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Der Uracher KW 23-2017

Mitteilungsblatt Der Uracher KW 23-2017

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Donnerstag, 8.6.<strong>2017</strong>/Amtliche Bekanntmachungen<br />

<strong>Der</strong> <strong>Uracher</strong><br />

3<br />

1.3 Hinweis<br />

<strong>Der</strong> Bebauungsplanentwurf mit Textteil, Begründung<br />

und örtlichen Bauvorschriften wird derzeit<br />

durch das Planungsbüro erstellt.<br />

Sobald diese Unterlagen vollständig sind, werden<br />

diese im Gemeinderat in öffentlicher Sitzung behandelt.<br />

Im Anschluss daran wird die Beteiligung der Öffentlichkeit<br />

und der Träger öffentlicher Belange<br />

durchgeführt. Hierüber erfolgt eine gesonderte<br />

öffentliche Bekanntmachung.<br />

Bad Urach, 31.05.<strong>2017</strong><br />

gez. Rebmann<br />

Bürgermeister<br />

Inkrafttreten des Bebauungsplans<br />

„Tiergarten / Grüner Weg<br />

– 1. Änderung“ in Bad Urach<br />

<strong>Der</strong> Gemeinderat der Stadt Bad Urach hat in öffentlicher<br />

Sitzung am 30.05.<strong>2017</strong> den Bebauungsplan<br />

(nach §13a BauGB) „Tiergarten / Grüner Weg<br />

– 1. Änderung“ in Bad Urach nach § 10 Abs. 1<br />

Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen.<br />

<strong>Der</strong> Geltungsbereich der Satzung ist in fol gendem<br />

Kartenausschnitt dargestellt (Seite 4):<br />

Für den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans<br />

ist der Lageplan in der Fassung vom<br />

30.05.<strong>2017</strong> maßgebend.<br />

<strong>Der</strong> Bebauungsplan mit Textteil einschließlich Satzung<br />

und die Begründung für den Geltungsbereich<br />

des Bebauungsplans „Tiergarten / Grüner Weg – 1.<br />

Änderung“ werden während den Dienststunden<br />

bei der Stadt Bad Urach, -Bau verwaltungsamt-,<br />

Marktplatz 8-9, Zim. 124 in Bad Urach zur Einsicht<br />

für jedermann be reitgehalten. Über den Inhalt<br />

des Bebauungsplans wird auf Verlangen Auskunft<br />

gege ben.<br />

Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan<br />

in Kraft (vgl. § 10 Abs. 3 BauGB).<br />

Hinweis:<br />

1. Eine etwaige Verletzung von in § 214 Abs. 1<br />

Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeich neten Verfahrens-<br />

und Formvorschriften sowie<br />

2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2<br />

beachtliche Verletzung der Vor schriften über<br />

das Verhältnis des Bebauungsplans und<br />

3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel<br />

der Abwägung<br />

beim Zustandekommen dieser Satzung sind nach<br />

§ 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht<br />

schriftlich innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung<br />

geltend gemacht worden sind.<br />

<strong>Der</strong> Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel<br />

begründen soll, ist darzulegen.<br />

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder<br />

Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg<br />

(GemO) oder von aufgrund<br />

der GemO erlassenen Verfahrensvor-schriften<br />

beim Zustandekommen dieser Satzung ist nach<br />

§ 4 Abs. 4 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden<br />

Fassung, in dem dort bezeichneten Umfang<br />

unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich und<br />

unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung<br />

begründen soll, innerhalb eines Jahres seit<br />

Bekanntmachung des Bebauungsplans geltend<br />

gemacht worden ist.<br />

Die Verletzungen sind schriftlich gegenüber der<br />

Stadt Bad Urach, - Bauverwaltungsamt -, Marktplatz<br />

8-9, 72574 Bad Urach, geltend zu machen.<br />

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und<br />

2 sowie Abs. 4 BauGB in der derzeit geltenden<br />

Fassung über die fristgemäße Geltend machung<br />

etwaiger Entschädigungsan sprüche für Eingriffe<br />

in eine bisher zulässige Nut zung durch diesen<br />

Bebauungsplan und über das Erlöschen von<br />

Entschädigungsan sprüchen wird hingewiesen.<br />

Bad Urach, 31.05.<strong>2017</strong><br />

gez. Rebmann<br />

Bürgermeister

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