Wahrung berechtigter Interessen der verantwortlichen<br />
Stelle, für Zwecke der Werbung, der Markt- oder Meinungsforschung bei listenmäßiger<br />
Übermittlung oder zu wissenschaftlichen Zwecken.<br />
Lassen Sie sich in Zweifelsfällen die jeweilige gesetzliche Vorschrift nennen und die Erforderlichkeit<br />
der Datenverarbeitung erläutern; wenn keine Vorschrift einschlägig ist, lassen Sie<br />
sich die vorgesehene Einwilligung näher erklären.<br />
5
Wie können Sie Ihre Daten schützen?<br />
– Ihre Rechte als Bürger!<br />
Vor allem durch die <strong>im</strong>mer weiter voranschreitende Entwicklung der Technik und einer damit<br />
verbundenen zunehmenden Vernetzung der Welt wird auch die Gefahr für den Einzelnen<br />
<strong>im</strong>mer größer, in das Visier von Datensammlern zu geraten. Dabei sind dem Einfallsreichtum<br />
der Datensammler kaum Grenzen gesetzt. Ob Sie <strong>zum</strong> Beispiel in Form einer Meinungsumfrage<br />
zu Ihren Kaufgewohnheiten befragt werden, bei einem Gewinnspiel <strong>im</strong> Internet attraktive<br />
Preise in Aussicht gestellt werden oder eine Kundenkarte Rabattpunkte einbringt – all<br />
diese Aktionen sind dazu geeignet, Aufschluss über Ihre Persönlichkeit zu erhalten. Seien<br />
Sie sich dessen bewusst und wägen Sie gut ab, bevor Sie sich entscheiden, ob Sie den jeweiligen<br />
Unternehmen etwas über sich preisgeben möchten. Ihre Privatsphäre ist ein sehr<br />
wertvolles Gut. Den Schutz dieses Gutes haben Sie zu einem großen Teil selbst in der<br />
Hand!<br />
Inzwischen gibt es auch vielfältige technische Möglichkeiten, wie Sie sich <strong>zum</strong> Beispiel gegen<br />
den Missbrauch Ihrer Daten <strong>im</strong> Internet schützen können. Zum einen bietet sich zur sicheren<br />
Übertragung von Daten deren Verschlüsselung an, <strong>zum</strong> anderen können Sie - um<br />
keine Spuren <strong>im</strong> Internet zu hinterlassen - Programme <strong>zum</strong> anonymen Surfen benutzen. Im<br />
Einzelnen sollen jedoch die technischen Möglichkeiten, die einer steten Entwicklung unterliegen,<br />
<strong>nicht</strong> <strong>im</strong> Mittelpunkt dieses <strong>Leitfaden</strong>s stehen.<br />
Für den Selbstdatenschutz ist es vor allem wichtig zu wissen, welche Rechte <strong>zum</strong> Schutz<br />
Ihrer Daten Ihnen gesetzlich garantiert sind. So sichert Ihnen das BDSG, wenn eine private<br />
Stelle Ihre persönlichen Daten verarbeitet, sogar eine ganze Reihe von Rechten zu. Seien<br />
Sie Ihr eigener <strong>Datenschutz</strong>beauftragter und nehmen Sie Ihre Rechte auch wahr!<br />
� Das Recht auf Auskunft<br />
� Tipp:<br />
Das Recht auf Auskunft garantiert Ihnen, dass Ihnen die private Stelle auf Antrag<br />
nach pflichtgemäßen Ermessen die zu Ihrer Person gespeicherten Daten mitteilt oder<br />
Ihnen Akteneinsicht gewährt oder auch einen Ausdruck aus automatisierten Dateien<br />
überlässt. Sie können auch Auskunft über den Zweck der Speicherung Ihrer Daten,<br />
also den speziellen Geschäftszweck, verlangen.<br />
Sie haben Anspruch auf eine vollständige Auskunft. Das bedeutet, dass Ihnen alle<br />
Angaben mitgeteilt werden, für die eine Auskunftsverpflichtung besteht. Im BDSG<br />
sind nur sehr begrenzte Ausnahmen von der Auskunftsverpflichtung vorgesehen.<br />
Allerdings müssen Sie, um Ihr Recht auf Auskunft wahrnehmen zu können, bei der<br />
verantwortlichen Stelle einen Antrag auf Auskunft stellen, in dem Sie möglichst detailliert<br />
darlegen, worüber Sie Auskunft erteilt haben möchten. Es empfiehlt sich in jedem<br />
Falle ein schriftlicher Antrag, da Sie bei telefonischer Anfrage <strong>nicht</strong> sicher identifiziert<br />
werden können bzw. eine persönliche Vorsprache <strong>nicht</strong> <strong>zum</strong> Erfolg führt, da eine sofortige<br />
Erledigung nur selten möglich ist. Legen Sie dem Antrag am besten eine Kopie<br />
Ihres Personalausweises bei, um sich legit<strong>im</strong>ieren zu können. Einige Musterschreiben<br />
finden Sie <strong>im</strong> Kapitel „Im Brennpunkt <strong>Datenschutz</strong>“.<br />
Wenn die Ihnen erteilte Auskunft <strong>nicht</strong> vollständig ist bzw. Sie bezweifeln, dass sie<br />
korrekt ist, können Sie sich an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden (siehe auch<br />
6
Kapitel „Die Aufsichtsbehörden für den <strong>Datenschutz</strong> – Ihre Ansprechpartner“). Diese<br />
wird dann Ihren Vorgang prüfen und Ihnen Bescheid geben, ob die Stelle Ihnen<br />
rechtmäßig Auskunft erteilt hat. Vergessen Sie aber bitte <strong>nicht</strong>, die für die Prüfung erforderlichen<br />
Unterlagen in Kopie beizulegen.<br />
� Das Recht auf Einsicht in das Verfahrensverzeichnis<br />
� Tipp:<br />
Die verantwortlichen Stellen <strong>im</strong> <strong>nicht</strong>-<strong>öffentlichen</strong> <strong>Bereich</strong> führen eine Übersicht über<br />
ihre automatisierten Verarbeitungen, in denen Ihre personenbezogenen Daten gespeichert<br />
werden, das so genannte Verfahrensverzeichnis. Darin finden Sie insbesondere<br />
die Bezeichnungen der von dem Unternehmen verwendeten Verfahren und<br />
zu welchem Zweck bzw. zur Erfüllung welcher Aufgabe die Verfahren angewendet<br />
werden. Außerdem können Sie die verarbeiteten Datenarten entnehmen, die Personengruppen,<br />
über welche Daten gespeichert werden sowie die Kategorien von Empfängern<br />
von Datenübermittlungen.<br />
Das Verfahrensverzeichnis kann von jedermann eingesehen werden. Dieses Recht<br />
können Sie auf Antrag bei der jeweiligen Stelle wahrnehmen. Wenden Sie sich dazu<br />
am besten an den betrieblichen <strong>Datenschutz</strong>beauftragten der Stelle, der für das Führen<br />
des Verfahrensverzeichnisses verantwortlich ist. Sofern das Unternehmen keinen<br />
<strong>Datenschutz</strong>beauftragten haben sollte, muss das Einsichtsrecht von der Stelle selbst<br />
gewährleistet werden.<br />
Sie können dem Verfahrensverzeichnis zwar <strong>nicht</strong> entnehmen, ob und welche Daten<br />
über Sie selbst bei der Stelle gespeichert sind, aber die <strong>im</strong> Verfahrensverzeichnis<br />
aufgeführten automatisierten Verfahren können Ihnen als Anhaltspunkt dienen, indem<br />
sie auf Daten hinweisen, zu denen Sie Ihr Auskunftsrecht geltend machen können.<br />
� Das Recht auf Benachrichtigung, Berichtigung, Sperrung und Löschung<br />
� Benachrichtigung:<br />
Die verantwortliche speichernde Stelle ist gesetzlich verpflichtet, Sie bei der erstmaligen<br />
Speicherung bzw. Übermittlung Ihrer Daten zu benachrichtigen. Diese Benachrichtigungspflicht<br />
entfällt in best<strong>im</strong>mten Fällen, namentlich dann, wenn Sie auf andere<br />
Weise Kenntnis von der Speicherung oder Übermittlung erlangt haben.<br />
Die Benachrichtigung umfasst insbesondere die Angabe der verantwortlichen Stelle,<br />
die Tatsache, dass erstmalig Daten über Sie gespeichert oder übermittelt werden, die<br />
Art der Daten, den Zweck der Erhebung sowie die Angabe der Empfänger oder Kategorien<br />
von Empfängern.<br />
� Berichtigung<br />
Weisen Sie die verantwortliche Stelle darauf hin, wenn Daten über Sie unrichtig oder<br />
überholt sind! Jede Stelle ist verpflichtet, unrichtige Daten zu berichtigen.<br />
� Sperrung<br />
Eine Sperrung von personenbezogenen Daten hat zu erfolgen, wenn<br />
7
- besondere Gründe einer fälligen Löschung entgegenstehen, z. B. gesetzliche,<br />
satzungsmäßige sowie vertragliche Aufbewahrungsfristen, schutzwürdige Interessen<br />
des Betroffenen oder<br />
- wegen der Art der Speicherung eine Löschung nur mit unverhältnismäßigen<br />
Aufwand möglich ist.<br />
Außerdem sind personenbezogene Daten dann zu sperren,<br />
- wenn der Betroffene ihre Richtigkeit bestreitet und sich weder deren Richtigkeit<br />
noch Unrichtigkeit feststellen lässt.<br />
Gesperrte Daten dürfen grundsätzlich <strong>nicht</strong> mehr übermittelt oder genutzt werden.<br />
Dies ist nur zulässig zu wissenschaftlichen Zwecken, zur Behebung einer bestehenden<br />
Beweisnot oder aus sonstigen <strong>im</strong> überwiegenden Interesse der verantwortlichen<br />
Stelle oder eines Dritten liegenden Gründen.<br />
� Löschung<br />
Es gilt der Grundsatz, dass personenbezogene Daten, die <strong>nicht</strong> mehr gebraucht werden<br />
oder die von der Stelle gar <strong>nicht</strong> hätten erhoben werden dürfen, zu löschen sind.<br />
� Das Recht auf Widerspruch<br />
Ein Widerspruch der zu Ihrer Person gespeicherten Daten ist begründet, wenn Ihre<br />
schutzwürdigen Interessen wegen einer besonderen persönlichen Situation das Interesse<br />
der privaten Stelle an der Datenverarbeitung überwiegen.<br />
Ein Widerspruchsrecht steht Ihnen auch zu gegen die Nutzung oder Übermittlung Ihrer<br />
personenbezogenen Daten <strong>zum</strong> Zwecke der Werbung und der Markt- oder Meinungsforschung.<br />
� Das Recht auf Anrufung der Kontrollinstitutionen für den <strong>Datenschutz</strong><br />
Sie haben das Recht, sich an die Kontrollinstitutionen für den <strong>Datenschutz</strong> zu wenden,<br />
wenn Sie der Auffassung sind, bei der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung Ihrer<br />
persönlichen Daten in Ihren Rechten verletzt worden zu sein.<br />
Welche Kontrollinstitution für Ihr Anliegen zuständig ist, richtet sich danach, welche<br />
Stelle Ihre Daten verarbeitet hat. Mehr darüber finden Sie <strong>im</strong> nächsten Kapitel.<br />
� Das Recht auf Schadenersatz<br />
Wenn Ihnen von einer verantwortliche Stelle durch eine unzulässige oder unrichtige<br />
Datenverarbeitung ein Schaden zugefügt wurde, können Sie Ersatz des entstandenen<br />
Schadens verlangen. Bei einer schweren Verletzung des Persönlichkeitsrechtes<br />
steht Ihnen auch Schmerzensgeld in angemessener Höhe zu.<br />
Jedoch gibt es keinen Schadenersatz, wenn die verantwortliche Stelle nachweisen<br />
kann, dass sie nach den Umständen Ihres Falles die gebotene Sorgfalt bei der Datenverarbeitung<br />
beachtet hat.<br />
8
Die Kontrollinstitutionen für den <strong>Datenschutz</strong> –<br />
Ihre Ansprechpartner<br />
Kontrollinstitutionen <strong>im</strong> <strong>nicht</strong>-<strong>öffentlichen</strong> <strong>Bereich</strong><br />
� Die Beauftragten für den <strong>Datenschutz</strong> der privaten Stellen<br />
Wenn die betreffende <strong>nicht</strong>-öffentliche Stelle einen betrieblichen <strong>Datenschutz</strong>beauftragten<br />
bestellt hat, wenden Sie sich an diesen. Der betriebliche <strong>Datenschutz</strong>beauftragte<br />
hat sicherzustellen, dass die <strong>Datenschutz</strong>vorschriften <strong>im</strong> Unternehmen<br />
beachtet werden.<br />
� Die für den <strong>Datenschutz</strong> <strong>im</strong> <strong>nicht</strong>-<strong>öffentlichen</strong> <strong>Bereich</strong> zuständigen Aufsichtsbehörden<br />
Die Aufsichtsbehörden kontrollieren die Ausführung des Bundesdatenschutzgesetzes<br />
bei Unternehmen, insbesondere Auskunfteien, Adresshandelsunternehmen,<br />
Service-Rechenzentren, Datenver<strong>nicht</strong>ern sowie Markt- und Meinungsforschungsinstituten.<br />
Ihrer Kontrolle unterliegen auch Telediensteanbieter. Ausnahmen<br />
stellen die Telekommunikations- und Postdienstunternehmen dar, für<br />
deren Kontrolle der Bundesbeauftragte für den <strong>Datenschutz</strong> zuständig ist.<br />
Wenn Sie der Auffassung sind, dass Sie durch die Erhebung, Verarbeitung oder<br />
Nutzung Ihrer Daten durch <strong>nicht</strong>-öffentliche Stellen <strong>im</strong> Freistaat Sachsen in Ihren<br />
Rechten verletzt worden sind, können Sie sich an die zuständige Aufsichtsbehörde<br />
wenden. Im Freistaat Sachsen sind die Regierungspräsidien zuständige<br />
Aufsichtsbehörden.<br />
Regierungspräsidium Chemnitz<br />
Referat 14<br />
Altchemnitzer Straße 41<br />
09120 Chemnitz<br />
Telefon: 0371/532-1149<br />
Telefax: 0371/532-1159<br />
E-Mail:post@rpc.sachsen.de<br />
Regierungspräsidium Dresden<br />
Referat 14<br />
Stauffenbergallee 2<br />
01099 Dresden<br />
Telefon: 0351/825-1420<br />
Telefax: 0351/825-9142<br />
E-Mail:datenschutz@rpdd.sachsen.de<br />
9
Regierungspräsidium Leipzig<br />
Referat 14<br />
Braustraße 2<br />
04107 Leipzig<br />
Telefon: 0341/977-1460<br />
Telefax: 0341/977-1199<br />
E-Mail:poststelle@rpl.sachsen.de<br />
Die örtliche Zuständigkeit richtet sich danach, wo das datenverarbeitende Unternehmen<br />
seinen Sitz hat. Alle Eingaben werden selbstverständlich vertraulich<br />
behandelt.<br />
Die Aufsichtsbehörde überprüft die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften.<br />
Sie klärt den Sachverhalt bei der verantwortlichen Stelle auf und unterrichtet<br />
Sie bei Verstößen. Liegen besonders schwerwiegende Verstöße vor,<br />
werden diese auch den für die Verfolgung und Ahndung zuständigen Stellen<br />
angezeigt.<br />
Sie können die aufgrund der Prüfung festgestellten Rechte, etwa auf Berichtigung,<br />
Löschung oder Sperrung gegenüber der verantwortlichen Stelle, geltend<br />
machen und notfalls mit Hilfe der Zivilgerichte durchsetzen.<br />
Betrifft die Beschwerde ein Unternehmen, das seinen Sitz in einem anderen<br />
Bundesland oder in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union hat, erteilt das<br />
Regierungspräsidium Auskunft über die zuständige Aufsichtsbehörde oder leitet<br />
die Beschwerde an diese weiter.<br />
Bei einer schriftlichen Beschwerde sind folgende Angaben hilfreich:<br />
� Ihr Name und Ihre Anschrift<br />
� Geburtsdatum (zur eindeutigen Zuordnung)<br />
� Ihre Telefonnummer, wenn Sie auch mit einem Anruf einverstanden sind<br />
� Angabe der Stelle, die nach Ihrer Auffassung Daten unzulässig verarbeitet hat<br />
� Darstellung des Sachverhalts<br />
� Was haben Sie zwischenzeitlich unternommen?<br />
� Nach Möglichkeit Fotokopien und Schreiben beifügen, aus denen sich der<br />
Sachverhalt ergibt.<br />
Kontrollinstitutionen <strong>im</strong> <strong>öffentlichen</strong> <strong>Bereich</strong><br />
Die <strong>öffentlichen</strong> Stellen des Freistaates Sachsen haben bei der Verwendung personenbezogener<br />
Daten das Sächsische <strong>Datenschutz</strong>gesetz zu beachten. Als öffentliche Stellen gelten<br />
alle Behörden des Freistaates, aber auch Unternehmen, die Aufgaben der <strong>öffentlichen</strong> Ver-<br />
10
waltung wahrnehmen und an denen die öffentliche Hand mehrheitlich beteiligt ist – es sei<br />
denn, sie nehmen am Wettbewerb teil.<br />
Wer also ann<strong>im</strong>mt, von einer sächsischen Behörde oder sonstigen <strong>öffentlichen</strong> Stelle durch<br />
den Umgang mit personenbezogenen Daten in seinen Rechten verletzt worden zu sein, kann<br />
sich an den Sächsischen <strong>Datenschutz</strong>beauftragten wenden.<br />
Der Sächsische <strong>Datenschutz</strong>beauftragte<br />
Andreas Schurig<br />
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1<br />
01067 Dresden<br />
Telefon: 0351/4935401<br />
Telefax: 0351/4935490<br />
E-Mail:Saechsdsb@slt.sachsen.de<br />
Für die <strong>öffentlichen</strong> Stellen des Bundes (z. B. die Arbeitsämter) gelten die Vorschriften des<br />
Bundesdatenschutzgesetzes, dessen Beachtung der<br />
Bundesbeauftragte für den <strong>Datenschutz</strong><br />
Peter Schaar<br />
Husarenstraße 30<br />
53117 Bonn<br />
Telefon: 01888 - 7799 – 0<br />
Telefax: 01888 - 7799 – 550<br />
E-Mail: poststelle@bfd.bund.de<br />
überwacht. Außerdem ist der Bundesbeauftragte zuständig für die Überwachung der Telekommunikations-<br />
und Postdienstunternehmen.<br />
Schufa<br />
Im Brennpunkt <strong>Datenschutz</strong><br />
Die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung GmbH (SCHUFA) ist eine Kreditschutzorganisation<br />
mit der Aufgabe, ihren Vertragspartnern Informationen über die Kreditwürdigkeit<br />
von Kunden zu geben und sie so vor Verlusten zu schützen.<br />
Vertragspartner der SCHUFA sind Geldinstitute, Kreditkartengesellschaften, Leasinggesellschaften,<br />
Einzelhandels- und Versandhausunternehmen, Telekommunikationsanbieter und<br />
sonstige Unternehmen, welche gewerbsmäßig Geld- und Warenkredite an die Verbraucher<br />
geben.<br />
Die Vertragspartner übermitteln der SCHUFA best<strong>im</strong>mte Daten aus der Geschäftsbeziehung<br />
mit ihren Privatkunden, z. B. bei einem Kredit, Daten über Betrag und Laufzeit des Kredits<br />
(Positivmerkmale). Diese Daten dürfen nur mit Einwilligung weitergegeben werden. Deshalb<br />
sind die Kreditinstitute verpflichtet, vor der Datenweitergabe die Einwilligung des Betroffenen<br />
durch Unterschrift unter der SCHUFA- Klausel einzuholen. Dies geschieht in der Regel formularmäßig.<br />
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Daten über eine <strong>nicht</strong> vertragsgemäße Abwicklung (Negativmerkmale) werden – ohne Einwilligung<br />
des Betroffenen - nach Prüfung des Einzelfalls an die SCHUFA übermittelt. Außerdem<br />
wertet die SCHUFA die bei den Amtsgerichten geführten Schuldnerverzeichnisse aus.<br />
Bei der SCHUFA können z. B. folgende Einträge gespeichert sein<br />
• Einziehung einer Kreditkarte oder die Kündigung des Girokontos wegen missbräuchlicher<br />
Nutzung<br />
• fällige und <strong>nicht</strong> bezahlte Forderungen<br />
• Scheckrückgabe mangels Deckung<br />
• Pfändungsbeschlüsse<br />
• Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung.<br />
Über diese Daten erteilt die SCHUFA ihren Vertragspartnern nach glaubhafter Darlegung<br />
eines berechtigten Interesses (z. B. Antrag auf Kredit, Ratenzahlung) Auskünfte.<br />
Die SCHUFA- Datei enthält keine Informationen über den Familienstand, die Einkommens-<br />
und Vermögensverhältnisse. Die Weitergabe von Informationen durch die SCHUFA bedarf<br />
keiner Einwilligung.<br />
Dem Betroffenen stehen bezüglich der bei der SCHUFA gespeicherten Daten die Rechte auf<br />
Auskunft, Berichtigung, Sperrung und Löschung zu.<br />
Falls Sie wissen wollen, welche Daten die SCHUFA über Sie gespeichert hat und an ihre<br />
Vertragspartner weitergibt, dann richten Sie bitte Ihr Auskunftsersuchen an die SCHUFA -<br />
Geschäftsstelle des Bundeslandes Ihres Wohnsitzes.<br />
Die Anschrift der für Sachsen zuständigen SCHUFA - Geschäftsstelle lautet:<br />
SCHUFA HOLDING AG<br />
Geschäftsstelle Leipzig<br />
Leuckartstraße 3<br />
04289 Leipzig<br />
Tel: 0341 / 86 61 213<br />
Öffnungszeiten:<br />
Mo - Fr 09:00 - 16:00 Uhr,<br />
zu erreichen mit Straßenbahn Linie 15 bis "Straßenbahnhof Probstheida".<br />
Auf Wunsch stellen die Kreditinstitute ein Merkblatt <strong>zum</strong> SCHUFA - Verfahren zur Verfügung.<br />
Beachten Sie in diesem Zusammenhang bitte Folgendes:<br />
Obwohl eine Auskunftserteilung an den Betroffenen nach § 34 Abs. 5 BDSG grundsätzlich<br />
unentgeltlich zu erfolgen hat, kann die SCHUFA für die Auskunft ein Entgelt verlangen, wenn<br />
diese gegenüber Dritten zu wirtschaftlichen Zwecken genutzt werden kann. Der Anspruch<br />
auf ein Entgelt entfällt jedoch, wenn Ihre Daten unrichtig oder unzulässig gespeichert werden<br />
oder die Auskunft ergibt, dass die Daten zu berichtigen oder zu löschen sind.<br />
Nach § 34 Abs. 6 BDSG können Sie unentgeltlich Einsicht in die Sie betreffenden Daten und<br />
Angaben nehmen, wenn Sie in die für Sie örtlich zuständige SCHUFA - Geschäftsstelle gehen.<br />
Mit den Musterschreiben M1 und M2 an die SCHUFA können Sie Auskunft über Ihre Daten<br />
verlangen bzw. die Berichtigung der über Sie gespeicherten Daten verlangen. Sie können<br />
die Auskunft auch online unter www.schufa.de einholen.<br />
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Handels- und Wirtschaftsauskunfteien<br />
Handels- und Wirtschaftsauskunfteien sammeln Daten über die wirtschaftliche Betätigung,<br />
Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit von Unternehmen und Privatpersonen.<br />
Große Auskunfteien sind Creditreform, Bürgel, D&B Sch<strong>im</strong>melpfeng und der Kreditschutzverein<br />
für Industrie, Handel und Dienstleistungen (IKD); daneben gibt es eine Vielzahl kleinerer<br />
Auskunfteien und Branchen–Informationsdienste. Bei diesen Stellen werden Name, Anschrift<br />
und Geburtsdatum, insbesondere aber auch Angaben <strong>zum</strong> Einkommen und <strong>zum</strong><br />
Vermögen einzelner Betroffener sowie etwaige Hinweise auf die Abgabe einer eidesstattlichen<br />
Versicherung, ein Zwangsversteigerungsverfahren oder das Vorliegen eines Mahn-<br />
oder Vollstreckungsbescheides gespeichert. Die Daten stammen <strong>zum</strong> großen Teil aus allgemein<br />
zugänglichen Quellen wie Telefon- und Adressbüchern oder aus <strong>öffentlichen</strong> Registern,<br />
wie dem Handelsregister, dem Vereinsregister oder dem Schuldnerverzeichnis. Nach<br />
§ 915e Abs. 1 Zivilprozessordnung (ZPO) können Handels- und Wirtschaftsauskunfteien<br />
Abdrucke des Schuldnerverzeichnisses erhalten. Auch die anfragenden Kunden der Auskunfteien<br />
geben Daten über die Geschäftsbeziehungen weiter.<br />
Handels- und Wirtschaftsauskunfteien erhalten insbesondere Anfragen von Unternehmen<br />
und Betrieben, die gegenüber dem Kunden in Vorleistung treten, zur Prüfung bestehender<br />
wirtschaftlicher Risiken. Sie dürfen Daten über Betroffene auch ohne deren Kenntnis und<br />
Einwilligung speichern, soweit dies z. B. für die Beurteilung der Kreditwürdigkeit von Bedeutung<br />
ist.<br />
Nach dem Bundesdatenschutzgesetz ist die Übermittlung Ihrer Daten nur zulässig, wenn der<br />
Dritte (die anfragende Stelle), dem die Daten übermittelt werden, ein berechtigtes Interesse<br />
an ihrer Kenntnis glaubhaft dargelegt hat und kein Grund zu der Annahme besteht, dass der<br />
Betroffene ein schutzwürdiges Interesse an dem Ausschluss der Erhebung, Speicherung<br />
oder Veränderung hat. Es dürfen daher nur solche Stellen eine Auskunft bekommen, die ein<br />
berechtigtes Interesse haben, z. B. vor einem konkreten Vertragsabschluss und die, die Informationen<br />
benötigen, um das Risiko besser abschätzen zu können. Neben Firmen, die<br />
Informationen über andere Firmen benötigen, interessieren sich auch der Versandhandel,<br />
Versicherungen, Hypothekenbanken und vor allem auch Autovermieter sowie Kaufhäuser für<br />
die Auskünfte über Privatpersonen.<br />
Unternehmen und Privatpersonen werden von den Auskunfteien häufig auch aufgefordert,<br />
Selbstauskünfte über ihre Wirtschafts- und Vermögensverhältnisse zu erteilen, um von vornherein<br />
eine Speicherung unrichtiger Daten zu vermeiden. Eine solche Selbstauskunft ist absolut<br />
freiwillig.<br />
Wenn erstmals personenbezogene Daten durch die Handels- und Wirtschaftsauskunfteien<br />
für eigene Zwecke ohne Kenntnis des Betroffenen gespeichert werden, müssen sie den Betroffenen<br />
von der Speicherung, der Art der Daten, der Zweckbest<strong>im</strong>mung der Erhebung,<br />
Verarbeitung oder Nutzung und der Identität der verantwortlichen Stelle benachrichtigen;<br />
werden personenbezogene Daten geschäftsmäßig <strong>zum</strong> Zwecke der Übermittlung ohne<br />
Kenntnis des Betroffenen gespeichert, ist der Betroffene ebenfalls von der erstmaligen<br />
Übermittlung und der Art der übermittelten Daten zu benachrichtigen (§ 33 Abs. 1 BDSG).<br />
Dies geschieht üblicherweise durch ein Formschreiben mit der Überschrift „Benachrichtigung<br />
nach dem BDSG“. In Ausnahmefällen kann auch eine telefonische Benachrichtigung des<br />
Betroffenen erfolgen. Dies könnte Anlass für Sie sein, von Ihrem Auskunftsrecht nach § 34<br />
BDSG Gebrauch zu machen.<br />
Wenn Sie wissen möchten, was konkret über Sie gespeichert ist, wenden Sie sich bitte an<br />
das Unternehmen und verlangen Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten<br />
sowie den Zweck der Speicherung. Die Handels- und Wirtschaftsauskunfteien teilen Ihnen<br />
dann mit, welche Daten zu Ihrer Person gespeichert wurden. Über die Herkunft und den<br />
Empfänger der Daten können Sie Auskunft nur verlangen, sofern <strong>nicht</strong> das Interesse an der<br />
Wahrung des Geschäftsinteresses überwiegt. Eine kurze Begründung sollten sie deshalb in<br />
diesem Falle beifügen.<br />
13
Nach § 34 Abs. 5 BDSG verlangen die Handels- und Wirtschaftsauskunfteien gegenwärtig<br />
für die Erteilung von schriftlichen Auskünften an Betroffene kein Entgelt, es sei denn, dass<br />
Sie die Auskunft zu wirtschaftlichen Zwecken nutzen können.<br />
Gegenüber den Auskunfteien können die unter „Rechte der Bürger“ beschriebenen Rechte<br />
geltend gemacht werden.<br />
In Sachsen haben die Creditreform-Büros und Bürgel-Büros folgende Anschriften:<br />
Creditreform-Büros in Sachsen:<br />
Creditreform Chemnitz<br />
Kapellenberg 1<br />
09120 Chemnitz<br />
Tel.: 0371/36971-0<br />
Creditreform Dresden Aumüller KG<br />
Augsburger Straße 1<br />
01309 Dresden<br />
Tel.: 0351/4444-444<br />
Creditreform Görlitz Philipp KG<br />
Wiesenweg 5<br />
02827 Görlitz<br />
Tel.: 03581/7041-11<br />
Creditreform Leipzig Strahler KG<br />
Salomonstraße 25<br />
04103 Leipzig<br />
Tel.: 0341/9944-0<br />
Creditrefom Zwickau<br />
Gutwasserstraße 12<br />
08056 Zwickau<br />
Tel.: 0375/27424-0<br />
Bürgel-Büros in Sachsen:<br />
Bürgel Chemnitz Richter GmbH & Co, KG<br />
Zwickauer Str. 74<br />
09112 Chemnitz<br />
Tel.: 0371/3809-0<br />
Bürgel Dresden Scharf GmbH<br />
Dohnaer Straße 45<br />
14
01219 Dresden<br />
Tel.: 0351/27037-0<br />
Bürgel Leipzig Solventa GmbH & Co. KG<br />
Franz-Flemming-Straße 43-45<br />
04179 Leipzig<br />
Tel.: 0341/4490-30<br />
Mit dem Musterschreiben M3 an die Handels- und Wirtschaftsauskunfteien können Sie Auskunft<br />
über Ihre Daten einholen; mit den Musterschreiben M4 und M5 die Berichtigung bzw.<br />
Löschung Ihrer Daten fordern.<br />
Versicherungsunternehmen / Banken<br />
Besonders Versicherungsunternehmen verlangen eine Vielzahl von personenbezogenen<br />
Angaben, und zwar sowohl vor Vertragsabschluss zur Prüfung des Risikos, als auch <strong>im</strong><br />
Schadensfall zur Prüfung ihrer Leistungspflicht. In Einzelfällen erfragen Versicherer weitere<br />
Daten von anderen Stellen, z. B. über frühere Schadensfälle bei anderen Versicherern oder<br />
bei Vorliegen von Schweigepflicht–Entbindungserklärungen über Krankheiten bei Ärzten und<br />
Krankenhäusern. Weitere Daten sammeln sich <strong>im</strong> Laufe der Vertragsbeziehung an, z. B.<br />
über Zahlungsweise und Schadensfälle.<br />
Einige der Daten über das Versicherungsverhältnis werden bei Prüfung eines Antrages oder<br />
eines Schadens zur Risikobeurteilung, zur weiteren Aufklärung des Sachverhalts oder zur<br />
Verhinderung von Versicherungsmissbrauch bei dem zuständigen Fachverband bzw. bei<br />
anderen Versicherern oder bei Vorliegen von Schweigepflicht-Entbindungserklärungen über<br />
Krankheiten bei Ärzten und Krankenhäusern abgefragt und auch an diese weitergegeben.<br />
Dazu bestehen bei einigen Fachverbänden Zentrale Hinweissysteme (z. B. be<strong>im</strong> Verband<br />
der Haftpflicht-, Unfall-, Auto- und Rechtsschutzversicherer sowie der Lebensversicherungs-<br />
Unternehmen), die es den Versicherungen ermöglicht, Auskünfte über best<strong>im</strong>mte Risikofaktoren<br />
bei den Vorversicherern zu erhalten. Für die Weitergabe Ihrer Daten an Zentrale Hinweissysteme<br />
bedarf es Ihrer Einwilligung. Eine entsprechende Einwilligungserklärung ist in<br />
den jeweiligen Versicherungsanträgen enthalten. Da für den Einwilligenden klar <strong>zum</strong> Ausdruck<br />
kommen muss, in welchem Umfang die Versicherung seine Daten verarbeitet, insbesondere<br />
inwieweit Daten an Fachverbände zur Weiterleitung an andere Versicherer gegeben<br />
werden, halten die Versicherer hierzu ein „Merkblatt zur Datenverarbeitung“ bereit. Nur wenn<br />
der Betroffene vom Inhalt des Merkblattes Kenntnis erlangt hat, hat er die Möglichkeit, seine<br />
Einwilligung wirksam zu erteilen.<br />
Auch Kreditinstitute erheben <strong>im</strong> Rahmen von Vertragsabschlüssen personenbezogene Daten.<br />
Je nach Vertragsart werden dem Unternehmen <strong>im</strong> Laufe der Zeit weitere, <strong>zum</strong> Teil sehr<br />
sensible Daten, etwa über die Zahlungsweise oder Geschäftskontakte, bekannt.<br />
Einige Kreditgeber lassen sich auch Einwilligungen in die Nutzung der Daten über die Vertragszwecke<br />
hinaus oder in die Übermittlung an weitere Unternehmen erteilen. Diese Einwilligungen<br />
können in der Regel ohne Einfluss auf den Vertrag widerrufen werden.<br />
Es besteht die Möglichkeit, mit der von der deutschen Kreditwirtschaft angebotenen Geldkarte<br />
anonym zu bezahlen, d. h. die Auszahlung erfolgt ohne Offenlegung Ihres Namens und<br />
Ihrer Bankverbindung.<br />
Folgende Musterschreiben (M6-M10) können genutzt werden:<br />
M 6 Auskunft über die gespeicherten Daten (bei Versicherungsunternehmen)<br />
15
M 7 Widerruf der Allfinanzklausel<br />
M 8 Auskunft über die gespeicherten Daten (bei Kreditinstituten)<br />
M 9 Widerruf der Einwilligung<br />
M 10 Beantragung einer <strong>nicht</strong> kontogebundenen Geldkarte<br />
Adressenhandel / Werbung / Marktforschung<br />
Sie können sich gegen persönlich adressierte Werbesendungen von Firmen, mit denen noch<br />
kein Kontakt bestand, schützen. Durch einen Eintrag in die so genannte "Robinsonliste", die<br />
vom Deutschen Direktmarketing-Verband geführt wird, können Sie weitgehend verhindern,<br />
dass Ihre Anschrift für die Direktwerbung benutzt wird, d. h. die Robinson-Liste sorgt dafür,<br />
dass Verbraucher bedeutend weniger Dienstleistungsangebote und Produktinformationen<br />
von Unternehmen erhalten, die sie <strong>nicht</strong> kennen. Allerdings gilt die Robinson-Liste nur für<br />
personalisierte Werbebriefe, d. h. wenn Verbraucher persönlich angeschrieben werden. Wer<br />
keine Prospekte mehr erhalten möchte, sollte den Briefkastenaufkleber "Bitte keine Werbung<br />
einwerfen" anbringen.<br />
Wenn Sie sich in die Robinson-Liste eintragen lassen möchten, verwenden Sie das Musterschreiben<br />
M11 oder Sie können die Unterlagen telefonisch oder per Postkarte kostenlos anfordern<br />
be<strong>im</strong>:<br />
Der Antrag muss schriftlich gestellt werden.<br />
DDV, Deutscher Direktmarketing Verband,<br />
Stichwort "Robinson-Liste",<br />
Postfach 14 01,<br />
71243 Ditzingen,<br />
Telefon 07156/951010.<br />
Wenn Sie keine Werbung per Telefon wünschen, können Sie Ihre Telefonnummer online in<br />
die vom Interessenverband Deutsches Internet e. V. geführte Schutzliste eintragen:<br />
http://www.telerobinson.de<br />
Wenn Sie keine Werbung per Fax wünschen, dann können Sie ein Antragsformular per Fax<br />
abrufen be<strong>im</strong> Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und Neue Medien<br />
e. V. , Fax-Nr. 01805/00 07 61<br />
Wenn Sie keine Werbung per E-Mail wünschen, können Sie Ihre E-Mail-Adresse eintragen in<br />
die Deutsche Mailschutzliste, die vom Interessenverband Deutsches Internet e. V. und der<br />
Gesellschaft <strong>zum</strong> Schutz privater Daten in elektronischen Informations- und Kommunikationsdiensten<br />
e. V. geführt wird: http://www.robinsonliste.de.<br />
Wenn Sie keine Werbung per SMS wünschen, tragen Sie Ihre Telefonnummer online in die<br />
vom Interessenverband Deutsches Internet e. V. geführte SMS-Schutzliste ein.<br />
http://www.sms-robinson.de.<br />
Der Vollständigkeit halber sei darauf hingewiesen, dass die Nutzung dieser so genannten<br />
Robinson-Listen durch die Werbewirtschaft freiwillig ist. Ein Eintrag dort garantiert <strong>nicht</strong>, dass<br />
man absolut direkt werbefrei wird.<br />
16
Eine Besonderheit <strong>im</strong> <strong>Bereich</strong> Werbung ist die Deutsche Telekom Medien GmbH. Sie erhält<br />
von der Deutschen Telekom AG die in dem Telefonantrag erhobenen personenbezogenen<br />
Daten der Kunden, wenn diese in eine Eintragung in das Verzeichnis bzw. die Nutzung der<br />
eingetragenen Daten für Werbezwecke eingewilligt haben. Auch die Eintragung in elektronische<br />
Kundenverzeichnisse darf durch die Telekommunikationsunternehmen nur noch auf<br />
Antrag des Betroffenen erfolgen.<br />
War ein Kunde jedoch bereits in ein Verzeichnis eingetragen, so hat die Eintragung nur bei<br />
einem Widerspruch zu unterbleiben. Selbstverständlich können Sie jederzeit Widerspruch<br />
sowohl bei der Deutschen Telekom AG als auch bei der Deutschen Telekom Medien GmbH<br />
einlegen. Sie können Ihren Widerspruch richten an:<br />
Allgemein gilt:<br />
De Te Medien<br />
Wiesenhüttenstr. 18<br />
60329 Frankfurt/Main<br />
Tel. 069/2682-0.<br />
Gegenüber jedem Unternehmen und jeder anderen privaten Einrichtung, z. B. einem Versandhaus,<br />
einem Zeitschriftenverlag oder einer Firma, an deren Preisausschreiben Sie sich<br />
beteiligt haben, steht Ihnen nach dem Bundesdatenschutzgesetz das Recht zu, der Nutzung<br />
oder Übermittlung Ihrer Daten für Zwecke der Werbung oder Markt- oder Meinungsforschung<br />
zu widersprechen (§ 28 Abs. 4 BDSG)!<br />
Gegenüber dem werbenden Unternehmen selbst können Sie die Löschung Ihrer für Zwecke<br />
der Werbung oder der Markt- und Meinungsforschung verwendeten Daten verlangen. Sie<br />
haben einen Anspruch auf Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten, auch<br />
soweit sie sich auf die Herkunft und die möglichen Empfänger der Adressen beziehen und<br />
darauf, dass Ihnen künftig keine Werbesendungen mehr zugestellt werden. Unternehmen,<br />
die Ihnen Werbung zusenden, müssen Sie über Ihr Widerspruchsrecht belehren und mitteilen,<br />
an wen Sie sich wenden können.<br />
Haben Sie Beschwerden wegen aggressiver, belästigender und Ihnen unzulässig erscheinender<br />
Werbung – wie <strong>zum</strong> Beispiel Telefon-, Telefax - oder E-Mail-Werbung – wenden Sie<br />
sich am besten an die in Ihrem Ort tätige Beratungsstelle der Verbraucherzentrale Sachsen<br />
e. V. (VZS), so <strong>zum</strong> Beispiel<br />
Beratungszentrum<br />
der Verbraucherzentrale<br />
Sachsen e. V. Chemnitz<br />
Zschopauer Straße 107<br />
09126 Chemnitz<br />
Tel. 0371/431500<br />
Fax: 0371/4014625<br />
E-Mail:VZS.BZC@t-online.de<br />
Beratungszentrum<br />
der Verbraucherzentrale<br />
Sachsen e. V. Dresden<br />
17
Fetscherplatz 3<br />
01307 Dresden<br />
Tel. 0351/4593484<br />
Fax: 0351/4416208<br />
E-Mail:VZS.BZD@t-online.de<br />
Beratungszentrum<br />
der Verbraucherzentrale<br />
Sachsen e. V. Leipzig<br />
Brühl 76<br />
04109 Leipzig<br />
Tel. 0341/2610450<br />
Fax: 0341/2610482<br />
E-Mail:VZS.BZL@t-online.de<br />
Wenn Sie nähere Informationen benötigen, dann wählen Sie bitte das Verbrauchertelefon<br />
der Verbraucherzentrale Sachsen e. V.,<br />
Tel. 0190/79777...<br />
(Durchwahl durch Anhängen einer Ziffer 1-5)<br />
Die Beratungsstellen sind nach dem Rechtsberatungsgesetz zur außergerichtlichen<br />
Rechtsberatung und Rechtsbesorgung auf dem Gebiet des Verbraucherrechts berechtigt.<br />
Die Anschriften der Beratungsstellen sowie Informationen finden Sie auch <strong>im</strong> Internet unter<br />
http://www.vzs.de.<br />
Den Briefkastenaufkleber „Bitte keine Werbung einwerfen“ können Sie ebenso bei den vorgenannten<br />
Beratungsstellen erhalten. Die Zusendung von Werbematerial können Sie auch<br />
einschränken, wenn Sie die Reklamesendungen postwendend zurückschicken. Sie müssen<br />
dann Ihre Adresse streichen und die Sendung mit dem Vermerk "zurück an Absender" in den<br />
Postkasten einwerfen.<br />
Werbung per Telefonanruf oder mittels Telefaxschreiben, ohne dass der Empfänger zuvor<br />
ausdrücklich oder stillschweigend sein Einverständnis erklärt hat, zu Werbezwecken angerufen<br />
zu werden oder ein Fax erhalten zu wollen, stellt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes<br />
eine unzulässige Belästigung und somit einen Verstoß gegen § 1 des Gesetzes<br />
gegen den unlauteren Wettbewerb dar. E-Mail-Werbung ohne vorherige Zust<strong>im</strong>mung der<br />
betroffenen Person ist nach der Rechtsprechung aus denselben Gründen unzulässig.<br />
Mit folgenden Musterschreiben (M11-M15) können sie die Zusendung von Werbematerial<br />
einschränken:<br />
M 11 Aufnahme in die Robinsonliste<br />
M 12 Weitergabe von Angaben in Telefonbüchern sowie Berufsangaben aus Telefonanschlussaufträgen<br />
M 13 Widerspruch gegen die Nutzung und Verarbeitung Ihrer Daten für Zwecke der Beratung,<br />
Werbung und Marktforschung<br />
M 14 Verwendung der Anschrift durch Unternehmen, die Werbesendungen verschicken<br />
M 15 Mahnschreiben wegen Verwendung der Anschrift<br />
18
Sonstige <strong>Bereich</strong>e<br />
In den vorgestellten <strong>Bereich</strong>en treten erfahrungsgemäß Fragen <strong>zum</strong> <strong>Datenschutz</strong> verstärkt<br />
auf, aber auch in vielen anderen Lebensbereichen werden Ihre personenbezogenen Daten<br />
von privaten Stellen verarbeitet, so <strong>zum</strong> Beispiel vom...<br />
Arbeitgeber...<br />
Wohnungsvermieter...<br />
Arzt...<br />
� Im Rahmen der Eingehung und der Durchführung eines Arbeitsverhältnisses<br />
erhält der Arbeitgeber aus vielen Rechtsgründen eine Menge Ihrer persönlichen<br />
Daten. Dieser benötigt sie unter anderem, um seinen Pflichten gegenüber<br />
der Sozialversicherung und ähnlichen Einrichtungen nachzukommen.<br />
Was der Arbeitgeber mit diesen Daten machen darf, richtet sich nach vielen<br />
Spezialvorschriften aus dem Sozial- und Arbeitsrecht und dem Betriebsverfassungsrecht.<br />
Ihr Arbeitgeber darf nur die Daten erheben, verarbeiten und nutzen, die für die<br />
Ausgestaltung Ihres Arbeitsverhältnisses unbedingt erforderlich sind.<br />
� Be<strong>im</strong> Abschluss eines Mietvertrages, aber auch schon bei der Bewerbung um<br />
eine Wohnung werden ebenfalls eine Reihe von Daten erhoben. Auch hier<br />
gilt, dass nur solche Daten erhoben, verarbeitet und genutzt werden dürfen,<br />
die zur Durchführung des Mietverhältnisses erforderlich sind.<br />
� Wenn sich Patienten in ärztliche Behandlung begeben, erhält der Arzt zahlreiche<br />
Angaben über die gesundheitlichen und persönlichen Verhältnisse. Diese<br />
Angaben und die wesentlichen Daten des Behandlungsverlaufs werden vom<br />
Arzt <strong>zum</strong>eist in Patientenkarteien und zunehmend auch in Datenverarbeitungssystemen<br />
festgehalten. Sie ermöglichen weitgehende Einblicke in den<br />
persönlichen <strong>Bereich</strong> des Patienten und sind daher besonders schutzbedürftig.<br />
Für das Verhältnis Arzt-Patient kommt daher der ärztlichen Schweigepflicht<br />
besondere Bedeutung zu.<br />
Eine Weitergabe von Patientendaten ist wegen der ärztlichen Schweigepflicht<br />
nur ausnahmsweise zulässig, wenn das ärztliche Berufsrecht oder eine sonstige<br />
Rechtsvorschrift dies vorsieht (etwa die Datenweitergabe an einen mit-<br />
oder nachbehandelnden Arzt). Liegen diese Voraussetzungen <strong>nicht</strong> vor, so<br />
dürfen die Daten grundsätzlich nur mit Einwilligung der Patienten weitergegeben<br />
werden. Dies gilt beispielsweise für die Übermittlung von Patientendaten<br />
an Verrechnungsstellen zur Einziehung von Honoraren sowie die Überlassung<br />
von Patientendaten an einen Praxisnachfolger oder an Stellen, die medizinische<br />
Forschung betreiben.<br />
Vereinen/Verbänden...<br />
� Soweit Sie Mitglied eines Vereins, eines Verbandes oder einer ähnlichen Organisation<br />
sind, werden von diesen Stellen regelmäßig Ihr Name und Ihre Anschrift<br />
und vielfach auch Ihre Bankverbindung gespeichert, um z. B. die Mitgliedsbeiträge<br />
abzubuchen.<br />
19
Begriffe <strong>zum</strong> <strong>Datenschutz</strong><br />
Hier finden Sie die Erklärung von <strong>im</strong> <strong>Leitfaden</strong> häufig verwendeten Begriffen. Die Definitionen<br />
entsprechen denen <strong>im</strong> BDSG.<br />
Personenbezogene Daten<br />
...sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer best<strong>im</strong>mten oder<br />
best<strong>im</strong>mbaren natürlichen Person (Betroffener).<br />
Beispiele: Name, Kfz-Kennzeichen, Ausweisnummer, Familienstand, Einkommen, Adresse,<br />
Geburtsdatum, Krankheit.<br />
Automatisierte Verarbeitung<br />
...ist die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten unter Einsatz von<br />
Datenverarbeitungsanlagen.<br />
Erheben: ist das Beschaffen von Daten über den Betroffenen<br />
Verarbeiten: ist das Speichern, Verändern, Übermitteln, Sperren und Löschen von personenbezogenen<br />
Daten<br />
Speichern: ist das Erfassen, Aufnehmen oder Aufbewahren personenbezogener<br />
Daten auf einem Datenträger <strong>zum</strong> Zweck ihrer weiteren<br />
Verarbeitung oder Nutzung.<br />
Verändern: ist das inhaltliche Umgestalten personenbezogener gespeicherter<br />
Daten<br />
Übermitteln: ist das Bekanntgeben gespeicherter oder durch Datenverarbeitung<br />
gewonnener personenbezogener Daten an einen<br />
Dritten in der Weise, dass die Daten an den Dritten weitergegeben<br />
werden oder der Dritte zur Einsicht oder <strong>zum</strong> Abruf bereitgehaltene<br />
Daten einsieht oder abruft.<br />
Sperren: ist das Kennzeichnen gespeicherter personenbezogener Daten,<br />
um ihre weitere Verarbeitung oder Nutzung einzuschränken<br />
Löschen: ist das Unkenntlichmachen gespeicherter personenbezogener<br />
Daten<br />
Nutzen: ist das Verwenden von Daten, soweit <strong>nicht</strong> Verarbeiten vorliegt (<strong>zum</strong> Beispiel<br />
lediglich am Bildschirm abrufen)<br />
Verantwortliche Stelle<br />
... ist jede Person oder Stelle, die personenbezogene Daten für sich selbst erhebt, verarbeitet<br />
oder nutzt oder dies durch andere <strong>im</strong> Auftrag vornehmen lässt.<br />
20
Empfänger<br />
... ist jede Person oder Stelle, die Daten erhält.<br />
Dritter<br />
... ist jede Person oder Stelle außerhalb der verantwortlichen Stelle. Dritte sind <strong>nicht</strong> der Betroffene<br />
sowie Personen und Stellen, die <strong>im</strong> Inland, in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen<br />
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen<br />
Wirtschaftsraum personenbezogene Daten <strong>im</strong> Auftrag erheben, verarbeiten oder nutzen.<br />
Besondere Arten personenbezogener Daten<br />
...sind Angaben über die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse<br />
oder philosophische Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, Gesundheit oder Sexualleben.<br />
21
M 1<br />
Absender<br />
Name ______________________<br />
Vorname ______________________<br />
Straße ______________________<br />
PLZ ____ Ort ________________<br />
Geb.Datum _____________________<br />
SCHUFA Datum: ______________________<br />
Ostdeutsche Schutzgemeinschaft für<br />
allg. Kreditsicherung GmbH<br />
Geschäftsstelle Leipzig<br />
Postfach 39 00 12<br />
04281 Leipzig<br />
Antrag auf Auskunftserteilung gemäß § 34 BDSG<br />
Auskunft über Daten, die Sie über mich gespeichert haben<br />
Sehr geehrte Damen und Herren,<br />
bitte teilen Sie mir mit, welche Daten Sie über mich gespeichert haben. Ebenso bitte ich um<br />
Auskunft darüber, an welche Personen und Stellen Sie meine Daten übermittelt haben und<br />
woher die zu meiner Person gespeicherten Daten stammen.<br />
Um die Auskunft zu Herkunft und Empfänger der Daten bitte ich, weil<br />
Gegebenenfalls teilen Sie mir bitte mit, warum Ihr Interesse an der Wahrung des Geschäftsgehe<strong>im</strong>nisses<br />
überwiegt.<br />
Mir ist bekannt, dass für die schriftliche Auskunft ein Entgelt in Höhe von 7,60 € berechnet<br />
wird.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
(Unterschrift)
M 2<br />
Absender<br />
Name ______________________<br />
Vorname ______________________<br />
Straße ______________________<br />
PLZ ____ Ort ________________<br />
Geb.Datum _____________________<br />
SCHUFA Datum: ______________________<br />
Ostdeutsche Schutzgemeinschaft für<br />
allg. Kreditsicherung GmbH<br />
Geschäftsstelle Leipzig<br />
Postfach 39 00 12<br />
04281 Leipzig<br />
Berichtigung der bei Ihnen zu meiner Person gespeicherten Daten<br />
Ihre Auskunft vom_________________<br />
Sehr geehrte Damen und Herren,<br />
folgende der bei Ihnen zu meiner Person gespeicherten Daten sind unrichtig:<br />
___________________________________________________________________________<br />
___________________________________________________________________________<br />
___________________________________________________________________________<br />
___________________________________________________________________________<br />
___________________________________________________________________________<br />
Richtig sind vielmehr folgende Daten:<br />
___________________________________________________________________________<br />
___________________________________________________________________________<br />
___________________________________________________________________________<br />
___________________________________________________________________________<br />
___________________________________________________________________________<br />
Bitte prüfen Sie diese Angelegenheit (ggf. mit Ihrem Vertragspartner) und bestätigen Sie mir<br />
die Berichtigung. Das von mir für die Auskunft entrichtete Entgelt von 7,60 € bitte ich mir auf<br />
mein Konto Nr. , BLZ , bei<br />
zu überweisen.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
(Unterschrift)
M 3<br />
Absender<br />
Name ______________________<br />
Vorname ______________________<br />
Straße ______________________<br />
PLZ ____ Ort ________________<br />
Geb.Datum ______________________<br />
An die Datum: ______________________<br />
Auskunftei *)<br />
______________________<br />
______________________<br />
______________________<br />
______________________<br />
Antrag auf Auskunftserteilung gemäß § 34 BDSG<br />
Auskunft über Daten, die Sie über mich gespeichert haben<br />
Sehr geehrte Damen und Herren,<br />
bitte teilen Sie mir mit, welche Daten Sie über mich gespeichert haben. Ebenso bitte ich um<br />
Auskunft darüber, an welche Personen und Stellen Sie meine Daten übermittelt haben und<br />
woher die zu meiner Person gespeicherten Daten stammen.<br />
Um die Auskunft zu Herkunft und Empfänger der Daten bitte ich, weil<br />
___________________________________________________________________________<br />
___________________________________________________________________________<br />
___________________________________________________________________________<br />
___________________________________________________________________________<br />
Gegebenenfalls teilen Sie mir bitte mit, warum Ihr Interesse an der Wahrung des Geschäftsgehe<strong>im</strong>nisses<br />
überwiegt.<br />
Soweit Sie Gebühren für die Auskunft erheben, bitte ich Sie um vorherige Mitteilung der Höhe<br />
der Gebühren.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
(Unterschrift)<br />
*) Bezeichnung der Auskunftei; Anschrift
M 4<br />
Absender<br />
Name ______________________<br />
Vorname ______________________<br />
Straße ______________________<br />
PLZ ____ Ort ________________<br />
Geb.Datum _____________________<br />
An die Datum: ______________________<br />
Auskunftei *)<br />
______________________<br />
______________________<br />
______________________<br />
______________________<br />
Berichtigung der bei Ihnen zu meiner Person gespeicherten Daten<br />
Sehr geehrte Damen und Herren,<br />
folgende der bei Ihnen zu meiner Person gespeicherten Daten sind unrichtig:<br />
___________________________________________________________________________<br />
___________________________________________________________________________<br />
___________________________________________________________________________<br />
___________________________________________________________________________<br />
Richtig sind vielmehr folgende Daten:<br />
___________________________________________________________________________<br />
___________________________________________________________________________<br />
___________________________________________________________________________<br />
___________________________________________________________________________<br />
Ich bitte, die Daten entsprechend zu berichtigen und mir dies zu bestätigen. Weiter bitte ich<br />
die Stellen, denen Daten zu meiner Person <strong>im</strong> Rahmen der regelmäßigen Datenübermittlung<br />
zur Speicherung weitergegeben werden, darüber zu verständigen, dass die Daten berichtigt<br />
worden sind.<br />
Bitte übersenden Sie mir hiervon jeweils eine Kopie.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
(Unterschrift)<br />
*) Bezeichnung der Auskunftei; Anschrift
M 5<br />
Absender<br />
Name ______________________<br />
Vorname ______________________<br />
Straße ______________________<br />
PLZ ____ Ort ________________<br />
Geb.Datum ______________________<br />
An die Datum: ______________________<br />
Auskunftei *)<br />
______________________<br />
______________________<br />
______________________<br />
______________________<br />
Löschung meiner Daten<br />
Sehr geehrte Damen und Herren,<br />
Sie speichern folgende Daten über mich:<br />
___________________________________________________________________________<br />
___________________________________________________________________________<br />
___________________________________________________________________________<br />
Diese Daten sind meiner Auffassung nach für die Erfüllung Ihrer gesetzlichen Aufgabe / für<br />
die Abwicklung eines Vertragsverhältnisses <strong>nicht</strong> (mehr) erforderlich. **)<br />
Ich bitte Sie, diese Daten zu löschen, mir dies zu bestätigen und die Stellen, denen gespeicherte<br />
Daten zu meiner Person <strong>im</strong> Rahmen der regelmäßigen Datenübermittlung zur Speicherung<br />
weitergegeben wurden, darüber zu verständigen, dass die Daten gelöscht worden sind.<br />
Bitte übersenden Sie mir eine Kopie etwaiger Benachrichtigungen von Empfängern regelmäßiger<br />
Datenübermittlungen.<br />
Falls Sie sich <strong>nicht</strong> zu einer Löschung der Daten in der Lage sehen, bitte ich Sie, mir die<br />
Rechtsgrundlage für die fortdauernde Speicherung mitzuteilen.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
(Unterschrift)<br />
*) Bezeichnung der Auskunftei; Anschrift<br />
**) <strong>nicht</strong> Zutreffendes bitte streichen
M 6<br />
Absender<br />
Name ______________________<br />
Vorname ______________________<br />
Straße ______________________<br />
PLZ ____ Ort ________________<br />
Versicherungsnummer:<br />
______________________<br />
An das Datum: ______________________<br />
Versicherungsunternehmen *)<br />
______________________<br />
______________________<br />
______________________<br />
______________________<br />
Antrag auf Auskunftserteilung gemäß § 34 BDSG<br />
Auskunft über meine Daten<br />
Sehr geehrte Damen und Herren,<br />
bitte teilen Sie mir mit, welche Daten Sie über mich gespeichert haben. Ebenso bitte ich um<br />
Auskunft darüber, an welche Personen und Stellen Sie meine Daten übermittelt haben und<br />
woher die zu meiner Person gespeicherten Daten stammen.<br />
Darüber hinaus interessiert mich ganz besonders, ob über mich Auskünfte <strong>im</strong> Rahmen eines<br />
zentralen Hinweissystems erteilt werden und welche dies sind.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
(Unterschrift)<br />
*) Bezeichnung der Versicherungsunternehmens, Anschrift
Absender<br />
M 7<br />
Name ______________________<br />
Vorname ______________________<br />
Straße ______________________<br />
PLZ ____ Ort ________________<br />
Geb.Datum _____________________<br />
Vers.Nr.: _____________________<br />
An das Datum: ______________________<br />
Versicherungsunternehmen *)<br />
______________________<br />
______________________<br />
______________________<br />
______________________<br />
Widerruf der Allfinanzklausel<br />
Sehr geehrte Damen und Herren,<br />
bei Abschluss meines Versicherungsvertrages habe ich <strong>im</strong> Rahmen der Einwilligungsklausel<br />
nach dem Bundesdatenschutzgesetz in die Nutzung meiner allgemeinen Auftrags-, Vertrags-<br />
und Leistungsdaten für die Beratung und Betreuung auch in sonstigen Finanzdienstleistungen<br />
durch den Vermittler eingewilligt. Diesen Teil der Einwilligungsklausel widerrufe ich hiermit.<br />
Bitte bestätigen Sie mir, dass die Nutzung meiner personenbezogenen Daten für andere als<br />
Vertragszwecke künftig unterbleibt.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
(Unterschrift)<br />
*) Bezeichnung des Versicherungsunternehmens, Anschrift
M 8<br />
Absender<br />
Name ______________________<br />
Vorname ______________________<br />
Straße ______________________<br />
PLZ ___ Ort ________________<br />
Geb.Datum _____________________<br />
Kto-Nr.: _____________________<br />
An das Datum: _____________________<br />
Kreditinstitut *)<br />
______________________<br />
______________________<br />
______________________<br />
______________________<br />
Antrag auf Auskunftserteilung gemäß § 34 BDSG<br />
Auskunft über Daten, die über mich gespeichert sind<br />
Sehr geehrte Damen und Herren,<br />
bitte teilen Sie mir mit, welche Daten Sie über mich gespeichert haben. Ebenso bitte ich um<br />
Auskunft darüber, an welche Personen und Stellen Sie meine Daten übermittelt haben und<br />
woher die zu meiner Person gespeicherten Daten stammen.<br />
Sollte infolge des Bankgehe<strong>im</strong>nisses eine weitere Identifizierung meiner Person erforderlich<br />
sein, möchte ich Sie bitten, mir mitzuteilen, welche Nachweise Sie benötigen.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
(Unterschrift)<br />
*) Bezeichnung des Kreditinstituts, Anschrift
M 9<br />
Absender<br />
Name ______________________<br />
Vorname ______________________<br />
Straße ______________________<br />
PLZ ____ Ort ________________<br />
Geb.Datum _____________________<br />
Kto.-Nr.: _____________________<br />
An das Datum: ______________________<br />
Kreditinstitut *)<br />
______________________<br />
______________________<br />
______________________<br />
______________________<br />
Widerruf meiner Einwilligung<br />
Sehr geehrte Damen und Herren,<br />
hiermit widerrufe ich meine Einwilligung in die<br />
� Nutzung meiner Daten für die Beratung und Betreuung in sonstigen Finanzdienstleistungen<br />
durch den Vermittler<br />
� Datenübermittlung zu obigem Zweck<br />
� Datenübermittlung zwischen der Bausparkasse und den Kooperationspartnern<br />
� Datenübermittlung zwischen dem Kreditinstitut und den Kooperationspartnern<br />
Bitte bestätigen Sie mir, dass die Nutzung meiner personenbezogenen Daten für andere als<br />
Vertragszwecke unterbleibt.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
(Unterschrift)<br />
*) Bezeichnung des Kreditinstitutes, Anschrift
Absender<br />
Name ______________________<br />
Vorname ______________________<br />
Straße ______________________<br />
M 10<br />
PLZ _____ Ort ___________________<br />
Geb.Datum _______________________<br />
Kto.-Nr.: ______________________<br />
An das Datum: ________________<br />
Kreditinstitut *)<br />
______________________<br />
______________________<br />
______________________<br />
______________________<br />
Beantragung einer <strong>nicht</strong> kontogebundenen Geldkarte<br />
Sehr geehrte Damen und Herren,<br />
<strong>im</strong> Rahmen der bundesweiten Einführung der Geldkarte wurde darauf verwiesen, dass es auch<br />
möglich sei, <strong>nicht</strong> kontogebundene Geldkarten - so genannte White-Cards - zu erhalten. Bei<br />
der Verwendung von White-Cards können die Einkäufe <strong>nicht</strong> hinsichtlich meiner Person ausgewertet<br />
werden, sodass mein Kaufverhalten anonym bleibt. Da ich weiterhin anonym einkaufen<br />
möchte, beantrage ich hiermit eine <strong>nicht</strong> kontogebundene Geldkarte.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
(Unterschrift)<br />
*) Bezeichnung des Kreditinstituts, Anschrift
M 11<br />
Absender<br />
Name __________________<br />
Vorname __________________<br />
Straße __________________<br />
PLZ ____ Ort _____________<br />
DDV-Robinsonliste Datum: ________________<br />
Postfach 14 01<br />
71243 Ditzingen<br />
Aufnahme in die Robinsonliste<br />
Sehr geehrte Damen und Herren,<br />
leider muss ich feststellen, dass ich von den unterschiedlichsten Firmen Werbeschriften erhal-<br />
te. Dies geschieht ohne meinen Willen, <strong>zum</strong>al ich mit diesen Firmen bislang keinerlei Ge-<br />
schäftsbeziehungen unterhalten habe.<br />
Ich möchte erreichen, dass mein Name und meine Anschrift in möglichst vielen Adressenlis-<br />
ten für die Neukundenwerbung gesperrt wird.<br />
Mir ist bekannt, dass ich mit einem Antrag auf Aufnahme in die so genannte Robinsonliste<br />
erreichen kann, dass die Ihrem Verband angeschlossenen Firmen meine Anschrift künftig<br />
<strong>nicht</strong> mehr verwenden.<br />
Da ich hierin eine Möglichkeit sehe, die Reklame <strong>zum</strong>indest einzudämmen, bitte ich Sie,<br />
mich in die Robinsonliste aufzunehmen und mir dies zu bestätigen.<br />
Vielen Dank für Ihr Bemühen.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
(Unterschrift)
De Te Medien<br />
Wiesenhüttenstr. 18<br />
60329 Frankfurt/Main<br />
Absender<br />
M 12<br />
Name ______________________<br />
Vorname ______________________<br />
Straße ______________________<br />
PLZ ____ Ort ________________<br />
Datum: ___________________<br />
Weitergabe von Daten in Telefonbüchern, veröffentlichten Angaben sowie Berufsangaben<br />
aus Telefonanschluss-Aufträgen durch Sie<br />
Sehr geehrte Damen und Herren,<br />
mir ist bekannt, dass Sie die in den Telefonbüchern veröffentlichten Angaben sowie Berufsangaben<br />
aus den Telefonanschluss-Aufträgen zu Werbezwecken nutzen und an Adressenhändler<br />
sowie sonstige Firmen weitergeben. Als Telefonkunde bin ich mit einer solchen Nutzung<br />
meiner personenbezogenen Daten <strong>nicht</strong> einverstanden. Ich widerspreche dieser Nutzung<br />
oder Weitergabe deshalb gemäß § 28 Abs. 4 des Bundesdatenschutzgesetzes.<br />
Ich bitte Sie, die genannten Angaben zu meiner Person ab sofort <strong>nicht</strong> mehr entsprechend zu<br />
verwenden, meinen Datensatz in Ihrem Bestand zu löschen und mir dies schriftlich zu bestätigen.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
(Unterschrift)
Absender<br />
M 13<br />
Name ______________________<br />
Vorname ______________________<br />
Straße ______________________<br />
PLZ ____ Ort ________________<br />
Kunden-Nr.: _____________________<br />
Deutsche Telekom AG *) Datum: _____________________<br />
______________________<br />
______________________<br />
______________________<br />
______________________<br />
Widerspruch gegen die Nutzung und Verarbeitung meiner Daten für Zwecke der Beratung,<br />
Werbung und Marktforschung<br />
Sehr geehrte Damen und Herren,<br />
hiermit widerspreche ich oder widerrufe ich meine Einwilligung in die Verarbeitung und Nutzung<br />
meiner Bestandsdaten für Zwecke der Beratung, Werbung, Marktforschung sowie zur<br />
bedarfsgerechten Gestaltung der Telekommunikationsdienstleistungen.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
(Unterschrift)<br />
*) Anschrift des Telekommunikationsunternehmens, bei der Sie Ihren Telefonanschluss beantragt haben. Diese<br />
finden Sie auf Ihrer Telefonrechnung.
M 14<br />
Absender<br />
Name ______________________<br />
Vorname ______________________<br />
Straße ______________________<br />
PLZ ____ Ort ________________<br />
An *) Datum: ______________________<br />
______________________<br />
______________________<br />
______________________<br />
______________________<br />
Verwendung meiner Anschrift durch Sie<br />
Sehr geehrte Damen und Herren,<br />
am ............... habe ich von Ihnen unaufgefordert ein Werbeschreiben erhalten, das persönlich<br />
adressiert war. Daraus ziehe ich den Schluss, dass Sie oder ein Dienstleistungsunternehmen<br />
meine Adresse in einer Datei speichern.<br />
� Ich fordere Sie nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) auf, mir unentgeltlich Auskunft<br />
zu erteilen, welche Daten Sie oder das Dienstleistungsunternehmen über mich gespeichert<br />
haben. Außerdem teilen Sie mir bitte den Zweck der Speicherung, die Personen<br />
und Stellen, an die meine Daten regelmäßig übermittelt werden sowie Herkunft und<br />
Empfänger der Daten mit.<br />
� Ich widerspreche der Nutzung und Übermittlung meiner Daten für Zwecke der Werbung<br />
und der Markt- und Meinungsforschung; ich bitte Sie, diesen Widerspruch auch dem<br />
Dienstleistungsunternehmen mitzuteilen und mir zu bestätigen, dass mein Widerspruch<br />
berücksichtigt wird (vgl. § 28 Abs. 4 BDSG).<br />
� Ich bitte Sie, die Anschrift in Ihrem Adressenbestand und in dem des Dienstleistungsunternehmens<br />
unverzüglich zu löschen und mir die Löschung mitzuteilen.<br />
� Nach § 28 Abs. 4 BDSG sind Sie verpflichtet, mich auf mein Widerspruchsrecht<br />
hinzuweisen sowie mir mitzuteilen, wo ich dieses geltend machen kann. Diese Angaben<br />
fehlten auf dem Werbeschreiben, sodass ich Sie bitte, dies nunmehr nachzuholen.<br />
Sofern Sie einen Dienstleister beauftragt haben, die Werbemaßnahme durchzuführen, teilen<br />
Sie mir bitte Namen und Adresse dieses Unternehmens mit, damit ich dort ggf. meine datenschutzrechtlichen<br />
Ansprüche noch einmal selbst anmelden kann.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
(Unterschrift)<br />
*) Bezeichnung der werbenden Firma
M 15<br />
Absender<br />
Name ______________________<br />
Vorname ______________________<br />
Straße ______________________<br />
PLZ ____ Ort _______________<br />
An *) Datum: ____________________<br />
______________________<br />
______________________<br />
______________________<br />
______________________<br />
Mahnung wegen Verwendung meiner Anschrift<br />
Sehr geehrte Damen und Herren,<br />
mit dem Schreiben vom .............. hatte ich Sie gebeten,<br />
� mir Auskunft über die Daten zu erteilen, die Sie über mich gespeichert haben,<br />
� zukünftig meine Daten <strong>nicht</strong> mehr für Zwecke der Werbung und der Markt- und Meinungsforschung<br />
einzusetzen,<br />
� meine Daten zu löschen.<br />
Da ich noch <strong>nicht</strong>s von Ihnen gehört habe, erwarte ich, dass Sie dies nun unverzüglich nachholen.<br />
Andernfalls müsste ich mich bei der für Sie zuständigen Aufsichtsbehörde für den <strong>Datenschutz</strong><br />
beschweren.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
(Unterschrift)<br />
*) Bezeichnung der werbenden Firma, Anschrift