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inform - Unfallkasse Hessen

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Mitglieder und Versicherte<br />

24<br />

<strong>inform</strong> 2/2007<br />

Unfallschutz für Aushilfen<br />

und Ferienjobber<br />

Beim Jobben<br />

versichert –<br />

aber sicher!<br />

Bald ist es wieder so weit: Mit der Urlaubs- und Ferienzeit beginnt auch die Saison der Aushilfen und Ferienjobber.<br />

Auch viele Kommunen und andere öffentliche Institutionen bieten Ferienjobs für Schüler und Studenten<br />

an. Damit stellt sich für die Verantwortlichen die Fragen nach dem Versicherungsschutz für diese Aushilfen.<br />

Keine Sorge: Auch beim Ferienjob besteht<br />

gesetzlicher Unfallschutz, selbst dann,<br />

wenn Aushilfskräfte nur vorübergehend<br />

beschäftigt werden. Sommer, Sonne,<br />

Ferienzeit: Für die einen Zeit zur Erholung<br />

und zum Abspannen in fremden Ländern,<br />

Beim Jobben versichert Schüler sind doch schon – aber bei sicher!<br />

an Meer und Strand. Für andere die Gelegenheit,<br />

zum ersten Mal im Leben eigenes<br />

Geld zu verdienen. Zahlreiche Schülerinnen<br />

und Schüler werden in Unternehmen<br />

und Betrieben als Ferienaushilfen<br />

oder Praktikanten tätig sein. Um den Unfallschutz<br />

müssen sie sich beim Jobben<br />

keine Sorgen machen.<br />

Versicherungsschutz beim<br />

Ferienjob<br />

Auch kurzzeitige Aushilfskräfte und Praktikanten<br />

sind ohne besonderen Antrag bei<br />

den Berufsgenossenschaften versichert.<br />

Hierbei spielt es keine Rolle, in welchem<br />

Betrieb die Aushilfstätigkeit geleistet<br />

wird, ob in der Gastronomie, im städtischen<br />

Bauhof, im Supermarkt oder beim<br />

Arbeitgeber der Eltern. Der gesetzliche<br />

Unfallversicherungsschutz besteht uneingeschränkt<br />

auch für Ferienjobber.<br />

Jeder Betrieb ist mit seinen Beschäftigten<br />

Mitglied einer Berufsgenossenschaft<br />

– BG – (gewerbliche Berufsgenossenschaft,<br />

Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft<br />

oder <strong>Unfallkasse</strong>). Diese<br />

entschädigen nicht nur die Unfälle der<br />

„hauptamtlich Beschäftigten“, sondern<br />

auch diejenigen der Aushilfen und Ferienjobber.<br />

Die Leistungen sind exakt die gleichen,<br />

egal, welche BG oder <strong>Unfallkasse</strong> letztendlich<br />

die Leistungen zu erbringen hat und<br />

in welchem Umfang das Beschäftigungsverhältnis<br />

bestanden hat. Ob Vollzeit-<br />

oder Teilzeitjob oder gar eine unregelmäßige<br />

Beschäftigung auf Stundenbasis:<br />

Die gesetzliche Unfallversicherung gilt<br />

hier in jedem Fall.<br />

den <strong>Unfallkasse</strong>n versichert?<br />

Dies ist grundsätzlich richtig. Der Versicherungsschutz<br />

im Rahmen der Schülerunfallversicherung<br />

besteht aber nur für<br />

schulische Veranstaltungen, die im organisatorischen<br />

Verantwortungsbereich der<br />

Schule durchgeführt werden. Für Ferienjobs<br />

und Praktika, die sich die Schüler<br />

selbst auswählen, besteht dieser Verantwortungsbereich<br />

der Schule nicht.<br />

Schülerinnen und Schüler sind also<br />

bei ihren Ferienjobs in den Unternehmen<br />

genauso gesetzlich gegen Arbeitsunfälle<br />

geschützt, wie die anderen Beschäftigten<br />

auch. Statt bei der <strong>Unfallkasse</strong> sind sie<br />

unter Umständen bei einer BG versichert.<br />

Sie erhalten im Schadensfall die gleichen<br />

Leistungen wie reguläre Arbeitnehmer von<br />

der für den Betrieb zuständigen BG. Der<br />

Versicherungsschutz gilt auch auf allen<br />

erforderlichen Wegen von und zur Firma.<br />

Sie beschäftigen Ferienjobber?<br />

Auch kommunale und staatliche Einrichtungen<br />

in <strong>Hessen</strong> bieten zahlreiche Möglichkeiten<br />

für Ferienjobs: Als Aushilfe im<br />

gemeindlichen Bauhof, in der Gemeinde-,<br />

Stadt- oder Kreisverwaltung, dem städtischen<br />

Schwimmbad oder als Betreuer<br />

bei gemeindlichen Ferienspielen. Für alle<br />

Einrichtungen und Betriebe, die von der<br />

öffentlichen Hand geführt sind, ist die<br />

UKH zuständig.<br />

Eine vorherige Anmeldung ist für den<br />

Versicherungsschutz nicht erforderlich.<br />

Der Versicherungsschutz besteht „kraft<br />

Gesetzes“ und kostet die öffentlichen<br />

Institutionen keine zusätzlichen Beiträge.<br />

Jobben ja –<br />

aber bitte mit Sicherheit!<br />

Aus Erfahrung wissen wir, dass jeder,<br />

der neu an einen Arbeitsplatz kommt, ein<br />

höheres Unfallrisiko trägt als die „alten<br />

Hasen“. Damit der Job nicht vorzeitig<br />

durch einen Unfall beendet wird, sollten<br />

gerade Aushilfen und Ferienjobber in<br />

die örtlichen Gegebenheiten und Arbeitsabläufe<br />

ausführlich eingewiesen werden.<br />

Genaue Erläuterungen über die Handhabung<br />

technischer Geräte und die<br />

bestehenden Sicherheitsbestimmungen<br />

haben schon viele Unfälle verhindert.<br />

So erhalten sich beide Seiten die Freude<br />

am Ferienjob!<br />

Informationen zum Versicherungsschutz<br />

enthält das gemeinsame Faltblatt<br />

der Spitzenverbände der deutschen<br />

Unfallversicherung „Gesetzliche Unfallversicherung<br />

beim Ferienjob“. Sie können<br />

es unter www.unfallkassen.de/publikationen<br />

downloaden. Und nun viel Spaß<br />

beim Geldverdienen!<br />

Unser Plus –<br />

die optimale Beratung<br />

Haben Sie Fragen zum Umfang des Versicherungsschutzes<br />

oder zu den Leistungen<br />

der gesetzlichen Unfallversicherung?<br />

Rufen Sie uns an! Gerne bieten wir Ihnen<br />

auch eine ausführliche persönliche Beratung<br />

zu allen Fragen rund um die Beschäftigung<br />

von Praktikanten, Ferienjobbern<br />

oder studentischen Aushilfen. Terminvereinbarung<br />

unter 069 29972-450.<br />

Alex Pistauer 069 29972-300<br />

a.pistauer@ukh.de

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