REMKO PGT Propangas-Heizautomaten Bedienung Technik ...
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3. Die Flüssiggasanlage muß von einem Versicherten,<br />
der vom Unternehmer beauftragt ist,<br />
täglich mindestens einmal geprüft werden, wobei<br />
insbesondere<br />
– die Aufstellung der Flüssiggasbehälter,<br />
– Verlegung, Anschluß und Dichtheit der Leitungen,<br />
sowie<br />
– die Aufstellung der Verbrauchseinrichtungen<br />
zu überprüfen sind.<br />
(14) In Räumen unter Erdgleiche dürfen die<br />
Verbrauchseinrichtungen zum Austrocknen und<br />
Heizen im durchgehenden Betrieb unter folgenden<br />
Bedingungen eingesetzt werden:<br />
– Einhaltung der in Abs. 13 genannten Bedingungen<br />
– Es dürfen nur Heizgeräte mit Gebläse verwendet<br />
werden.<br />
(20) Angeschlossene Druckgasbehälter dürfen nach<br />
Betriebsschluß in Räumen nur verbleiben, wenn<br />
ausreichende Lüftung sichergestellt ist.<br />
§ 33 Flüssiggasverbrauchsanlagen<br />
(1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, daß Anlagen<br />
nach §1 Abs. 1 Nr. 2 und 3 durch einen Sachkundigen<br />
wie folgt geprüft werden:<br />
– nach Instandsetzungsarbeiten, die die Betriebssicherheit<br />
beeinflussen können,<br />
– nach Veränderungen, die die Betriebssicherheit<br />
beeinflussen können,<br />
– nach Betriebsunterbrechungen von mehr als<br />
einem Jahr auf<br />
1. Ordnungsgemäße Beschaffenheit<br />
2. Dichtheit<br />
3. Funktion und<br />
4. Aufstellung.<br />
(2) Abweichend von Abs. 1 Satz 1 genügt bei ortsveränderlichen<br />
Flüssiggasanlagen, die aus nicht<br />
mehr als einem Druckgasbehälter mit nicht mehr als<br />
33 kg Füllgewicht betrieben werden, die Prüfung<br />
durch eine vom Unternehmer beauftragte Person<br />
unter der Voraussetzung, daß die Verbrauchsanlage<br />
aus geprüften Einzelteilen zusammengebaut ist.<br />
(4) Abweichend von Absatz 3 Sätze 1 u. 2 hat der Unternehmer<br />
dafür zu sorgen, daß Anlagen nach §1<br />
Abs. 1 Nr. 2 u. 3 mit ortsveränderlichen Verbrauchsanlagen<br />
wiederkehrend mindestens alle 2 Jahre<br />
durch einen Sachkundigen geprüft werden.<br />
(5) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, daß die Ergebnisse<br />
der Prüfungen nach den Abs. 1 bis 4 in<br />
einer Prüfbescheinigung festgehalten werden, die<br />
bis zur nächsten Prüfung aufzubewahren ist. Die<br />
Prüfbescheinigungen müssen den zur Einsicht Berechtigten<br />
jederzeit vorgelegt werden können.<br />
Ordnungswidrig im Sinne des § 710 Abs. 1 der<br />
Reichsversicherungsordnung (RVO) handelt, wer<br />
vorsätzlich oder fahrlässig den Bestimmungen der<br />
VBG 21 zuwiderhandelt.<br />
Gasanschluß<br />
Der Gasanschluß / Gerätebetrieb darf nur unter Zugrundelegung<br />
der UVV VBG 21, sowie der jeweiligen örtlichen<br />
Bau- und Brandschutzvorschriften erfolgen.<br />
Die Geräte sind für einen konstanten Geräte-<br />
Anschlußdruck von 1,5 bar (Flüssiggas nach DIN<br />
51622 Kat I3B/P,I3+ ) konzipiert.<br />
Eine Unter- bzw. Überschreitung des Anschlußdruckes<br />
ist unzulässig. Bei Verwendung längerer Schlauch-<br />
oder Rohrleitungen ist der entsprechende Druckverlust<br />
zu berücksichtigen.<br />
Es dürfen ausschließlich geprüfte und für den jeweiligen<br />
Verwendungszweck geeignete Komponenten wie<br />
Gasschlauch, Druckregler und Schlauchbruchsicherung<br />
oder Leckgassicherung verwendet werden. Es sind nur<br />
Druckregler mit fest eingestelltem Ausgangsdruck zulässig.<br />
Die Geräte dürfen ausschließlich aus der Gasphase<br />
betrieben werden.<br />
Wichtige Hinweise zum Gasanschluß<br />
◊ Ein konstanter Geräte-Anschlußdruck von 1,5 bar<br />
(1500 mbar) muß, auch im Dauerbetrieb, gewährleistet<br />
sein.<br />
◊ Im Baustellenbetrieb dürfen nur Schläuche für Flüssiggas<br />
nach DIN 4815 Teil 1, Druckklasse 30 verwendet<br />
werden.<br />
◊ Vor der Erstinbetriebnahme ist die Gasversorgungsleitung<br />
gründlich zu reinigen.<br />
Anschluß der Gasversorgung.<br />
Nehmen Sie den Anschluß folgendermaßen vor.<br />
1. Schließen Sie den Druckregler<br />
an die Gasflasche(n) bzw. die<br />
Versorgungsanlage an.<br />
� Linksgewinde beachten!<br />
2. Öffnen Sie das Flaschenventil<br />
bzw. das Absperrventil der Versorgungsleitung.<br />
Bei gleichzeitiger Entnahme aus<br />
mehreren Gasflaschen müssen<br />
alle Ventile geöffnet werden.<br />
3. Drücken Sie den Entsperrknopf<br />
der Schlauchbruchsicherung<br />
nach Öffnen des (der) Ventil(e).<br />
Dieser Vorgang ist auch nach<br />
jedem Flaschenwechsel erforderlich.<br />
4. Prüfen Sie nach Aufstellung<br />
und Anschluß der Geräte alle<br />
gasführenden Verbindungen<br />
auf Dichtigkeit.<br />
Seifenlösung, Lecksuchspray.<br />
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