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11/2011<br />

Allgemeine Riques particuliers Geschäftsbedingung<strong>en</strong><br />

und dans Depotreglem<strong>en</strong>t<br />

le commerce des titres<br />

Customer Care C<strong>en</strong>ter:<br />

T : 0848 25 88 88<br />

Aus dem Ausland:<br />

T : +41 44 825 88 88<br />

F : +41 44 825 88 89<br />

A<br />

www.swissquote.ch


Dieses Dokum<strong>en</strong>t <strong>en</strong>thält wichtige Bestimmung<strong>en</strong> bezüglich der Vertragsbeziehung zwisch<strong>en</strong><br />

dem Inhaber eines Kontos / Depots (nachsteh<strong>en</strong>d « Kunde » g<strong>en</strong>annt) und der Swissquote Bank<br />

SA (nachsteh<strong>en</strong>d « Bank » g<strong>en</strong>annt). Dieweibliche Form « die Kundin » ist jeweils eingeschloss<strong>en</strong>.<br />

Der Zugang zu einem Konto / Depot (nachsteh<strong>en</strong>d « Konto » g<strong>en</strong>annt), dess<strong>en</strong> Nutzung sowie die<br />

Di<strong>en</strong>stleistung<strong>en</strong> der Bank beding<strong>en</strong> die Einhaltung aller hier festgehalt<strong>en</strong><strong>en</strong> Bestimmung<strong>en</strong> durch<br />

d<strong>en</strong> Kund<strong>en</strong>. Der Kunde anerk<strong>en</strong>nt neb<strong>en</strong> d<strong>en</strong> vorlieg<strong>en</strong>d<strong>en</strong> Allgemein<strong>en</strong> Geschäftsbedingung<strong>en</strong><br />

auch die Nutzungsbedingung<strong>en</strong> und die wichtig<strong>en</strong> rechtlich<strong>en</strong> Hinweise, die auf der Website der<br />

Bank veröff<strong>en</strong>tlicht sind.<br />

Der Kunde ist sich bewusst und anerk<strong>en</strong>nt, dass die Bank die hier festgehalt<strong>en</strong><strong>en</strong> Bestimmung<strong>en</strong><br />

ändern kann und dies online oder auf einem ander<strong>en</strong> von ihr für angemess<strong>en</strong> erachtet<strong>en</strong> Kommunikationsweg<br />

bekannt gibt.<br />

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EINLEITUNG<br />

1. Umfang<br />

Die vorlieg<strong>en</strong>d<strong>en</strong> Allgemein<strong>en</strong> Geschäftsbedingung<strong>en</strong> (nachsteh<strong>en</strong>d « Bedingung<strong>en</strong> » g<strong>en</strong>annt) sowie<br />

das Wertschrift<strong>en</strong>depotreglem<strong>en</strong>t (das « Reglem<strong>en</strong>t », beide zusamm<strong>en</strong> nachsteh<strong>en</strong>d « Bedingung<strong>en</strong><br />

und Reglem<strong>en</strong>t » g<strong>en</strong>annt) regeln die Beziehung zwisch<strong>en</strong> dem Kund<strong>en</strong> und der Bank (gemeinsam<br />

mit dem Kund<strong>en</strong> nachsteh<strong>en</strong>d « Partei<strong>en</strong> » g<strong>en</strong>annt). Vorbehalt<strong>en</strong> bleib<strong>en</strong> besondere Vereinbarung<strong>en</strong><br />

zwisch<strong>en</strong> dem Kund<strong>en</strong> und der Bank in jedem einzeln<strong>en</strong> Fall und die allgemein<strong>en</strong> Branch<strong>en</strong>norm<strong>en</strong><br />

und Usanz<strong>en</strong> im Bankwes<strong>en</strong>.<br />

Nachsteh<strong>en</strong>d aufgeführt sind im Besonder<strong>en</strong> die Bestimmung<strong>en</strong> betreff<strong>en</strong>d das Rechtsverhältnis<br />

zwisch<strong>en</strong> d<strong>en</strong> Partei<strong>en</strong> hinsichtlich der Nutzung der Internetseite der Bank für die Abwicklung von<br />

Bankgeschäft<strong>en</strong> über das Internet und der Kund<strong>en</strong>beratungsstelle (Customer Care C<strong>en</strong>ter) der Bank.<br />

2. Weisung<strong>en</strong><br />

Die Form der Erteilung von Weisung<strong>en</strong> wir von der Bank bestimmt. Sie publiziert die Formbestimmung<strong>en</strong><br />

in einer von ihr als angemess<strong>en</strong> erachtet<strong>en</strong> Weise.<br />

3. Wertschrift<strong>en</strong><br />

Im Rahm<strong>en</strong> des vorlieg<strong>en</strong>d<strong>en</strong> Dokum<strong>en</strong>ts umfasst der Begriff « Wertschrift<strong>en</strong> », Wertpapiere, Wertrechte,<br />

Bucheffekt<strong>en</strong>, Anteilscheine von Anlagefonds, Finanzinstrum<strong>en</strong>te und Rohstoffe jeglicher<br />

Art sowie alle damit zusamm<strong>en</strong>häng<strong>en</strong>d<strong>en</strong> Verträge und Option<strong>en</strong> darauf für jetzige oder künftige<br />

Lieferung, wobei diese Aufstellung nicht abschliess<strong>en</strong>d ist.<br />

4. Bucheffekt<strong>en</strong><br />

Im Rahm<strong>en</strong> des vorlieg<strong>en</strong>d<strong>en</strong> Dokum<strong>en</strong>ts umfasst der Begriff « Bucheffekt<strong>en</strong> » Wertschrift<strong>en</strong>, die vertretbare<br />

Forderungs- und Mitgliedschaftsrechte sind, die einem Konto bei einer Verwahrungsstelle<br />

gutgeschrieb<strong>en</strong> sind und über die der Kunde nach d<strong>en</strong> Bestimmung<strong>en</strong> des Bucheffekt<strong>en</strong>gesetzes<br />

verfüg<strong>en</strong> kann.<br />

5. Die Di<strong>en</strong>stleistung<strong>en</strong> der Bank<br />

Die Bank verpflichtet sich, ihre technisch<strong>en</strong> Einrichtung<strong>en</strong> und Fachk<strong>en</strong>ntnisse dem Kund<strong>en</strong> zugänglich<br />

zu mach<strong>en</strong>, um diesem über die Internetseite der Bank die Abwicklung von Bankgeschäft<strong>en</strong> im<br />

Internet zu ermöglich<strong>en</strong>. Die Bank gewährt ihr<strong>en</strong> Kund<strong>en</strong> un<strong>en</strong>tgeltlich das Recht zum Gebrauch der<br />

dazugehörig<strong>en</strong> Software. Das Nutzungsrecht ist nicht exklusiv und nicht übertragbar. Der Kunde ist in<br />

keinem Fall berechtigt, diese Software zu kopier<strong>en</strong> oder sie in irg<strong>en</strong>deiner ander<strong>en</strong> Form weiterzuverbreit<strong>en</strong><br />

und haftet geg<strong>en</strong>über der Bank für alle aus einer Verletzung direkt oder indirekt <strong>en</strong>tsteh<strong>en</strong>d<strong>en</strong><br />

Schäd<strong>en</strong>.<br />

Beim « Forex-Ausgleich » handelt es sich um ein<strong>en</strong> Service zur automatisch<strong>en</strong> Deckung negativer<br />

Cash-Position<strong>en</strong> auf dem Konto des Kund<strong>en</strong>. Der Kunde ist sich bewusst und anerk<strong>en</strong>nt, dass der<br />

automatische Forex-Ausgleich standardmässig aktiviert ist (mit all<strong>en</strong> möglich<strong>en</strong> Folg<strong>en</strong>). Ausnahme:<br />

Wird dem Kund<strong>en</strong> ein Lombardkredit gewährt, muss er d<strong>en</strong> Service aktivier<strong>en</strong>, sofern er<br />

dies<strong>en</strong> in Anspruch nehm<strong>en</strong> möchte. Kund<strong>en</strong>, die d<strong>en</strong> automatisch<strong>en</strong> Forex-Ausgleich in Anspruch<br />

nehm<strong>en</strong>, könn<strong>en</strong> dies<strong>en</strong> jederzeit von ihrem Online-Konto aus deaktivier<strong>en</strong>. Durch die Annahme der<br />

vorlieg<strong>en</strong>d<strong>en</strong> Allgemein<strong>en</strong> Geschäftsbedingung<strong>en</strong> anerk<strong>en</strong>nt der Kunde automatisch die in seinem<br />

Online-Konto veröff<strong>en</strong>tlicht<strong>en</strong> Bedingung<strong>en</strong> für die Nutzung des automatisch<strong>en</strong> Forex-Ausgleichs.<br />

Der automatisierte Service « Warrants-Verfall-Managem<strong>en</strong>t » soll verhindern, dass der Kunde<br />

infolge der Nichtausübung oder Nichtveräusserung eines Warrant oder eines ander<strong>en</strong> derivativ<strong>en</strong><br />

Produkts, das vor seinem Verfall noch ein<strong>en</strong> Wert besitzt, ein<strong>en</strong> Verlust erleidet. Im Rahm<strong>en</strong> dieses<br />

Service wird der betreff<strong>en</strong>de Titel deshalb am letzt<strong>en</strong> Börs<strong>en</strong>handelstag, an dem die Warrants online<br />

handelbar sind, gemäss d<strong>en</strong> im Online-Konto des Kund<strong>en</strong> veröff<strong>en</strong>tlicht<strong>en</strong> Bedingung<strong>en</strong> automatisch<br />

verkauft. Der Kunde ist sich bewusst und anerk<strong>en</strong>nt, dass der automatisierte Service « Warrants-Verfall-Managem<strong>en</strong>t<br />

» standardmässig aktiviert ist. Der Kunde kann d<strong>en</strong> Service von seinem Online-<br />

Konto aus deaktivier<strong>en</strong>. Durch die Annahme der vorlieg<strong>en</strong>d<strong>en</strong> Allgemein<strong>en</strong> Geschäftsbedingung<strong>en</strong><br />

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anerk<strong>en</strong>nt der Kunde automatisch die jeweils aktuell<strong>en</strong> Bedingung<strong>en</strong> für die Nutzung des automatisiert<strong>en</strong><br />

Service « Warrants-Verfall-Managem<strong>en</strong>t ». Diese Bedingung<strong>en</strong> sind im Online-Konto des Kund<strong>en</strong><br />

veröff<strong>en</strong>tlicht und werd<strong>en</strong> regelmässig aktualisiert.<br />

6. Anlage<strong>en</strong>tscheidung<strong>en</strong> des Kund<strong>en</strong><br />

Der Kunde ist sich bewusst und anerk<strong>en</strong>nt, dass er zwar über das Internet Zugang zu Anlage-spezifisch<strong>en</strong><br />

Researchbericht<strong>en</strong> und Auswahl- und Beratungsinstrum<strong>en</strong>te auf der Internetseite<br />

der Bank (jedoch nicht beschränkt auf computergestützte Online-Di<strong>en</strong>ste) hat, dass die Zugänglichkeit<br />

solcher Information<strong>en</strong> und Instrum<strong>en</strong>te jedoch keine Empfehlung zum Kauf oder Verkauf der dort<br />

g<strong>en</strong>annt<strong>en</strong> Wertschrift<strong>en</strong> darstellt. Die Anlage<strong>en</strong>tscheidung<strong>en</strong> des Kund<strong>en</strong> beruh<strong>en</strong> ausschliesslich<br />

auf der eig<strong>en</strong><strong>en</strong> Beurteilung seiner Vermög<strong>en</strong>sverhältnisse und Anlageziele. Der Kunde ist für sämtliche<br />

der Bank erteilt<strong>en</strong> Aufträge betreff<strong>en</strong>d der Kont<strong>en</strong>, an d<strong>en</strong><strong>en</strong> er berechtigt ist, selbst verantwortlich.<br />

Die veröff<strong>en</strong>tlicht<strong>en</strong> oder übermittelt<strong>en</strong> Dat<strong>en</strong> stell<strong>en</strong> keine Offerte dar, es sei d<strong>en</strong>n, die Bank k<strong>en</strong>nzeichnet<br />

eine solche Veröff<strong>en</strong>tlichung oder Übermittlung ausdrücklich als Offerte.<br />

Der Kunde verpflichtet sich, weder die Bank noch ihre Führungskräfte, Direktor<strong>en</strong>, Mitarbeiter, Vertreter,<br />

Tochtergesellschaft<strong>en</strong> oder verbund<strong>en</strong>e Unternehm<strong>en</strong> für Handelsverluste oder andere durch<br />

d<strong>en</strong> Kund<strong>en</strong> verursachte Verluste haftbar zu mach<strong>en</strong>.<br />

7. Steuerliche Haftung<br />

Der Kunde ist sich bewusst und anerk<strong>en</strong>nt, dass die Bank keinerlei Steuer- oder Rechtsberatung erteilt.<br />

Der Kunde bestätigt, dass er im Einklang mit d<strong>en</strong> steuerbehördlich<strong>en</strong> Vorschrift<strong>en</strong> des Landes/der<br />

Länder steht, in d<strong>en</strong><strong>en</strong> er steuerlich haftet. Die Bank wird die Steuerehrlichkeit des Kund<strong>en</strong> nicht<br />

überprüf<strong>en</strong> und übernimmt in diesem Zusamm<strong>en</strong>hang keinerlei Haftung. Der Kunde ist sich bewusst,<br />

dass er für die steuerlich<strong>en</strong> Auswirkung<strong>en</strong> seiner Geschäfte mit der Bank verantwortlich ist. Bei Bedarf<br />

wird sich der Kunde von Steuerexpert<strong>en</strong> berat<strong>en</strong> lass<strong>en</strong>.<br />

8. US persons<br />

Die Bank hat in Bezug auf die steuerliche Regelung im Zusamm<strong>en</strong>hang mit dem Halt<strong>en</strong> von US-Wertschrift<strong>en</strong><br />

eine sog<strong>en</strong>annte « Qualified Intermediary » (oder « QI ») -Vereinbarung mit der US-Steuerbehörde<br />

(« IRS ») geschloss<strong>en</strong>. Vorbehaltlich einer besonder<strong>en</strong> G<strong>en</strong>ehmigung sind nur Person<strong>en</strong>,<br />

welche d<strong>en</strong> Status der « non-US person » besitz<strong>en</strong>, berechtigt, ein Konto bei der Bank zu eröffn<strong>en</strong>.<br />

Diesbezüglich hat der Kunde der Bank geg<strong>en</strong>über bestätigt:<br />

i) dass er eine « non-US person » ist, d.h. dass er kein US-Staatsbürger ist (einfache, doppelte oder<br />

mehrfache Staatsbürgerschaft), dass er nicht d<strong>en</strong> Status eines ausländisch<strong>en</strong> Ansässig<strong>en</strong> (« resid<strong>en</strong>t<br />

ali<strong>en</strong> ») hat (zum Beispiel durch Besitz einer « Gre<strong>en</strong> Card » oder durch regelmässig<strong>en</strong> Auf<strong>en</strong>thalt<br />

in d<strong>en</strong> USA im lauf<strong>en</strong>d<strong>en</strong> Jahr und d<strong>en</strong> vorangegang<strong>en</strong><strong>en</strong> zwei Jahr<strong>en</strong>) und dass er im Sinne<br />

des US-Steuerrechts wirtschaftlich Berechtigter (« B<strong>en</strong>eficial Owner ») der von ihm gehalt<strong>en</strong><strong>en</strong><br />

Vermög<strong>en</strong>swerte und der daraus resultier<strong>en</strong>d<strong>en</strong> Einkünfte ist; ODER<br />

ii) dass er eine « US person » ist, d.h. dass er US-Staatsbürger ist (einfache, doppelte oder mehrfache<br />

Staatsbürgerschaft) oder dass er d<strong>en</strong> Status eines « resid<strong>en</strong>t ali<strong>en</strong> » hat (zum Beispiel durch<br />

Besitz einer « Gre<strong>en</strong> Card » oder durch regelmässig<strong>en</strong> Auf<strong>en</strong>thalt in d<strong>en</strong> USA im lauf<strong>en</strong>d<strong>en</strong> Jahr<br />

und d<strong>en</strong> vorangegang<strong>en</strong><strong>en</strong> zwei Jahr<strong>en</strong>). Der Kunde akzeptiert, dass die Bank ihm aus juristisch<strong>en</strong><br />

und steuerlich<strong>en</strong> Gründ<strong>en</strong> d<strong>en</strong> Zugang zu all<strong>en</strong> US-Wertschrift<strong>en</strong> verweigert (vor allem d<strong>en</strong><br />

Zugang zu d<strong>en</strong> US-Börs<strong>en</strong> und zu US-Wertschrift<strong>en</strong>, die an ander<strong>en</strong> Börs<strong>en</strong> kotiert werd<strong>en</strong>) sowie<br />

zu Anlagefonds, welche auf der Handelsplattform der Bank angebot<strong>en</strong> werd<strong>en</strong>.<br />

Bei einer Änderung des Status als « non-US person », ist der Kunde verpflichtet, die Bank unverzüglich<br />

darüber zu informier<strong>en</strong>. In einem solch<strong>en</strong> Fall akzeptiert der Kunde ausdrücklich, dass alle<br />

in seinem Depot vorhand<strong>en</strong><strong>en</strong> US-Wertschrift<strong>en</strong> unverzüglich verkauft werd<strong>en</strong>. Der Verkaufserlös<br />

unterliegt der US-Sicherungssteuer (« Backup Withholding Tax »), die zum Verkaufszeitpunkt gültig<br />

ist (mom<strong>en</strong>tan 28%) und die an die IRS abgeführt werd<strong>en</strong> muss. In diesem Zusamm<strong>en</strong>hang kann die<br />

Bank, ohne dazu verpflichtet zu sein, ohne vorherige Mitteilung – jedoch unter Beachtung der nötig<strong>en</strong><br />

Sorgfalt – alle US-Wertschrift<strong>en</strong> des Kund<strong>en</strong> verkauf<strong>en</strong>. Der Kunde anerk<strong>en</strong>nt und akzeptiert, dass<br />

die Bank keine Meldung mittels US-Steuerformular W-9 an die IRS vornimmt.<br />

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9. Kontowährung<strong>en</strong><br />

Die Bank schreibt dem Konto des Kund<strong>en</strong>, vorbehaltlich anderer von der Bank festgelegter oder mit<br />

dem Kund<strong>en</strong> vereinbarter Bestimmung<strong>en</strong>, alle eingeh<strong>en</strong>d<strong>en</strong> Gelder oder andere im Zusamm<strong>en</strong>hang<br />

mit d<strong>en</strong> ihr anvertraut<strong>en</strong> und bei ihr verwahrt<strong>en</strong> Aktiv<strong>en</strong> erhalt<strong>en</strong>e Beträge in der <strong>en</strong>tsprech<strong>en</strong>d<strong>en</strong><br />

Währung (CHF, USD oder EUR) gut. Sofern der Kunde nicht ausdrücklich anders laut<strong>en</strong>de Anweisung<strong>en</strong><br />

gegeb<strong>en</strong> hat, werd<strong>en</strong> eingeh<strong>en</strong>de Geldbeträge in ander<strong>en</strong> Währung<strong>en</strong> als CHF, USD oder EUR<br />

dem Konto des Kund<strong>en</strong> in CHF gutgeschrieb<strong>en</strong>.<br />

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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN<br />

10. Widerruf; verspätete und korrigierte Berichte<br />

Gibt der Kunde d<strong>en</strong> Widerruf eines Auftrags bekannt, besteht keine Gewähr, dass der Auftrag auch<br />

tatsächlich rückgängig gemacht wird. Der Auftrag gilt als nicht erteilt, w<strong>en</strong>n nicht g<strong>en</strong>üg<strong>en</strong>d Deckung<br />

vorhand<strong>en</strong> (siehe auch Ziffer 11). Nach Belastung des Kontos, titel- oder geldseitig, ist ein Widerruf<br />

ausgeschloss<strong>en</strong>. Währ<strong>en</strong>d der Handelszeit<strong>en</strong> ist ein Widerruf in der Regel nicht möglich, da ein Marktauftrag<br />

g<strong>en</strong>erell sofort ausgeführt wird.<br />

11. Gesellschaftsrechtliche Vorgänge<br />

Zeichnungsrechte werd<strong>en</strong> automatisch verkauft, es sei d<strong>en</strong>n, die Bank erhält innerhalb der dem Kund<strong>en</strong><br />

gesetzt<strong>en</strong> Frist anders laut<strong>en</strong>de und klare Anweisung<strong>en</strong>. Bei ander<strong>en</strong> gesellschaftsrechtlich<strong>en</strong><br />

Vorgäng<strong>en</strong> (z.B. Splits, Reverse Splits usw.) werd<strong>en</strong> allfällige Teilm<strong>en</strong>g<strong>en</strong> stets verkauft. Bei Märkt<strong>en</strong>,<br />

auf d<strong>en</strong><strong>en</strong> die betreff<strong>en</strong>de Information nicht leicht zugänglich ist, unternimmt die Bank alle zumutbar<strong>en</strong><br />

Anstr<strong>en</strong>gung<strong>en</strong>, um die Interess<strong>en</strong> des Kund<strong>en</strong> zu wahr<strong>en</strong>, lehnt jedoch jede Haftung, ausser im<br />

Fall von grober Fahrlässigkeit oder Absicht ab.<br />

12. Kauf von Nam<strong>en</strong>akti<strong>en</strong><br />

Der Kunde muss das Formular « Gesuch um Eintrag von Nam<strong>en</strong>akti<strong>en</strong> in das Akti<strong>en</strong>register und Vollmacht<br />

für die Übertragung der Eig<strong>en</strong>tumsrechte » der Bank unterzeichn<strong>en</strong> und zurücks<strong>en</strong>d<strong>en</strong>.<br />

Die Bank wird nur auf besonder<strong>en</strong> Kund<strong>en</strong>wunsch ein Gesuch um Eintrag von Nam<strong>en</strong>akti<strong>en</strong> ins Akti<strong>en</strong>register<br />

der <strong>en</strong>tsprech<strong>en</strong>d<strong>en</strong> Gesellschaft stell<strong>en</strong>.<br />

13. Login/Id<strong>en</strong>tifikation<br />

Die Bank s<strong>en</strong>det die User-ID zusamm<strong>en</strong> mit dem Antrag auf Kontoeröffnung zu. Nach der Eröffnung<br />

des Kontos s<strong>en</strong>det sie dem Kund<strong>en</strong> das persönliche Passwort zu.<br />

Jeder, der sich jeweils mittels User-ID und persönlichem Passwort korrekt beim System anmeldet<br />

oder sich der Bank geg<strong>en</strong>über telefonisch mittels User-ID und persönlichem Passwort als Kontoberechtigter<br />

zu erk<strong>en</strong>n<strong>en</strong> gibt, hat Zugang zu d<strong>en</strong> elektronisch<strong>en</strong> Auftragsabwicklungssystem<strong>en</strong> der<br />

Bank sowie zu d<strong>en</strong> ander<strong>en</strong> Di<strong>en</strong>stleistung<strong>en</strong> der Bank. Beim Kontakt über Telefon sind dem Telefonkund<strong>en</strong>berater<br />

in der Regel die vollständige User-ID und drei ausgewählte Stell<strong>en</strong> des persönlich<strong>en</strong><br />

Passworts anzugeb<strong>en</strong>.<br />

Der Kunde ist verpflichtet, Passwort wie auch User-ID stets geheim zu halt<strong>en</strong>, Dritt<strong>en</strong> nicht zugänglich<br />

zu mach<strong>en</strong> und vor Missbrauch zu schütz<strong>en</strong>. Dem Kund<strong>en</strong> wird ausserdem empfohl<strong>en</strong>, das Passwort<br />

regelmässig zu ändern und an einem sicher<strong>en</strong> Ort aufzubewahr<strong>en</strong>. Der Kunde allein trägt die mit<br />

Verlust und Missbrauch von User-ID und/oder Passwort verbund<strong>en</strong><strong>en</strong> Risik<strong>en</strong>. Die Bank ist nicht<br />

haftbar für Schäd<strong>en</strong>, die aus Verlust oder Missbrauch von User-ID und/oder Passwort <strong>en</strong>tsteh<strong>en</strong><br />

könn<strong>en</strong>. Ausser bei grobem Verschuld<strong>en</strong> seit<strong>en</strong>s der Bank trägt der Kunde alle Schäd<strong>en</strong> aus<br />

unerkannt<strong>en</strong> Legitimationsmängeln oder Fälschung<strong>en</strong>. Der Kunde verpflichtet sich, die Bank<br />

umgeh<strong>en</strong>d zu informier<strong>en</strong>, sollte das Konto gesperrt oder sollt<strong>en</strong> User-ID und/oder Passwort gesperrt<br />

oder ersetzt werd<strong>en</strong>.<br />

Nach Überprüfung der Legitimation des Kund<strong>en</strong> (User-ID und Passwort) und vorbehaltlich ausreich<strong>en</strong>der<br />

Mittel des Kund<strong>en</strong>verpflichtet sich die Bank, alle Aufträge und Anweisung<strong>en</strong>, die vom<br />

Kund<strong>en</strong> eingegang<strong>en</strong> sind, unverzüglich innerhalb der üblich<strong>en</strong> Bearbeitungszeit auszuführ<strong>en</strong>. Allerdings<br />

akzeptiert die Bank Börs<strong>en</strong>aufträge des Kund<strong>en</strong> nur auf elektronischem oder telefonischem<br />

Wege. Die Bank kann nach eig<strong>en</strong>em Ermess<strong>en</strong> Anweisung<strong>en</strong> auch schriftlich <strong>en</strong>tgeg<strong>en</strong>nehm<strong>en</strong>, ist<br />

dazu jedoch nicht verpflichtet.<br />

Ungeachtet der vorangegang<strong>en</strong><strong>en</strong> Bestimmung<strong>en</strong> behält sich die Bank vor, nach eig<strong>en</strong>em Ermess<strong>en</strong><br />

Aufträge und Anweisung<strong>en</strong> nicht oder erst nach schriftlichem Id<strong>en</strong>titätsnachweis des Kund<strong>en</strong><br />

auszuführ<strong>en</strong>.<br />

Eb<strong>en</strong>so kann die Bank nach eig<strong>en</strong>em Ermess<strong>en</strong> für alle oder einzelne ihrer Di<strong>en</strong>stleistung<strong>en</strong> zusätzliche<br />

Id<strong>en</strong>tifikationsstuf<strong>en</strong> wie z. B. Streichlist<strong>en</strong> und/oder ein System gesicherter Id<strong>en</strong>tifikation einführ<strong>en</strong><br />

und verlang<strong>en</strong>.<br />

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14. Unwiderrufliche Berechtigung<br />

Wer sich gemäss vorsteh<strong>en</strong>der Bestimmung<strong>en</strong> legitimiert, gilt als berechtigt, die Di<strong>en</strong>stleistung<strong>en</strong> der<br />

Bank für d<strong>en</strong> Kund<strong>en</strong> in Anspruch zu nehm<strong>en</strong>. Die Bank darf davon ausgeh<strong>en</strong>, dass derart zustande<br />

gekomm<strong>en</strong>e Aufträge und Anweisung<strong>en</strong> zweifelsfrei vom Kund<strong>en</strong> und/oder sonstig<strong>en</strong> berechtig<strong>en</strong><br />

Person bewilligt und erteilt wurd<strong>en</strong>.<br />

15. Wertschrift<strong>en</strong>transaktion<strong>en</strong><br />

G<strong>en</strong>erell – und vorbehaltlich der ausdrücklich<strong>en</strong> Bewilligung in Sonderfäll<strong>en</strong> – verlangt die Bank zur<br />

Ausführung von Aufträg<strong>en</strong>, dass die Kaufkraft des Kontos des Kund<strong>en</strong> mindest<strong>en</strong>s dem Kaufpreis der<br />

Wertschrift<strong>en</strong> vor dem Handelsdatum <strong>en</strong>tspricht. Der Kunde sorgt für ausreich<strong>en</strong>de Mittel auf seinem<br />

Konto. Er haftet selbst für alle seine Aufträge, einschliesslich derj<strong>en</strong>ig<strong>en</strong>, welche die verfügbar<strong>en</strong> Geldmittel<br />

auf dem Konto des Kund<strong>en</strong> übersteig<strong>en</strong>.<br />

Erhält die Bank mehrere Aufträge vom selb<strong>en</strong> Kund<strong>en</strong>, die zusamm<strong>en</strong> die verfügbare Summe oder<br />

d<strong>en</strong> bewilligt<strong>en</strong> Kreditrahm<strong>en</strong> übersteig<strong>en</strong>, kann die Bank <strong>en</strong>tscheid<strong>en</strong>, welche Aufträge sie ganz oder<br />

teilweise ausführt, ungeachtet dess<strong>en</strong>, wann die Aufträge jeweils eingegang<strong>en</strong> sind.<br />

Hat die Bank ein<strong>en</strong> Auftrag trotz mangelnder Mittel des Kund<strong>en</strong> ausgeführt, ist der Kunde verpflichtet,<br />

unverzüglich, z.B. durch Einzahlung oder Überweisung, für ausreich<strong>en</strong>de Deckung seines Kontos<br />

zu sorg<strong>en</strong>.<br />

16. Zugangssperre<br />

Der Kunde kann jederzeit von der Bank die sofortige Sperrung seines Kontos verlang<strong>en</strong>. Diese Sperrung<br />

kann vom Kund<strong>en</strong> allerdings nur schriftlich wieder aufgehob<strong>en</strong> werd<strong>en</strong>. Die Bank behält sich<br />

vor, d<strong>en</strong> Zugang des Kund<strong>en</strong> via Internet oder Telefon jederzeit ohne Angabe von Gründ<strong>en</strong> und ohne<br />

vorherige B<strong>en</strong>achrichtigung und in dem von ihr als angemess<strong>en</strong> betrachtet<strong>en</strong> Umfang zu sperr<strong>en</strong>.<br />

17. Sicherheit/Internet-Risik<strong>en</strong><br />

Die Bank lehnt ausdrücklich jede Haftung für direkte und indirekte Schäd<strong>en</strong> des Kund<strong>en</strong> im Zusamm<strong>en</strong>hang<br />

mit Übermittlungsfehlern, Leitungsunterbrechung<strong>en</strong>, technisch<strong>en</strong> Mängeln, Überlastung,<br />

Unterbrüch<strong>en</strong> (z.B. systembedingte Wartungsarbeit<strong>en</strong>), Störung<strong>en</strong>, Interfer<strong>en</strong>z<strong>en</strong> sowie rechtswidrig<strong>en</strong><br />

Eingriff<strong>en</strong> (z.B. Hacking) und mutwilliger Blockierung von Telekommunikationseinrichtung<strong>en</strong> und<br />

-netz<strong>en</strong> (z.B. « Mail Bombing », Angriffe zur Lahmlegung von Di<strong>en</strong>stleistung<strong>en</strong> usw.) oder im Zusamm<strong>en</strong>hang<br />

mit ander<strong>en</strong> Unzulänglichkeit<strong>en</strong> seit<strong>en</strong>s der Telekommunikationseinrichtungs- und Netzbetreiber<br />

ab. Der Kunde ist sich bewusst, dass die Dat<strong>en</strong> via off<strong>en</strong>e, jedermann zugängliche Netze<br />

(z.B. Internet) übermittelt werd<strong>en</strong>. Dies bedeutet, dass Dat<strong>en</strong> regelmässig und unkontrolliert auch<br />

ausserhalb der Schweizer Landesgr<strong>en</strong>z<strong>en</strong> transportiert werd<strong>en</strong>, selbst w<strong>en</strong>n sich sowohl der Abs<strong>en</strong>der<br />

wie auch der Empfänger in der Schweiz befindet. Und auch w<strong>en</strong>n die Dat<strong>en</strong> verschlüsselt übermittelt<br />

werd<strong>en</strong>, bleib<strong>en</strong> S<strong>en</strong>der und Empfänger unter Umständ<strong>en</strong> unverschlüsselt, wodurch Dritte<br />

Rückschlüsse auf die Id<strong>en</strong>tität von S<strong>en</strong>der und Empfänger zieh<strong>en</strong> könn<strong>en</strong>.<br />

Die Bank haftet nicht und leistet keine Gewähr dafür, dass die über das Internet übermittelt<strong>en</strong> und<br />

publiziert<strong>en</strong> Dat<strong>en</strong> korrekt, richtig und vollständig sind. Nam<strong>en</strong>tlich Dat<strong>en</strong> im Zusamm<strong>en</strong>hang mit<br />

Kont<strong>en</strong> (Transaktionsbestätigung<strong>en</strong>, Kontoauszüge, Kontostände usw.) sowie allgemein zugängliche<br />

Information<strong>en</strong> wie Börs<strong>en</strong>- oder Devis<strong>en</strong>kurse sind nicht verbindlich.<br />

Im Besonder<strong>en</strong> ist sich der Kunde der folg<strong>en</strong>d<strong>en</strong> Internet-spezifisch<strong>en</strong> Risik<strong>en</strong> bewusst, für welche die<br />

Bank keine Verantwortung übernimmt:<br />

• Ung<strong>en</strong>üg<strong>en</strong>de Systemk<strong>en</strong>ntnisse und mangelnde Sicherheitsvorkehrung<strong>en</strong> könn<strong>en</strong> ein<strong>en</strong><br />

unberechtigt<strong>en</strong> Zugriff erleichtern. Es obliegt dem Kund<strong>en</strong>, sich über die erforderlich<strong>en</strong> Sicherheitsvorkehrung<strong>en</strong><br />

g<strong>en</strong>au zu informier<strong>en</strong>.<br />

• Internet-Provider erstell<strong>en</strong> unter Umständ<strong>en</strong> B<strong>en</strong>utzerstatistik<strong>en</strong> und könn<strong>en</strong> aus dies<strong>en</strong> ableit<strong>en</strong>,<br />

dass der Kunde mit der Bank in Kontakt getret<strong>en</strong> ist.<br />

• Besonders über das Internet, über E-Mails und beim Austausch von Dat<strong>en</strong>trägern könn<strong>en</strong> sich<br />

unerkannt Vir<strong>en</strong> und andere schädliche Programme im Computer des Kund<strong>en</strong> einnist<strong>en</strong>.<br />

• Die Verw<strong>en</strong>dung von Computern durch andere Person<strong>en</strong> als d<strong>en</strong> Kund<strong>en</strong> birgt zusätzliche Risik<strong>en</strong>.<br />

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Gebrauch und Speicherung von Information<strong>en</strong>, nam<strong>en</strong>tlich Passwort, User-ID, Portfolio-Information<strong>en</strong>,<br />

Transaktionsbelege, Kontoauszüge etc. die auf dem Computer des Kund<strong>en</strong> zugänglich<br />

sind, gescheh<strong>en</strong> auf eig<strong>en</strong>es Risiko und auf eig<strong>en</strong>e Verantwortung des Kund<strong>en</strong>.<br />

• Hard- und Software sollt<strong>en</strong> nur von einem vertrau<strong>en</strong>swürdig<strong>en</strong> Anbieter stamm<strong>en</strong>.<br />

• Der Kunde ist ausdrücklich damit einverstand<strong>en</strong>, Korrespond<strong>en</strong>z in elektronischer Form zu erhalt<strong>en</strong>.<br />

Der Kunde ist sich der Konsequ<strong>en</strong>z<strong>en</strong>, Verluste und Risik<strong>en</strong> bewusst, welche die elektronische<br />

Übertragung von Information<strong>en</strong> mit sich bring<strong>en</strong> kann, und anerk<strong>en</strong>nt diese.<br />

18. Risik<strong>en</strong> im Zusamm<strong>en</strong>hang mit ausländisch<strong>en</strong> Rechtsordnung<strong>en</strong><br />

Die Bank kann nur die Rechte an Bucheffekte vermitteln, welche die ausländische Rechtsordnung<br />

gewährt. Fall<strong>en</strong> diesbezüglich Abklärung<strong>en</strong> an, sind die daraus <strong>en</strong>tsteh<strong>en</strong>d<strong>en</strong> Kost<strong>en</strong> gemäss der<br />

speziell<strong>en</strong> vertraglich<strong>en</strong> Vereinbarung zu trag<strong>en</strong>.<br />

Der Kunde ist sich bewusst, dass er mit der B<strong>en</strong>ützung des Internets im Ausland möglicherweise Gesetze<br />

des jeweilig<strong>en</strong> Landes verletzt. Der Kunde hat sich <strong>en</strong>tsprech<strong>en</strong>d zu informier<strong>en</strong> und übernimmt<br />

die alleinige Verantwortung für Risik<strong>en</strong> im Zusamm<strong>en</strong>hang mit ausländisch<strong>en</strong> Rechtsordnung<strong>en</strong>. Die<br />

Bank lehnt jegliche Haftung für die Verletzung ausländischer Gesetze durch d<strong>en</strong> Kund<strong>en</strong> bei der<br />

Verw<strong>en</strong>dung ihrer Di<strong>en</strong>stleistung<strong>en</strong>, insbesondere im Zusamm<strong>en</strong>hang mit ausländisch<strong>en</strong> Handelsbeschränkung<strong>en</strong><br />

ab.<br />

Für bestimmte Softwarebestandteile wie Kodierungsalgorithm<strong>en</strong> gelt<strong>en</strong> möglicherweise Import- und<br />

Exportbeschränkung<strong>en</strong> in bestimmt<strong>en</strong> Ländern. Der Kunde hat sich <strong>en</strong>tsprech<strong>en</strong>d zu informier<strong>en</strong><br />

und übernimmt die alleinige Verantwortung für Risik<strong>en</strong> in diesem Zusamm<strong>en</strong>hang. Die Bank lehnt<br />

jegliche Haftung für d<strong>en</strong> Verstoss geg<strong>en</strong> Bestimmung<strong>en</strong> bezüglich Import, Export und Verw<strong>en</strong>dung<br />

von Kodierungsalgorithm<strong>en</strong> ab.<br />

19. Gr<strong>en</strong>züberschreit<strong>en</strong>de Di<strong>en</strong>stleistung<strong>en</strong> (lokale Beschränkung<strong>en</strong>)<br />

Der Kunde anerk<strong>en</strong>nt und ist sich bewusst, dass die Bank im Rahm<strong>en</strong> ihrer Geschäftspolitik Person<strong>en</strong><br />

mit Wohnsitz im Ausland nicht darum ersucht, Di<strong>en</strong>stleistungsverträge mit ihr abzuschliess<strong>en</strong>. Der<br />

Kunde bestätigt, dass er die Kontoeröffnung aus eig<strong>en</strong>er Initiative in die Wege geleitet und dass die<br />

Bank ihn hierzu nicht ersucht hat. Andernfalls verpflichtet sich der Kunde, das Kontoeröffnungsverfahr<strong>en</strong><br />

nicht zu Ende zu führ<strong>en</strong>. Der Kunde bittet die Bank darum, ihm Information<strong>en</strong> über andere Di<strong>en</strong>stleistung<strong>en</strong><br />

der Bank zukomm<strong>en</strong> zu lass<strong>en</strong>, die er noch nicht in Anspruch nimmt. Die Bank <strong>en</strong>tscheidet<br />

in ihrem alleinig<strong>en</strong> Ermess<strong>en</strong>, ob sie dem Kund<strong>en</strong> derartige Information<strong>en</strong> übermittelt oder nicht.<br />

Der Kunde ist sich bewusst, dass die Bank in Abhängigkeit von seinem Wohnsitz und/oder seinem Status<br />

möglicherweise nicht in der Lage ist, ihm all ihre oder ein<strong>en</strong> bestimmt<strong>en</strong> Teil ihrer Di<strong>en</strong>stleistung<strong>en</strong><br />

und/oder Produkte bereitzustell<strong>en</strong>.<br />

Ausserdem ist es möglich, dass der Kunde aufgrund seines Wohnsitzes nicht auf die Website der<br />

Bank zugreif<strong>en</strong> kann. Dies trifft insbesondere auf Kund<strong>en</strong> mit Wohnsitz in einem Land zu, in dem die<br />

Verbreitung der auf der Website der Bank <strong>en</strong>thalt<strong>en</strong><strong>en</strong> Information<strong>en</strong> geg<strong>en</strong> die gelt<strong>en</strong>d<strong>en</strong> national<strong>en</strong><br />

Gesetze verstösst.<br />

Der Kunde verpflichtet sich, die Bank über alle Änderung<strong>en</strong> seines Wohnsitzes oder Status zu informier<strong>en</strong>,<br />

die sich auf die Bereitstellung von Di<strong>en</strong>stleistung<strong>en</strong> und/oder Produkt<strong>en</strong> durch die Bank auswirk<strong>en</strong><br />

könnt<strong>en</strong>.<br />

Sofern von der Bank nichts Geg<strong>en</strong>teiliges angegeb<strong>en</strong> ist, stell<strong>en</strong> die auf der Website veröff<strong>en</strong>tlicht<strong>en</strong><br />

oder an d<strong>en</strong> Kund<strong>en</strong> übermittelt<strong>en</strong> Information<strong>en</strong> kein Angebot dar.<br />

20. Überwachung und Aufzeichnung der Kommunikation<br />

Der Kunde gibt der Bank ausdrücklich das Recht, ohne zusätzliche Vorankündigung Telefongespräche<br />

und sonstige, insbesondere elektronische, Kommunikation in einer von der Bank nach freiem<br />

Ermess<strong>en</strong> bestimmt<strong>en</strong> Weise aufzuzeichn<strong>en</strong> und aufzubewahr<strong>en</strong> sowie die elektronische Kommunikation<br />

des Kund<strong>en</strong> mit der Bank zu überwach<strong>en</strong>.<br />

Bei Rechtsstreitigkeit<strong>en</strong> behält sich die Bank das Recht vor, solche Aufzeichnung<strong>en</strong> als Beweismittel<br />

zu nutz<strong>en</strong>.<br />

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21. Hard- und Software<br />

Der Kunde übernimmt die Verantwortung für d<strong>en</strong> technisch<strong>en</strong> Zugang zu d<strong>en</strong> Di<strong>en</strong>stleistung<strong>en</strong> der<br />

Bank. Der Kunde ist selbst verantwortlich für Anschaffung und Installation von Hard- und Software<br />

sowie für der<strong>en</strong> Einrichtung zur Verbindung mit d<strong>en</strong> Online-Di<strong>en</strong>st<strong>en</strong> der Bank (Computer, Modem,<br />

Browser usw.). Folglich übernimmt die Bank weder Verantwortung für d<strong>en</strong> Internet-Provider noch für<br />

Hard- und Software, die sie nicht selbst zur Verfügung gestellt hat. Die Haftung der Bank beschränkt<br />

sich auf Fälle grober Fahrlässigkeit und Absicht. Ausser im Falle grober Fahrlässigkeit oder Absicht<br />

ihrerseits ist die Bank nicht haftbar für Schäd<strong>en</strong>, die aufgrund der Nichterfüllung vertraglicher Verpflichtung<strong>en</strong><br />

durch d<strong>en</strong> Kund<strong>en</strong> geg<strong>en</strong>über der Bank oder im Zusamm<strong>en</strong>hang mit Börs<strong>en</strong>transaktion<strong>en</strong><br />

<strong>en</strong>tsteh<strong>en</strong> könn<strong>en</strong>.<br />

22. Bankgeheimnis und Verzicht auf das Bankgeheimnis<br />

Als Bank im Sinne des Bundesgesetzes über die Bank<strong>en</strong> und Sparkass<strong>en</strong> ist die Bank an das schweizerische<br />

Bankgeheimnis gebund<strong>en</strong>. Die Bank ist daher nach Massgabe des Gesetzes zu str<strong>en</strong>gster<br />

Diskretion bezüglich aller Geschäftsbeziehung<strong>en</strong> zum Kund<strong>en</strong> verpflichtet. Dies gilt auch nach der<br />

Be<strong>en</strong>digung der betreff<strong>en</strong>d<strong>en</strong> Geschäftsbeziehung<strong>en</strong>.<br />

Der Kunde <strong>en</strong>tbindet die Bank von ihrer Geheimhaltungspflicht und verzichtet damit auf die Wahrung<br />

des schweizerisch<strong>en</strong> Bankkund<strong>en</strong>geheimnisses, w<strong>en</strong>n und soweit dies zur Wahrung berechtigter<br />

Interess<strong>en</strong> des Kund<strong>en</strong> und/oder der Bank notw<strong>en</strong>dig ist. Dies gilt insbesondere in folg<strong>en</strong>d<strong>en</strong> Fäll<strong>en</strong>:<br />

- bei vom Kund<strong>en</strong> geg<strong>en</strong> die Bank eingeleitet<strong>en</strong> gerichtlich<strong>en</strong> Schritt<strong>en</strong>;<br />

- zur Sicherung der Ansprüche der Bank und der Verwertung von Sicherheit<strong>en</strong> des Kund<strong>en</strong> oder<br />

Dritter;<br />

- bei Errichtung eines Sicherungsrechts zugunst<strong>en</strong> eines Dritt<strong>en</strong>;<br />

- beim Inkasso von Forderung<strong>en</strong> der Bank geg<strong>en</strong> d<strong>en</strong> Kund<strong>en</strong>;<br />

- bei Vorwürf<strong>en</strong> des Kund<strong>en</strong> geg<strong>en</strong> die Bank in der Öff<strong>en</strong>tlichkeit oder geg<strong>en</strong>über Behörd<strong>en</strong> des<br />

In- und Auslandes;<br />

- bei sämtlichem inländischem oder gr<strong>en</strong>züberschreit<strong>en</strong>dem Zahlungsverkehr oder bei Transaktion<strong>en</strong><br />

in Bezug auf ausländische Wertschrift<strong>en</strong>. Die Bank wird in diesem Zusamm<strong>en</strong>hang zur<br />

Off<strong>en</strong>legung seiner Dat<strong>en</strong>, vor allem seines Nam<strong>en</strong>s, seiner Adresse und seiner International Bank<br />

Account Number (« IBAN ») oder Kontonummer, geg<strong>en</strong>über d<strong>en</strong> beteiligt<strong>en</strong> Bank<strong>en</strong> (insbesondere<br />

in- und ausländische Korrespond<strong>en</strong>zbank<strong>en</strong> der Bank), geg<strong>en</strong>über d<strong>en</strong> Betreibern von Zahlungsverkehrssystem<strong>en</strong><br />

im In- und Ausland (wie z.B. Swiss Interbank Clearing [« SIC »]), geg<strong>en</strong>über der<br />

Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication (« SWIFT ») und d<strong>en</strong> Begünstigt<strong>en</strong><br />

ermächtigt. Mit der Erteilung eines Zahlungsauftrags oder dem Erwerb einer Anlage ermächtigt<br />

der Kunde die Bank somit ausdrücklich zur Off<strong>en</strong>legung von Kund<strong>en</strong>dat<strong>en</strong> sowie zur Auskunftserteilung;<br />

- bei inländisch<strong>en</strong> und gr<strong>en</strong>züberschreit<strong>en</strong>d<strong>en</strong> Transaktion<strong>en</strong> im Wertschrift<strong>en</strong>verkehr sowie bei<br />

ander<strong>en</strong> Transaktion<strong>en</strong>, die über SIC/SWIFT abgewickelt werd<strong>en</strong>. Die Bank ist in diesem Zusamm<strong>en</strong>hang<br />

zur Off<strong>en</strong>legung von Nam<strong>en</strong>, Adresse und IBAN-, Konto-, resp. Depotnummer des <strong>en</strong>dbegünstigt<strong>en</strong><br />

Depotinhabers, des Inhabers von Wertschrift<strong>en</strong>, des eingetrag<strong>en</strong><strong>en</strong> Aktionärs oder<br />

sonstiger an der Transaktion beteiligter Partei<strong>en</strong> geg<strong>en</strong>über d<strong>en</strong> involviert<strong>en</strong> in- und ausländisch<strong>en</strong><br />

Bank<strong>en</strong>, Z<strong>en</strong>tralverwahrern und Systembetreibern berechtigt;<br />

- bei Anlag<strong>en</strong>, die im Ausland getätigt werd<strong>en</strong>, ist die Bank gegeb<strong>en</strong><strong>en</strong>falls nach dem Recht des<br />

jeweilig<strong>en</strong> Landes zur Off<strong>en</strong>legung insbesondere des Nam<strong>en</strong>s und Vornam<strong>en</strong>s des Auftraggebers<br />

bzw. Hinterlegers von Wertschrift<strong>en</strong> sowie weiterer Kund<strong>en</strong>dat<strong>en</strong> (insbesondere Angab<strong>en</strong> zum<br />

wirtschaftlich Berechtigt<strong>en</strong>) geg<strong>en</strong>über d<strong>en</strong> zuständig<strong>en</strong> Behörd<strong>en</strong>, d<strong>en</strong> Drittverwahrungsstell<strong>en</strong><br />

oder Anbietern von Produkt<strong>en</strong> auf der<strong>en</strong> Verlang<strong>en</strong> berechtigt.<br />

Vorbehalt<strong>en</strong> bleib<strong>en</strong> gesetzliche oder behördlich und/oder richterlich angeordnete Auskunftspflicht<strong>en</strong><br />

der Bank.<br />

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23. Schweizer Bundesgesetz zur Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfi-<br />

nanzierung im Finanzsektor (« GwG »)<br />

Die Bank ist berechtigt, vom Kund<strong>en</strong> Information<strong>en</strong> zu Umständ<strong>en</strong> oder Hintergrund einer bestimmt<strong>en</strong><br />

Transaktion zu verlang<strong>en</strong>. Gegeb<strong>en</strong><strong>en</strong>falls hat der Kunde diese Information<strong>en</strong> umgeh<strong>en</strong>d zu erbring<strong>en</strong>.<br />

Solange der Kunde die von der Bank gefordert<strong>en</strong> Information<strong>en</strong> nicht beschafft, kann die<br />

Bank die Ausführung der Anweisung<strong>en</strong> des Kund<strong>en</strong> verweigern, insbesondere solche Anweisung<strong>en</strong>,<br />

welche die Überweisung von Vermög<strong>en</strong>swert<strong>en</strong> erfordern. Erachtet die Bank die erbracht<strong>en</strong> Information<strong>en</strong><br />

für ung<strong>en</strong>üg<strong>en</strong>d oder unvollständig, kann sie nach eig<strong>en</strong>em Ermess<strong>en</strong> die Geschäftsbeziehung<br />

zum Kund<strong>en</strong> mit sofortiger Wirkung be<strong>en</strong>d<strong>en</strong> oder d<strong>en</strong> Zugriff auf Vermög<strong>en</strong>swerte sperr<strong>en</strong><br />

lass<strong>en</strong>. Ausserdem kann die Bank, gemäss d<strong>en</strong> Bestimmung<strong>en</strong> des GwG und der schweizerisch<strong>en</strong><br />

Bankgesetzgebung, d<strong>en</strong> zuständig<strong>en</strong> Behörd<strong>en</strong> Mitteilung<strong>en</strong> mach<strong>en</strong> und die Beziehung zum Kund<strong>en</strong><br />

so lange susp<strong>en</strong>dier<strong>en</strong> und/oder das Konto blockiert halt<strong>en</strong>, bis die Behörd<strong>en</strong> im betreff<strong>en</strong>d<strong>en</strong><br />

Fall <strong>en</strong>tschied<strong>en</strong> hab<strong>en</strong>.<br />

Befolgt die Bank die Bestimmung<strong>en</strong> und Vorschrift<strong>en</strong> der schweizerisch<strong>en</strong> Gesetzgebung im Zusamm<strong>en</strong>hang<br />

mit der Bekämpfung der Geldwäscherei (z.B. GwG) wie auch die Bestimmung<strong>en</strong> und<br />

Erlasse der Eidg<strong>en</strong>össisch<strong>en</strong> Finanzmarktaufsicht FINMA, haftet sie nicht für Verluste, die durch die<br />

nicht erfolgte, mangelhafte oder verzögerte Ausführung von Anweisung<strong>en</strong> des Kund<strong>en</strong> <strong>en</strong>tsteh<strong>en</strong>.<br />

24. Vertretung an Aktionärsversammlung<strong>en</strong><br />

Grundsätzlich vertritt die Bank d<strong>en</strong> Kund<strong>en</strong> nicht an Aktionärsversammlung<strong>en</strong>.<br />

Wünscht der Kunde an einer Aktionärsversammlung teilzunehm<strong>en</strong>, kann er bei der Bank schriftlich die<br />

<strong>en</strong>tsprech<strong>en</strong>d<strong>en</strong> Teilnahmedokum<strong>en</strong>te anfordern. In diesem Fall erklärt sich der Kunde ausdrücklich<br />

damit einverstand<strong>en</strong>, (i) dass die Bank die bei ihr in seinem Nam<strong>en</strong> verwahrt<strong>en</strong> Akti<strong>en</strong> zeitweise sperrt<br />

und (ii) dass er alle mit einer solch<strong>en</strong> Sonderdi<strong>en</strong>stleistung verbund<strong>en</strong><strong>en</strong> Kost<strong>en</strong> trägt.<br />

25. Vollmacht<br />

Der Kunde kann einer Drittperson schriftlich mittels des Standardformulars der Bank, das auf der<strong>en</strong><br />

Internetseite zur Verfügung steht, eine uneingeschränkte Handlungsvollmacht ohne Recht zur Substitution<br />

gewähr<strong>en</strong>, damit diese Drittperson ihn bei Geschäft<strong>en</strong> mit der Bank vertritt.<br />

Die Bank akzeptiert grundsätzlich keine formlos<strong>en</strong> schriftlich<strong>en</strong> oder mündlich<strong>en</strong> Vollmachtserteilung<strong>en</strong>.<br />

26. Verfügungsberechtigung<br />

Es gelt<strong>en</strong>, bis der Bank eine schriftliche B<strong>en</strong>achrichtigung zugeht, ausschliesslich die der Bank<br />

schriftlich bekannt gegeb<strong>en</strong>e Unterschriftsberechtigung<strong>en</strong> ohne Rücksicht auf anders laut<strong>en</strong>de Handelsregistereinträge<br />

und Veröff<strong>en</strong>tlichung<strong>en</strong> in der Schweiz.<br />

27. Unterschrift<strong>en</strong>- und Legitimationsprüfung<br />

Die Bank verpflichtet sich zur sorgfältig<strong>en</strong> Prüfung der Unterschrift<strong>en</strong> von Kund<strong>en</strong> und der<strong>en</strong> Bevollmächtigt<strong>en</strong>.<br />

Zu einer weitergeh<strong>en</strong>d<strong>en</strong> Legitimationsprüfung ist sie nicht verpflichtet. Die Bank lehnt<br />

jegliche Verantwortung für die Folg<strong>en</strong> von Fälschung<strong>en</strong> und Legitimationsfehlern ab, die sie trotz<br />

Anw<strong>en</strong>dung der gebot<strong>en</strong><strong>en</strong> Sorgfalt nicht erkannt hat.<br />

28. Mangelnde Handlungsfähigkeit<br />

Der Kunde trägt d<strong>en</strong> Schad<strong>en</strong>, der aus seiner eig<strong>en</strong><strong>en</strong> mangelnd<strong>en</strong> Handlungsfähigkeit <strong>en</strong>tsteht. In<br />

jedem Fall trägt der Kunde d<strong>en</strong> Schad<strong>en</strong> aus mangelnder Handlungsfähigkeit seiner Bevollmächtigt<strong>en</strong><br />

oder anderer Dritter, die Zugang zum Konto und Depot des Kund<strong>en</strong> hab<strong>en</strong>.<br />

29. Mitteilung<strong>en</strong><br />

Sämtliche Mitteilung<strong>en</strong> der Bank könn<strong>en</strong> nach ihrer Wahl E-Mail, per Post oder über jed<strong>en</strong> ander<strong>en</strong><br />

von ihr als geeignet erachtet<strong>en</strong> Kommunikationsweg erfolg<strong>en</strong>, insbesondere durch hinterlegte Nachricht<strong>en</strong><br />

im Bereich « Mitteilung<strong>en</strong> » im elektronisch geführt<strong>en</strong> Konto des Kund<strong>en</strong>. Mitteilung<strong>en</strong> per<br />

Post oder E-Mail gelt<strong>en</strong> als zugestellt, sobald sie an die letzte vom Kund<strong>en</strong> der Bank bekannt gege-<br />

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<strong>en</strong>e Adresse versandt word<strong>en</strong> oder im Konto hinterlegt sind. Der Kunde trägt das Verzögerungs-,<br />

Verlust- und Verfälschungsrisiko für die ihm zugestellt<strong>en</strong> Nachricht<strong>en</strong>.<br />

30. Nachricht<strong>en</strong>lose Vermög<strong>en</strong><br />

Der Kunde verpflichtet sich, alle nützlich<strong>en</strong> Vorkehrung<strong>en</strong> zu treff<strong>en</strong>, damit seine bei der Bank deponiert<strong>en</strong><br />

Vermög<strong>en</strong>swerte nicht « nachricht<strong>en</strong>los » werd<strong>en</strong>. Der Kunde verpflichtet sich, ein<strong>en</strong> regelmässig<strong>en</strong><br />

Kontakt mit der Bank aufrechtzuerhalt<strong>en</strong> und insbesondere der Bank umgeh<strong>en</strong>d jede Änderung<br />

des Wohnsitzes (einschliesslich des steuerlich<strong>en</strong> Wohnsitzes), der Korrespond<strong>en</strong>zadresse, der<br />

E-Mail-Adresse, des Nam<strong>en</strong>s, der Telefonnummer, der ander<strong>en</strong> Koordinat<strong>en</strong> sowie jede andere<br />

Veränderung seiner Situation mitzuteil<strong>en</strong>, die eine Unterbrechung des Kontakts nach sich zieh<strong>en</strong><br />

könnte. Er verpflichtet sich zudem, alle notw<strong>en</strong>dig<strong>en</strong> Massnahm<strong>en</strong> zu ergreif<strong>en</strong>, um gegeb<strong>en</strong><strong>en</strong>falls<br />

d<strong>en</strong> Kontakt wiederherzustell<strong>en</strong>. Der Kunde muss der Bank jegliche Änderung durch Eingabe seiner<br />

neu<strong>en</strong> Dat<strong>en</strong> in sein B<strong>en</strong>utzerprofil (falls möglich), durch <strong>en</strong>tsprech<strong>en</strong>de briefliche Mitteilung oder<br />

durch telefonische B<strong>en</strong>achrichtigung unseres Kund<strong>en</strong>di<strong>en</strong>sts mitteil<strong>en</strong>.<br />

Der Kunde ermächtigt die Bank, alle erforderlich<strong>en</strong> oder nützlich<strong>en</strong> Massnahm<strong>en</strong> zu ergreif<strong>en</strong>, um<br />

ihn oder seine Anspruchsberechtigt<strong>en</strong> wiederzufind<strong>en</strong>. Diese Ermächtigung gilt ab dem Zeitpunkt, zu<br />

dem die Bank feststellt, dass ihn die an ihn adressiert<strong>en</strong> Mitteilung<strong>en</strong> nicht mehr erreich<strong>en</strong>, bzw. für<br />

d<strong>en</strong> Fall, dass währ<strong>en</strong>d eines bestimmt<strong>en</strong> Zeitraums kein Kontakt hergestellt wird. Dies<strong>en</strong> Zeitraum<br />

legt die Bank in ihrem alleinig<strong>en</strong> Ermess<strong>en</strong> fest. Hab<strong>en</strong> sich die Nachforschung<strong>en</strong> der Bank als erfolglos<br />

erwies<strong>en</strong> und ist das Vermög<strong>en</strong> gemäss d<strong>en</strong> gelt<strong>en</strong>d<strong>en</strong> Bestimmung<strong>en</strong> als « nachricht<strong>en</strong>los »<br />

erklärt word<strong>en</strong>, ist die Bank gehalt<strong>en</strong>, die Geschäftsbeziehung geg<strong>en</strong>über einer Suchz<strong>en</strong>trale off<strong>en</strong>zuleg<strong>en</strong>.<br />

Der Kunde erklärt sich hiermit einverstand<strong>en</strong>.<br />

Die Bank belastet dem Kund<strong>en</strong> die Kost<strong>en</strong>, die ihr durch die Nachforschung<strong>en</strong> und die besondere<br />

Behandlung und Überwachung nachricht<strong>en</strong>loser Vermög<strong>en</strong>swerte <strong>en</strong>tstand<strong>en</strong> sind. –Grundsätzlich<br />

anfall<strong>en</strong>de Gebühr<strong>en</strong> und Steuern werd<strong>en</strong> solange belastet, wie die Bankbeziehung besteht.<br />

Die Bank schützt die Rechte des Kund<strong>en</strong>, w<strong>en</strong>n das Konto des Kund<strong>en</strong> nachricht<strong>en</strong>los wird. Sie ist berechtigt,<br />

im mutmasslich<strong>en</strong> Interesse des Kund<strong>en</strong> von d<strong>en</strong> vorlieg<strong>en</strong>d<strong>en</strong> Bedingung<strong>en</strong> abzuweich<strong>en</strong>.<br />

31. Zusatzdi<strong>en</strong>stleistung<strong>en</strong><br />

Der Kunde ermächtigt die Bank, sämtliche Gebühr<strong>en</strong>, Provision<strong>en</strong>, Auslag<strong>en</strong> und sonstig<strong>en</strong> anfall<strong>en</strong>d<strong>en</strong><br />

Kost<strong>en</strong> im Zusamm<strong>en</strong>hang mit von ihm gewünscht<strong>en</strong> Zusatzdi<strong>en</strong>stleistung<strong>en</strong> direkt seinem<br />

Konto zu belast<strong>en</strong>.<br />

32. Fehlerhafte oder verzögerte Ausführung von Aufträg<strong>en</strong><br />

Im Falle der fehlerhaft<strong>en</strong>, unvollständig<strong>en</strong> oder verzögert<strong>en</strong> Ausführung eines Auftrags (Börs<strong>en</strong>aufträge<br />

ausg<strong>en</strong>omm<strong>en</strong>) beschränkt sich die Haftung der Bank auf d<strong>en</strong> Zinsausfall, es sei d<strong>en</strong>n, sie ist in<br />

einem Einzelfall auf die Gefahr eines umfangreicher<strong>en</strong> Schad<strong>en</strong>s hingewies<strong>en</strong> word<strong>en</strong>.<br />

33. Irrtümliche Transaktion<strong>en</strong> und Fehleingab<strong>en</strong> (Mistrades)<br />

Der Kunde ist sich bewusst und anerk<strong>en</strong>nt, dass eine Börse sich vorbehalt<strong>en</strong> kann, eine vollzog<strong>en</strong>e<br />

Transaktion für ungültig zu erklär<strong>en</strong>, beispielsweise w<strong>en</strong>n es sich dabei, nach Ansicht der<br />

<strong>en</strong>tsprech<strong>en</strong>d<strong>en</strong> Börse, eindeutig um eine irrtümliche Transaktion oder eine Fehleingabe handelt.<br />

W<strong>en</strong>n der Kunde die von einer irrtümlich<strong>en</strong> Transaktion oder einer Fehleingabe betroff<strong>en</strong>e Wertschrift<br />

zwisch<strong>en</strong>zeitlich wieder verkauft hat, liegt ein Leerverkauf vor. Der Kunde akzeptiert und trägt<br />

das Risiko irrtümlicher Transaktion<strong>en</strong>, Fehleingab<strong>en</strong> und Leerverkäuf<strong>en</strong>. Der Kunde ist sich bewusst<br />

und anerk<strong>en</strong>nt, dass Leerverkäufe nicht erlaubt sind und daher von der Bank automatisch und ohne<br />

weitere Ankündigung gedeckt d.h., Negativposition<strong>en</strong> glattgestellt werd<strong>en</strong>.<br />

Die Bank weist ausdrücklich darauf hin, dass Verkäufe von Wertschrift<strong>en</strong> durch d<strong>en</strong> Kund<strong>en</strong> am oder<br />

vor dem Stichtag der jeweilig<strong>en</strong> Transaktion in einer Long-Position und in einer lieferbar<strong>en</strong> Form auf<br />

dem Konto des Kund<strong>en</strong> sein müss<strong>en</strong>.<br />

Ausser bei Absicht oder grober Fahrlässigkeit ihrerseits ist die Bank nicht verantwortlich für Schäd<strong>en</strong>,<br />

die sich im Zusamm<strong>en</strong>hang mit einer solch<strong>en</strong> Erklärung durch die Börse ergeb<strong>en</strong>.<br />

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In Bezug auf die Stornierung einer Belastung gelt<strong>en</strong> die Bestimmung<strong>en</strong> des Bucheffekt<strong>en</strong>gesetzes.<br />

Der Kunde ist verpflichtet, sobald er von eine Gutschrift von Vermög<strong>en</strong>swert<strong>en</strong> auf seinem Konto<br />

K<strong>en</strong>ntnis erhält, von der er nach Treu und Glaub<strong>en</strong> annehm<strong>en</strong> muss, dass sie irrtümlicherweise erfolgt<br />

ist, die Bank unverzüglich durch schriftliche oder mündliche Mitteilung auf die Gutschrift aufmerksam<br />

zu mach<strong>en</strong>.<br />

34. Reklamation<strong>en</strong> des Kund<strong>en</strong><br />

Reklamation<strong>en</strong> des Kund<strong>en</strong> bezüglich Ausführung oder Nichtausführung von Aufträg<strong>en</strong> sowie<br />

Einwände geg<strong>en</strong> Konto- oder Depotauszüge oder jede andere Mitteilung<strong>en</strong> der Bank sind sofort<br />

nach Erhalt der diesbezüglich<strong>en</strong> Mitteilung, jedoch innerhalb maximal eines Monats nach Zugang<br />

anzubring<strong>en</strong>. Nach Ablauf dieser Frist gelt<strong>en</strong> die Ausführung rep. Nichtausführung sowie die betreff<strong>en</strong>d<strong>en</strong><br />

Auszüge und Mitteilung<strong>en</strong> als g<strong>en</strong>ehmigt. Hat der Kunde keine Mitteilung erhalt<strong>en</strong>, hat<br />

er die Reklamation so anzubring<strong>en</strong>, wie w<strong>en</strong>n ihm die Mitteilung korrekterweise zugegang<strong>en</strong> wäre.<br />

Der Kunde trägt die Folg<strong>en</strong> einer verspätet<strong>en</strong> Reklamation. .Die ausdrückliche oder stillschweig<strong>en</strong>de<br />

Anerk<strong>en</strong>nung eines Konto- oder Depotauszugs gilt als G<strong>en</strong>ehmigung aller darin <strong>en</strong>thalt<strong>en</strong><strong>en</strong> Post<strong>en</strong><br />

sowie allfälliger Vorbehalte der Bank.<br />

35. Pfand- und Verrechnungsrecht<br />

Zur Tilgung aller Schuld<strong>en</strong> und der ander<strong>en</strong> Verpflichtung<strong>en</strong> des Kund<strong>en</strong> ihr geg<strong>en</strong>über hat die Bank<br />

ein Pfandrecht an Wertschrift<strong>en</strong> und ander<strong>en</strong> Vermög<strong>en</strong>swert<strong>en</strong>, die sie jetzt oder künftig bei sich<br />

verwahrt oder überwacht zugunst<strong>en</strong> von jetzig<strong>en</strong> oder künftig<strong>en</strong> Kont<strong>en</strong> des Kund<strong>en</strong>, einschliesslich<br />

der Kont<strong>en</strong>, an d<strong>en</strong><strong>en</strong> der Kunde ein Interesse hab<strong>en</strong> könnte. Die Bank hat bezüglich aller Forderung<strong>en</strong><br />

ein Verrechnungsrecht für alle ihre jeweils besteh<strong>en</strong>d<strong>en</strong> Ansprüche geg<strong>en</strong>über dem Kund<strong>en</strong>,<br />

ohne Rücksicht auf die Fälligkeit oder Währung und auch bei blanko geg<strong>en</strong> besondere oder sonstige<br />

Sicherheit<strong>en</strong> gewährt<strong>en</strong> Kredit<strong>en</strong>. Nach Verstreich<strong>en</strong> der dem Kund<strong>en</strong> eingeräumt<strong>en</strong> Frist ist die<br />

Bank allein befugt, nach eig<strong>en</strong>em Ermess<strong>en</strong> zur zwangsrechtlich<strong>en</strong> Verwertung der verpfändet<strong>en</strong><br />

Wertschrift<strong>en</strong> zu schreit<strong>en</strong> oder diese freihändig durch Verkauf oder Aneignung zu verwert<strong>en</strong>. Die<br />

Verwertung von Bucheffekt<strong>en</strong> richtet sich nach Bucheffekt<strong>en</strong>gesetz. In diesem Fall gibt die Bank dem<br />

Kunde die Verwertung der in der Form von Bucheffekt<strong>en</strong> geleistet<strong>en</strong> Sicherheit<strong>en</strong> auf dem üblich<strong>en</strong>,<br />

der Situation angepasst<strong>en</strong> Weise bekannt. Die Bank ist abrechnungspflichtig und schreibt dem Kund<strong>en</strong><br />

ein<strong>en</strong> allfällig<strong>en</strong> Überschuss auf seinem Konto gut. Der Kunde ermächtigt die Bank, und die Bank<br />

ist berechtigt, Wertschrift<strong>en</strong> und andere im Nam<strong>en</strong> des Kund<strong>en</strong> oder seines Vertreters gehalt<strong>en</strong>e<br />

Vermög<strong>en</strong>swerte von einem ander<strong>en</strong> oder auf ein anderes Konto des Kund<strong>en</strong> bei der Bank zu verschieb<strong>en</strong>,<br />

wann immer dies die Bank für ihr<strong>en</strong> Schutz für notw<strong>en</strong>dig erachtet. Der Kunde ermächtigt<br />

hiermit die Bank ausdrücklich, bei Errichtung eines Sicherungsrechts zugunst<strong>en</strong> eines Dritt<strong>en</strong> auf ihr<br />

zusteh<strong>en</strong>de, im Range vorgeh<strong>en</strong>de Sicherungsrechte gemäss der Vertragsbeziehung zwisch<strong>en</strong> Bank<br />

und Kund<strong>en</strong> hinzuweis<strong>en</strong>.<br />

36. Outsourcing (Auslagerung)<br />

Die Bank behält sich das Recht vor, ihre Tätigkeit<strong>en</strong> unter eig<strong>en</strong>er Überwachung und in eig<strong>en</strong>er Verantwortung<br />

ganz oder teilweise auszulagern, wobei alle diesbezüglich gelt<strong>en</strong>d<strong>en</strong> gesetzlich<strong>en</strong> und<br />

reglem<strong>en</strong>tarisch<strong>en</strong> Bestimmung<strong>en</strong> einzuhalt<strong>en</strong> sind. Die Bank ist somit berechtigt, auf Geschäftseinheit<strong>en</strong><br />

der Gruppe oder auf unabhängige Gesellschaft<strong>en</strong> in der Schweiz oder im Ausland zurückzugreif<strong>en</strong>.<br />

Soweit Information<strong>en</strong> über d<strong>en</strong> Kund<strong>en</strong> an d<strong>en</strong> extern<strong>en</strong> Di<strong>en</strong>stleister oder an eine andere<br />

Geschäftseinheit der Gruppe übermittelt werd<strong>en</strong>, ist dieser/diese an die Dat<strong>en</strong>schutzbestimmung<strong>en</strong><br />

gebund<strong>en</strong>.<br />

Derzeit ausgelagert sind die Speicherung und Archivierung von Kontoeröffnungsunterlag<strong>en</strong> sowie<br />

die Dat<strong>en</strong>bankpflege. Diese Tätigkeit<strong>en</strong> sind an Di<strong>en</strong>stleister in der Schweiz ausgelagert.<br />

37. Gebühr<strong>en</strong>, Vergütung<strong>en</strong> und Entschädigung<strong>en</strong><br />

Die Bank nimmt Gutschrift<strong>en</strong> bzw. Belastung<strong>en</strong> im Zusamm<strong>en</strong>hang mit Zins<strong>en</strong>, Kommission<strong>en</strong>, vereinbart<strong>en</strong><br />

oder üblich<strong>en</strong> Gebühr<strong>en</strong> sowie fällig<strong>en</strong> Steuern gemäss d<strong>en</strong> auf ihrer Website veröff<strong>en</strong>tlicht<strong>en</strong><br />

Tarif<strong>en</strong> vor. Die Bank behält sich das Recht vor, ihre Zins- und Kommissionsansätze jederzeit<br />

– und insbesondere bei einer Veränderung der Marktsituation – zu ändern. Die Bank wird d<strong>en</strong> Kund<strong>en</strong><br />

auf dem Zirkularweg, durch Publikation auf ihrer Website, mittels E-Mail, durch B<strong>en</strong>achrichtigung im<br />

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Konto oder auf andere geeignete Weise über die Änderung<strong>en</strong> informier<strong>en</strong>. Die Änderung<strong>en</strong> gelt<strong>en</strong><br />

ohne schriftlich<strong>en</strong> Widerspruch innert Monatsfrist als g<strong>en</strong>ehmigt.<br />

Der Kunde nimmt zur K<strong>en</strong>ntnis und erklärt sich damit einverstand<strong>en</strong>, dass die Bank Dritt<strong>en</strong> für die<br />

Akquisition von Kund<strong>en</strong> und/oder die Erbringung von Di<strong>en</strong>stleistung<strong>en</strong> Entschädigung<strong>en</strong>, Entgelte<br />

und andere Vergünstigung<strong>en</strong>, einschliesslich Retrozession<strong>en</strong> oder andere indirekte geldwerte Vorteile<br />

(« Vergütung<strong>en</strong> »), gewähr<strong>en</strong> kann. Diese bemess<strong>en</strong> sich in der Regel in Proz<strong>en</strong>t<strong>en</strong> der dem Kund<strong>en</strong><br />

belastet<strong>en</strong> Gebühr<strong>en</strong> und Kommission<strong>en</strong> und/oder in Abhängigkeit der bei der Bank platziert<strong>en</strong><br />

Vermög<strong>en</strong>swerte. Auf Anfrage informiert die Bank d<strong>en</strong> Kund<strong>en</strong> über ihn betreff<strong>en</strong>de Vergütung<strong>en</strong>.<br />

Der Kunde nimmt ferner zur K<strong>en</strong>ntnis und ist damit einverstand<strong>en</strong>, dass die Bank im Rahm<strong>en</strong> ihrer<br />

Geschäftstätigkeit und Geschäftsbeziehung mit dem Kund<strong>en</strong> – z.B. im Zusamm<strong>en</strong>hang mit dem<br />

Erwerb oder Vertrieb von kollektiv<strong>en</strong> Kapitalanlag<strong>en</strong> und strukturiert<strong>en</strong> Produkt<strong>en</strong> – von Dritt<strong>en</strong><br />

(inklusive von Gesellschaft<strong>en</strong>, die der gleich<strong>en</strong> Gruppe wie die Bank angehör<strong>en</strong>) Entschädigung<strong>en</strong><br />

(z.B. Vertriebskommission<strong>en</strong>, Bestandespflegekommission<strong>en</strong> oder Abschlussprovision<strong>en</strong>), Rabatte<br />

oder sonstige Vergünstigung<strong>en</strong> erhalt<strong>en</strong> und einbehalt<strong>en</strong> sowie an Dritte gewähr<strong>en</strong> kann. Sofern und<br />

soweit die Bank in d<strong>en</strong> G<strong>en</strong>uss von Vergütung<strong>en</strong> kommt, die sie ohne vertragliche Regelung nach Art.<br />

400 des schweizerisch<strong>en</strong> Obligation<strong>en</strong>rechts oder ander<strong>en</strong> Regeln dem Kund<strong>en</strong> abliefern müsste,<br />

verzichtet der Kunde ausdrücklich auf der<strong>en</strong> Ablieferung und ist damit einverstand<strong>en</strong>, dass die Bank<br />

diese als zusätzliche Entschädigung einbehält. Die Bank erteilt dem Kund<strong>en</strong> auf Wunsch nähere<br />

Information<strong>en</strong> zu d<strong>en</strong> ihn betreff<strong>en</strong>d<strong>en</strong> Vergütung<strong>en</strong>. Bei jeglich<strong>en</strong> Interess<strong>en</strong>konflikt<strong>en</strong>, die als Folge<br />

der g<strong>en</strong>annt<strong>en</strong> Leistung<strong>en</strong> auftret<strong>en</strong>, stellt die Bank d<strong>en</strong> Schutz der Interess<strong>en</strong> des Kund<strong>en</strong> sicher.<br />

Für Zusatzdi<strong>en</strong>stleistung<strong>en</strong> der Bank, die nicht in einem Gebühr<strong>en</strong>- oder Leistungstarif <strong>en</strong>thalt<strong>en</strong> sind,<br />

die aber im Auftrag des Kund<strong>en</strong> oder in dess<strong>en</strong> mutmasslichem Interesse erbracht werd<strong>en</strong> und die, nach<br />

d<strong>en</strong> Umständ<strong>en</strong> zu urteil<strong>en</strong>, nur geg<strong>en</strong> eine Entschädigung zu erwart<strong>en</strong> sind, kann die Bank die Höhe<br />

der Entschädigung nach eig<strong>en</strong>em Ermess<strong>en</strong> bestimm<strong>en</strong> und direkt dem Konto des Kund<strong>en</strong> belast<strong>en</strong>.<br />

Der Kunde ermächtigt die Bank, sämtliche Gebühr<strong>en</strong>, Kommission<strong>en</strong>, Auslag<strong>en</strong> und sonstig<strong>en</strong> anfall<strong>en</strong>d<strong>en</strong><br />

Kost<strong>en</strong> im Zusamm<strong>en</strong>hang mit von ihm gewünscht<strong>en</strong> Zusatzdi<strong>en</strong>stleistung<strong>en</strong> direkt seinem<br />

Konto zu belast<strong>en</strong>.<br />

38. Kont<strong>en</strong> in Fremdwährung<strong>en</strong><br />

Die d<strong>en</strong> Guthab<strong>en</strong> des Kund<strong>en</strong> in fremder Währung <strong>en</strong>tsprech<strong>en</strong>d<strong>en</strong> Aktiv<strong>en</strong> der Bank werd<strong>en</strong> in<br />

gleicher Währung inner- oder ausserhalb des Landes der betreff<strong>en</strong>d<strong>en</strong> Währung angelegt. Der Kunde<br />

trägt anteilmässig alle wirtschaftlich<strong>en</strong> und rechtlich<strong>en</strong> Konsequ<strong>en</strong>z<strong>en</strong>, die das Gesamtguthab<strong>en</strong> der<br />

Bank im Land der Währung oder der Anlage als Folge von Massnahm<strong>en</strong> der Behörd<strong>en</strong> des Landes<br />

der Währung bzw. der Anlage treff<strong>en</strong> könnt<strong>en</strong>.<br />

Bei Kont<strong>en</strong> in Fremdwährung<strong>en</strong> erfüllt die Bank ihre Verpflichtung<strong>en</strong> ausschliesslich durch Beschaffung<br />

einer Gutschrift bei ihrer Niederlassung im Land der Währung, bei einer Korrespond<strong>en</strong>zbank<br />

oder bei der vom Kund<strong>en</strong> bezeichnet<strong>en</strong> Bank. Bei Kontokorr<strong>en</strong>tkont<strong>en</strong> in Fremdwährung<strong>en</strong><br />

werd<strong>en</strong> die zur Deckung verw<strong>en</strong>det<strong>en</strong> Geldmittel im Lande der betreff<strong>en</strong>d<strong>en</strong> Währung investiert.<br />

39. Gemeinschaftskont<strong>en</strong><br />

Möcht<strong>en</strong> mehrere Person<strong>en</strong> gemeinsam ein Einzelkonto führ<strong>en</strong>, muss zwisch<strong>en</strong> dies<strong>en</strong> Person<strong>en</strong><br />

und der Bank eine gesonderte Vereinbarung über ein Gemeinschaftskonto abgeschloss<strong>en</strong> werd<strong>en</strong>.<br />

40. Gleichstellung der Samstage mit Feiertag<strong>en</strong><br />

Im gesamt<strong>en</strong> Geschäftsverkehr mit der Bank gilt der Samstag als offizieller Feiertag.<br />

41. Kündigung der vorlieg<strong>en</strong>d<strong>en</strong> Vereinbarung<br />

Sowohl die Bank als auch der Kunde sind berechtigt, die vorlieg<strong>en</strong>de Vereinbarung jederzeit und<br />

ohne Angabe von Gründ<strong>en</strong> schriftlich zu kündig<strong>en</strong>. Mit der Kündigung der vorlieg<strong>en</strong>d<strong>en</strong> Vereinbarung<br />

erlischt auch das Recht des Kund<strong>en</strong>, die Einrichtung<strong>en</strong> und Software zu b<strong>en</strong>utz<strong>en</strong>, welche die Bank<br />

ihm all<strong>en</strong>falls zugänglich gemacht hat.<br />

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42. Änderung<strong>en</strong> der vorlieg<strong>en</strong>d<strong>en</strong> Vereinbarung<br />

Die Bank ist jederzeit berechtigt, die Bestimmung<strong>en</strong> der vorlieg<strong>en</strong>d<strong>en</strong> Vereinbarung sowie das<br />

Di<strong>en</strong>stleistungsangebot einseitig zu ändern. Der Kunde wird über die Änderung<strong>en</strong> auf geeignete<br />

Weise informiert. Die Änderung<strong>en</strong> gelt<strong>en</strong> als g<strong>en</strong>ehmigt, w<strong>en</strong>n der Kunde nicht innert eines Monats<br />

ab Bekanntgabe der Änderung schriftlich widerspricht.<br />

43. Gesetzliche Vorbehalte<br />

Alle besteh<strong>en</strong>d<strong>en</strong> und künftig<strong>en</strong> Gesetzesbestimmung<strong>en</strong>, Verwaltungsvorschrift<strong>en</strong> und sonstig<strong>en</strong><br />

anw<strong>en</strong>dbar<strong>en</strong> Regelwerke im Bereich von Bankdi<strong>en</strong>stleistung<strong>en</strong>, Dat<strong>en</strong>schutz, Geldwäscherei und<br />

Betrieb und Gebrauch des Internets sowie jegliche weitere Regelung die Di<strong>en</strong>stleistung<strong>en</strong> der Bank<br />

betreff<strong>en</strong>d bleib<strong>en</strong> vorbehalt<strong>en</strong> und gelt<strong>en</strong> für die Erbringung der Di<strong>en</strong>stleistung<strong>en</strong> der Bank ab ihrer<br />

Inkraftsetzung.<br />

44. Haftungsausschluss<br />

Bei sämtlichem Tun und Unterlass<strong>en</strong> haftet die Bank ausschliesslich für Vorsatz und grobe<br />

Fahrlässigkeit bei vom Kund<strong>en</strong> nachgewies<strong>en</strong><strong>en</strong> Schäd<strong>en</strong>. Für Fehler einer Depotstelle haftet<br />

die Bank nur, falls sie die Depotstelle unsorgfältig ausgewählt oder instruiert hat. Die Bank<br />

haftet nicht für Handlung<strong>en</strong> oder Unterlassung<strong>en</strong> von Drittverwahrungsstell<strong>en</strong>, bei d<strong>en</strong><strong>en</strong> auf<br />

ausdrückliche Weisung des Depotinhabers Vermög<strong>en</strong>swerte verwahrt werd<strong>en</strong> und die nicht<br />

von der Bank empfohl<strong>en</strong> word<strong>en</strong> sind. G<strong>en</strong>erell haftet die Bank für ihre extern<strong>en</strong> Di<strong>en</strong>stleister<br />

nur in Fäll<strong>en</strong>, in d<strong>en</strong><strong>en</strong> diese grobes Verschuld<strong>en</strong> trifft.<br />

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DEpoTrEGLEMENT<br />

45. Geltungsbereich<br />

Zusätzlich zu d<strong>en</strong> Bedingung<strong>en</strong> findet das vorlieg<strong>en</strong>de Depotreglem<strong>en</strong>t (beide zusamm<strong>en</strong> nachsteh<strong>en</strong>d<br />

« Bedingung<strong>en</strong> und Reglem<strong>en</strong>t » g<strong>en</strong>annt) auf die der Bank anvertraut<strong>en</strong> und von ihr ins Depot übernomm<strong>en</strong><strong>en</strong><br />

Wertschrift<strong>en</strong> und Vermög<strong>en</strong>swerte nachsteh<strong>en</strong>d zusamm<strong>en</strong> « Depotwerte » g<strong>en</strong>annt) Anw<strong>en</strong>dung.<br />

Sondervereinbarung<strong>en</strong> oder Sonderregelung<strong>en</strong> für spezielle Depotkont<strong>en</strong> gelt<strong>en</strong> zusätzlich zu<br />

« Bedingung<strong>en</strong> und Reglem<strong>en</strong>t ». Bei Abweichung<strong>en</strong> hab<strong>en</strong> « Bedingung<strong>en</strong> und Reglem<strong>en</strong>t » Vorrang.<br />

46. Entgeg<strong>en</strong>nahme von Depotwert<strong>en</strong><br />

Die Bank übernimmt insbesondere:<br />

a) Bucheffekt<strong>en</strong><br />

b) Nicht-Bucheffekt<strong>en</strong>, nam<strong>en</strong>tlich<br />

1. Wertschrift<strong>en</strong> zur Verwahrung in off<strong>en</strong>em Depot;<br />

2. Geld- und Kapitalmarktanlag<strong>en</strong>, die nicht in Wertschriftform gekleidet sind, zur Verbuchung<br />

und Verwaltung in off<strong>en</strong>em Depot. Die Bank kann nach eig<strong>en</strong>em Ermess<strong>en</strong> die Entgeg<strong>en</strong>nahme<br />

von Depotwert<strong>en</strong> ohne Angabe von Gründ<strong>en</strong> verweigern.<br />

47. Sorgfaltspflicht<br />

Die Bank verwahrt und verwaltet die Depotwerte mit der geschäftsüblich<strong>en</strong> Sorgfalt.<br />

48. Auslieferung<br />

Vorausgesetzt, die besonder<strong>en</strong> Kündigungsfrist<strong>en</strong> und zwing<strong>en</strong>d<strong>en</strong> gesetzlich<strong>en</strong> Bestimmung<strong>en</strong><br />

werd<strong>en</strong> eingehalt<strong>en</strong>, kann der Kunde jederzeit verlang<strong>en</strong>, dass ihm die Depotwerte ausgeliefert oder<br />

zugänglich gemacht werd<strong>en</strong>, wobei die üblich<strong>en</strong> Frist<strong>en</strong> gelt<strong>en</strong>. Die Auslieferung von Bucheffekt<strong>en</strong><br />

bestimmt sich nach d<strong>en</strong> Vorschrift<strong>en</strong> des Bucheffekt<strong>en</strong>gesetzes. Die Kost<strong>en</strong>tragung der Auslieferung<br />

ist Geg<strong>en</strong>stand einer speziell<strong>en</strong> vertraglich<strong>en</strong> Vereinbarung<br />

49. Gültigkeitsdauer<br />

Die Gültigkeit des vorlieg<strong>en</strong>d<strong>en</strong> Reglem<strong>en</strong>ts ist in der Regel nicht zeitlich begr<strong>en</strong>zt. Die mit ihm begründet<strong>en</strong><br />

Rechtsverhältnisse erlösch<strong>en</strong> nicht bei Tod, Handlungsunfähigkeit oder Konkurs des Kund<strong>en</strong>.<br />

50. Form der Verwahrung<br />

Die Bank ist ausdrücklich ermächtigt, die Depotwerte auf Rechnung und Gefahr des Kund<strong>en</strong> bei<br />

Dritt<strong>en</strong> verwahr<strong>en</strong> zu lass<strong>en</strong>. Ohne anders laut<strong>en</strong>de Anweisung<strong>en</strong> ist die Bank berechtigt, die Depotwerte<br />

gattungsgemäss zu verwahr<strong>en</strong>, sie Dritt<strong>en</strong> zur Verwahrung zu übergeb<strong>en</strong> oder sie bei einer<br />

Sammeldepot-Z<strong>en</strong>trale aufbewahr<strong>en</strong> zu lass<strong>en</strong>. Vorbehalt<strong>en</strong> bleib<strong>en</strong> Depotwerte, die aus bestimmt<strong>en</strong><br />

Gründ<strong>en</strong> getr<strong>en</strong>nt verwahrt werd<strong>en</strong> müss<strong>en</strong>. Bestimmt der Kunde eine Drittverwahrungsstelle, die<br />

von der Bank nicht empfohl<strong>en</strong> wurde, lehnt die Bank jede Haftung ab. Bei Drittverwahrung im Ausland<br />

unterlieg<strong>en</strong> die Depotwerte d<strong>en</strong> Gesetz<strong>en</strong> und Usanz<strong>en</strong> am Ort der Verwahrung.<br />

Nam<strong>en</strong>akti<strong>en</strong> werd<strong>en</strong> nur auf besonder<strong>en</strong> Kund<strong>en</strong>wunsch eingetrag<strong>en</strong>. In diesem Fall akzeptiert der<br />

Kunde, dass sein Name Dritt<strong>en</strong> bekannt gegeb<strong>en</strong> werd<strong>en</strong> kann. Ist die Eintragung auf d<strong>en</strong> Kund<strong>en</strong><br />

unüblich, unmöglich oder mit unangemess<strong>en</strong>em Aufwand verbund<strong>en</strong>, kann die Bank die Depotwerte<br />

auf Rechnung und Gefahr des Kund<strong>en</strong> auf sich oder Dritte eintrag<strong>en</strong> lass<strong>en</strong>. Auslosbare Wertpapiere<br />

könn<strong>en</strong> eb<strong>en</strong>falls sammelverwahrt werd<strong>en</strong>.<br />

Von einer Auslosung erfasste Depotwerte werd<strong>en</strong> von der Bank im Rahm<strong>en</strong> einer zweit<strong>en</strong> Auslosung<br />

unter die Kund<strong>en</strong> verteilt; dabei bedi<strong>en</strong>t sich die Bank einer Methode, die all<strong>en</strong> Kund<strong>en</strong> eine gleichwertige<br />

Aussicht auf Berücksichtigung wie bei der Erstauslosung garantiert.<br />

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Der 51. Kunde Verwaltung bestätigt hiermit, dass er sämtliche Bestimmung<strong>en</strong> in «Bedingung<strong>en</strong> und Reglem<strong>en</strong>t» geles<strong>en</strong><br />

und Ohne verstand<strong>en</strong> besonder<strong>en</strong> hat, mit Auftrag ihn<strong>en</strong> des einverstand<strong>en</strong> Kund<strong>en</strong> nimmt ist und die sie Bank als für die sich üblich<strong>en</strong> verbindlich Verwaltungshandlung<strong>en</strong> akzeptiert.<br />

vor wie<br />

Inkasso von Coupons und rückzahlbar<strong>en</strong> Kapitali<strong>en</strong>, Bezug neuer Couponbog<strong>en</strong>, Überwachung von<br />

Auslosung<strong>en</strong>, Kündigung<strong>en</strong>, Konversion<strong>en</strong> und Bezugsrecht<strong>en</strong> usw. und fordert in der Regel d<strong>en</strong> Kund<strong>en</strong><br />

zu d<strong>en</strong> ihm selbst oblieg<strong>en</strong>d<strong>en</strong> Vorkehrung<strong>en</strong> auf. Sie stützt sich auf die ihr verfügbar<strong>en</strong> branch<strong>en</strong>üblich<strong>en</strong><br />

Informationsmittel, übernimmt für Verwaltungshandlung<strong>en</strong> jedoch keine Verantwortung.<br />

Sofern die Bank einzelne Depotwerte nicht im üblich<strong>en</strong> Sinne verwalt<strong>en</strong> kann, teilt sie dies dem Kund<strong>en</strong><br />

auf eine angebrachte Weise mit. Bei couponlos<strong>en</strong> Nam<strong>en</strong>akti<strong>en</strong> werd<strong>en</strong> Verwaltungshandlung<strong>en</strong> nur<br />

dann vorg<strong>en</strong>omm<strong>en</strong>, w<strong>en</strong>n die Zustelladresse für Divid<strong>en</strong>d<strong>en</strong> und Bezugsrechte auf die Bank lautet.<br />

Ist nichts anderes vereinbart, hat der Kunde alle Vorkehrung<strong>en</strong> zur Wahrung der mit d<strong>en</strong> Depotwert<strong>en</strong><br />

verbund<strong>en</strong><strong>en</strong> Rechte zu treff<strong>en</strong>. Zu dies<strong>en</strong> Recht<strong>en</strong> gehör<strong>en</strong> insbesondere die Erteilung von Anweisung<strong>en</strong><br />

für die Besorgung von Konversion<strong>en</strong>, die Ausübung oder der Kauf/Verkauf von Bezugsrecht<strong>en</strong><br />

und die Ausübung von Wandelrecht<strong>en</strong>. Geh<strong>en</strong> Anweisung<strong>en</strong> des Kund<strong>en</strong> nicht rechtzeitig ein, ist die<br />

Bank befugt, jedoch nicht verpflichtet, nach eig<strong>en</strong>em Ermess<strong>en</strong> zu handeln.<br />

52. Treuhänderische Übernahme von Depotwert<strong>en</strong><br />

Ist der Erwerb von Depotwert<strong>en</strong> durch d<strong>en</strong> Kund<strong>en</strong> unüblich oder nicht möglich, kann die Bank diese<br />

in eig<strong>en</strong>em Nam<strong>en</strong> oder im Nam<strong>en</strong> eines Dritt<strong>en</strong> erwerb<strong>en</strong> oder erwerb<strong>en</strong> lass<strong>en</strong> und die aus d<strong>en</strong><br />

erworb<strong>en</strong><strong>en</strong> Depotwert<strong>en</strong> <strong>en</strong>tsteh<strong>en</strong>d<strong>en</strong> Rechte ausüb<strong>en</strong> und ausüb<strong>en</strong> lass<strong>en</strong>. Eine solche Transaktion<br />

wird auf Rechnung und Gefahr des Kund<strong>en</strong> vorg<strong>en</strong>omm<strong>en</strong>.<br />

53. Aufstellung über d<strong>en</strong> Bestand der Depotwerte<br />

Die Bank teilt dem Kund<strong>en</strong> mit, welche Depotwerte sie für d<strong>en</strong> Kund<strong>en</strong> verwahrt. Diese Mitteilung<br />

erfolgt in der Regel am Jahres<strong>en</strong>de. Sie kann auch Depotwerte ausweis<strong>en</strong>, die von d<strong>en</strong> vorlieg<strong>en</strong>d<strong>en</strong><br />

Bestimmung<strong>en</strong> nicht berührt werd<strong>en</strong> (z.B. Option<strong>en</strong>).<br />

54. Teilnichtigkeit<br />

Sollte eine Regelung in vorlieg<strong>en</strong>d<strong>en</strong> « Bedingung<strong>en</strong> und Reglem<strong>en</strong>t » nichtig oder teilweise unwirksam<br />

sein oder werd<strong>en</strong>, so berührt dies die übrig<strong>en</strong> Regelung<strong>en</strong> nicht. Die Partei<strong>en</strong> versuch<strong>en</strong>, nach<br />

Möglichkeit eine Einigung zu erziel<strong>en</strong>, oder lass<strong>en</strong> die nichtige Regelung durch eine gültige Lösung<br />

ersetz<strong>en</strong>, die dem Zweck der nichtig<strong>en</strong> Regelung und der Absicht der von dieser Regelung betroff<strong>en</strong><strong>en</strong><br />

Partei<strong>en</strong> möglichst nahe kommt.<br />

55. Gelt<strong>en</strong>de Regeln und Bestimmung<strong>en</strong><br />

Alle Transaktion<strong>en</strong> auf Rechnung des Kund<strong>en</strong> untersteh<strong>en</strong> Statut<strong>en</strong>, Verfassung, Regeln, Bestimmung<strong>en</strong>,<br />

Aufsicht, Gebräuch<strong>en</strong> und Usanz<strong>en</strong> der Börse oder des Marktes und gegeb<strong>en</strong><strong>en</strong>falls der<strong>en</strong>/dess<strong>en</strong><br />

Abrechnungsstelle (Clearing House), an welcher/welchem diese Transaktion<strong>en</strong> ausgeführt und/<br />

oder von der Bank oder ihr<strong>en</strong> Vertretern verrechnet werd<strong>en</strong>, einschliesslich der Tochterunternehm<strong>en</strong><br />

und verbund<strong>en</strong><strong>en</strong> Unternehm<strong>en</strong> der Bank, wobei diese Aufstellung nicht abschliess<strong>en</strong>d ist.<br />

56. Anw<strong>en</strong>dbares Recht und Gerichtsstand<br />

Die Bestimmung<strong>en</strong> in vorlieg<strong>en</strong>d<strong>en</strong> « Bedingung<strong>en</strong> und Reglem<strong>en</strong>t » untersteh<strong>en</strong> ausschliesslich<br />

schweizerischem Recht. Dies gilt insbesondere auch in Bezug auf intermediär-verwahrte Wertpapiere<br />

(Art. 108c IPRG i.V.m. Art. 4 Haager Übereinkomm<strong>en</strong> über die auf bestimmte Rechte an intermediärverwahrt<strong>en</strong><br />

Wertpapier<strong>en</strong> anzuw<strong>en</strong>d<strong>en</strong>de Rechtsordnung). Erfüllungsort, Betreibungsort für Kund<strong>en</strong><br />

mit Wohnsitz im Ausland sowie ausschliesslicher Ort Gerichtsstand und Datum für alle im Zusamm<strong>en</strong>hang mit diesem<br />

Dokum<strong>en</strong>t steh<strong>en</strong>d<strong>en</strong> Streitigkeit<strong>en</strong> ist Gland, Schweiz.<br />

Die Bank ist jedoch befugt, ihre Rechte auch vor d<strong>en</strong> Gericht<strong>en</strong> am Wohnsitz des Kund<strong>en</strong> oder all<strong>en</strong><br />

ander<strong>en</strong> zuständig<strong>en</strong> Behörd<strong>en</strong> gelt<strong>en</strong>d zu mach<strong>en</strong>, Unterschrift wobei ausschliesslich schweizerisches Recht<br />

anw<strong>en</strong>dbar bleibt.<br />

Der Kunde bestätigt hiermit, dass er sämtliche Bestimmung<strong>en</strong> in « Bedingung<strong>en</strong> und Reglem<strong>en</strong>t »<br />

geles<strong>en</strong>, verstand<strong>en</strong> hat und akzeptiert.<br />

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SQBG<strong>en</strong>bc01F

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