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hochzeitsbroschure_stadt_schleswig

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Im Standesamt<br />

© Tina Timm Fotografie<br />

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Wie wollen Sie heißen?<br />

Es gibt inzwischen vielfältige Möglichkeiten der Namensführung<br />

nach der Eheschließung oder nach Begründung der<br />

Lebenspartnerschaft. Wir geben Ihnen hier einen kleinen<br />

Überblick:<br />

• Sie lassen alles so, wie es ist, d. h. jeder behält seinen Namen so<br />

wie er bei der Eingehung der Ehe ist. Sie können später immer<br />

noch einen gemeinsamen Ehenamen bestimmen. Alle gemeinsamen<br />

Kinder führen dann den Namen der Mutter oder des<br />

Vaters.<br />

• Sie bestimmen einen gemeinsamen Ehenamen. Das kann entweder<br />

Ihr Geburtsname sein oder der Name, den Sie bei der<br />

Eingehung der Ehe führen. Diese Wahl ist unwiderruflich. Ihre<br />

Kinder tragen Ihren gemeinsamen Ehenamen als Geburtsnamen.<br />

• Wenn Sie einen Ehenamen bestimmt haben, kann derjenige, der<br />

seinen Namen auf diese Weise aufgegeben hat, seinen Geburtsnamen<br />

oder den bei der Eingehung der Ehe geführten Namen<br />

hinzufügen. Die Reihenfolge der Namen ist dabei egal (Doppelname).<br />

Der Doppelname kann einmal widerrufen werden, aber<br />

nur zurück zum gemeinsamen Ehenamen. Ihre Kinder tragen<br />

immer den gemeinsamen Ehenamen als Geburtsnamen.<br />

• Über mögliche Besonderheiten bei z. B. Auslandsbezug beraten<br />

wir Sie gerne persönlich im Standesamt.<br />

Brauchen Sie Trauzeugen?<br />

Die Anwesenheit von Trauzeugen bei der standesamtlichen<br />

Hochzeit ist gesetzlich nicht mehr vorgeschrieben. Auf Wunsch<br />

können Sie aber eine oder zwei Personen zu Ihren Trauzeugen<br />

bestimmen. Trauzeuge kann jede von Ihnen gewünschte Person<br />

sein, allerdings muss sie am Hochzeitstag volljährig sein und<br />

sich mit ihrem Personalweis oder Reisepass bei uns ausweisen<br />

können.<br />

Wir händigen Ihnen bei der Anmeldung der Eheschließung den<br />

sogenannten ‚Trauzeugenzettel‘ aus, den Sie uns ca. 1 Woche<br />

vor Ihrem Termin zurückgeben (per Post, per Fax oder per<br />

E-Mail - siehe Seite 10).<br />

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