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sRegensburg - Mieterbund Regensburg e.V.

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Aus dem Landesverband BAYERN<br />

■ Nürnberg<br />

- CBL ist keine<br />

neue Krankheit, sondern<br />

eine angeblich geniale Methode<br />

für Kommunen, das chronisch<br />

klamme Stadtsäckel zu<br />

entlasten. Cross-Border-Leasing,<br />

so die genaue Bezeichnung,<br />

bedeutet nichts anderes,<br />

als dass ein in kommunales Eigentum<br />

stehendes Objekt unter<br />

Ausnutzung US-amerikanischen<br />

Steuerrechts bis zu 99 Jahre in<br />

die USA und damit eben crossborder,<br />

also grenzüberschreitend<br />

an einen aus US-Banken bestehenden<br />

Trust verleast wird, der<br />

das Objekt sogleich wieder an<br />

die Kommune zurück verleast.<br />

Die bei dieser Transaktion in den<br />

USA anfallende Steuerrückerstattung<br />

wird zwischen der<br />

Kommune und dem Trust geteilt.<br />

Bayernweit bekannt wurde<br />

dieses Modell, als die Landeshauptstadt<br />

München ihr Rathaus<br />

verleasen wollte. Doch warum<br />

interessiert sich ein Mieterverein<br />

für dieses Thema.<br />

HOCHRISKANTES GESCHÄFT<br />

„Das Ganze ist eine hochriskante<br />

Augenwischerei“, erklärt der<br />

Geschäftsführer des Mietervereins<br />

Nürnberg, Hans W. Halbig.<br />

Halbig weiß, wovon er redet,<br />

immerhin plant seine Heimatstadt<br />

inzwischen bereits das<br />

vierte CBL-Geschäft seit 1998.<br />

Waren es zunächst 66 Straßenund<br />

U-Bahnen, folgte bald darauf<br />

ein CBL bei den städtischen<br />

Klärwerken und der Kanalisation.<br />

Jetzt steht mit einem Volumen<br />

von einer Milliarde Euro<br />

und einem vorhergesagten Ertrag<br />

von 40 bis 50 Millionen Euro<br />

ein CBL-Geschäft mit der<br />

Röhre der U-Bahnlinie 1 an.<br />

„Damit mit der Transaktion in<br />

den USA überhaupt ein Steuervorteil<br />

erzielt werden kann,<br />

muss der Leasingvertrag USamerikanischem<br />

Recht unterworfen<br />

und für eine derart lange<br />

Zeit abgeschlossenen werden,<br />

dass der Vertrag nach US-Recht<br />

einer Eigentumsübertragung<br />

gleichkommt“, erläutert Halbig<br />

die rechtlichen Hintergründe eines<br />

solchen Geschäfts. Soll es<br />

also überhaupt zu einer Steuerrückerstattung<br />

kommen, müs-<br />

18 MieterZeitung 3/2003<br />

MIETERVEREIN NÜRNBERG WARNT<br />

VOR CROSS-BORDER-LEASING<br />

Der dubiose Onkel<br />

aus Amerika<br />

se dem zuständigen Finanzamt<br />

in den USA ein quasi endgültiger<br />

Eigentumsübergang vorgegaukelt<br />

werden, da andernfalls<br />

die ebenfalls vertraglich vorgesehene<br />

Rückübertragung auf die<br />

deutsche Kommune den Steuertrick<br />

vereiteln würde.<br />

Bemerkenswert sei dabei, dass<br />

der dabei immer wieder angeführte<br />

„US-Investor“, an den die<br />

kommunale Einrichtung verleast<br />

wird, weder irgendetwas<br />

investiert – die zu verleasenden<br />

kommunalen Einrichtungen<br />

gibt es ja längst – noch überhaupt<br />

eine greifbare natürliche<br />

oder juristische Person ist.<br />

Tatsächlich handelt es sich um<br />

einen nur für diesen Zweck von<br />

in den USA ansässigen Banken<br />

ins Leben gerufener Trust, der<br />

häufig zur Vertragsabwicklung<br />

auch noch eine auf den Cayman<br />

Islands einschaltet.<br />

KOMMUNALPOLITIKER OFT<br />

BLAUÄUGIG<br />

„Viele Kommunalpolitiker können<br />

die rechtliche und wirtschaftliche<br />

Problematik gar<br />

nicht voll erfassen, manche wollen<br />

es aber einfach auch nicht“,<br />

argwöhnt der Geschäftsführer<br />

des Mietervereins Nürnberg.<br />

Tatsächlich würde das CBL-<br />

Modell von den Vertretern der<br />

beteiligten Banken als eine Art<br />

finanzielle Wundertüte verkauft,<br />

aus der sich geschwind<br />

die Lösung aller kommunalen<br />

Haushaltsprobleme zaubern<br />

lässt. Die Risiken, die sich aus<br />

der Art des Vertrages und seiner<br />

langen Laufzeit ergäben, würden<br />

jedoch klein geredet oder<br />

ganz verschwiegen.<br />

KOMMUNEN AUF<br />

UNABSEHBARE ZEIT<br />

IN DER PFLICHT<br />

Nicht allein die überlange Vertragslaufzeit<br />

bereitet Halbig<br />

Sorgen, denn „Wer kann schon<br />

absehen, was in fünfzig oder<br />

hundert Jahren ist?“. Bedenklich<br />

ist für ihn auch, dass der<br />

„US-Investor“ eben wegen seiner<br />

eigentümerartigen Stellung<br />

ganz erhebliche Rechte und Ansprüche<br />

hat. So sei die Gemeinde<br />

verpflichtet, die Anlage<br />

während der gesamten Laufzeit<br />

im ursprünglich vereinbarten<br />

Umfang zu betreiben und instand<br />

zu halten. Tut sie es nicht,<br />

könne der so genannte Investor<br />

kündigen und Schadensersatz<br />

geltend machen. „Was passiert<br />

eigentlich, wenn ein auf diese<br />

Weise verleastes Klärwerk lange<br />

vor Ablauf des Vertrages gar<br />

nicht mehr gebraucht wird?“,<br />

fragt sich Halbig zu Recht. In<br />

DER VORSTAND HAT DAS WORT<br />

diesem Falle müsse die Gemeinde<br />

ein wirtschaftlich unsinniges<br />

Objekt weiter betreiben,<br />

um sich nicht schadensersatzpflichtig<br />

zu machen.<br />

DIE STAATSREGIERUNG<br />

WARNT<br />

Die zunehmende Lust bayerische<br />

Kommunen am Risiko hat<br />

bereits das bayerische Innenministerium<br />

auf den Plan gerufen.<br />

Dort warnt man bereits eindringlich<br />

vor der riskanten Finanzierungsmethode.<br />

Sie führe<br />

zu unkalkulierbaren Risiken,<br />

die im Interesse der Bürgerinnen<br />

und Bürger nicht hingenommen<br />

werden dürften. Im<br />

Hause Beckstein wird man aber<br />

noch deutlicher: „Außerdem<br />

entsteht in der Öffentlichkeit ein<br />

verheerendes Bild, wenn Kommunen<br />

auf Steuertricks hart an<br />

der Grenze zur Legalität zurückgreifen<br />

und gleichzeitig von den<br />

Bürgern, die ohnehin viel Steuern<br />

zahlen müssen, Ehrlichkeit<br />

und hundertprozentige Gesetzestreue<br />

verlangt wird!“<br />

WAS HEISST CBL<br />

FÜR MIETER?<br />

CBL kann ganz schnell auch für<br />

Mieter kommunaler Wohnungen<br />

aktuell werden. Der Mieterverein<br />

Nürnberg fürchtet, dass<br />

mit der Tunnelröhre der Nürnberger<br />

U-Bahnlinie 1 das Ende<br />

der Liste „CBL-fähiger“ Objekte<br />

noch nicht erreicht ist. „Wir<br />

bereiten uns jetzt schon auf den<br />

Tag vor, an dem die erste kommunaleWohnungsbaugesellschaft<br />

an den Onkel aus Amerika<br />

verschachert wird“, gibt sich<br />

Hans Halbig kämpferisch. ■<br />

Liebe Leserin, lieber Leser,<br />

„jeder Bewohner Bayerns hat Anspruch auf eine angemessene Wohnung. Die Förderung<br />

des Bauens billiger Volkswohnungen ist Aufgabe des Staates und der Gemeinden.“<br />

So steht´s in Artikel 106 der Bayerischen Verfassung.<br />

Für mich als wohnungspolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion und stellvertretender<br />

Vorsitzender des DMB Bayern ist dies ein klarer Auftrag: Der angemessene<br />

Wohnraum muss bezahlbar, ausreichend groß und vor unverschuldetem<br />

Verlust gesichert sein. Familien mit Kindern sollen besonders gefördert werden.<br />

Genossenschaftliches Wohnen, Eigentum und Wohnen zur Miete stehen<br />

grundsätzlich gleichberechtigt nebeneinander und müssen im Grundsatz auch<br />

Rainer Volkmann<br />

gleichberechtigt gefördert werden.<br />

Die bayerische Landesregierung muss an diesen Verfassungsauftrag erinnert und zu seiner Umsetzung<br />

gezwungen werden. Ich bin bereit, auch nach der kommenden Landtagswahl weitere fünf Jahre hierzu<br />

mit vollem Einsatz beizutragen. Herzlichst Ihr MdL Rainer Volkmann

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