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Tarifheft, Stand 01.05.2008 (Tarif 01.01.2007) - VVS® GmbH

Tarifheft, Stand 01.05.2008 (Tarif 01.01.2007) - VVS® GmbH

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K R A F T F A H R E R - S C H U T Z e . V . Automobilclub<br />

Uhlandstraße 7 · 80336 München · Postfach 15 12 20 · 80047 München<br />

Telefon (0 89) 5 39 81-0 · Telefax (0 89) 5 39 81-250<br />

A U X I L I A Rechtsschutz-Versicherungs-AG<br />

Uhlandstraße 7 · 80336 München · Postfach 15 02 20 · 80042 München<br />

Telefon (0 89) 5 39 81-0 · Telefax (0 89) 5 39 81-251<br />

KS Versicherungs-AG<br />

Uhlandstraße 7 · 80336 München · Postfach 15 12 20 · 80047 München<br />

Telefon (0 89) 5 39 81-0 · Telefax (0 89) 5 39 81-249<br />

service@auxilia.de · www.auxilia.de<br />

T-001/05/2008<br />

<strong>Tarif</strong> <strong>01.01.2007</strong><br />

(ARB/2008)<br />

Kompetenz in Sachen Rechtsschutz.<br />

Ihr direkter Draht zum Mitgliederservice<br />

089 / 53 981 - 222<br />

Ihr direkter Draht für alle Rechtsfragen<br />

089 / 53 981 - 333<br />

24-Stunden-Service<br />

KRAFTFAHRER-SCHUTZ e.V. Automobilclub<br />

AUXILIA Rechtsschutz-Versicherungs-AG<br />

KS Versicherungs-AG


AUTOMOBILCLUB<br />

RECHTSSCHUTZ<br />

SCHUTZBRIEFE<br />

KRAFTFAHRER-SCHUTZ e.V. Automobilclub<br />

AUXILIA Rechtsschutz-Versicherungs-AG<br />

KS Versicherungs-AG


Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis<br />

Service . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4<br />

Bezirksdirektionen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5<br />

AUTOMOBILCLUB<br />

Allgemeine <strong>Tarif</strong>bestimmungen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9<br />

� Clubmitgliedschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10<br />

RECHTSSCHUTZ gemäß ARB/2008<br />

Allgemeine <strong>Tarif</strong>bestimmungen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15<br />

Rechtsschutz für Nichtselbständige<br />

� Verkehrs-Rechtsschutz (§ 21 Abs. 1, 4, 6 - 9 ARB u. Klausel 5). . . . . . . . 23<br />

� Verkehrs-Rechtsschutz für die Familie<br />

(§ 21 Abs. 1, 4, 6 - 9 ARB u. Klauseln 1, 5) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24<br />

� Fahrzeug-Rechtsschutz (§ 21 Abs. 3, 4, 7, 8 u. 10 ARB u. Klausel 5). . . . 25<br />

� Privat- und Berufs-Rechtsschutz<br />

(§ 25 ARB und Vorsorge-Rechtsschutz gemäß Klausel 4) . . . . . . . . . . . . 26<br />

� Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz<br />

(§ 26 ARB und Vorsorge-Rechtsschutz gemäß Klausel 4) . . . . . . . . . . . . 27<br />

� Spezial-Straf-Rechtsschutz für Nichtselbständige . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29<br />

� Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von Gebäuden,<br />

Wohnungen und Grundstücken (§ 29 ARB) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30<br />

� JURPRIVAT für Nichtselbständige . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32<br />

Rechtsschutz für Selbständige<br />

� Verkehrs-Rechtsschutz (§ 21 Abs. 1, 4, 6 - 9 ARB u. Klausel 5). . . . . . . . 34<br />

� Fahrzeug-Rechtsschutz (§ 21 Abs. 3, 4, 7, 8 u. 10 ARB u. Klausel 5). . . . 36<br />

� Fahrer-Rechtsschutz für Unternehmen/Behörden<br />

(§ 22 Abs. 2, 3 u. 5 ARB u. Klausel 5) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37<br />

� Privat-Rechtsschutz (§ 23 ARB) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38<br />

� Rechtsschutz für Firmen, Selbständige<br />

und freiberuflich Tätige (§ 24 ARB) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39<br />

� Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von Gebäuden,<br />

Wohnungen und Grundstücken (§ 29 ARB) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41<br />

� Vorsorge-Rechtsschutz<br />

beitragsfrei mitversichert!<br />

Rechtsschutz für Selbständige<br />

� Spezial-Rechtsschutz für Firmen, Selbständige und freiberuflich Tätige<br />

(§ 28 ARB und Vorsorge-Rechtsschutz gemäß Klausel 4) * . . . . . . . . . . 44<br />

� Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48<br />

� Versicherungs-Vertrags-Rechtsschutz für Firmen,<br />

Selbständige und freiberuflich Tätige (§ 28 a ARB). . . . . . . . . . . . . . . . . 49<br />

� Spezial-Straf-Rechtsschutz für Firmen, Selbständige<br />

und freiberuflich Tätige . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50<br />

� JURAFIRM für Firmen, Selbständige und freiberuflich Tätige * . . . . . 51<br />

� AUXILIA Forderungs-Rechtsschutz für Firmen, Selbständige und<br />

freiberuflich Tätige (für ausgewählte Berufsgruppen) . . . . . . . . . . . . . . . 53<br />

� JURATAXX für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Buchprüfer. . . . 54<br />

� AUXILIA Forderungs-Rechtsschutz<br />

für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Buchprüfer . . . . . . . . . . . . . . . 56<br />

� Rechtsschutz für weitere Inhaber oder Geschäftsführer . . . . . . . . . . . . . 57<br />

nneeu<br />

neeu<br />

Rechtsschutz für Heilwesenberufe<br />

� Spezial-Rechtsschutz für niedergelassene Ärzte und Heilwesenberufe<br />

(§ 28 ARB und Vorsorge-Rechtsschutz gemäß Klausel 4) . . . . . . . . . . . . 59<br />

� Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63<br />

� Regress-Rechtsschutz für Ärzte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64<br />

� Spezial-Straf-Rechtsschutz für niedergelassene Ärzte<br />

und Heilwesenberufe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65<br />

� JURAMED für niedergelassene Ärzte und Heilwesenberufe . . . . . . . . 66<br />

� AUXILIA Forderungs-Rechtsschutz<br />

für niedergelassene Ärzte und Heilwesenberufe. . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68<br />

� Rechtsschutz für weitere Inhaber bei Gemeinschaftspraxen . . . . . . . . . . 69<br />

neuu<br />

Rechtsschutz für Landwirte<br />

� Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz<br />

(§ 27 ARB und Vorsorge-Rechtsschutz gemäß Klausel 4) . . . . . . . . . . . . 71<br />

� Spezial-Straf-Rechtsschutz für Landwirte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 74<br />

� JURAGRAR für Landwirte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 75<br />

SCHUTZBRIEFE gemäß AB KS-Schutzbrief 2008<br />

� Allgemeine <strong>Tarif</strong>bestimmungen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 79<br />

� Schutzbriefe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 81<br />

� Vorsorge-Rechtsschutz<br />

beitragsfrei mitversichert!<br />

* mit Money-Service +


Service Bezirksdirektionen – für Sie vor Ort<br />

� Automobilclub<br />

Mitgliederservice Telefon (0 89) 5 39 81-222<br />

Telefax (0 89) 5 39 81-260 / 270<br />

E-Mail service@auxilia.de<br />

Leistungsabteilung Telefon (0 89) 5 39 81-201<br />

Telefax (0 89) 5 39 81-249<br />

E-Mail club@auxilia.de<br />

� Rechtsschutz<br />

Mitgliederservice Telefon (0 89) 5 39 81-222<br />

Telefax (0 89) 5 39 81-260 / 270<br />

E-Mail service@auxilia.de<br />

Leistungsabteilung<br />

Telefonische Beratung Telefon (0 89) 5 39 81-333<br />

durch unabhängige Telefax (0 89) 5 39 81-251<br />

Rechtsanwälte E-Mail leistung@auxilia.de<br />

� Schutzbrief<br />

Mitgliederservice Telefon (0 89) 5 39 81-222<br />

Telefax (0 89) 5 39 81-260 / 270<br />

E-Mail service@auxilia.de<br />

Leistungsabteilung Telefon (0 89) 5 39 81-200<br />

Telefax (0 89) 5 39 81-249<br />

E-Mail schutzbrief@auxilia.de<br />

� IT-Support<br />

Bei technischen Telefon (0 89) 5 39 81-230<br />

Fragen zur Software E-Mail ks-win@auxilia.de<br />

Bei nicht technischen<br />

Fragen zur Software<br />

wenden Sie sich bitte<br />

an Ihre zuständige<br />

Bezirksdirektion.<br />

www.auxilia.de<br />

Uhlandstraße 90 Telefon (0 30) 86 42 10 90<br />

10717 Berlin Telefax (0 30) 8 73 54 62<br />

E-Mail bd10@auxilia.de<br />

Borsteler Chaussee 49 Telefon (0 40) 51 49 19-77 / -78<br />

22453 Hamburg Telefax (0 40) 5 11 81 20<br />

E-Mail bd20@auxilia.de<br />

Großer Hillen 26 Telefon (05 11) 52 11 68 / 52 15 68<br />

30559 Hannover Telefax (05 11) 52 56 26<br />

E-Mail bd30@auxilia.de<br />

Kampstraße 42 Telefon (02 31) 16 46-11 / -17<br />

44137 Dortmund Telefax (02 31) 16 51 55<br />

E-Mail bd40@auxilia.de<br />

Rheinweg 67 Telefon (02 28) 23 08-07 / -09<br />

53129 Bonn Telefax (02 28) 23 41 09<br />

E-Mail bd50@auxilia.de<br />

Rheinallee 109 Telefon (0 61 31) 61 39-56 / -51<br />

55118 Mainz Telefax (0 61 31) 63 87 34<br />

E-Mail bd60@auxilia.de<br />

Pforzheimer Straße 338 Telefon (07 11) 85 04 94<br />

70499 Stuttgart Telefax (07 11) 81 89 67<br />

E-Mail bd72@auxilia.de<br />

Uhlandstraße 7 Telefon (0 89) 5 39 81-164 / -219<br />

80336 München Telefax (0 89) 5 39 81-249<br />

E-Mail bd81@auxilia.de<br />

Walter-Heinze-Straße 27 Telefon (03 41) 4 78 18-13 / -14<br />

04229 Leipzig Telefax (03 41) 4 78 18 90<br />

E-Mail bd90@auxilia.de<br />

4 5


AUTOMOBILCLUB<br />

KRAFTFAHRER-SCHUTZ e.V. Automobilclub


AUTOMOBILCLUB Allgemeine <strong>Tarif</strong>bestimmungen<br />

Zahlungsweise<br />

Die Beiträge sind im Voraus zu zahlen und dann weiter von Fälligkeit zu<br />

Fälligkeit.<br />

Beiträge<br />

Die im <strong>Tarif</strong> angegebenen Beiträge sind Jahresbeiträge. Der Ratenzahlungszuschlag<br />

beträgt 3 % bei halbjährlicher Zahlungsweise und 5 %<br />

bei vierteljährlicher Zahlungsweise.<br />

Ausfertigungsgebühren für Mitgliedschaftsbestätigungen, Beitragsrechnungen,<br />

Zweitschriften u.ä. werden nicht erhoben.<br />

Der erste Beitrag wird vom Vertragsbeginn bis zum Zeitpunkt der vereinbarten<br />

Fälligkeit erhoben.<br />

Geltungsbereich<br />

Europa, Anliegerstaaten des Mittelmeeres, Kanarische Inseln, Azoren<br />

und Madeira.<br />

Laufzeit<br />

Die Mitgliedschaft ist zunächst von Beginn an für 1 Jahr abgeschlossen<br />

(Mindestlaufzeit).<br />

Danach verlängert sie sich stillschweigend von Jahr zu Jahr, wenn sie<br />

nicht unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist vom Mitglied<br />

oder vom KRAFTFAHRER-SCHUTZ e.V. gekündigt wird.<br />

Das Beginndatum ist zugleich das Datum der Hauptfälligkeit. Eine hiervon<br />

abweichende Hauptfälligkeit ist gesondert zu beantragen und verlängert<br />

entsprechend die Mindestlaufzeit.<br />

9


AUTOMOBILCLUB Clubmitgliedschaften AUTOMOBILCLUB Clubleistungen<br />

�� Clubmitgliedschaft<br />

für Mitglieder, die auf sie zugelassenen Kraftfahrzeuge, auch wenn andere<br />

berechtigte Fahrer diese Fahrzeuge lenken, und alle übrigen von<br />

den Mitgliedern gefahrenen fremden Kraftfahrzeuge (z. B. Miet- oder<br />

Dienstfahrzeug). Dies gilt nicht für juristische Personen (hier ist für die<br />

Clubleistungen eine natürliche Person zu benennen) und bei gewerblicher<br />

Nutzung.<br />

Besonderer Hinweis<br />

Diese <strong>Tarif</strong>position gilt – soweit gewünscht – auch für weitere Inhaber<br />

oder Geschäftsführer.<br />

KS-Clubmitgliedschaft<br />

€ 27,—<br />

�� Clubmitgliedschaft für die Familie<br />

für<br />

– den Antragsteller,<br />

– den ehelichen/eingetragenen oder im Antrag genannten sonstigen<br />

Lebenspartner,<br />

– die minderjährigen Kinder,<br />

– die unverheirateten, nicht in einer eingetragenen oder sonstigen Lebenspartnerschaft<br />

lebenden volljährigen Kinder, jedoch längstens bis<br />

zu dem Zeitpunkt, in dem diese erstmalig eine auf Dauer angelegte<br />

berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt<br />

erhalten,<br />

– die im Haushalt des Mitglieds lebenden, dort gemeldeten und im Ruhestand<br />

befindlichen Eltern des Mitglieds/Lebenspartners.<br />

Besonderer Hinweis<br />

Die Anzahl der Familienmitglieder einschließlich Antragsteller ist anzugeben.<br />

Diese <strong>Tarif</strong>position gilt – soweit gewünscht – auch für weitere Inhaber<br />

oder Geschäftsführer.<br />

KS-Clubmitgliedschaft für die Familie<br />

€ 33,—<br />

Die KS-Clubleistungen<br />

Die Leistungen müssen innerhalb von 6 Monaten beantragt werden. Bei<br />

einem Ersatzanspruch an Dritte sowie bei Trunkenheit oder Vorsatz besteht<br />

keine Leistung.<br />

�� Wildschadenbeihilfe bis € 1.050,—<br />

im Kalenderjahr bei Zusammenstoß mit Wild oder jagdbarem Federwild<br />

sowie mit Pferden, Rindern, Schafen oder Ziegen.<br />

�� Abschleppbeihilfe bis € 65,—<br />

bei Panne oder Unfall.<br />

�� Pannenhilfe bis € 55,—<br />

bei Panne (die Pannenhilfe wird ggf. auf die Abschleppbeihilfe angerechnet).<br />

�� Pannen- und Abschleppdienst-Verzeichnis<br />

Verzeichnis der Abschlepp-Vertragsfirmen (freie Wahl des Abschleppunternehmens).<br />

�� Beihilfe für das Öffnen des Kraftfahrzeuges bis € 30,—<br />

im Kalenderjahr nach Schlüsselverlust oder Defekt des Schlosses/Schlüssels.<br />

�� Beihilfe zum Krankenrücktransport aus dem Ausland nach Unfall des Mitgliedes<br />

als Verkehrsteilnehmer bis € 1.050,—<br />

im Kalenderjahr bei ärztlich angeordnetem Rücktransport.<br />

�� Beihilfe für Berufskraftfahrer bis € 520,—<br />

bei arbeitsrechtlicher Regressmöglichkeit des Arbeitgebers aufgrund<br />

grob fahrlässig verursachten Verkehrsunfällen.<br />

�� Beihilfe für Helfer am Unfallort bis € 520,—<br />

im Kalenderjahr für Sachschäden infolge Bergung und Transport von<br />

Verkehrsunfallverletzten.<br />

�� Rechtshilfe bei aktiver Nebenklage bis € 5.200,—,<br />

wenn die Nebenklage gegen den Verkehrsunfallgegner zugelassen ist.<br />

10 11


AUTOMOBILCLUB Clubleistungen<br />

�� Unfallkrankengeld bis € 325,—<br />

erhalten KS-Mitglieder ab dem 31. Krankheitstag nach Unfall des Mitgliedes<br />

als Verkehrsteilnehmer (€ 6,50 tägl., max. 50 Tage).<br />

�� Unfallsterbegeld € 1.550,—<br />

nach Unfall des Mitgliedes als Verkehrsteilnehmer.<br />

�� Service bei Notfällen im Ausland<br />

– Benennung eines Rechtsanwaltes, Arztes, Krankenhauses, Dolmetschers,<br />

etc.<br />

– Beratung durch KS oder seinen 24-Stunden-Notruf-Service (z.B. nach<br />

Unfall, Panne, Diebstahl des Kfz, bei Krankheit oder Tod).<br />

�� Privater Beweissicherungsservice<br />

Vermittlung unabhängiger, qualifizierter Sachverständiger nach Verkehrsunfall.<br />

�� Mietwagen-Service<br />

Kooperationsvertrag mit der Sixt Autovermietung.<br />

�� Beratungsservice<br />

zur Förderung der Verkehrssicherheit, Verkehrserziehung und Verkehrsaufklärung<br />

sowie Fragen rund um das Kraftfahrzeug.<br />

�� KS-Notfall-Service<br />

- 24 Stunden-Notruf -<br />

�� KS-Reisedienst<br />

12<br />

RECHTSSCHUTZ<br />

AUXILIA Rechtsschutz-Versicherungs-AG


RECHTSSCHUTZ Allgemeine <strong>Tarif</strong>bestimmungen<br />

Vertragsgrundlagen<br />

Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungsbedingungen (AUXILIA ARB/2008,<br />

<strong>Stand</strong> 01.01.2008), Sonderbedingungen, Klauseln, gesetzliche Bestimmungen<br />

und die Bestimmungen des Antrages.<br />

Versicherungssumme<br />

Vereinbart gilt eine Versicherungssumme in unbegrenzter Höhe je<br />

Rechtsschutzfall unter Berücksichtigung der Gebührenordnungen und<br />

Kostengesetze, einschließlich der darlehensweisen Bereitstellung der<br />

Strafkaution.<br />

Zahlungsweise<br />

Die Versicherungsbeiträge sind im Voraus zu zahlen und dann weiter<br />

von Fälligkeit zu Fälligkeit.<br />

Beiträge<br />

Die im <strong>Tarif</strong> angegebenen Beiträge sind Jahresbeiträge.<br />

Die Versicherungsteuer, z.Zt. 19 %, ist in den Versicherungsbeiträgen<br />

enthalten.<br />

Der Ratenzahlungszuschlag beträgt 3 % bei halbjährlicher Zahlungsweise<br />

und 5 % bei vierteljährlicher Zahlungsweise.<br />

Ausfertigungsgebühren für Versicherungsscheine, Beitragsrechnungen,<br />

Zweitschriften u.ä. werden nicht erhoben.<br />

Der erste Beitrag wird vom Vertragsbeginn bis zum Zeitpunkt der vereinbarten<br />

Fälligkeit erhoben.<br />

Laufzeit<br />

Die Versicherungsverträge sind zunächst von Beginn an für 1 Jahr abgeschlossen<br />

(Mindestlaufzeit). Danach verlängern sie sich stillschweigend<br />

von Jahr zu Jahr, wenn sie nicht unter Einhaltung einer dreimonatigen<br />

Kündigungsfrist vom Versicherungsnehmer oder Versicherer schriftlich<br />

gekündigt werden. Die Versicherungsverträge enden außerdem mit<br />

dem Ausscheiden aus dem KRAFTFAHRER-SCHUTZ e.V.<br />

Das Beginndatum ist zugleich das Datum der Hauptfälligkeit. Eine hiervon<br />

abweichende Hauptfälligkeit ist gesondert zu beantragen und verlängert<br />

entsprechend die Mindestlaufzeit.<br />

15


RECHTSSCHUTZ Allgemeine <strong>Tarif</strong>bestimmungen RECHTSSCHUTZ Allgemeine <strong>Tarif</strong>bestimmungen<br />

Örtlicher Geltungsbereich<br />

Unter Versicherungsschutz fallen weltweit eintretende Rechtsschutzfälle,<br />

soweit die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Europa, den Anliegerstaaten<br />

des Mittelmeeres, auf den Kanarischen Inseln, den Azoren<br />

oder Madeira erfolgt und ein Gericht oder eine Behörde in diesem Bereich<br />

gesetzlich zuständig ist (oder zuständig wäre, wenn ein gerichtliches<br />

oder behördliches Verfahren eingeleitet werden würde).<br />

Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in ursächlichem Zusammenhang<br />

mit einer privaten Urlaubsreise (auch Aupair-Zeit oder<br />

Schüleraustausch) oder einer Dienst- oder Geschäftsreise und aus Verträgen,<br />

die über das Internet abgeschlossen wurden, besteht weltweit<br />

Rechtsschutz. Versetzungen oder Abordnungen gelten nicht als Dienstoder<br />

Geschäftsreisen. Rechtsschutz im erweiterten Geltungsbereich für<br />

Urlaubs-, Dienst- oder Geschäftsreisen besteht dann nicht, wenn eine<br />

versicherte Person die Staatsangehörigkeit eines betroffenen Staates<br />

besitzt oder dort ihren Wohnsitz hat.<br />

Wartezeiten<br />

Keine Wartezeit besteht im:<br />

– Schadenersatz-Rechtsschutz<br />

– Disziplinar- und <strong>Stand</strong>es-Rechtsschutz<br />

– Straf-Rechtsschutz<br />

– Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten<br />

– Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz<br />

– Beratungs- oder Mediations-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts-<br />

und Erbrecht<br />

– Rechtsschutz in Betreuungsverfahren<br />

– Daten-Rechtsschutz (Verteidigung)<br />

Besteht ein Vorsorge-Rechtsschutz, gelten für die neu hinzukommenden<br />

oder geänderten Risiken keine Wartezeiten.<br />

Keine Wartezeiten im Verkehrsbereich.<br />

Eine Wartezeit von drei Monaten besteht im:<br />

– Arbeits-Rechtsschutz<br />

– Gebäude, Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz<br />

– Vertrags-Rechtsschutz<br />

– Steuer-Rechtsschutz<br />

– Sozialgerichts-Rechtsschutz<br />

– Verwaltungs-Rechtsschutz<br />

Die Wartezeit entfällt, wenn für das gleiche Risiko bei einer anderen Gesellschaft<br />

ein gleichartiger Vertrag bestanden hat und das neue Vertragsverhältnis<br />

lückenlos an das Ende des Vorvertrages anschließt. Dies gilt<br />

auch, wenn der Antragsteller in einem Vertrag der Eltern bzw. des ehelichen/eingetragenen<br />

oder sonstigen Lebenspartners mitversichert war.<br />

Beitragsanpassung<br />

Gemäß § 10 AUXILIA ARB/2008 prüft ein unabhängiger Treuhänder jeweils<br />

zum 1. Juli eines jeden Jahres, ob und welche Beitragserhöhung<br />

zulässig oder welche Beitragsverminderung für den Versicherer verpflichtend<br />

ist.<br />

Rabatte<br />

Mengenrabatt bei:<br />

Verkehrs-Rechtsschutz (§ 21 Abs. 1, 4, 6 - 9 ARB/2008 u. Klausel 5)<br />

Fahrzeug-Rechtsschutz (§ 21 Abs. 3, 4, 7, 8 u. 10 ARB/2008 u. Klausel 5)<br />

Fahrer-Rechtsschutz für Unternehmen/Behörden<br />

(§ 22 Abs. 2, 3 u. 5 ARB/2008 u. Klausel 5)<br />

ab einem Jahresbeitrag von:<br />

€ 500,— 10 % € 1.500,— 20 %<br />

€ 1.000,— 15 % € 2.500,— 25 %<br />

Bestandsrabatt bei:<br />

Verkehrs-Rechtsschutz (§ 21 Abs. 1, 4, 6 - 9 ARB/2008 u. Klausel 5)<br />

Fahrzeug-Rechtsschutz (§ 21 Abs. 3, 4, 7, 8 u. 10 ARB/2008 u. Klausel 5)<br />

Fahrer-Rechtsschutz für Unternehmen/Behörden<br />

(§ 22 Abs. 2, 3 u. 5 ARB/2008 u. Klausel 5)<br />

Voraussetzung ist, dass mindestens 5 Kraftfahrzeuge oder 5 Fahrer versichert<br />

sind. Der Bestandsrabatt beträgt 10 %. Die Berechnung erfolgt<br />

nach Abzug eines eventuellen Mengenrabattes.<br />

Vorvertraglichkeit / Versichererwechsel<br />

Für die Bestimmung der Eintrittspflicht der AUXILIA im Falle eines Versichererwechsels<br />

gelten die Regelungen gemäß § 4 und § 4 a ARB.<br />

Zusätzlich erklärt die AUXILIA ihre Eintrittspflicht, wenn die Eintrittspflicht<br />

des Vorversicherers oder der AUXILIA gegeben ist, aber zwischen<br />

den Gesellschaften streitig ist, in wessen Vertragslaufzeit der Rechtsschutzfall<br />

eingetreten ist.<br />

16 17


RECHTSSCHUTZ Allgemeine <strong>Tarif</strong>bestimmungen RECHTSSCHUTZ Allgemeine <strong>Tarif</strong>bestimmungen<br />

Familiendefinition<br />

Soweit in den nachfolgend aufgeführten Rechtsschutzprodukten Familienangehörige<br />

mitversichert sind, bezieht sich dies auf den nachgenannten<br />

Personenkreis:<br />

a) der eheliche/eingetragene oder der im Versicherungsschein genannte<br />

sonstige Lebenspartner des Versicherungsnehmers,<br />

b) die minderjährigen Kinder,<br />

c) die unverheirateten, nicht in einer eingetragenen oder sonstigen Lebenspartnerschaft<br />

lebenden volljährigen Kinder, jedoch längstens bis<br />

zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche<br />

Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt<br />

erhalten,<br />

d) die im Haushalt des Versicherungsnehmers lebenden, dort gemeldeten<br />

und im Ruhestand befindlichen Eltern des Versicherungsnehmers/Lebenspartners.<br />

Die Mitversicherung des sonstigen Lebenspartners gemäß a) und der<br />

Eltern gemäß d) ist schriftlich zu beantragen. Bei nachträglicher Mitversicherung<br />

finden die Wartezeitbestimmungen Anwendung, soweit kein<br />

Vorsorge-Rechtsschutz besteht.<br />

Nichtselbständige/Selbständige<br />

Der Rechtsschutz für Nichtselbständige kann auch abgeschlossen werden,<br />

wenn der Antragsteller und/oder dessen ehelicher/eingetragener<br />

oder im Versicherungsschein genannter sonstiger Lebenspartner eine<br />

gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbständige Tätigkeit mit<br />

einem Gesamt-Bruttoumsatz bis zu € 20.000,— – bezogen auf das letzte<br />

Kalenderjahr – ausübt. Kein Versicherungsschutz besteht, unabhängig<br />

von der Umsatzhöhe, für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen<br />

im Zusammenhang mit einer selbständigen Tätigkeit.<br />

Liegt der Gesamt-Bruttoumsatz der versicherten Personen über<br />

€ 20.000,—, sind die entsprechenden <strong>Tarif</strong>positionen des Rechtsschutzes<br />

für Selbständige abzuschließen.<br />

Übersteigt oder unterschreitet der Gesamt-Bruttoumsatz während der<br />

Vertragslaufzeit den Wert von € 20.000,—, wandelt sich der Vertrag<br />

automatisch in einen vergleichbaren Rechtsschutz für Selbständige bzw.<br />

Nichtselbständige.<br />

Beamte und Angehörige des öffentlichen Dienstes<br />

Für die Anwendung des <strong>Tarif</strong>es für Beamte und Angehörige des öffentlichen<br />

Dienstes gelten die Bestimmungen des letztgültigen Positiv-/Negativ-Kataloges<br />

für die <strong>Tarif</strong>gruppe B der Kraftfahrt-Versicherung.<br />

Senioren (ohne Mindestalter!)<br />

Der <strong>Tarif</strong> für Senioren gilt unabhängig vom Alter und kann von nicht<br />

mehr erwerbstätigen Personen abgeschlossen werden.<br />

Der Arbeits-Rechtsschutz ist ausgeschlossen mit Ausnahme von Streitigkeiten<br />

aus dem Bezug einer betrieblichen Altersversorgung und als Arbeitgeber<br />

aus hauswirtschaftlichen Beschäftigungs- und Pflegeverhältnissen.<br />

Dies gilt auch für eventuell mitversicherte Personen.<br />

Besonderheit: Mitversichert sind die minderjährigen Enkelkinder sowie<br />

die unverheirateten, nicht in einer eingetragenen oder sonstigen Lebenspartnerschft<br />

lebenden volljährigen Enkelkinder, jedoch längstens<br />

bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche<br />

Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt<br />

erhalten.<br />

Singles<br />

Alle Personen, die weder in einer ehelichen/eingetragenen oder sonstigen<br />

Partnerschaft leben, können den Single-<strong>Tarif</strong> abschließen.<br />

Besonderheit: Mitversichert sind die Kinder und die Eltern auf Antrag lt.<br />

der Familiendefinition.<br />

Besonderer Hinweis: Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, der<br />

AUXILIA die Aufnahme der häuslichen Gemeinschaft mit einem<br />

ehelichen/eingetragenen oder sonstigen Lebenspartner anzuzeigen.<br />

Sind die Voraussetzungen für die Gewährung eines Singletarifes nicht<br />

mehr gegeben, wird der Normaltarif mit Zugang der Meldung berechnet.<br />

18 19


RECHTSSCHUTZ Allgemeine <strong>Tarif</strong>bestimmungen<br />

Definition zum Vorsorge-Rechtsschutz<br />

(Klausel zu §§ 25, 26, 27, 28, 29 sowie zum Rechtsschutz für weitere<br />

Inhaber/Geschäftsführer gemäß §§ 21, 23, 29 ARB, Klausel 4)<br />

Die Vorsorgeversicherung deckt automatisch noch nicht bekannte, später<br />

eintretende Veränderungen der Lebensumstände jeweils ab Entstehung<br />

ohne Wartezeit ab.<br />

Der Versicherungsnehmer sowie die Familienangehörigen sind auch<br />

dann versichert, wenn<br />

– ein weiteres gemäß dem <strong>Tarif</strong> der AUXILIA versicherbares Risiko erstmalig<br />

neu hinzukommt oder<br />

– ein Versicherter eine gemäß dem <strong>Tarif</strong> der AUXILIA versicherbare gewerbliche,<br />

freiberufliche oder sonstige selbständige Tätigkeit aufnimmt<br />

oder<br />

– die Voraussetzung für die Mitversicherung einer Person entsteht oder<br />

entfällt.<br />

In diesen Fällen besteht Versicherungsschutz ohne Wartezeit mit tariflich<br />

größtmöglichem Leistungsumfang und tariflich niedrigster Selbstbeteiligung.<br />

Versicherungsschutz besteht auch für vorbereitende Tätigkeiten<br />

im Hinblick auf das neue oder geänderte Risiko.<br />

Besondere Hinweise<br />

Der Versicherungsnehmer hat dem Versicherer das neue oder geänderte<br />

Risiko und dessen Beginn innerhalb eines Monats nach Zugang einer<br />

Aufforderung zur Dokumentierung und Beitragsberechnung anzuzeigen.<br />

Zeigt der Versicherungsnehmer das neue oder geänderte Risiko<br />

nicht innerhalb der Frist an, entfällt hierfür der Versicherungsschutz.<br />

Gleiches gilt, wenn der Versicherungsnehmer binnen zwei Wochen<br />

nach Zugang des neuen Versicherungsscheins seinen Widerruf in Textform<br />

erklärt.<br />

20<br />

RECHTSSCHUTZ Allgemeine <strong>Tarif</strong>bestimmungen<br />

Begriffsbestimmungen für Art und Verwendung von Kraftfahrzeugen<br />

Personenkraftwagen<br />

sind als Personenkraftwagen oder Kombinationskraftwagen zugelassene<br />

Kraftfahrzeuge mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrer-Vermietfahrzeugen.<br />

Krafträder<br />

mit Versicherungskennzeichen sind:<br />

1. Fahrräder mit Hilfsmotor (Hubraum nicht mehr als<br />

50 ccm und Geschwindigkeit nicht über 50 km/h) und<br />

2. Kleinkrafträder (Geschwindigkeit nicht über 50 km/h).<br />

mit amtlichen Kennzeichen sind:<br />

alle übrigen Krafträder (auch mit Beiwagen).<br />

Wohnmobile<br />

sind als solche zugelassene Kraftfahrzeuge.<br />

Taxen<br />

sind Personenkraftwagen, die der Unternehmer auf öffentlichen Straßen<br />

oder Plätzen bereitstellt und mit denen er Fahrten zu einem vom<br />

Fahrgast bestimmten Ziel ausführt.<br />

Mietwagen<br />

sind Personenkraftwagen, mit denen ein nach § 49 Abs. 4 Personenbeförderungsgesetz<br />

(PBefG) genehmigungspflichtiger Gelegenheitsverkehr<br />

gewerbsmäßig betrieben wird (unter Ausschluss der Taxen, Kraftomnibusse,<br />

Güterfahrzeuge und Selbstfahrer-Vermietfahrzeuge).<br />

Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen<br />

sind Kraftfahrzeuge, die für einen bestimmten Monatszeitraum (mindestens<br />

2 Monate, höchstens 11 Monate) zugelassen sind und nur<br />

innerhalb dieses Zulassungszeitraumes (Saison) im öffentlichen Straßenverkehr<br />

in Betrieb gesetzt werden dürfen.<br />

Versicherungsschutz besteht im Zulassungszeitraum für das Kraftfahrzeug<br />

und den Versicherungsnehmer als Fahrer fremder Fahrzeuge<br />

sowie bei der Teilnahme am öffentlichen und privaten Verkehr bei der<br />

Benutzung jeglicher Fortbewegungsmittel.<br />

21


RECHTSSCHUTZ Allgemeine <strong>Tarif</strong>bestimmungen<br />

Fortsetzung<br />

Begriffsbestimmungen für Art und Verwendung von Kraftfahrzeugen<br />

Selbstfahrer-Vermietfahrzeuge<br />

sind Kraftfahrzeuge, die gewerbsmäßig ohne Gestellung eines Fahrers<br />

vermietet werden.<br />

Kraftomnibusse<br />

sind Kraftfahrzeuge, die nach ihrer Bauart und Ausstattung zur Beförderung<br />

von mehr als neun Personen (einschließlich Fahrer) geeignet und<br />

bestimmt sind.<br />

Leasing-Fahrzeuge<br />

sind Selbstfahrer-Vermietfahrzeuge, die<br />

a) auf den Mieter zugelassen sind,<br />

b) bei fortdauernder Zulassung auf den Vermieter dem Mieter durch<br />

Vertrag mindestens sechs Monate überlassen werden.<br />

Zulassungspflichtige Sonderfahrzeuge und Arbeitsmaschinen<br />

sind Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart und ihren besonderen mit dem<br />

Fahrzeug fest verbundenen Einrichtungen zur Leistung von Arbeit (Arbeitsmaschinen),<br />

nicht zur Beförderung von Personen und Gütern, oder<br />

für andere begrenzte Funktionen (Sonderfahrzeuge) bestimmt und geeignet<br />

sind:<br />

Abschleppwagen, Ausstellungswagen, Bagger, Betonpumpenwagen,<br />

Elektro-Güterfahrzeuge, Elektro-Karren, Erd-Arbeitsmaschinen, Feuerwehrmannschafts-<br />

und -gerätewagen, Fernmeldewagen, Funkwagen<br />

(nicht Funkstreifenwagen), Gabelstapler, Geräteträger für die Landoder<br />

Forstwirtschaft, Hubstapler, Kanalreinigungswagen, Krankenwagen,<br />

Kranwagen, Lader, Leichenwagen, Mähdrescher, Messwagen,<br />

Milch-Sammeltankwagen, Müllwagen, Schlammsaugwagen, Straßenbaumaschinen,<br />

Straßenreinigungsmaschinen, Tieflader, Verkaufswagen,<br />

Werkstattwagen.<br />

Nicht als zulassungspflichtige<br />

Sonderfahrzeuge oder Arbeitsmaschinen gelten:<br />

Betontransportmischer, Kraftfahrzeug-Transporter, Kraftstoff-Kesselwagen,<br />

Milch- oder andere Tankwagen, Turmwagen. Diese Fahrzeuge<br />

werden als Nutzfahrzeuge tarifiert.<br />

22<br />

RECHTSSCHUTZ Für Nichtselbständige<br />

�� Verkehrs-Rechtsschutz (§ 21 Abs. 1, 4, 6 - 9 ARB/2008 u. Klausel 5)<br />

Versicherter Personenkreis<br />

Versichert ist der Versicherungsnehmer als Eigentümer, Halter, Fahrer<br />

oder Insasse aller bei Vertragsabschluss und während der Vertragsdauer<br />

auf ihn zugelassenen oder auf seinen Namen mit einem Versicherungskennzeichen<br />

versehenen Motorfahrzeuge zu Lande, die nicht gewerblich<br />

genutzt werden, als Erwerber solcher Fahrzeuge und als Mieter<br />

eines zum vorübergehenden Gebrauch gemieteten Selbstfahrer-Vermietfahrzeuges<br />

zu Lande.<br />

Sowohl der Versicherungsnehmer als auch die Familienangehörigen<br />

sind als Fahrer fremder, nicht auf sie zugelassener Fahrzeuge versichert.<br />

Darüber hinaus ist dieser Personenkreis bei der Teilnahme am öffentlichen<br />

und privaten Verkehr bei der Benutzung jeglicher Fortbewegungsmittel<br />

versichert.<br />

Mitversichert sind alle Personen als berechtigte Fahrer und berechtigte<br />

Insassen der versicherten, auf den Versicherungsnehmer zugelassenen<br />

Fahrzeuge.<br />

Besonderheiten<br />

Die AUXILIA versichert alle o.g. auf den Versicherungsnehmer zugelassenen<br />

Fahrzeuge zu einem Jahresbeitrag. Auf den Versicherungsnehmer<br />

zugelassene Anhänger und Wohnwagen sind ohne Mehrbeitrag mitversichert.<br />

Die Kennzeichenangabe der zu versichernden Fahrzeuge ist nicht erforderlich,<br />

auch nicht bei einem späteren Fahrzeugwechsel.<br />

Keine Wartezeiten im Verkehrsbereich.<br />

Für Nichtselbständige / Singles<br />

Mit € 250,— Selbstbeteiligung je Rechtsschutzfall € 34,—<br />

Mit € 150,— Selbstbeteiligung je Rechtsschutzfall € 45,—<br />

Ohne Selbstbeteiligung € 70,—<br />

Für Beamte und Angehörige des öffentlichen Dienstes / Senioren<br />

Mit € 250,— Selbstbeteiligung je Rechtsschutzfall € 31,—<br />

Mit € 150,— Selbstbeteiligung je Rechtsschutzfall € 42,—<br />

Ohne Selbstbeteiligung € 64,—<br />

23


RECHTSSCHUTZ Für Nichtselbständige<br />

�� Verkehrs-Rechtsschutz für die Familie<br />

(§ 21 Abs. 1, 4, 6 - 9 ARB/2008 u. Klauseln 1, 5)<br />

Versicherter Personenkreis<br />

Versichert sind der Versicherungsnehmer sowie die Familienangehörigen.<br />

Dieser Personenkreis ist versichert als Eigentümer, Halter, Fahrer oder<br />

Insasse aller bei Vertragsabschluss und während der Vertragsdauer auf<br />

ihn zugelassenen oder auf seinen Namen mit einem Versicherungskennzeichen<br />

versehenen Motorfahrzeuge zu Lande, die nicht gewerblich genutzt<br />

werden, als Erwerber solcher Fahrzeuge, als Mieter eines zum vorübergehenden<br />

Gebrauch gemieteten Selbstfahrer-Vermietfahrzeuges<br />

zu Lande, als Fahrer fremder, nicht auf ihn zugelassener Fahrzeuge<br />

sowie bei der Teilnahme am öffentlichen und privaten Verkehr bei der<br />

Benutzung jeglicher Fortbewegungsmittel.<br />

Mitversichert sind alle Personen als berechtigte Fahrer und Insassen der<br />

versicherten und zugelassenen Fahrzeuge.<br />

Besonderheiten<br />

Die AUXILIA versichert alle o.g. auf den versicherten Personenkreis zugelassenen<br />

Fahrzeuge zu einem Jahresbeitrag. Auf den versicherten Personenkreis<br />

zugelassene Anhänger und Wohnwagen sind ohne Mehrbeitrag<br />

mitversichert.<br />

Die Kennzeichenangabe der zu versichernden Fahrzeuge ist nicht erforderlich,<br />

auch nicht bei einem späteren Fahrzeugwechsel.<br />

Keine Wartezeiten im Verkehrsbereich.<br />

Für Nichtselbständige / Singles<br />

Mit € 250,— Selbstbeteiligung je Rechtsschutzfall € 68,—<br />

Mit € 150,— Selbstbeteiligung je Rechtsschutzfall € 82,—<br />

Ohne Selbstbeteiligung € 106,—<br />

Für Beamte und Angehörige des öffentlichen Dienstes / Senioren<br />

Mit € 250,— Selbstbeteiligung je Rechtsschutzfall € 62,—<br />

Mit € 150,— Selbstbeteiligung je Rechtsschutzfall € 76,—<br />

Ohne Selbstbeteiligung € 97,—<br />

24<br />

RECHTSSCHUTZ Für Nichtselbständige<br />

�� Fahrzeug-Rechtsschutz<br />

(§ 21 Abs. 3, 4, 7, 8 u. 10 ARB/2008 u. Klausel 5)<br />

Für PKWs, Kombis, Krafträder, Mofas, Mopeds, Wohnmobile ohne Vermietung.<br />

Versicherter Personenkreis<br />

Versichert ist der Versicherungsnehmer als Eigentümer, Halter, Fahrer,<br />

Mieter oder Entleiher des im Versicherungsschein bezeichneten Fahrzeuges<br />

(Kennzeichenangabe erforderlich).<br />

Sowohl der Versicherungsnehmer als auch die Familienangehörigen<br />

sind als Fahrer fremder, nicht auf sie zugelassener Fahrzeuge versichert.<br />

Darüber hinaus ist dieser Personenkreis bei der Teilnahme am öffentlichen<br />

und privaten Verkehr bei der Benutzung jeglicher Fortbewegungsmittel<br />

versichert.<br />

Mitversichert sind alle Personen als berechtigte Fahrer und berechtigte<br />

Insassen des im Versicherungsschein bezeichneten Fahrzeuges.<br />

Besonderheit<br />

Keine Wartezeiten im Verkehrsbereich.<br />

Je Fahrzeug<br />

Mit € 250,— Selbstbeteiligung je Rechtsschutzfall € 34,—<br />

Mit € 150,— Selbstbeteiligung je Rechtsschutzfall € 45,—<br />

Ohne Selbstbeteiligung € 70,—<br />

25


RECHTSSCHUTZ Für Nichtselbständige<br />

�� Privat- und Berufs-Rechtsschutz<br />

(§ 25 ARB/2008 und Vorsorge-Rechtsschutz gemäß Klausel 4)<br />

Versicherter Personenkreis<br />

Versichert sind der Versicherungsnehmer sowie die Familienangehörigen.<br />

Versicherungsschutz besteht für den privaten und beruflichen Lebensbereich.<br />

Besonderheit<br />

Inklusive Vorsorge-Rechtsschutz!<br />

Für Nichtselbständige<br />

Mit € 250,— Selbstbeteiligung je Rechtsschutzfall € 110,—<br />

Mit € 150,— Selbstbeteiligung je Rechtsschutzfall € 155,—<br />

Ohne Selbstbeteiligung € 202,—<br />

Für Singles<br />

Mit € 250,— Selbstbeteiligung je Rechtsschutzfall € 101,—<br />

Mit € 150,— Selbstbeteiligung je Rechtsschutzfall € 141,—<br />

Ohne Selbstbeteiligung € 202,—<br />

Für Senioren (ohne Berufs-Rechtsschutz)<br />

Mit € 250,— Selbstbeteiligung je Rechtsschutzfall € 78,—<br />

Mit € 150,— Selbstbeteiligung je Rechtsschutzfall € 92,—<br />

Ohne Selbstbeteiligung € 125,—<br />

Für Beamte und Angehörige des öffentlichen Dienstes<br />

Mit € 250,— Selbstbeteiligung je Rechtsschutzfall € 101,—<br />

Mit € 150,— Selbstbeteiligung je Rechtsschutzfall € 141,—<br />

Ohne Selbstbeteiligung € 174,—<br />

26<br />

RECHTSSCHUTZ Für Nichtselbständige<br />

�� Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz<br />

(§ 26 ARB/2008 und Vorsorge-Rechtsschutz gemäß Klausel 4)<br />

Versicherter Personenkreis<br />

Versichert sind der Versicherungsnehmer sowie die Familienangehörigen.<br />

Dieser Personenkreis ist versichert als Eigentümer, Halter, Fahrer oder<br />

Insasse aller bei Vertragsabschluss und während der Vertragsdauer auf<br />

ihn zugelassenen oder auf seinen Namen mit einem Versicherungskennzeichen<br />

versehenen Motorfahrzeuge zu Lande, zu Wasser und in der<br />

Luft sowie Anhänger und als Erwerber solcher Fahrzeuge, als Mieter<br />

eines zum vorübergehenden Gebrauch gemieteten Selbstfahrer-Vermietfahrzeuges,<br />

als Fahrer fremder, nicht auf ihn zugelassener Fahrzeuge<br />

sowie bei der Teilnahme am öffentlichen und privaten Verkehr bei<br />

der Benutzung jeglicher Fortbewegungsmittel.<br />

Mitversichert sind alle Personen als berechtigte Fahrer und Insassen der<br />

auf den versicherten Personenkreis zugelassenen Fahrzeuge.<br />

Besonderheiten<br />

Inklusive Vorsorge-Rechtsschutz!<br />

Auch im Verkehrsbereich sind die unverheirateten, nicht in einer eingetragenen<br />

oder sonstigen Lebenspartnerschaft lebenden volljährigen<br />

Kinder bis zu dem Zeitpunkt, in dem diese erstmalig eine auf Dauer angelegte<br />

berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes<br />

Entgelt erhalten, über den Vertrag der Eltern mitversichert.<br />

Keine Wartezeiten im Verkehrsbereich.<br />

27


RECHTSSCHUTZ Für Nichtselbständige<br />

�� Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz<br />

(§ 26 ARB/2008 und Vorsorge-Rechtsschutz gemäß Klausel 4)<br />

Für Nichtselbständige<br />

Mit € 250,— Selbstbeteiligung je Rechtsschutzfall € 119,—<br />

Mit € 150,— Selbstbeteiligung je Rechtsschutzfall € 172,—<br />

Ohne Selbstbeteiligung € 272,—<br />

Für Singles<br />

Mit € 250,— Selbstbeteiligung je Rechtsschutzfall € 109,—<br />

Mit € 150,— Selbstbeteiligung je Rechtsschutzfall € 158,—<br />

Ohne Selbstbeteiligung € 272,—<br />

Für Senioren (ohne Berufs-Rechtsschutz)<br />

Mit € 250,— Selbstbeteiligung je Rechtsschutzfall € 92,—<br />

Mit € 150,— Selbstbeteiligung je Rechtsschutzfall € 125,—<br />

Ohne Selbstbeteiligung € 169,—<br />

Für Beamte und Angehörige des öffentlichen Dienstes<br />

Mit € 250,— Selbstbeteiligung je Rechtsschutzfall € 109,—<br />

Mit € 150,— Selbstbeteiligung je Rechtsschutzfall € 158,—<br />

Ohne Selbstbeteiligung € 241,—<br />

28<br />

RECHTSSCHUTZ Für Nichtselbständige<br />

�� Spezial-Straf-Rechtsschutz für Nichtselbständige<br />

(gemäß Sonderbedingungen SSR/2008)<br />

Versicherter Personenkreis<br />

Versichert sind der Versicherungsnehmer sowie die Familienangehörigen<br />

im privaten und beruflichen Bereich in Ausübung einer nichtselbständigen<br />

Tätigkeit.<br />

Versicherungsschutz besteht für die Verteidigung im Straf-Rechtsschutz,<br />

im Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz und im Disziplinar- und<br />

<strong>Stand</strong>es-Rechtsschutz sowie für den Zeugenbeistand und für den Beistand<br />

im Verwaltungsrechtsverfahren.<br />

Kostenschutz besteht u.a. auch für Honorarvereinbarungen mit Rechtsanwälten<br />

und privat in Auftrag gegebene Sachverständigengutachten<br />

im Rahmen der bedingungsgemäßen Höchstentschädigungsgrenzen.<br />

Besonderer Hinweis<br />

Voraussetzung für den Abschluss dieses Rechtsschutzes ist der gleichzeitige<br />

Abschluss oder das Bestehen einer Privat- und Berufs- oder Privat-,<br />

Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz-Versicherung für Nichtselbständige<br />

(§§ 25, 26 ARB/2008) bei der AUXILIA.<br />

Beiträge<br />

Mit € 250,— Selbstbeteiligung je Rechtsschutzfall € 26,—<br />

Mit € 150,— Selbstbeteiligung je Rechtsschutzfall € 32,—<br />

Ohne Selbstbeteiligung € 44,—<br />

29


RECHTSSCHUTZ Für Nichtselbständige<br />

�� Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von Gebäuden,<br />

Wohnungen und Grundstücken (§ 29 ARB/2008)<br />

Versicherungsumfang<br />

Versicherungsschutz besteht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen<br />

aus Miet- und Pachtverhältnissen und aus dinglichen Rechten in der<br />

Eigenschaft als Eigentümer, Mieter, Pächter, Vermieter oder Verpächter.<br />

Besondere Hinweise<br />

Alle Wohneinheiten eines Objektes müssen versichert sein. Auch die<br />

vom Eigentümer selbstbewohnten Wohn- oder vermieteten gewerblichen<br />

Einheiten sind beitragspflichtig. Unentgeltlich überlassene Wohneinheiten<br />

sind beitragsfrei mitversichert.<br />

Ebenfalls mitversichert sind alle selbstgenutzten/gemieteten Garagen im<br />

Inland sowie alle zum vermieteten Objekt gehörende Garagen. Einzeln<br />

vermietete Garagen müssen separat versichert werden. Die Beiträge<br />

entnehmen Sie bitte unserer Angebots- und <strong>Tarif</strong>software oder erfragen<br />

Sie diese bei Ihrer zuständigen KS-Bezirksdirektion.<br />

Objekte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland sind nicht versicherbar.<br />

Es werden maximal 5 Wohneinheiten versichert.<br />

Für alle gemieteten/selbstbewohnten Wohnungen, Einfamilienhäuser<br />

im Inland<br />

Für die vermietete Einliegerwohnung im ansonsten selbstbewohnten<br />

Eigenheim (Voraussetzung: Das selbstbewohnte Eigenheim muss ebenfalls<br />

versichert sein.)<br />

Nur in Verbindung mit Privat- und Berufs-Rechtsschutz, Privat-, Berufsund<br />

Verkehrs-Rechtsschutz, den analogen Sondertarifen und<br />

JURPRIVAT.<br />

Beiträge<br />

Mit € 250,— Selbstbeteiligung je Rechtsschutzfall € 37,—<br />

Mit € 150,— Selbstbeteiligung je Rechtsschutzfall € 47,—<br />

Ohne Selbstbeteiligung € 66,—<br />

30<br />

RECHTSSCHUTZ Für Nichtselbständige<br />

�� Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von Gebäuden,<br />

Wohnungen und Grundstücken (§ 29 ARB/2008)<br />

Für vermietete Wohnung/Einfamilienhaus<br />

Nur in Verbindung mit Privat- und Berufs-Rechtsschutz, Privat-, Berufsund<br />

Verkehrs-Rechtsschutz, den analogen Sondertarifen und<br />

JURPRIVAT.<br />

Je Wohneinheit mit Jahresbruttomiete bis € 12.000,—<br />

Mit € 250,— Selbstbeteiligung je Rechtsschutzfall € 119,—<br />

Mit € 150,— Selbstbeteiligung je Rechtsschutzfall € 152,—<br />

Ohne Selbstbeteiligung € 233,—<br />

Je Wohneinheit mit Jahresbruttomiete über € 12.000,—<br />

Mit € 250,— Selbstbeteiligung<br />

je Rechtsschutzfall 2,0 % der Jahresbruttomiete/-pacht<br />

Mit € 150,— Selbstbeteiligung<br />

je Rechtsschutzfall 2,5 % der Jahresbruttomiete/-pacht<br />

Ohne Selbstbeteiligung 3,0 % der Jahresbruttomiete/-pacht<br />

Für gewerblich genutzte Objekte:<br />

als Vermieter oder Verpächter<br />

Je Objekt<br />

Mit € 500,— Selbstbeteiligung je Rechtsschutzfall<br />

2,9 % der Jahresbruttomiete/-pacht<br />

Mit € 250,— Selbstbeteiligung je Rechtsschutzfall<br />

Mindestbeitrag € 89,—<br />

3,9 % der Jahresbruttomiete/-pacht<br />

Mit € 150,— Selbstbeteiligung je Rechtsschutzfall<br />

Mindestbeitrag € 112,—<br />

4,9 % der Jahresbruttomiete/-pacht<br />

Ohne Selbstbeteiligung<br />

Mindestbeitrag € 137,—<br />

6,5 % der Jahresbruttomiete/-pacht Mindestbeitrag € 192,—<br />

Für unbebaute, nicht gewerblich genutzte Grundstücke:<br />

als Vermieter oder Verpächter<br />

als Eigentümer, Mieter, Pächter oder Nutzungsberechtigter<br />

Die Beiträge entnehmen Sie bitte unserer Angebots- und <strong>Tarif</strong>software<br />

oder erfragen Sie diese bei Ihrer zuständigen KS-Bezirksdirektion.<br />

31


RECHTSSCHUTZ Für Nichtselbständige<br />

�� J U R P R I V A T für Nichtselbständige<br />

Versicherungsumfang<br />

A. Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz<br />

(§ 26 ARB/2008 und Vorsorge-Rechtsschutz gemäß Klausel 4)<br />

B. Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von Gebäuden,<br />

Wohnungen und Grundstücken (§ 29 ARB/2008)<br />

für alle gemieteten/selbstbewohnten Wohnungen,<br />

Einfamilienhäuser im Inland<br />

C. Spezial-Straf-Rechtsschutz für Nichtselbständige<br />

(gemäß Sonderbedingungen SSR/2008)<br />

Besonderheit für Angestellte in Heilwesenberufen<br />

Rechtsschutzfälle aus einer vorübergehenden Praxisvertretung sowie<br />

aus einer nebenberuflichen Notarzttätigkeit sind mitversichert.<br />

Beiträge<br />

Mit fallender Selbstbeteiligung = € 400,— SB je Rechtsschutzfall € 157,—<br />

Mit fester Selbstbeteiligung = € 250,— SB je Rechtsschutzfall € 169,—<br />

32<br />

RECHTSSCHUTZ Für Nichtselbständige<br />

�� J U R P R I V A T für Nichtselbständige<br />

Entwicklung der Selbstbeteiligung nach schadenfreien Jahren:<br />

Die Selbstbeteiligung wird jeweils zur Hauptfälligkeit der Police festgestellt<br />

und gilt für ein Versicherungsjahr. Entscheidend dabei ist der Zeitpunkt<br />

der Schadenmeldung eintrittspflichtiger Rechtsschutzfälle.<br />

Eine Rückstufung in SB-Stufe 1 erfolgt, wenn zwischen der SB-Stufe 2<br />

und vor Ende der SB-Stufe 5 ein Schaden gemeldet wird, für den seitens<br />

der AUXILIA Eintrittspflicht besteht.<br />

Eine Rückstufung in SB-Stufe 4 erfolgt, wenn zwischen der SB-Stufe 6<br />

und vor Ende der SB-Stufe 10 ein Schaden gemeldet wird, für den seitens<br />

der AUXILIA Eintrittspflicht besteht.<br />

Nach Erreichen der SB-Stufe 11 bleibt die Selbstbeteiligung bei € 0,—;<br />

es erfolgt keine Rückstufung mehr.<br />

� 400,—<br />

� 300,—<br />

� 200,—<br />

Staffelung der Selbstbeteiligung<br />

� 100,—<br />

�0,—<br />

SB-Stufe: 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11<br />

Eine SB-Stufe entspricht einem Versicherungsjahr.<br />

33


RECHTSSCHUTZ Für Selbständige<br />

�� Verkehrs-Rechtsschutz (§ 21 Abs. 1, 4, 6 - 9 ARB/2008 u. Klausel 5)<br />

Versicherter Personenkreis<br />

Versichert ist der Versicherungsnehmer als Eigentümer, Halter, Fahrer<br />

oder Insasse aller bei Vertragsabschluss und während der Vertragsdauer<br />

auf ihn zugelassenen oder auf seinen Namen mit einem Versicherungskennzeichen<br />

versehenen Fahrzeuge zu Lande, als Erwerber solcher Fahrzeuge<br />

und als Mieter eines zum vorübergehenden Gebrauch gemieteten<br />

Selbstfahrer-Vermietfahrzeuges zu Lande.<br />

Sowohl der Versicherungsnehmer als auch die Familienangehörigen<br />

sind als Fahrer fremder, nicht auf sie zugelassener Fahrzeuge versichert.<br />

Darüber hinaus ist dieser Personenkreis bei der Teilnahme am öffentlichen<br />

und privaten Verkehr bei der Benutzung jeglicher Fortbewegungsmittel<br />

versichert.<br />

Mitversichert sind alle Personen als berechtigte Fahrer und berechtigte<br />

Insassen der auf den Versicherungsnehmer zugelassenen und versicherten<br />

Fahrzeuge zu Lande.<br />

Besonderheiten<br />

Auf den Versicherungsnehmer zugelassene Anhänger, Wohnwagen<br />

und Auflieger sind ohne Mehrbeitrag mitversichert.<br />

Der Versicherungsschutz kann auf gleichartige Fahrzeugarten entsprechend<br />

den u.g. <strong>Tarif</strong>positionen beschränkt werden.<br />

Keine Wartezeiten im Verkehrsbereich.<br />

Kennzeichenangaben entfallen.<br />

Besonderer Hinweis<br />

Ist der Versicherungsnehmer eine Firma, ist eine Person zu benennen,<br />

für die als Fahrer fremder Motorfahrzeuge Rechtsschutz besteht. Bei der<br />

Teilnahme am öffentlichen und privaten Verkehr sind diese Person<br />

sowie deren Familienangehörige bei der Benutzung jeglicher Fortbewegungsmittel<br />

versichert.<br />

34<br />

RECHTSSCHUTZ Für Selbständige<br />

�� Verkehrs-Rechtsschutz (§ 21 Abs. 1, 4, 6 - 9 ARB/2008 u. Klausel 5)<br />

Je Fahrzeug mit € 500,— mit € 250,— mit € 150,—<br />

Selbstbeteiligung Selbstbeteiligung Selbstbeteiligung<br />

je Rechtsschutzfall je Rechtsschutzfall je Rechtsschutzfall<br />

Fahrzeugart 1 € 29,— € 34,— € 45,—<br />

Fahrzeugart 2/3 € 29,— € 34,— € 45,—<br />

Fahrzeugart 4 € 92,— € 109,— € 129,—<br />

Fahrzeugart 5 € 126,— € 152,— € 182,—<br />

Fahrzeugart 6 € 182,— € 219,— € 255,—<br />

Fahrzeugart 7 € —,— € —,— € 23,—<br />

Fahrzeugart 1 = PKWs, Kombis, Krafträder, Mofas, Mopeds, Wohnmobile<br />

ohne Vermietung<br />

Fahrzeugart 2/3 = Nutzfahrzeuge bis 4 t Nutzlast, Omnibusse bis<br />

9 Sitze, PKW-Fahrschulfahrzeuge, Zugmaschinen,<br />

Traktoren, Sonderfahrzeuge (siehe Seite 22)<br />

Fahrzeugart 4 = Nutzfahrzeuge über 4 t Nutzlast, Sattelzugmaschinen,<br />

Fahrzeuge mit roten Kennzeichen<br />

Fahrzeugart 5 = Omnibusse über 9 Sitze<br />

Fahrzeugart 6 = Taxen, Mietwagen, Selbstfahrer-Vermietfahrzeuge,<br />

Wohnmobile mit Vermietung<br />

Fahrzeugart 7 = PKWs, Kombis, Krafträder, Mofas, Mopeds, Wohnmobile<br />

ohne Vermietung mit Saison-Kennzeichen<br />

(siehe Seite 21)<br />

35


RECHTSSCHUTZ Für Selbständige<br />

�� Fahrzeug-Rechtsschutz (§ 21 Abs. 3, 4, 7, 8 u. 10 ARB/2008 u. Klausel 5)<br />

Versicherter Personenkreis<br />

Versichert ist der Versicherungsnehmer als Eigentümer, Halter, Fahrer,<br />

Mieter oder Entleiher des im Versicherungsschein bezeichneten Fahrzeuges.<br />

Die Kennzeichenangabe ist erforderlich.<br />

Sowohl der Versicherungsnehmer als auch die Familienangehörigen<br />

sind als Fahrer fremder, nicht auf sie zugelassener Fahrzeuge versichert.<br />

Darüber hinaus ist dieser Personenkreis bei der Teilnahme am öffentlichen<br />

und privaten Verkehr bei der Benutzung jeglicher Fortbewegungsmittel<br />

versichert.<br />

Mitversichert sind alle Personen als berechtigte Fahrer und berechtigte<br />

Insassen des im Versicherungsschein bezeichneten Fahrzeuges.<br />

Besonderheit<br />

Keine Wartezeiten im Verkehrsbereich.<br />

Besonderer Hinweis<br />

Ist der Versicherungsnehmer eine Firma, ist eine Person zu benennen,<br />

für die als Fahrer fremder Motorfahrzeuge Rechtsschutz besteht. Bei der<br />

Teilnahme am öffentlichen und privaten Verkehr sind diese Person<br />

sowie deren Familienangehörige bei der Benutzung jeglicher Fortbewegungsmittel<br />

versichert.<br />

Beiträge je Fahrzeug/Fahrzeugart siehe Verkehrs-Rechtsschutz (Seite 35).<br />

36<br />

RECHTSSCHUTZ Für Selbständige<br />

�� Fahrer-Rechtsschutz für Unternehmen/Behörden<br />

(§ 22 Abs. 2, 3 u. 5 ARB/2008 u. Klausel 5)<br />

Versicherter Personenkreis<br />

Versichert sind die Kraftfahrer des Versicherungsnehmers als Fahrer<br />

nicht auf sie selbst zugelassener Fahrzeuge sowie bei der Teilnahme am<br />

öffentlichen und privaten Verkehr bei der Benutzung jeglicher Fortbewegungsmittel.<br />

Der Versicherungsschutz beschränkt sich auf die Ausübung der beruflichen<br />

Tätigkeit für den Versicherungsnehmer.<br />

Besonderheit<br />

Keine Wartezeiten im Verkehrsbereich.<br />

Besonderer Hinweis<br />

Alle beschäftigten Fahrer müssen versichert sein.<br />

Je Fahrer<br />

Mit € 500,— Selbstbeteiligung je Rechtsschutzfall € 23,—<br />

Mit € 250,— Selbstbeteiligung je Rechtsschutzfall € 32,—<br />

Mit € 150,— Selbstbeteiligung je Rechtsschutzfall € 39,—<br />

37


RECHTSSCHUTZ Für Selbständige<br />

�� Privat-Rechtsschutz (§ 23 ARB/2008)<br />

Versicherter Personenkreis<br />

Versichert sind der Versicherungsnehmer sowie die Familienangehörigen.<br />

Versicherungsschutz besteht für den privaten Lebensbereich und beruflichen<br />

Bereich in Ausübung einer nichtselbständigen Tätigkeit.<br />

Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit einer<br />

selbständigen oder freiberuflichen Tätigkeit ist vom Versicherungsschutz<br />

ausgeschlossen.<br />

Beiträge<br />

Mit € 500,— Selbstbeteiligung je Rechtsschutzfall € 112,—<br />

Mit € 250,— Selbstbeteiligung je Rechtsschutzfall € 139,—<br />

Mit € 150,— Selbstbeteiligung je Rechtsschutzfall € 180,—<br />

38<br />

RECHTSSCHUTZ Für Selbständige<br />

�� Rechtsschutz für Firmen, Selbständige und freiberuflich Tätige<br />

(§ 24 ARB/2008)<br />

ohne Vertrags-Rechtsschutz.<br />

Versicherter Personenkreis<br />

Versichert ist der Versicherungsnehmer mit seiner im Versicherungsschein<br />

angegebenen Betriebsart. Der Versicherungsschutz erstreckt sich<br />

auch auf die Arbeitnehmer des Versicherungsnehmers in Ausübung<br />

ihrer Tätigkeit für den Versicherungsnehmer.<br />

Arbeits-Rechtsschutz zur Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Arbeitsverhältnissen<br />

besteht nur für den Versicherungsnehmer.<br />

Besondere Hinweise<br />

Der Versicherungsschutz gilt nur für die im Antrag und Versicherungsschein<br />

aufgeführte Betriebsart. Hat ein Unternehmen mehrere rechtlich<br />

selbständige Betriebe, so ist jeder Betrieb gesondert zu versichern. Der<br />

Beitrag errechnet sich aus der Bruttolohn- und -gehaltssumme des<br />

Unternehmens für das letzte Geschäftsjahr, gerundet auf € 1.000,—.<br />

Die Zahl der im Betrieb des VN beschäftigten Personen ist anzugeben.<br />

Hierzu zählen alle regelmäßig oder vorübergehend beschäftigten Personen,<br />

Auszubildende, Teilzeitarbeiter, Leiharbeiter, Heimarbeiter, Saisonarbeiter.<br />

Inhaber des Betriebes und deren Familienangehörige werden<br />

nicht mitgezählt.<br />

2 Teilzeitarbeiter = 1 Beschäftigter<br />

4 Auszubildende = 1 Beschäftigter<br />

4 geringfügig Beschäftigte = 1 Beschäftigter<br />

4 Saisonarbeiter = 1 Beschäftigter<br />

4 Heimarbeiter = 1 Beschäftigter<br />

4 Leiharbeiter (vom Versicherungsnehmer entliehen) = 1 Beschäftigter<br />

Nicht versicherbare Branchen:<br />

Bewachungsunternehmen, Gebäudereinigung und Zeitarbeitsunternehmen/Personalleasing.<br />

39


RECHTSSCHUTZ Für Selbständige<br />

�� Rechtsschutz für Firmen, Selbständige und freiberuflich Tätige<br />

(§ 24 ARB/2008)<br />

ohne Vertrags-Rechtsschutz.<br />

Anzahl der Beschäftigten mit € 500,— Selbstbeteiligung<br />

je Rechtsschutzfall<br />

Bruttolohn-/<br />

Gehaltssumme in ‰<br />

Mindestbeitrag<br />

bis 3 — € 59,—<br />

4 - 6 — € 116,—<br />

7 - 10 2,0 € 170,—<br />

11 - 20 1,6 € 238,—<br />

21 - 50 1,2 € 451,—<br />

51 - 100 1,1 € 888,—<br />

mehr als 100 0,9 € 1.350,—<br />

Anzahl der Beschäftigten mit € 250,— Selbstbeteiligung<br />

je Rechtsschutzfall<br />

Bruttolohn-/<br />

Gehaltssumme in ‰<br />

Mindestbeitrag<br />

bis 3 — € 82,—<br />

4 - 6 — € 166,—<br />

7 - 10 2,4 € 212,—<br />

11 - 20 2,0 € 303,—<br />

21 - 50 1,5 € 570,—<br />

51 - 100 1,3 € 1.121,—<br />

mehr als 100 1,1 € 1.745,—<br />

Anzahl der Beschäftigten mit € 150,— Selbstbeteiligung<br />

je Rechtsschutzfall<br />

Bruttolohn-/<br />

Gehaltssumme in ‰<br />

Mindestbeitrag<br />

bis 3 — € 98,—<br />

4 - 6 — € 202,—<br />

7 - 10 2,8 € 252,—<br />

11 - 20 2,3 € 361,—<br />

21 - 50 1,8 € 688,—<br />

51 - 100 1,5 € 1.340,—<br />

mehr als 100 1,3 € 2.100,—<br />

40<br />

RECHTSSCHUTZ Für Selbständige<br />

�� Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von Gebäuden,<br />

Wohnungen und Grundstücken (§ 29 ARB/2008)<br />

Versicherungsumfang<br />

Versicherungsschutz besteht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen<br />

aus Miet- und Pachtverhältnissen und aus dinglichen Rechten in der<br />

Eigenschaft als Eigentümer, Mieter, Pächter, Vermieter oder Verpächter.<br />

Besondere Hinweise<br />

Alle Wohneinheiten eines Objektes müssen versichert sein. Auch die<br />

vom Eigentümer selbstbewohnten Wohn- oder selbstgenutzten gewerblichen<br />

Einheiten wie auch gewerblich vermietete/verpachtete Einheiten<br />

sind beitragspflichtig. Unentgeltlich überlassene Wohneinheiten<br />

sind beitragsfrei mitversichert.<br />

Ebenfalls mitversichert sind alle selbstgenutzten/gemieteten Garagen im<br />

Inland sowie alle zum vermieteten Objekt gehörende Garagen. Einzeln<br />

vermietete Garagen müssen separat versichert werden. Die Beiträge<br />

entnehmen Sie bitte unserer Angebots- und <strong>Tarif</strong>software oder erfragen<br />

Sie diese bei Ihrer zuständigen KS-Bezirksdirektion.<br />

Objekte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland sind nicht versicherbar.<br />

Es werden maximal 5 Wohneinheiten versichert.<br />

Für alle gemieteten/selbstbewohnten Wohnungen, Einfamilienhäuser<br />

im Inland<br />

Für die vermietete Einliegerwohnung im ansonsten selbstbewohnten<br />

Eigenheim (Voraussetzung: Das selbstbewohnte Eigenheim muss ebenfalls<br />

versichert sein.)<br />

Nur in Verbindung mit Privat-Rechtsschutz oder Spezial-Rechtsschutz<br />

oder JURAMED, JURAFIRM, JURATAXX oder JURAGRAR<br />

Beiträge<br />

Mit € 500,— Selbstbeteiligung je Rechtsschutzfall € 31,—<br />

Mit € 250,— Selbstbeteiligung je Rechtsschutzfall € 37,—<br />

Mit € 150,— Selbstbeteiligung je Rechtsschutzfall € 47,—<br />

41


RECHTSSCHUTZ Für Selbständige<br />

�� Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von Gebäuden,<br />

Wohnungen und Grundstücken (§ 29 ARB/2008)<br />

Für vermietete Wohnung/Einfamilienhaus<br />

Nur in Verbindung mit Privat-Rechtsschutz oder Spezial-Rechtsschutz<br />

oder JURAMED, JURAFIRM, JURATAXX oder JURAGRAR<br />

Je Wohneinheit mit Jahresbruttomiete bis € 12.000,—<br />

Mit € 500,— Selbstbeteiligung je Rechtsschutzfall € 99,—<br />

Mit € 250,— Selbstbeteiligung je Rechtsschutzfall € 119,—<br />

Mit € 150,— Selbstbeteiligung je Rechtsschutzfall € 152,—<br />

Je Wohneinheit mit Jahresbruttomiete über € 12.000,—<br />

Mit € 500,— Selbstbeteiligung<br />

je Rechtsschutzfall 1,2 % der Jahresbruttomiete/-pacht<br />

Mit € 250,— Selbstbeteiligung<br />

je Rechtsschutzfall 2,0 % der Jahresbruttomiete/-pacht<br />

Mit € 150,— Selbstbeteiligung<br />

je Rechtsschutzfall 2,5 % der Jahresbruttomiete/-pacht<br />

Für gewerblich genutzte Objekte:<br />

vom Eigentümer selbst genutzt<br />

Je Objekt mit € 500,— mit € 250,— mit € 150,—<br />

Selbstbeteiligung Selbstbeteiligung Selbstbeteiligung<br />

je Rechtsschutzfall je Rechtsschutzfall je Rechtsschutzfall<br />

– bis 250 qm überdachte Fläche € 37,— € 44,— € 54,—<br />

– bis 500 qm überdachte Fläche<br />

– über 500 qm überdachte Fläche<br />

zusätzlich je weitere 250 qm<br />

€ 74,— € 88,— € 108,—<br />

überdachte Fläche<br />

– je angefangene 2.500 qm<br />

über 2.500 qm hinausgehend,<br />

€ 29,— € 36,— € 42,—<br />

nicht überdachte Fläche € 21,— € 26,— € 30,—<br />

42<br />

RECHTSSCHUTZ Für Selbständige<br />

�� Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von Gebäuden,<br />

Wohnungen und Grundstücken (§ 29 ARB/2008)<br />

Für gewerblich genutzte Objekte:<br />

als Mieter oder Pächter<br />

als Vermieter oder Verpächter<br />

Je Objekt<br />

Mit € 500,— Selbstbeteiligung je Rechtsschutzfall<br />

2,9 % der Jahresbruttomiete/-pacht<br />

Mit € 250,— Selbstbeteiligung je Rechtsschutzfall<br />

Mindestbeitrag € 89,—<br />

3,9 % der Jahresbruttomiete/-pacht<br />

Mit € 150,— Selbstbeteiligung je Rechtsschutzfall<br />

Mindestbeitrag € 112,—<br />

4,9 % der Jahresbruttomiete/-pacht Mindestbeitrag € 137,—<br />

Für unbebaute, nicht gewerblich genutzte Grundstücke:<br />

als Vermieter oder Verpächter<br />

als Eigentümer, Mieter, Pächter oder Nutzungsberechtigter<br />

Die Beiträge entnehmen Sie bitte unserer Angebots- und <strong>Tarif</strong>software<br />

oder erfragen Sie diese bei Ihrer zuständigen KS-Bezirksdirektion.<br />

43


RECHTSSCHUTZ Für Selbständige<br />

�� Spezial-Rechtsschutz für Firmen, Selbständige und freiberuflich Tätige<br />

(§ 28 ARB/2008 und Vorsorge-Rechtsschutz gemäß Klausel 4)<br />

für Betriebe bis zu 50 Beschäftigte<br />

Versicherungsumfang (A. + B. + C. + D.)<br />

A. Verkehrs-Bereich<br />

Versicherter Personenkreis<br />

Versichert sind der Versicherungsnehmer sowie die Familienangehörigen.<br />

Dieser Personenkreis ist versichert als Eigentümer, Halter, Fahrer oder<br />

Insasse aller bei Vertragsabschluss und während der Vertragsdauer auf<br />

ihn zugelassenen oder auf seinen Namen mit einem Versicherungskennzeichen<br />

versehenen PKWs, Kombis, Krafträder, Mofas, Mopeds, Wohnmobile<br />

ohne Vermietung, Nutzfahrzeuge bis 4 t Nutzlast, Omnibusse bis<br />

9 Sitze, als Erwerber solcher Fahrzeuge, als Mieter eines zum vorübergehenden<br />

Gebrauch gemieteten Selbstfahrer-Vermietfahrzeuges zu<br />

Lande, Obhutsfahrzeuge, als Fahrer fremder, nicht auf ihn zugelassener<br />

Fahrzeuge sowie bei der Teilnahme am öffentlichen und privaten Verkehr<br />

bei der Benutzung jeglicher Fortbewegungsmittel.<br />

Rote Kennzeichen und Kurzzeit-Kennzeichen sind mitversichert, soweit<br />

sie im Zusammenhang mit den o.g. Fahrzeugarten verwendet werden.<br />

Anhänger sind mitversichert, soweit sie auf den versicherten Personenkreis<br />

zugelassen sind und von den versicherten Fahrzeugen zulässigerweise<br />

gezogen werden können. Motorfahrzeuge zu Wasser und in der<br />

Luft sind ebenfalls mitversichert mit Ausnahme des Rechtsschutzes im<br />

Vertrags- und Sachenrecht für gewerblich genutzte Wasser- und Luftfahrzeuge.<br />

Mitversichert sind alle Personen als berechtigte Fahrer und<br />

Insassen der versicherten und zugelassenen Fahrzeuge.<br />

Besonderheit<br />

Keine Wartezeiten im Verkehrsbereich.<br />

Besonderer Hinweis<br />

Nutzfahrzeuge über 4 t Nutzlast, Sattelzugmaschinen, Omnibusse über<br />

9 Sitze, Taxen, Mietwagen und Selbstfahrer-Vermietfahrzeuge sind gesondert<br />

über den Verkehrs- oder Fahrzeug-Rechtsschutz zu versichern.<br />

Sind solche Fahrzeuge bei Vertragsabschluss vorhanden und werden<br />

diese nicht gesondert über den Verkehrs-Rechtsschutz mitversichert,<br />

besteht für diese Fahrzeugarten kein Vorsorge-Rechtsschutz.<br />

44<br />

Neeuu::<br />

Mit Money-Service ++<br />

Vermittlung von<br />

Inkassodienstleistungen.<br />

RECHTSSCHUTZ Für Selbständige<br />

�� Spezial-Rechtsschutz für Firmen, Selbständige und freiberuflich Tätige<br />

(§ 28 ARB/2008 und Vorsorge-Rechtsschutz gemäß Klausel 4)<br />

für Betriebe bis zu 50 Beschäftigte<br />

B. Berufs-Bereich<br />

ohne Vertrags-Rechtsschutz<br />

gemäß § 28 Abs. 4 ARB/2008.<br />

Versicherter Personenkreis<br />

Versichert ist der Versicherungsnehmer mit seiner im Versicherungsschein<br />

angegebenen Betriebsart. Der Versicherungsschutz erstreckt sich<br />

auch auf die Arbeitnehmer des Versicherungsnehmers in Ausübung<br />

ihrer Tätigkeit für den Versicherungsnehmer.<br />

Arbeits-Rechtsschutz zur Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Arbeitsverhältnissen<br />

besteht nur für den Versicherungsnehmer.<br />

Money-Service +<br />

Die beitragsfreie Vermittlung von Inkassodienstleistungen an advaro<br />

Services <strong>GmbH</strong>.<br />

Die Kunden von AUXILIA erhalten bei advaro Services <strong>GmbH</strong> Sonderkonditionen<br />

für Inkassodienstleistungen.<br />

Leistungen, die von advaro Services <strong>GmbH</strong> erbracht werden können:<br />

– Bonitätsprüfung<br />

– Adressermittlung<br />

– außergerichtliche Beitreibung von Forderungen<br />

– schnelle gerichtliche Beitreibung durch EDV-Anbindung an Anwälte<br />

und Gerichte<br />

– Vereinbarung und Überwachung von Ratenzahlungen<br />

C. Privat-Bereich<br />

NNeeuu::<br />

Mit Money-Service +++<br />

Vermittlung von<br />

Inkassodienstleistungen.<br />

Versicherter Personenkreis<br />

Versichert sind der Versicherungsnehmer sowie die Familienangehörigen.<br />

Versicherungsschutz besteht für den privaten Lebensbereich und den<br />

beruflichen Bereich in Ausübung einer nichtselbständigen Tätigkeit.<br />

45


RECHTSSCHUTZ Für Selbständige<br />

�� Spezial-Rechtsschutz für Firmen, Selbständige und freiberuflich Tätige<br />

(§ 28 ARB/2008 und Vorsorge-Rechtsschutz gemäß Klausel 4)<br />

für Betriebe bis zu 50 Beschäftigte<br />

D. Grundstücks- und Miet-Bereich<br />

Versichert sind alle gemieteten/selbstbewohnten<br />

Wohneinheiten, Einfamilienhäuser im Inland vom<br />

im Antrag genannten Berechtigten für den privaten Bereich<br />

und dessen mitversicherte Familienangehörigen.<br />

Versichert sind zusätzlich entweder ein gewerblich selbstgenutztes Objekt<br />

unter der im Antrag angegebenen Anschrift (nicht für vermietete<br />

Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile) oder maximal drei gewerblich<br />

selbstgenutzte Objekte mit einer Jahresbruttomiete/-pacht bis insgesamt<br />

€ 75.000,—. Die den Betrag übersteigende Jahresbruttomiet-/<br />

-pachtzahlung muss gemäß <strong>Tarif</strong> versichert werden.<br />

Versicherungsumfang<br />

Versicherungsschutz besteht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen<br />

aus Miet- und Pachtverhältnissen und aus dinglichen Rechten in der<br />

Eigenschaft als Eigentümer, Mieter oder Pächter.<br />

Besonderheiten<br />

Der Vorsorge-Rechtsschutz gemäß Klausel 4 ist mitversichert.<br />

Mitversichert sind auch Rechtsschutzfälle im Zusammenhang mit personenbezogenen<br />

Versicherungen des Versicherungsnehmers (z.B. Berufsunfähigkeitsversicherung<br />

und -zusatzversicherung, Unfallversicherung,<br />

Krankentagegeldversicherung).<br />

Besondere Hinweise<br />

Ist der Versicherungsnehmer eine Firma, ist eine Person zu benennen,<br />

für die die privaten Risiken als versichert gelten.<br />

Es besteht kein Rechtsschutz im Zusammenhang mit einer eigenen selbständigen<br />

oder freiberuflichen Tätigkeit mitversicherter Personen sowie<br />

für auf deren Geschäftsbetrieb zugelassene Motorfahrzeuge.<br />

Sofern mehrere Firmen in Personalunion geführt werden, können diese<br />

in einer Police im Spezial-Rechtsschutz zusammengefasst werden.<br />

46<br />

Neeuu::<br />

Mit Money-Service +++<br />

Vermittlung von<br />

Inkassodienstleistungen.<br />

RECHTSSCHUTZ Für Selbständige<br />

�� Spezial-Rechtsschutz für Firmen, Selbständige und freiberuflich Tätige<br />

(§ 28 ARB/2008 und Vorsorge-Rechtsschutz gemäß Klausel 4)<br />

für Betriebe bis zu 50 Beschäftigte<br />

Berechnungsschema für die Anzahl<br />

der Beschäftigten (Inhaber des Betriebes<br />

und deren Familienangehörige werden<br />

nicht mitgezählt.):<br />

NNeeuu::<br />

Mit Money-Service +++<br />

Vermittlung von<br />

Inkassodienstleistungen.<br />

2 Teilzeitarbeiter = 1 Beschäftigter<br />

4 Auszubildende = 1 Beschäftigter<br />

4 geringfügig Beschäftigte = 1 Beschäftigter<br />

4 Saisonarbeiter = 1 Beschäftigter<br />

4 Heimarbeiter = 1 Beschäftigter<br />

4 Leiharbeiter (vom Versicherungsnehmer entliehen) = 1 Beschäftigter<br />

Nicht versicherbare Branchen: Bewachungsunternehmen, Gebäudereinigung<br />

und Zeitarbeitsunternehmen/Personalleasing.<br />

Mit Aufgabe der gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbständigen<br />

Tätigkeit des Versicherungsnehmers, wandelt sich der Versicherungsschutz<br />

ab dem Eintritt dieser Umstände in einen solchen nach § 26<br />

(Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz und Vorsorge-Rechtsschutz<br />

gemäß Klausel 4) und § 29 (Rechtsschutz für alle gemieteten/selbstbewohnten<br />

Wohnungen, Einfamilienhäuser im Inland) um.<br />

Zusätzlich versicherbar: Rechtsschutz für weitere Inhaber oder Geschäftsführer.<br />

Anzahl der mit € 500,— SB mit € 250,— SB mit € 150,— SB<br />

Beschäftigten je Rechtsschutzfall je Rechtsschutzfall je Rechtsschutzfall<br />

0 € 197,— € 272,— € 339,—<br />

bis 3 € 239,— € 330,— € 412,—<br />

bis 6 € 338,— € 465,— € 592,—<br />

bis 10 € 465,— € 637,— € 802,—<br />

bis 15 € 592,— € 815,— € 1.019,—<br />

bis 20 € 696,— € 959,— € 1.199,—<br />

bis 30 € 936,— € 1.279,— € 1.599,—<br />

bis 40 € 1.309,— € 1.803,— € 2.259,—<br />

bis 50 € 1.739,— € 2.399,— € 2.959,—<br />

über 50 Dir.-Anfrage Dir.-Anfrage Dir.-Anfrage<br />

47


RECHTSSCHUTZ Für Selbständige<br />

�� Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte<br />

(Klausel zu § 28 Abs. 3 ARB/2008, Klausel 3)<br />

hinsichtlich der Büro-, Praxis-, Betriebs- oder Werkstatträume und ihrer Einrichtungen<br />

Versicherungsumfang<br />

Der Versicherungsschutz gemäß § 2 d ARB kann auf die Wahrnehmung<br />

rechtlicher Interessen aus solchen schuldrechtlichen Verträgen erweitert<br />

werden, die im unmittelbaren Zusammenhang mit den Büro-, Praxis-,<br />

Betriebs- oder Werkstatträumen und ihrer Einrichtungen stehen.<br />

Nicht versichert ist die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus der Anschaffung,<br />

Veräußerung oder Belastung von Grundstücken, Betrieben<br />

und Betriebsteilen sowie Praxen. Ausgeschlossen ist ferner die Wahrnehmung<br />

rechtlicher Interessen aus Verträgen, die nicht bloße Hilfsgeschäfte<br />

zur eigentlichen Tätigkeit des Betriebes oder der Berufsausübung<br />

sind.<br />

Besonderer Hinweis<br />

Der Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte kann nur in Verbindung<br />

mit dem Spezial-Rechtsschutz für Firmen, Selbständige und freiberuflich<br />

Tätige und nur für Betriebe bis maximal 50 Beschäftigte versichert werden.<br />

Anzahl der mit € 500,—<br />

Beschäftigten Selbstbeteiligung<br />

je Rechtsschutzfall<br />

bis 6 € 92,—<br />

bis 20 € 140,—<br />

bis 50 € 194,—<br />

48<br />

RECHTSSCHUTZ Für Selbständige<br />

�� Versicherungs-Vertrags-Rechtsschutz für Firmen, Selbständige und<br />

freiberuflich Tätige (§ 28 a ARB/2008)<br />

Versicherungsumfang<br />

Versichert ist die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Versicherungsverträgen<br />

des Versicherungsnehmers, die in unmittelbarem Zusammenhang<br />

mit der im Versicherungsschein bezeichneten selbständigen<br />

oder freiberuflichen Tätigkeit stehen (z.B. Betriebsunterbrechungsversicherung,<br />

Betriebshaftpflichtversicherung), sowie aus solchen Versicherungsverträgen,<br />

die der Versicherungsnehmer oder eine im Versicherungsschein<br />

genannte Person im Hinblick auf eine mögliche Einschränkung<br />

seiner beruflichen Tätigkeit für sich abgeschlossen hat (z.B.<br />

BU, Krankentagegeld).<br />

Es besteht kein Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher<br />

Interessen aus Versicherungsverträgen für zulassungspflichtige oder mit<br />

einem Versicherungskennzeichen versehenen Motorfahrzeuge zu<br />

Lande, zu Wasser und in der Luft (Hinweis: Mit Ausnahme des Rechtsschutzes<br />

im Vertrags- und Sachenrecht bei gewerblich genutzten Wasser-<br />

und Luftfahrzeugen versicherbar über § 28 ARB/2008) sowie aus<br />

Rechtsschutz-Versicherungsverträgen mit der AUXILIA.<br />

Besonderer Hinweis<br />

Der Versicherungs-Vertrags-Rechtsschutz für Firmen, Selbständige und<br />

freiberuflich Tätige kann nur für Betriebe bis maximal 50 Beschäftigte<br />

versichert werden.<br />

Anzahl der In Verbindung mit Spezial- Als Einzelrisiko, ohne Spezial-<br />

Beschäftigten Rechtsschutz – mit € 500,— Rechtsschutz – mit € 500,—<br />

Selbstbeteiligung je Rechtsschutzfall Selbstbeteiligung je Rechtsschutzfall<br />

bis 6 € 92,— € 138,—<br />

bis 20 € 140,— € 210,—<br />

bis 50 € 194,— € 292,—<br />

49


RECHTSSCHUTZ Für Selbständige<br />

�� Spezial-Straf-Rechtsschutz für Firmen, Selbständige und freiberuflich<br />

Tätige (gemäß Sonderbedingungen SSR/2008)<br />

für Betriebe bis zu 50 Beschäftigte<br />

Versicherter Personenkreis<br />

Versichert sind das im Versicherungsschein bezeichnete Unternehmen<br />

als Versicherungsnehmer, seine Inhaber, gesetzlichen Vertreter und die<br />

von ihm beschäftigten Personen in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit<br />

für den Versicherungsnehmer.<br />

Versicherungsschutz besteht für die Verteidigung im Straf-Rechtsschutz,<br />

im Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz und im Disziplinar- und<br />

<strong>Stand</strong>es-Rechtsschutz sowie für den Zeugenbeistand, für die Firmenstellungnahme<br />

und für den Beistand im Verwaltungsrechtsverfahren.<br />

Kostenschutz besteht u.a. auch für Honorarvereinbarungen mit Rechtsanwälten<br />

und privat in Auftrag gegebene Sachverständigengutachten<br />

im Rahmen der bedingungsgemäßen Höchstentschädigungsgrenzen.<br />

Besonderheit<br />

In Kombination mit § 28 ARB/2008 gilt der SSR/2008 auch für den privaten<br />

Bereich.<br />

Besonderer Hinweis<br />

Nicht versicherbare Branchen:<br />

Abfall-/Abwasserbeseitigung, Arbeitnehmerüberlassungsunternehmen,<br />

Arzneimittel-/Pharmaherstellung, Asbestbe-/-verarbeitung, Bewachungsunternehmen,<br />

Chemikalienherstellung/-handel, Entsorgungsfirmen,<br />

Gasversorgung, Groß- und Einzelhandel mit Altmaterialien und<br />

Chemie, Klärwerke, Kraftwerke, Mülldeponie, Müllverwertungen, Öl-<br />

Raffinerien inkl. Altölaufbereitung, Recyclingbetriebe, Rohr-/Kanalreiniger,<br />

Schrotthandel/-verwertung, Tank-/Kesselreinigung.<br />

Anzahl der mit € 500,— Selbstbeteiligung<br />

Beschäftigten je Rechtsschutzfall<br />

0 € 157,—<br />

bis 3 € 185,—<br />

bis 6 € 277,—<br />

bis 10 € 390,—<br />

bis 20 € 565,—<br />

bis 30 € 667,—<br />

bis 40 € 760,—<br />

bis 50 € 852,—<br />

über 50<br />

50<br />

Dir.-Anfrage<br />

RECHTSSCHUTZ Für Selbständige<br />

�� J U R A F I R M für Firmen, Selbständige und freiberuflich Tätige<br />

für Betriebe bis zu 50 Beschäftigte<br />

Versicherungsumfang (A. + B. + C. + D.)<br />

A. Spezial-Rechtsschutz<br />

(§ 28 ARB/2008 und Vorsorge-Rechtsschutz<br />

gemäß Klausel 4) ohne beruflichen Vertrags-Rechtsschutz.<br />

B. Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte<br />

(Klausel zu § 28 Abs. 3 ARB/2008, Klausel 3)<br />

hinsichtlich der Büro-, Praxis-, Betriebs- oder Werkstatträume und<br />

ihrer Einrichtungen.<br />

C. Versicherungs-Vertrags-Rechtsschutz (§ 28 a ARB/2008)<br />

NNeeuu::<br />

Mit Money-Service +++<br />

Vermittlung von<br />

Inkassodienstleistungen.<br />

D. Spezial-Straf-Rechtsschutz (gemäß Sonderbedingungen SSR/2008)<br />

gültig für den beruflichen und privaten Bereich.<br />

Besondere Hinweise<br />

Nicht versicherbare Branchen:<br />

Abfall-/Abwasserbeseitigung, Arbeitnehmerüberlassungsunternehmen,<br />

Arzneimittel-/Pharmaherstellung, Asbestbe-/-verarbeitung, Bewachungsunternehmen,<br />

Chemikalienherstellung/-handel, Entsorgungsfirmen,<br />

Gasversorgung, Gebäudereinigung, Groß- und Einzelhandel mit<br />

Altmaterialien und Chemie, Klärwerke, Kraftwerke, Mülldeponie, Müllverwertungen,<br />

Öl-Raffinerien inkl. Altölaufbereitung, Recyclingbetriebe,<br />

Rohr-/Kanalreiniger, Schrotthandel/-verwertung, Tank-/Kesselreinigung,<br />

Zeitarbeitsunternehmen/Personalleasing.<br />

Zusätzlich versicherbar: Rechtsschutz für weitere Inhaber oder Geschäftsführer.<br />

Feste Selbstbeteiligung Fallende Selbstbeteiligung<br />

Anzahl der mit € 250,— Selbstbeteiligung mit € 1.000,— Selbstbeteiligung<br />

Beschäftigten je Rechtsschutzfall je Rechtsschutzfall<br />

0 € 499,— € 363,—<br />

bis 3 € 572,— € 415,—<br />

bis 6 € 747,— € 542,—<br />

bis 10 € 1.067,— € 774,—<br />

bis 15 € 1.309,— € 949,—<br />

bis 20 € 1.552,— € 1.125,—<br />

bis 30 € 2.062,— € 1.495,—<br />

bis 40 € 2.744,— € 1.989,—<br />

bis 50 € 3.432,— € 2.488,—<br />

51


RECHTSSCHUTZ Für Selbständige<br />

�� J U R A F I R M für Firmen, Selbständige und freiberuflich Tätige<br />

für Betriebe bis zu 50 Beschäftigte<br />

Entwicklung der Selbstbeteiligung nach<br />

schadenfreien Jahren:<br />

Die Selbstbeteiligung wird jeweils zur<br />

Hauptfälligkeit der Police festgestellt und gilt für ein<br />

Versicherungsjahr. Entscheidend dabei ist der Zeitpunkt der Schadenmeldung<br />

eintrittspflichtiger Rechtsschutzfälle.<br />

Eine Rückstufung in SB-Stufe 1 erfolgt, wenn zwischen der SB-Stufe 2<br />

und vor Ende der SB-Stufe 5 ein Schaden gemeldet<br />

wird, für den seitens der AUXILIA Eintrittspflicht<br />

besteht.<br />

Eine Rückstufung in SB-Stufe 4 erfolgt,<br />

wenn zwischen der SB-Stufe 6 und vor<br />

Ende der SB-Stufe 10 ein Schaden<br />

gemeldet wird, für den<br />

seitens der AUXILIA<br />

Eintrittspflicht besteht.<br />

Nach Erreichen der SB-Stufe 11 bleibt die Selbstbeteiligung bei<br />

€ 250,—; es erfolgt keine Rückstufung mehr.<br />

Eine SB-Stufe entspricht einem Versicherungsjahr.<br />

52<br />

� 1.000,—<br />

� 700,—<br />

Staffelung der Selbstbeteiligung<br />

� 500,—<br />

� 400,—<br />

� 250,—<br />

Neeuu::<br />

Mit Money-Service ++<br />

Vermittlung von<br />

Inkassodienstleistungen.<br />

SB-Stufe: 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11<br />

nneeuu<br />

RECHTSSCHUTZ Für Selbständige<br />

�� AUXILIA Forderungs-Rechtsschutz für Firmen, Selbständige und<br />

freiberuflich Tätige* (gemäß Sonderbedingungen)<br />

Versicherungsleistungen<br />

– Die AUXILIA trägt die Kosten, die der Versicherungsnehmer dem<br />

durch den Versicherer benannten Dienstleister aufgrund des Dienstleistungsvertrages<br />

schuldet.<br />

– Die AUXILIA erstattet die notwendigen Auslagen des Dienstleisters<br />

für die Ermittlung der Adressdaten der Schuldner des Versicherungsnehmers.<br />

– Die AUXILIA sorgt dafür, dass der Versicherungsnehmer über das Inkassounternehmen<br />

Bonitätsauskünfte – ab einer Rechnungshöhe<br />

von € 3.000,— – einholen kann.<br />

– Wenn die Forderung nach Ende der Beitreibungsbemühungen strittig<br />

wird, empfiehlt die AUXILIA auf Wunsch des Versicherungsnehmers<br />

einen Rechtsanwalt für die gerichtliche Durchsetzung der Forderung.<br />

Besonderheit<br />

Umfasst auch fällige, unstreitige Forderungen bis zwölf Monate vor Vertragsbeginn.<br />

Vorteile<br />

Siehe Seite 56.<br />

*Versicherbare Berufsgruppen<br />

– Bestattungsunternehmen<br />

– Hotels und Gaststätten<br />

– Schulen<br />

– Sport- und Fitnessstudios<br />

– Versand-/Onlinehandel<br />

Beiträge<br />

In Verbindung mit J U R A FIRM oder Spezial-Rechtsschutz<br />

(§ 28 ARB/2008 und Vorsorge-Rechtsschutz gemäß Klausel 4)<br />

bis 20 Beschäftigte € 120,—<br />

bis 50 Beschäftigte € 240,—<br />

Als Einzelprodukt<br />

bis 20 Beschäftigte € 242,—<br />

bis 50 Beschäftigte € 484,—<br />

53


RECHTSSCHUTZ Für Nichtselbständige<br />

Für Selbständige<br />

�� J U R A T A X X<br />

für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Buchprüfer<br />

– mit fester Selbstbeteiligung –<br />

Versicherungsumfang (A. + B. + C. + D.)<br />

A. Spezial-Rechtsschutz<br />

(§ 28 ARB/2008 und Vorsorge-Rechtsschutz gemäß Klausel 4)<br />

mit beruflichem Vertrags-Rechtsschutz für die gerichtliche<br />

Interessenwahrnehmung gemäß § 28 Abs. 4 ARB.<br />

B. Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte<br />

(Klausel zu § 28 Abs. 3 ARB/2008, Klausel 3)<br />

hinsichtlich der Büro-, Praxis-, Betriebs- oder Werkstatträume und<br />

ihrer Einrichtungen.<br />

C. Versicherungs-Vertrags-Rechtsschutz (§ 28 a ARB/2008)<br />

D. Spezial-Straf-Rechtsschutz (gemäß Sonderbedingungen SSR/2008)<br />

gültig für den beruflichen und privaten Bereich.<br />

Besondere Hinweise<br />

Der Beitrag errechnet sich aus der Brutto-Honorareinnahme laut Umsatzsteuererklärung<br />

für das letzte Geschäftsjahr, gerundet auf<br />

€ 1.000,—.<br />

Bei Neugründungen errechnet sich der Beitrag für das erste Versicherungsjahr<br />

nach der geschätzten Honorareinnahme.<br />

Zusätzlich versicherbar: Rechtsschutz für weitere Inhaber oder Geschäftsführer.<br />

Honorareinnahme in € in Promille mit € 250,— Selbstbeteiligung<br />

je Rechtsschutzfall<br />

bis 250.000 4,4 Mindestbeitrag € 667,—<br />

bis 500.000 3,8 Mindestbeitrag € 1.180,—<br />

bis 750.000 3,5 Mindestbeitrag € 2.001,—<br />

über 750.000 3,2 Mindestbeitrag € 2.719,—<br />

54<br />

RECHTSSCHUTZ Für Nichtselbständige<br />

Für Selbständige<br />

�� J U R A T A X X<br />

für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Buchprüfer<br />

– mit fallender Selbstbeteiligung –<br />

Versicherungsumfang<br />

Siehe Seite 53.<br />

Entwicklung der Selbstbeteiligung nach schadenfreien Jahren:<br />

Die Selbstbeteiligung wird jeweils zur Hauptfälligkeit der Police festgestellt<br />

und gilt für ein Versicherungsjahr. Entscheidend dabei ist der Zeitpunkt<br />

der Schadenmeldung eintrittspflichtiger Rechtsschutzfälle.<br />

Eine Rückstufung in SB-Stufe 1 erfolgt, wenn zwischen der SB-Stufe 2<br />

und vor Ende der SB-Stufe 5 ein Schaden gemeldet<br />

wird, für den seitens der AUXILIA Eintrittspflicht<br />

besteht.<br />

Eine Rückstufung in SB-Stufe 4 erfolgt,<br />

� 1.000,—<br />

wenn zwischen der SB-Stufe 6 und vor<br />

Ende der SB-Stufe 10 ein Schaden<br />

� 700,—<br />

gemeldet wird, für den<br />

seitens der AUXILIA<br />

� 500,—<br />

Eintrittspflicht besteht.<br />

Staffelung der Selbstbeteiligung<br />

� 400,—<br />

� 250,—<br />

SB-Stufe: 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11<br />

Nach Erreichen der SB-Stufe 11 bleibt die Selbstbeteiligung bei<br />

€ 250,—; es erfolgt keine Rückstufung mehr.<br />

Eine SB-Stufe entspricht einem Versicherungsjahr.<br />

Honorareinnahme in € in Promille mit € 1.000,— Selbstbeteiligung<br />

je Rechtsschutzfall<br />

bis 250.000 3,19 Mindestbeitrag € 484,—<br />

bis 500.000 2,76 Mindestbeitrag € 855,—<br />

bis 750.000 2,53 Mindestbeitrag € 1.451,—<br />

über 750.000 2,32 Mindestbeitrag € 1.971,—<br />

55


nneeuu<br />

RECHTSSCHUTZ Für Selbständige<br />

�� AUXILIA Forderungs-Rechtsschutz für Steuerberater,<br />

Wirtschaftsprüfer und Buchprüfer (gemäß Sonderbedingungen)<br />

Versicherungsleistungen<br />

Siehe Seite 53.<br />

Vorteile<br />

– Durch ein professionelles Forderungsmanagement können die<br />

Außenstände deutlich reduziert werden – hohe Erfolgsquote.<br />

– VN kann sich auf seine Kernaufgaben konzentrieren, denn er hat<br />

keine Verwaltungsarbeit mehr mit zahlungsunwilligen Kunden.<br />

– VN gewinnt Zeit – und spart interne Kosten.<br />

– VN kann selber entscheiden, welche und wie viele Forderungen er<br />

übergeben will.<br />

– VN kann jeder Zeit in das Verfahren eingreifen und erhält auf<br />

Wunsch zu jedem Zeitpunkt absolute Prozesstransparenz.<br />

– Keine Erfolgsprovision, keine Bearbeitungsgebühr oder Fallpauschale:<br />

Übernahme der Kosten für den Forderungsmanager durch<br />

AUXILIA, falls die Beitreibung erfolglos bleibt.<br />

Beiträge<br />

In Verbindung mit JURATAXX € 120,—<br />

Als Einzelprodukt € 242,—<br />

56<br />

RECHTSSCHUTZ Für Selbständige<br />

�� Rechtsschutz für weitere Inhaber oder Geschäftsführer<br />

In Verbindung mit Spezial-Rechtsschutz (§ 28 ARB/2008 und Vorsorge-Rechtsschutz<br />

gemäß Klausel 4), J U R A F I R M oder JURATAXX.<br />

Versicherungsumfang (A. + B. + C.)<br />

A. Verkehrs-Rechtsschutz für die Familie<br />

(§ 21 Abs. 1, 4, 6 - 9 ARB/2008 u. Klauseln 1, 5)<br />

Versicherter Personenkreis<br />

Versichert sind der Versicherungsnehmer sowie die Familienangehörigen.<br />

Dieser Personenkreis ist versichert als Eigentümer, Halter, Fahrer oder<br />

Insasse aller bei Vertragsabschluss und während der Vertragsdauer auf<br />

ihn zugelassenen oder auf seinen Namen mit einem Versicherungskennzeichen<br />

versehenen Motorfahrzeuge zu Lande, die nicht gewerblich genutzt<br />

werden und Anhänger, als Erwerber solcher Fahrzeuge, als Mieter<br />

eines zum vorübergehenden Gebrauch gemieteten Selbstfahrer-Vermietfahrzeuges<br />

zu Lande, als Fahrer fremder, nicht auf ihn zugelassener<br />

Fahrzeuge sowie bei der Teilnahme am öffentlichen und privaten Verkehr<br />

bei der Benutzung jeglicher Fortbewegungsmittel. Motorfahrzeuge<br />

zu Wasser und in der Luft sind zusätzlich mitversichert mit Ausnahme<br />

des Rechtsschutzes im Vertrags- und Sachenrecht für solche gewerblich<br />

genutzten Fahrzeuge.<br />

Mitversichert sind alle Personen als berechtigte Fahrer und Insassen der<br />

versicherten und zugelassenen Fahrzeuge.<br />

Besonderheit<br />

Keine Wartezeiten im Verkehrsbereich.<br />

B. Privat-Rechtsschutz (§ 23 ARB/2008)<br />

Versicherter Personenkreis<br />

Versichert sind der Versicherungsnehmer sowie die Familienangehörigen.<br />

Versicherungsschutz besteht für den privaten Lebensbereich und beruflichen<br />

Bereich in Ausübung einer nichtselbständigen Tätigkeit.<br />

Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit einer<br />

selbständigen oder freiberuflichen Tätigkeit ist vom Versicherungsschutz<br />

ausgeschlossen.<br />

57


RECHTSSCHUTZ Für Selbständige<br />

�� Rechtsschutz für weitere Inhaber oder Geschäftsführer<br />

In Verbindung mit Spezial-Rechtsschutz (§ 28 ARB/2008 und Vorsorge-Rechtsschutz<br />

gemäß Klausel 4), J U R A FIRM oder JURATAXX.<br />

C. Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von Gebäuden,<br />

Wohnungen und Grundstücken (§ 29 ARB/2008)<br />

Für alle vom Versicherungsnehmer und dessen mitversicherte Familienangehörigen<br />

gemieteten/selbstbewohnten Wohneinheiten, Einfamilienhäuser<br />

im Inland.<br />

Versicherungsumfang<br />

Versicherungsschutz besteht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen<br />

aus Miet- und Pachtverhältnissen und aus dinglichen Rechten in der<br />

Eigenschaft als Eigentümer oder Mieter.<br />

Besonderheit<br />

Der Vorsorge-Rechtsschutz gemäß Klausel 4 ist mitversichert.<br />

In Kombination mit Spezial-Rechtsschutz (§ 28 ARB/2008 und Vorsorge-<br />

Rechtsschutz gemäß Klausel 4) plus Spezial-Straf-Rechtsschutz (gemäß<br />

Sonderbedingungen SSR/2008) oder JURAFIRM oder JURATAXX<br />

gilt der Spezial-Straf-Rechtsschutz (gemäß Sonderbedingungen<br />

SSR/2008) auch für den privaten Lebensbereich einschließlich einer<br />

ehrenamtlichen Tätigkeit und für den beruflichen Bereich in Ausübung<br />

einer nichtselbständigen Tätigkeit.<br />

Besondere Hinweise<br />

Es besteht kein Rechtsschutz im Zusammenhang mit einer eigenen selbständigen<br />

oder freiberuflichen Tätigkeit mitversicherter Personen sowie<br />

für auf deren Geschäftsbetrieb zugelassene Motorfahrzeuge.<br />

Mit Kündigung des Spezial-Rechtsschutz-Vertrages oder der Verträge<br />

über JURAFIRM oder JURATAXX erlischt der Rechtsschutz für<br />

weitere Inhaber oder Geschäftsführer.<br />

Beiträge<br />

Mit € 500,— Selbstbeteiligung je Rechtsschutzfall € 99,—<br />

Mit € 250,— Selbstbeteiligung je Rechtsschutzfall € 135,—<br />

Mit € 150,— Selbstbeteiligung je Rechtsschutzfall € 168,—<br />

58<br />

RECHTSSCHUTZ Für Heilwesenberufe<br />

�� Spezial-Rechtsschutz für niedergelassene Ärzte und Heilwesenberufe<br />

(§ 28 ARB/2008 und Vorsorge-Rechtsschutz gemäß Klausel 4)<br />

für Praxen bis zu 20 Beschäftigte<br />

Versicherungsumfang (A. + B. + C. + D.)<br />

A. Verkehrs-Bereich<br />

Versicherter Personenkreis<br />

Versichert sind der Versicherungsnehmer sowie die Familienangehörigen<br />

.<br />

Dieser Personenkreis ist versichert als Eigentümer, Halter, Fahrer oder<br />

Insasse aller bei Vertragsabschluss und während der Vertragsdauer auf<br />

ihn zugelassenen oder auf seinen Namen mit einem Versicherungskennzeichen<br />

versehenen Motorfahrzeuge zu Lande, die nicht gewerblich genutzt<br />

werden und Anhänger, als Erwerber solcher Fahrzeuge, als Mieter<br />

eines zum vorübergehenden Gebrauch gemieteten Selbstfahrer-Vermietfahrzeuges<br />

zu Lande, als Fahrer fremder, nicht auf ihn zugelassener<br />

Fahrzeuge sowie bei der Teilnahme am öffentlichen und privaten Verkehr<br />

bei der Benutzung jeglicher Fortbewegungsmittel. Motorfahrzeuge<br />

zu Wasser und in der Luft sind zusätzlich mitversichert mit Ausnahme<br />

des Rechtsschutzes im Vertrags- und Sachenrecht für solche gewerblich<br />

genutzten Fahrzeuge.<br />

Mitversichert sind alle Personen als berechtigte Fahrer und Insassen der<br />

versicherten und zugelassenen Fahrzeuge.<br />

Besonderheit<br />

Keine Wartezeiten im Verkehrsbereich.<br />

B. Berufs-Bereich<br />

mit Vertrags-Rechtsschutz gemäß § 28 Abs. 4 ARB/2008.<br />

Versicherter Personenkreis<br />

Versichert ist der Versicherungsnehmer mit seiner im Versicherungsschein<br />

angegebenen Praxis. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch<br />

auf die Arbeitnehmer des Versicherungsnehmers in Ausübung ihrer Tätigkeit<br />

für den Versicherungsnehmer.<br />

Arbeits-Rechtsschutz zur Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Arbeitsverhältnissen<br />

besteht nur für den Versicherungsnehmer.<br />

59


RECHTSSCHUTZ Für Nichtselbständige<br />

Heilwesenberufe<br />

�� Spezial-Rechtsschutz für niedergelassene Ärzte und Heilwesenberufe<br />

(§ 28 ARB/2008 und Vorsorge-Rechtsschutz gemäß Klausel 4)<br />

für Praxen bis zu 20 Beschäftigte<br />

C. Privat-Bereich<br />

Versicherter Personenkreis<br />

Versichert sind der Versicherungsnehmer sowie die Familienangehörigen.<br />

Versicherungsschutz besteht für den privaten Lebensbereich und dem<br />

beruflichen Bereich in Ausübung einer nichtselbständigen Tätigkeit.<br />

Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit einer<br />

selbständigen oder freiberuflichen Tätigkeit ist vom Versicherungsschutz<br />

ausgeschlossen.<br />

D. Grundstücks- und Miet-Bereich<br />

Versichert sind alle gemieteten/selbstbewohnten Wohneinheiten, Einfamilienhäuser<br />

im Inland vom im Antrag genannten Berechtigten für den<br />

privaten Bereich und dessen mitversicherte Familienangehörigen.<br />

Versichert sind zusätzlich entweder die selbstgenutzte Praxis unter der<br />

im Antrag angegebenen Anschrift (nicht für vermietete Grundstücke,<br />

Gebäude oder Gebäudeteile) oder maximal drei gewerblich selbstgenutzte<br />

Objekte/Praxen mit einer Jahresbruttomiete/-pacht bis insgesamt<br />

€ 75.000,—. Die den Betrag übersteigende Jahresbruttomiet-/-pachtzahlung<br />

muss gemäß <strong>Tarif</strong> versichert werden.<br />

Versicherungsumfang<br />

Versicherungsschutz besteht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen<br />

aus Miet- und Pachtverhältnissen und aus dinglichen Rechten in der<br />

Eigenschaft als Eigentümer, Mieter oder Pächter.<br />

60<br />

RECHTSSCHUTZ Für Nichtselbständige<br />

Heilwesenberufe<br />

�� Spezial-Rechtsschutz für niedergelassene Ärzte und Heilwesenberufe<br />

(§ 28 ARB/2008 und Vorsorge-Rechtsschutz gemäß Klausel 4)<br />

für Praxen bis zu 20 Beschäftigte<br />

Besonderheit<br />

Der Vorsorge-Rechtsschutz gemäß Klausel 4 ist mitversichert.<br />

Besondere Hinweise<br />

Es besteht kein Rechtsschutz im Zusammenhang mit einer eigenen selbständigen<br />

oder freiberuflichen Tätigkeit mitversicherter Personen sowie<br />

für auf deren Geschäftsbetrieb zugelassene Motorfahrzeuge.<br />

Berechnungsschema für die Anzahl der Beschäftigten (Inhaber der Praxis<br />

und deren Familienangehörige werden nicht mitgezählt.):<br />

2 Teilzeitarbeiter = 1 Beschäftigter<br />

4 Auszubildende = 1 Beschäftigter<br />

4 geringfügig Beschäftigte = 1 Beschäftigter<br />

Mit Aufgabe der gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbständigen<br />

Tätigkeit des Versicherungsnehmers, wandelt sich der Versicherungsschutz<br />

ab dem Eintritt dieser Umstände in einen solchen nach § 26<br />

(Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz und Vorsorge-Rechtsschutz<br />

gemäß Klausel 4) und § 29 (Rechtsschutz für alle gemieteten/selbstbewohnten<br />

Wohnungen, Einfamilienhäuser im Inland) um.<br />

Zusätzlich versicherbar: Rechtsschutz für weitere Inhaber bei Gemeinschaftspraxen.<br />

61


RECHTSSCHUTZ Für Heilwesenberufe<br />

�� Spezial-Rechtsschutz für niedergelassene Ärzte und Heilwesenberufe<br />

(§ 28 ARB/2008 und Vorsorge-Rechtsschutz gemäß Klausel 4)<br />

für Praxen bis zu 20 Beschäftigte<br />

Gemeinschaftspraxis/Praxisgemeinschaft:<br />

Eine Gemeinschaftspraxis, bei der nur ein Rechnungsträger für die Kassenärztliche<br />

Vereinigung (KV) besteht, ist über einen einzigen Vertrag<br />

im Spezial-Rechtsschutz oder JURAMED abzusichern. Ein Praxisinhaber<br />

ist als Berechtigter für den privaten Bereich anzugeben. Weitere Praxisinhaber<br />

können den Rechtsschutz für weitere Inhaber abschließen (Ausnahme:<br />

die Gemeinschaftspraxis wird von zwei Ärzten geführt, die in<br />

ehelicher/eingetragener oder sonstiger Lebenspartnerschaft leben).<br />

Bei Praxisgemeinschaften (jeder beteiligte Arzt ist selbst Rechnungsträger<br />

bei der KV) kann jeder Arzt nur über einen gesonderten Vertrag im<br />

Spezial-Rechtsschutz oder JURAMED versichert werden (Ausnahme:<br />

zwei Ärzte, die in ehelicher/eingetragener oder sonstiger Lebenspartnerschaft<br />

leben).<br />

Versicherbare Heilwesenberufe im Spezial-Rechtsschutz:<br />

– Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte<br />

– Alten- und Krankenpfleger, Krankenschwestern<br />

– Apotheker<br />

– Diplom-Psychologen, Psychiater<br />

– Hebammen, Entbindungshelfer<br />

– Heilpraktiker<br />

– Krankengymnasten, Chirogymnasten<br />

– Logopäden<br />

– Masseure<br />

– Optiker, Hörgeräteakustiker<br />

– Therapeuten (wie z.B. Atem-, Ergo-, Psycho- oder Physiotherapeuten)<br />

– Zahntechniker.<br />

Voraussetzung ist die Niederlassung oder selbständige Tätigkeit in<br />

einem der genannten Heilwesenberufe.<br />

Anzahl der mit € 500,— SB mit € 250,— SB mit € 150,— SB<br />

Beschäftigten je Rechtsschutzfall je Rechtsschutzfall je Rechtsschutzfall<br />

0 € 293,— € 384,— € 482,—<br />

bis 3 € 326,— € 427,— € 536,—<br />

bis 6 € 487,— € 635,— € 797,—<br />

bis 10 € 703,— € 921,— € 1.139,—<br />

bis 15 € 1.109,— € 1.469,— € 1.819,—<br />

bis 20 € 1.623,— € 2.119,— € 2.659,—<br />

über 20 Dir.-Anfrage Dir.-Anfrage Dir.-Anfrage<br />

RECHTSSCHUTZ Für Heilwesenberufe<br />

�� Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte<br />

(Klausel zu § 28 Abs. 3 ARB/2008, Klausel 3)<br />

hinsichtlich der Büro-, Praxis-, Betriebs- oder Werkstatträume und ihrer Einrichtungen<br />

Versicherungsumfang<br />

Der Versicherungsschutz gemäß § 2 d ARB kann auf die Wahrnehmung<br />

rechtlicher Interessen aus solchen schuldrechtlichen Verträgen erweitert<br />

werden, die im unmittelbaren Zusammenhang mit den Büro-, Praxis-,<br />

Betriebs- oder Werkstatträumen und ihrer Einrichtungen stehen. Nicht<br />

versichert ist die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus der Anschaffung,<br />

Veräußerung oder Belastung von Grundstücken, Betrieben und<br />

Betriebsteilen sowie Praxen. Ausgeschlossen ist ferner die Wahrnehmung<br />

rechtlicher Interessen aus Verträgen, die nicht bloße Hilfsgeschäfte<br />

zur eigentlichen Tätigkeit des Betriebes oder der Berufsausübung<br />

sind.<br />

Besondere Hinweise<br />

Der Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte kann nur in Verbindung<br />

mit dem Spezial-Rechtsschutz für niedergelassene Ärzte und Heilwesenberufe<br />

und nur für Praxen bis maximal 20 Beschäftigte versichert werden.<br />

Anzahl der mit € 500,— Selbstbeteiligung<br />

Beschäftigten je Rechtsschutzfall<br />

bis 6 € 92,—<br />

bis 20 € 140,—<br />

über 20 Dir.-Anfrage<br />

62 63


RECHTSSCHUTZ Für Heilwesenberufe<br />

�� Regress-Rechtsschutz für Ärzte<br />

(Klausel zu § 28 Abs. 3 ARB/2008, Klausel 2)<br />

für Praxen bis zu 20 Beschäftigte<br />

Versicherungsumfang<br />

Versicherungsschutz besteht für die im Versicherungsschein bezeichnete<br />

gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbständige Tätigkeit des<br />

Versicherungsnehmers für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in<br />

Vorverfahren, die der Sozialgerichtsbarkeit unterfallen und die sich aus<br />

Regressen durch die zuständigen Gremien der Kassenärztlichen Vereinigung<br />

und der Träger der gesetzlichen Krankenversicherung wegen unwirtschaftlicher<br />

Verordnungs- oder Behandlungsweise ergeben. Hierfür<br />

werden Kosten bis zu einem Höchstbetrag von € 1.000,— ohne Selbstbeteiligung<br />

übernommen.<br />

Besonderer Hinweis<br />

Der Regress-Rechtsschutz für Ärzte kann nur in Verbindung mit dem<br />

Spezial-Rechtsschutz für niedergelassene Ärzte und Heilwesenberufe<br />

versichert werden.<br />

Je Arzt<br />

64<br />

€ 64,—<br />

RECHTSSCHUTZ Für Heilwesenberufe<br />

�� Spezial-Straf-Rechtsschutz für niedergelassene Ärzte<br />

und Heilwesenberufe (gemäß Sonderbedingungen SSR/2008)<br />

für Praxen bis zu 20 Beschäftigte<br />

Versicherter Personenkreis<br />

Versichert sind die im Versicherungsschein bezeichnete Praxis/das<br />

Unternehmen, seine Inhaber, gesetzlichen Vertreter, alle Arbeitnehmer<br />

und/oder die im Versicherungsschein genannten Personen oder Personengruppen.<br />

Versicherungsschutz besteht für die Verteidigung im Straf-Rechtsschutz,<br />

im Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz und im Disziplinar- und<br />

<strong>Stand</strong>es-Rechtsschutz sowie für den Zeugenbeistand, für die Firmenstellungnahme<br />

und für den Beistand im Verwaltungsrechtsverfahren<br />

Kostenschutz besteht u.a. auch für Honorarvereinbarungen mit Rechtsanwälten<br />

und privat in Auftrag gegebene Sachverständigengutachten<br />

im Rahmen der bedingungsgemäßen Höchstentschädigungsgrenzen.<br />

Besonderheit<br />

In Kombination mit § 28 ARB/2008 gilt der SSR/2008 auch für den privaten<br />

Bereich.<br />

Anzahl der Beschäftigten mit € 500,— Selbstbeteiligung<br />

je Rechtsschutzfall<br />

0 € 153,—<br />

bis 3 € 180,—<br />

bis 6 € 252,—<br />

bis 10 € 334,—<br />

bis 15 € 406,—<br />

bis 20 € 512,—<br />

über 20 Dir.-Anfrage<br />

65


RECHTSSCHUTZ Für Heilwesenberufe<br />

�� J U R A M E D<br />

für niedergelassene Ärzte und Heilwesenberufe<br />

für Praxen bis zu 20 Beschäftigte – mit fester Selbstbeteiligung –<br />

Versicherungsumfang (A. + B. + C. + D.)<br />

A. Spezial-Rechtsschutz für niedergelassene Ärzte und<br />

Heilwesenberufe (§ 28 ARB/2008 und Vorsorge-Rechtsschutz<br />

gemäß Klausel 4)<br />

mit beruflichem Vertrags-Rechtsschutz für die gerichtliche<br />

Interessenwahrnehmung gemäß § 28 Abs. 4 ARB.<br />

B. Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte<br />

(Klausel zu § 28 Abs. 3 ARB/2008, Klausel 3)<br />

hinsichtlich der Büro-, Praxis-, Betriebs- oder Werkstatträume und<br />

ihrer Einrichtungen.<br />

C. Regress-Rechtsschutz für Ärzte<br />

(Klausel zu § 28 Abs. 3 ARB/2008, Klausel 2)<br />

D. Spezial-Straf-Rechtsschutz (gemäß Sonderbedingungen SSR/2008)<br />

für den beruflichen und privaten Bereich.<br />

Besondere Hinweise<br />

Die Selbstbeteiligung gilt nicht für Rechtsschutz in Regressverfahren<br />

gemäß Klausel 2 ARB/2008.<br />

Zusätzlich versicherbar: Rechtsschutz für weitere Inhaber bei Gemeinschaftspraxen.<br />

Anzahl der Beschäftigten mit € 250,— Selbstbeteiligung<br />

je Rechtsschutzfall<br />

0 € 493,—<br />

bis 3 € 562,—<br />

bis 6 € 708,—<br />

bis 10 € 1.052,—<br />

bis 15 € 1.639,—<br />

bis 20 € 2.229,—<br />

über 20 Dir.-Anfrage<br />

RECHTSSCHUTZ Für Heilwesenberufe<br />

�� J U R A M E D<br />

für niedergelassene Ärzte und Heilwesenberufe<br />

für Praxen bis zu 20 Beschäftigte – mit fallender Selbstbeteiligung –<br />

Versicherungsumfang<br />

Siehe Seite 66.<br />

Entwicklung der Selbstbeteiligung nach schadenfreien Jahren:<br />

Die Selbstbeteiligung wird jeweils zur Hauptfälligkeit der Police festgestellt<br />

und gilt für ein Versicherungsjahr. Entscheidend dabei ist der Zeitpunkt<br />

der Schadenmeldung eintrittspflichtiger Rechtsschutzfälle.<br />

Eine Rückstufung in SB-Stufe 1 erfolgt, wenn zwischen der SB-Stufe 2<br />

und vor Ende der SB-Stufe 5 ein Schaden gemeldet<br />

wird, für den seitens der AUXILIA Eintrittspflicht<br />

besteht.<br />

Eine Rückstufung in SB-Stufe 4 erfolgt,<br />

� 1.000,—<br />

wenn zwischen der SB-Stufe 6 und vor<br />

Ende der SB-Stufe 10 ein Schaden ge-<br />

� 700,—<br />

meldet wird, für den seitens<br />

der AUXILIA Eintritts-<br />

� 500,—<br />

pflicht besteht.<br />

Staffelung der Selbstbeteiligung<br />

Nach Erreichen der SB-Stufe 11 bleibt die Selbstbeteiligung bei<br />

€ 250,—; es erfolgt keine Rückstufung mehr.<br />

Eine SB-Stufe entspricht einem Versicherungsjahr.<br />

Anzahl der Beschäftigten mit € 1.000,— Selbstbeteiligung<br />

je Rechtsschutzfall<br />

0 € 357,—<br />

bis 3 € 407,—<br />

bis 6 € 513,—<br />

bis 10 € 763,—<br />

bis 15 € 1.188,—<br />

bis 20 € 1.616,—<br />

über 20 Dir.-Anfrage<br />

66 67<br />

� 400,—<br />

� 250,—<br />

SB-Stufe: 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11


nneu<br />

RECHTSSCHUTZ Für Heilwesenberufe<br />

�� AUXILIA Forderungs-Rechtsschutz für niedergelassene Ärzte<br />

und Heilwesenberufe (gemäß Sonderbedingungen)<br />

Versicherungsleistungen<br />

– Die AUXILIA trägt die Kosten, die der Versicherungsnehmer dem<br />

durch den Versicherer benannten Dienstleister aufgrund des Dienstleistungsvertrages<br />

schuldet.<br />

– Die AUXILIA erstattet die notwendigen Auslagen des Dienstleisters<br />

für die Ermittlung der Adressdaten der Schuldner des Versicherungsnehmers.<br />

– Die AUXILIA sorgt dafür, dass der Versicherungsnehmer über das Inkassounternehmen<br />

Bonitätsauskünfte vor einer geplanten Behandlung<br />

– ab einer Rechnungshöhe von € 3.000,— – einholen kann.<br />

– Wenn die Forderung nach Ende der Beitreibungsbemühungen strittig<br />

wird, empfiehlt die AUXILIA auf Wunsch des Versicherungsnehmers<br />

einen Rechtsanwalt für die gerichtliche Durchsetzung der Forderung.<br />

Besonderheit<br />

Umfasst auch fällige, unstreitige Forderungen bis zwölf Monate vor Vertragsbeginn.<br />

Vorteile<br />

– Durch ein professionelles Forderungsmanagement können die<br />

Außenstände deutlich reduziert werden – hohe Erfolgsquote.<br />

– VN kann sich auf seine Kernaufgaben konzentrieren, denn er hat<br />

keine Verwaltungsarbeit mehr mit zahlungsunwilligen Kunden.<br />

– VN gewinnt Zeit – und spart interne Kosten.<br />

– VN kann selber entscheiden, welche und wie viele Forderungen er<br />

übergeben will.<br />

– VN kann jeder Zeit in das Verfahren eingreifen und erhält auf<br />

Wunsch zu jedem Zeitpunkt absolute Prozesstransparenz.<br />

– Keine Erfolgsprovision, keine Bearbeitungsgebühr oder Fallpauschale:<br />

Übernahme der Kosten für den Forderungsmanager durch<br />

AUXILIA, falls die Beitreibung erfolglos bleibt.<br />

RECHTSSCHUTZ Für Heilwesenberufe<br />

�� Rechtsschutz für weitere Inhaber bei Gemeinschaftspraxen<br />

In Verbindung mit Spezial-Rechtsschutz (§ 28 ARB/2008 und Vorsorge-Rechtsschutz<br />

gemäß Klausel 4) oder JURAMED.<br />

Versicherungsumfang (A. + B. + C.)<br />

A. Verkehrs-Rechtsschutz für die Familie<br />

(§ 21 Abs. 1, 4, 6 - 9 ARB/2008 u. Klauseln 1, 5)<br />

Versicherter Personenkreis<br />

Versichert sind der Versicherungsnehmer sowie die Familienangehörigen.<br />

Dieser Personenkreis ist versichert als Eigentümer, Halter, Fahrer oder<br />

Insasse aller bei Vertragsabschluss und während der Vertragsdauer auf<br />

ihn zugelassenen oder auf seinen Namen mit einem Versicherungskennzeichen<br />

versehenen Motorfahrzeuge zu Lande, die nicht gewerblich genutzt<br />

werden und Anhänger, als Erwerber solcher Fahrzeuge, als Mieter<br />

eines zum vorübergehenden Gebrauch gemieteten Selbstfahrer-Vermietfahrzeuges<br />

zu Lande, als Fahrer fremder, nicht auf ihn zugelassener<br />

Fahrzeuge sowie bei der Teilnahme am öffentlichen und privaten Verkehr<br />

bei der Benutzung jeglicher Fortbewegungsmittel. Motorfahrzeuge<br />

zu Wasser und in der Luft sind zusätzlich mitversichert mit Ausnahme<br />

des Rechtsschutzes im Vertrags- und Sachenrecht für solche gewerblich<br />

genutzten Fahrzeuge.<br />

Mitversichert sind alle Personen als berechtigte Fahrer und Insassen der<br />

versicherten und zugelassenen Fahrzeuge.<br />

Besonderheit<br />

Keine Wartezeiten im Verkehrsbereich.<br />

B. Privat-Rechtsschutz (§ 23 ARB/2008)<br />

Versicherter Personenkreis<br />

Versichert sind der Versicherungsnehmer sowie die Familienangehörigen.<br />

Versicherungsschutz besteht für den privaten Lebensbereich und beruflichen<br />

Bereich in Ausübung einer nichtselbständigen Tätigkeit.<br />

Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit einer<br />

selbständigen oder freiberuflichen Tätigkeit ist vom Versicherungsschutz<br />

ausgeschlossen.<br />

Beiträge<br />

In Verbindung mit JURAMED oder Spezial-Rechtsschutz<br />

(§ 28 ARB/2008 und Vorsorge-Rechtsschutz gemäß Klausel 4) € 120,—<br />

Als Einzelprodukt € 242,—<br />

68 69


RECHTSSCHUTZ Für Heilwesenberufe<br />

�� Rechtsschutz für weitere Inhaber bei Gemeinschaftspraxen<br />

In Verbindung mit Spezial-Rechtsschutz (§ 28 ARB/2008 und Vorsorge-Rechtsschutz<br />

gemäß Klausel 4) oder JURAMED.<br />

C. Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von Gebäuden,<br />

Wohnungen und Grundstücken (§ 29 ARB/2008)<br />

Für alle vom Versicherungsnehmer und dessen mitversicherte Familienangehörigen<br />

gemieteten/selbstbewohnten Wohneinheiten, Einfamilienhäuser<br />

im Inland.<br />

Versicherungsumfang<br />

Versicherungsschutz besteht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen<br />

aus Miet- und Pachtverhältnissen und aus dinglichen Rechten in der<br />

Eigenschaft als Eigentümer oder Mieter.<br />

Besonderheit<br />

Der Vorsorge-Rechtsschutz gemäß Klausel 4 ist mitversichert.<br />

In Kombination mit Spezial-Rechtsschutz (§ 28 ARB/2008 und Vorsorge-<br />

Rechtsschutz gemäß Klausel 4) plus Spezial-Straf-Rechtsschutz (gemäß<br />

Sonderbedingungen SSR/2008) oder JURAMED gilt der Spezial-Straf-<br />

Rechtsschutz (gemäß Sonderbedingungen SSR/2008) auch für den privaten<br />

Lebensbereich einschließlich einer ehrenamtlichen Tätigkeit und<br />

für den beruflichen Bereich in Ausübung einer nichtselbständigen Tätigkeit.<br />

Besondere Hinweise<br />

Es besteht kein Rechtsschutz im Zusammenhang mit einer eigenen selbständigen<br />

oder freiberuflichen Tätigkeit mitversicherter Personen sowie<br />

für auf deren Geschäftsbetrieb zugelassene Motorfahrzeuge.<br />

Mit Kündigung des Spezial-Rechtsschutz-Vertrages oder Vertrages über<br />

JURAMED erlischt der Rechtsschutz für weitere Inhaber.<br />

Beiträge<br />

Mit € 500,— Selbstbeteiligung je Rechtsschutzfall € 99,—<br />

Mit € 250,— Selbstbeteiligung je Rechtsschutzfall € 135,—<br />

Mit € 150,— Selbstbeteiligung je Rechtsschutzfall € 168,—<br />

RECHTSSCHUTZ Für Landwirte<br />

�� Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz<br />

(§ 27 ARB/2008 und Vorsorge-Rechtsschutz gemäß Klausel 4)<br />

Versicherter Personenkreis<br />

Versichert sind der Versicherungsnehmer als Inhaber eines landund/oder<br />

forstwirtschaftlichen Betriebes sowie im Privatbereich der Versicherungsnehmer<br />

und die Familienangehörigen.<br />

Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf den Hoferben, den im<br />

Grundbuch eingetragenen Miteigentümer, wenn diese im Versicherungsschein<br />

namentlich benannt und ausschließlich im Betrieb wohnhaft<br />

und beschäftigt sind, oder den namentlich genannten Altenteiler<br />

sowie deren eheliche/eingetragene oder im Versicherungsschein genannten<br />

sonstigen Lebenspartner und die minderjährigen Kinder.<br />

Dieser Personenkreis ist versichert als Eigentümer, Halter, Fahrer oder<br />

Insasse aller bei Vertragsabschluss und während der Vertragsdauer auf<br />

ihn zugelassenen oder auf seinen Namen mit einem Versicherungskennzeichen<br />

versehenen Motorfahrzeuge zu Lande, zu Wasser und in der<br />

Luft (mit Ausnahme von LKWs und Nutzfahrzeugen mit schwarzen amtlichen<br />

Kennzeichen) sowie Anhänger und als Erwerber solcher Fahrzeuge,<br />

als Mieter eines zum vorübergehenden Gebrauch gemieteten<br />

Selbstfahrer-Vermietfahrzeuges, als Fahrer fremder, nicht auf ihn zugelassener<br />

Fahrzeuge sowie bei der Teilnahme am öffentlichen und privaten<br />

Verkehr bei der Benutzung jeglicher Fortbewegungsmittel.<br />

Mitversichert sind alle Personen als berechtigte Fahrer und Insassen der<br />

versicherten und zugelassenen Fahrzeuge.<br />

Versicherungsschutz erhalten weiterhin alle Personen in Ausübung ihrer<br />

Tätigkeit im oder für den land- und/oder forstwirtschaftlichen Betrieb<br />

des Versicherungsnehmers.<br />

70 71


RECHTSSCHUTZ Für Landwirte<br />

�� Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz<br />

(§ 27 ARB/2008 und Vorsorge-Rechtsschutz gemäß Klausel 4)<br />

Berechnungsschema<br />

Der Beitrag berechnet sich nach Hektar-Größen der gesamten landund/oder<br />

forstwirtschaftlich genutzten Flächen:<br />

– der eigenen, selbstbewirtschafteten Flächen,<br />

– zuzüglich der fremden, zum Betrieb hinzugepachteten Flächen,<br />

– zuzüglich der verpachteten Flächen.<br />

Äcker, Wiesen, Grünbrachen, Gemüse-, Obst- und Weinbauflächen<br />

werden mit 100 % berechnet. Wald und Park werden mit 50 % berechnet.<br />

Moor und Ödflächen werden nicht berechnet.<br />

1 Hektar entspricht: 3 Badische Morgen, 3 Bayerische Tagwerk, 3 Frankfurter<br />

Waldmorgen, 3 Württembergische Morgen, 4 Preußische Morgen,<br />

4 Hannoversche Morgen, 4 Hessische Morgen, 4 Nassauische Morgen,<br />

4 Meisenheimer Morgen, 4 Kasseler Acker, 5 Frankfurter Feldmorgen,<br />

5 Hamburger Morgen.<br />

Besonderheit<br />

Der Vorsorge-Rechtsschutz gemäß Klausel 4 ist mitversichert.<br />

Cross Compliance-Streitigkeiten sind mitversichert.<br />

Besondere Hinweise<br />

LKWs und Nutzfahrzeuge mit schwarzen amtlichen Kennzeichen sind<br />

gesondert zu versichern.<br />

Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit einer<br />

selbständigen oder freiberuflichen Tätigkeit ist nur dann versichert,<br />

wenn sich diese auf den land- und/oder forstwirtschaftlichen Betrieb<br />

bezieht, diese Tätigkeit nicht gewerbesteuerpflichtig und die Zugehörigkeit<br />

zur land- oder forstwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft gegeben<br />

ist.<br />

Für Landwirtschaftsbetriebe, die gewerbesteuerpflichtig sind, ist der<br />

Rechtsschutz / Spezial-Rechtsschutz / JURAFIRM für Firmen, Selbständige<br />

und freiberuflich Tätige abzuschließen. Gewerbesteuerpflichtige<br />

Nebentätigkeiten sind nicht mitversichert; sie können mit JURAGRAR<br />

eingeschlossen werden.<br />

RECHTSSCHUTZ Für Landwirte<br />

�� Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz<br />

(§ 27 ARB/2008 und Vorsorge-Rechtsschutz gemäß Klausel 4)<br />

Zu Cross Compliance<br />

Unter Cross Compliance werden all jene Regelungen zusammengefasst,<br />

die der Landwirt seit dem 01.01.2005 einzuhalten hat, um in den Genuss<br />

von Direktzahlungen zu kommen. Die Prämienzahlung wird an die<br />

Einhaltung von Auflagen zum Verbraucher-, Umwelt-, Natur- und Tierschutz<br />

geknüpft. Die Einhaltung der Regeln wird kontrolliert. Bei einem<br />

Verstoß werden die Prämienzahlungen gekürzt.<br />

Anzahl Hektar mit € 250,— Selbstbeteiligung<br />

je Rechtsschutzfall<br />

bis 10 ha € 122,—<br />

11 - 30 ha € 147,—<br />

31 - 50 ha € 189,—<br />

51 - 75 ha € 233,—<br />

76 - 100 ha € 288,—<br />

101 - 200 ha je ha € 2,92 Mindestbeitrag € 299,—<br />

201 - 500 ha je ha € 2,58 Mindestbeitrag € 591,—<br />

über 500 ha je ha € 2,02 Mindestbeitrag € 1.303,—<br />

Anzahl Hektar mit € 150,— Selbstbeteiligung<br />

je Rechtsschutzfall<br />

bis 10 ha € 192,—<br />

11 - 30 ha € 203,—<br />

31 - 50 ha € 249,—<br />

51 - 75 ha € 319,—<br />

76 - 100 ha € 371,—<br />

101 - 200 ha je ha € 3,75 Mindestbeitrag € 382,—<br />

201 - 500 ha je ha € 3,27 Mindestbeitrag € 762,—<br />

über 500 ha je ha € 2,56 Mindestbeitrag € 1.662,—<br />

72 73


RECHTSSCHUTZ Für Landwirte<br />

�� Spezial-Straf-Rechtsschutz für Landwirte<br />

(gemäß Sonderbedingungen SSR/2008)<br />

Versicherter Personenkreis<br />

Versichert sind der im Versicherungsschein bezeichnete Betrieb, seine<br />

Inhaber, gesetzlichen Vertreter, alle Arbeitnehmer und/oder die im Versicherungsschein<br />

genannten Personen oder Personengruppen.<br />

Versicherungsschutz besteht für die Verteidigung im Straf-Rechtsschutz,<br />

im Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz und im Disziplinar- und<br />

<strong>Stand</strong>es-Rechtsschutz sowie für den Zeugenbeistand, für die Firmenstellungnahme<br />

und für den Beistand im Verwaltungsrechtsverfahren.<br />

Kostenschutz besteht u.a. auch für Honorarvereinbarungen mit Rechtsanwälten<br />

und privat in Auftrag gegebene Sachverständigengutachten<br />

im Rahmen der bedingungsgemäßen Höchstentschädigungsgrenzen.<br />

Besonderer Hinweis<br />

Der Spezial-Straf-Rechtsschutz für Landwirte kann nur in Verbindung<br />

mit dem Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz (§ 27 ARB/2008<br />

und Vorsorge-Rechtsschutz gemäß Klausel 4) versichert werden.<br />

Anzahl Hektar mit € 500,— Selbstbeteiligung<br />

je Rechtsschutzfall<br />

bis 10 ha € 25,—<br />

11 - 30 ha € 27,—<br />

31 - 50 ha € 32,—<br />

51 - 75 ha € 33,—<br />

76 - 100 ha € 34,—<br />

101 - 200 ha je ha € 0,32 Mindestbeitrag € 36,—<br />

201 - 500 ha je ha € 0,25 Mindestbeitrag € 65,—<br />

über 500 ha je ha € 0,20 Mindestbeitrag € 126,—<br />

74<br />

RECHTSSCHUTZ Für Landwirte<br />

�� J U R A G R A R für Landwirte<br />

– mit fester Selbstbeteiligung –<br />

Versicherungsumfang (A. + B.)<br />

A. Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz<br />

(§ 27 ARB/2008 und Vorsorge-Rechtsschutz gemäß Klausel 4)<br />

B. Spezial-Straf-Rechtsschutz (gemäß Sonderbedingungen SSR/2008)<br />

Besonderheiten<br />

Mitversichert sind<br />

– wirtschaftlich im Verhältnis zum landwirtschaftlichen Hauptbetrieb<br />

untergeordnete Nebenbetriebe, auch wenn diese gewerbesteuerpflichtig<br />

sind,<br />

– auf den Inhaber oder die mitversicherten Personen zugelassene LKWs<br />

und Nutzfahrzeuge mit schwarzen amtlichen Kannzeichen,<br />

– die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Enteignungs-, Planfeststellungs-<br />

und Flurbereinigungsverfahren (§ 27 Abs. 4 ARB/2008),<br />

– Cross Compliance-Streitigkeiten.<br />

Anzahl Hektar mit € 250,— Selbstbeteiligung<br />

je Rechtsschutzfall<br />

bis 10 ha € 209,—<br />

11 - 30 ha € 245,—<br />

31 - 50 ha € 309,—<br />

51 - 75 ha € 387,—<br />

76 - 100 ha € 492,—<br />

101 - 200 ha je ha € 4,86 Mindestbeitrag € 505,—<br />

201 - 500 ha je ha € 4,58 Mindestbeitrag € 978,—<br />

über 500 ha je ha € 4,13 Mindestbeitrag € 2.310,—<br />

75


RECHTSSCHUTZ Für Landwirte<br />

�� J U R A G R A R für Landwirte<br />

– mit fallender Selbstbeteiligung –<br />

Versicherungsumfang<br />

Siehe Seite 75.<br />

Entwicklung der Selbstbeteiligung nach schadenfreien Jahren:<br />

Die Selbstbeteiligung wird jeweils zur Hauptfälligkeit der Police festgestellt<br />

und gilt für ein Versicherungsjahr. Entscheidend dabei ist der Zeitpunkt<br />

der Schadenmeldung eintrittspflichtiger Rechtsschutzfälle.<br />

Eine Rückstufung in SB-Stufe 1 erfolgt, wenn zwischen der SB-Stufe 2<br />

und vor Ende der SB-Stufe 5 ein Schaden gemeldet<br />

wird, für den seitens der AUXILIA Eintrittspflicht<br />

besteht.<br />

Eine Rückstufung in SB-Stufe 4 erfolgt,<br />

� 1.000,—<br />

wenn zwischen der SB-Stufe 6 und vor<br />

Ende der SB-Stufe 10 ein Schaden ge-<br />

� 700,—<br />

meldet wird, für den seitens<br />

der AUXILIA Eintritts-<br />

� 500,—<br />

pflicht besteht.<br />

Nach Erreichen der SB-Stufe 11 bleibt die Selbstbeteiligung bei<br />

€ 250,—; es erfolgt keine Rückstufung mehr.<br />

Eine SB-Stufe entspricht einem Versicherungsjahr.<br />

Anzahl Hektar mit € 1.000,— Selbstbeteiligung<br />

je Rechtsschutzfall<br />

bis 10 ha € 152,—<br />

11 - 30 ha € 178,—<br />

31 - 50 ha € 224,—<br />

51 - 75 ha € 281,—<br />

76 - 100 ha € 357,—<br />

101 - 200 ha je ha € 3,52 Mindestbeitrag € 373,—<br />

201 - 500 ha je ha € 3,32 Mindestbeitrag € 714,—<br />

über 500 ha je ha € 2,99 Mindestbeitrag € 1.683,—<br />

76<br />

Staffelung der Selbstbeteiligung<br />

� 400,—<br />

� 250,—<br />

SB-Stufe: 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11<br />

KS Versicherungs-AG<br />

SCHUTZBRIEFE


RECHTSSCHUTZ SCHUTZBRIEFE Allgemeine Für <strong>Tarif</strong>bestimmungen<br />

Nichtselbständige<br />

Vertragsgrundlagen<br />

Allgemeine Bedingungen für die KS-Schutzbrief-Versicherung (AB KS-<br />

Schutzbrief 2008), gesetzliche Bestimmungen und die Bestimmungen<br />

des Antrages.<br />

Zahlungsweise<br />

Die Beiträge sind im Voraus zu zahlen und dann weiter von Fälligkeit zu<br />

Fälligkeit.<br />

Beiträge<br />

Die im <strong>Tarif</strong> angegebenen Beiträge sind Jahresbeiträge.<br />

Die Versicherungsteuer, z.Zt. 19 %, ist in den Versicherungsbeiträgen<br />

enthalten.<br />

Der Ratenzahlungszuschlag beträgt 3 % bei halbjährlicher Zahlungsweise<br />

und 5 % bei vierteljährlicher Zahlungsweise.<br />

Ausfertigungsgebühren für Versicherungsscheine, Beitragsrechnungen,<br />

Zweitschriften u.ä. werden nicht erhoben.<br />

Der erste Beitrag wird vom Vertragsbeginn bis zum Zeitpunkt der vereinbarten<br />

Fälligkeit erhoben.<br />

Geltungsbereich<br />

Schutzbriefe für das In- und Ausland:<br />

Europa, Anliegerstaaten des Mittelmeeres, Kanarische Inseln, Azoren<br />

und Madeira.<br />

Auslands-Schutzbrief:<br />

Europäisches Ausland, Anliegerstaaten des Mittelmeeres, Kanarische Inseln,<br />

Azoren und Madeira.<br />

Laufzeit<br />

Die Versicherungsverträge sind zunächst von Beginn an für 1 Jahr abgeschlossen<br />

(Mindestlaufzeit). Danach verlängern sie sich stillschweigend<br />

von Jahr zu Jahr, wenn sie nicht unter Einhaltung einer dreimonatigen<br />

Kündigungsfrist vom Versicherungsnehmer oder der KS Versicherungs-<br />

AG schriftlich gekündigt werden. Die Versicherungsverträge enden<br />

außerdem mit dem Ausscheiden aus dem KRAFTFAHRER-SCHUTZ e.V.<br />

79


SCHUTZBRIEFE Allgemeine <strong>Tarif</strong>bestimmungen<br />

Fortsetzung Laufzeit<br />

Das Beginndatum ist zugleich das Datum der Hauptfälligkeit. Eine hiervon<br />

abweichende Hauptfälligkeit ist gesondert zu beantragen und verlängert<br />

entsprechend die Mindestlaufzeit.<br />

Beitragsangleichung<br />

Die KS Versicherungs-AG kann die Beiträge für bestehende Versicherungsverhältnisse<br />

in der Schutzbrief-Versicherung mit Wirkung von Beginn<br />

der nächsten Versicherungsperiode an ändern. Dabei darf der geänderte<br />

Beitragssatz den im Zeitpunkt der Änderung geltenden Beitragssatz<br />

nicht übersteigen.<br />

Der Versicherungsnehmer kann die Schutzbrief-Versicherung innerhalb<br />

einer Frist von einem Monat nach Eingang unserer Mitteilung mit sofortiger<br />

Wirkung, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens<br />

der Beitragserhöhung kündigen.<br />

Familiendefinition<br />

Soweit in den nachfolgend aufgeführten Schutzbriefen Familienangehörige<br />

mitversichert sind, bezieht sich dies auf den nachgenannten Personenkreis:<br />

a) der eheliche/eingetragene oder der im Versicherungsschein genannte<br />

sonstige Lebenspartner des Versicherungsnehmers,<br />

b) die minderjährigen Kinder,<br />

c) die unverheirateten, nicht in einer eingetragenen oder sonstigen Lebenspartnerschaft<br />

lebenden volljährigen Kinder, jedoch längstens bis<br />

zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche<br />

Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt<br />

erhalten,<br />

d) die im Haushalt des Versicherungsnehmers lebenden, dort gemeldeten<br />

und im Ruhestand befindlichen Eltern des Versicherungsnehmers/Lebenspartners.<br />

Die Mitversicherung des sonstigen Lebenspartners gemäß a) und der<br />

Eltern gemäß d) ist schriftlich zu beantragen.<br />

80<br />

RECHTSSCHUTZ SCHUTZBRIEFE Für Für das Nichtselbständige<br />

In- und Ausland<br />

�� Familien-Schutzbrief für In- und Ausland<br />

Versicherter Personenkreis<br />

Die personenbezogenen Leistungen gelten für den Versicherungsnehmer<br />

und die Familienangehörigen sowie für alle berechtigten Insassen<br />

der versicherten Fahrzeuge.<br />

Versicherte Fahrzeuge<br />

Versichert sind die auf den Versicherungsnehmer und auf die Familienangehörigen<br />

zugelassenen sowie die von dem genannten Personenkreis<br />

benutzten fremden Personenkraftwagen. Als Personenkraftwagen gelten<br />

auch Kombis, Krafträder, Mopeds, Wohnmobile bis 4 t zulässiges<br />

Gesamtgewicht (ohne Vermietung) und Fahrräder.<br />

Mitgeführte Wohn-, Gepäck- oder Bootsanhänger und mitgeführtes<br />

Gepäck (soweit es geborgen, weiter- oder zurücktransportiert werden<br />

muss) sind mitversichert.<br />

Besonderer Hinweis<br />

Der KS-Familien-Schutzbrief für In- und Ausland kann nur beantragt<br />

werden, wenn der Antragsteller und auch die mitversicherten Personen<br />

keine selbständige Tätigkeit ausüben.<br />

Beitrag<br />

€ 53,50<br />

81


SCHUTZBRIEFE Für das In- und Ausland RECHTSSCHUTZ SCHUTZBRIEFE Für das In- und Ausland Für Nichtselbständige<br />

bzw. Ausland<br />

�� In- und Auslands-Schutzbrief für Nichtselbständige<br />

Versicherter Personenkreis<br />

Die personenbezogenen Leistungen gelten für den Versicherungsnehmer<br />

und die Familienangehörigen sowie die berechtigten Insassen der<br />

versicherten Fahrzeuge.<br />

Versicherte Fahrzeuge<br />

Versichert sind alle auf den Versicherungsnehmer zugelassenen Personenkraftwagen<br />

zu einem Jahresbeitrag ohne Kennzeichenangabe sowie<br />

die vom Versicherungsnehmer benutzten fremden Personenkraftwagen.<br />

Als Personenkraftwagen gelten auch Kombis, Krafträder, Mopeds,<br />

Wohnmobile bis 4 t zulässiges Gesamtgewicht (ohne Vermietung) und<br />

Fahrräder.<br />

Mitgeführte Wohn-, Gepäck- oder Bootsanhänger und mitgeführtes<br />

Gepäck (soweit es geborgen, weiter- oder zurücktransportiert werden<br />

muss) sind mitversichert.<br />

Beitrag<br />

�� In- und Auslands-Schutzbrief für Selbständige<br />

€ 37,—<br />

Versicherter Personenkreis<br />

Die personenbezogenen Leistungen gelten für den Versicherungsnehmer<br />

und die Familienangehörigen sowie die berechtigten Insassen des<br />

versicherten Fahrzeuges.<br />

Versicherte Fahrzeuge<br />

Versichert sind der im Schutzbrief bezeichnete Personenkraftwagen<br />

sowie die vom Versicherungsnehmer benutzten fremden Personenkraftwagen.<br />

Als Personenkraftwagen gelten auch Kombis, Krafträder, Mopeds,<br />

Wohnmobile bis 4 t zulässiges Gesamtgewicht (ohne Vermietung)<br />

und Fahrräder.<br />

Mitgeführte Wohn-, Gepäck- oder Bootsanhänger und mitgeführtes<br />

Gepäck (soweit es geborgen, weiter- oder zurücktransportiert werden<br />

muss) sind mitversichert.<br />

Je Fahrzeug<br />

€ 37,—<br />

�� In- und Auslands-Schutzbrief für Nutzfahrzeuge bis 2 t Nutzlast<br />

Versicherter Personenkreis<br />

Die personenbezogenen Leistungen gelten für den Versicherungsnehmer<br />

und die Familienangehörigen sowie die berechtigten Insassen des<br />

versicherten Fahrzeuges.<br />

Versicherte Fahrzeuge<br />

Versichert sind das im Schutzbrief bezeichnete Nutzfahrzeug (ohne Vermietung)<br />

sowie die vom Versicherungsnehmer benutzten fremden Personenkraftwagen.<br />

Als Personenkraftwagen gelten auch Kombis, Krafträder,<br />

Mopeds, Wohnmobile bis 4 t zulässiges Gesamtgewicht (ohne<br />

Vermietung) und Fahrräder.<br />

Mitgeführte Wohn-, Gepäck- oder Bootsanhänger und mitgeführtes<br />

Gepäck (soweit es geborgen, weiter- oder zurücktransportiert werden<br />

muss) sind mitversichert. Gewerbliche Ladung ist nicht mitversichert.<br />

Je Fahrzeug<br />

�� Auslands-Schutzbrief<br />

€ 53,50<br />

Versicherter Personenkreis<br />

Die personenbezogenen Leistungen gelten für den Versicherungsnehmer<br />

und die Familienangehörigen sowie die berechtigten Insassen des<br />

versicherten Fahrzeuges.<br />

Versicherte Fahrzeuge<br />

Versichert sind der im Schutzbrief bezeichnete Personenkraftwagen<br />

sowie die vom Versicherungsnehmer benutzten fremden Personenkraftwagen.<br />

Als Personenkraftwagen gelten auch Kombis, Krafträder, Mopeds,<br />

Wohnmobile bis 4 t zulässiges Gesamtgewicht (ohne Vermietung)<br />

und Fahrräder.<br />

Mitgeführte Wohn-, Gepäck- oder Bootsanhänger und mitgeführtes<br />

Gepäck (soweit es geborgen, weiter- oder zurücktransportiert werden<br />

muss) sind mitversichert.<br />

Je Fahrzeug<br />

€ 18,50<br />

82 83


SCHUTZBRIEFE Die KS-Schutzbrief-Leistungen<br />

Die KS-Schutzbrief-Leistungen<br />

gemäß den Allgemeinen Bedingungen für die KS-Schutzbrief-Versicherung<br />

(AB KS-Schutzbrief 2008).<br />

�� Pannenhilfe bis € 103,—<br />

einschließlich mitgeführter Kleinteile.<br />

�� Bergen in unbegrenzter Höhe*<br />

des von der Fahrbahn abgekommenen Fahrzeuges.<br />

�� Abschleppen bis € 154,—*<br />

einschließlich der Kosten evtl. versuchter Pannenhilfe.<br />

�� Weiter- oder Rückfahrt, Übernachtung, Mietwagen,<br />

Pickup-Service, Nutzungsausfallentschädigung<br />

bei längerer Reparaturdauer, Diebstahl, Totalschaden.<br />

�� Ersatzteilversand ins Ausland<br />

wenn Teile am Schadenort nicht erhältlich.<br />

�� Fahrzeugtransport nach Fahrzeugausfall<br />

bis zum Preis für Rücktransport zum Wohnsitz,<br />

wenn Fahrzeug im Ausland nicht reparierbar.<br />

�� Fahrzeugunterstellung<br />

– bei Panne und Unfall im In- und Ausland<br />

– bei Diebstahl im Ausland.<br />

�� Verzollung, Verschrottung<br />

nach Unfall oder Diebstahl im Ausland.<br />

�� Ersatzfahrereinsatz<br />

bei Krankheit, Tod des Fahrers.<br />

�� Ersatz von Reisedokumenten / Hilfe bei Ersatzbeschaffung<br />

bei Verlust während Auslandsreise.<br />

�� Ersatz von Zahlungsmitteln<br />

bei finanzieller Notlage während Auslandsreise.<br />

* einschließlich Gepäck und nicht gewerbsmäßig beförderter Ladung.<br />

84<br />

RECHTSSCHUTZ SCHUTZBRIEFE Die KS-Schutzbrief-Leistungen<br />

Für Nichtselbständige<br />

�� Vermittlung ärztlicher Betreuung<br />

bei Erkrankung während Auslandsreise.<br />

�� Arzneimittelversand ins Ausland,<br />

wenn dort dringend benötigt.<br />

�� Krankenbesuch<br />

bis € 512,— bei längerem Krankenhausaufenthalt.<br />

�� Krankenrücktransport<br />

in unbegrenzter Höhe, wenn medizinisch notwendig.<br />

�� Kinderrückholung<br />

bei Krankheit, Tod des Versicherungsnehmers.<br />

�� Hilfe im Todesfall<br />

Bestattung im Ausland oder Überführung nach Deutschland.<br />

�� Kosten bei Reiseabbruch<br />

aus wichtigen Gründen bei Auslandsreise.<br />

�� Reiserückrufservice<br />

per Rundfunk aus wichtigen Gründen.<br />

�� Hilfe im besonderen Notfall<br />

bis € 256,— für Hilfe während Auslandsreise.<br />

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RECHTSSCHUTZ Für Ihre persönlichen Für Nichtselbständige Notizen<br />

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