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REMKO PGT Propangas-Heizautomaten Bedienung Technik ...

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3. Die Flüssiggasanlage muß von einem Versicherten,<br />

der vom Unternehmer beauftragt ist,<br />

täglich mindestens einmal geprüft werden, wobei<br />

insbesondere<br />

– die Aufstellung der Flüssiggasbehälter,<br />

– Verlegung, Anschluß und Dichtheit der Leitungen,<br />

sowie<br />

– die Aufstellung der Verbrauchseinrichtungen<br />

zu überprüfen sind.<br />

(14) In Räumen unter Erdgleiche dürfen die<br />

Verbrauchseinrichtungen zum Austrocknen und<br />

Heizen im durchgehenden Betrieb unter folgenden<br />

Bedingungen eingesetzt werden:<br />

– Einhaltung der in Abs. 13 genannten Bedingungen<br />

– Es dürfen nur Heizgeräte mit Gebläse verwendet<br />

werden.<br />

(20) Angeschlossene Druckgasbehälter dürfen nach<br />

Betriebsschluß in Räumen nur verbleiben, wenn<br />

ausreichende Lüftung sichergestellt ist.<br />

§ 33 Flüssiggasverbrauchsanlagen<br />

(1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, daß Anlagen<br />

nach §1 Abs. 1 Nr. 2 und 3 durch einen Sachkundigen<br />

wie folgt geprüft werden:<br />

– nach Instandsetzungsarbeiten, die die Betriebssicherheit<br />

beeinflussen können,<br />

– nach Veränderungen, die die Betriebssicherheit<br />

beeinflussen können,<br />

– nach Betriebsunterbrechungen von mehr als<br />

einem Jahr auf<br />

1. Ordnungsgemäße Beschaffenheit<br />

2. Dichtheit<br />

3. Funktion und<br />

4. Aufstellung.<br />

(2) Abweichend von Abs. 1 Satz 1 genügt bei ortsveränderlichen<br />

Flüssiggasanlagen, die aus nicht<br />

mehr als einem Druckgasbehälter mit nicht mehr als<br />

33 kg Füllgewicht betrieben werden, die Prüfung<br />

durch eine vom Unternehmer beauftragte Person<br />

unter der Voraussetzung, daß die Verbrauchsanlage<br />

aus geprüften Einzelteilen zusammengebaut ist.<br />

(4) Abweichend von Absatz 3 Sätze 1 u. 2 hat der Unternehmer<br />

dafür zu sorgen, daß Anlagen nach §1<br />

Abs. 1 Nr. 2 u. 3 mit ortsveränderlichen Verbrauchsanlagen<br />

wiederkehrend mindestens alle 2 Jahre<br />

durch einen Sachkundigen geprüft werden.<br />

(5) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, daß die Ergebnisse<br />

der Prüfungen nach den Abs. 1 bis 4 in<br />

einer Prüfbescheinigung festgehalten werden, die<br />

bis zur nächsten Prüfung aufzubewahren ist. Die<br />

Prüfbescheinigungen müssen den zur Einsicht Berechtigten<br />

jederzeit vorgelegt werden können.<br />

Ordnungswidrig im Sinne des § 710 Abs. 1 der<br />

Reichsversicherungsordnung (RVO) handelt, wer<br />

vorsätzlich oder fahrlässig den Bestimmungen der<br />

VBG 21 zuwiderhandelt.<br />

Gasanschluß<br />

Der Gasanschluß / Gerätebetrieb darf nur unter Zugrundelegung<br />

der UVV VBG 21, sowie der jeweiligen örtlichen<br />

Bau- und Brandschutzvorschriften erfolgen.<br />

Die Geräte sind für einen konstanten Geräte-<br />

Anschlußdruck von 1,5 bar (Flüssiggas nach DIN<br />

51622 Kat I3B/P,I3+ ) konzipiert.<br />

Eine Unter- bzw. Überschreitung des Anschlußdruckes<br />

ist unzulässig. Bei Verwendung längerer Schlauch-<br />

oder Rohrleitungen ist der entsprechende Druckverlust<br />

zu berücksichtigen.<br />

Es dürfen ausschließlich geprüfte und für den jeweiligen<br />

Verwendungszweck geeignete Komponenten wie<br />

Gasschlauch, Druckregler und Schlauchbruchsicherung<br />

oder Leckgassicherung verwendet werden. Es sind nur<br />

Druckregler mit fest eingestelltem Ausgangsdruck zulässig.<br />

Die Geräte dürfen ausschließlich aus der Gasphase<br />

betrieben werden.<br />

Wichtige Hinweise zum Gasanschluß<br />

◊ Ein konstanter Geräte-Anschlußdruck von 1,5 bar<br />

(1500 mbar) muß, auch im Dauerbetrieb, gewährleistet<br />

sein.<br />

◊ Im Baustellenbetrieb dürfen nur Schläuche für Flüssiggas<br />

nach DIN 4815 Teil 1, Druckklasse 30 verwendet<br />

werden.<br />

◊ Vor der Erstinbetriebnahme ist die Gasversorgungsleitung<br />

gründlich zu reinigen.<br />

Anschluß der Gasversorgung.<br />

Nehmen Sie den Anschluß folgendermaßen vor.<br />

1. Schließen Sie den Druckregler<br />

an die Gasflasche(n) bzw. die<br />

Versorgungsanlage an.<br />

� Linksgewinde beachten!<br />

2. Öffnen Sie das Flaschenventil<br />

bzw. das Absperrventil der Versorgungsleitung.<br />

Bei gleichzeitiger Entnahme aus<br />

mehreren Gasflaschen müssen<br />

alle Ventile geöffnet werden.<br />

3. Drücken Sie den Entsperrknopf<br />

der Schlauchbruchsicherung<br />

nach Öffnen des (der) Ventil(e).<br />

Dieser Vorgang ist auch nach<br />

jedem Flaschenwechsel erforderlich.<br />

4. Prüfen Sie nach Aufstellung<br />

und Anschluß der Geräte alle<br />

gasführenden Verbindungen<br />

auf Dichtigkeit.<br />

Seifenlösung, Lecksuchspray.<br />

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