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Mai 2017

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Grabmale sind mehr als nur Steine, eiserne oder<br />

hölzerne Kreuze!<br />

Durch die Verwendung unterschiedlicher<br />

Materialien und die<br />

sich wandelnde Gestaltung in<br />

Form, Schrift und Symbolik, sind<br />

Grabmale Spiegel einer sich verändernden<br />

Kultur.<br />

Somit sind sie es wert, zumindest<br />

in Auswahl, als stumme Zeugen<br />

unserer Geschichte, erhalten zu<br />

werden. Diese Erkenntnis wird<br />

auch in den Friedhofsordnungen<br />

formuliert. So heißt es in der zurzeit<br />

gültigen Fassung für Schledehausen: „Künstlerisch oder<br />

historisch wertvolle Grabmale werden nach Möglichkeit von<br />

der Friedhofsverwaltung erhalten.“<br />

Wesentlich informativer, eindeutiger und vor allem verbindlicher<br />

liest sich eine diesbezügliche Regelung in der Friedhofsordnung<br />

von 1938: „Schutz der Grabdenkmäler Denkmäler<br />

und dergleichen dürfen vor Ablauf des Nutzungsrechtes<br />

nicht ohne Genehmigung des Kirchenvorstandes<br />

ent-fernt oder verändert werden. […]<br />

Künstlerisch oder geschichtlich wertvolle Denkmäler oder<br />

sol-che, die als besondere Eigenart des Kirchhofes aus früheren<br />

Zeiten zu gelten haben und Gräber von bedeutenden<br />

Persön-lichkeiten unterstehen dem besonderen Schutz des<br />

Kirchenvorstandes. Sie werden in einem Verzeichnis geführt<br />

und dürfen ohne Genehmigung des Kirchenvorstandes nicht<br />

entfernt werden.“<br />

Seit einiger Zeit schon treibt mich – nicht unbegründet – die<br />

Sorge um, dass nicht immer und überall nach dieser Vorschrift<br />

gehandelt wird.<br />

Mein Anliegen ist es nun, dass die für die Friedhöfe Verantwortlichen,<br />

eventuell unterstützt durch Fachleute aus dem<br />

kulturgeschichtlichen und heimatkundlichen Bereich, diskutieren,<br />

wie – falls noch nicht geschehen – nach dieser Vorgabe<br />

verfahren werden soll.<br />

Vorausschauend sollte dabei nicht außer Acht gelassen werden,<br />

dass auch Grabmale, die für die Gegenwart besonders<br />

charakteristisch erscheinen, zumindest unter vorläufigen<br />

Schutz gestellt werden. Ansonsten werden womöglich,<br />

wenn die Liegezeit abgelaufen ist, Grabmale entfernt, die<br />

als besonders kennzeichnend für unsere Zeit einzuschätzen<br />

wären. Zu der Frage, wo die erhaltenswerten Denkmale einen<br />

würdi-gen Platz finden, könnte ich mir vorstellen, ein<br />

sogenanntes Lapidarium einzurichten. Darunter wird eine<br />

Sammlung alter Grabsteine verstanden. Für ein solches Lapidarium<br />

würden sich beispielsweise freie oder freiwerdende<br />

Flächen innerhalb der Friedhöfe anbieten.<br />

Es wäre zu begrüßen, wenn sich aus dieser Anregung eine<br />

allgemeine Diskussion ergeben würde.<br />

Paul-Walter Wahl<br />

Schledehausen<br />

Die nächste Ausgabe erscheint am<br />

30. Juni <strong>2017</strong><br />

Anzeigen- u. Redaktionsschluss<br />

für die nächste Ausgabe des<br />

Bissendorfer Blickpunkts ist der<br />

07. Juni

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