FA19D Abfall- und Stoffflusswirtschaft Für eine saubere Steiermark 4 Pernegg Aktuell 143/<strong>2012</strong> 143/<strong>2012</strong> Pernegg Aktuell 5 Brauchtumsfeuer (Ostern) Mit Verordnung des Landeshauptmannes vom 15. Dez. 2011 wurde die Verordnung über die Zulässigkeit von Feuer im Rahmen von Brauchtumsveranstaltungen geändert. § 4: Sicherheitsvorkehrungen Die Beschickung von Feuer im Rahmen von Brauchtumsveranstaltungen darf ausschließlich mit trockenem, biogenem Material erfolgen. Zum Entzünden oder zur Aufrechterhaltung eines Brauchtumsfeuers dürfen keine Brandbeschleuniger verwendet werden. Es sind geeignete Maßnahmen zu treffen, die eine unkontrollierte Ausbreitung des Feuers Mindestabstände: Hundekotbehälter – Aufstellung Es müssen folgende Mindestabstände eingehalten werden: 50 m zu gebäuden 50 m zu öffentlichen Verkehrsflächen, sofern diese nicht ausschließlich land- und forstwirtschaftlichem Verkehr dienen oder keine verkehrssichernden Maßnahmen ge- Um der Hundekotbelastung auf öffentlichen Wegen und landwirtschaftlichen Grundstücken wirksam zu begegnen, wurden von der Gemeinde an nachstehenden Plätzen Hundekotbehälter mit Sackerlspender für Hundekot aufgestellt. Kirchdorf: Parkplatz hinter dem Gemeindeamt und Gehsteig Griessl Richtung Murbrücke; Pernegg: Bereich Bahnunterführung, Bereich Haus Eisentopf „Bahnstraße 12“ (Müllsammelstelle) und Kreuzung Allee – Murweg; Mautstatt: Nähe Bushaltestelle – Gh. Gosch; Mixnitz: Neue Welt – Bereich „VS Mixnitz“, Kreisverkehr, Heubergstraße - Gemeindewohnhaus; traföß: Kreuzung Eggenreich. Die Säcke mit Handschuhen zur Entsorgung des Hundekots sind auf den Säulen der Behälter angebracht. Alle Hundebesitzer, die ihren Hund bei der Gemeinde angemeldet haben, können kostenlos Hundekotsäcke im Gemeindeamt abholen! Wir ersuchen die hundebesitzer von den säcken und hundekotbehältern dringend gebrauch zu machen. Winterdienst der gemeinde Im Zuge des Winterdienstes werden von der Gemeinde Flächen (Gehsteige usw.) geräumt und gestreut, für die nach den gesetzlichen Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung die Anrainer oder Grundeigentümer verpflichtet wären, den Winterdienst durchzuführen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass a) es sich hiebei um eine unverbindliche arbeitsleistung der gemeinde handelt und damit kein Rechtsanspruch abgeleitet werden kann, Hauptschule Breitenau – Schließung Von der Steierm. Landesregierung wurde bekanntlich das Auflassungsverfahren eingeleitet. Die Schule soll mit Schuljahr 2013/14 geschlossen werden. Mit der Bekanntgabe der Schließung ist auch unsere Gemeinde in die Diskussion geraten. Es besteht der Vorwurf, dass wir der von der Gemeinde Breitenau gewünschten Hauptschulsprengeländerung nicht zugestimmt haben. Zur Richtigstellung: eine sprengeländerung kann nur von der Landesregierung mittels Verordnung durchgeführt werden! Von der Marktgemeinde Breitenau wurde szt. der Antrag auf Sprengeländerung an das Amt der Steierm. Landesregierung gerichtet. Die Gemeinden Oberaich, Pernegg an der Mur und Bruck a.d.Mur als sprengelangehörige Gemeinden der HS Bruck an der Mur wurden vom Amt der Steierm. Landesregierung, FA 6B, zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Es hat in der Folge in dieser Angelegenheit mehrere Besprechungen im Schulausschuss sowie mit Vertretern der Markt-Gemeinde Breitenau gegeben. Auch wurde im Beisein der Bürgermeister Hofbauer und Hagenauer in der FA 6B noch vor Bekanntgabe der Schließung ein verhindern, z.B. durch das Bereithalten geeigneter Löschhilfen in der Nähe der Feuerstelle. Es ist auf eine möglichst geringe Rauchentwicklung zu achten, um eine unzumutbare Belästigung der Nachbarschaft zu vermeiden. troffen werden, 100 m zu energieversorgungsanlagen und Betriebsanlagen mit leicht entzündlichen bzw. explosionsgefährdeten gütern. Für solche Anlagen können von der örtlich zuständigen Behörde nach Maßgabe der Art und Betriebsmittel der Anlage im Einzelfall auch höhere Mindestabstände vorgesehen werden, 40 m zu Baumbeständen bzw. zu Wald. Brauchtumsfeuer sind zu beaufsichtigen und abschließend verlässlich zu löschen, sodass das Feuer auch durch heftige Windstöße nicht wieder entfacht werden kann. b) die gesetzliche Verpflichtung sowie die damit verbundene zivilrechtliche haftung für die zeitgerechte und ordnungsgemäße Durchführung der Arbeiten in jedem Fall beim verpflichteten anrainer bzw. grundeigentümer verbleibt, c) die Übernahme der räum- und streupflicht durch stillschweigende Übung im Sinne des § 863 Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) hiemit ausdrücklich ausgeschlossen wird. Gespräch geführt. Von Seiten der Gemeinde Pernegg a.d.Mur wurde in diesen Gesprächen immer wieder zum Ausdruck gebracht, dass einer Sprengeländerung dann zugestimmt wird, wenn der längerfristige Erhalt der Hauptschule gesichert ist und die „Neue Mittelschule“ installiert wird. es hat diesbezüglich nie eine konkrete auskunft von seiten des Landes gegeben! Die Hauptschule Breitenau wird dzt. von 21 Schülern aus unserer Gemeinde besucht. Der Schulbesuch wurde unsererseits immer befürwortet und auch bescheidmäßig genehmigt. Am 2. Februar <strong>2012</strong> wurde im Rahmen von REGIONEXT (Kleinregion Bruck a.d.Mur) von den Bürgermeistern Rosenberger, Weber, Hofbauer und Hagenauer eine zusätzliche Vorsprache bei Frau LR. in Grossmann getätigt. Die Gemeinde Pernegg und die Marktgemeinde Breitenau am Hochlantsch hatten nochmals ein Gespräch mit dem Bezirkshauptmann und der Bezirksschulrätin, wo gemeinsam alle Fakten aufgelistet und ans Land geschickt wurden. Eine diesbezügliche Stellungnahme steht noch aus. Schlechter A1-Handy-empfang in der Ortschaft Zlatten – Bereich Eisenpaßstraße In der Ortschaft Zlatten - im Bereich Eisenpaßstraße inkl. Nebenstraßen – ist der A1 Empfang sehr schlecht bzw. teilweise überhaupt nicht möglich. Nach Anregung der BewohnerInnen aus diesem Ortsteil, hat die Gemeinde Pernegg mit dem Service Team bei A1 Kontakt aufgenommen und gebeten sich diese Empfangsqualität anzusehen. Daraufhin hat es eine Erklärung von A1 gegeben, dass es notwendig wäre, einen neuen Sender aufzustellen, um den Empfang zu verbessern. Dies sei jedoch auf Grund der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen derzeit nicht realisierbar. Aktion „großer steirischer Frühjahrsputz” Am Samstag, den 21. april <strong>2012</strong>, wird die Gemeinde Pernegg an der Mur – wie bereits in den vergangenen Jahren – am landesweit organisierten „großen steirischen Frühjahrsputz“ teilnehmen. Mit Unterstützung von Vereinen und Organisationen wird unser Gemeindegebiet von herumliegendem Müll befreit. Schulen haben die Möglichkeit in der Woche davor, vom 16. bis 21. April, ihre Aktionen zu starten. STOP Infos und Kontakt unter: www.abfallwirtschaft.steiermark.at SeniorInnenurlaubsaktion <strong>2012</strong> Vom Land Steiermark wird auch heuer wieder eine Urlaubsaktion für Personen ab 60 Jahre durchgeführt, die ein geringes Einkommen haben. Die Teilnahme ist für die SeniorInnen kostenlos. Dauer des Urlaubes: 8 Tage Littering Für folgenden turnus sind noch Plätze frei: 22.05. – 29.05.<strong>2012</strong> (Burgau, Gh. Janits) einkommensrichtsätze: Für alle allein lebenden Personen: € 814,82 Für Ehepaare od. Lebensgemeinschaften: € 1.221,68 (gemeinsames Nettoeinkommen) Falls Sie Interesse haben an dieser kostenlosen Urlaubsaktion teilzunehmen, melden Sie sich bitte bis spätestens 4. April <strong>2012</strong> beim Gemeindeamt Pernegg an der Mur (<strong>03</strong>867/8044-0). bis <strong>2012</strong> Foto: „Weißenbacher Wände“, links Kosennspitz (1955 m) und Lueg (2<strong>03</strong>2 m), rechts Nazogl (2057 m), darunter Hintereggeralm; vorne: blühende Wiesen mit Schwertlilien – die sogenannten „Rosswiesen“ – Brutbereich des Wachtelkönigs lärmschutzverordnung der Gemeinde Pernegg an der Mur zum Schutz vor störendem Lärm in Siedlungsgebieten. Der Gemeinderat der Gemeinde Pernegg a.d.Mur hat gemäß § 41 Abs. 1 der Steierm. Gemeindeordnung 1967, LGBl.Nr. 115, i.d.g.F. in seiner ordentlichen und öffentlichen Sitzung am 16. März 1989 beschlossen: § 1 In Wohngebieten sowie im übrigen Bauland in der Nähe von Wohngebäuden dürfen Maschinen, Geräte wie Kettenund Kreissägen, die im Freien störenden Lärm erregen, an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen überhaupt nicht und an Werktagen nur in der Zeit von 06.00 bis 20.00 Uhr betrieben werden, soweit es sich nicht um die Ausübung eines Gewerbes handelt. § 2 rasenmäher, Heckenscheren dgl. mit Verbrennungsmotoren dürfen in Wohngebieten sowie im übrigen Bauland in der Nähe von Wohngebäuden in der Zeit von 12.00 Uhr bis 14.00 Uhr und von 19.00 Uhr bis 07.00 Uhr sowie an sonn- und gesetzlichen Feiertagen nicht benützt werden. Dies gilt auch für Geräte, die elektrisch betrieben werden und bei deren Verwendung störender Lärm entsteht (z.B. Winkelschleifer, Bohrhämmer usw.). § 3 Übertretungen dieser Verordnung stellen eine Verwaltungsübertretung dar und werden im Strafausmaß nach Art. VII, EGVG. 1950 in der jeweils geltenden Fassung bestraft. kleinanzeigen tagesmutter bzw. Leihoma gesucht für 9jähriges Mädchen für August <strong>2012</strong> Tel. 0676 / 780 58 58 Melanie Braunhuber Kleines haus (auch renovierungsbedürftig) in Pernegg oder näherer Umgebung zu kaufen gesucht! Wenn Sie ein Angebot für uns haben, melden Sie sich bitte unter +43(0)660-5604756 oder per Mail: savid@peissl.net Fundgegenstände Im Fundamt der Gemeinde Pernegg an der Mur wurden in letzter Zeit folgende Fundgegenstände abgegeben: 1 Schlüssel, 1 Armbanduhr, 2 Fahrräder ergebnis der Volksbefragung vom 18. März <strong>2012</strong> „Wo soll die zukünftige entsorgung der gemeindeabwässer erfolgen?“ Mixnitz: 954 Stimmen 71,57 % Frohnleiten: 379 Stimmen 28,43 % Wahlbeteiligung: 65,28 % VerBunD verkauft mehrere Baugrundstücke mit ca. 1.100 m2 in sonniger lage tel.: 050 313 31 375 oder e-mail: erika.kriznik@verbund.com