Kommissionen - Verein Deutscher Bibliothekare
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Debatte gestellt, so wird die Rednerliste<br />
verlesen und sodann abgestimmt.<br />
Teilnehmer, die bereits zur Sache gesprochen<br />
haben, können einen Antrag auf<br />
Schluss der Debatte nicht stellen;<br />
Schließung der Rednerliste, Beschränkung<br />
der Redezeit; Abstimmung.<br />
8.6 ...<br />
Zur Geschäftsordnung muss das Wort<br />
sofort vor den vorgemerkten Rednern auf<br />
der Redeliste erteilt werden. Ein Antrag<br />
zur Geschäftsordnung gilt als angenommen,<br />
wenn ihm nicht widersprochen<br />
wird. Bei Widerspruch ist nach Anhörung<br />
einer Gegenstimme abzustimmen. Die<br />
Geschäftsordnungsbeschlüsse bedürfen<br />
zu ihrer Aufhebung oder Änderung der<br />
Zweidrittelmehrheit der anwesenden<br />
Mitglieder.<br />
Anträge zur Geschäftsordnung sind insbesondere:<br />
a) befristete Unterbrechung oder<br />
Vertagung der Mitgliederversammlung,<br />
b) Absetzung oder Vertagung eines<br />
Antrags oder Tagesordnungspunktes.<br />
c) Schluss der Debatte; wird ein Antrag<br />
auf Schluss der Debatte gestellt, so wird<br />
die Rednerliste verlesen und sodann<br />
abgestimmt. Teilnehmer, die bereits zur<br />
Sache gesprochen haben, können einen<br />
Antrag auf Schluss der Debatte nicht<br />
stellen.<br />
d) Schließung der Rednerliste<br />
e) Beschränkung der Redezeit<br />
§ 9 <strong>Verein</strong>sausschuss<br />
Ort und Zeitpunkt einer Sitzung des<br />
<strong>Verein</strong>sausschusses werden vom<br />
Vorstand festgelegt. Die Mitglieder der<br />
<strong>Verein</strong>sausschusses erhalten mindestens<br />
4 Wochen vor dem vorgesehenen Termin<br />
die Einladung mit der Tagesordnung.<br />
Der <strong>Verein</strong>sausschuss muss außerdem<br />
einberufen werden, wenn mindestens die<br />
Hälfte der persönlichen Mitglieder dies<br />
verlangt und eine bestimmte Angelegenheit<br />
zur Verhandlung anliegt. Die<br />
Sitzung des <strong>Verein</strong>sausschusses hat<br />
dann innerhalb der nächsten 8 Wochen<br />
stattzufinden.<br />
§ 9 <strong>Verein</strong>sausschuss<br />
Ort und Zeitpunkt einer Sitzung des<br />
<strong>Verein</strong>sausschusses werden vom<br />
Vorstand festgelegt. Die Mitglieder der<br />
<strong>Verein</strong>sausschusses erhalten mindestens<br />
4 Wochen vor dem vorgesehenen Termin<br />
die Einladung mit der Tagesordnung.<br />
Der <strong>Verein</strong>sausschuss muss außerdem<br />
einberufen werden, wenn mindestens die<br />
Hälfte seiner stimmberechtigten Mitglieder<br />
dies verlangt und eine bestimmte<br />
Angelegenheit zur Verhandlung anliegt.<br />
Die Sitzung des <strong>Verein</strong>sausschusses hat<br />
dann innerhalb der nächsten 8 Wochen<br />
stattzufinden.<br />
14 RUNDSCHREIBEN 2000/1<br />
Die Vertreter der einzelnen Gruppen und<br />
<strong>Kommissionen</strong> legen zu den Sitzungen<br />
schriftlich einen Tätigkeitsbericht vor.<br />
Diese Berichte müssen so rechtzeitig an<br />
den Vorstandsvorsitzenden gehen, dass<br />
sie noch mit der Einladung zur Sitzung<br />
des <strong>Verein</strong>sausschuss verschickt werden<br />
können. Der <strong>Verein</strong>sausschuss kann seinen<br />
Mitgliedern die vertrauliche<br />
Behandlung einzelner Angelegenheiten<br />
zur Pflicht machen.<br />
Die Vertreter der einzelnen Gruppen und<br />
<strong>Kommissionen</strong> legen zu den Sitzungen<br />
schriftlich einen Tätigkeitsbericht vor.<br />
Diese Berichte müssen so rechtzeitig an<br />
den Vorstandsvorsitzenden gehen, dass<br />
sie noch vor der Sitzung des<br />
<strong>Verein</strong>sausschuss verschickt werden<br />
können. Der <strong>Verein</strong>sausschuss kann seinen<br />
Mitgliedern die vertrauliche<br />
Behandlung einzelner Angelegenheiten<br />
zur Pflicht machen.<br />
§ 12 <strong>Kommissionen</strong><br />
<strong>Kommissionen</strong> regeln ihre Organisation<br />
und Arbeitsweise selbst, wobei diese<br />
nicht im Widerspruch zur Satzung,<br />
Geschäftsordnung, Aufgabe und Arbeit<br />
des <strong>Verein</strong>s stehen dürfen.<br />
Die Kommission wählt jeweils aus ihrer<br />
Mitte einen Vorsitzenden und stellvertretenden<br />
Vorsitzenden. Dieser berichtet in<br />
der Mitgliederversammlung und im<br />
<strong>Verein</strong>sausschuss über ihre Arbeit und<br />
Ergebnisse. Der Beschluss über die<br />
Auflösung einer Kommission wird im<br />
<strong>Verein</strong>sausschuss getroffen.<br />
Die Mitglieder der Kommission werden<br />
vom <strong>Verein</strong>sausschuss berufen und von<br />
der Mitgliederversammlung bestätigt.<br />
Es werden maximal 7 Mitglieder in die<br />
Kommission berufen.<br />
§ 12 <strong>Kommissionen</strong><br />
<strong>Kommissionen</strong> regeln ihre Organisation<br />
und Arbeitsweise selbst, wobei diese<br />
nicht im Widerspruch zur Satzung,<br />
Geschäftsordnung, Aufgabe und Arbeit<br />
des <strong>Verein</strong>s stehen dürfen.<br />
Die Kommission wählt jeweils aus ihrer<br />
Mitte einen Vorsitzenden und stellvertretenden<br />
Vorsitzenden. Dieser berichtet in<br />
der Mitgliederversammlung und im<br />
<strong>Verein</strong>sausschuss über ihre Arbeit und<br />
Ergebnisse. Der Beschluss über die<br />
Auflösung einer Kommission wird im<br />
<strong>Verein</strong>sausschuss getroffen.<br />
Die Mitglieder der Kommission werden<br />
vom Kommissionsvorsitzenden vorgeschlagen,<br />
vom <strong>Verein</strong>sausschuss bestätigt<br />
und der Mitgliederversammlung vorgestellt.<br />
Es werden maximal 7 Mitglieder in die<br />
Kommission berufen.<br />
Der <strong>Verein</strong>sausschuss ist zuständig für<br />
die Abberufung eines Kommissions-<br />
vorsitzenden. Sie bedarf keiner<br />
Bestätigung durch die Mitgliederversammlung.<br />
§ 13 Landesgruppen<br />
1. Landesgruppen regeln ihre Organisation<br />
und Arbeitsweise selbst, wobei<br />
diese nicht im Widerspruch zur Satzung,<br />
Geschäftsordnung, Aufgabe und Arbeit<br />
des <strong>Verein</strong>s stehen dürfen.<br />
Für Landesgruppen werden jeweils eigene<br />
Vorstände gewählt. Für jede Landesgruppe<br />
berichtet ein Vertreter des Vorstands<br />
in der Sitzung des <strong>Verein</strong>sausschuss<br />
über ihre Arbeit und Ergebnisse.<br />
§ 13 Landesgruppen<br />
1. Landesgruppen regeln ihre Organisation<br />
und Arbeitsweise selbst, wobei<br />
diese nicht im Widerspruch zur Satzung,<br />
Geschäftsordnung, Aufgabe und Arbeit<br />
des <strong>Verein</strong>s stehen dürfen. Sie sind wirtschaftlich<br />
unselbständig.<br />
2. Für Landesgruppen werden jeweils<br />
eigene Vorstände gewählt. Die Wahl der<br />
Vorsitzenden und der weiteren Mitglieder<br />
der Landesgruppenvorstände erfolgt<br />
nach Vorstellung der Kandidaten auf<br />
einer Mitgliederversammlung der Landesgruppe<br />
durch Briefwahl.<br />
Für diese Briefwahlen soll der<br />
<strong>Verein</strong>sausschuss eine Briefwahlordnung<br />
erstellen. Bis dahin gilt die in Kopie beigefügte<br />
Wahlordnung des VdDB in der<br />
Fassung vom 7.6.1990 hierfür entsprechend.<br />
Eines Einvernehmens eines<br />
Beirats im Sinne von dessen § 2 bedarf<br />
es nicht.<br />
3. Für jede Landesgruppe berichtet ein<br />
Vertreter des Vorstands in der Sitzung<br />
des <strong>Verein</strong>sausschuss über ihre Arbeit<br />
und Ergebnisse.<br />
Statut der Zeitschrift BuB<br />
§ 5 Redaktion<br />
5. Die Redaktion ist nicht verantwortlich<br />
für den separaten <strong>Verein</strong>steil, der von den<br />
vom <strong>Verein</strong>sausschuss gewählten verantwortlichen<br />
Bearbeitern erstellt wird, und<br />
dessen Inhalte.<br />
§ 5 Redaktion<br />
5. Die Redaktion ist nicht verantwortlich<br />
für den separaten <strong>Verein</strong>steil, der von den<br />
vom <strong>Verein</strong>sausschuss gewählten verantwortlichen<br />
Bearbeitern erstellt wird,<br />
und dessen Inhalte.<br />
VdDB-Vorstands- und<br />
Beiratswahlen<br />
Für die Vorstands- und Beiratswahlen für<br />
die Amtsperiode 2000/2002 sind bis zum<br />
31.12.1999 folgende Wahlvorschläge bei<br />
den jeweiligen Wahlvorständen eingegangen:<br />
Listenvorschlag für die Wahl des<br />
Vorstands: