inform - Unfallkasse Hessen
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Mitglieder und Versicherte<br />
24<br />
<strong>inform</strong> 2/2007<br />
Unfallschutz für Aushilfen<br />
und Ferienjobber<br />
Beim Jobben<br />
versichert –<br />
aber sicher!<br />
Bald ist es wieder so weit: Mit der Urlaubs- und Ferienzeit beginnt auch die Saison der Aushilfen und Ferienjobber.<br />
Auch viele Kommunen und andere öffentliche Institutionen bieten Ferienjobs für Schüler und Studenten<br />
an. Damit stellt sich für die Verantwortlichen die Fragen nach dem Versicherungsschutz für diese Aushilfen.<br />
Keine Sorge: Auch beim Ferienjob besteht<br />
gesetzlicher Unfallschutz, selbst dann,<br />
wenn Aushilfskräfte nur vorübergehend<br />
beschäftigt werden. Sommer, Sonne,<br />
Ferienzeit: Für die einen Zeit zur Erholung<br />
und zum Abspannen in fremden Ländern,<br />
Beim Jobben versichert Schüler sind doch schon – aber bei sicher!<br />
an Meer und Strand. Für andere die Gelegenheit,<br />
zum ersten Mal im Leben eigenes<br />
Geld zu verdienen. Zahlreiche Schülerinnen<br />
und Schüler werden in Unternehmen<br />
und Betrieben als Ferienaushilfen<br />
oder Praktikanten tätig sein. Um den Unfallschutz<br />
müssen sie sich beim Jobben<br />
keine Sorgen machen.<br />
Versicherungsschutz beim<br />
Ferienjob<br />
Auch kurzzeitige Aushilfskräfte und Praktikanten<br />
sind ohne besonderen Antrag bei<br />
den Berufsgenossenschaften versichert.<br />
Hierbei spielt es keine Rolle, in welchem<br />
Betrieb die Aushilfstätigkeit geleistet<br />
wird, ob in der Gastronomie, im städtischen<br />
Bauhof, im Supermarkt oder beim<br />
Arbeitgeber der Eltern. Der gesetzliche<br />
Unfallversicherungsschutz besteht uneingeschränkt<br />
auch für Ferienjobber.<br />
Jeder Betrieb ist mit seinen Beschäftigten<br />
Mitglied einer Berufsgenossenschaft<br />
– BG – (gewerbliche Berufsgenossenschaft,<br />
Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft<br />
oder <strong>Unfallkasse</strong>). Diese<br />
entschädigen nicht nur die Unfälle der<br />
„hauptamtlich Beschäftigten“, sondern<br />
auch diejenigen der Aushilfen und Ferienjobber.<br />
Die Leistungen sind exakt die gleichen,<br />
egal, welche BG oder <strong>Unfallkasse</strong> letztendlich<br />
die Leistungen zu erbringen hat und<br />
in welchem Umfang das Beschäftigungsverhältnis<br />
bestanden hat. Ob Vollzeit-<br />
oder Teilzeitjob oder gar eine unregelmäßige<br />
Beschäftigung auf Stundenbasis:<br />
Die gesetzliche Unfallversicherung gilt<br />
hier in jedem Fall.<br />
den <strong>Unfallkasse</strong>n versichert?<br />
Dies ist grundsätzlich richtig. Der Versicherungsschutz<br />
im Rahmen der Schülerunfallversicherung<br />
besteht aber nur für<br />
schulische Veranstaltungen, die im organisatorischen<br />
Verantwortungsbereich der<br />
Schule durchgeführt werden. Für Ferienjobs<br />
und Praktika, die sich die Schüler<br />
selbst auswählen, besteht dieser Verantwortungsbereich<br />
der Schule nicht.<br />
Schülerinnen und Schüler sind also<br />
bei ihren Ferienjobs in den Unternehmen<br />
genauso gesetzlich gegen Arbeitsunfälle<br />
geschützt, wie die anderen Beschäftigten<br />
auch. Statt bei der <strong>Unfallkasse</strong> sind sie<br />
unter Umständen bei einer BG versichert.<br />
Sie erhalten im Schadensfall die gleichen<br />
Leistungen wie reguläre Arbeitnehmer von<br />
der für den Betrieb zuständigen BG. Der<br />
Versicherungsschutz gilt auch auf allen<br />
erforderlichen Wegen von und zur Firma.<br />
Sie beschäftigen Ferienjobber?<br />
Auch kommunale und staatliche Einrichtungen<br />
in <strong>Hessen</strong> bieten zahlreiche Möglichkeiten<br />
für Ferienjobs: Als Aushilfe im<br />
gemeindlichen Bauhof, in der Gemeinde-,<br />
Stadt- oder Kreisverwaltung, dem städtischen<br />
Schwimmbad oder als Betreuer<br />
bei gemeindlichen Ferienspielen. Für alle<br />
Einrichtungen und Betriebe, die von der<br />
öffentlichen Hand geführt sind, ist die<br />
UKH zuständig.<br />
Eine vorherige Anmeldung ist für den<br />
Versicherungsschutz nicht erforderlich.<br />
Der Versicherungsschutz besteht „kraft<br />
Gesetzes“ und kostet die öffentlichen<br />
Institutionen keine zusätzlichen Beiträge.<br />
Jobben ja –<br />
aber bitte mit Sicherheit!<br />
Aus Erfahrung wissen wir, dass jeder,<br />
der neu an einen Arbeitsplatz kommt, ein<br />
höheres Unfallrisiko trägt als die „alten<br />
Hasen“. Damit der Job nicht vorzeitig<br />
durch einen Unfall beendet wird, sollten<br />
gerade Aushilfen und Ferienjobber in<br />
die örtlichen Gegebenheiten und Arbeitsabläufe<br />
ausführlich eingewiesen werden.<br />
Genaue Erläuterungen über die Handhabung<br />
technischer Geräte und die<br />
bestehenden Sicherheitsbestimmungen<br />
haben schon viele Unfälle verhindert.<br />
So erhalten sich beide Seiten die Freude<br />
am Ferienjob!<br />
Informationen zum Versicherungsschutz<br />
enthält das gemeinsame Faltblatt<br />
der Spitzenverbände der deutschen<br />
Unfallversicherung „Gesetzliche Unfallversicherung<br />
beim Ferienjob“. Sie können<br />
es unter www.unfallkassen.de/publikationen<br />
downloaden. Und nun viel Spaß<br />
beim Geldverdienen!<br />
Unser Plus –<br />
die optimale Beratung<br />
Haben Sie Fragen zum Umfang des Versicherungsschutzes<br />
oder zu den Leistungen<br />
der gesetzlichen Unfallversicherung?<br />
Rufen Sie uns an! Gerne bieten wir Ihnen<br />
auch eine ausführliche persönliche Beratung<br />
zu allen Fragen rund um die Beschäftigung<br />
von Praktikanten, Ferienjobbern<br />
oder studentischen Aushilfen. Terminvereinbarung<br />
unter 069 29972-450.<br />
Alex Pistauer 069 29972-300<br />
a.pistauer@ukh.de