Mitarbeiterkonzept farbig - Arbeiten in der Altenpflege
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Ausbildungskostenübernahme<br />
Wir übernehmen das Schulgeld und die Prüfungsgebühren unserer Auszubildenden, wenn<br />
diese m<strong>in</strong>d. zwölf Monate nach <strong>der</strong> Beendigung <strong>der</strong> Ausbildung bei uns weiterbeschäftigt s<strong>in</strong>d.<br />
Sollte dies nicht <strong>der</strong> Fall se<strong>in</strong>, muss <strong>der</strong> Mitarbeiter die Kosten zurückerstatten. Sollten wir den<br />
Auszubildenden nach <strong>der</strong> Ausbildung nicht übernehmen, muss er die Ausbildungskosten<br />
selbstverständlich nicht zurückzahlen.<br />
MITEINANDER<br />
Arbeitsplatzgestaltung<br />
Die Arbeitsplatzgestaltung erfolgt unter Beachtung ergonomischer Grundsätze wie<br />
Arbeitsphysiologie, Bewegungstechnik und Arbeitssicherheit. Der Bewegungsablauf soll so<br />
gestaltet werden, dass die Arbeit für den Mitarbeiter vere<strong>in</strong>facht und die körperliche Belastung<br />
reduziert wird. Durch regelmäßige Arbeitsplatzbegehungen können potentielle<br />
Gefährdungsstellen erkannt und behoben werden.<br />
Arbeitssicherheit<br />
Nach dem Arbeitsschutzgesetz ist <strong>der</strong> Arbeitgeber verpflichtet, die Sicherheit und Gesundheit<br />
des Mitarbeiters zu gewährleisten und zu för<strong>der</strong>n. Zu diesem Zweck wurde e<strong>in</strong>e externe<br />
Sicherheitsfachkraft beauftragt. Zusätzlich s<strong>in</strong>d verschiedene Mitarbeiter zu<br />
Sicherheitsbeauftragten geschult. In Zusammenarbeit mit e<strong>in</strong>em Betriebsarzt kümmern wir uns<br />
um die Gesundheitsvorsorge <strong>der</strong> Mitarbeiter. Die Unfallverhütungsvorschriften werden streng<br />
e<strong>in</strong>gehalten und es f<strong>in</strong>den immer wie<strong>der</strong> Schulungen zur Gefährdungsvermeidung statt. Zur<br />
Umsetzung <strong>der</strong> Standards zur Hygiene gibt es <strong>in</strong> je<strong>der</strong> E<strong>in</strong>richtung e<strong>in</strong>en Hygienebeauftragten.<br />
Gleichbehandlung<br />
Nach dem Allgeme<strong>in</strong>en Gleichbehandlungsgesetz (AGG) darf e<strong>in</strong> Mitarbeiter we<strong>der</strong> e<strong>in</strong>e<br />
unmittelbare noch mittelbare Benachteiligung aufgrund <strong>der</strong> Rasse, <strong>der</strong> ethnischen Herkunft,<br />
des Geschlechtes, <strong>der</strong> Religion o<strong>der</strong> Weltanschauung, e<strong>in</strong>er Beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ung, des Alters o<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />
sexuellen Identität erfahren. Zu e<strong>in</strong>er Benachteiligung zählen auch Belästigung, sexuelle<br />
Belästigung und die Anweisung zu e<strong>in</strong>er Benachteiligung. Die Nicht-Berücksichtigung dieser<br />
Merkmale bei <strong>der</strong> Personalauswahl, E<strong>in</strong>stellungsbed<strong>in</strong>gungen, beim beruflichen Aufstieg, bei<br />
Beschäftigungs- und Arbeitsbed<strong>in</strong>gungen e<strong>in</strong>schließlich Arbeitsentgelt und<br />
Entlassungsbed<strong>in</strong>gungen ist für uns selbstverständlich.<br />
Karriereplanung<br />
Mit geeigneten, ambitionierten Mitarbeitern soll bereits frühzeitig e<strong>in</strong>e gezielte Planung des<br />
Karrierewegs erfolgen. Regelmäßige Gespräche mit dem Mitarbeiter gewährleisten, dass die<br />
Planung von Arbeitgeber und Arbeitnehmer laufend übere<strong>in</strong>stimmt. Die Unterstützung <strong>der</strong><br />
Mitarbeiter <strong>in</strong> ihrer professionellen und persönlichen Entwicklung ermöglicht, Leistungs- und<br />
Kernkompetenzträger langfristig an das Unternehmen zu b<strong>in</strong>den.