broschure_challenge
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Risiken der Selbstständigkeit<br />
Lücken sind zu füllen<br />
Arbeitsunfähigkeit<br />
und Invalidität<br />
Die Sozialversicherung sieht für Selbstständigerwerbende,<br />
die arbeitsunfähig werden, für die<br />
Zeitspanne bis zur Ausrichtung einer staatlichen<br />
IV-Rente keinen Versicherungsschutz vor. Während<br />
dieser unfreiwilligen Unterbrechung Ihrer beruflichen<br />
Aktivität können Sie also auf kein Einkommen<br />
zählen. Es ist daher äusserst wichtig, diese<br />
Lücke mit einer Taggeldversicherung zu füllen, die<br />
bei Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit oder Unfalls<br />
zum Tragen kommt und während 730 Tagen ein<br />
Tageseinkommen ausrichtet. Sind Sie nach Ablauf<br />
dieser Frist weiterhin arbeitsunfähig, übernimmt die<br />
staatliche Invalidenversicherung die Taggeldzahlungen.<br />
Oft ist aber auch die IV-Rente nicht ausreichend.<br />
Dank Challenge können Sie auf eine Invalidenrente<br />
zurückgreifen, welche die Leistungen der staatlichen<br />
Sozialversicherung effizient ergänzt, und<br />
zwar bis zu dem von Ihnen gewählten Rentenalter.<br />
100’000<br />
Einkommen<br />
Bestehende Lücken<br />
Taggelder<br />
Bestehende Lücken<br />
Lebensversicherung<br />
Invalidenrente (IV)<br />
Beginn der<br />
Arbeitsunfähigkeit 730 Tg. 65 Jahre