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TErMINE IM SOMMEr 2006 Unkostenbeitrag: E 3,– Beginn

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Neuer Reisepass<br />

Änderungen beim Reisepass ab . Juni 00<br />

1) Es gibt 4 verschiedene Anträge:<br />

• Erwachsenenantrag mit Chip<br />

• Antrag für unmündige Minderjährige ohne Chip<br />

• Antrag auf Ergänzung<br />

• Verlustanzeige<br />

2) Das Bild muss die Anforderungen lt. Schablone erfüllen<br />

(Bildgröße 35 mm breit und 45 mm hoch) , die Augen müssen<br />

über oder zumindest auf der waagrechten Mittellinie liegen, der<br />

Kopf soll zentriert abgebildet sein, der Augenabstand (Abstand<br />

von der Mitte des linken Auges zur Mitte des rechten Auges)<br />

beträgt mindestens 8 mm, optimal sind 10 mm, der Kopf von der<br />

Kinnspitze bis zum Scheitel soll ca. 2/3 des Bildes einnehmen,<br />

aber darf nicht höher als 36 mm sein. Haare (hohe Frisuren) dürfen<br />

aus dem Bild ragen. Die Person muss in einer Frontalaufnahme<br />

abgebildet werden, der Kopf ist nicht gedreht oder geneigt. Bei<br />

Kindern bis zum 12. Lebensjahr dürfen die Augenposition und die<br />

Kopfgröße von den Vorgaben abweichen.<br />

3) Die Unterschrift erfolgt rechts neben dem Bild und wird mit<br />

dem Foto eingescannt. Die Unterschrift ist vor dem den Antrag<br />

entgegennehmenden Beamten zu leisten.<br />

4) Für unmündige Minderjährige ist die Unterschrift des gesetzlichen<br />

Vertreters und die Zustimmungserklärung notwendig.<br />

5) Alle zur Ausstellung eines Reisepasses notwendigen<br />

Dokumente (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Staatsbürger-<br />

Vermessungsbüro<br />

schaftsnachweis) müssen im Original vorgelegt werden.<br />

6) Der fertige Reisepass wird nicht mehr über die Gemeinde<br />

ausgefolgt sondern dem Passwerber direkt zugestellt.<br />

7) Die Passgebühr bleibt unverändert E 69,– für Erwachsene<br />

bzw. Neu mit Expresszustellung E 100,–.<br />

Bei Bedarf können in begründeten Fällen weitere Reisepässe<br />

ausgestellt werden. Neu!!! Kinderpass für Kinder ohne Chip<br />

E 26,–, mit Expresszustellung E 38,–. Auch für Kinder können bei<br />

begründeten Bedarfsfällen weitere Reisepässe ausgestellt werden<br />

(für Kinder von 0 bis 2 Jahre ist der Reisepass 2 Jahre gültig,<br />

für Kinder von 2–12 Jahre ist der Reisepass 5 Jahre gültig, ab<br />

12 Jahre wird ein Erwachsenenreisepass mit Gültigkeit 10 Jahre<br />

ausgestellt).<br />

8) Wenn der Antrag inklusive Bild in Ordnung ist, (RP-Gebühr<br />

muss bezahlt und bei der BH eingegangen sein), kann dieser<br />

innerhalb von 5 Tagen bzw. 3 Tagen bei Expresszustellung bei<br />

der Partei sein.<br />

9) Wenn Kinder im Reisepass der Eltern eingetragen sind und<br />

selbst einen Reisepass ausgestellt bekommen, ist der Reispass der<br />

Eltern bei der Bezirkshauptmannschaft für die Streichung vorzulegen<br />

(keine Kosten).<br />

10) Verlustanzeigen für Reisepässe sind nicht mehr bei der<br />

Polizei sondern direkt bei der Gemeinde bzw. beim Passamt<br />

zu machen.<br />

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