<strong>FachgruppEnNews</strong> 26 Juwelen- und uhrenhandel stEuErn unD rEcht FörDErungEn Die steuerliche behandlung von „abfertigungen“ Bezüge, die dem Dienstnehmer im Rahmen von sozialplänen bei oder nach Beendigung des Dienstverhältnisses zukommen, unterliegen einer besonderen Besteuerung. Für die Art der Versteuerung der sozialplanzahlung ist dabei primär bedeutsam, ob das Dienstverhältnis vor oder nach dem 1. Jänner 2003 begonnen h<strong>at</strong>. Für Dienstverhältnisse, die vor dem 1. Jänner 2003 (im System „Abfertigung alt“) begonnen haben, gilt Folgendes: Bezüge aufgrund von Sozialplänen werden grundsätzlich, gleich wie eine freiwillige Abfertigung nach „altem Abfertigungsrecht“, mit 6% besteuert. Die Jahresviertel und Jahreszwölftelregelung findet dabei analog Anwendung. Dies allerdings nur insoweit, als das Viertel bzw. Zwölftel nicht bereits durch t<strong>at</strong>sächliche freiwillige Abfertigungen oder andere beendigungskausale Bezüge ausgeschöpft wurde. Fallen solche Bezüge nämlich neben den Sozialplanzahlungen an, reduzieren sie das begünstigte Ausmaß vorrangig. Zusätzlich wird jener Teil des Sozialplanbezuges, der die Begünstigung übersteigt, bis zu einem Betrag von € 22.000, nur mit der Hälfte des Steuers<strong>at</strong>zes, der sich bei gleichmäßiger Verteilung des Bezugs auf die Mon<strong>at</strong>e des Kalenderjahres ergibt, belastet. Darüber hinausgehende Bezugsanteile werden wie ein laufender Bezug mit dem normalen Tarif versteuert. Sie erhöhen nicht das Jahressechstel. Beispiel: Besteuerung einer Sozialplanzahlung (bei System „Abfertigung alt“): Der Dienstnehmer bekommt einen Bezug im Rahmen eines Sozialplans in Höhe von € 40.000,, das offene Viertel beträgt € 4.000,. neuer Erlass bringt rechtssicherheit bei der nutzung von registrierkassen und Kassensystemen Das Bundesministerium für Finanzen h<strong>at</strong> per erlass vom 28. Dezember 2011 die Kassenrichtlinie 2012 veröffentlicht. Bei der Nutzung von Registrierkassen und Kassensystemen sind im Bereich der Grundaufzeichnungen und der Losungsermittlung eine Reihe von Vorschriften zu beachten. In der Kassenrichtlinie 2012 sollen nun Fragestellungen zur Ordnungsmäßigkeit von Kassensystemen, die in Folge der fortschreitenden technischen Entwicklung und gesetzlicher Änderungen bei den Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten vermehrt auftreten, beantwortet werden. In der Richtlinie werden die verschiedenen Arten von Registrierkassen und Kassensystemen typisiert und es wird näher beschrieben, welche Funktionalitäten, Aufzeichnungen und sonstigen Kriterien bei der Nutzung von Kassen je nach Typ zu beachten sind, um die Grundsätze der Ordnungsmäßigkeit zu erfül len. Klargestellt wird, dass einzelne Kassen Typen (Typ 2a und Typ 2b) nicht den Erfordernissen der Prüfbarkeit bzw. den Anforderungen der Ordnungsmäßigkeit entsprechen. Wir weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Richtlinie auf der geltenden Rechtslage basiert und keine gesetzlichen oder verordnungsmäßigen Bestimmungen neu geschaffen oder verschärft wurden. Durch die einheitliche Regelung soll die Rechtssicherheit für Unternehmen und Kassenanbieter und Kassenhersteller erhöht und eine Basis für eine einheitliche Verwaltungspraxis im Sinn der Gleichmäßigkeit der Besteuerung geschaffen werden. Eine Zertifizierung einzelner Kassentypen oder bestimmter Kassen durch das BMF ist nicht vorgesehen. Eine vollständige und ordnungsgemäße Erfassung der Grundaufzeichnungen bzw. D<strong>at</strong>en muss sobald als möglich, jedenfalls jedoch bis Ende 2012 geschaffen werden. www.<strong>wko</strong>.<strong>at</strong>, Suchbegriff: Kassenrichtlinie Lösung: € 4.000, werden mit 6% besteuert. Von den restlichen € 36.000, werden € 22.000, mit dem Hälftesteuers<strong>at</strong>z versteuert. Die übrigen € 14.000, werden als laufender Bezug versteuert. Für Dienstverhältnisse, die nach dem 1. Jänner 2003 (System „Abfertigung neu“) begonnen haben, entfällt die Begünstigung der 6%igen Besteuerung. Bis zu einem Betrag von € 22.000, kommt der Hälftesteuers<strong>at</strong>z zum Tragen, darüber hinausgehende Bezüge gelten als laufende Bezüge, die mit dem normalen Lohnsteuertarif versteuert werden. Beispiel: Besteuerung einer Sozial planzahlung (bei „Abfertigung neu“): Der Dienstnehmer bekommt einen Bezug im Rahmen eines Sozialplans in Höhe von € 40.000,, davon werden € 22.000, mit dem Hälftesteuers<strong>at</strong>z besteuert, die restlichen € 18.000,- werden als laufender Bezug versteuert. WEitErbiLDung: strich- und galvanicseminare 2012 Der Goldankauf nimmt in der Branche einen immer höheren Stellenwert ein. Um die Qualität für den Händler und den Kunden auf dem in unserer Branche vorausgesetzten hohen Niveau zu halten, plant das Gremium für 2012 Strich seminare und GalvanicSeminare. Sobald exakte Termine feststehen, werden wir Sie extra dazu einladen. aws stellt Förderungen für Jungunternehmerinnen um JungunternehmerInnen werden von der aws durch nicht rückzahlbare Prämien und Haftungen bei der Gründung bzw. Betriebsübernahmen unterstützt. Die Wahl des geeigneten Förderinstruments ist u. A. von der Höhe der förderbaren Investitionskosten abhängig. Teilweise sind die Förderungen untereinander kombinierbar. Die Jungunternehmerförderung für Tourismus- und Freizeitwirtschaft bleibt unverändert. Voraussetzungen: • Erstmalige wirtschaftliche Selbständigkeit (oder keine wirtschaftlich selbständige Tätigkeit innerhalb der letzten 5 Jahre) • Gründung / Übernahme eines kleinen Unternehmens LEhrLingE • Betriebsgründung/übernahme erfolgte längstens 3 Jahre vor Einreichung • Betrieb ist nicht der Tourismus- und Freizeitwirtschaft zuzuordnen Förderfähige Kosten: • Nicht rückzahlbare Prämien für aktivierungsfähige Investitionen und geringwertige Wirtschaftsgüter • Haftungsübernahmen für Investitionen, Übernahmekosten, Betriebsmittel Jungunternehmer-Scheck Investitions kosten: ab 5.000 EUR bis 20.000 EUR, Zuschusshöhe: 1.000 EUR (jährlich ausnutzbar) Jungunternehmer-Prämie zum ERP-Kleinkredit Investitionskosten: ab 20.000 EUR bis 100.000 EUR Zuschusshöhe: 5 % Prämie, wenn ERP-Kleinkredit gewährt wird (jährlich ausnutzbar) Jungunternehmer-Topprämie Investitionskosten: ab 100.000 EUR bis 750.000 EUR, Zuschusshöhe: 10 % Prämie Jungunternehmer-Haftung Investitionskosten: bis 600.000 EUR Haftungsquote: 80 % wkw.<strong>at</strong>, Suchbegriff: Jungunternehmerförderung Das Landesgremium <strong>Wien</strong> des Juwelen- und uhrenhandels unterstützt die fachliche ausbildung der Lehrlinge Um die fachliche Ausbildung der Lehrlinge im Bereich Juwelen und Uhrenhandel noch zu verbessern, h<strong>at</strong> das Gremium bis jetzt insgesamt 18 Sachbücher gekauft und den Lehrlingen kostenlos zur Verfügung gestellt Übergabe 2010: Mag. Wieser, Mag. Janaczek (rechts außen) und Schüler (Edelsteine und Schmucksteine von Walter Schumann). Initiiert wurde dies durch den Lehrbeauftragten des Gremiums, Herrn Mag. Markus Wieser (Felber‘s Nachfolger). Für den Jahrgang 2010 wurden insgesamt 13 7 Bücher zur Verfügung gestellt und von Herrn Mag. Wieser persönlich übergeben. Im Oktober diesen Jahres übergab Herr Mag. Markus Wieser weitere 5 weitere Exemplare der Bücher für den Jahrgang 2011. Übergabe 2011: Direktor Fischer, Mag. Thielmann, Dipl.Päd. Schneider, Mag. Wieser und Schüler