hochzeitsbroschure_stadt_schleswig
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Im Standesamt<br />
© Tina Timm Fotografie<br />
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Wie wollen Sie heißen?<br />
Es gibt inzwischen vielfältige Möglichkeiten der Namensführung<br />
nach der Eheschließung oder nach Begründung der<br />
Lebenspartnerschaft. Wir geben Ihnen hier einen kleinen<br />
Überblick:<br />
• Sie lassen alles so, wie es ist, d. h. jeder behält seinen Namen so<br />
wie er bei der Eingehung der Ehe ist. Sie können später immer<br />
noch einen gemeinsamen Ehenamen bestimmen. Alle gemeinsamen<br />
Kinder führen dann den Namen der Mutter oder des<br />
Vaters.<br />
• Sie bestimmen einen gemeinsamen Ehenamen. Das kann entweder<br />
Ihr Geburtsname sein oder der Name, den Sie bei der<br />
Eingehung der Ehe führen. Diese Wahl ist unwiderruflich. Ihre<br />
Kinder tragen Ihren gemeinsamen Ehenamen als Geburtsnamen.<br />
• Wenn Sie einen Ehenamen bestimmt haben, kann derjenige, der<br />
seinen Namen auf diese Weise aufgegeben hat, seinen Geburtsnamen<br />
oder den bei der Eingehung der Ehe geführten Namen<br />
hinzufügen. Die Reihenfolge der Namen ist dabei egal (Doppelname).<br />
Der Doppelname kann einmal widerrufen werden, aber<br />
nur zurück zum gemeinsamen Ehenamen. Ihre Kinder tragen<br />
immer den gemeinsamen Ehenamen als Geburtsnamen.<br />
• Über mögliche Besonderheiten bei z. B. Auslandsbezug beraten<br />
wir Sie gerne persönlich im Standesamt.<br />
Brauchen Sie Trauzeugen?<br />
Die Anwesenheit von Trauzeugen bei der standesamtlichen<br />
Hochzeit ist gesetzlich nicht mehr vorgeschrieben. Auf Wunsch<br />
können Sie aber eine oder zwei Personen zu Ihren Trauzeugen<br />
bestimmen. Trauzeuge kann jede von Ihnen gewünschte Person<br />
sein, allerdings muss sie am Hochzeitstag volljährig sein und<br />
sich mit ihrem Personalweis oder Reisepass bei uns ausweisen<br />
können.<br />
Wir händigen Ihnen bei der Anmeldung der Eheschließung den<br />
sogenannten ‚Trauzeugenzettel‘ aus, den Sie uns ca. 1 Woche<br />
vor Ihrem Termin zurückgeben (per Post, per Fax oder per<br />
E-Mail - siehe Seite 10).<br />
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