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Mitarbeiterkonzept farbig - Arbeiten in der Altenpflege

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Ausbildungskostenübernahme<br />

Wir übernehmen das Schulgeld und die Prüfungsgebühren unserer Auszubildenden, wenn<br />

diese m<strong>in</strong>d. zwölf Monate nach <strong>der</strong> Beendigung <strong>der</strong> Ausbildung bei uns weiterbeschäftigt s<strong>in</strong>d.<br />

Sollte dies nicht <strong>der</strong> Fall se<strong>in</strong>, muss <strong>der</strong> Mitarbeiter die Kosten zurückerstatten. Sollten wir den<br />

Auszubildenden nach <strong>der</strong> Ausbildung nicht übernehmen, muss er die Ausbildungskosten<br />

selbstverständlich nicht zurückzahlen.<br />

MITEINANDER<br />

Arbeitsplatzgestaltung<br />

Die Arbeitsplatzgestaltung erfolgt unter Beachtung ergonomischer Grundsätze wie<br />

Arbeitsphysiologie, Bewegungstechnik und Arbeitssicherheit. Der Bewegungsablauf soll so<br />

gestaltet werden, dass die Arbeit für den Mitarbeiter vere<strong>in</strong>facht und die körperliche Belastung<br />

reduziert wird. Durch regelmäßige Arbeitsplatzbegehungen können potentielle<br />

Gefährdungsstellen erkannt und behoben werden.<br />

Arbeitssicherheit<br />

Nach dem Arbeitsschutzgesetz ist <strong>der</strong> Arbeitgeber verpflichtet, die Sicherheit und Gesundheit<br />

des Mitarbeiters zu gewährleisten und zu för<strong>der</strong>n. Zu diesem Zweck wurde e<strong>in</strong>e externe<br />

Sicherheitsfachkraft beauftragt. Zusätzlich s<strong>in</strong>d verschiedene Mitarbeiter zu<br />

Sicherheitsbeauftragten geschult. In Zusammenarbeit mit e<strong>in</strong>em Betriebsarzt kümmern wir uns<br />

um die Gesundheitsvorsorge <strong>der</strong> Mitarbeiter. Die Unfallverhütungsvorschriften werden streng<br />

e<strong>in</strong>gehalten und es f<strong>in</strong>den immer wie<strong>der</strong> Schulungen zur Gefährdungsvermeidung statt. Zur<br />

Umsetzung <strong>der</strong> Standards zur Hygiene gibt es <strong>in</strong> je<strong>der</strong> E<strong>in</strong>richtung e<strong>in</strong>en Hygienebeauftragten.<br />

Gleichbehandlung<br />

Nach dem Allgeme<strong>in</strong>en Gleichbehandlungsgesetz (AGG) darf e<strong>in</strong> Mitarbeiter we<strong>der</strong> e<strong>in</strong>e<br />

unmittelbare noch mittelbare Benachteiligung aufgrund <strong>der</strong> Rasse, <strong>der</strong> ethnischen Herkunft,<br />

des Geschlechtes, <strong>der</strong> Religion o<strong>der</strong> Weltanschauung, e<strong>in</strong>er Beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ung, des Alters o<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />

sexuellen Identität erfahren. Zu e<strong>in</strong>er Benachteiligung zählen auch Belästigung, sexuelle<br />

Belästigung und die Anweisung zu e<strong>in</strong>er Benachteiligung. Die Nicht-Berücksichtigung dieser<br />

Merkmale bei <strong>der</strong> Personalauswahl, E<strong>in</strong>stellungsbed<strong>in</strong>gungen, beim beruflichen Aufstieg, bei<br />

Beschäftigungs- und Arbeitsbed<strong>in</strong>gungen e<strong>in</strong>schließlich Arbeitsentgelt und<br />

Entlassungsbed<strong>in</strong>gungen ist für uns selbstverständlich.<br />

Karriereplanung<br />

Mit geeigneten, ambitionierten Mitarbeitern soll bereits frühzeitig e<strong>in</strong>e gezielte Planung des<br />

Karrierewegs erfolgen. Regelmäßige Gespräche mit dem Mitarbeiter gewährleisten, dass die<br />

Planung von Arbeitgeber und Arbeitnehmer laufend übere<strong>in</strong>stimmt. Die Unterstützung <strong>der</strong><br />

Mitarbeiter <strong>in</strong> ihrer professionellen und persönlichen Entwicklung ermöglicht, Leistungs- und<br />

Kernkompetenzträger langfristig an das Unternehmen zu b<strong>in</strong>den.

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