12.12.2012 Aufrufe

Merkblatt - Anmeldung von Eigenerzeugungsanlagen -

Merkblatt - Anmeldung von Eigenerzeugungsanlagen -

Merkblatt - Anmeldung von Eigenerzeugungsanlagen -

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Merkblatt</strong><br />

- <strong>Anmeldung</strong> <strong>von</strong> <strong>Eigenerzeugungsanlagen</strong> -<br />

Kreiswerke Main-Kinzig GmbH<br />

Barbarossastraße 26 � 63571 Gelnhausen<br />

Telefon: 0 60 51 84 - 0<br />

Internet: www.kwmk-netz.de<br />

Stand: September 2012


1 ALLGEMEINES............................................................... 4<br />

2 ANMELDEVERFAHREN ................................................. 5<br />

2.1 Anfragen ...................................................................................... 5<br />

2.2 <strong>Anmeldung</strong>.................................................................................. 5<br />

2.2.1 Allgemeines .................................................................................5<br />

2.2.2 <strong>Anmeldung</strong> <strong>von</strong> <strong>Eigenerzeugungsanlagen</strong> bis 30 kW.............5<br />

2.2.3 <strong>Anmeldung</strong> <strong>von</strong> <strong>Eigenerzeugungsanlagen</strong> am<br />

Niederspannungsnetz > 30 kW und <strong>Eigenerzeugungsanlagen</strong><br />

am Mittelspannungsnetz bis 100 kVA .......................................6<br />

2.2.4 <strong>Anmeldung</strong> <strong>von</strong> <strong>Eigenerzeugungsanlagen</strong> am<br />

Mittelspannungsnetz > 100 kVA ................................................6<br />

2.3 Ermittlung des Verknüpfungspunktes..................................... 7<br />

2.3.1 Allgemeines .................................................................................7<br />

2.3.2 <strong>Eigenerzeugungsanlagen</strong> bis 30 kW .........................................7<br />

2.3.3 <strong>Anmeldung</strong> <strong>von</strong> <strong>Eigenerzeugungsanlagen</strong> > 30 kW................7<br />

2.4 Weitere Netzverträglichkeitsprüfung .......................................8<br />

2.4.1 <strong>Eigenerzeugungsanlagen</strong> bis 30 kW .........................................8<br />

2.4.2 <strong>Eigenerzeugungsanlagen</strong> über 30 kW am<br />

Niederspannungsnetz.................................................................8<br />

2.4.3 <strong>Eigenerzeugungsanlagen</strong> über 100 kVA am<br />

Mittelspannungsnetz...................................................................8<br />

2.5 Fertigmeldung............................................................................. 9<br />

2.5.1 Einspeiseanlagen am Niederspannungsnetz ...........................9<br />

2.5.2 Einspeiseanlagen am Mittelspannungsnetz...........................10<br />

2.6 Inbetriebsetzung.......................................................................10<br />

3 INFORMATIONEN ZUM EEG 2012 UND ZUR VDE-<br />

AR-N 4105..................................................................... 11<br />

3.1 Allgemein................................................................................... 11<br />

3.2 NA-Schutz.................................................................................. 11<br />

3.3 Einspeisemanagement ............................................................ 12<br />

3.3.1 Auszug aus dem Gesetzestext ................................................12<br />

Kreiswerke Main-Kinzig GmbH � Barbarossastraße 26 � 63571 Gelnhausen � Telefon: 0 60 51 / 84-0 � Internet: www.kreiswerke-main-kinzig.de<br />

Aufsichtsratvorsitzender: Landrat Erich Pipa � Geschäftsführer: Dipl. Ing. Bernd Schneider<br />

Amtsgericht Hanau Registerabt. Gelnhausen HRB 11054 � Ust-IdNr: DE 113565794


3.3.2 Resultierende Änderungen ......................................................13<br />

3.3.3 Technische Umsetzung ............................................................14<br />

3.3.4 Installations- und Einstellungsvorgaben................................15<br />

3.3.5 Kosten ........................................................................................16<br />

3.4 Blindleistungsregelung ........................................................... 16<br />

3.5 Marktintegrationsmodell..........................................................17<br />

4 ABRECHNUNG UND ZAHLUNG DER<br />

EINSPEISEVERGÜTUNG ............................................. 17<br />

Kreiswerke Main-Kinzig GmbH � Barbarossastraße 26 � 63571 Gelnhausen � Telefon: 0 60 51 / 84-0 � Internet: www.kreiswerke-main-kinzig.de<br />

Aufsichtsratvorsitzender: Landrat Erich Pipa � Geschäftsführer: Dipl. Ing. Bernd Schneider<br />

Amtsgericht Hanau Registerabt. Gelnhausen HRB 11054 � Ust-IdNr: DE 113565794


4 <strong>von</strong> 17<br />

1 Allgemeines<br />

Dieses <strong>Merkblatt</strong> für die <strong>Anmeldung</strong> <strong>von</strong> <strong>Eigenerzeugungsanlagen</strong>, soll Sie bei der<br />

<strong>Anmeldung</strong> Ihrer Eigenerzeugungsanlage unterstützen und schon einige Fragen<br />

im Voraus klären.<br />

Neben den Regelungen des Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) und dem<br />

Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) sind noch einige weitere Vorschriften und<br />

Richtlinien zu beachten:<br />

• Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen<br />

Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung<br />

- NAV) vom 01.11.2006 (BGBl. I Nr. 50 S.<br />

2477)<br />

• Ergänzende Bedingungen zur NAV inkl. Preisblatt der Kreiswerke Main-<br />

Kinzig GmbH<br />

• Technische Anschlussbedingungen (TAB) für den Anschluss an das Niederspannungsnetz<br />

• Technische Mindestanforderungen für Anschluss und Parallelbetrieb <strong>von</strong><br />

Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz (VDE-AR-N 4105)<br />

• BDEW Richtlinie – Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz<br />

• Ergänzungen zu BDEW Richtlinie – <strong>Eigenerzeugungsanlagen</strong> am Mittelspannungsnetz<br />

• TAB Mittelspannung 2008<br />

• Technische Richtlinie – Transformatorenstationen am Mittelspannungsnetz<br />

• Systemdienstleistungsverordnung – SDLWindV<br />

Einige dieser Regelungen sowie Formulare, die Sie zur <strong>Anmeldung</strong> Ihrer Eigenerzeugungsanlage<br />

benötigen, finden Sie auf unserer Homepage unter www.kwmknetz.de,<br />

im Register Einspeiser.<br />

Beachten Sie bitte bei Ihrer <strong>Anmeldung</strong>, dass die Bearbeitung Ihrer Anmeldeunterlagen<br />

entsprechend Zeit in Anspruch nimmt. Je nach Umfang der notwendigen<br />

Prüfung Ihrer Anmeldeunterlagen und je nach Auslastung durch weitere <strong>Anmeldung</strong>en,<br />

kann das Verfahren mehrere Wochen dauern. Reichen Sie Ihre Anmeldeunterlagen<br />

daher frühzeitig ein.<br />

Kreiswerke Main-Kinzig GmbH � Barbarossastraße 26 � 63571 Gelnhausen � Telefon: 0 60 51 / 84-0 � Internet: www.kreiswerke-main-kinzig.de<br />

Aufsichtsratvorsitzender: Landrat Erich Pipa � Geschäftsführer: Dipl. Ing. Bernd Schneider<br />

Amtsgericht Hanau Registerabt. Gelnhausen HRB 11054 � Ust-IdNr: DE 113565794


5 <strong>von</strong> 17<br />

Auf die Vollständigkeit des <strong>Merkblatt</strong>es wird keine Garantie übernommen. Entsprechend<br />

der Richtlinien und gesetzlichen Vorgaben, können die erforderlichen<br />

Nachweise oder technischen Einrichtungen <strong>von</strong> den im <strong>Merkblatt</strong> beschriebenen<br />

abweichen.<br />

2 Anmeldeverfahren<br />

2.1 Anfragen<br />

Informationen zum Ablauf des Anmeldeverfahrens finden Sie hier im <strong>Merkblatt</strong> und<br />

bei uns auf der Homepage www.kwmk-netz.de im Register Einspeiser. Sollten Sie<br />

weitere Fragen haben, erreichen Sie uns per Email unter<br />

netz.kundenservice@kreiswerke-main-kinzig.de oder telefonisch unter 06051 84 –<br />

287.<br />

2.2 <strong>Anmeldung</strong><br />

2.2.1 Allgemeines<br />

Damit wir Ihr Netzanschlussbegehren möglichst schnell bearbeiten können, werden<br />

vollständige Anmeldeunterlagen benötigt. Reichen Sie Ihre Anmeldeunterlagen<br />

bitte frühzeitig ein, da eine Prüfung Ihres Netzanschlussbegehren entsprechend<br />

des Aufwandes und der Anzahl der vorliegenden <strong>Anmeldung</strong>en mehrere<br />

Wochen in Anspruch nehmen kann.<br />

2.2.2 <strong>Anmeldung</strong> <strong>von</strong> <strong>Eigenerzeugungsanlagen</strong> bis 30 kW<br />

Wenn Sie eine Eigenerzeugungsanlage errichten wollen, deren installierte Leistung<br />

30 kW (bei Photovoltaik (PV) – Anlagen 30 kWp) nicht übersteigt, sind die<br />

folgenden Unterlagen und Informationen einzureichen:<br />

• Datenblatt Eigenerzeugungsanlage am Niederspannungsnetz bzw. Datenblatt<br />

Photovoltaikanlagen am Niederspannungsnetz<br />

• Lageplan, aus dem Orts- und Straßenlage, Flur- und Flurstücksbezeichnung,<br />

die Bezeichnung und die Grenzen des Grundstücks sowie der Aufstellungsort<br />

der Anschlussanlage und der Erzeugungseinheiten hervorgehen<br />

(vorzugsweise im Maßstab 1:10.000, innerorts 1:1.000)<br />

• Datenblätter der verwendeten Generatoren (Module) und Umrichter<br />

• Konformitätserklärung der Erzeugungseinheiten inklusive Prüfbericht<br />

Kreiswerke Main-Kinzig GmbH � Barbarossastraße 26 � 63571 Gelnhausen � Telefon: 0 60 51 / 84-0 � Internet: www.kreiswerke-main-kinzig.de<br />

Aufsichtsratvorsitzender: Landrat Erich Pipa � Geschäftsführer: Dipl. Ing. Bernd Schneider<br />

Amtsgericht Hanau Registerabt. Gelnhausen HRB 11054 � Ust-IdNr: DE 113565794


6 <strong>von</strong> 17<br />

• Übersichtsschaltplan des Anschlusses der Erzeugungsanlage an das Niederspannungsnetz<br />

mit den Daten der eingesetzten Betriebsmittel inkl. der<br />

Anordnung der Mess- und Schutzeinrichtungen sowie der Anordnung der<br />

Zählerplätze (auch dezentrale Zählerplätze). Siehe hierzu auch Anhang B<br />

in VDE AR-N 4105<br />

• Konformitätserklärung des Netz- und Anlagenschutzes inkl. Prüfbericht<br />

• Auswahlblatt zum Messkonzept<br />

• <strong>Anmeldung</strong> Netzanschluss (bei einem neuen Netzanschluss)<br />

2.2.3 <strong>Anmeldung</strong> <strong>von</strong> <strong>Eigenerzeugungsanlagen</strong> am Niederspannungsnetz<br />

> 30 kW und <strong>Eigenerzeugungsanlagen</strong><br />

am Mittelspannungsnetz bis 100 kVA<br />

Wenn Sie eine Eigenerzeugungsanlage errichten wollen, deren installierte Leistung<br />

30 kW (bei Photovoltaik (PV) – Anlagen 30 kWp) übersteigt sind die folgenden<br />

Unterlagen und Informationen einzureichen:<br />

• Datenblatt Eigenerzeugungsanlage am Niederspannungsnetz bzw. Datenblatt<br />

Photovoltaikanlagen am Niederspannungsnetz<br />

• Lageplan, aus dem Orts- und Straßenlage, Flur- und Flurstücksbezeichnung,<br />

die Bezeichnung und die Grenzen des Grundstücks sowie der Aufstellungsort<br />

der Anschlussanlage und der Erzeugungseinheiten hervorgehen<br />

(vorzugsweise im Maßstab 1:10.000, innerorts 1:1.000)<br />

• Datenblätter der verwendeten Generatoren (Module) und Umrichter<br />

• Konformitätserklärung der Erzeugungseinheiten inklusive Prüfbericht<br />

• Auftrag zur Netzverträglichkeitsprüfung<br />

2.2.4 <strong>Anmeldung</strong> <strong>von</strong> <strong>Eigenerzeugungsanlagen</strong> am Mittelspannungsnetz<br />

> 100 kVA<br />

Wenn Sie eine Eigenerzeugungsanlage errichten wollen, deren maximale Scheinleistung<br />

100 kVA übersteigt und die ans Mittelspannungsnetz angeschlossen werden<br />

soll, sind die folgenden Unterlagen und Informationen einzureichen:<br />

• Datenblatt <strong>Eigenerzeugungsanlagen</strong> am Mittelspannungsnetz<br />

• Lageplan, aus dem Orts- und Straßenlage, Flur- und Flurstücksbezeichnung,<br />

die Bezeichnung und die Grenzen des Grundstücks sowie der Auf-<br />

Kreiswerke Main-Kinzig GmbH � Barbarossastraße 26 � 63571 Gelnhausen � Telefon: 0 60 51 / 84-0 � Internet: www.kreiswerke-main-kinzig.de<br />

Aufsichtsratvorsitzender: Landrat Erich Pipa � Geschäftsführer: Dipl. Ing. Bernd Schneider<br />

Amtsgericht Hanau Registerabt. Gelnhausen HRB 11054 � Ust-IdNr: DE 113565794


7 <strong>von</strong> 17<br />

stellungsort der Anschlussanlage und der Erzeugungseinheiten hervorgehen<br />

(vorzugsweise im Maßstab 1:10.000, innerorts 1:1.000)<br />

• Datenblätter der verwendeten Generatoren (Module) und Umrichter<br />

• Einheitenzertifikate gemäß BDEW Richtlinie „Eigenerzeugungsanlage am<br />

Mittelspannungsnetz“<br />

• Auftrag zur Netzverträglichkeitsprüfung<br />

2.3 Ermittlung des Verknüpfungspunktes<br />

2.3.1 Allgemeines<br />

Jede angemeldete Eigenerzeugungsanlage durchläuft eine Netzverträglichkeitsprüfung<br />

(NVP). Mit der Ermittlung des Netzverknüpfungspunktes durchläuft Ihre<br />

Eigenerzeugungsanlage den ersten Schritt der NVP. Da eine NVP gerade für größere<br />

<strong>Eigenerzeugungsanlagen</strong> einen erheblichen Aufwand darstellt, wird zur Deckung<br />

der Aufwendungen ein pauschales Entgelt erhoben.<br />

Anlagenleistung [Pn]<br />

Netzverträglichkeitsprüfung<br />

[netto]<br />

Kreiswerke Main-Kinzig GmbH � Barbarossastraße 26 � 63571 Gelnhausen � Telefon: 0 60 51 / 84-0 � Internet: www.kreiswerke-main-kinzig.de<br />

Aufsichtsratvorsitzender: Landrat Erich Pipa � Geschäftsführer: Dipl. Ing. Bernd Schneider<br />

Amtsgericht Hanau Registerabt. Gelnhausen HRB 11054 � Ust-IdNr: DE 113565794<br />

Netzverträglichkeitsprüfung<br />

[brutto]<br />

30 kW < Pn ≤ 100 kW 300,00 € 357,00 €<br />

100 kW ≤ Pn ≤ 500 KW 550,00 € 654,50 €<br />

Pn > 500 kW nach Aufwand nach Aufwand<br />

2.3.2 <strong>Eigenerzeugungsanlagen</strong> bis 30 kW<br />

Für <strong>Eigenerzeugungsanlagen</strong> deren installierte Leistung 30 kW nicht übersteigt ist<br />

eine Ermittlung des Verknüpfungspunktes (VP) nicht erforderlich, da das EEG in §<br />

5 Abs.1 Satz 2 für diesen Fall den Hausanschluss als VP vorsieht, sofern einer<br />

Vorhanden ist.<br />

2.3.3 <strong>Anmeldung</strong> <strong>von</strong> <strong>Eigenerzeugungsanlagen</strong> > 30 kW<br />

Mit Hilfe der <strong>von</strong> Ihnen eingereichten Anmeldeunterlagen ermitteln wir den Verknüpfungspunkt<br />

(VP) Ihrer Eigenerzeugungsanlage. Hierfür wird zunächst der in<br />

Luftlinie am nächsten liegende Verknüpfungspunkt angenommen (§ 5 Abs.1<br />

EEG). Sollte sich aus der Prüfung des in Luftlinie am nächsten liegenden VP er-


8 <strong>von</strong> 17<br />

weisen, dass dieser nicht geeignet ist, wird der gesamtwirtschaftlichste VP bestimmt.<br />

In einem Schreiben bekommen Sie schließlich diesen VP mitgeteilt.<br />

2.4 Weitere Netzverträglichkeitsprüfung<br />

2.4.1 <strong>Eigenerzeugungsanlagen</strong> bis 30 kW<br />

Auch <strong>Eigenerzeugungsanlagen</strong> kleiner 30 kW durchlaufen bei uns eine Netzverträglichkeitsprüfung.<br />

Allerdings entfällt hier die Ermittlung des Netzverknüpfungspunktes.<br />

Nachdem die Prüfung abgeschlossen ist erhalten sie eine Mitteilung mit<br />

den Ergebnissen Ihrer Prüfung.<br />

2.4.2 <strong>Eigenerzeugungsanlagen</strong> über 30 kW am Niederspannungsnetz<br />

Für die weitere Überprüfung Ihres Verknüpfungspunktes benötigen wir nach Abschluss<br />

Ihrer Planungen die folgenden Unterlagen:<br />

• Übersichtsschaltplan des Anschlusses der Erzeugungsanlage an das Niederspannungsnetz<br />

mit den Daten der eingesetzten Betriebsmittel inkl. der<br />

Anordnung der Mess- und Schutzeinrichtungen sowie der Anordnung der<br />

Zählerplätze (auch dezentrale Zählerplätze). Siehe hierzu auch Anhang B<br />

in VDE AR-N 4105<br />

• Konformitätserklärung des Netz- und Anlagenschutzes inkl. Prüfbericht<br />

• Auswahlblatt zum Messkonzept<br />

• <strong>Anmeldung</strong> Netzanschluss (bei einem neuen Netzanschluss)<br />

Nachdem wir die Netzverträglichkeitsprüfung entsprechend der Anwendungsrichtlinie<br />

VDE AR-N 4105 abgeschlossen haben, erhalten Sie <strong>von</strong> uns eine Mitteilung<br />

mit dem Ergebnis.<br />

2.4.3 <strong>Eigenerzeugungsanlagen</strong> über 100 kVA am Mittelspannungsnetz<br />

Für die weitere Überprüfung Ihres Verknüpfungspunktes benötigen wir nach Abschluss<br />

Ihrer Planungen die folgenden Unterlagen:<br />

Kreiswerke Main-Kinzig GmbH � Barbarossastraße 26 � 63571 Gelnhausen � Telefon: 0 60 51 / 84-0 � Internet: www.kreiswerke-main-kinzig.de<br />

Aufsichtsratvorsitzender: Landrat Erich Pipa � Geschäftsführer: Dipl. Ing. Bernd Schneider<br />

Amtsgericht Hanau Registerabt. Gelnhausen HRB 11054 � Ust-IdNr: DE 113565794


9 <strong>von</strong> 17<br />

• Aktualisierte Anmeldeunterlagen (soweit sich Änderungen ergeben)<br />

• Bauablaufplan<br />

• Übersichtsschaltplan der gesamten elektrischen Anlage mit den Daten der<br />

eingesetzten Betriebsmittel (eine einpolige Darstellung ist ausreichend),<br />

Angaben über kundeneigene Transformatoren, Mittelspannungs-<br />

Leitungsverbindungen, Kabellängen und Schaltanlagen, Übersichtsbild des<br />

Schutzes der Erzeugungsanlage mit Einstellwerten<br />

• Anlagenzertifikat<br />

• Auswahlblatt zum Messkonzept<br />

• <strong>Anmeldung</strong> Netzanschluss am Mittelspannungsnetz (bei einem neuen<br />

Netzanschluss)<br />

Nachdem wir die Netzverträglichkeitsprüfung entsprechend der BDEW Richtlinie<br />

„<strong>Eigenerzeugungsanlagen</strong> am Mittelspannungsnetz abgeschlossen haben, erhalten<br />

Sie <strong>von</strong> uns eine Mitteilung mit dem Ergebnis.<br />

2.5 Fertigmeldung<br />

2.5.1 Einspeiseanlagen am Niederspannungsnetz<br />

Bevor Sie einen Inbetriebnahmetermin für Ihre Einspeiseanlage mit uns vereinbaren<br />

können ist eine Fertigmeldung notwendig. Für die Fertigmeldung müssen folgende<br />

Unterlagen eingereicht werden:<br />

• <strong>Anmeldung</strong> zur Inbetriebsetzung (Niederspannungsnetz) (wenn bereits ein<br />

Netzanschluss bestand)<br />

• Inbetriebnahmeprotokoll NS-Netz<br />

• Formblatt zur Ermittlung der Vergütung (entsprechend der Energieart)<br />

Kreiswerke Main-Kinzig GmbH � Barbarossastraße 26 � 63571 Gelnhausen � Telefon: 0 60 51 / 84-0 � Internet: www.kreiswerke-main-kinzig.de<br />

Aufsichtsratvorsitzender: Landrat Erich Pipa � Geschäftsführer: Dipl. Ing. Bernd Schneider<br />

Amtsgericht Hanau Registerabt. Gelnhausen HRB 11054 � Ust-IdNr: DE 113565794


10 <strong>von</strong> 17<br />

2.5.2 Einspeiseanlagen am Mittelspannungsnetz<br />

Bevor Sie einen Inbetriebnahmetermin für Ihre Einspeiseanlage mit uns vereinbaren<br />

können ist eine Fertigmeldung notwendig. Für die Fertigmeldung müssen folgende<br />

Unterlagen eingereicht werden:<br />

• <strong>Anmeldung</strong> zur Inbetriebsetzung (Mittelspannungsnetz)<br />

• Inbetriebnahmeprotokoll Mittelspannungsnetz<br />

• Konformitätserklärung für Mittelspannungsanlagen<br />

• Inbetriebsetzungsprotokoll der Trafostationen<br />

• Erdungsprotokolle D6 (Mittelspannung)<br />

• Formblatt zur Ermittlung der Vergütung (entsprechend der Energieart)<br />

2.6 Inbetriebsetzung<br />

Ein Termin zu Inbetriebnahme wird in der Regel zwischen Ihrem Installateur und<br />

der Kreiswerken Main-Kinzig GmbH vereinbart. Vorraussetzung für einen Inbetriebnahmetermin<br />

ist die Einreichung aller erforderlichen Anmeldeunterlagen, der<br />

Netzverträglichkeitsprüfung und der Fertigmeldung Ihres Installateurs. Sollte die<br />

Netzverträglichkeitsprüfung zeigen, dass ein Netzausbau erforderlich ist, kann sich<br />

der Anschluss Ihrer Eigenerzeugungsanlage an das Netz der Kreiswerke Main-<br />

Kinzig GmbH bis zu deren Abschluss verzögern.<br />

Da der Gesetzgeber in der neuen EEG-Novelle eine monatliche Absenkung der<br />

Vergütungssätze bei PV-Anlagen beschlossen hat, bieten wir natürlich weiterhin<br />

die Möglichkeit das Inbetriebnahmedatum gemäß § 3 Nr. 5 EEG festzusetzen.<br />

Hierfür muss Ihre Eigenerzeugungsanlage fest mit dem für die Erzeugung <strong>von</strong><br />

Wechselstrom benötigten Zubehör an dem für den dauerhaften Betrieb vorgesehenen<br />

Ort installiert sein und das erste Mal Stromerzeugt haben. Hierfür reicht,<br />

wenn an die Eigenerzeugungsanlage ein beliebiger Verbraucher angeschlossen<br />

und Strom verbraucht wurde, da ein Netzanschluss erst bei der gemeinsamen Inbetriebnahme<br />

mit der Kreiswerke Main-Kinzig GmbH erfolgen darf.<br />

Damit wir das <strong>von</strong> Ihnen genannte Inbetriebnahmedatum akzeptieren können benötigen<br />

wir einen Nachweis für die Inbetriebsetzung. Der Nachweis muss mittels<br />

einer Erklärung erfolgen, in der Dokumentiert ist durch wen die Inbetriebnahme<br />

erfolgt ist, wann die Inbetriebnahme erfolgt ist und welcher Verbraucher mit der<br />

Anlage betrieben wurde. Diese Erklärung ist noch mit Fotos des installierten Generators,<br />

des installierten Zubehörs zur Erzeugung <strong>von</strong> Wechselstrom und des<br />

Kreiswerke Main-Kinzig GmbH � Barbarossastraße 26 � 63571 Gelnhausen � Telefon: 0 60 51 / 84-0 � Internet: www.kreiswerke-main-kinzig.de<br />

Aufsichtsratvorsitzender: Landrat Erich Pipa � Geschäftsführer: Dipl. Ing. Bernd Schneider<br />

Amtsgericht Hanau Registerabt. Gelnhausen HRB 11054 � Ust-IdNr: DE 113565794


11 <strong>von</strong> 17<br />

Stromflusses zu dokumentieren. Eine Vorlage für die Erklärung finden Sie auf unserer<br />

Homepage www.kwmk-netz.de im Register Einspeiser / Inbetriebnahme.<br />

Weiterhin beachten Sie, dass wir Ihre Erklärung und die Fotos nur akzeptieren<br />

können, wenn diese zeitnah nach der Inbetriebnahme durch Ihren Installateur bei<br />

uns eingereicht werden.<br />

3 Informationen zum EEG 2012 und zur<br />

VDE-AR-N 4105<br />

3.1 Allgemein<br />

Zum 01.08.2011 ist die VDE-Anwendungsregel VDE-AR-N 4105 in Kraft getreten<br />

und ist seit dem 01.07.2012 auf alle <strong>Eigenerzeugungsanlagen</strong> am Niederspannungsnetz<br />

und <strong>Eigenerzeugungsanlagen</strong> am Mittelspannungsnetz deren maximale<br />

Scheinleistung 100 kVA nicht übersteigt anzuwenden. Das am 01.01.2012 in<br />

Kraft getretene EEG 2012 wurde bereits wieder Novelliert. Die neue EEG Novelle<br />

trat am 23.08.2012 rückwirkend zum 01.04.2012 in Kraft und brachte vor allem im<br />

Bereich der Vergütung <strong>von</strong> Photovoltaikanlagen einiges Neues. Hier möchten wir<br />

Sie nun über ein paar Dinge aus dem EEG und der VDE AR-N 4105 informieren.<br />

3.2 NA-Schutz<br />

Seit der Novellierung der DIN VDE 0100-551 ist keine jederzeit zugängliche<br />

Trennstelle mehr vorgeschrieben. Der in der VDE-AR-N 4105 verwendete Netz-<br />

und Anlagenschutz (NA-Schutz) soll die jederzeit zugängliche Trennstelle ersetzen.<br />

Egal ob es sich bei der Schutzanlage um einen zentralen oder integrierten<br />

NA-Schutz handelt, ist dieser entweder nach der Inbetriebsetzung zu plombieren<br />

oder mit einem Passwort zu versehen, das dem Anlagenbetreiber nicht bekannt<br />

gemacht werden darf.<br />

Sowohl der integrierte als auch der zentrale NA-Schutz wirkt auf Kuppelschalter,<br />

wobei bei einem integrierten NA-Schutz auch die Kuppelschalter integriert ausgeführt<br />

werden können. Der integrierte NA-Schutz darf für <strong>Eigenerzeugungsanlagen</strong><br />

verwendet werden, deren maximale Einspeiseleistung ≤ 30 kVA ist. Ansonsten ist<br />

ein zentraler NA-Schutz zu verwenden. Der zentrale NA-Schutz ist als eigenständiges<br />

Betriebsmittel gemäß TAB 2007 in einem geeigneten Stromverteiler unterzubringen<br />

und am zentralen Zählerplatz anzuschließen. Es ist zulässig, dass der<br />

zentrale NA-Schutz auf integrierte Kuppelschalter wirkt.<br />

Kreiswerke Main-Kinzig GmbH � Barbarossastraße 26 � 63571 Gelnhausen � Telefon: 0 60 51 / 84-0 � Internet: www.kreiswerke-main-kinzig.de<br />

Aufsichtsratvorsitzender: Landrat Erich Pipa � Geschäftsführer: Dipl. Ing. Bernd Schneider<br />

Amtsgericht Hanau Registerabt. Gelnhausen HRB 11054 � Ust-IdNr: DE 113565794


12 <strong>von</strong> 17<br />

Der NA-Schutz trennt die Eigenerzeugungsanlage bei unzulässigen Spannungs-<br />

und Frequenzwerten vom Netz. Die Einstellwerte sind in der folgenden Tabelle<br />

angegeben:<br />

Schutzfunktion Schutzrelais-Einstellwerte*<br />

Spannungsrückgangsschutz U< 0,8 Un < 100 ms<br />

Spannungssteigerungsschutz U> 1,1 Un** < 100 ms<br />

Spannungssteigerungsschutz U>> 1,15 Un 51,5 Hz < 100 ms<br />

* Die zeitliche Vorgabe „< 100 ms“ für den Schutzrelais-Einstellwert geht <strong>von</strong> einer maximalen Eigenzeit für den NA-<br />

Schutz + Kuppelschalter <strong>von</strong> ebenfalls 100 ms aus. Damit ergeben sich die maximal 200 ms „Gesamtabschaltzeit“. Ist<br />

die Eigenzeit der Komponenten geringer als 100 ms (z. B. 50 ms), so kann entsprechend mehr Zeit für die Messung und<br />

Auswertung der Schutzfunktion verwendet werden (z. B. dann bis zu 150 ms). Es würde sich dann also ein höherer<br />

Schutzrelais-Einstellwert als „< 100 ms“ ergeben können, nämlich „< 150 ms“. Als Einstellwert sind in diesem Fall jedoch<br />

auch nur die 100 ms am NA-Schutz zu visualisieren. Die Abschaltzeit <strong>von</strong> 200 ms darf aber in keinem Fall überschritten<br />

werden.<br />

** Es muss sichergestellt sein, dass am Netzanschlusspunkt die Spannung 1,1 Un nicht überschritten wird. Wird diese<br />

Anforderung durch einen zentralen NA-Schutz sichergestellt, ist es zulässig, den Spannungssteigerungsschutz an der<br />

dezentralen Erzeugungseinheit/-anlage auf bis zu 1,15 Un einzustellen. Der Anlagenerrichter sollte in diesem Fall mögli-<br />

che Auswirkungen auf die Kundeninstallation berücksichtigen. Die Kombination <strong>von</strong> zentralem NA-Schutz (U>: 1,1 Un)<br />

und integriertem NA-Schutz (U>: 1,1 bis 1,15 Un) ist dann zu empfehlen, wenn der Spannungsfall in der Hausinstallation<br />

nicht zu vernachlässigen ist. Dies ist typischerweise bei längeren Anschlussleitungen der Fall.<br />

3.3 Einspeisemanagement<br />

3.3.1 Auszug aus dem Gesetzestext<br />

§ 6 Technische Vorgaben<br />

(1) Anlagenbetreiberinnen und Anlagenbetreiber sowie Betreiberinnen und Betreiber<br />

<strong>von</strong> KWK-Anlagen müssen ihre Anlagen mit einer installierten Leistung <strong>von</strong><br />

mehr als 100 Kilowatt mit technischen Einrichtungen ausstatten, mit denen der<br />

Netzbetreiber jederzeit<br />

1. die Einspeiseleistung bei Netzüberlastung ferngesteuert reduzieren kann<br />

und<br />

Kreiswerke Main-Kinzig GmbH � Barbarossastraße 26 � 63571 Gelnhausen � Telefon: 0 60 51 / 84-0 � Internet: www.kreiswerke-main-kinzig.de<br />

Aufsichtsratvorsitzender: Landrat Erich Pipa � Geschäftsführer: Dipl. Ing. Bernd Schneider<br />

Amtsgericht Hanau Registerabt. Gelnhausen HRB 11054 � Ust-IdNr: DE 113565794


13 <strong>von</strong> 17<br />

2. die jeweilige Ist-Einspeisung abrufen kann.<br />

(2) Anlagenbetreiberinnen und Anlagenbetreiber <strong>von</strong> Anlagen zur Erzeugung <strong>von</strong><br />

Strom aus solarer Strahlungsenergie<br />

1. mit einer installierten Leistung <strong>von</strong> mehr als 30 Kilowatt und höchstens<br />

100 Kilowatt müssen die Pflicht nach Absatz 1 Nummer 1 erfüllen,<br />

2. mit einer installierten Leistung <strong>von</strong> höchstens 30 Kilowatt müssen<br />

a) die Pflicht nach Absatz 1 Nummer 1 erfüllen oder<br />

b) am Verknüpfungspunkt ihrer Anlage mit dem Netz die maximale<br />

Wirkleistungseinspeisung auf 70 Prozent der installierten Leistung<br />

begrenzen.<br />

3.3.2 Resultierende Änderungen<br />

Durch die Erweiterung des § 6 EEG, werden seit dem 01.01.2012 auch PV-<br />

Anlagen in das Einspeisemanagement mit einbezogen. Die daraus resultierenden<br />

Regelungen sind im Folgenden beschrieben:<br />

PV-Anlagen ≤ 30 kWp:<br />

PV-Anlagen deren installierte Leistung (Modulleistung in kWp) 30 kWp nicht übersteigt,<br />

müssen mit einer technischen Einrichtung ausgestattet werden, die es dem<br />

Netzbetreiber ermöglicht die Einspeiseleistung bei Netzüberlastungen ferngesteuert<br />

zu reduzieren oder ihre Einspeiseleistung am Verknüpfungspunkt auf 70 % der<br />

installierten Leistung zu reduzieren. Diese Regelung gilt ausschließlich für Anlagen,<br />

die nach dem 31.12.2011 in Betrieb gehen.<br />

PV-Anlagen ≤ 100 kWp:<br />

PV-Anlagen deren installierte Leistung 100 kWp nicht übersteigt, müssen mit einer<br />

technischen Einrichtung ausgestattet werden, die es dem Netzbetreiber ermöglicht<br />

die Einspeiseleistung bei Netzüberlastungen ferngesteuert zu reduzieren. Diese<br />

Regelung gilt für Anlagen, die nach dem 31.12.2011 in Betrieb gehen. PV-<br />

Anlagen, die nach dem 31.12.2008 in Betrieb gegangen sind, müssen die technische<br />

Einrichtung zur Reduzierung der Einspeiseleistung bis zum 01.01.2014 nachrüsten.<br />

<strong>Eigenerzeugungsanlagen</strong> > 100 kW:<br />

<strong>Eigenerzeugungsanlagen</strong> (EEG- und KWK-Anlagen) deren installierte Leistung<br />

100 kW übersteigt, müssen mit einer technischen Einrichtung ausgestattet wer-<br />

Kreiswerke Main-Kinzig GmbH � Barbarossastraße 26 � 63571 Gelnhausen � Telefon: 0 60 51 / 84-0 � Internet: www.kreiswerke-main-kinzig.de<br />

Aufsichtsratvorsitzender: Landrat Erich Pipa � Geschäftsführer: Dipl. Ing. Bernd Schneider<br />

Amtsgericht Hanau Registerabt. Gelnhausen HRB 11054 � Ust-IdNr: DE 113565794


14 <strong>von</strong> 17<br />

den, die es dem Netzbetreiber ermöglicht die Einspeiseleistung bei Netzüberlastungen<br />

ferngesteuert zu reduzieren und die jeweilige Ist-Einspeisung abzurufen.<br />

Diese Regelung gilt für alle <strong>Eigenerzeugungsanlagen</strong>. Anlagenbetreiber <strong>von</strong> PV-<br />

Anlagen müssen diese Regelung bis zum 01.07.2012 umgesetzt haben.<br />

3.3.3 Technische Umsetzung<br />

PV-Anlagen ≤ 30 kWp:<br />

Die Umsetzung des Einspeisemanagements für PV-Anlagen mit einer installierten<br />

Leistung ≤ 30 kWp erfolgt mittels einer Tonfrequenz-Rundsteueranlage (TRA). Die<br />

benötigte Anlagentechnik zur Umsetzung der Signale in eine Leistungsreduzierung<br />

liefert der Anlagenbetreiber und schließt diese an die <strong>von</strong> der Kreiswerken<br />

Main-Kinzig GmbH gelieferte Anlage an.<br />

Weiterhin besteht die Möglichkeit, dass der Anlagenbetreiber die maximale Wirkleistungseinspeisung<br />

am Verknüpfungspunkt auf 70 % der installierten Leistung<br />

(Modulleistung in kWp) begrenzt (§ 6 Abs. 2 Nr. 2b EEG). Dass die PV-Anlage auf<br />

70 % der installierten Leistung begrenzt wurde, ist während der Inbetriebnahme<br />

nachzuweisen.<br />

PV-Anlagen ≤ 100 kWp:<br />

Die Umsetzung des Einspeisemanagements für PV-Anlagen mit einer installierten<br />

Leistung ≤ 100 kWp erfolgt mittels einer Tonfrequenz-Rundsteueranlage (TRA).<br />

Die benötigte Anlagentechnik zur Umsetzung der Signale in eine Leistungsreduzierung<br />

liefert der Anlagenbetreiber und schließt diese an die <strong>von</strong> der Kreiswerken<br />

Main-Kinzig GmbH gelieferte Anlage an.<br />

<strong>Eigenerzeugungsanlagen</strong> > 100 kW:<br />

Die Umsetzung der Forderungen nach § 6 Abs. 1 EEG erfolgt über die Lieferung<br />

und Montage eines GPRS-Modem mit Schaltmodul zur Ausgabe der Reduzierungskommandos.<br />

Weiterhin erfolgt dadurch auch die Erfassung der Ist-Einspeiseleistung und die<br />

Weiterleitung der Daten an die Kreiswerke Main-Kinzig GmbH.<br />

Die benötigte Anlagentechnik zur Umsetzung der Signale in eine Leistungsreduzierung<br />

liefert der Anlagenbetreiber und schließt diese an die <strong>von</strong> der Kreiswerken<br />

Main-Kinzig GmbH gelieferte Anlage an.<br />

Kreiswerke Main-Kinzig GmbH � Barbarossastraße 26 � 63571 Gelnhausen � Telefon: 0 60 51 / 84-0 � Internet: www.kreiswerke-main-kinzig.de<br />

Aufsichtsratvorsitzender: Landrat Erich Pipa � Geschäftsführer: Dipl. Ing. Bernd Schneider<br />

Amtsgericht Hanau Registerabt. Gelnhausen HRB 11054 � Ust-IdNr: DE 113565794


15 <strong>von</strong> 17<br />

3.3.4 Installations- und Einstellungsvorgaben<br />

Sowohl der TRA-Empfänger als auch das GPRS-Modem mit Schaltmodul kann im<br />

Regelfall im bestehenden Messschrank installiert und in Betrieb genommen werden.<br />

Hierfür gibt es die Möglichkeit die Anlage einzeln im Zählerschrank anzubringen<br />

oder direkt auf dem Zähler.<br />

Zur Ausgabe der Abregelungskommandos werden drei potentialfreie Kontakte<br />

vorgegeben, deren Funktion aus nachstehender Tabelle hervorgeht.<br />

Belegung der Schaltausgänge zur Vorgabe der Abregelungsbefehle<br />

Vorgabewert (Erläutrung) Schaltfunktion Rel 1 Rel 2 Rel 3 Rel 4<br />

Auslösung LS 0 0 0 0 1<br />

0 % Keine Einspeisung 1 0 0 1 0<br />

30 % 2 0 1 0 0<br />

60 % 3 1 0 0 0<br />

100 % Volle Einspeisung 4 0 0 0 0<br />

Die Bezeichnung „1“ in der Tabelle Schaltausgänge bedeutet den Zustand „ Ein“.<br />

Die Schaltfunktion „0“ ist nur <strong>von</strong> Einspeiseanlagen mit einer installierten Leistung<br />

> 100 kW vorzusehen.<br />

PV-Anlagen mit einer installierten Leistung <strong>von</strong> bis zu 10 kWp müssen nicht die 4stufige<br />

Abregelung umsetzen. Hier genügt eine zweistufige Regelung mit 0 % und<br />

100 %. Bei dieser Abregelungsvariante wird Ihre Anlage bei jedem Abregelkommando<br />

entsprechend der obigen Tabelle auf 0 % abgeregelt. Beachten Sie dabei<br />

aber bitte die für Sie eventuell entstehenden finanziellen Nachteile bei der Entschädigung.<br />

Die Ausgänge sind potentialfreie elektronische PhotoMOS-Ausgänge. Es dürfen<br />

maximal 100 mA geschaltet werden. Die maximale Schaltspannung beträgt 30 V<br />

AC oder 48 V DC. Die Klemmen werden am Messfeld bereitgestellt. Die nachgelagerte<br />

Anlagentechnik zur Leistungsreduzierung in den genannten Stufen hat der<br />

Anlagenbetreiber bereitzustellen und anzuschließen. Alle Ausgänge müssen mit<br />

einer einheitlichen Steuerspannung belegt werden. Es ist nicht zulässig, die einzelnen<br />

Ausgänge mit verschiedenen galvanisch getrennten Potentialen zu belegen.<br />

Die Schaltfunktion „0“ dient der Notabschaltung über den Entkupplungsschutz<br />

bei Versagen der Anlage.<br />

Kreiswerke Main-Kinzig GmbH � Barbarossastraße 26 � 63571 Gelnhausen � Telefon: 0 60 51 / 84-0 � Internet: www.kreiswerke-main-kinzig.de<br />

Aufsichtsratvorsitzender: Landrat Erich Pipa � Geschäftsführer: Dipl. Ing. Bernd Schneider<br />

Amtsgericht Hanau Registerabt. Gelnhausen HRB 11054 � Ust-IdNr: DE 113565794


16 <strong>von</strong> 17<br />

Die Zwischenschaltung <strong>von</strong> Koppelrelais zur Erweiterung des Bereichs der Spannung<br />

ist möglich.<br />

Die Leistungsabregelung hat innerhalb <strong>von</strong> 5 Minuten zu erfolgen.<br />

3.3.5 Kosten<br />

Vorraussetzung für die Lieferung und Montage der Anlage zum Einspeisemanagement,<br />

ist die Beauftragung der Kreiswerke Main-Kinzig GmbH durch das entsprechende<br />

Formblatt.<br />

Die Aufwendungen für die das Einspeisemanagement betreffenden Leistungen,<br />

sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen.<br />

Leistungen Preis (netto)<br />

Lieferung und Montage des GPRS-Modem mit<br />

Schaltmodul<br />

Lieferung und Montage des TRA-Empfängers<br />

Betriebskosten des GPRS-Modem mit Schaltmodul<br />

Kreiswerke Main-Kinzig GmbH � Barbarossastraße 26 � 63571 Gelnhausen � Telefon: 0 60 51 / 84-0 � Internet: www.kreiswerke-main-kinzig.de<br />

Aufsichtsratvorsitzender: Landrat Erich Pipa � Geschäftsführer: Dipl. Ing. Bernd Schneider<br />

Amtsgericht Hanau Registerabt. Gelnhausen HRB 11054 � Ust-IdNr: DE 113565794<br />

Preis (brutto)<br />

incl. 19 % MwSt.<br />

275,00 € 327,25 €<br />

80,00 € * 95,20 € *<br />

Betriebskosten des TRA-Empfängers 11,16 € * 13,28 € *<br />

* Preis pro Jahr<br />

Die Anlagen zur Realisierung des Einspeisemanagements verbleiben auch nach<br />

Lieferung und Errichtung durch die Kreiswerke Main-Kinzig GmbH im Eigentum<br />

der Kreiswerke Main-Kinzig GmbH.<br />

3.4 Blindleistungsregelung<br />

Gemäß VDE-AR-N 4105 können <strong>Eigenerzeugungsanlagen</strong> am Niederspannungsnetz<br />

entweder eine Verschiebungsfaktor-/Wirkleistungskennlinie cos φ (P) oder ein<br />

fester Verschiebungsfaktor vorgegeben werden. Bei einer vorgegebenen Kennlinie,<br />

muss jeder Wert der Kennlinie innerhalb <strong>von</strong> 10 Sekunden automatisch eingestellt<br />

werden. Für direkt an das Netz angeschlossene Generatoren, die keine<br />

Blindleistung regeln können, kann ein fester Verschiebungsfaktor vorgegeben<br />

werden.<br />

Der Verschiebungsfaktor für <strong>Eigenerzeugungsanlagen</strong> am Niederspannungsnetz<br />

kann bei einer installierten Anlagenleistung bis 13,8 kVA zwischen cos φ =


17 <strong>von</strong> 17<br />

0,95untererregt und 0,95übereregt vorgegeben werden. Bei größeren <strong>Eigenerzeugungsanlagen</strong><br />

zwischen cos φ = 0,9untererregt und 0,9übereregt.<br />

Bei <strong>Eigenerzeugungsanlagen</strong> am Mittelspannungsnetz kann der Verschiebungsfaktor<br />

zwischen cos φ = 0,95untererregt und 0,95übereregt festgelegt werden.<br />

Vorgaben zum Verschiebungsfaktor werden nach der Netzverträglichkeitsprüfung<br />

festgeschrieben.<br />

3.5 Marktintegrationsmodell<br />

Mit der rückwirkend zum 01.04.2012 in Kraft getrenen EEG Novelle gab es für PV-<br />

Anlagen neben der Vergütungsanpassung eine weitere wichtige Neuerung, das<br />

sogenannte Marktintegrationsmodell (§ 33 EEG). Das Marktintegrationsmodell gibt<br />

vor, dass PV-Anlagen deren installierte Leistung 10 kW übersteigt ab dem<br />

01.01.2014 maximal nur noch 90 % des erzeugten Stromes voll vergütet bekommen.<br />

Die restlichen 10 % müssen entweder selbst verbraucht werden oder die<br />

Vergütung verringert sich auf den tatsächlichen Jahresmittelwert des Marktwerts<br />

für Strom aus solarer Strahlungsenergie. Sollte die PV-Anlage über eine Lastgangmessung<br />

verfügen, so verringert sich die Vergütung auf den tatsächlichen<br />

Monatsmittelwert des Marktwerts für Strom aus solarer Strahlungsenergie. Bis<br />

zum 31.12.2013 können aber weiterhin bis zu 100 % des erzeugten Stromes in<br />

unser Netz eingespeist und voll vergütet werden.<br />

4 Abrechnung und Zahlung der Einspeisevergütung<br />

Sollten Sie Fragen zur Abrechnung <strong>von</strong> Einspeiseanlagen mit der Kreiswerken<br />

Main-Kinzig GmbH haben, schreiben Sie uns eine Email an<br />

einspeiser@kreiswerke-main-kinzig.de oder wenden Sie sich direkt an Herrn<br />

Schneeweis (06051 – 84 379) oder Herrn Krause (06051 – 84 22098).<br />

Kreiswerke Main-Kinzig GmbH � Barbarossastraße 26 � 63571 Gelnhausen � Telefon: 0 60 51 / 84-0 � Internet: www.kreiswerke-main-kinzig.de<br />

Aufsichtsratvorsitzender: Landrat Erich Pipa � Geschäftsführer: Dipl. Ing. Bernd Schneider<br />

Amtsgericht Hanau Registerabt. Gelnhausen HRB 11054 � Ust-IdNr: DE 113565794

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!