Tarifheft, Stand 01.05.2008 (Tarif 01.01.2007) - VVS® GmbH
Tarifheft, Stand 01.05.2008 (Tarif 01.01.2007) - VVS® GmbH
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K R A F T F A H R E R - S C H U T Z e . V . Automobilclub<br />
Uhlandstraße 7 · 80336 München · Postfach 15 12 20 · 80047 München<br />
Telefon (0 89) 5 39 81-0 · Telefax (0 89) 5 39 81-250<br />
A U X I L I A Rechtsschutz-Versicherungs-AG<br />
Uhlandstraße 7 · 80336 München · Postfach 15 02 20 · 80042 München<br />
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KS Versicherungs-AG<br />
Uhlandstraße 7 · 80336 München · Postfach 15 12 20 · 80047 München<br />
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T-001/05/2008<br />
<strong>Tarif</strong> <strong>01.01.2007</strong><br />
(ARB/2008)<br />
Kompetenz in Sachen Rechtsschutz.<br />
Ihr direkter Draht zum Mitgliederservice<br />
089 / 53 981 - 222<br />
Ihr direkter Draht für alle Rechtsfragen<br />
089 / 53 981 - 333<br />
24-Stunden-Service<br />
KRAFTFAHRER-SCHUTZ e.V. Automobilclub<br />
AUXILIA Rechtsschutz-Versicherungs-AG<br />
KS Versicherungs-AG
AUTOMOBILCLUB<br />
RECHTSSCHUTZ<br />
SCHUTZBRIEFE<br />
KRAFTFAHRER-SCHUTZ e.V. Automobilclub<br />
AUXILIA Rechtsschutz-Versicherungs-AG<br />
KS Versicherungs-AG
Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis<br />
Service . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4<br />
Bezirksdirektionen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5<br />
AUTOMOBILCLUB<br />
Allgemeine <strong>Tarif</strong>bestimmungen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9<br />
� Clubmitgliedschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10<br />
RECHTSSCHUTZ gemäß ARB/2008<br />
Allgemeine <strong>Tarif</strong>bestimmungen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15<br />
Rechtsschutz für Nichtselbständige<br />
� Verkehrs-Rechtsschutz (§ 21 Abs. 1, 4, 6 - 9 ARB u. Klausel 5). . . . . . . . 23<br />
� Verkehrs-Rechtsschutz für die Familie<br />
(§ 21 Abs. 1, 4, 6 - 9 ARB u. Klauseln 1, 5) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24<br />
� Fahrzeug-Rechtsschutz (§ 21 Abs. 3, 4, 7, 8 u. 10 ARB u. Klausel 5). . . . 25<br />
� Privat- und Berufs-Rechtsschutz<br />
(§ 25 ARB und Vorsorge-Rechtsschutz gemäß Klausel 4) . . . . . . . . . . . . 26<br />
� Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz<br />
(§ 26 ARB und Vorsorge-Rechtsschutz gemäß Klausel 4) . . . . . . . . . . . . 27<br />
� Spezial-Straf-Rechtsschutz für Nichtselbständige . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29<br />
� Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von Gebäuden,<br />
Wohnungen und Grundstücken (§ 29 ARB) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30<br />
� JURPRIVAT für Nichtselbständige . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32<br />
Rechtsschutz für Selbständige<br />
� Verkehrs-Rechtsschutz (§ 21 Abs. 1, 4, 6 - 9 ARB u. Klausel 5). . . . . . . . 34<br />
� Fahrzeug-Rechtsschutz (§ 21 Abs. 3, 4, 7, 8 u. 10 ARB u. Klausel 5). . . . 36<br />
� Fahrer-Rechtsschutz für Unternehmen/Behörden<br />
(§ 22 Abs. 2, 3 u. 5 ARB u. Klausel 5) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37<br />
� Privat-Rechtsschutz (§ 23 ARB) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38<br />
� Rechtsschutz für Firmen, Selbständige<br />
und freiberuflich Tätige (§ 24 ARB) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39<br />
� Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von Gebäuden,<br />
Wohnungen und Grundstücken (§ 29 ARB) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41<br />
� Vorsorge-Rechtsschutz<br />
beitragsfrei mitversichert!<br />
Rechtsschutz für Selbständige<br />
� Spezial-Rechtsschutz für Firmen, Selbständige und freiberuflich Tätige<br />
(§ 28 ARB und Vorsorge-Rechtsschutz gemäß Klausel 4) * . . . . . . . . . . 44<br />
� Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48<br />
� Versicherungs-Vertrags-Rechtsschutz für Firmen,<br />
Selbständige und freiberuflich Tätige (§ 28 a ARB). . . . . . . . . . . . . . . . . 49<br />
� Spezial-Straf-Rechtsschutz für Firmen, Selbständige<br />
und freiberuflich Tätige . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50<br />
� JURAFIRM für Firmen, Selbständige und freiberuflich Tätige * . . . . . 51<br />
� AUXILIA Forderungs-Rechtsschutz für Firmen, Selbständige und<br />
freiberuflich Tätige (für ausgewählte Berufsgruppen) . . . . . . . . . . . . . . . 53<br />
� JURATAXX für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Buchprüfer. . . . 54<br />
� AUXILIA Forderungs-Rechtsschutz<br />
für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Buchprüfer . . . . . . . . . . . . . . . 56<br />
� Rechtsschutz für weitere Inhaber oder Geschäftsführer . . . . . . . . . . . . . 57<br />
nneeu<br />
neeu<br />
Rechtsschutz für Heilwesenberufe<br />
� Spezial-Rechtsschutz für niedergelassene Ärzte und Heilwesenberufe<br />
(§ 28 ARB und Vorsorge-Rechtsschutz gemäß Klausel 4) . . . . . . . . . . . . 59<br />
� Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63<br />
� Regress-Rechtsschutz für Ärzte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64<br />
� Spezial-Straf-Rechtsschutz für niedergelassene Ärzte<br />
und Heilwesenberufe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65<br />
� JURAMED für niedergelassene Ärzte und Heilwesenberufe . . . . . . . . 66<br />
� AUXILIA Forderungs-Rechtsschutz<br />
für niedergelassene Ärzte und Heilwesenberufe. . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68<br />
� Rechtsschutz für weitere Inhaber bei Gemeinschaftspraxen . . . . . . . . . . 69<br />
neuu<br />
Rechtsschutz für Landwirte<br />
� Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz<br />
(§ 27 ARB und Vorsorge-Rechtsschutz gemäß Klausel 4) . . . . . . . . . . . . 71<br />
� Spezial-Straf-Rechtsschutz für Landwirte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 74<br />
� JURAGRAR für Landwirte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 75<br />
SCHUTZBRIEFE gemäß AB KS-Schutzbrief 2008<br />
� Allgemeine <strong>Tarif</strong>bestimmungen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 79<br />
� Schutzbriefe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 81<br />
� Vorsorge-Rechtsschutz<br />
beitragsfrei mitversichert!<br />
* mit Money-Service +
Service Bezirksdirektionen – für Sie vor Ort<br />
� Automobilclub<br />
Mitgliederservice Telefon (0 89) 5 39 81-222<br />
Telefax (0 89) 5 39 81-260 / 270<br />
E-Mail service@auxilia.de<br />
Leistungsabteilung Telefon (0 89) 5 39 81-201<br />
Telefax (0 89) 5 39 81-249<br />
E-Mail club@auxilia.de<br />
� Rechtsschutz<br />
Mitgliederservice Telefon (0 89) 5 39 81-222<br />
Telefax (0 89) 5 39 81-260 / 270<br />
E-Mail service@auxilia.de<br />
Leistungsabteilung<br />
Telefonische Beratung Telefon (0 89) 5 39 81-333<br />
durch unabhängige Telefax (0 89) 5 39 81-251<br />
Rechtsanwälte E-Mail leistung@auxilia.de<br />
� Schutzbrief<br />
Mitgliederservice Telefon (0 89) 5 39 81-222<br />
Telefax (0 89) 5 39 81-260 / 270<br />
E-Mail service@auxilia.de<br />
Leistungsabteilung Telefon (0 89) 5 39 81-200<br />
Telefax (0 89) 5 39 81-249<br />
E-Mail schutzbrief@auxilia.de<br />
� IT-Support<br />
Bei technischen Telefon (0 89) 5 39 81-230<br />
Fragen zur Software E-Mail ks-win@auxilia.de<br />
Bei nicht technischen<br />
Fragen zur Software<br />
wenden Sie sich bitte<br />
an Ihre zuständige<br />
Bezirksdirektion.<br />
www.auxilia.de<br />
Uhlandstraße 90 Telefon (0 30) 86 42 10 90<br />
10717 Berlin Telefax (0 30) 8 73 54 62<br />
E-Mail bd10@auxilia.de<br />
Borsteler Chaussee 49 Telefon (0 40) 51 49 19-77 / -78<br />
22453 Hamburg Telefax (0 40) 5 11 81 20<br />
E-Mail bd20@auxilia.de<br />
Großer Hillen 26 Telefon (05 11) 52 11 68 / 52 15 68<br />
30559 Hannover Telefax (05 11) 52 56 26<br />
E-Mail bd30@auxilia.de<br />
Kampstraße 42 Telefon (02 31) 16 46-11 / -17<br />
44137 Dortmund Telefax (02 31) 16 51 55<br />
E-Mail bd40@auxilia.de<br />
Rheinweg 67 Telefon (02 28) 23 08-07 / -09<br />
53129 Bonn Telefax (02 28) 23 41 09<br />
E-Mail bd50@auxilia.de<br />
Rheinallee 109 Telefon (0 61 31) 61 39-56 / -51<br />
55118 Mainz Telefax (0 61 31) 63 87 34<br />
E-Mail bd60@auxilia.de<br />
Pforzheimer Straße 338 Telefon (07 11) 85 04 94<br />
70499 Stuttgart Telefax (07 11) 81 89 67<br />
E-Mail bd72@auxilia.de<br />
Uhlandstraße 7 Telefon (0 89) 5 39 81-164 / -219<br />
80336 München Telefax (0 89) 5 39 81-249<br />
E-Mail bd81@auxilia.de<br />
Walter-Heinze-Straße 27 Telefon (03 41) 4 78 18-13 / -14<br />
04229 Leipzig Telefax (03 41) 4 78 18 90<br />
E-Mail bd90@auxilia.de<br />
4 5
AUTOMOBILCLUB<br />
KRAFTFAHRER-SCHUTZ e.V. Automobilclub
AUTOMOBILCLUB Allgemeine <strong>Tarif</strong>bestimmungen<br />
Zahlungsweise<br />
Die Beiträge sind im Voraus zu zahlen und dann weiter von Fälligkeit zu<br />
Fälligkeit.<br />
Beiträge<br />
Die im <strong>Tarif</strong> angegebenen Beiträge sind Jahresbeiträge. Der Ratenzahlungszuschlag<br />
beträgt 3 % bei halbjährlicher Zahlungsweise und 5 %<br />
bei vierteljährlicher Zahlungsweise.<br />
Ausfertigungsgebühren für Mitgliedschaftsbestätigungen, Beitragsrechnungen,<br />
Zweitschriften u.ä. werden nicht erhoben.<br />
Der erste Beitrag wird vom Vertragsbeginn bis zum Zeitpunkt der vereinbarten<br />
Fälligkeit erhoben.<br />
Geltungsbereich<br />
Europa, Anliegerstaaten des Mittelmeeres, Kanarische Inseln, Azoren<br />
und Madeira.<br />
Laufzeit<br />
Die Mitgliedschaft ist zunächst von Beginn an für 1 Jahr abgeschlossen<br />
(Mindestlaufzeit).<br />
Danach verlängert sie sich stillschweigend von Jahr zu Jahr, wenn sie<br />
nicht unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist vom Mitglied<br />
oder vom KRAFTFAHRER-SCHUTZ e.V. gekündigt wird.<br />
Das Beginndatum ist zugleich das Datum der Hauptfälligkeit. Eine hiervon<br />
abweichende Hauptfälligkeit ist gesondert zu beantragen und verlängert<br />
entsprechend die Mindestlaufzeit.<br />
9
AUTOMOBILCLUB Clubmitgliedschaften AUTOMOBILCLUB Clubleistungen<br />
�� Clubmitgliedschaft<br />
für Mitglieder, die auf sie zugelassenen Kraftfahrzeuge, auch wenn andere<br />
berechtigte Fahrer diese Fahrzeuge lenken, und alle übrigen von<br />
den Mitgliedern gefahrenen fremden Kraftfahrzeuge (z. B. Miet- oder<br />
Dienstfahrzeug). Dies gilt nicht für juristische Personen (hier ist für die<br />
Clubleistungen eine natürliche Person zu benennen) und bei gewerblicher<br />
Nutzung.<br />
Besonderer Hinweis<br />
Diese <strong>Tarif</strong>position gilt – soweit gewünscht – auch für weitere Inhaber<br />
oder Geschäftsführer.<br />
KS-Clubmitgliedschaft<br />
€ 27,—<br />
�� Clubmitgliedschaft für die Familie<br />
für<br />
– den Antragsteller,<br />
– den ehelichen/eingetragenen oder im Antrag genannten sonstigen<br />
Lebenspartner,<br />
– die minderjährigen Kinder,<br />
– die unverheirateten, nicht in einer eingetragenen oder sonstigen Lebenspartnerschaft<br />
lebenden volljährigen Kinder, jedoch längstens bis<br />
zu dem Zeitpunkt, in dem diese erstmalig eine auf Dauer angelegte<br />
berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt<br />
erhalten,<br />
– die im Haushalt des Mitglieds lebenden, dort gemeldeten und im Ruhestand<br />
befindlichen Eltern des Mitglieds/Lebenspartners.<br />
Besonderer Hinweis<br />
Die Anzahl der Familienmitglieder einschließlich Antragsteller ist anzugeben.<br />
Diese <strong>Tarif</strong>position gilt – soweit gewünscht – auch für weitere Inhaber<br />
oder Geschäftsführer.<br />
KS-Clubmitgliedschaft für die Familie<br />
€ 33,—<br />
Die KS-Clubleistungen<br />
Die Leistungen müssen innerhalb von 6 Monaten beantragt werden. Bei<br />
einem Ersatzanspruch an Dritte sowie bei Trunkenheit oder Vorsatz besteht<br />
keine Leistung.<br />
�� Wildschadenbeihilfe bis € 1.050,—<br />
im Kalenderjahr bei Zusammenstoß mit Wild oder jagdbarem Federwild<br />
sowie mit Pferden, Rindern, Schafen oder Ziegen.<br />
�� Abschleppbeihilfe bis € 65,—<br />
bei Panne oder Unfall.<br />
�� Pannenhilfe bis € 55,—<br />
bei Panne (die Pannenhilfe wird ggf. auf die Abschleppbeihilfe angerechnet).<br />
�� Pannen- und Abschleppdienst-Verzeichnis<br />
Verzeichnis der Abschlepp-Vertragsfirmen (freie Wahl des Abschleppunternehmens).<br />
�� Beihilfe für das Öffnen des Kraftfahrzeuges bis € 30,—<br />
im Kalenderjahr nach Schlüsselverlust oder Defekt des Schlosses/Schlüssels.<br />
�� Beihilfe zum Krankenrücktransport aus dem Ausland nach Unfall des Mitgliedes<br />
als Verkehrsteilnehmer bis € 1.050,—<br />
im Kalenderjahr bei ärztlich angeordnetem Rücktransport.<br />
�� Beihilfe für Berufskraftfahrer bis € 520,—<br />
bei arbeitsrechtlicher Regressmöglichkeit des Arbeitgebers aufgrund<br />
grob fahrlässig verursachten Verkehrsunfällen.<br />
�� Beihilfe für Helfer am Unfallort bis € 520,—<br />
im Kalenderjahr für Sachschäden infolge Bergung und Transport von<br />
Verkehrsunfallverletzten.<br />
�� Rechtshilfe bei aktiver Nebenklage bis € 5.200,—,<br />
wenn die Nebenklage gegen den Verkehrsunfallgegner zugelassen ist.<br />
10 11
AUTOMOBILCLUB Clubleistungen<br />
�� Unfallkrankengeld bis € 325,—<br />
erhalten KS-Mitglieder ab dem 31. Krankheitstag nach Unfall des Mitgliedes<br />
als Verkehrsteilnehmer (€ 6,50 tägl., max. 50 Tage).<br />
�� Unfallsterbegeld € 1.550,—<br />
nach Unfall des Mitgliedes als Verkehrsteilnehmer.<br />
�� Service bei Notfällen im Ausland<br />
– Benennung eines Rechtsanwaltes, Arztes, Krankenhauses, Dolmetschers,<br />
etc.<br />
– Beratung durch KS oder seinen 24-Stunden-Notruf-Service (z.B. nach<br />
Unfall, Panne, Diebstahl des Kfz, bei Krankheit oder Tod).<br />
�� Privater Beweissicherungsservice<br />
Vermittlung unabhängiger, qualifizierter Sachverständiger nach Verkehrsunfall.<br />
�� Mietwagen-Service<br />
Kooperationsvertrag mit der Sixt Autovermietung.<br />
�� Beratungsservice<br />
zur Förderung der Verkehrssicherheit, Verkehrserziehung und Verkehrsaufklärung<br />
sowie Fragen rund um das Kraftfahrzeug.<br />
�� KS-Notfall-Service<br />
- 24 Stunden-Notruf -<br />
�� KS-Reisedienst<br />
12<br />
RECHTSSCHUTZ<br />
AUXILIA Rechtsschutz-Versicherungs-AG
RECHTSSCHUTZ Allgemeine <strong>Tarif</strong>bestimmungen<br />
Vertragsgrundlagen<br />
Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungsbedingungen (AUXILIA ARB/2008,<br />
<strong>Stand</strong> 01.01.2008), Sonderbedingungen, Klauseln, gesetzliche Bestimmungen<br />
und die Bestimmungen des Antrages.<br />
Versicherungssumme<br />
Vereinbart gilt eine Versicherungssumme in unbegrenzter Höhe je<br />
Rechtsschutzfall unter Berücksichtigung der Gebührenordnungen und<br />
Kostengesetze, einschließlich der darlehensweisen Bereitstellung der<br />
Strafkaution.<br />
Zahlungsweise<br />
Die Versicherungsbeiträge sind im Voraus zu zahlen und dann weiter<br />
von Fälligkeit zu Fälligkeit.<br />
Beiträge<br />
Die im <strong>Tarif</strong> angegebenen Beiträge sind Jahresbeiträge.<br />
Die Versicherungsteuer, z.Zt. 19 %, ist in den Versicherungsbeiträgen<br />
enthalten.<br />
Der Ratenzahlungszuschlag beträgt 3 % bei halbjährlicher Zahlungsweise<br />
und 5 % bei vierteljährlicher Zahlungsweise.<br />
Ausfertigungsgebühren für Versicherungsscheine, Beitragsrechnungen,<br />
Zweitschriften u.ä. werden nicht erhoben.<br />
Der erste Beitrag wird vom Vertragsbeginn bis zum Zeitpunkt der vereinbarten<br />
Fälligkeit erhoben.<br />
Laufzeit<br />
Die Versicherungsverträge sind zunächst von Beginn an für 1 Jahr abgeschlossen<br />
(Mindestlaufzeit). Danach verlängern sie sich stillschweigend<br />
von Jahr zu Jahr, wenn sie nicht unter Einhaltung einer dreimonatigen<br />
Kündigungsfrist vom Versicherungsnehmer oder Versicherer schriftlich<br />
gekündigt werden. Die Versicherungsverträge enden außerdem mit<br />
dem Ausscheiden aus dem KRAFTFAHRER-SCHUTZ e.V.<br />
Das Beginndatum ist zugleich das Datum der Hauptfälligkeit. Eine hiervon<br />
abweichende Hauptfälligkeit ist gesondert zu beantragen und verlängert<br />
entsprechend die Mindestlaufzeit.<br />
15
RECHTSSCHUTZ Allgemeine <strong>Tarif</strong>bestimmungen RECHTSSCHUTZ Allgemeine <strong>Tarif</strong>bestimmungen<br />
Örtlicher Geltungsbereich<br />
Unter Versicherungsschutz fallen weltweit eintretende Rechtsschutzfälle,<br />
soweit die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Europa, den Anliegerstaaten<br />
des Mittelmeeres, auf den Kanarischen Inseln, den Azoren<br />
oder Madeira erfolgt und ein Gericht oder eine Behörde in diesem Bereich<br />
gesetzlich zuständig ist (oder zuständig wäre, wenn ein gerichtliches<br />
oder behördliches Verfahren eingeleitet werden würde).<br />
Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in ursächlichem Zusammenhang<br />
mit einer privaten Urlaubsreise (auch Aupair-Zeit oder<br />
Schüleraustausch) oder einer Dienst- oder Geschäftsreise und aus Verträgen,<br />
die über das Internet abgeschlossen wurden, besteht weltweit<br />
Rechtsschutz. Versetzungen oder Abordnungen gelten nicht als Dienstoder<br />
Geschäftsreisen. Rechtsschutz im erweiterten Geltungsbereich für<br />
Urlaubs-, Dienst- oder Geschäftsreisen besteht dann nicht, wenn eine<br />
versicherte Person die Staatsangehörigkeit eines betroffenen Staates<br />
besitzt oder dort ihren Wohnsitz hat.<br />
Wartezeiten<br />
Keine Wartezeit besteht im:<br />
– Schadenersatz-Rechtsschutz<br />
– Disziplinar- und <strong>Stand</strong>es-Rechtsschutz<br />
– Straf-Rechtsschutz<br />
– Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten<br />
– Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz<br />
– Beratungs- oder Mediations-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts-<br />
und Erbrecht<br />
– Rechtsschutz in Betreuungsverfahren<br />
– Daten-Rechtsschutz (Verteidigung)<br />
Besteht ein Vorsorge-Rechtsschutz, gelten für die neu hinzukommenden<br />
oder geänderten Risiken keine Wartezeiten.<br />
Keine Wartezeiten im Verkehrsbereich.<br />
Eine Wartezeit von drei Monaten besteht im:<br />
– Arbeits-Rechtsschutz<br />
– Gebäude, Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz<br />
– Vertrags-Rechtsschutz<br />
– Steuer-Rechtsschutz<br />
– Sozialgerichts-Rechtsschutz<br />
– Verwaltungs-Rechtsschutz<br />
Die Wartezeit entfällt, wenn für das gleiche Risiko bei einer anderen Gesellschaft<br />
ein gleichartiger Vertrag bestanden hat und das neue Vertragsverhältnis<br />
lückenlos an das Ende des Vorvertrages anschließt. Dies gilt<br />
auch, wenn der Antragsteller in einem Vertrag der Eltern bzw. des ehelichen/eingetragenen<br />
oder sonstigen Lebenspartners mitversichert war.<br />
Beitragsanpassung<br />
Gemäß § 10 AUXILIA ARB/2008 prüft ein unabhängiger Treuhänder jeweils<br />
zum 1. Juli eines jeden Jahres, ob und welche Beitragserhöhung<br />
zulässig oder welche Beitragsverminderung für den Versicherer verpflichtend<br />
ist.<br />
Rabatte<br />
Mengenrabatt bei:<br />
Verkehrs-Rechtsschutz (§ 21 Abs. 1, 4, 6 - 9 ARB/2008 u. Klausel 5)<br />
Fahrzeug-Rechtsschutz (§ 21 Abs. 3, 4, 7, 8 u. 10 ARB/2008 u. Klausel 5)<br />
Fahrer-Rechtsschutz für Unternehmen/Behörden<br />
(§ 22 Abs. 2, 3 u. 5 ARB/2008 u. Klausel 5)<br />
ab einem Jahresbeitrag von:<br />
€ 500,— 10 % € 1.500,— 20 %<br />
€ 1.000,— 15 % € 2.500,— 25 %<br />
Bestandsrabatt bei:<br />
Verkehrs-Rechtsschutz (§ 21 Abs. 1, 4, 6 - 9 ARB/2008 u. Klausel 5)<br />
Fahrzeug-Rechtsschutz (§ 21 Abs. 3, 4, 7, 8 u. 10 ARB/2008 u. Klausel 5)<br />
Fahrer-Rechtsschutz für Unternehmen/Behörden<br />
(§ 22 Abs. 2, 3 u. 5 ARB/2008 u. Klausel 5)<br />
Voraussetzung ist, dass mindestens 5 Kraftfahrzeuge oder 5 Fahrer versichert<br />
sind. Der Bestandsrabatt beträgt 10 %. Die Berechnung erfolgt<br />
nach Abzug eines eventuellen Mengenrabattes.<br />
Vorvertraglichkeit / Versichererwechsel<br />
Für die Bestimmung der Eintrittspflicht der AUXILIA im Falle eines Versichererwechsels<br />
gelten die Regelungen gemäß § 4 und § 4 a ARB.<br />
Zusätzlich erklärt die AUXILIA ihre Eintrittspflicht, wenn die Eintrittspflicht<br />
des Vorversicherers oder der AUXILIA gegeben ist, aber zwischen<br />
den Gesellschaften streitig ist, in wessen Vertragslaufzeit der Rechtsschutzfall<br />
eingetreten ist.<br />
16 17
RECHTSSCHUTZ Allgemeine <strong>Tarif</strong>bestimmungen RECHTSSCHUTZ Allgemeine <strong>Tarif</strong>bestimmungen<br />
Familiendefinition<br />
Soweit in den nachfolgend aufgeführten Rechtsschutzprodukten Familienangehörige<br />
mitversichert sind, bezieht sich dies auf den nachgenannten<br />
Personenkreis:<br />
a) der eheliche/eingetragene oder der im Versicherungsschein genannte<br />
sonstige Lebenspartner des Versicherungsnehmers,<br />
b) die minderjährigen Kinder,<br />
c) die unverheirateten, nicht in einer eingetragenen oder sonstigen Lebenspartnerschaft<br />
lebenden volljährigen Kinder, jedoch längstens bis<br />
zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche<br />
Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt<br />
erhalten,<br />
d) die im Haushalt des Versicherungsnehmers lebenden, dort gemeldeten<br />
und im Ruhestand befindlichen Eltern des Versicherungsnehmers/Lebenspartners.<br />
Die Mitversicherung des sonstigen Lebenspartners gemäß a) und der<br />
Eltern gemäß d) ist schriftlich zu beantragen. Bei nachträglicher Mitversicherung<br />
finden die Wartezeitbestimmungen Anwendung, soweit kein<br />
Vorsorge-Rechtsschutz besteht.<br />
Nichtselbständige/Selbständige<br />
Der Rechtsschutz für Nichtselbständige kann auch abgeschlossen werden,<br />
wenn der Antragsteller und/oder dessen ehelicher/eingetragener<br />
oder im Versicherungsschein genannter sonstiger Lebenspartner eine<br />
gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbständige Tätigkeit mit<br />
einem Gesamt-Bruttoumsatz bis zu € 20.000,— – bezogen auf das letzte<br />
Kalenderjahr – ausübt. Kein Versicherungsschutz besteht, unabhängig<br />
von der Umsatzhöhe, für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen<br />
im Zusammenhang mit einer selbständigen Tätigkeit.<br />
Liegt der Gesamt-Bruttoumsatz der versicherten Personen über<br />
€ 20.000,—, sind die entsprechenden <strong>Tarif</strong>positionen des Rechtsschutzes<br />
für Selbständige abzuschließen.<br />
Übersteigt oder unterschreitet der Gesamt-Bruttoumsatz während der<br />
Vertragslaufzeit den Wert von € 20.000,—, wandelt sich der Vertrag<br />
automatisch in einen vergleichbaren Rechtsschutz für Selbständige bzw.<br />
Nichtselbständige.<br />
Beamte und Angehörige des öffentlichen Dienstes<br />
Für die Anwendung des <strong>Tarif</strong>es für Beamte und Angehörige des öffentlichen<br />
Dienstes gelten die Bestimmungen des letztgültigen Positiv-/Negativ-Kataloges<br />
für die <strong>Tarif</strong>gruppe B der Kraftfahrt-Versicherung.<br />
Senioren (ohne Mindestalter!)<br />
Der <strong>Tarif</strong> für Senioren gilt unabhängig vom Alter und kann von nicht<br />
mehr erwerbstätigen Personen abgeschlossen werden.<br />
Der Arbeits-Rechtsschutz ist ausgeschlossen mit Ausnahme von Streitigkeiten<br />
aus dem Bezug einer betrieblichen Altersversorgung und als Arbeitgeber<br />
aus hauswirtschaftlichen Beschäftigungs- und Pflegeverhältnissen.<br />
Dies gilt auch für eventuell mitversicherte Personen.<br />
Besonderheit: Mitversichert sind die minderjährigen Enkelkinder sowie<br />
die unverheirateten, nicht in einer eingetragenen oder sonstigen Lebenspartnerschft<br />
lebenden volljährigen Enkelkinder, jedoch längstens<br />
bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche<br />
Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt<br />
erhalten.<br />
Singles<br />
Alle Personen, die weder in einer ehelichen/eingetragenen oder sonstigen<br />
Partnerschaft leben, können den Single-<strong>Tarif</strong> abschließen.<br />
Besonderheit: Mitversichert sind die Kinder und die Eltern auf Antrag lt.<br />
der Familiendefinition.<br />
Besonderer Hinweis: Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, der<br />
AUXILIA die Aufnahme der häuslichen Gemeinschaft mit einem<br />
ehelichen/eingetragenen oder sonstigen Lebenspartner anzuzeigen.<br />
Sind die Voraussetzungen für die Gewährung eines Singletarifes nicht<br />
mehr gegeben, wird der Normaltarif mit Zugang der Meldung berechnet.<br />
18 19
RECHTSSCHUTZ Allgemeine <strong>Tarif</strong>bestimmungen<br />
Definition zum Vorsorge-Rechtsschutz<br />
(Klausel zu §§ 25, 26, 27, 28, 29 sowie zum Rechtsschutz für weitere<br />
Inhaber/Geschäftsführer gemäß §§ 21, 23, 29 ARB, Klausel 4)<br />
Die Vorsorgeversicherung deckt automatisch noch nicht bekannte, später<br />
eintretende Veränderungen der Lebensumstände jeweils ab Entstehung<br />
ohne Wartezeit ab.<br />
Der Versicherungsnehmer sowie die Familienangehörigen sind auch<br />
dann versichert, wenn<br />
– ein weiteres gemäß dem <strong>Tarif</strong> der AUXILIA versicherbares Risiko erstmalig<br />
neu hinzukommt oder<br />
– ein Versicherter eine gemäß dem <strong>Tarif</strong> der AUXILIA versicherbare gewerbliche,<br />
freiberufliche oder sonstige selbständige Tätigkeit aufnimmt<br />
oder<br />
– die Voraussetzung für die Mitversicherung einer Person entsteht oder<br />
entfällt.<br />
In diesen Fällen besteht Versicherungsschutz ohne Wartezeit mit tariflich<br />
größtmöglichem Leistungsumfang und tariflich niedrigster Selbstbeteiligung.<br />
Versicherungsschutz besteht auch für vorbereitende Tätigkeiten<br />
im Hinblick auf das neue oder geänderte Risiko.<br />
Besondere Hinweise<br />
Der Versicherungsnehmer hat dem Versicherer das neue oder geänderte<br />
Risiko und dessen Beginn innerhalb eines Monats nach Zugang einer<br />
Aufforderung zur Dokumentierung und Beitragsberechnung anzuzeigen.<br />
Zeigt der Versicherungsnehmer das neue oder geänderte Risiko<br />
nicht innerhalb der Frist an, entfällt hierfür der Versicherungsschutz.<br />
Gleiches gilt, wenn der Versicherungsnehmer binnen zwei Wochen<br />
nach Zugang des neuen Versicherungsscheins seinen Widerruf in Textform<br />
erklärt.<br />
20<br />
RECHTSSCHUTZ Allgemeine <strong>Tarif</strong>bestimmungen<br />
Begriffsbestimmungen für Art und Verwendung von Kraftfahrzeugen<br />
Personenkraftwagen<br />
sind als Personenkraftwagen oder Kombinationskraftwagen zugelassene<br />
Kraftfahrzeuge mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrer-Vermietfahrzeugen.<br />
Krafträder<br />
mit Versicherungskennzeichen sind:<br />
1. Fahrräder mit Hilfsmotor (Hubraum nicht mehr als<br />
50 ccm und Geschwindigkeit nicht über 50 km/h) und<br />
2. Kleinkrafträder (Geschwindigkeit nicht über 50 km/h).<br />
mit amtlichen Kennzeichen sind:<br />
alle übrigen Krafträder (auch mit Beiwagen).<br />
Wohnmobile<br />
sind als solche zugelassene Kraftfahrzeuge.<br />
Taxen<br />
sind Personenkraftwagen, die der Unternehmer auf öffentlichen Straßen<br />
oder Plätzen bereitstellt und mit denen er Fahrten zu einem vom<br />
Fahrgast bestimmten Ziel ausführt.<br />
Mietwagen<br />
sind Personenkraftwagen, mit denen ein nach § 49 Abs. 4 Personenbeförderungsgesetz<br />
(PBefG) genehmigungspflichtiger Gelegenheitsverkehr<br />
gewerbsmäßig betrieben wird (unter Ausschluss der Taxen, Kraftomnibusse,<br />
Güterfahrzeuge und Selbstfahrer-Vermietfahrzeuge).<br />
Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen<br />
sind Kraftfahrzeuge, die für einen bestimmten Monatszeitraum (mindestens<br />
2 Monate, höchstens 11 Monate) zugelassen sind und nur<br />
innerhalb dieses Zulassungszeitraumes (Saison) im öffentlichen Straßenverkehr<br />
in Betrieb gesetzt werden dürfen.<br />
Versicherungsschutz besteht im Zulassungszeitraum für das Kraftfahrzeug<br />
und den Versicherungsnehmer als Fahrer fremder Fahrzeuge<br />
sowie bei der Teilnahme am öffentlichen und privaten Verkehr bei der<br />
Benutzung jeglicher Fortbewegungsmittel.<br />
21
RECHTSSCHUTZ Allgemeine <strong>Tarif</strong>bestimmungen<br />
Fortsetzung<br />
Begriffsbestimmungen für Art und Verwendung von Kraftfahrzeugen<br />
Selbstfahrer-Vermietfahrzeuge<br />
sind Kraftfahrzeuge, die gewerbsmäßig ohne Gestellung eines Fahrers<br />
vermietet werden.<br />
Kraftomnibusse<br />
sind Kraftfahrzeuge, die nach ihrer Bauart und Ausstattung zur Beförderung<br />
von mehr als neun Personen (einschließlich Fahrer) geeignet und<br />
bestimmt sind.<br />
Leasing-Fahrzeuge<br />
sind Selbstfahrer-Vermietfahrzeuge, die<br />
a) auf den Mieter zugelassen sind,<br />
b) bei fortdauernder Zulassung auf den Vermieter dem Mieter durch<br />
Vertrag mindestens sechs Monate überlassen werden.<br />
Zulassungspflichtige Sonderfahrzeuge und Arbeitsmaschinen<br />
sind Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart und ihren besonderen mit dem<br />
Fahrzeug fest verbundenen Einrichtungen zur Leistung von Arbeit (Arbeitsmaschinen),<br />
nicht zur Beförderung von Personen und Gütern, oder<br />
für andere begrenzte Funktionen (Sonderfahrzeuge) bestimmt und geeignet<br />
sind:<br />
Abschleppwagen, Ausstellungswagen, Bagger, Betonpumpenwagen,<br />
Elektro-Güterfahrzeuge, Elektro-Karren, Erd-Arbeitsmaschinen, Feuerwehrmannschafts-<br />
und -gerätewagen, Fernmeldewagen, Funkwagen<br />
(nicht Funkstreifenwagen), Gabelstapler, Geräteträger für die Landoder<br />
Forstwirtschaft, Hubstapler, Kanalreinigungswagen, Krankenwagen,<br />
Kranwagen, Lader, Leichenwagen, Mähdrescher, Messwagen,<br />
Milch-Sammeltankwagen, Müllwagen, Schlammsaugwagen, Straßenbaumaschinen,<br />
Straßenreinigungsmaschinen, Tieflader, Verkaufswagen,<br />
Werkstattwagen.<br />
Nicht als zulassungspflichtige<br />
Sonderfahrzeuge oder Arbeitsmaschinen gelten:<br />
Betontransportmischer, Kraftfahrzeug-Transporter, Kraftstoff-Kesselwagen,<br />
Milch- oder andere Tankwagen, Turmwagen. Diese Fahrzeuge<br />
werden als Nutzfahrzeuge tarifiert.<br />
22<br />
RECHTSSCHUTZ Für Nichtselbständige<br />
�� Verkehrs-Rechtsschutz (§ 21 Abs. 1, 4, 6 - 9 ARB/2008 u. Klausel 5)<br />
Versicherter Personenkreis<br />
Versichert ist der Versicherungsnehmer als Eigentümer, Halter, Fahrer<br />
oder Insasse aller bei Vertragsabschluss und während der Vertragsdauer<br />
auf ihn zugelassenen oder auf seinen Namen mit einem Versicherungskennzeichen<br />
versehenen Motorfahrzeuge zu Lande, die nicht gewerblich<br />
genutzt werden, als Erwerber solcher Fahrzeuge und als Mieter<br />
eines zum vorübergehenden Gebrauch gemieteten Selbstfahrer-Vermietfahrzeuges<br />
zu Lande.<br />
Sowohl der Versicherungsnehmer als auch die Familienangehörigen<br />
sind als Fahrer fremder, nicht auf sie zugelassener Fahrzeuge versichert.<br />
Darüber hinaus ist dieser Personenkreis bei der Teilnahme am öffentlichen<br />
und privaten Verkehr bei der Benutzung jeglicher Fortbewegungsmittel<br />
versichert.<br />
Mitversichert sind alle Personen als berechtigte Fahrer und berechtigte<br />
Insassen der versicherten, auf den Versicherungsnehmer zugelassenen<br />
Fahrzeuge.<br />
Besonderheiten<br />
Die AUXILIA versichert alle o.g. auf den Versicherungsnehmer zugelassenen<br />
Fahrzeuge zu einem Jahresbeitrag. Auf den Versicherungsnehmer<br />
zugelassene Anhänger und Wohnwagen sind ohne Mehrbeitrag mitversichert.<br />
Die Kennzeichenangabe der zu versichernden Fahrzeuge ist nicht erforderlich,<br />
auch nicht bei einem späteren Fahrzeugwechsel.<br />
Keine Wartezeiten im Verkehrsbereich.<br />
Für Nichtselbständige / Singles<br />
Mit € 250,— Selbstbeteiligung je Rechtsschutzfall € 34,—<br />
Mit € 150,— Selbstbeteiligung je Rechtsschutzfall € 45,—<br />
Ohne Selbstbeteiligung € 70,—<br />
Für Beamte und Angehörige des öffentlichen Dienstes / Senioren<br />
Mit € 250,— Selbstbeteiligung je Rechtsschutzfall € 31,—<br />
Mit € 150,— Selbstbeteiligung je Rechtsschutzfall € 42,—<br />
Ohne Selbstbeteiligung € 64,—<br />
23
RECHTSSCHUTZ Für Nichtselbständige<br />
�� Verkehrs-Rechtsschutz für die Familie<br />
(§ 21 Abs. 1, 4, 6 - 9 ARB/2008 u. Klauseln 1, 5)<br />
Versicherter Personenkreis<br />
Versichert sind der Versicherungsnehmer sowie die Familienangehörigen.<br />
Dieser Personenkreis ist versichert als Eigentümer, Halter, Fahrer oder<br />
Insasse aller bei Vertragsabschluss und während der Vertragsdauer auf<br />
ihn zugelassenen oder auf seinen Namen mit einem Versicherungskennzeichen<br />
versehenen Motorfahrzeuge zu Lande, die nicht gewerblich genutzt<br />
werden, als Erwerber solcher Fahrzeuge, als Mieter eines zum vorübergehenden<br />
Gebrauch gemieteten Selbstfahrer-Vermietfahrzeuges<br />
zu Lande, als Fahrer fremder, nicht auf ihn zugelassener Fahrzeuge<br />
sowie bei der Teilnahme am öffentlichen und privaten Verkehr bei der<br />
Benutzung jeglicher Fortbewegungsmittel.<br />
Mitversichert sind alle Personen als berechtigte Fahrer und Insassen der<br />
versicherten und zugelassenen Fahrzeuge.<br />
Besonderheiten<br />
Die AUXILIA versichert alle o.g. auf den versicherten Personenkreis zugelassenen<br />
Fahrzeuge zu einem Jahresbeitrag. Auf den versicherten Personenkreis<br />
zugelassene Anhänger und Wohnwagen sind ohne Mehrbeitrag<br />
mitversichert.<br />
Die Kennzeichenangabe der zu versichernden Fahrzeuge ist nicht erforderlich,<br />
auch nicht bei einem späteren Fahrzeugwechsel.<br />
Keine Wartezeiten im Verkehrsbereich.<br />
Für Nichtselbständige / Singles<br />
Mit € 250,— Selbstbeteiligung je Rechtsschutzfall € 68,—<br />
Mit € 150,— Selbstbeteiligung je Rechtsschutzfall € 82,—<br />
Ohne Selbstbeteiligung € 106,—<br />
Für Beamte und Angehörige des öffentlichen Dienstes / Senioren<br />
Mit € 250,— Selbstbeteiligung je Rechtsschutzfall € 62,—<br />
Mit € 150,— Selbstbeteiligung je Rechtsschutzfall € 76,—<br />
Ohne Selbstbeteiligung € 97,—<br />
24<br />
RECHTSSCHUTZ Für Nichtselbständige<br />
�� Fahrzeug-Rechtsschutz<br />
(§ 21 Abs. 3, 4, 7, 8 u. 10 ARB/2008 u. Klausel 5)<br />
Für PKWs, Kombis, Krafträder, Mofas, Mopeds, Wohnmobile ohne Vermietung.<br />
Versicherter Personenkreis<br />
Versichert ist der Versicherungsnehmer als Eigentümer, Halter, Fahrer,<br />
Mieter oder Entleiher des im Versicherungsschein bezeichneten Fahrzeuges<br />
(Kennzeichenangabe erforderlich).<br />
Sowohl der Versicherungsnehmer als auch die Familienangehörigen<br />
sind als Fahrer fremder, nicht auf sie zugelassener Fahrzeuge versichert.<br />
Darüber hinaus ist dieser Personenkreis bei der Teilnahme am öffentlichen<br />
und privaten Verkehr bei der Benutzung jeglicher Fortbewegungsmittel<br />
versichert.<br />
Mitversichert sind alle Personen als berechtigte Fahrer und berechtigte<br />
Insassen des im Versicherungsschein bezeichneten Fahrzeuges.<br />
Besonderheit<br />
Keine Wartezeiten im Verkehrsbereich.<br />
Je Fahrzeug<br />
Mit € 250,— Selbstbeteiligung je Rechtsschutzfall € 34,—<br />
Mit € 150,— Selbstbeteiligung je Rechtsschutzfall € 45,—<br />
Ohne Selbstbeteiligung € 70,—<br />
25
RECHTSSCHUTZ Für Nichtselbständige<br />
�� Privat- und Berufs-Rechtsschutz<br />
(§ 25 ARB/2008 und Vorsorge-Rechtsschutz gemäß Klausel 4)<br />
Versicherter Personenkreis<br />
Versichert sind der Versicherungsnehmer sowie die Familienangehörigen.<br />
Versicherungsschutz besteht für den privaten und beruflichen Lebensbereich.<br />
Besonderheit<br />
Inklusive Vorsorge-Rechtsschutz!<br />
Für Nichtselbständige<br />
Mit € 250,— Selbstbeteiligung je Rechtsschutzfall € 110,—<br />
Mit € 150,— Selbstbeteiligung je Rechtsschutzfall € 155,—<br />
Ohne Selbstbeteiligung € 202,—<br />
Für Singles<br />
Mit € 250,— Selbstbeteiligung je Rechtsschutzfall € 101,—<br />
Mit € 150,— Selbstbeteiligung je Rechtsschutzfall € 141,—<br />
Ohne Selbstbeteiligung € 202,—<br />
Für Senioren (ohne Berufs-Rechtsschutz)<br />
Mit € 250,— Selbstbeteiligung je Rechtsschutzfall € 78,—<br />
Mit € 150,— Selbstbeteiligung je Rechtsschutzfall € 92,—<br />
Ohne Selbstbeteiligung € 125,—<br />
Für Beamte und Angehörige des öffentlichen Dienstes<br />
Mit € 250,— Selbstbeteiligung je Rechtsschutzfall € 101,—<br />
Mit € 150,— Selbstbeteiligung je Rechtsschutzfall € 141,—<br />
Ohne Selbstbeteiligung € 174,—<br />
26<br />
RECHTSSCHUTZ Für Nichtselbständige<br />
�� Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz<br />
(§ 26 ARB/2008 und Vorsorge-Rechtsschutz gemäß Klausel 4)<br />
Versicherter Personenkreis<br />
Versichert sind der Versicherungsnehmer sowie die Familienangehörigen.<br />
Dieser Personenkreis ist versichert als Eigentümer, Halter, Fahrer oder<br />
Insasse aller bei Vertragsabschluss und während der Vertragsdauer auf<br />
ihn zugelassenen oder auf seinen Namen mit einem Versicherungskennzeichen<br />
versehenen Motorfahrzeuge zu Lande, zu Wasser und in der<br />
Luft sowie Anhänger und als Erwerber solcher Fahrzeuge, als Mieter<br />
eines zum vorübergehenden Gebrauch gemieteten Selbstfahrer-Vermietfahrzeuges,<br />
als Fahrer fremder, nicht auf ihn zugelassener Fahrzeuge<br />
sowie bei der Teilnahme am öffentlichen und privaten Verkehr bei<br />
der Benutzung jeglicher Fortbewegungsmittel.<br />
Mitversichert sind alle Personen als berechtigte Fahrer und Insassen der<br />
auf den versicherten Personenkreis zugelassenen Fahrzeuge.<br />
Besonderheiten<br />
Inklusive Vorsorge-Rechtsschutz!<br />
Auch im Verkehrsbereich sind die unverheirateten, nicht in einer eingetragenen<br />
oder sonstigen Lebenspartnerschaft lebenden volljährigen<br />
Kinder bis zu dem Zeitpunkt, in dem diese erstmalig eine auf Dauer angelegte<br />
berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes<br />
Entgelt erhalten, über den Vertrag der Eltern mitversichert.<br />
Keine Wartezeiten im Verkehrsbereich.<br />
27
RECHTSSCHUTZ Für Nichtselbständige<br />
�� Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz<br />
(§ 26 ARB/2008 und Vorsorge-Rechtsschutz gemäß Klausel 4)<br />
Für Nichtselbständige<br />
Mit € 250,— Selbstbeteiligung je Rechtsschutzfall € 119,—<br />
Mit € 150,— Selbstbeteiligung je Rechtsschutzfall € 172,—<br />
Ohne Selbstbeteiligung € 272,—<br />
Für Singles<br />
Mit € 250,— Selbstbeteiligung je Rechtsschutzfall € 109,—<br />
Mit € 150,— Selbstbeteiligung je Rechtsschutzfall € 158,—<br />
Ohne Selbstbeteiligung € 272,—<br />
Für Senioren (ohne Berufs-Rechtsschutz)<br />
Mit € 250,— Selbstbeteiligung je Rechtsschutzfall € 92,—<br />
Mit € 150,— Selbstbeteiligung je Rechtsschutzfall € 125,—<br />
Ohne Selbstbeteiligung € 169,—<br />
Für Beamte und Angehörige des öffentlichen Dienstes<br />
Mit € 250,— Selbstbeteiligung je Rechtsschutzfall € 109,—<br />
Mit € 150,— Selbstbeteiligung je Rechtsschutzfall € 158,—<br />
Ohne Selbstbeteiligung € 241,—<br />
28<br />
RECHTSSCHUTZ Für Nichtselbständige<br />
�� Spezial-Straf-Rechtsschutz für Nichtselbständige<br />
(gemäß Sonderbedingungen SSR/2008)<br />
Versicherter Personenkreis<br />
Versichert sind der Versicherungsnehmer sowie die Familienangehörigen<br />
im privaten und beruflichen Bereich in Ausübung einer nichtselbständigen<br />
Tätigkeit.<br />
Versicherungsschutz besteht für die Verteidigung im Straf-Rechtsschutz,<br />
im Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz und im Disziplinar- und<br />
<strong>Stand</strong>es-Rechtsschutz sowie für den Zeugenbeistand und für den Beistand<br />
im Verwaltungsrechtsverfahren.<br />
Kostenschutz besteht u.a. auch für Honorarvereinbarungen mit Rechtsanwälten<br />
und privat in Auftrag gegebene Sachverständigengutachten<br />
im Rahmen der bedingungsgemäßen Höchstentschädigungsgrenzen.<br />
Besonderer Hinweis<br />
Voraussetzung für den Abschluss dieses Rechtsschutzes ist der gleichzeitige<br />
Abschluss oder das Bestehen einer Privat- und Berufs- oder Privat-,<br />
Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz-Versicherung für Nichtselbständige<br />
(§§ 25, 26 ARB/2008) bei der AUXILIA.<br />
Beiträge<br />
Mit € 250,— Selbstbeteiligung je Rechtsschutzfall € 26,—<br />
Mit € 150,— Selbstbeteiligung je Rechtsschutzfall € 32,—<br />
Ohne Selbstbeteiligung € 44,—<br />
29
RECHTSSCHUTZ Für Nichtselbständige<br />
�� Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von Gebäuden,<br />
Wohnungen und Grundstücken (§ 29 ARB/2008)<br />
Versicherungsumfang<br />
Versicherungsschutz besteht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen<br />
aus Miet- und Pachtverhältnissen und aus dinglichen Rechten in der<br />
Eigenschaft als Eigentümer, Mieter, Pächter, Vermieter oder Verpächter.<br />
Besondere Hinweise<br />
Alle Wohneinheiten eines Objektes müssen versichert sein. Auch die<br />
vom Eigentümer selbstbewohnten Wohn- oder vermieteten gewerblichen<br />
Einheiten sind beitragspflichtig. Unentgeltlich überlassene Wohneinheiten<br />
sind beitragsfrei mitversichert.<br />
Ebenfalls mitversichert sind alle selbstgenutzten/gemieteten Garagen im<br />
Inland sowie alle zum vermieteten Objekt gehörende Garagen. Einzeln<br />
vermietete Garagen müssen separat versichert werden. Die Beiträge<br />
entnehmen Sie bitte unserer Angebots- und <strong>Tarif</strong>software oder erfragen<br />
Sie diese bei Ihrer zuständigen KS-Bezirksdirektion.<br />
Objekte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland sind nicht versicherbar.<br />
Es werden maximal 5 Wohneinheiten versichert.<br />
Für alle gemieteten/selbstbewohnten Wohnungen, Einfamilienhäuser<br />
im Inland<br />
Für die vermietete Einliegerwohnung im ansonsten selbstbewohnten<br />
Eigenheim (Voraussetzung: Das selbstbewohnte Eigenheim muss ebenfalls<br />
versichert sein.)<br />
Nur in Verbindung mit Privat- und Berufs-Rechtsschutz, Privat-, Berufsund<br />
Verkehrs-Rechtsschutz, den analogen Sondertarifen und<br />
JURPRIVAT.<br />
Beiträge<br />
Mit € 250,— Selbstbeteiligung je Rechtsschutzfall € 37,—<br />
Mit € 150,— Selbstbeteiligung je Rechtsschutzfall € 47,—<br />
Ohne Selbstbeteiligung € 66,—<br />
30<br />
RECHTSSCHUTZ Für Nichtselbständige<br />
�� Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von Gebäuden,<br />
Wohnungen und Grundstücken (§ 29 ARB/2008)<br />
Für vermietete Wohnung/Einfamilienhaus<br />
Nur in Verbindung mit Privat- und Berufs-Rechtsschutz, Privat-, Berufsund<br />
Verkehrs-Rechtsschutz, den analogen Sondertarifen und<br />
JURPRIVAT.<br />
Je Wohneinheit mit Jahresbruttomiete bis € 12.000,—<br />
Mit € 250,— Selbstbeteiligung je Rechtsschutzfall € 119,—<br />
Mit € 150,— Selbstbeteiligung je Rechtsschutzfall € 152,—<br />
Ohne Selbstbeteiligung € 233,—<br />
Je Wohneinheit mit Jahresbruttomiete über € 12.000,—<br />
Mit € 250,— Selbstbeteiligung<br />
je Rechtsschutzfall 2,0 % der Jahresbruttomiete/-pacht<br />
Mit € 150,— Selbstbeteiligung<br />
je Rechtsschutzfall 2,5 % der Jahresbruttomiete/-pacht<br />
Ohne Selbstbeteiligung 3,0 % der Jahresbruttomiete/-pacht<br />
Für gewerblich genutzte Objekte:<br />
als Vermieter oder Verpächter<br />
Je Objekt<br />
Mit € 500,— Selbstbeteiligung je Rechtsschutzfall<br />
2,9 % der Jahresbruttomiete/-pacht<br />
Mit € 250,— Selbstbeteiligung je Rechtsschutzfall<br />
Mindestbeitrag € 89,—<br />
3,9 % der Jahresbruttomiete/-pacht<br />
Mit € 150,— Selbstbeteiligung je Rechtsschutzfall<br />
Mindestbeitrag € 112,—<br />
4,9 % der Jahresbruttomiete/-pacht<br />
Ohne Selbstbeteiligung<br />
Mindestbeitrag € 137,—<br />
6,5 % der Jahresbruttomiete/-pacht Mindestbeitrag € 192,—<br />
Für unbebaute, nicht gewerblich genutzte Grundstücke:<br />
als Vermieter oder Verpächter<br />
als Eigentümer, Mieter, Pächter oder Nutzungsberechtigter<br />
Die Beiträge entnehmen Sie bitte unserer Angebots- und <strong>Tarif</strong>software<br />
oder erfragen Sie diese bei Ihrer zuständigen KS-Bezirksdirektion.<br />
31
RECHTSSCHUTZ Für Nichtselbständige<br />
�� J U R P R I V A T für Nichtselbständige<br />
Versicherungsumfang<br />
A. Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz<br />
(§ 26 ARB/2008 und Vorsorge-Rechtsschutz gemäß Klausel 4)<br />
B. Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von Gebäuden,<br />
Wohnungen und Grundstücken (§ 29 ARB/2008)<br />
für alle gemieteten/selbstbewohnten Wohnungen,<br />
Einfamilienhäuser im Inland<br />
C. Spezial-Straf-Rechtsschutz für Nichtselbständige<br />
(gemäß Sonderbedingungen SSR/2008)<br />
Besonderheit für Angestellte in Heilwesenberufen<br />
Rechtsschutzfälle aus einer vorübergehenden Praxisvertretung sowie<br />
aus einer nebenberuflichen Notarzttätigkeit sind mitversichert.<br />
Beiträge<br />
Mit fallender Selbstbeteiligung = € 400,— SB je Rechtsschutzfall € 157,—<br />
Mit fester Selbstbeteiligung = € 250,— SB je Rechtsschutzfall € 169,—<br />
32<br />
RECHTSSCHUTZ Für Nichtselbständige<br />
�� J U R P R I V A T für Nichtselbständige<br />
Entwicklung der Selbstbeteiligung nach schadenfreien Jahren:<br />
Die Selbstbeteiligung wird jeweils zur Hauptfälligkeit der Police festgestellt<br />
und gilt für ein Versicherungsjahr. Entscheidend dabei ist der Zeitpunkt<br />
der Schadenmeldung eintrittspflichtiger Rechtsschutzfälle.<br />
Eine Rückstufung in SB-Stufe 1 erfolgt, wenn zwischen der SB-Stufe 2<br />
und vor Ende der SB-Stufe 5 ein Schaden gemeldet wird, für den seitens<br />
der AUXILIA Eintrittspflicht besteht.<br />
Eine Rückstufung in SB-Stufe 4 erfolgt, wenn zwischen der SB-Stufe 6<br />
und vor Ende der SB-Stufe 10 ein Schaden gemeldet wird, für den seitens<br />
der AUXILIA Eintrittspflicht besteht.<br />
Nach Erreichen der SB-Stufe 11 bleibt die Selbstbeteiligung bei € 0,—;<br />
es erfolgt keine Rückstufung mehr.<br />
� 400,—<br />
� 300,—<br />
� 200,—<br />
Staffelung der Selbstbeteiligung<br />
� 100,—<br />
�0,—<br />
SB-Stufe: 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11<br />
Eine SB-Stufe entspricht einem Versicherungsjahr.<br />
33
RECHTSSCHUTZ Für Selbständige<br />
�� Verkehrs-Rechtsschutz (§ 21 Abs. 1, 4, 6 - 9 ARB/2008 u. Klausel 5)<br />
Versicherter Personenkreis<br />
Versichert ist der Versicherungsnehmer als Eigentümer, Halter, Fahrer<br />
oder Insasse aller bei Vertragsabschluss und während der Vertragsdauer<br />
auf ihn zugelassenen oder auf seinen Namen mit einem Versicherungskennzeichen<br />
versehenen Fahrzeuge zu Lande, als Erwerber solcher Fahrzeuge<br />
und als Mieter eines zum vorübergehenden Gebrauch gemieteten<br />
Selbstfahrer-Vermietfahrzeuges zu Lande.<br />
Sowohl der Versicherungsnehmer als auch die Familienangehörigen<br />
sind als Fahrer fremder, nicht auf sie zugelassener Fahrzeuge versichert.<br />
Darüber hinaus ist dieser Personenkreis bei der Teilnahme am öffentlichen<br />
und privaten Verkehr bei der Benutzung jeglicher Fortbewegungsmittel<br />
versichert.<br />
Mitversichert sind alle Personen als berechtigte Fahrer und berechtigte<br />
Insassen der auf den Versicherungsnehmer zugelassenen und versicherten<br />
Fahrzeuge zu Lande.<br />
Besonderheiten<br />
Auf den Versicherungsnehmer zugelassene Anhänger, Wohnwagen<br />
und Auflieger sind ohne Mehrbeitrag mitversichert.<br />
Der Versicherungsschutz kann auf gleichartige Fahrzeugarten entsprechend<br />
den u.g. <strong>Tarif</strong>positionen beschränkt werden.<br />
Keine Wartezeiten im Verkehrsbereich.<br />
Kennzeichenangaben entfallen.<br />
Besonderer Hinweis<br />
Ist der Versicherungsnehmer eine Firma, ist eine Person zu benennen,<br />
für die als Fahrer fremder Motorfahrzeuge Rechtsschutz besteht. Bei der<br />
Teilnahme am öffentlichen und privaten Verkehr sind diese Person<br />
sowie deren Familienangehörige bei der Benutzung jeglicher Fortbewegungsmittel<br />
versichert.<br />
34<br />
RECHTSSCHUTZ Für Selbständige<br />
�� Verkehrs-Rechtsschutz (§ 21 Abs. 1, 4, 6 - 9 ARB/2008 u. Klausel 5)<br />
Je Fahrzeug mit € 500,— mit € 250,— mit € 150,—<br />
Selbstbeteiligung Selbstbeteiligung Selbstbeteiligung<br />
je Rechtsschutzfall je Rechtsschutzfall je Rechtsschutzfall<br />
Fahrzeugart 1 € 29,— € 34,— € 45,—<br />
Fahrzeugart 2/3 € 29,— € 34,— € 45,—<br />
Fahrzeugart 4 € 92,— € 109,— € 129,—<br />
Fahrzeugart 5 € 126,— € 152,— € 182,—<br />
Fahrzeugart 6 € 182,— € 219,— € 255,—<br />
Fahrzeugart 7 € —,— € —,— € 23,—<br />
Fahrzeugart 1 = PKWs, Kombis, Krafträder, Mofas, Mopeds, Wohnmobile<br />
ohne Vermietung<br />
Fahrzeugart 2/3 = Nutzfahrzeuge bis 4 t Nutzlast, Omnibusse bis<br />
9 Sitze, PKW-Fahrschulfahrzeuge, Zugmaschinen,<br />
Traktoren, Sonderfahrzeuge (siehe Seite 22)<br />
Fahrzeugart 4 = Nutzfahrzeuge über 4 t Nutzlast, Sattelzugmaschinen,<br />
Fahrzeuge mit roten Kennzeichen<br />
Fahrzeugart 5 = Omnibusse über 9 Sitze<br />
Fahrzeugart 6 = Taxen, Mietwagen, Selbstfahrer-Vermietfahrzeuge,<br />
Wohnmobile mit Vermietung<br />
Fahrzeugart 7 = PKWs, Kombis, Krafträder, Mofas, Mopeds, Wohnmobile<br />
ohne Vermietung mit Saison-Kennzeichen<br />
(siehe Seite 21)<br />
35
RECHTSSCHUTZ Für Selbständige<br />
�� Fahrzeug-Rechtsschutz (§ 21 Abs. 3, 4, 7, 8 u. 10 ARB/2008 u. Klausel 5)<br />
Versicherter Personenkreis<br />
Versichert ist der Versicherungsnehmer als Eigentümer, Halter, Fahrer,<br />
Mieter oder Entleiher des im Versicherungsschein bezeichneten Fahrzeuges.<br />
Die Kennzeichenangabe ist erforderlich.<br />
Sowohl der Versicherungsnehmer als auch die Familienangehörigen<br />
sind als Fahrer fremder, nicht auf sie zugelassener Fahrzeuge versichert.<br />
Darüber hinaus ist dieser Personenkreis bei der Teilnahme am öffentlichen<br />
und privaten Verkehr bei der Benutzung jeglicher Fortbewegungsmittel<br />
versichert.<br />
Mitversichert sind alle Personen als berechtigte Fahrer und berechtigte<br />
Insassen des im Versicherungsschein bezeichneten Fahrzeuges.<br />
Besonderheit<br />
Keine Wartezeiten im Verkehrsbereich.<br />
Besonderer Hinweis<br />
Ist der Versicherungsnehmer eine Firma, ist eine Person zu benennen,<br />
für die als Fahrer fremder Motorfahrzeuge Rechtsschutz besteht. Bei der<br />
Teilnahme am öffentlichen und privaten Verkehr sind diese Person<br />
sowie deren Familienangehörige bei der Benutzung jeglicher Fortbewegungsmittel<br />
versichert.<br />
Beiträge je Fahrzeug/Fahrzeugart siehe Verkehrs-Rechtsschutz (Seite 35).<br />
36<br />
RECHTSSCHUTZ Für Selbständige<br />
�� Fahrer-Rechtsschutz für Unternehmen/Behörden<br />
(§ 22 Abs. 2, 3 u. 5 ARB/2008 u. Klausel 5)<br />
Versicherter Personenkreis<br />
Versichert sind die Kraftfahrer des Versicherungsnehmers als Fahrer<br />
nicht auf sie selbst zugelassener Fahrzeuge sowie bei der Teilnahme am<br />
öffentlichen und privaten Verkehr bei der Benutzung jeglicher Fortbewegungsmittel.<br />
Der Versicherungsschutz beschränkt sich auf die Ausübung der beruflichen<br />
Tätigkeit für den Versicherungsnehmer.<br />
Besonderheit<br />
Keine Wartezeiten im Verkehrsbereich.<br />
Besonderer Hinweis<br />
Alle beschäftigten Fahrer müssen versichert sein.<br />
Je Fahrer<br />
Mit € 500,— Selbstbeteiligung je Rechtsschutzfall € 23,—<br />
Mit € 250,— Selbstbeteiligung je Rechtsschutzfall € 32,—<br />
Mit € 150,— Selbstbeteiligung je Rechtsschutzfall € 39,—<br />
37
RECHTSSCHUTZ Für Selbständige<br />
�� Privat-Rechtsschutz (§ 23 ARB/2008)<br />
Versicherter Personenkreis<br />
Versichert sind der Versicherungsnehmer sowie die Familienangehörigen.<br />
Versicherungsschutz besteht für den privaten Lebensbereich und beruflichen<br />
Bereich in Ausübung einer nichtselbständigen Tätigkeit.<br />
Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit einer<br />
selbständigen oder freiberuflichen Tätigkeit ist vom Versicherungsschutz<br />
ausgeschlossen.<br />
Beiträge<br />
Mit € 500,— Selbstbeteiligung je Rechtsschutzfall € 112,—<br />
Mit € 250,— Selbstbeteiligung je Rechtsschutzfall € 139,—<br />
Mit € 150,— Selbstbeteiligung je Rechtsschutzfall € 180,—<br />
38<br />
RECHTSSCHUTZ Für Selbständige<br />
�� Rechtsschutz für Firmen, Selbständige und freiberuflich Tätige<br />
(§ 24 ARB/2008)<br />
ohne Vertrags-Rechtsschutz.<br />
Versicherter Personenkreis<br />
Versichert ist der Versicherungsnehmer mit seiner im Versicherungsschein<br />
angegebenen Betriebsart. Der Versicherungsschutz erstreckt sich<br />
auch auf die Arbeitnehmer des Versicherungsnehmers in Ausübung<br />
ihrer Tätigkeit für den Versicherungsnehmer.<br />
Arbeits-Rechtsschutz zur Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Arbeitsverhältnissen<br />
besteht nur für den Versicherungsnehmer.<br />
Besondere Hinweise<br />
Der Versicherungsschutz gilt nur für die im Antrag und Versicherungsschein<br />
aufgeführte Betriebsart. Hat ein Unternehmen mehrere rechtlich<br />
selbständige Betriebe, so ist jeder Betrieb gesondert zu versichern. Der<br />
Beitrag errechnet sich aus der Bruttolohn- und -gehaltssumme des<br />
Unternehmens für das letzte Geschäftsjahr, gerundet auf € 1.000,—.<br />
Die Zahl der im Betrieb des VN beschäftigten Personen ist anzugeben.<br />
Hierzu zählen alle regelmäßig oder vorübergehend beschäftigten Personen,<br />
Auszubildende, Teilzeitarbeiter, Leiharbeiter, Heimarbeiter, Saisonarbeiter.<br />
Inhaber des Betriebes und deren Familienangehörige werden<br />
nicht mitgezählt.<br />
2 Teilzeitarbeiter = 1 Beschäftigter<br />
4 Auszubildende = 1 Beschäftigter<br />
4 geringfügig Beschäftigte = 1 Beschäftigter<br />
4 Saisonarbeiter = 1 Beschäftigter<br />
4 Heimarbeiter = 1 Beschäftigter<br />
4 Leiharbeiter (vom Versicherungsnehmer entliehen) = 1 Beschäftigter<br />
Nicht versicherbare Branchen:<br />
Bewachungsunternehmen, Gebäudereinigung und Zeitarbeitsunternehmen/Personalleasing.<br />
39
RECHTSSCHUTZ Für Selbständige<br />
�� Rechtsschutz für Firmen, Selbständige und freiberuflich Tätige<br />
(§ 24 ARB/2008)<br />
ohne Vertrags-Rechtsschutz.<br />
Anzahl der Beschäftigten mit € 500,— Selbstbeteiligung<br />
je Rechtsschutzfall<br />
Bruttolohn-/<br />
Gehaltssumme in ‰<br />
Mindestbeitrag<br />
bis 3 — € 59,—<br />
4 - 6 — € 116,—<br />
7 - 10 2,0 € 170,—<br />
11 - 20 1,6 € 238,—<br />
21 - 50 1,2 € 451,—<br />
51 - 100 1,1 € 888,—<br />
mehr als 100 0,9 € 1.350,—<br />
Anzahl der Beschäftigten mit € 250,— Selbstbeteiligung<br />
je Rechtsschutzfall<br />
Bruttolohn-/<br />
Gehaltssumme in ‰<br />
Mindestbeitrag<br />
bis 3 — € 82,—<br />
4 - 6 — € 166,—<br />
7 - 10 2,4 € 212,—<br />
11 - 20 2,0 € 303,—<br />
21 - 50 1,5 € 570,—<br />
51 - 100 1,3 € 1.121,—<br />
mehr als 100 1,1 € 1.745,—<br />
Anzahl der Beschäftigten mit € 150,— Selbstbeteiligung<br />
je Rechtsschutzfall<br />
Bruttolohn-/<br />
Gehaltssumme in ‰<br />
Mindestbeitrag<br />
bis 3 — € 98,—<br />
4 - 6 — € 202,—<br />
7 - 10 2,8 € 252,—<br />
11 - 20 2,3 € 361,—<br />
21 - 50 1,8 € 688,—<br />
51 - 100 1,5 € 1.340,—<br />
mehr als 100 1,3 € 2.100,—<br />
40<br />
RECHTSSCHUTZ Für Selbständige<br />
�� Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von Gebäuden,<br />
Wohnungen und Grundstücken (§ 29 ARB/2008)<br />
Versicherungsumfang<br />
Versicherungsschutz besteht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen<br />
aus Miet- und Pachtverhältnissen und aus dinglichen Rechten in der<br />
Eigenschaft als Eigentümer, Mieter, Pächter, Vermieter oder Verpächter.<br />
Besondere Hinweise<br />
Alle Wohneinheiten eines Objektes müssen versichert sein. Auch die<br />
vom Eigentümer selbstbewohnten Wohn- oder selbstgenutzten gewerblichen<br />
Einheiten wie auch gewerblich vermietete/verpachtete Einheiten<br />
sind beitragspflichtig. Unentgeltlich überlassene Wohneinheiten<br />
sind beitragsfrei mitversichert.<br />
Ebenfalls mitversichert sind alle selbstgenutzten/gemieteten Garagen im<br />
Inland sowie alle zum vermieteten Objekt gehörende Garagen. Einzeln<br />
vermietete Garagen müssen separat versichert werden. Die Beiträge<br />
entnehmen Sie bitte unserer Angebots- und <strong>Tarif</strong>software oder erfragen<br />
Sie diese bei Ihrer zuständigen KS-Bezirksdirektion.<br />
Objekte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland sind nicht versicherbar.<br />
Es werden maximal 5 Wohneinheiten versichert.<br />
Für alle gemieteten/selbstbewohnten Wohnungen, Einfamilienhäuser<br />
im Inland<br />
Für die vermietete Einliegerwohnung im ansonsten selbstbewohnten<br />
Eigenheim (Voraussetzung: Das selbstbewohnte Eigenheim muss ebenfalls<br />
versichert sein.)<br />
Nur in Verbindung mit Privat-Rechtsschutz oder Spezial-Rechtsschutz<br />
oder JURAMED, JURAFIRM, JURATAXX oder JURAGRAR<br />
Beiträge<br />
Mit € 500,— Selbstbeteiligung je Rechtsschutzfall € 31,—<br />
Mit € 250,— Selbstbeteiligung je Rechtsschutzfall € 37,—<br />
Mit € 150,— Selbstbeteiligung je Rechtsschutzfall € 47,—<br />
41
RECHTSSCHUTZ Für Selbständige<br />
�� Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von Gebäuden,<br />
Wohnungen und Grundstücken (§ 29 ARB/2008)<br />
Für vermietete Wohnung/Einfamilienhaus<br />
Nur in Verbindung mit Privat-Rechtsschutz oder Spezial-Rechtsschutz<br />
oder JURAMED, JURAFIRM, JURATAXX oder JURAGRAR<br />
Je Wohneinheit mit Jahresbruttomiete bis € 12.000,—<br />
Mit € 500,— Selbstbeteiligung je Rechtsschutzfall € 99,—<br />
Mit € 250,— Selbstbeteiligung je Rechtsschutzfall € 119,—<br />
Mit € 150,— Selbstbeteiligung je Rechtsschutzfall € 152,—<br />
Je Wohneinheit mit Jahresbruttomiete über € 12.000,—<br />
Mit € 500,— Selbstbeteiligung<br />
je Rechtsschutzfall 1,2 % der Jahresbruttomiete/-pacht<br />
Mit € 250,— Selbstbeteiligung<br />
je Rechtsschutzfall 2,0 % der Jahresbruttomiete/-pacht<br />
Mit € 150,— Selbstbeteiligung<br />
je Rechtsschutzfall 2,5 % der Jahresbruttomiete/-pacht<br />
Für gewerblich genutzte Objekte:<br />
vom Eigentümer selbst genutzt<br />
Je Objekt mit € 500,— mit € 250,— mit € 150,—<br />
Selbstbeteiligung Selbstbeteiligung Selbstbeteiligung<br />
je Rechtsschutzfall je Rechtsschutzfall je Rechtsschutzfall<br />
– bis 250 qm überdachte Fläche € 37,— € 44,— € 54,—<br />
– bis 500 qm überdachte Fläche<br />
– über 500 qm überdachte Fläche<br />
zusätzlich je weitere 250 qm<br />
€ 74,— € 88,— € 108,—<br />
überdachte Fläche<br />
– je angefangene 2.500 qm<br />
über 2.500 qm hinausgehend,<br />
€ 29,— € 36,— € 42,—<br />
nicht überdachte Fläche € 21,— € 26,— € 30,—<br />
42<br />
RECHTSSCHUTZ Für Selbständige<br />
�� Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von Gebäuden,<br />
Wohnungen und Grundstücken (§ 29 ARB/2008)<br />
Für gewerblich genutzte Objekte:<br />
als Mieter oder Pächter<br />
als Vermieter oder Verpächter<br />
Je Objekt<br />
Mit € 500,— Selbstbeteiligung je Rechtsschutzfall<br />
2,9 % der Jahresbruttomiete/-pacht<br />
Mit € 250,— Selbstbeteiligung je Rechtsschutzfall<br />
Mindestbeitrag € 89,—<br />
3,9 % der Jahresbruttomiete/-pacht<br />
Mit € 150,— Selbstbeteiligung je Rechtsschutzfall<br />
Mindestbeitrag € 112,—<br />
4,9 % der Jahresbruttomiete/-pacht Mindestbeitrag € 137,—<br />
Für unbebaute, nicht gewerblich genutzte Grundstücke:<br />
als Vermieter oder Verpächter<br />
als Eigentümer, Mieter, Pächter oder Nutzungsberechtigter<br />
Die Beiträge entnehmen Sie bitte unserer Angebots- und <strong>Tarif</strong>software<br />
oder erfragen Sie diese bei Ihrer zuständigen KS-Bezirksdirektion.<br />
43
RECHTSSCHUTZ Für Selbständige<br />
�� Spezial-Rechtsschutz für Firmen, Selbständige und freiberuflich Tätige<br />
(§ 28 ARB/2008 und Vorsorge-Rechtsschutz gemäß Klausel 4)<br />
für Betriebe bis zu 50 Beschäftigte<br />
Versicherungsumfang (A. + B. + C. + D.)<br />
A. Verkehrs-Bereich<br />
Versicherter Personenkreis<br />
Versichert sind der Versicherungsnehmer sowie die Familienangehörigen.<br />
Dieser Personenkreis ist versichert als Eigentümer, Halter, Fahrer oder<br />
Insasse aller bei Vertragsabschluss und während der Vertragsdauer auf<br />
ihn zugelassenen oder auf seinen Namen mit einem Versicherungskennzeichen<br />
versehenen PKWs, Kombis, Krafträder, Mofas, Mopeds, Wohnmobile<br />
ohne Vermietung, Nutzfahrzeuge bis 4 t Nutzlast, Omnibusse bis<br />
9 Sitze, als Erwerber solcher Fahrzeuge, als Mieter eines zum vorübergehenden<br />
Gebrauch gemieteten Selbstfahrer-Vermietfahrzeuges zu<br />
Lande, Obhutsfahrzeuge, als Fahrer fremder, nicht auf ihn zugelassener<br />
Fahrzeuge sowie bei der Teilnahme am öffentlichen und privaten Verkehr<br />
bei der Benutzung jeglicher Fortbewegungsmittel.<br />
Rote Kennzeichen und Kurzzeit-Kennzeichen sind mitversichert, soweit<br />
sie im Zusammenhang mit den o.g. Fahrzeugarten verwendet werden.<br />
Anhänger sind mitversichert, soweit sie auf den versicherten Personenkreis<br />
zugelassen sind und von den versicherten Fahrzeugen zulässigerweise<br />
gezogen werden können. Motorfahrzeuge zu Wasser und in der<br />
Luft sind ebenfalls mitversichert mit Ausnahme des Rechtsschutzes im<br />
Vertrags- und Sachenrecht für gewerblich genutzte Wasser- und Luftfahrzeuge.<br />
Mitversichert sind alle Personen als berechtigte Fahrer und<br />
Insassen der versicherten und zugelassenen Fahrzeuge.<br />
Besonderheit<br />
Keine Wartezeiten im Verkehrsbereich.<br />
Besonderer Hinweis<br />
Nutzfahrzeuge über 4 t Nutzlast, Sattelzugmaschinen, Omnibusse über<br />
9 Sitze, Taxen, Mietwagen und Selbstfahrer-Vermietfahrzeuge sind gesondert<br />
über den Verkehrs- oder Fahrzeug-Rechtsschutz zu versichern.<br />
Sind solche Fahrzeuge bei Vertragsabschluss vorhanden und werden<br />
diese nicht gesondert über den Verkehrs-Rechtsschutz mitversichert,<br />
besteht für diese Fahrzeugarten kein Vorsorge-Rechtsschutz.<br />
44<br />
Neeuu::<br />
Mit Money-Service ++<br />
Vermittlung von<br />
Inkassodienstleistungen.<br />
RECHTSSCHUTZ Für Selbständige<br />
�� Spezial-Rechtsschutz für Firmen, Selbständige und freiberuflich Tätige<br />
(§ 28 ARB/2008 und Vorsorge-Rechtsschutz gemäß Klausel 4)<br />
für Betriebe bis zu 50 Beschäftigte<br />
B. Berufs-Bereich<br />
ohne Vertrags-Rechtsschutz<br />
gemäß § 28 Abs. 4 ARB/2008.<br />
Versicherter Personenkreis<br />
Versichert ist der Versicherungsnehmer mit seiner im Versicherungsschein<br />
angegebenen Betriebsart. Der Versicherungsschutz erstreckt sich<br />
auch auf die Arbeitnehmer des Versicherungsnehmers in Ausübung<br />
ihrer Tätigkeit für den Versicherungsnehmer.<br />
Arbeits-Rechtsschutz zur Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Arbeitsverhältnissen<br />
besteht nur für den Versicherungsnehmer.<br />
Money-Service +<br />
Die beitragsfreie Vermittlung von Inkassodienstleistungen an advaro<br />
Services <strong>GmbH</strong>.<br />
Die Kunden von AUXILIA erhalten bei advaro Services <strong>GmbH</strong> Sonderkonditionen<br />
für Inkassodienstleistungen.<br />
Leistungen, die von advaro Services <strong>GmbH</strong> erbracht werden können:<br />
– Bonitätsprüfung<br />
– Adressermittlung<br />
– außergerichtliche Beitreibung von Forderungen<br />
– schnelle gerichtliche Beitreibung durch EDV-Anbindung an Anwälte<br />
und Gerichte<br />
– Vereinbarung und Überwachung von Ratenzahlungen<br />
C. Privat-Bereich<br />
NNeeuu::<br />
Mit Money-Service +++<br />
Vermittlung von<br />
Inkassodienstleistungen.<br />
Versicherter Personenkreis<br />
Versichert sind der Versicherungsnehmer sowie die Familienangehörigen.<br />
Versicherungsschutz besteht für den privaten Lebensbereich und den<br />
beruflichen Bereich in Ausübung einer nichtselbständigen Tätigkeit.<br />
45
RECHTSSCHUTZ Für Selbständige<br />
�� Spezial-Rechtsschutz für Firmen, Selbständige und freiberuflich Tätige<br />
(§ 28 ARB/2008 und Vorsorge-Rechtsschutz gemäß Klausel 4)<br />
für Betriebe bis zu 50 Beschäftigte<br />
D. Grundstücks- und Miet-Bereich<br />
Versichert sind alle gemieteten/selbstbewohnten<br />
Wohneinheiten, Einfamilienhäuser im Inland vom<br />
im Antrag genannten Berechtigten für den privaten Bereich<br />
und dessen mitversicherte Familienangehörigen.<br />
Versichert sind zusätzlich entweder ein gewerblich selbstgenutztes Objekt<br />
unter der im Antrag angegebenen Anschrift (nicht für vermietete<br />
Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile) oder maximal drei gewerblich<br />
selbstgenutzte Objekte mit einer Jahresbruttomiete/-pacht bis insgesamt<br />
€ 75.000,—. Die den Betrag übersteigende Jahresbruttomiet-/<br />
-pachtzahlung muss gemäß <strong>Tarif</strong> versichert werden.<br />
Versicherungsumfang<br />
Versicherungsschutz besteht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen<br />
aus Miet- und Pachtverhältnissen und aus dinglichen Rechten in der<br />
Eigenschaft als Eigentümer, Mieter oder Pächter.<br />
Besonderheiten<br />
Der Vorsorge-Rechtsschutz gemäß Klausel 4 ist mitversichert.<br />
Mitversichert sind auch Rechtsschutzfälle im Zusammenhang mit personenbezogenen<br />
Versicherungen des Versicherungsnehmers (z.B. Berufsunfähigkeitsversicherung<br />
und -zusatzversicherung, Unfallversicherung,<br />
Krankentagegeldversicherung).<br />
Besondere Hinweise<br />
Ist der Versicherungsnehmer eine Firma, ist eine Person zu benennen,<br />
für die die privaten Risiken als versichert gelten.<br />
Es besteht kein Rechtsschutz im Zusammenhang mit einer eigenen selbständigen<br />
oder freiberuflichen Tätigkeit mitversicherter Personen sowie<br />
für auf deren Geschäftsbetrieb zugelassene Motorfahrzeuge.<br />
Sofern mehrere Firmen in Personalunion geführt werden, können diese<br />
in einer Police im Spezial-Rechtsschutz zusammengefasst werden.<br />
46<br />
Neeuu::<br />
Mit Money-Service +++<br />
Vermittlung von<br />
Inkassodienstleistungen.<br />
RECHTSSCHUTZ Für Selbständige<br />
�� Spezial-Rechtsschutz für Firmen, Selbständige und freiberuflich Tätige<br />
(§ 28 ARB/2008 und Vorsorge-Rechtsschutz gemäß Klausel 4)<br />
für Betriebe bis zu 50 Beschäftigte<br />
Berechnungsschema für die Anzahl<br />
der Beschäftigten (Inhaber des Betriebes<br />
und deren Familienangehörige werden<br />
nicht mitgezählt.):<br />
NNeeuu::<br />
Mit Money-Service +++<br />
Vermittlung von<br />
Inkassodienstleistungen.<br />
2 Teilzeitarbeiter = 1 Beschäftigter<br />
4 Auszubildende = 1 Beschäftigter<br />
4 geringfügig Beschäftigte = 1 Beschäftigter<br />
4 Saisonarbeiter = 1 Beschäftigter<br />
4 Heimarbeiter = 1 Beschäftigter<br />
4 Leiharbeiter (vom Versicherungsnehmer entliehen) = 1 Beschäftigter<br />
Nicht versicherbare Branchen: Bewachungsunternehmen, Gebäudereinigung<br />
und Zeitarbeitsunternehmen/Personalleasing.<br />
Mit Aufgabe der gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbständigen<br />
Tätigkeit des Versicherungsnehmers, wandelt sich der Versicherungsschutz<br />
ab dem Eintritt dieser Umstände in einen solchen nach § 26<br />
(Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz und Vorsorge-Rechtsschutz<br />
gemäß Klausel 4) und § 29 (Rechtsschutz für alle gemieteten/selbstbewohnten<br />
Wohnungen, Einfamilienhäuser im Inland) um.<br />
Zusätzlich versicherbar: Rechtsschutz für weitere Inhaber oder Geschäftsführer.<br />
Anzahl der mit € 500,— SB mit € 250,— SB mit € 150,— SB<br />
Beschäftigten je Rechtsschutzfall je Rechtsschutzfall je Rechtsschutzfall<br />
0 € 197,— € 272,— € 339,—<br />
bis 3 € 239,— € 330,— € 412,—<br />
bis 6 € 338,— € 465,— € 592,—<br />
bis 10 € 465,— € 637,— € 802,—<br />
bis 15 € 592,— € 815,— € 1.019,—<br />
bis 20 € 696,— € 959,— € 1.199,—<br />
bis 30 € 936,— € 1.279,— € 1.599,—<br />
bis 40 € 1.309,— € 1.803,— € 2.259,—<br />
bis 50 € 1.739,— € 2.399,— € 2.959,—<br />
über 50 Dir.-Anfrage Dir.-Anfrage Dir.-Anfrage<br />
47
RECHTSSCHUTZ Für Selbständige<br />
�� Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte<br />
(Klausel zu § 28 Abs. 3 ARB/2008, Klausel 3)<br />
hinsichtlich der Büro-, Praxis-, Betriebs- oder Werkstatträume und ihrer Einrichtungen<br />
Versicherungsumfang<br />
Der Versicherungsschutz gemäß § 2 d ARB kann auf die Wahrnehmung<br />
rechtlicher Interessen aus solchen schuldrechtlichen Verträgen erweitert<br />
werden, die im unmittelbaren Zusammenhang mit den Büro-, Praxis-,<br />
Betriebs- oder Werkstatträumen und ihrer Einrichtungen stehen.<br />
Nicht versichert ist die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus der Anschaffung,<br />
Veräußerung oder Belastung von Grundstücken, Betrieben<br />
und Betriebsteilen sowie Praxen. Ausgeschlossen ist ferner die Wahrnehmung<br />
rechtlicher Interessen aus Verträgen, die nicht bloße Hilfsgeschäfte<br />
zur eigentlichen Tätigkeit des Betriebes oder der Berufsausübung<br />
sind.<br />
Besonderer Hinweis<br />
Der Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte kann nur in Verbindung<br />
mit dem Spezial-Rechtsschutz für Firmen, Selbständige und freiberuflich<br />
Tätige und nur für Betriebe bis maximal 50 Beschäftigte versichert werden.<br />
Anzahl der mit € 500,—<br />
Beschäftigten Selbstbeteiligung<br />
je Rechtsschutzfall<br />
bis 6 € 92,—<br />
bis 20 € 140,—<br />
bis 50 € 194,—<br />
48<br />
RECHTSSCHUTZ Für Selbständige<br />
�� Versicherungs-Vertrags-Rechtsschutz für Firmen, Selbständige und<br />
freiberuflich Tätige (§ 28 a ARB/2008)<br />
Versicherungsumfang<br />
Versichert ist die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Versicherungsverträgen<br />
des Versicherungsnehmers, die in unmittelbarem Zusammenhang<br />
mit der im Versicherungsschein bezeichneten selbständigen<br />
oder freiberuflichen Tätigkeit stehen (z.B. Betriebsunterbrechungsversicherung,<br />
Betriebshaftpflichtversicherung), sowie aus solchen Versicherungsverträgen,<br />
die der Versicherungsnehmer oder eine im Versicherungsschein<br />
genannte Person im Hinblick auf eine mögliche Einschränkung<br />
seiner beruflichen Tätigkeit für sich abgeschlossen hat (z.B.<br />
BU, Krankentagegeld).<br />
Es besteht kein Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher<br />
Interessen aus Versicherungsverträgen für zulassungspflichtige oder mit<br />
einem Versicherungskennzeichen versehenen Motorfahrzeuge zu<br />
Lande, zu Wasser und in der Luft (Hinweis: Mit Ausnahme des Rechtsschutzes<br />
im Vertrags- und Sachenrecht bei gewerblich genutzten Wasser-<br />
und Luftfahrzeugen versicherbar über § 28 ARB/2008) sowie aus<br />
Rechtsschutz-Versicherungsverträgen mit der AUXILIA.<br />
Besonderer Hinweis<br />
Der Versicherungs-Vertrags-Rechtsschutz für Firmen, Selbständige und<br />
freiberuflich Tätige kann nur für Betriebe bis maximal 50 Beschäftigte<br />
versichert werden.<br />
Anzahl der In Verbindung mit Spezial- Als Einzelrisiko, ohne Spezial-<br />
Beschäftigten Rechtsschutz – mit € 500,— Rechtsschutz – mit € 500,—<br />
Selbstbeteiligung je Rechtsschutzfall Selbstbeteiligung je Rechtsschutzfall<br />
bis 6 € 92,— € 138,—<br />
bis 20 € 140,— € 210,—<br />
bis 50 € 194,— € 292,—<br />
49
RECHTSSCHUTZ Für Selbständige<br />
�� Spezial-Straf-Rechtsschutz für Firmen, Selbständige und freiberuflich<br />
Tätige (gemäß Sonderbedingungen SSR/2008)<br />
für Betriebe bis zu 50 Beschäftigte<br />
Versicherter Personenkreis<br />
Versichert sind das im Versicherungsschein bezeichnete Unternehmen<br />
als Versicherungsnehmer, seine Inhaber, gesetzlichen Vertreter und die<br />
von ihm beschäftigten Personen in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit<br />
für den Versicherungsnehmer.<br />
Versicherungsschutz besteht für die Verteidigung im Straf-Rechtsschutz,<br />
im Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz und im Disziplinar- und<br />
<strong>Stand</strong>es-Rechtsschutz sowie für den Zeugenbeistand, für die Firmenstellungnahme<br />
und für den Beistand im Verwaltungsrechtsverfahren.<br />
Kostenschutz besteht u.a. auch für Honorarvereinbarungen mit Rechtsanwälten<br />
und privat in Auftrag gegebene Sachverständigengutachten<br />
im Rahmen der bedingungsgemäßen Höchstentschädigungsgrenzen.<br />
Besonderheit<br />
In Kombination mit § 28 ARB/2008 gilt der SSR/2008 auch für den privaten<br />
Bereich.<br />
Besonderer Hinweis<br />
Nicht versicherbare Branchen:<br />
Abfall-/Abwasserbeseitigung, Arbeitnehmerüberlassungsunternehmen,<br />
Arzneimittel-/Pharmaherstellung, Asbestbe-/-verarbeitung, Bewachungsunternehmen,<br />
Chemikalienherstellung/-handel, Entsorgungsfirmen,<br />
Gasversorgung, Groß- und Einzelhandel mit Altmaterialien und<br />
Chemie, Klärwerke, Kraftwerke, Mülldeponie, Müllverwertungen, Öl-<br />
Raffinerien inkl. Altölaufbereitung, Recyclingbetriebe, Rohr-/Kanalreiniger,<br />
Schrotthandel/-verwertung, Tank-/Kesselreinigung.<br />
Anzahl der mit € 500,— Selbstbeteiligung<br />
Beschäftigten je Rechtsschutzfall<br />
0 € 157,—<br />
bis 3 € 185,—<br />
bis 6 € 277,—<br />
bis 10 € 390,—<br />
bis 20 € 565,—<br />
bis 30 € 667,—<br />
bis 40 € 760,—<br />
bis 50 € 852,—<br />
über 50<br />
50<br />
Dir.-Anfrage<br />
RECHTSSCHUTZ Für Selbständige<br />
�� J U R A F I R M für Firmen, Selbständige und freiberuflich Tätige<br />
für Betriebe bis zu 50 Beschäftigte<br />
Versicherungsumfang (A. + B. + C. + D.)<br />
A. Spezial-Rechtsschutz<br />
(§ 28 ARB/2008 und Vorsorge-Rechtsschutz<br />
gemäß Klausel 4) ohne beruflichen Vertrags-Rechtsschutz.<br />
B. Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte<br />
(Klausel zu § 28 Abs. 3 ARB/2008, Klausel 3)<br />
hinsichtlich der Büro-, Praxis-, Betriebs- oder Werkstatträume und<br />
ihrer Einrichtungen.<br />
C. Versicherungs-Vertrags-Rechtsschutz (§ 28 a ARB/2008)<br />
NNeeuu::<br />
Mit Money-Service +++<br />
Vermittlung von<br />
Inkassodienstleistungen.<br />
D. Spezial-Straf-Rechtsschutz (gemäß Sonderbedingungen SSR/2008)<br />
gültig für den beruflichen und privaten Bereich.<br />
Besondere Hinweise<br />
Nicht versicherbare Branchen:<br />
Abfall-/Abwasserbeseitigung, Arbeitnehmerüberlassungsunternehmen,<br />
Arzneimittel-/Pharmaherstellung, Asbestbe-/-verarbeitung, Bewachungsunternehmen,<br />
Chemikalienherstellung/-handel, Entsorgungsfirmen,<br />
Gasversorgung, Gebäudereinigung, Groß- und Einzelhandel mit<br />
Altmaterialien und Chemie, Klärwerke, Kraftwerke, Mülldeponie, Müllverwertungen,<br />
Öl-Raffinerien inkl. Altölaufbereitung, Recyclingbetriebe,<br />
Rohr-/Kanalreiniger, Schrotthandel/-verwertung, Tank-/Kesselreinigung,<br />
Zeitarbeitsunternehmen/Personalleasing.<br />
Zusätzlich versicherbar: Rechtsschutz für weitere Inhaber oder Geschäftsführer.<br />
Feste Selbstbeteiligung Fallende Selbstbeteiligung<br />
Anzahl der mit € 250,— Selbstbeteiligung mit € 1.000,— Selbstbeteiligung<br />
Beschäftigten je Rechtsschutzfall je Rechtsschutzfall<br />
0 € 499,— € 363,—<br />
bis 3 € 572,— € 415,—<br />
bis 6 € 747,— € 542,—<br />
bis 10 € 1.067,— € 774,—<br />
bis 15 € 1.309,— € 949,—<br />
bis 20 € 1.552,— € 1.125,—<br />
bis 30 € 2.062,— € 1.495,—<br />
bis 40 € 2.744,— € 1.989,—<br />
bis 50 € 3.432,— € 2.488,—<br />
51
RECHTSSCHUTZ Für Selbständige<br />
�� J U R A F I R M für Firmen, Selbständige und freiberuflich Tätige<br />
für Betriebe bis zu 50 Beschäftigte<br />
Entwicklung der Selbstbeteiligung nach<br />
schadenfreien Jahren:<br />
Die Selbstbeteiligung wird jeweils zur<br />
Hauptfälligkeit der Police festgestellt und gilt für ein<br />
Versicherungsjahr. Entscheidend dabei ist der Zeitpunkt der Schadenmeldung<br />
eintrittspflichtiger Rechtsschutzfälle.<br />
Eine Rückstufung in SB-Stufe 1 erfolgt, wenn zwischen der SB-Stufe 2<br />
und vor Ende der SB-Stufe 5 ein Schaden gemeldet<br />
wird, für den seitens der AUXILIA Eintrittspflicht<br />
besteht.<br />
Eine Rückstufung in SB-Stufe 4 erfolgt,<br />
wenn zwischen der SB-Stufe 6 und vor<br />
Ende der SB-Stufe 10 ein Schaden<br />
gemeldet wird, für den<br />
seitens der AUXILIA<br />
Eintrittspflicht besteht.<br />
Nach Erreichen der SB-Stufe 11 bleibt die Selbstbeteiligung bei<br />
€ 250,—; es erfolgt keine Rückstufung mehr.<br />
Eine SB-Stufe entspricht einem Versicherungsjahr.<br />
52<br />
� 1.000,—<br />
� 700,—<br />
Staffelung der Selbstbeteiligung<br />
� 500,—<br />
� 400,—<br />
� 250,—<br />
Neeuu::<br />
Mit Money-Service ++<br />
Vermittlung von<br />
Inkassodienstleistungen.<br />
SB-Stufe: 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11<br />
nneeuu<br />
RECHTSSCHUTZ Für Selbständige<br />
�� AUXILIA Forderungs-Rechtsschutz für Firmen, Selbständige und<br />
freiberuflich Tätige* (gemäß Sonderbedingungen)<br />
Versicherungsleistungen<br />
– Die AUXILIA trägt die Kosten, die der Versicherungsnehmer dem<br />
durch den Versicherer benannten Dienstleister aufgrund des Dienstleistungsvertrages<br />
schuldet.<br />
– Die AUXILIA erstattet die notwendigen Auslagen des Dienstleisters<br />
für die Ermittlung der Adressdaten der Schuldner des Versicherungsnehmers.<br />
– Die AUXILIA sorgt dafür, dass der Versicherungsnehmer über das Inkassounternehmen<br />
Bonitätsauskünfte – ab einer Rechnungshöhe<br />
von € 3.000,— – einholen kann.<br />
– Wenn die Forderung nach Ende der Beitreibungsbemühungen strittig<br />
wird, empfiehlt die AUXILIA auf Wunsch des Versicherungsnehmers<br />
einen Rechtsanwalt für die gerichtliche Durchsetzung der Forderung.<br />
Besonderheit<br />
Umfasst auch fällige, unstreitige Forderungen bis zwölf Monate vor Vertragsbeginn.<br />
Vorteile<br />
Siehe Seite 56.<br />
*Versicherbare Berufsgruppen<br />
– Bestattungsunternehmen<br />
– Hotels und Gaststätten<br />
– Schulen<br />
– Sport- und Fitnessstudios<br />
– Versand-/Onlinehandel<br />
Beiträge<br />
In Verbindung mit J U R A FIRM oder Spezial-Rechtsschutz<br />
(§ 28 ARB/2008 und Vorsorge-Rechtsschutz gemäß Klausel 4)<br />
bis 20 Beschäftigte € 120,—<br />
bis 50 Beschäftigte € 240,—<br />
Als Einzelprodukt<br />
bis 20 Beschäftigte € 242,—<br />
bis 50 Beschäftigte € 484,—<br />
53
RECHTSSCHUTZ Für Nichtselbständige<br />
Für Selbständige<br />
�� J U R A T A X X<br />
für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Buchprüfer<br />
– mit fester Selbstbeteiligung –<br />
Versicherungsumfang (A. + B. + C. + D.)<br />
A. Spezial-Rechtsschutz<br />
(§ 28 ARB/2008 und Vorsorge-Rechtsschutz gemäß Klausel 4)<br />
mit beruflichem Vertrags-Rechtsschutz für die gerichtliche<br />
Interessenwahrnehmung gemäß § 28 Abs. 4 ARB.<br />
B. Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte<br />
(Klausel zu § 28 Abs. 3 ARB/2008, Klausel 3)<br />
hinsichtlich der Büro-, Praxis-, Betriebs- oder Werkstatträume und<br />
ihrer Einrichtungen.<br />
C. Versicherungs-Vertrags-Rechtsschutz (§ 28 a ARB/2008)<br />
D. Spezial-Straf-Rechtsschutz (gemäß Sonderbedingungen SSR/2008)<br />
gültig für den beruflichen und privaten Bereich.<br />
Besondere Hinweise<br />
Der Beitrag errechnet sich aus der Brutto-Honorareinnahme laut Umsatzsteuererklärung<br />
für das letzte Geschäftsjahr, gerundet auf<br />
€ 1.000,—.<br />
Bei Neugründungen errechnet sich der Beitrag für das erste Versicherungsjahr<br />
nach der geschätzten Honorareinnahme.<br />
Zusätzlich versicherbar: Rechtsschutz für weitere Inhaber oder Geschäftsführer.<br />
Honorareinnahme in € in Promille mit € 250,— Selbstbeteiligung<br />
je Rechtsschutzfall<br />
bis 250.000 4,4 Mindestbeitrag € 667,—<br />
bis 500.000 3,8 Mindestbeitrag € 1.180,—<br />
bis 750.000 3,5 Mindestbeitrag € 2.001,—<br />
über 750.000 3,2 Mindestbeitrag € 2.719,—<br />
54<br />
RECHTSSCHUTZ Für Nichtselbständige<br />
Für Selbständige<br />
�� J U R A T A X X<br />
für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Buchprüfer<br />
– mit fallender Selbstbeteiligung –<br />
Versicherungsumfang<br />
Siehe Seite 53.<br />
Entwicklung der Selbstbeteiligung nach schadenfreien Jahren:<br />
Die Selbstbeteiligung wird jeweils zur Hauptfälligkeit der Police festgestellt<br />
und gilt für ein Versicherungsjahr. Entscheidend dabei ist der Zeitpunkt<br />
der Schadenmeldung eintrittspflichtiger Rechtsschutzfälle.<br />
Eine Rückstufung in SB-Stufe 1 erfolgt, wenn zwischen der SB-Stufe 2<br />
und vor Ende der SB-Stufe 5 ein Schaden gemeldet<br />
wird, für den seitens der AUXILIA Eintrittspflicht<br />
besteht.<br />
Eine Rückstufung in SB-Stufe 4 erfolgt,<br />
� 1.000,—<br />
wenn zwischen der SB-Stufe 6 und vor<br />
Ende der SB-Stufe 10 ein Schaden<br />
� 700,—<br />
gemeldet wird, für den<br />
seitens der AUXILIA<br />
� 500,—<br />
Eintrittspflicht besteht.<br />
Staffelung der Selbstbeteiligung<br />
� 400,—<br />
� 250,—<br />
SB-Stufe: 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11<br />
Nach Erreichen der SB-Stufe 11 bleibt die Selbstbeteiligung bei<br />
€ 250,—; es erfolgt keine Rückstufung mehr.<br />
Eine SB-Stufe entspricht einem Versicherungsjahr.<br />
Honorareinnahme in € in Promille mit € 1.000,— Selbstbeteiligung<br />
je Rechtsschutzfall<br />
bis 250.000 3,19 Mindestbeitrag € 484,—<br />
bis 500.000 2,76 Mindestbeitrag € 855,—<br />
bis 750.000 2,53 Mindestbeitrag € 1.451,—<br />
über 750.000 2,32 Mindestbeitrag € 1.971,—<br />
55
nneeuu<br />
RECHTSSCHUTZ Für Selbständige<br />
�� AUXILIA Forderungs-Rechtsschutz für Steuerberater,<br />
Wirtschaftsprüfer und Buchprüfer (gemäß Sonderbedingungen)<br />
Versicherungsleistungen<br />
Siehe Seite 53.<br />
Vorteile<br />
– Durch ein professionelles Forderungsmanagement können die<br />
Außenstände deutlich reduziert werden – hohe Erfolgsquote.<br />
– VN kann sich auf seine Kernaufgaben konzentrieren, denn er hat<br />
keine Verwaltungsarbeit mehr mit zahlungsunwilligen Kunden.<br />
– VN gewinnt Zeit – und spart interne Kosten.<br />
– VN kann selber entscheiden, welche und wie viele Forderungen er<br />
übergeben will.<br />
– VN kann jeder Zeit in das Verfahren eingreifen und erhält auf<br />
Wunsch zu jedem Zeitpunkt absolute Prozesstransparenz.<br />
– Keine Erfolgsprovision, keine Bearbeitungsgebühr oder Fallpauschale:<br />
Übernahme der Kosten für den Forderungsmanager durch<br />
AUXILIA, falls die Beitreibung erfolglos bleibt.<br />
Beiträge<br />
In Verbindung mit JURATAXX € 120,—<br />
Als Einzelprodukt € 242,—<br />
56<br />
RECHTSSCHUTZ Für Selbständige<br />
�� Rechtsschutz für weitere Inhaber oder Geschäftsführer<br />
In Verbindung mit Spezial-Rechtsschutz (§ 28 ARB/2008 und Vorsorge-Rechtsschutz<br />
gemäß Klausel 4), J U R A F I R M oder JURATAXX.<br />
Versicherungsumfang (A. + B. + C.)<br />
A. Verkehrs-Rechtsschutz für die Familie<br />
(§ 21 Abs. 1, 4, 6 - 9 ARB/2008 u. Klauseln 1, 5)<br />
Versicherter Personenkreis<br />
Versichert sind der Versicherungsnehmer sowie die Familienangehörigen.<br />
Dieser Personenkreis ist versichert als Eigentümer, Halter, Fahrer oder<br />
Insasse aller bei Vertragsabschluss und während der Vertragsdauer auf<br />
ihn zugelassenen oder auf seinen Namen mit einem Versicherungskennzeichen<br />
versehenen Motorfahrzeuge zu Lande, die nicht gewerblich genutzt<br />
werden und Anhänger, als Erwerber solcher Fahrzeuge, als Mieter<br />
eines zum vorübergehenden Gebrauch gemieteten Selbstfahrer-Vermietfahrzeuges<br />
zu Lande, als Fahrer fremder, nicht auf ihn zugelassener<br />
Fahrzeuge sowie bei der Teilnahme am öffentlichen und privaten Verkehr<br />
bei der Benutzung jeglicher Fortbewegungsmittel. Motorfahrzeuge<br />
zu Wasser und in der Luft sind zusätzlich mitversichert mit Ausnahme<br />
des Rechtsschutzes im Vertrags- und Sachenrecht für solche gewerblich<br />
genutzten Fahrzeuge.<br />
Mitversichert sind alle Personen als berechtigte Fahrer und Insassen der<br />
versicherten und zugelassenen Fahrzeuge.<br />
Besonderheit<br />
Keine Wartezeiten im Verkehrsbereich.<br />
B. Privat-Rechtsschutz (§ 23 ARB/2008)<br />
Versicherter Personenkreis<br />
Versichert sind der Versicherungsnehmer sowie die Familienangehörigen.<br />
Versicherungsschutz besteht für den privaten Lebensbereich und beruflichen<br />
Bereich in Ausübung einer nichtselbständigen Tätigkeit.<br />
Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit einer<br />
selbständigen oder freiberuflichen Tätigkeit ist vom Versicherungsschutz<br />
ausgeschlossen.<br />
57
RECHTSSCHUTZ Für Selbständige<br />
�� Rechtsschutz für weitere Inhaber oder Geschäftsführer<br />
In Verbindung mit Spezial-Rechtsschutz (§ 28 ARB/2008 und Vorsorge-Rechtsschutz<br />
gemäß Klausel 4), J U R A FIRM oder JURATAXX.<br />
C. Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von Gebäuden,<br />
Wohnungen und Grundstücken (§ 29 ARB/2008)<br />
Für alle vom Versicherungsnehmer und dessen mitversicherte Familienangehörigen<br />
gemieteten/selbstbewohnten Wohneinheiten, Einfamilienhäuser<br />
im Inland.<br />
Versicherungsumfang<br />
Versicherungsschutz besteht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen<br />
aus Miet- und Pachtverhältnissen und aus dinglichen Rechten in der<br />
Eigenschaft als Eigentümer oder Mieter.<br />
Besonderheit<br />
Der Vorsorge-Rechtsschutz gemäß Klausel 4 ist mitversichert.<br />
In Kombination mit Spezial-Rechtsschutz (§ 28 ARB/2008 und Vorsorge-<br />
Rechtsschutz gemäß Klausel 4) plus Spezial-Straf-Rechtsschutz (gemäß<br />
Sonderbedingungen SSR/2008) oder JURAFIRM oder JURATAXX<br />
gilt der Spezial-Straf-Rechtsschutz (gemäß Sonderbedingungen<br />
SSR/2008) auch für den privaten Lebensbereich einschließlich einer<br />
ehrenamtlichen Tätigkeit und für den beruflichen Bereich in Ausübung<br />
einer nichtselbständigen Tätigkeit.<br />
Besondere Hinweise<br />
Es besteht kein Rechtsschutz im Zusammenhang mit einer eigenen selbständigen<br />
oder freiberuflichen Tätigkeit mitversicherter Personen sowie<br />
für auf deren Geschäftsbetrieb zugelassene Motorfahrzeuge.<br />
Mit Kündigung des Spezial-Rechtsschutz-Vertrages oder der Verträge<br />
über JURAFIRM oder JURATAXX erlischt der Rechtsschutz für<br />
weitere Inhaber oder Geschäftsführer.<br />
Beiträge<br />
Mit € 500,— Selbstbeteiligung je Rechtsschutzfall € 99,—<br />
Mit € 250,— Selbstbeteiligung je Rechtsschutzfall € 135,—<br />
Mit € 150,— Selbstbeteiligung je Rechtsschutzfall € 168,—<br />
58<br />
RECHTSSCHUTZ Für Heilwesenberufe<br />
�� Spezial-Rechtsschutz für niedergelassene Ärzte und Heilwesenberufe<br />
(§ 28 ARB/2008 und Vorsorge-Rechtsschutz gemäß Klausel 4)<br />
für Praxen bis zu 20 Beschäftigte<br />
Versicherungsumfang (A. + B. + C. + D.)<br />
A. Verkehrs-Bereich<br />
Versicherter Personenkreis<br />
Versichert sind der Versicherungsnehmer sowie die Familienangehörigen<br />
.<br />
Dieser Personenkreis ist versichert als Eigentümer, Halter, Fahrer oder<br />
Insasse aller bei Vertragsabschluss und während der Vertragsdauer auf<br />
ihn zugelassenen oder auf seinen Namen mit einem Versicherungskennzeichen<br />
versehenen Motorfahrzeuge zu Lande, die nicht gewerblich genutzt<br />
werden und Anhänger, als Erwerber solcher Fahrzeuge, als Mieter<br />
eines zum vorübergehenden Gebrauch gemieteten Selbstfahrer-Vermietfahrzeuges<br />
zu Lande, als Fahrer fremder, nicht auf ihn zugelassener<br />
Fahrzeuge sowie bei der Teilnahme am öffentlichen und privaten Verkehr<br />
bei der Benutzung jeglicher Fortbewegungsmittel. Motorfahrzeuge<br />
zu Wasser und in der Luft sind zusätzlich mitversichert mit Ausnahme<br />
des Rechtsschutzes im Vertrags- und Sachenrecht für solche gewerblich<br />
genutzten Fahrzeuge.<br />
Mitversichert sind alle Personen als berechtigte Fahrer und Insassen der<br />
versicherten und zugelassenen Fahrzeuge.<br />
Besonderheit<br />
Keine Wartezeiten im Verkehrsbereich.<br />
B. Berufs-Bereich<br />
mit Vertrags-Rechtsschutz gemäß § 28 Abs. 4 ARB/2008.<br />
Versicherter Personenkreis<br />
Versichert ist der Versicherungsnehmer mit seiner im Versicherungsschein<br />
angegebenen Praxis. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch<br />
auf die Arbeitnehmer des Versicherungsnehmers in Ausübung ihrer Tätigkeit<br />
für den Versicherungsnehmer.<br />
Arbeits-Rechtsschutz zur Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Arbeitsverhältnissen<br />
besteht nur für den Versicherungsnehmer.<br />
59
RECHTSSCHUTZ Für Nichtselbständige<br />
Heilwesenberufe<br />
�� Spezial-Rechtsschutz für niedergelassene Ärzte und Heilwesenberufe<br />
(§ 28 ARB/2008 und Vorsorge-Rechtsschutz gemäß Klausel 4)<br />
für Praxen bis zu 20 Beschäftigte<br />
C. Privat-Bereich<br />
Versicherter Personenkreis<br />
Versichert sind der Versicherungsnehmer sowie die Familienangehörigen.<br />
Versicherungsschutz besteht für den privaten Lebensbereich und dem<br />
beruflichen Bereich in Ausübung einer nichtselbständigen Tätigkeit.<br />
Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit einer<br />
selbständigen oder freiberuflichen Tätigkeit ist vom Versicherungsschutz<br />
ausgeschlossen.<br />
D. Grundstücks- und Miet-Bereich<br />
Versichert sind alle gemieteten/selbstbewohnten Wohneinheiten, Einfamilienhäuser<br />
im Inland vom im Antrag genannten Berechtigten für den<br />
privaten Bereich und dessen mitversicherte Familienangehörigen.<br />
Versichert sind zusätzlich entweder die selbstgenutzte Praxis unter der<br />
im Antrag angegebenen Anschrift (nicht für vermietete Grundstücke,<br />
Gebäude oder Gebäudeteile) oder maximal drei gewerblich selbstgenutzte<br />
Objekte/Praxen mit einer Jahresbruttomiete/-pacht bis insgesamt<br />
€ 75.000,—. Die den Betrag übersteigende Jahresbruttomiet-/-pachtzahlung<br />
muss gemäß <strong>Tarif</strong> versichert werden.<br />
Versicherungsumfang<br />
Versicherungsschutz besteht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen<br />
aus Miet- und Pachtverhältnissen und aus dinglichen Rechten in der<br />
Eigenschaft als Eigentümer, Mieter oder Pächter.<br />
60<br />
RECHTSSCHUTZ Für Nichtselbständige<br />
Heilwesenberufe<br />
�� Spezial-Rechtsschutz für niedergelassene Ärzte und Heilwesenberufe<br />
(§ 28 ARB/2008 und Vorsorge-Rechtsschutz gemäß Klausel 4)<br />
für Praxen bis zu 20 Beschäftigte<br />
Besonderheit<br />
Der Vorsorge-Rechtsschutz gemäß Klausel 4 ist mitversichert.<br />
Besondere Hinweise<br />
Es besteht kein Rechtsschutz im Zusammenhang mit einer eigenen selbständigen<br />
oder freiberuflichen Tätigkeit mitversicherter Personen sowie<br />
für auf deren Geschäftsbetrieb zugelassene Motorfahrzeuge.<br />
Berechnungsschema für die Anzahl der Beschäftigten (Inhaber der Praxis<br />
und deren Familienangehörige werden nicht mitgezählt.):<br />
2 Teilzeitarbeiter = 1 Beschäftigter<br />
4 Auszubildende = 1 Beschäftigter<br />
4 geringfügig Beschäftigte = 1 Beschäftigter<br />
Mit Aufgabe der gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbständigen<br />
Tätigkeit des Versicherungsnehmers, wandelt sich der Versicherungsschutz<br />
ab dem Eintritt dieser Umstände in einen solchen nach § 26<br />
(Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz und Vorsorge-Rechtsschutz<br />
gemäß Klausel 4) und § 29 (Rechtsschutz für alle gemieteten/selbstbewohnten<br />
Wohnungen, Einfamilienhäuser im Inland) um.<br />
Zusätzlich versicherbar: Rechtsschutz für weitere Inhaber bei Gemeinschaftspraxen.<br />
61
RECHTSSCHUTZ Für Heilwesenberufe<br />
�� Spezial-Rechtsschutz für niedergelassene Ärzte und Heilwesenberufe<br />
(§ 28 ARB/2008 und Vorsorge-Rechtsschutz gemäß Klausel 4)<br />
für Praxen bis zu 20 Beschäftigte<br />
Gemeinschaftspraxis/Praxisgemeinschaft:<br />
Eine Gemeinschaftspraxis, bei der nur ein Rechnungsträger für die Kassenärztliche<br />
Vereinigung (KV) besteht, ist über einen einzigen Vertrag<br />
im Spezial-Rechtsschutz oder JURAMED abzusichern. Ein Praxisinhaber<br />
ist als Berechtigter für den privaten Bereich anzugeben. Weitere Praxisinhaber<br />
können den Rechtsschutz für weitere Inhaber abschließen (Ausnahme:<br />
die Gemeinschaftspraxis wird von zwei Ärzten geführt, die in<br />
ehelicher/eingetragener oder sonstiger Lebenspartnerschaft leben).<br />
Bei Praxisgemeinschaften (jeder beteiligte Arzt ist selbst Rechnungsträger<br />
bei der KV) kann jeder Arzt nur über einen gesonderten Vertrag im<br />
Spezial-Rechtsschutz oder JURAMED versichert werden (Ausnahme:<br />
zwei Ärzte, die in ehelicher/eingetragener oder sonstiger Lebenspartnerschaft<br />
leben).<br />
Versicherbare Heilwesenberufe im Spezial-Rechtsschutz:<br />
– Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte<br />
– Alten- und Krankenpfleger, Krankenschwestern<br />
– Apotheker<br />
– Diplom-Psychologen, Psychiater<br />
– Hebammen, Entbindungshelfer<br />
– Heilpraktiker<br />
– Krankengymnasten, Chirogymnasten<br />
– Logopäden<br />
– Masseure<br />
– Optiker, Hörgeräteakustiker<br />
– Therapeuten (wie z.B. Atem-, Ergo-, Psycho- oder Physiotherapeuten)<br />
– Zahntechniker.<br />
Voraussetzung ist die Niederlassung oder selbständige Tätigkeit in<br />
einem der genannten Heilwesenberufe.<br />
Anzahl der mit € 500,— SB mit € 250,— SB mit € 150,— SB<br />
Beschäftigten je Rechtsschutzfall je Rechtsschutzfall je Rechtsschutzfall<br />
0 € 293,— € 384,— € 482,—<br />
bis 3 € 326,— € 427,— € 536,—<br />
bis 6 € 487,— € 635,— € 797,—<br />
bis 10 € 703,— € 921,— € 1.139,—<br />
bis 15 € 1.109,— € 1.469,— € 1.819,—<br />
bis 20 € 1.623,— € 2.119,— € 2.659,—<br />
über 20 Dir.-Anfrage Dir.-Anfrage Dir.-Anfrage<br />
RECHTSSCHUTZ Für Heilwesenberufe<br />
�� Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte<br />
(Klausel zu § 28 Abs. 3 ARB/2008, Klausel 3)<br />
hinsichtlich der Büro-, Praxis-, Betriebs- oder Werkstatträume und ihrer Einrichtungen<br />
Versicherungsumfang<br />
Der Versicherungsschutz gemäß § 2 d ARB kann auf die Wahrnehmung<br />
rechtlicher Interessen aus solchen schuldrechtlichen Verträgen erweitert<br />
werden, die im unmittelbaren Zusammenhang mit den Büro-, Praxis-,<br />
Betriebs- oder Werkstatträumen und ihrer Einrichtungen stehen. Nicht<br />
versichert ist die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus der Anschaffung,<br />
Veräußerung oder Belastung von Grundstücken, Betrieben und<br />
Betriebsteilen sowie Praxen. Ausgeschlossen ist ferner die Wahrnehmung<br />
rechtlicher Interessen aus Verträgen, die nicht bloße Hilfsgeschäfte<br />
zur eigentlichen Tätigkeit des Betriebes oder der Berufsausübung<br />
sind.<br />
Besondere Hinweise<br />
Der Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte kann nur in Verbindung<br />
mit dem Spezial-Rechtsschutz für niedergelassene Ärzte und Heilwesenberufe<br />
und nur für Praxen bis maximal 20 Beschäftigte versichert werden.<br />
Anzahl der mit € 500,— Selbstbeteiligung<br />
Beschäftigten je Rechtsschutzfall<br />
bis 6 € 92,—<br />
bis 20 € 140,—<br />
über 20 Dir.-Anfrage<br />
62 63
RECHTSSCHUTZ Für Heilwesenberufe<br />
�� Regress-Rechtsschutz für Ärzte<br />
(Klausel zu § 28 Abs. 3 ARB/2008, Klausel 2)<br />
für Praxen bis zu 20 Beschäftigte<br />
Versicherungsumfang<br />
Versicherungsschutz besteht für die im Versicherungsschein bezeichnete<br />
gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbständige Tätigkeit des<br />
Versicherungsnehmers für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in<br />
Vorverfahren, die der Sozialgerichtsbarkeit unterfallen und die sich aus<br />
Regressen durch die zuständigen Gremien der Kassenärztlichen Vereinigung<br />
und der Träger der gesetzlichen Krankenversicherung wegen unwirtschaftlicher<br />
Verordnungs- oder Behandlungsweise ergeben. Hierfür<br />
werden Kosten bis zu einem Höchstbetrag von € 1.000,— ohne Selbstbeteiligung<br />
übernommen.<br />
Besonderer Hinweis<br />
Der Regress-Rechtsschutz für Ärzte kann nur in Verbindung mit dem<br />
Spezial-Rechtsschutz für niedergelassene Ärzte und Heilwesenberufe<br />
versichert werden.<br />
Je Arzt<br />
64<br />
€ 64,—<br />
RECHTSSCHUTZ Für Heilwesenberufe<br />
�� Spezial-Straf-Rechtsschutz für niedergelassene Ärzte<br />
und Heilwesenberufe (gemäß Sonderbedingungen SSR/2008)<br />
für Praxen bis zu 20 Beschäftigte<br />
Versicherter Personenkreis<br />
Versichert sind die im Versicherungsschein bezeichnete Praxis/das<br />
Unternehmen, seine Inhaber, gesetzlichen Vertreter, alle Arbeitnehmer<br />
und/oder die im Versicherungsschein genannten Personen oder Personengruppen.<br />
Versicherungsschutz besteht für die Verteidigung im Straf-Rechtsschutz,<br />
im Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz und im Disziplinar- und<br />
<strong>Stand</strong>es-Rechtsschutz sowie für den Zeugenbeistand, für die Firmenstellungnahme<br />
und für den Beistand im Verwaltungsrechtsverfahren<br />
Kostenschutz besteht u.a. auch für Honorarvereinbarungen mit Rechtsanwälten<br />
und privat in Auftrag gegebene Sachverständigengutachten<br />
im Rahmen der bedingungsgemäßen Höchstentschädigungsgrenzen.<br />
Besonderheit<br />
In Kombination mit § 28 ARB/2008 gilt der SSR/2008 auch für den privaten<br />
Bereich.<br />
Anzahl der Beschäftigten mit € 500,— Selbstbeteiligung<br />
je Rechtsschutzfall<br />
0 € 153,—<br />
bis 3 € 180,—<br />
bis 6 € 252,—<br />
bis 10 € 334,—<br />
bis 15 € 406,—<br />
bis 20 € 512,—<br />
über 20 Dir.-Anfrage<br />
65
RECHTSSCHUTZ Für Heilwesenberufe<br />
�� J U R A M E D<br />
für niedergelassene Ärzte und Heilwesenberufe<br />
für Praxen bis zu 20 Beschäftigte – mit fester Selbstbeteiligung –<br />
Versicherungsumfang (A. + B. + C. + D.)<br />
A. Spezial-Rechtsschutz für niedergelassene Ärzte und<br />
Heilwesenberufe (§ 28 ARB/2008 und Vorsorge-Rechtsschutz<br />
gemäß Klausel 4)<br />
mit beruflichem Vertrags-Rechtsschutz für die gerichtliche<br />
Interessenwahrnehmung gemäß § 28 Abs. 4 ARB.<br />
B. Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte<br />
(Klausel zu § 28 Abs. 3 ARB/2008, Klausel 3)<br />
hinsichtlich der Büro-, Praxis-, Betriebs- oder Werkstatträume und<br />
ihrer Einrichtungen.<br />
C. Regress-Rechtsschutz für Ärzte<br />
(Klausel zu § 28 Abs. 3 ARB/2008, Klausel 2)<br />
D. Spezial-Straf-Rechtsschutz (gemäß Sonderbedingungen SSR/2008)<br />
für den beruflichen und privaten Bereich.<br />
Besondere Hinweise<br />
Die Selbstbeteiligung gilt nicht für Rechtsschutz in Regressverfahren<br />
gemäß Klausel 2 ARB/2008.<br />
Zusätzlich versicherbar: Rechtsschutz für weitere Inhaber bei Gemeinschaftspraxen.<br />
Anzahl der Beschäftigten mit € 250,— Selbstbeteiligung<br />
je Rechtsschutzfall<br />
0 € 493,—<br />
bis 3 € 562,—<br />
bis 6 € 708,—<br />
bis 10 € 1.052,—<br />
bis 15 € 1.639,—<br />
bis 20 € 2.229,—<br />
über 20 Dir.-Anfrage<br />
RECHTSSCHUTZ Für Heilwesenberufe<br />
�� J U R A M E D<br />
für niedergelassene Ärzte und Heilwesenberufe<br />
für Praxen bis zu 20 Beschäftigte – mit fallender Selbstbeteiligung –<br />
Versicherungsumfang<br />
Siehe Seite 66.<br />
Entwicklung der Selbstbeteiligung nach schadenfreien Jahren:<br />
Die Selbstbeteiligung wird jeweils zur Hauptfälligkeit der Police festgestellt<br />
und gilt für ein Versicherungsjahr. Entscheidend dabei ist der Zeitpunkt<br />
der Schadenmeldung eintrittspflichtiger Rechtsschutzfälle.<br />
Eine Rückstufung in SB-Stufe 1 erfolgt, wenn zwischen der SB-Stufe 2<br />
und vor Ende der SB-Stufe 5 ein Schaden gemeldet<br />
wird, für den seitens der AUXILIA Eintrittspflicht<br />
besteht.<br />
Eine Rückstufung in SB-Stufe 4 erfolgt,<br />
� 1.000,—<br />
wenn zwischen der SB-Stufe 6 und vor<br />
Ende der SB-Stufe 10 ein Schaden ge-<br />
� 700,—<br />
meldet wird, für den seitens<br />
der AUXILIA Eintritts-<br />
� 500,—<br />
pflicht besteht.<br />
Staffelung der Selbstbeteiligung<br />
Nach Erreichen der SB-Stufe 11 bleibt die Selbstbeteiligung bei<br />
€ 250,—; es erfolgt keine Rückstufung mehr.<br />
Eine SB-Stufe entspricht einem Versicherungsjahr.<br />
Anzahl der Beschäftigten mit € 1.000,— Selbstbeteiligung<br />
je Rechtsschutzfall<br />
0 € 357,—<br />
bis 3 € 407,—<br />
bis 6 € 513,—<br />
bis 10 € 763,—<br />
bis 15 € 1.188,—<br />
bis 20 € 1.616,—<br />
über 20 Dir.-Anfrage<br />
66 67<br />
� 400,—<br />
� 250,—<br />
SB-Stufe: 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11
nneu<br />
RECHTSSCHUTZ Für Heilwesenberufe<br />
�� AUXILIA Forderungs-Rechtsschutz für niedergelassene Ärzte<br />
und Heilwesenberufe (gemäß Sonderbedingungen)<br />
Versicherungsleistungen<br />
– Die AUXILIA trägt die Kosten, die der Versicherungsnehmer dem<br />
durch den Versicherer benannten Dienstleister aufgrund des Dienstleistungsvertrages<br />
schuldet.<br />
– Die AUXILIA erstattet die notwendigen Auslagen des Dienstleisters<br />
für die Ermittlung der Adressdaten der Schuldner des Versicherungsnehmers.<br />
– Die AUXILIA sorgt dafür, dass der Versicherungsnehmer über das Inkassounternehmen<br />
Bonitätsauskünfte vor einer geplanten Behandlung<br />
– ab einer Rechnungshöhe von € 3.000,— – einholen kann.<br />
– Wenn die Forderung nach Ende der Beitreibungsbemühungen strittig<br />
wird, empfiehlt die AUXILIA auf Wunsch des Versicherungsnehmers<br />
einen Rechtsanwalt für die gerichtliche Durchsetzung der Forderung.<br />
Besonderheit<br />
Umfasst auch fällige, unstreitige Forderungen bis zwölf Monate vor Vertragsbeginn.<br />
Vorteile<br />
– Durch ein professionelles Forderungsmanagement können die<br />
Außenstände deutlich reduziert werden – hohe Erfolgsquote.<br />
– VN kann sich auf seine Kernaufgaben konzentrieren, denn er hat<br />
keine Verwaltungsarbeit mehr mit zahlungsunwilligen Kunden.<br />
– VN gewinnt Zeit – und spart interne Kosten.<br />
– VN kann selber entscheiden, welche und wie viele Forderungen er<br />
übergeben will.<br />
– VN kann jeder Zeit in das Verfahren eingreifen und erhält auf<br />
Wunsch zu jedem Zeitpunkt absolute Prozesstransparenz.<br />
– Keine Erfolgsprovision, keine Bearbeitungsgebühr oder Fallpauschale:<br />
Übernahme der Kosten für den Forderungsmanager durch<br />
AUXILIA, falls die Beitreibung erfolglos bleibt.<br />
RECHTSSCHUTZ Für Heilwesenberufe<br />
�� Rechtsschutz für weitere Inhaber bei Gemeinschaftspraxen<br />
In Verbindung mit Spezial-Rechtsschutz (§ 28 ARB/2008 und Vorsorge-Rechtsschutz<br />
gemäß Klausel 4) oder JURAMED.<br />
Versicherungsumfang (A. + B. + C.)<br />
A. Verkehrs-Rechtsschutz für die Familie<br />
(§ 21 Abs. 1, 4, 6 - 9 ARB/2008 u. Klauseln 1, 5)<br />
Versicherter Personenkreis<br />
Versichert sind der Versicherungsnehmer sowie die Familienangehörigen.<br />
Dieser Personenkreis ist versichert als Eigentümer, Halter, Fahrer oder<br />
Insasse aller bei Vertragsabschluss und während der Vertragsdauer auf<br />
ihn zugelassenen oder auf seinen Namen mit einem Versicherungskennzeichen<br />
versehenen Motorfahrzeuge zu Lande, die nicht gewerblich genutzt<br />
werden und Anhänger, als Erwerber solcher Fahrzeuge, als Mieter<br />
eines zum vorübergehenden Gebrauch gemieteten Selbstfahrer-Vermietfahrzeuges<br />
zu Lande, als Fahrer fremder, nicht auf ihn zugelassener<br />
Fahrzeuge sowie bei der Teilnahme am öffentlichen und privaten Verkehr<br />
bei der Benutzung jeglicher Fortbewegungsmittel. Motorfahrzeuge<br />
zu Wasser und in der Luft sind zusätzlich mitversichert mit Ausnahme<br />
des Rechtsschutzes im Vertrags- und Sachenrecht für solche gewerblich<br />
genutzten Fahrzeuge.<br />
Mitversichert sind alle Personen als berechtigte Fahrer und Insassen der<br />
versicherten und zugelassenen Fahrzeuge.<br />
Besonderheit<br />
Keine Wartezeiten im Verkehrsbereich.<br />
B. Privat-Rechtsschutz (§ 23 ARB/2008)<br />
Versicherter Personenkreis<br />
Versichert sind der Versicherungsnehmer sowie die Familienangehörigen.<br />
Versicherungsschutz besteht für den privaten Lebensbereich und beruflichen<br />
Bereich in Ausübung einer nichtselbständigen Tätigkeit.<br />
Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit einer<br />
selbständigen oder freiberuflichen Tätigkeit ist vom Versicherungsschutz<br />
ausgeschlossen.<br />
Beiträge<br />
In Verbindung mit JURAMED oder Spezial-Rechtsschutz<br />
(§ 28 ARB/2008 und Vorsorge-Rechtsschutz gemäß Klausel 4) € 120,—<br />
Als Einzelprodukt € 242,—<br />
68 69
RECHTSSCHUTZ Für Heilwesenberufe<br />
�� Rechtsschutz für weitere Inhaber bei Gemeinschaftspraxen<br />
In Verbindung mit Spezial-Rechtsschutz (§ 28 ARB/2008 und Vorsorge-Rechtsschutz<br />
gemäß Klausel 4) oder JURAMED.<br />
C. Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von Gebäuden,<br />
Wohnungen und Grundstücken (§ 29 ARB/2008)<br />
Für alle vom Versicherungsnehmer und dessen mitversicherte Familienangehörigen<br />
gemieteten/selbstbewohnten Wohneinheiten, Einfamilienhäuser<br />
im Inland.<br />
Versicherungsumfang<br />
Versicherungsschutz besteht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen<br />
aus Miet- und Pachtverhältnissen und aus dinglichen Rechten in der<br />
Eigenschaft als Eigentümer oder Mieter.<br />
Besonderheit<br />
Der Vorsorge-Rechtsschutz gemäß Klausel 4 ist mitversichert.<br />
In Kombination mit Spezial-Rechtsschutz (§ 28 ARB/2008 und Vorsorge-<br />
Rechtsschutz gemäß Klausel 4) plus Spezial-Straf-Rechtsschutz (gemäß<br />
Sonderbedingungen SSR/2008) oder JURAMED gilt der Spezial-Straf-<br />
Rechtsschutz (gemäß Sonderbedingungen SSR/2008) auch für den privaten<br />
Lebensbereich einschließlich einer ehrenamtlichen Tätigkeit und<br />
für den beruflichen Bereich in Ausübung einer nichtselbständigen Tätigkeit.<br />
Besondere Hinweise<br />
Es besteht kein Rechtsschutz im Zusammenhang mit einer eigenen selbständigen<br />
oder freiberuflichen Tätigkeit mitversicherter Personen sowie<br />
für auf deren Geschäftsbetrieb zugelassene Motorfahrzeuge.<br />
Mit Kündigung des Spezial-Rechtsschutz-Vertrages oder Vertrages über<br />
JURAMED erlischt der Rechtsschutz für weitere Inhaber.<br />
Beiträge<br />
Mit € 500,— Selbstbeteiligung je Rechtsschutzfall € 99,—<br />
Mit € 250,— Selbstbeteiligung je Rechtsschutzfall € 135,—<br />
Mit € 150,— Selbstbeteiligung je Rechtsschutzfall € 168,—<br />
RECHTSSCHUTZ Für Landwirte<br />
�� Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz<br />
(§ 27 ARB/2008 und Vorsorge-Rechtsschutz gemäß Klausel 4)<br />
Versicherter Personenkreis<br />
Versichert sind der Versicherungsnehmer als Inhaber eines landund/oder<br />
forstwirtschaftlichen Betriebes sowie im Privatbereich der Versicherungsnehmer<br />
und die Familienangehörigen.<br />
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf den Hoferben, den im<br />
Grundbuch eingetragenen Miteigentümer, wenn diese im Versicherungsschein<br />
namentlich benannt und ausschließlich im Betrieb wohnhaft<br />
und beschäftigt sind, oder den namentlich genannten Altenteiler<br />
sowie deren eheliche/eingetragene oder im Versicherungsschein genannten<br />
sonstigen Lebenspartner und die minderjährigen Kinder.<br />
Dieser Personenkreis ist versichert als Eigentümer, Halter, Fahrer oder<br />
Insasse aller bei Vertragsabschluss und während der Vertragsdauer auf<br />
ihn zugelassenen oder auf seinen Namen mit einem Versicherungskennzeichen<br />
versehenen Motorfahrzeuge zu Lande, zu Wasser und in der<br />
Luft (mit Ausnahme von LKWs und Nutzfahrzeugen mit schwarzen amtlichen<br />
Kennzeichen) sowie Anhänger und als Erwerber solcher Fahrzeuge,<br />
als Mieter eines zum vorübergehenden Gebrauch gemieteten<br />
Selbstfahrer-Vermietfahrzeuges, als Fahrer fremder, nicht auf ihn zugelassener<br />
Fahrzeuge sowie bei der Teilnahme am öffentlichen und privaten<br />
Verkehr bei der Benutzung jeglicher Fortbewegungsmittel.<br />
Mitversichert sind alle Personen als berechtigte Fahrer und Insassen der<br />
versicherten und zugelassenen Fahrzeuge.<br />
Versicherungsschutz erhalten weiterhin alle Personen in Ausübung ihrer<br />
Tätigkeit im oder für den land- und/oder forstwirtschaftlichen Betrieb<br />
des Versicherungsnehmers.<br />
70 71
RECHTSSCHUTZ Für Landwirte<br />
�� Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz<br />
(§ 27 ARB/2008 und Vorsorge-Rechtsschutz gemäß Klausel 4)<br />
Berechnungsschema<br />
Der Beitrag berechnet sich nach Hektar-Größen der gesamten landund/oder<br />
forstwirtschaftlich genutzten Flächen:<br />
– der eigenen, selbstbewirtschafteten Flächen,<br />
– zuzüglich der fremden, zum Betrieb hinzugepachteten Flächen,<br />
– zuzüglich der verpachteten Flächen.<br />
Äcker, Wiesen, Grünbrachen, Gemüse-, Obst- und Weinbauflächen<br />
werden mit 100 % berechnet. Wald und Park werden mit 50 % berechnet.<br />
Moor und Ödflächen werden nicht berechnet.<br />
1 Hektar entspricht: 3 Badische Morgen, 3 Bayerische Tagwerk, 3 Frankfurter<br />
Waldmorgen, 3 Württembergische Morgen, 4 Preußische Morgen,<br />
4 Hannoversche Morgen, 4 Hessische Morgen, 4 Nassauische Morgen,<br />
4 Meisenheimer Morgen, 4 Kasseler Acker, 5 Frankfurter Feldmorgen,<br />
5 Hamburger Morgen.<br />
Besonderheit<br />
Der Vorsorge-Rechtsschutz gemäß Klausel 4 ist mitversichert.<br />
Cross Compliance-Streitigkeiten sind mitversichert.<br />
Besondere Hinweise<br />
LKWs und Nutzfahrzeuge mit schwarzen amtlichen Kennzeichen sind<br />
gesondert zu versichern.<br />
Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit einer<br />
selbständigen oder freiberuflichen Tätigkeit ist nur dann versichert,<br />
wenn sich diese auf den land- und/oder forstwirtschaftlichen Betrieb<br />
bezieht, diese Tätigkeit nicht gewerbesteuerpflichtig und die Zugehörigkeit<br />
zur land- oder forstwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft gegeben<br />
ist.<br />
Für Landwirtschaftsbetriebe, die gewerbesteuerpflichtig sind, ist der<br />
Rechtsschutz / Spezial-Rechtsschutz / JURAFIRM für Firmen, Selbständige<br />
und freiberuflich Tätige abzuschließen. Gewerbesteuerpflichtige<br />
Nebentätigkeiten sind nicht mitversichert; sie können mit JURAGRAR<br />
eingeschlossen werden.<br />
RECHTSSCHUTZ Für Landwirte<br />
�� Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz<br />
(§ 27 ARB/2008 und Vorsorge-Rechtsschutz gemäß Klausel 4)<br />
Zu Cross Compliance<br />
Unter Cross Compliance werden all jene Regelungen zusammengefasst,<br />
die der Landwirt seit dem 01.01.2005 einzuhalten hat, um in den Genuss<br />
von Direktzahlungen zu kommen. Die Prämienzahlung wird an die<br />
Einhaltung von Auflagen zum Verbraucher-, Umwelt-, Natur- und Tierschutz<br />
geknüpft. Die Einhaltung der Regeln wird kontrolliert. Bei einem<br />
Verstoß werden die Prämienzahlungen gekürzt.<br />
Anzahl Hektar mit € 250,— Selbstbeteiligung<br />
je Rechtsschutzfall<br />
bis 10 ha € 122,—<br />
11 - 30 ha € 147,—<br />
31 - 50 ha € 189,—<br />
51 - 75 ha € 233,—<br />
76 - 100 ha € 288,—<br />
101 - 200 ha je ha € 2,92 Mindestbeitrag € 299,—<br />
201 - 500 ha je ha € 2,58 Mindestbeitrag € 591,—<br />
über 500 ha je ha € 2,02 Mindestbeitrag € 1.303,—<br />
Anzahl Hektar mit € 150,— Selbstbeteiligung<br />
je Rechtsschutzfall<br />
bis 10 ha € 192,—<br />
11 - 30 ha € 203,—<br />
31 - 50 ha € 249,—<br />
51 - 75 ha € 319,—<br />
76 - 100 ha € 371,—<br />
101 - 200 ha je ha € 3,75 Mindestbeitrag € 382,—<br />
201 - 500 ha je ha € 3,27 Mindestbeitrag € 762,—<br />
über 500 ha je ha € 2,56 Mindestbeitrag € 1.662,—<br />
72 73
RECHTSSCHUTZ Für Landwirte<br />
�� Spezial-Straf-Rechtsschutz für Landwirte<br />
(gemäß Sonderbedingungen SSR/2008)<br />
Versicherter Personenkreis<br />
Versichert sind der im Versicherungsschein bezeichnete Betrieb, seine<br />
Inhaber, gesetzlichen Vertreter, alle Arbeitnehmer und/oder die im Versicherungsschein<br />
genannten Personen oder Personengruppen.<br />
Versicherungsschutz besteht für die Verteidigung im Straf-Rechtsschutz,<br />
im Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz und im Disziplinar- und<br />
<strong>Stand</strong>es-Rechtsschutz sowie für den Zeugenbeistand, für die Firmenstellungnahme<br />
und für den Beistand im Verwaltungsrechtsverfahren.<br />
Kostenschutz besteht u.a. auch für Honorarvereinbarungen mit Rechtsanwälten<br />
und privat in Auftrag gegebene Sachverständigengutachten<br />
im Rahmen der bedingungsgemäßen Höchstentschädigungsgrenzen.<br />
Besonderer Hinweis<br />
Der Spezial-Straf-Rechtsschutz für Landwirte kann nur in Verbindung<br />
mit dem Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz (§ 27 ARB/2008<br />
und Vorsorge-Rechtsschutz gemäß Klausel 4) versichert werden.<br />
Anzahl Hektar mit € 500,— Selbstbeteiligung<br />
je Rechtsschutzfall<br />
bis 10 ha € 25,—<br />
11 - 30 ha € 27,—<br />
31 - 50 ha € 32,—<br />
51 - 75 ha € 33,—<br />
76 - 100 ha € 34,—<br />
101 - 200 ha je ha € 0,32 Mindestbeitrag € 36,—<br />
201 - 500 ha je ha € 0,25 Mindestbeitrag € 65,—<br />
über 500 ha je ha € 0,20 Mindestbeitrag € 126,—<br />
74<br />
RECHTSSCHUTZ Für Landwirte<br />
�� J U R A G R A R für Landwirte<br />
– mit fester Selbstbeteiligung –<br />
Versicherungsumfang (A. + B.)<br />
A. Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz<br />
(§ 27 ARB/2008 und Vorsorge-Rechtsschutz gemäß Klausel 4)<br />
B. Spezial-Straf-Rechtsschutz (gemäß Sonderbedingungen SSR/2008)<br />
Besonderheiten<br />
Mitversichert sind<br />
– wirtschaftlich im Verhältnis zum landwirtschaftlichen Hauptbetrieb<br />
untergeordnete Nebenbetriebe, auch wenn diese gewerbesteuerpflichtig<br />
sind,<br />
– auf den Inhaber oder die mitversicherten Personen zugelassene LKWs<br />
und Nutzfahrzeuge mit schwarzen amtlichen Kannzeichen,<br />
– die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Enteignungs-, Planfeststellungs-<br />
und Flurbereinigungsverfahren (§ 27 Abs. 4 ARB/2008),<br />
– Cross Compliance-Streitigkeiten.<br />
Anzahl Hektar mit € 250,— Selbstbeteiligung<br />
je Rechtsschutzfall<br />
bis 10 ha € 209,—<br />
11 - 30 ha € 245,—<br />
31 - 50 ha € 309,—<br />
51 - 75 ha € 387,—<br />
76 - 100 ha € 492,—<br />
101 - 200 ha je ha € 4,86 Mindestbeitrag € 505,—<br />
201 - 500 ha je ha € 4,58 Mindestbeitrag € 978,—<br />
über 500 ha je ha € 4,13 Mindestbeitrag € 2.310,—<br />
75
RECHTSSCHUTZ Für Landwirte<br />
�� J U R A G R A R für Landwirte<br />
– mit fallender Selbstbeteiligung –<br />
Versicherungsumfang<br />
Siehe Seite 75.<br />
Entwicklung der Selbstbeteiligung nach schadenfreien Jahren:<br />
Die Selbstbeteiligung wird jeweils zur Hauptfälligkeit der Police festgestellt<br />
und gilt für ein Versicherungsjahr. Entscheidend dabei ist der Zeitpunkt<br />
der Schadenmeldung eintrittspflichtiger Rechtsschutzfälle.<br />
Eine Rückstufung in SB-Stufe 1 erfolgt, wenn zwischen der SB-Stufe 2<br />
und vor Ende der SB-Stufe 5 ein Schaden gemeldet<br />
wird, für den seitens der AUXILIA Eintrittspflicht<br />
besteht.<br />
Eine Rückstufung in SB-Stufe 4 erfolgt,<br />
� 1.000,—<br />
wenn zwischen der SB-Stufe 6 und vor<br />
Ende der SB-Stufe 10 ein Schaden ge-<br />
� 700,—<br />
meldet wird, für den seitens<br />
der AUXILIA Eintritts-<br />
� 500,—<br />
pflicht besteht.<br />
Nach Erreichen der SB-Stufe 11 bleibt die Selbstbeteiligung bei<br />
€ 250,—; es erfolgt keine Rückstufung mehr.<br />
Eine SB-Stufe entspricht einem Versicherungsjahr.<br />
Anzahl Hektar mit € 1.000,— Selbstbeteiligung<br />
je Rechtsschutzfall<br />
bis 10 ha € 152,—<br />
11 - 30 ha € 178,—<br />
31 - 50 ha € 224,—<br />
51 - 75 ha € 281,—<br />
76 - 100 ha € 357,—<br />
101 - 200 ha je ha € 3,52 Mindestbeitrag € 373,—<br />
201 - 500 ha je ha € 3,32 Mindestbeitrag € 714,—<br />
über 500 ha je ha € 2,99 Mindestbeitrag € 1.683,—<br />
76<br />
Staffelung der Selbstbeteiligung<br />
� 400,—<br />
� 250,—<br />
SB-Stufe: 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11<br />
KS Versicherungs-AG<br />
SCHUTZBRIEFE
RECHTSSCHUTZ SCHUTZBRIEFE Allgemeine Für <strong>Tarif</strong>bestimmungen<br />
Nichtselbständige<br />
Vertragsgrundlagen<br />
Allgemeine Bedingungen für die KS-Schutzbrief-Versicherung (AB KS-<br />
Schutzbrief 2008), gesetzliche Bestimmungen und die Bestimmungen<br />
des Antrages.<br />
Zahlungsweise<br />
Die Beiträge sind im Voraus zu zahlen und dann weiter von Fälligkeit zu<br />
Fälligkeit.<br />
Beiträge<br />
Die im <strong>Tarif</strong> angegebenen Beiträge sind Jahresbeiträge.<br />
Die Versicherungsteuer, z.Zt. 19 %, ist in den Versicherungsbeiträgen<br />
enthalten.<br />
Der Ratenzahlungszuschlag beträgt 3 % bei halbjährlicher Zahlungsweise<br />
und 5 % bei vierteljährlicher Zahlungsweise.<br />
Ausfertigungsgebühren für Versicherungsscheine, Beitragsrechnungen,<br />
Zweitschriften u.ä. werden nicht erhoben.<br />
Der erste Beitrag wird vom Vertragsbeginn bis zum Zeitpunkt der vereinbarten<br />
Fälligkeit erhoben.<br />
Geltungsbereich<br />
Schutzbriefe für das In- und Ausland:<br />
Europa, Anliegerstaaten des Mittelmeeres, Kanarische Inseln, Azoren<br />
und Madeira.<br />
Auslands-Schutzbrief:<br />
Europäisches Ausland, Anliegerstaaten des Mittelmeeres, Kanarische Inseln,<br />
Azoren und Madeira.<br />
Laufzeit<br />
Die Versicherungsverträge sind zunächst von Beginn an für 1 Jahr abgeschlossen<br />
(Mindestlaufzeit). Danach verlängern sie sich stillschweigend<br />
von Jahr zu Jahr, wenn sie nicht unter Einhaltung einer dreimonatigen<br />
Kündigungsfrist vom Versicherungsnehmer oder der KS Versicherungs-<br />
AG schriftlich gekündigt werden. Die Versicherungsverträge enden<br />
außerdem mit dem Ausscheiden aus dem KRAFTFAHRER-SCHUTZ e.V.<br />
79
SCHUTZBRIEFE Allgemeine <strong>Tarif</strong>bestimmungen<br />
Fortsetzung Laufzeit<br />
Das Beginndatum ist zugleich das Datum der Hauptfälligkeit. Eine hiervon<br />
abweichende Hauptfälligkeit ist gesondert zu beantragen und verlängert<br />
entsprechend die Mindestlaufzeit.<br />
Beitragsangleichung<br />
Die KS Versicherungs-AG kann die Beiträge für bestehende Versicherungsverhältnisse<br />
in der Schutzbrief-Versicherung mit Wirkung von Beginn<br />
der nächsten Versicherungsperiode an ändern. Dabei darf der geänderte<br />
Beitragssatz den im Zeitpunkt der Änderung geltenden Beitragssatz<br />
nicht übersteigen.<br />
Der Versicherungsnehmer kann die Schutzbrief-Versicherung innerhalb<br />
einer Frist von einem Monat nach Eingang unserer Mitteilung mit sofortiger<br />
Wirkung, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens<br />
der Beitragserhöhung kündigen.<br />
Familiendefinition<br />
Soweit in den nachfolgend aufgeführten Schutzbriefen Familienangehörige<br />
mitversichert sind, bezieht sich dies auf den nachgenannten Personenkreis:<br />
a) der eheliche/eingetragene oder der im Versicherungsschein genannte<br />
sonstige Lebenspartner des Versicherungsnehmers,<br />
b) die minderjährigen Kinder,<br />
c) die unverheirateten, nicht in einer eingetragenen oder sonstigen Lebenspartnerschaft<br />
lebenden volljährigen Kinder, jedoch längstens bis<br />
zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche<br />
Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt<br />
erhalten,<br />
d) die im Haushalt des Versicherungsnehmers lebenden, dort gemeldeten<br />
und im Ruhestand befindlichen Eltern des Versicherungsnehmers/Lebenspartners.<br />
Die Mitversicherung des sonstigen Lebenspartners gemäß a) und der<br />
Eltern gemäß d) ist schriftlich zu beantragen.<br />
80<br />
RECHTSSCHUTZ SCHUTZBRIEFE Für Für das Nichtselbständige<br />
In- und Ausland<br />
�� Familien-Schutzbrief für In- und Ausland<br />
Versicherter Personenkreis<br />
Die personenbezogenen Leistungen gelten für den Versicherungsnehmer<br />
und die Familienangehörigen sowie für alle berechtigten Insassen<br />
der versicherten Fahrzeuge.<br />
Versicherte Fahrzeuge<br />
Versichert sind die auf den Versicherungsnehmer und auf die Familienangehörigen<br />
zugelassenen sowie die von dem genannten Personenkreis<br />
benutzten fremden Personenkraftwagen. Als Personenkraftwagen gelten<br />
auch Kombis, Krafträder, Mopeds, Wohnmobile bis 4 t zulässiges<br />
Gesamtgewicht (ohne Vermietung) und Fahrräder.<br />
Mitgeführte Wohn-, Gepäck- oder Bootsanhänger und mitgeführtes<br />
Gepäck (soweit es geborgen, weiter- oder zurücktransportiert werden<br />
muss) sind mitversichert.<br />
Besonderer Hinweis<br />
Der KS-Familien-Schutzbrief für In- und Ausland kann nur beantragt<br />
werden, wenn der Antragsteller und auch die mitversicherten Personen<br />
keine selbständige Tätigkeit ausüben.<br />
Beitrag<br />
€ 53,50<br />
81
SCHUTZBRIEFE Für das In- und Ausland RECHTSSCHUTZ SCHUTZBRIEFE Für das In- und Ausland Für Nichtselbständige<br />
bzw. Ausland<br />
�� In- und Auslands-Schutzbrief für Nichtselbständige<br />
Versicherter Personenkreis<br />
Die personenbezogenen Leistungen gelten für den Versicherungsnehmer<br />
und die Familienangehörigen sowie die berechtigten Insassen der<br />
versicherten Fahrzeuge.<br />
Versicherte Fahrzeuge<br />
Versichert sind alle auf den Versicherungsnehmer zugelassenen Personenkraftwagen<br />
zu einem Jahresbeitrag ohne Kennzeichenangabe sowie<br />
die vom Versicherungsnehmer benutzten fremden Personenkraftwagen.<br />
Als Personenkraftwagen gelten auch Kombis, Krafträder, Mopeds,<br />
Wohnmobile bis 4 t zulässiges Gesamtgewicht (ohne Vermietung) und<br />
Fahrräder.<br />
Mitgeführte Wohn-, Gepäck- oder Bootsanhänger und mitgeführtes<br />
Gepäck (soweit es geborgen, weiter- oder zurücktransportiert werden<br />
muss) sind mitversichert.<br />
Beitrag<br />
�� In- und Auslands-Schutzbrief für Selbständige<br />
€ 37,—<br />
Versicherter Personenkreis<br />
Die personenbezogenen Leistungen gelten für den Versicherungsnehmer<br />
und die Familienangehörigen sowie die berechtigten Insassen des<br />
versicherten Fahrzeuges.<br />
Versicherte Fahrzeuge<br />
Versichert sind der im Schutzbrief bezeichnete Personenkraftwagen<br />
sowie die vom Versicherungsnehmer benutzten fremden Personenkraftwagen.<br />
Als Personenkraftwagen gelten auch Kombis, Krafträder, Mopeds,<br />
Wohnmobile bis 4 t zulässiges Gesamtgewicht (ohne Vermietung)<br />
und Fahrräder.<br />
Mitgeführte Wohn-, Gepäck- oder Bootsanhänger und mitgeführtes<br />
Gepäck (soweit es geborgen, weiter- oder zurücktransportiert werden<br />
muss) sind mitversichert.<br />
Je Fahrzeug<br />
€ 37,—<br />
�� In- und Auslands-Schutzbrief für Nutzfahrzeuge bis 2 t Nutzlast<br />
Versicherter Personenkreis<br />
Die personenbezogenen Leistungen gelten für den Versicherungsnehmer<br />
und die Familienangehörigen sowie die berechtigten Insassen des<br />
versicherten Fahrzeuges.<br />
Versicherte Fahrzeuge<br />
Versichert sind das im Schutzbrief bezeichnete Nutzfahrzeug (ohne Vermietung)<br />
sowie die vom Versicherungsnehmer benutzten fremden Personenkraftwagen.<br />
Als Personenkraftwagen gelten auch Kombis, Krafträder,<br />
Mopeds, Wohnmobile bis 4 t zulässiges Gesamtgewicht (ohne<br />
Vermietung) und Fahrräder.<br />
Mitgeführte Wohn-, Gepäck- oder Bootsanhänger und mitgeführtes<br />
Gepäck (soweit es geborgen, weiter- oder zurücktransportiert werden<br />
muss) sind mitversichert. Gewerbliche Ladung ist nicht mitversichert.<br />
Je Fahrzeug<br />
�� Auslands-Schutzbrief<br />
€ 53,50<br />
Versicherter Personenkreis<br />
Die personenbezogenen Leistungen gelten für den Versicherungsnehmer<br />
und die Familienangehörigen sowie die berechtigten Insassen des<br />
versicherten Fahrzeuges.<br />
Versicherte Fahrzeuge<br />
Versichert sind der im Schutzbrief bezeichnete Personenkraftwagen<br />
sowie die vom Versicherungsnehmer benutzten fremden Personenkraftwagen.<br />
Als Personenkraftwagen gelten auch Kombis, Krafträder, Mopeds,<br />
Wohnmobile bis 4 t zulässiges Gesamtgewicht (ohne Vermietung)<br />
und Fahrräder.<br />
Mitgeführte Wohn-, Gepäck- oder Bootsanhänger und mitgeführtes<br />
Gepäck (soweit es geborgen, weiter- oder zurücktransportiert werden<br />
muss) sind mitversichert.<br />
Je Fahrzeug<br />
€ 18,50<br />
82 83
SCHUTZBRIEFE Die KS-Schutzbrief-Leistungen<br />
Die KS-Schutzbrief-Leistungen<br />
gemäß den Allgemeinen Bedingungen für die KS-Schutzbrief-Versicherung<br />
(AB KS-Schutzbrief 2008).<br />
�� Pannenhilfe bis € 103,—<br />
einschließlich mitgeführter Kleinteile.<br />
�� Bergen in unbegrenzter Höhe*<br />
des von der Fahrbahn abgekommenen Fahrzeuges.<br />
�� Abschleppen bis € 154,—*<br />
einschließlich der Kosten evtl. versuchter Pannenhilfe.<br />
�� Weiter- oder Rückfahrt, Übernachtung, Mietwagen,<br />
Pickup-Service, Nutzungsausfallentschädigung<br />
bei längerer Reparaturdauer, Diebstahl, Totalschaden.<br />
�� Ersatzteilversand ins Ausland<br />
wenn Teile am Schadenort nicht erhältlich.<br />
�� Fahrzeugtransport nach Fahrzeugausfall<br />
bis zum Preis für Rücktransport zum Wohnsitz,<br />
wenn Fahrzeug im Ausland nicht reparierbar.<br />
�� Fahrzeugunterstellung<br />
– bei Panne und Unfall im In- und Ausland<br />
– bei Diebstahl im Ausland.<br />
�� Verzollung, Verschrottung<br />
nach Unfall oder Diebstahl im Ausland.<br />
�� Ersatzfahrereinsatz<br />
bei Krankheit, Tod des Fahrers.<br />
�� Ersatz von Reisedokumenten / Hilfe bei Ersatzbeschaffung<br />
bei Verlust während Auslandsreise.<br />
�� Ersatz von Zahlungsmitteln<br />
bei finanzieller Notlage während Auslandsreise.<br />
* einschließlich Gepäck und nicht gewerbsmäßig beförderter Ladung.<br />
84<br />
RECHTSSCHUTZ SCHUTZBRIEFE Die KS-Schutzbrief-Leistungen<br />
Für Nichtselbständige<br />
�� Vermittlung ärztlicher Betreuung<br />
bei Erkrankung während Auslandsreise.<br />
�� Arzneimittelversand ins Ausland,<br />
wenn dort dringend benötigt.<br />
�� Krankenbesuch<br />
bis € 512,— bei längerem Krankenhausaufenthalt.<br />
�� Krankenrücktransport<br />
in unbegrenzter Höhe, wenn medizinisch notwendig.<br />
�� Kinderrückholung<br />
bei Krankheit, Tod des Versicherungsnehmers.<br />
�� Hilfe im Todesfall<br />
Bestattung im Ausland oder Überführung nach Deutschland.<br />
�� Kosten bei Reiseabbruch<br />
aus wichtigen Gründen bei Auslandsreise.<br />
�� Reiserückrufservice<br />
per Rundfunk aus wichtigen Gründen.<br />
�� Hilfe im besonderen Notfall<br />
bis € 256,— für Hilfe während Auslandsreise.<br />
�� KS-Notfall-Service<br />
- 24 Stunden-Notruf -<br />
85
Für Ihre persönlichen Notizen<br />
86<br />
RECHTSSCHUTZ Für Ihre persönlichen Für Nichtselbständige Notizen<br />
87