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durch die mit einem Prägesiegel versehene<br />

Abbildung Vertauschungen<br />

ausgeschlossen sind. Bereits vorhandene<br />

Signierungen werden erwähnt.<br />

Abb. 1: Fotokurzbefund „echt und einwandfrei“ für eine Marke<br />

der Bundesrepublik<br />

der Marke wird nach den neuesten Richtlinien des BPP<br />

stets beschrieben; das war in der Vergangenheit oft<br />

nicht der Fall und führte durch die Nichterwähnung<br />

vorhandener Mängel zum Missbrauch des Fotobefundes<br />

als Derivat des Fotoattestes durch zwielichtige<br />

Anbieter. Die zusätzliche Signierung entfällt in der<br />

Regel, vorhandene Signaturen sollten erwähnt werden.<br />

Eine genaue Qualitätsbeschreibung wird im Fotoattest<br />

als der zurzeit aufwändigsten Form der Prüfungsdokumentation<br />

vorgenommen. Das Fotoattest (siehe Abb.<br />

3) enthält auf fälschungssicherem Papier ein Foto/<br />

eine Fotokopie der Marke, die Echtheitsbestätigung<br />

und eine genaue Beschreibung der Qualität zum Zeitpunkt<br />

der Prüfung. Je nach Prüfer lautet die Formulierung<br />

für eine einwandfreie Marke zum Beispiel „die<br />

Erhaltung/Qualität ist einwandfrei“, „ohne Mängel“,<br />

„fehlerfrei“ oder „tadellos“. Vorhandene Mängel muss<br />

der Prüfer immer aufführen, er ist dazu durch die Prüfordnung<br />

verpflichtet! Von einer zusätzlichen Signierung<br />

wird der Prüfer bei einem Fotoattest absehen, da<br />

Der hier geschilderte Aufwand hat<br />

natürlich seinen Preis. Die Zeiten, da<br />

die Prüfer nach Feierabend hin und<br />

wieder eine Prüfvorlage bearbeiten<br />

mussten, sind zumindest bei den<br />

umsatzstarken deutschen Sammelgebieten<br />

vorbei. Einige Verbandsprüfer,<br />

wie z. B. Hans-Dieter Schlegel,<br />

Michael Jäschke-Lantelme, Dr. Helmut<br />

Oechsner oder Bodo Ströh, haben<br />

das Prüfen zu ihrem Beruf gemacht.<br />

Sie berechnen für ihre Tätigkeit ein<br />

Entgelt, das in der Regel für die Prüfung und gegebenenfalls<br />

Signierung 3 % des Katalogwertes beträgt,<br />

mindestens 2,00 Euro pro Marke. Hinzu kommen die<br />

Gebühren für Fotokurzbefunde (je 5,00 Euro für das<br />

Kleinformat, je 8,00 Euro für das Großformat), Fotobefunde<br />

(je 10,00 Euro) und Fotoatteste (je 20,00 Euro)<br />

sowie Portokosten und Mehrwertsteuer. So ist es leicht<br />

einzusehen, dass schon aus Kostengründen Befunde<br />

und Atteste den teueren Stücken vorbehalten bleiben<br />

müssen.<br />

Durch die Verpflichtung der Prüfer, den kostengünstigeren<br />

Fotobefunden auch eine Qualitätsbeschreibung<br />

anzufügen, entspricht der Informationsgehalt des<br />

Fotobefundes inzwischen dem des Fotoattestes.<br />

Der postfrische Posthornsatz, der Kernsatz jeder Bundesrepublik-Sammlung,<br />

ist ein gutes Beispiel für die<br />

Differenzierung der Qualitäten. Nur etwa 5 bis 10 %<br />

aller Sätze erhalten bei der Prüfung ein Fotoattest<br />

mit der Qualitätsbeschreibung „die Erhaltung/ Qualität<br />

ist einwandfrei“. Noch einmal weitere 10 bis 15 %

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