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So wurde im September 2006 der Inhaber eines Auktionshauses<br />
in Bensheim zu zwei Jahren Haft auf<br />
Bewährung verurteilt, weil er mittels über 600 Falschstempeln<br />
und rund 50 falschen Prüfzeichen noch aktiver,<br />
nicht mehr aktiver und schon verstorbener Prüfer<br />
Marken nachgestempelt und anschließend gleich<br />
signiert hatte und über seine „Auktion“ vertrieb. Eine<br />
Hausdurchsuchung, ausgelöst durch einen aufmerksamen<br />
betrogenen Sammler, machte dem Treiben<br />
ein Ende und sorgte nach Abschluss des Prozesses<br />
für die Vernichtung der gesamten beschlagnahmten<br />
Fälschungswerkzeuge. Die philatelistische Presse hat<br />
darüber ausführlich berichtet.<br />
Leider ist es zunehmend schwieriger geworden, die<br />
Staatsanwaltschaften für die strafrechtliche Verfolgung<br />
von Betrügereien im Zusammenhang mit<br />
Briefmarken zu gewinnen. Nur noch selten sind<br />
Staatsanwälte selber engagierte Sammler, und mit<br />
dem fehlenden Wissen über die Philatelie und die<br />
dort agierenden Betrüger sinkt naturgemäß auch<br />
das Interesse an der Aufnahme staatsanwaltlicher<br />
Ermittlungen. Hilfreich für interessierte Sammler und<br />
Geschädigte können auch Internetforen sein, in denen<br />
sich Philatelisten austauschen (z. B. das Forum des<br />
BDPh unter www.bdph.de).<br />
Schon früh haben Sammler und ehrbare Händler versucht,<br />
sich vor solchen betrügerischen Machenschaften<br />
und den damit verbundenen finanziellen Verlusten<br />
zu schützen. In Deutschland ist heute der „Bund Philatelistischer<br />
Prüfer e. V.“ (BPP) eine von Handel und<br />
Sammlerschaft gleichermaßen anerkannte Institution,<br />
die für nahezu alle Bereiche der Philatelie einen oder<br />
mehrere Spezialprüfer berufen hat, um sowohl die<br />
Echtheits- als auch die Qualitätsprüfung zu gewährleisten.<br />
Der BPP hat sich eine umfangreiche Prüfordnung<br />
gegeben, um nach einheitlichen, zuverlässigen<br />
und nachvollziehbaren Kriterien seine Aufgabe wahrnehmen<br />
zu können. Nachzulesen ist die Prüfordnung<br />
am Ende jedes MICHEL-Deutschland-Kataloges, seien<br />
es der Normal- oder auch der Spezialkatalog. Im<br />
Anschluss daran werden für die einzelnen Sammelgebiete<br />
die derzeit berufenen Prüfer mit ihren Adressen<br />
aufgeführt. Prüfordnung und Prüferverzeichnis sollte<br />
jeder Sammler in seinem eigenen Interesse aufmerksam<br />
studieren und sich nicht scheuen, die Dienste der<br />
Prüfer in Anspruch zu nehmen, wenn er sich bei einer<br />
geplanten oder schon durchgeführten Neuerwerbung<br />
unsicher ist. Das gilt auch, wenn das Stück bereits<br />
BPP-geprüft ist, der Käufer aber auf Nummer Sicher<br />
gehen will und eine so genannte „Nachprüfung“ auf<br />
die Echtheit des Prüfzeichens durchführen möchte. In<br />
diesem Fall schickt er die Marke(n) an den betreffenden<br />
Prüfer mit der Bitte um Überprüfung des Prüfzeichens,<br />
die in der Regel kostenlos vorgenommen wird.<br />
Lediglich Portokosten fallen an.<br />
Eine geprüfte Marke wird vom Prüfer auf der Rückseite<br />
gemäß Abschnitt 6 der Prüfordnung mit seinem<br />
Namenszeichen (Name und Zusatz „BPP“) versehen.<br />
Diese Signierung einer Marke bedeutet zunächst einmal<br />
nur die Echtheit des Prüfstückes an sich. Eine<br />
qualitative Einstufung wird hingegen durch die Stellung<br />
des Prüfzeichens vorgenommen. Eine einwandfreie<br />
Marke wird am untersten Rand signiert. Der<br />
Fachmann bezeichnet eine solche Marke auch als<br />
„tiefstgeprüft“. Je weiter der Zustand der Marke von<br />
dem einer einwandfreien entfernt ist, umso höher<br />
wird, wiederum vom unteren Rand aus gesehen, das<br />
Prüfzeichen gesetzt. Eine solche Marke, im Fachjargon<br />
je nach der Prüfzeichenstellung „tiefgeprüft“ und<br />
„höher geprüft“ genannt, wird in der Regel mehr oder<br />
weniger starke Mängel haben. Sind diese Mängel originär,<br />
etwa eine leicht unregelmäßige Zähnung bei<br />
einer sonst sauber und echt gestempelten „Marienkirche“<br />
(Bundesrepublik Mi.-Nr. 139/40, Signierung<br />
etwa ein Zahnloch höher), so wird man sie noch tole-