401_FP44_Textteil
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durch die mit einem Prägesiegel versehene<br />
Abbildung Vertauschungen<br />
ausgeschlossen sind. Bereits vorhandene<br />
Signierungen werden erwähnt.<br />
Abb. 1: Fotokurzbefund „echt und einwandfrei“ für eine Marke<br />
der Bundesrepublik<br />
der Marke wird nach den neuesten Richtlinien des BPP<br />
stets beschrieben; das war in der Vergangenheit oft<br />
nicht der Fall und führte durch die Nichterwähnung<br />
vorhandener Mängel zum Missbrauch des Fotobefundes<br />
als Derivat des Fotoattestes durch zwielichtige<br />
Anbieter. Die zusätzliche Signierung entfällt in der<br />
Regel, vorhandene Signaturen sollten erwähnt werden.<br />
Eine genaue Qualitätsbeschreibung wird im Fotoattest<br />
als der zurzeit aufwändigsten Form der Prüfungsdokumentation<br />
vorgenommen. Das Fotoattest (siehe Abb.<br />
3) enthält auf fälschungssicherem Papier ein Foto/<br />
eine Fotokopie der Marke, die Echtheitsbestätigung<br />
und eine genaue Beschreibung der Qualität zum Zeitpunkt<br />
der Prüfung. Je nach Prüfer lautet die Formulierung<br />
für eine einwandfreie Marke zum Beispiel „die<br />
Erhaltung/Qualität ist einwandfrei“, „ohne Mängel“,<br />
„fehlerfrei“ oder „tadellos“. Vorhandene Mängel muss<br />
der Prüfer immer aufführen, er ist dazu durch die Prüfordnung<br />
verpflichtet! Von einer zusätzlichen Signierung<br />
wird der Prüfer bei einem Fotoattest absehen, da<br />
Der hier geschilderte Aufwand hat<br />
natürlich seinen Preis. Die Zeiten, da<br />
die Prüfer nach Feierabend hin und<br />
wieder eine Prüfvorlage bearbeiten<br />
mussten, sind zumindest bei den<br />
umsatzstarken deutschen Sammelgebieten<br />
vorbei. Einige Verbandsprüfer,<br />
wie z. B. Hans-Dieter Schlegel,<br />
Michael Jäschke-Lantelme, Dr. Helmut<br />
Oechsner oder Bodo Ströh, haben<br />
das Prüfen zu ihrem Beruf gemacht.<br />
Sie berechnen für ihre Tätigkeit ein<br />
Entgelt, das in der Regel für die Prüfung und gegebenenfalls<br />
Signierung 3 % des Katalogwertes beträgt,<br />
mindestens 2,00 Euro pro Marke. Hinzu kommen die<br />
Gebühren für Fotokurzbefunde (je 5,00 Euro für das<br />
Kleinformat, je 8,00 Euro für das Großformat), Fotobefunde<br />
(je 10,00 Euro) und Fotoatteste (je 20,00 Euro)<br />
sowie Portokosten und Mehrwertsteuer. So ist es leicht<br />
einzusehen, dass schon aus Kostengründen Befunde<br />
und Atteste den teueren Stücken vorbehalten bleiben<br />
müssen.<br />
Durch die Verpflichtung der Prüfer, den kostengünstigeren<br />
Fotobefunden auch eine Qualitätsbeschreibung<br />
anzufügen, entspricht der Informationsgehalt des<br />
Fotobefundes inzwischen dem des Fotoattestes.<br />
Der postfrische Posthornsatz, der Kernsatz jeder Bundesrepublik-Sammlung,<br />
ist ein gutes Beispiel für die<br />
Differenzierung der Qualitäten. Nur etwa 5 bis 10 %<br />
aller Sätze erhalten bei der Prüfung ein Fotoattest<br />
mit der Qualitätsbeschreibung „die Erhaltung/ Qualität<br />
ist einwandfrei“. Noch einmal weitere 10 bis 15 %