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broschure_challenge

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Risiken der Selbstständigkeit<br />

Lücken sind zu füllen<br />

Arbeitsunfähigkeit<br />

und Invalidität<br />

Die Sozialversicherung sieht für Selbstständigerwerbende,<br />

die arbeitsunfähig werden, für die<br />

Zeitspanne bis zur Ausrichtung einer staatlichen<br />

IV-Rente keinen Versicherungsschutz vor. Während<br />

dieser unfreiwilligen Unterbrechung Ihrer beruflichen<br />

Aktivität können Sie also auf kein Einkommen<br />

zählen. Es ist daher äusserst wichtig, diese<br />

Lücke mit einer Taggeldversicherung zu füllen, die<br />

bei Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit oder Unfalls<br />

zum Tragen kommt und während 730 Tagen ein<br />

Tageseinkommen ausrichtet. Sind Sie nach Ablauf<br />

dieser Frist weiterhin arbeitsunfähig, übernimmt die<br />

staatliche Invalidenversicherung die Taggeldzahlungen.<br />

Oft ist aber auch die IV-Rente nicht ausreichend.<br />

Dank Challenge können Sie auf eine Invalidenrente<br />

zurückgreifen, welche die Leistungen der staatlichen<br />

Sozialversicherung effizient ergänzt, und<br />

zwar bis zu dem von Ihnen gewählten Rentenalter.<br />

100’000<br />

Einkommen<br />

Bestehende Lücken<br />

Taggelder<br />

Bestehende Lücken<br />

Lebensversicherung<br />

Invalidenrente (IV)<br />

Beginn der<br />

Arbeitsunfähigkeit 730 Tg. 65 Jahre

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