Mai 2017
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Grabmale sind mehr als nur Steine, eiserne oder<br />
hölzerne Kreuze!<br />
Durch die Verwendung unterschiedlicher<br />
Materialien und die<br />
sich wandelnde Gestaltung in<br />
Form, Schrift und Symbolik, sind<br />
Grabmale Spiegel einer sich verändernden<br />
Kultur.<br />
Somit sind sie es wert, zumindest<br />
in Auswahl, als stumme Zeugen<br />
unserer Geschichte, erhalten zu<br />
werden. Diese Erkenntnis wird<br />
auch in den Friedhofsordnungen<br />
formuliert. So heißt es in der zurzeit<br />
gültigen Fassung für Schledehausen: „Künstlerisch oder<br />
historisch wertvolle Grabmale werden nach Möglichkeit von<br />
der Friedhofsverwaltung erhalten.“<br />
Wesentlich informativer, eindeutiger und vor allem verbindlicher<br />
liest sich eine diesbezügliche Regelung in der Friedhofsordnung<br />
von 1938: „Schutz der Grabdenkmäler Denkmäler<br />
und dergleichen dürfen vor Ablauf des Nutzungsrechtes<br />
nicht ohne Genehmigung des Kirchenvorstandes<br />
ent-fernt oder verändert werden. […]<br />
Künstlerisch oder geschichtlich wertvolle Denkmäler oder<br />
sol-che, die als besondere Eigenart des Kirchhofes aus früheren<br />
Zeiten zu gelten haben und Gräber von bedeutenden<br />
Persön-lichkeiten unterstehen dem besonderen Schutz des<br />
Kirchenvorstandes. Sie werden in einem Verzeichnis geführt<br />
und dürfen ohne Genehmigung des Kirchenvorstandes nicht<br />
entfernt werden.“<br />
Seit einiger Zeit schon treibt mich – nicht unbegründet – die<br />
Sorge um, dass nicht immer und überall nach dieser Vorschrift<br />
gehandelt wird.<br />
Mein Anliegen ist es nun, dass die für die Friedhöfe Verantwortlichen,<br />
eventuell unterstützt durch Fachleute aus dem<br />
kulturgeschichtlichen und heimatkundlichen Bereich, diskutieren,<br />
wie – falls noch nicht geschehen – nach dieser Vorgabe<br />
verfahren werden soll.<br />
Vorausschauend sollte dabei nicht außer Acht gelassen werden,<br />
dass auch Grabmale, die für die Gegenwart besonders<br />
charakteristisch erscheinen, zumindest unter vorläufigen<br />
Schutz gestellt werden. Ansonsten werden womöglich,<br />
wenn die Liegezeit abgelaufen ist, Grabmale entfernt, die<br />
als besonders kennzeichnend für unsere Zeit einzuschätzen<br />
wären. Zu der Frage, wo die erhaltenswerten Denkmale einen<br />
würdi-gen Platz finden, könnte ich mir vorstellen, ein<br />
sogenanntes Lapidarium einzurichten. Darunter wird eine<br />
Sammlung alter Grabsteine verstanden. Für ein solches Lapidarium<br />
würden sich beispielsweise freie oder freiwerdende<br />
Flächen innerhalb der Friedhöfe anbieten.<br />
Es wäre zu begrüßen, wenn sich aus dieser Anregung eine<br />
allgemeine Diskussion ergeben würde.<br />
Paul-Walter Wahl<br />
Schledehausen<br />
Die nächste Ausgabe erscheint am<br />
30. Juni <strong>2017</strong><br />
Anzeigen- u. Redaktionsschluss<br />
für die nächste Ausgabe des<br />
Bissendorfer Blickpunkts ist der<br />
07. Juni