Der Uracher KW 23-2017
Mitteilungsblatt Der Uracher KW 23-2017
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Donnerstag, 8.6.<strong>2017</strong>/Amtliche Bekanntmachungen<br />
<strong>Der</strong> <strong>Uracher</strong><br />
3<br />
1.3 Hinweis<br />
<strong>Der</strong> Bebauungsplanentwurf mit Textteil, Begründung<br />
und örtlichen Bauvorschriften wird derzeit<br />
durch das Planungsbüro erstellt.<br />
Sobald diese Unterlagen vollständig sind, werden<br />
diese im Gemeinderat in öffentlicher Sitzung behandelt.<br />
Im Anschluss daran wird die Beteiligung der Öffentlichkeit<br />
und der Träger öffentlicher Belange<br />
durchgeführt. Hierüber erfolgt eine gesonderte<br />
öffentliche Bekanntmachung.<br />
Bad Urach, 31.05.<strong>2017</strong><br />
gez. Rebmann<br />
Bürgermeister<br />
Inkrafttreten des Bebauungsplans<br />
„Tiergarten / Grüner Weg<br />
– 1. Änderung“ in Bad Urach<br />
<strong>Der</strong> Gemeinderat der Stadt Bad Urach hat in öffentlicher<br />
Sitzung am 30.05.<strong>2017</strong> den Bebauungsplan<br />
(nach §13a BauGB) „Tiergarten / Grüner Weg<br />
– 1. Änderung“ in Bad Urach nach § 10 Abs. 1<br />
Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen.<br />
<strong>Der</strong> Geltungsbereich der Satzung ist in fol gendem<br />
Kartenausschnitt dargestellt (Seite 4):<br />
Für den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans<br />
ist der Lageplan in der Fassung vom<br />
30.05.<strong>2017</strong> maßgebend.<br />
<strong>Der</strong> Bebauungsplan mit Textteil einschließlich Satzung<br />
und die Begründung für den Geltungsbereich<br />
des Bebauungsplans „Tiergarten / Grüner Weg – 1.<br />
Änderung“ werden während den Dienststunden<br />
bei der Stadt Bad Urach, -Bau verwaltungsamt-,<br />
Marktplatz 8-9, Zim. 124 in Bad Urach zur Einsicht<br />
für jedermann be reitgehalten. Über den Inhalt<br />
des Bebauungsplans wird auf Verlangen Auskunft<br />
gege ben.<br />
Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan<br />
in Kraft (vgl. § 10 Abs. 3 BauGB).<br />
Hinweis:<br />
1. Eine etwaige Verletzung von in § 214 Abs. 1<br />
Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeich neten Verfahrens-<br />
und Formvorschriften sowie<br />
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2<br />
beachtliche Verletzung der Vor schriften über<br />
das Verhältnis des Bebauungsplans und<br />
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel<br />
der Abwägung<br />
beim Zustandekommen dieser Satzung sind nach<br />
§ 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht<br />
schriftlich innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung<br />
geltend gemacht worden sind.<br />
<strong>Der</strong> Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel<br />
begründen soll, ist darzulegen.<br />
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder<br />
Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg<br />
(GemO) oder von aufgrund<br />
der GemO erlassenen Verfahrensvor-schriften<br />
beim Zustandekommen dieser Satzung ist nach<br />
§ 4 Abs. 4 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden<br />
Fassung, in dem dort bezeichneten Umfang<br />
unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich und<br />
unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung<br />
begründen soll, innerhalb eines Jahres seit<br />
Bekanntmachung des Bebauungsplans geltend<br />
gemacht worden ist.<br />
Die Verletzungen sind schriftlich gegenüber der<br />
Stadt Bad Urach, - Bauverwaltungsamt -, Marktplatz<br />
8-9, 72574 Bad Urach, geltend zu machen.<br />
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und<br />
2 sowie Abs. 4 BauGB in der derzeit geltenden<br />
Fassung über die fristgemäße Geltend machung<br />
etwaiger Entschädigungsan sprüche für Eingriffe<br />
in eine bisher zulässige Nut zung durch diesen<br />
Bebauungsplan und über das Erlöschen von<br />
Entschädigungsan sprüchen wird hingewiesen.<br />
Bad Urach, 31.05.<strong>2017</strong><br />
gez. Rebmann<br />
Bürgermeister