TErMINE IM SOMMEr 2006 Unkostenbeitrag: E 3,– Beginn
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Neuer Reisepass<br />
Änderungen beim Reisepass ab . Juni 00<br />
1) Es gibt 4 verschiedene Anträge:<br />
• Erwachsenenantrag mit Chip<br />
• Antrag für unmündige Minderjährige ohne Chip<br />
• Antrag auf Ergänzung<br />
• Verlustanzeige<br />
2) Das Bild muss die Anforderungen lt. Schablone erfüllen<br />
(Bildgröße 35 mm breit und 45 mm hoch) , die Augen müssen<br />
über oder zumindest auf der waagrechten Mittellinie liegen, der<br />
Kopf soll zentriert abgebildet sein, der Augenabstand (Abstand<br />
von der Mitte des linken Auges zur Mitte des rechten Auges)<br />
beträgt mindestens 8 mm, optimal sind 10 mm, der Kopf von der<br />
Kinnspitze bis zum Scheitel soll ca. 2/3 des Bildes einnehmen,<br />
aber darf nicht höher als 36 mm sein. Haare (hohe Frisuren) dürfen<br />
aus dem Bild ragen. Die Person muss in einer Frontalaufnahme<br />
abgebildet werden, der Kopf ist nicht gedreht oder geneigt. Bei<br />
Kindern bis zum 12. Lebensjahr dürfen die Augenposition und die<br />
Kopfgröße von den Vorgaben abweichen.<br />
3) Die Unterschrift erfolgt rechts neben dem Bild und wird mit<br />
dem Foto eingescannt. Die Unterschrift ist vor dem den Antrag<br />
entgegennehmenden Beamten zu leisten.<br />
4) Für unmündige Minderjährige ist die Unterschrift des gesetzlichen<br />
Vertreters und die Zustimmungserklärung notwendig.<br />
5) Alle zur Ausstellung eines Reisepasses notwendigen<br />
Dokumente (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Staatsbürger-<br />
Vermessungsbüro<br />
schaftsnachweis) müssen im Original vorgelegt werden.<br />
6) Der fertige Reisepass wird nicht mehr über die Gemeinde<br />
ausgefolgt sondern dem Passwerber direkt zugestellt.<br />
7) Die Passgebühr bleibt unverändert E 69,– für Erwachsene<br />
bzw. Neu mit Expresszustellung E 100,–.<br />
Bei Bedarf können in begründeten Fällen weitere Reisepässe<br />
ausgestellt werden. Neu!!! Kinderpass für Kinder ohne Chip<br />
E 26,–, mit Expresszustellung E 38,–. Auch für Kinder können bei<br />
begründeten Bedarfsfällen weitere Reisepässe ausgestellt werden<br />
(für Kinder von 0 bis 2 Jahre ist der Reisepass 2 Jahre gültig,<br />
für Kinder von 2–12 Jahre ist der Reisepass 5 Jahre gültig, ab<br />
12 Jahre wird ein Erwachsenenreisepass mit Gültigkeit 10 Jahre<br />
ausgestellt).<br />
8) Wenn der Antrag inklusive Bild in Ordnung ist, (RP-Gebühr<br />
muss bezahlt und bei der BH eingegangen sein), kann dieser<br />
innerhalb von 5 Tagen bzw. 3 Tagen bei Expresszustellung bei<br />
der Partei sein.<br />
9) Wenn Kinder im Reisepass der Eltern eingetragen sind und<br />
selbst einen Reisepass ausgestellt bekommen, ist der Reispass der<br />
Eltern bei der Bezirkshauptmannschaft für die Streichung vorzulegen<br />
(keine Kosten).<br />
10) Verlustanzeigen für Reisepässe sind nicht mehr bei der<br />
Polizei sondern direkt bei der Gemeinde bzw. beim Passamt<br />
zu machen.<br />
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