Merkblatt - Anmeldung von Eigenerzeugungsanlagen -
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<strong>Merkblatt</strong><br />
- <strong>Anmeldung</strong> <strong>von</strong> <strong>Eigenerzeugungsanlagen</strong> -<br />
Kreiswerke Main-Kinzig GmbH<br />
Barbarossastraße 26 � 63571 Gelnhausen<br />
Telefon: 0 60 51 84 - 0<br />
Internet: www.kwmk-netz.de<br />
Stand: September 2012
1 ALLGEMEINES............................................................... 4<br />
2 ANMELDEVERFAHREN ................................................. 5<br />
2.1 Anfragen ...................................................................................... 5<br />
2.2 <strong>Anmeldung</strong>.................................................................................. 5<br />
2.2.1 Allgemeines .................................................................................5<br />
2.2.2 <strong>Anmeldung</strong> <strong>von</strong> <strong>Eigenerzeugungsanlagen</strong> bis 30 kW.............5<br />
2.2.3 <strong>Anmeldung</strong> <strong>von</strong> <strong>Eigenerzeugungsanlagen</strong> am<br />
Niederspannungsnetz > 30 kW und <strong>Eigenerzeugungsanlagen</strong><br />
am Mittelspannungsnetz bis 100 kVA .......................................6<br />
2.2.4 <strong>Anmeldung</strong> <strong>von</strong> <strong>Eigenerzeugungsanlagen</strong> am<br />
Mittelspannungsnetz > 100 kVA ................................................6<br />
2.3 Ermittlung des Verknüpfungspunktes..................................... 7<br />
2.3.1 Allgemeines .................................................................................7<br />
2.3.2 <strong>Eigenerzeugungsanlagen</strong> bis 30 kW .........................................7<br />
2.3.3 <strong>Anmeldung</strong> <strong>von</strong> <strong>Eigenerzeugungsanlagen</strong> > 30 kW................7<br />
2.4 Weitere Netzverträglichkeitsprüfung .......................................8<br />
2.4.1 <strong>Eigenerzeugungsanlagen</strong> bis 30 kW .........................................8<br />
2.4.2 <strong>Eigenerzeugungsanlagen</strong> über 30 kW am<br />
Niederspannungsnetz.................................................................8<br />
2.4.3 <strong>Eigenerzeugungsanlagen</strong> über 100 kVA am<br />
Mittelspannungsnetz...................................................................8<br />
2.5 Fertigmeldung............................................................................. 9<br />
2.5.1 Einspeiseanlagen am Niederspannungsnetz ...........................9<br />
2.5.2 Einspeiseanlagen am Mittelspannungsnetz...........................10<br />
2.6 Inbetriebsetzung.......................................................................10<br />
3 INFORMATIONEN ZUM EEG 2012 UND ZUR VDE-<br />
AR-N 4105..................................................................... 11<br />
3.1 Allgemein................................................................................... 11<br />
3.2 NA-Schutz.................................................................................. 11<br />
3.3 Einspeisemanagement ............................................................ 12<br />
3.3.1 Auszug aus dem Gesetzestext ................................................12<br />
Kreiswerke Main-Kinzig GmbH � Barbarossastraße 26 � 63571 Gelnhausen � Telefon: 0 60 51 / 84-0 � Internet: www.kreiswerke-main-kinzig.de<br />
Aufsichtsratvorsitzender: Landrat Erich Pipa � Geschäftsführer: Dipl. Ing. Bernd Schneider<br />
Amtsgericht Hanau Registerabt. Gelnhausen HRB 11054 � Ust-IdNr: DE 113565794
3.3.2 Resultierende Änderungen ......................................................13<br />
3.3.3 Technische Umsetzung ............................................................14<br />
3.3.4 Installations- und Einstellungsvorgaben................................15<br />
3.3.5 Kosten ........................................................................................16<br />
3.4 Blindleistungsregelung ........................................................... 16<br />
3.5 Marktintegrationsmodell..........................................................17<br />
4 ABRECHNUNG UND ZAHLUNG DER<br />
EINSPEISEVERGÜTUNG ............................................. 17<br />
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1 Allgemeines<br />
Dieses <strong>Merkblatt</strong> für die <strong>Anmeldung</strong> <strong>von</strong> <strong>Eigenerzeugungsanlagen</strong>, soll Sie bei der<br />
<strong>Anmeldung</strong> Ihrer Eigenerzeugungsanlage unterstützen und schon einige Fragen<br />
im Voraus klären.<br />
Neben den Regelungen des Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) und dem<br />
Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) sind noch einige weitere Vorschriften und<br />
Richtlinien zu beachten:<br />
• Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen<br />
Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung<br />
- NAV) vom 01.11.2006 (BGBl. I Nr. 50 S.<br />
2477)<br />
• Ergänzende Bedingungen zur NAV inkl. Preisblatt der Kreiswerke Main-<br />
Kinzig GmbH<br />
• Technische Anschlussbedingungen (TAB) für den Anschluss an das Niederspannungsnetz<br />
• Technische Mindestanforderungen für Anschluss und Parallelbetrieb <strong>von</strong><br />
Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz (VDE-AR-N 4105)<br />
• BDEW Richtlinie – Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz<br />
• Ergänzungen zu BDEW Richtlinie – <strong>Eigenerzeugungsanlagen</strong> am Mittelspannungsnetz<br />
• TAB Mittelspannung 2008<br />
• Technische Richtlinie – Transformatorenstationen am Mittelspannungsnetz<br />
• Systemdienstleistungsverordnung – SDLWindV<br />
Einige dieser Regelungen sowie Formulare, die Sie zur <strong>Anmeldung</strong> Ihrer Eigenerzeugungsanlage<br />
benötigen, finden Sie auf unserer Homepage unter www.kwmknetz.de,<br />
im Register Einspeiser.<br />
Beachten Sie bitte bei Ihrer <strong>Anmeldung</strong>, dass die Bearbeitung Ihrer Anmeldeunterlagen<br />
entsprechend Zeit in Anspruch nimmt. Je nach Umfang der notwendigen<br />
Prüfung Ihrer Anmeldeunterlagen und je nach Auslastung durch weitere <strong>Anmeldung</strong>en,<br />
kann das Verfahren mehrere Wochen dauern. Reichen Sie Ihre Anmeldeunterlagen<br />
daher frühzeitig ein.<br />
Kreiswerke Main-Kinzig GmbH � Barbarossastraße 26 � 63571 Gelnhausen � Telefon: 0 60 51 / 84-0 � Internet: www.kreiswerke-main-kinzig.de<br />
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Auf die Vollständigkeit des <strong>Merkblatt</strong>es wird keine Garantie übernommen. Entsprechend<br />
der Richtlinien und gesetzlichen Vorgaben, können die erforderlichen<br />
Nachweise oder technischen Einrichtungen <strong>von</strong> den im <strong>Merkblatt</strong> beschriebenen<br />
abweichen.<br />
2 Anmeldeverfahren<br />
2.1 Anfragen<br />
Informationen zum Ablauf des Anmeldeverfahrens finden Sie hier im <strong>Merkblatt</strong> und<br />
bei uns auf der Homepage www.kwmk-netz.de im Register Einspeiser. Sollten Sie<br />
weitere Fragen haben, erreichen Sie uns per Email unter<br />
netz.kundenservice@kreiswerke-main-kinzig.de oder telefonisch unter 06051 84 –<br />
287.<br />
2.2 <strong>Anmeldung</strong><br />
2.2.1 Allgemeines<br />
Damit wir Ihr Netzanschlussbegehren möglichst schnell bearbeiten können, werden<br />
vollständige Anmeldeunterlagen benötigt. Reichen Sie Ihre Anmeldeunterlagen<br />
bitte frühzeitig ein, da eine Prüfung Ihres Netzanschlussbegehren entsprechend<br />
des Aufwandes und der Anzahl der vorliegenden <strong>Anmeldung</strong>en mehrere<br />
Wochen in Anspruch nehmen kann.<br />
2.2.2 <strong>Anmeldung</strong> <strong>von</strong> <strong>Eigenerzeugungsanlagen</strong> bis 30 kW<br />
Wenn Sie eine Eigenerzeugungsanlage errichten wollen, deren installierte Leistung<br />
30 kW (bei Photovoltaik (PV) – Anlagen 30 kWp) nicht übersteigt, sind die<br />
folgenden Unterlagen und Informationen einzureichen:<br />
• Datenblatt Eigenerzeugungsanlage am Niederspannungsnetz bzw. Datenblatt<br />
Photovoltaikanlagen am Niederspannungsnetz<br />
• Lageplan, aus dem Orts- und Straßenlage, Flur- und Flurstücksbezeichnung,<br />
die Bezeichnung und die Grenzen des Grundstücks sowie der Aufstellungsort<br />
der Anschlussanlage und der Erzeugungseinheiten hervorgehen<br />
(vorzugsweise im Maßstab 1:10.000, innerorts 1:1.000)<br />
• Datenblätter der verwendeten Generatoren (Module) und Umrichter<br />
• Konformitätserklärung der Erzeugungseinheiten inklusive Prüfbericht<br />
Kreiswerke Main-Kinzig GmbH � Barbarossastraße 26 � 63571 Gelnhausen � Telefon: 0 60 51 / 84-0 � Internet: www.kreiswerke-main-kinzig.de<br />
Aufsichtsratvorsitzender: Landrat Erich Pipa � Geschäftsführer: Dipl. Ing. Bernd Schneider<br />
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• Übersichtsschaltplan des Anschlusses der Erzeugungsanlage an das Niederspannungsnetz<br />
mit den Daten der eingesetzten Betriebsmittel inkl. der<br />
Anordnung der Mess- und Schutzeinrichtungen sowie der Anordnung der<br />
Zählerplätze (auch dezentrale Zählerplätze). Siehe hierzu auch Anhang B<br />
in VDE AR-N 4105<br />
• Konformitätserklärung des Netz- und Anlagenschutzes inkl. Prüfbericht<br />
• Auswahlblatt zum Messkonzept<br />
• <strong>Anmeldung</strong> Netzanschluss (bei einem neuen Netzanschluss)<br />
2.2.3 <strong>Anmeldung</strong> <strong>von</strong> <strong>Eigenerzeugungsanlagen</strong> am Niederspannungsnetz<br />
> 30 kW und <strong>Eigenerzeugungsanlagen</strong><br />
am Mittelspannungsnetz bis 100 kVA<br />
Wenn Sie eine Eigenerzeugungsanlage errichten wollen, deren installierte Leistung<br />
30 kW (bei Photovoltaik (PV) – Anlagen 30 kWp) übersteigt sind die folgenden<br />
Unterlagen und Informationen einzureichen:<br />
• Datenblatt Eigenerzeugungsanlage am Niederspannungsnetz bzw. Datenblatt<br />
Photovoltaikanlagen am Niederspannungsnetz<br />
• Lageplan, aus dem Orts- und Straßenlage, Flur- und Flurstücksbezeichnung,<br />
die Bezeichnung und die Grenzen des Grundstücks sowie der Aufstellungsort<br />
der Anschlussanlage und der Erzeugungseinheiten hervorgehen<br />
(vorzugsweise im Maßstab 1:10.000, innerorts 1:1.000)<br />
• Datenblätter der verwendeten Generatoren (Module) und Umrichter<br />
• Konformitätserklärung der Erzeugungseinheiten inklusive Prüfbericht<br />
• Auftrag zur Netzverträglichkeitsprüfung<br />
2.2.4 <strong>Anmeldung</strong> <strong>von</strong> <strong>Eigenerzeugungsanlagen</strong> am Mittelspannungsnetz<br />
> 100 kVA<br />
Wenn Sie eine Eigenerzeugungsanlage errichten wollen, deren maximale Scheinleistung<br />
100 kVA übersteigt und die ans Mittelspannungsnetz angeschlossen werden<br />
soll, sind die folgenden Unterlagen und Informationen einzureichen:<br />
• Datenblatt <strong>Eigenerzeugungsanlagen</strong> am Mittelspannungsnetz<br />
• Lageplan, aus dem Orts- und Straßenlage, Flur- und Flurstücksbezeichnung,<br />
die Bezeichnung und die Grenzen des Grundstücks sowie der Auf-<br />
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stellungsort der Anschlussanlage und der Erzeugungseinheiten hervorgehen<br />
(vorzugsweise im Maßstab 1:10.000, innerorts 1:1.000)<br />
• Datenblätter der verwendeten Generatoren (Module) und Umrichter<br />
• Einheitenzertifikate gemäß BDEW Richtlinie „Eigenerzeugungsanlage am<br />
Mittelspannungsnetz“<br />
• Auftrag zur Netzverträglichkeitsprüfung<br />
2.3 Ermittlung des Verknüpfungspunktes<br />
2.3.1 Allgemeines<br />
Jede angemeldete Eigenerzeugungsanlage durchläuft eine Netzverträglichkeitsprüfung<br />
(NVP). Mit der Ermittlung des Netzverknüpfungspunktes durchläuft Ihre<br />
Eigenerzeugungsanlage den ersten Schritt der NVP. Da eine NVP gerade für größere<br />
<strong>Eigenerzeugungsanlagen</strong> einen erheblichen Aufwand darstellt, wird zur Deckung<br />
der Aufwendungen ein pauschales Entgelt erhoben.<br />
Anlagenleistung [Pn]<br />
Netzverträglichkeitsprüfung<br />
[netto]<br />
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Netzverträglichkeitsprüfung<br />
[brutto]<br />
30 kW < Pn ≤ 100 kW 300,00 € 357,00 €<br />
100 kW ≤ Pn ≤ 500 KW 550,00 € 654,50 €<br />
Pn > 500 kW nach Aufwand nach Aufwand<br />
2.3.2 <strong>Eigenerzeugungsanlagen</strong> bis 30 kW<br />
Für <strong>Eigenerzeugungsanlagen</strong> deren installierte Leistung 30 kW nicht übersteigt ist<br />
eine Ermittlung des Verknüpfungspunktes (VP) nicht erforderlich, da das EEG in §<br />
5 Abs.1 Satz 2 für diesen Fall den Hausanschluss als VP vorsieht, sofern einer<br />
Vorhanden ist.<br />
2.3.3 <strong>Anmeldung</strong> <strong>von</strong> <strong>Eigenerzeugungsanlagen</strong> > 30 kW<br />
Mit Hilfe der <strong>von</strong> Ihnen eingereichten Anmeldeunterlagen ermitteln wir den Verknüpfungspunkt<br />
(VP) Ihrer Eigenerzeugungsanlage. Hierfür wird zunächst der in<br />
Luftlinie am nächsten liegende Verknüpfungspunkt angenommen (§ 5 Abs.1<br />
EEG). Sollte sich aus der Prüfung des in Luftlinie am nächsten liegenden VP er-
8 <strong>von</strong> 17<br />
weisen, dass dieser nicht geeignet ist, wird der gesamtwirtschaftlichste VP bestimmt.<br />
In einem Schreiben bekommen Sie schließlich diesen VP mitgeteilt.<br />
2.4 Weitere Netzverträglichkeitsprüfung<br />
2.4.1 <strong>Eigenerzeugungsanlagen</strong> bis 30 kW<br />
Auch <strong>Eigenerzeugungsanlagen</strong> kleiner 30 kW durchlaufen bei uns eine Netzverträglichkeitsprüfung.<br />
Allerdings entfällt hier die Ermittlung des Netzverknüpfungspunktes.<br />
Nachdem die Prüfung abgeschlossen ist erhalten sie eine Mitteilung mit<br />
den Ergebnissen Ihrer Prüfung.<br />
2.4.2 <strong>Eigenerzeugungsanlagen</strong> über 30 kW am Niederspannungsnetz<br />
Für die weitere Überprüfung Ihres Verknüpfungspunktes benötigen wir nach Abschluss<br />
Ihrer Planungen die folgenden Unterlagen:<br />
• Übersichtsschaltplan des Anschlusses der Erzeugungsanlage an das Niederspannungsnetz<br />
mit den Daten der eingesetzten Betriebsmittel inkl. der<br />
Anordnung der Mess- und Schutzeinrichtungen sowie der Anordnung der<br />
Zählerplätze (auch dezentrale Zählerplätze). Siehe hierzu auch Anhang B<br />
in VDE AR-N 4105<br />
• Konformitätserklärung des Netz- und Anlagenschutzes inkl. Prüfbericht<br />
• Auswahlblatt zum Messkonzept<br />
• <strong>Anmeldung</strong> Netzanschluss (bei einem neuen Netzanschluss)<br />
Nachdem wir die Netzverträglichkeitsprüfung entsprechend der Anwendungsrichtlinie<br />
VDE AR-N 4105 abgeschlossen haben, erhalten Sie <strong>von</strong> uns eine Mitteilung<br />
mit dem Ergebnis.<br />
2.4.3 <strong>Eigenerzeugungsanlagen</strong> über 100 kVA am Mittelspannungsnetz<br />
Für die weitere Überprüfung Ihres Verknüpfungspunktes benötigen wir nach Abschluss<br />
Ihrer Planungen die folgenden Unterlagen:<br />
Kreiswerke Main-Kinzig GmbH � Barbarossastraße 26 � 63571 Gelnhausen � Telefon: 0 60 51 / 84-0 � Internet: www.kreiswerke-main-kinzig.de<br />
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• Aktualisierte Anmeldeunterlagen (soweit sich Änderungen ergeben)<br />
• Bauablaufplan<br />
• Übersichtsschaltplan der gesamten elektrischen Anlage mit den Daten der<br />
eingesetzten Betriebsmittel (eine einpolige Darstellung ist ausreichend),<br />
Angaben über kundeneigene Transformatoren, Mittelspannungs-<br />
Leitungsverbindungen, Kabellängen und Schaltanlagen, Übersichtsbild des<br />
Schutzes der Erzeugungsanlage mit Einstellwerten<br />
• Anlagenzertifikat<br />
• Auswahlblatt zum Messkonzept<br />
• <strong>Anmeldung</strong> Netzanschluss am Mittelspannungsnetz (bei einem neuen<br />
Netzanschluss)<br />
Nachdem wir die Netzverträglichkeitsprüfung entsprechend der BDEW Richtlinie<br />
„<strong>Eigenerzeugungsanlagen</strong> am Mittelspannungsnetz abgeschlossen haben, erhalten<br />
Sie <strong>von</strong> uns eine Mitteilung mit dem Ergebnis.<br />
2.5 Fertigmeldung<br />
2.5.1 Einspeiseanlagen am Niederspannungsnetz<br />
Bevor Sie einen Inbetriebnahmetermin für Ihre Einspeiseanlage mit uns vereinbaren<br />
können ist eine Fertigmeldung notwendig. Für die Fertigmeldung müssen folgende<br />
Unterlagen eingereicht werden:<br />
• <strong>Anmeldung</strong> zur Inbetriebsetzung (Niederspannungsnetz) (wenn bereits ein<br />
Netzanschluss bestand)<br />
• Inbetriebnahmeprotokoll NS-Netz<br />
• Formblatt zur Ermittlung der Vergütung (entsprechend der Energieart)<br />
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2.5.2 Einspeiseanlagen am Mittelspannungsnetz<br />
Bevor Sie einen Inbetriebnahmetermin für Ihre Einspeiseanlage mit uns vereinbaren<br />
können ist eine Fertigmeldung notwendig. Für die Fertigmeldung müssen folgende<br />
Unterlagen eingereicht werden:<br />
• <strong>Anmeldung</strong> zur Inbetriebsetzung (Mittelspannungsnetz)<br />
• Inbetriebnahmeprotokoll Mittelspannungsnetz<br />
• Konformitätserklärung für Mittelspannungsanlagen<br />
• Inbetriebsetzungsprotokoll der Trafostationen<br />
• Erdungsprotokolle D6 (Mittelspannung)<br />
• Formblatt zur Ermittlung der Vergütung (entsprechend der Energieart)<br />
2.6 Inbetriebsetzung<br />
Ein Termin zu Inbetriebnahme wird in der Regel zwischen Ihrem Installateur und<br />
der Kreiswerken Main-Kinzig GmbH vereinbart. Vorraussetzung für einen Inbetriebnahmetermin<br />
ist die Einreichung aller erforderlichen Anmeldeunterlagen, der<br />
Netzverträglichkeitsprüfung und der Fertigmeldung Ihres Installateurs. Sollte die<br />
Netzverträglichkeitsprüfung zeigen, dass ein Netzausbau erforderlich ist, kann sich<br />
der Anschluss Ihrer Eigenerzeugungsanlage an das Netz der Kreiswerke Main-<br />
Kinzig GmbH bis zu deren Abschluss verzögern.<br />
Da der Gesetzgeber in der neuen EEG-Novelle eine monatliche Absenkung der<br />
Vergütungssätze bei PV-Anlagen beschlossen hat, bieten wir natürlich weiterhin<br />
die Möglichkeit das Inbetriebnahmedatum gemäß § 3 Nr. 5 EEG festzusetzen.<br />
Hierfür muss Ihre Eigenerzeugungsanlage fest mit dem für die Erzeugung <strong>von</strong><br />
Wechselstrom benötigten Zubehör an dem für den dauerhaften Betrieb vorgesehenen<br />
Ort installiert sein und das erste Mal Stromerzeugt haben. Hierfür reicht,<br />
wenn an die Eigenerzeugungsanlage ein beliebiger Verbraucher angeschlossen<br />
und Strom verbraucht wurde, da ein Netzanschluss erst bei der gemeinsamen Inbetriebnahme<br />
mit der Kreiswerke Main-Kinzig GmbH erfolgen darf.<br />
Damit wir das <strong>von</strong> Ihnen genannte Inbetriebnahmedatum akzeptieren können benötigen<br />
wir einen Nachweis für die Inbetriebsetzung. Der Nachweis muss mittels<br />
einer Erklärung erfolgen, in der Dokumentiert ist durch wen die Inbetriebnahme<br />
erfolgt ist, wann die Inbetriebnahme erfolgt ist und welcher Verbraucher mit der<br />
Anlage betrieben wurde. Diese Erklärung ist noch mit Fotos des installierten Generators,<br />
des installierten Zubehörs zur Erzeugung <strong>von</strong> Wechselstrom und des<br />
Kreiswerke Main-Kinzig GmbH � Barbarossastraße 26 � 63571 Gelnhausen � Telefon: 0 60 51 / 84-0 � Internet: www.kreiswerke-main-kinzig.de<br />
Aufsichtsratvorsitzender: Landrat Erich Pipa � Geschäftsführer: Dipl. Ing. Bernd Schneider<br />
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Stromflusses zu dokumentieren. Eine Vorlage für die Erklärung finden Sie auf unserer<br />
Homepage www.kwmk-netz.de im Register Einspeiser / Inbetriebnahme.<br />
Weiterhin beachten Sie, dass wir Ihre Erklärung und die Fotos nur akzeptieren<br />
können, wenn diese zeitnah nach der Inbetriebnahme durch Ihren Installateur bei<br />
uns eingereicht werden.<br />
3 Informationen zum EEG 2012 und zur<br />
VDE-AR-N 4105<br />
3.1 Allgemein<br />
Zum 01.08.2011 ist die VDE-Anwendungsregel VDE-AR-N 4105 in Kraft getreten<br />
und ist seit dem 01.07.2012 auf alle <strong>Eigenerzeugungsanlagen</strong> am Niederspannungsnetz<br />
und <strong>Eigenerzeugungsanlagen</strong> am Mittelspannungsnetz deren maximale<br />
Scheinleistung 100 kVA nicht übersteigt anzuwenden. Das am 01.01.2012 in<br />
Kraft getretene EEG 2012 wurde bereits wieder Novelliert. Die neue EEG Novelle<br />
trat am 23.08.2012 rückwirkend zum 01.04.2012 in Kraft und brachte vor allem im<br />
Bereich der Vergütung <strong>von</strong> Photovoltaikanlagen einiges Neues. Hier möchten wir<br />
Sie nun über ein paar Dinge aus dem EEG und der VDE AR-N 4105 informieren.<br />
3.2 NA-Schutz<br />
Seit der Novellierung der DIN VDE 0100-551 ist keine jederzeit zugängliche<br />
Trennstelle mehr vorgeschrieben. Der in der VDE-AR-N 4105 verwendete Netz-<br />
und Anlagenschutz (NA-Schutz) soll die jederzeit zugängliche Trennstelle ersetzen.<br />
Egal ob es sich bei der Schutzanlage um einen zentralen oder integrierten<br />
NA-Schutz handelt, ist dieser entweder nach der Inbetriebsetzung zu plombieren<br />
oder mit einem Passwort zu versehen, das dem Anlagenbetreiber nicht bekannt<br />
gemacht werden darf.<br />
Sowohl der integrierte als auch der zentrale NA-Schutz wirkt auf Kuppelschalter,<br />
wobei bei einem integrierten NA-Schutz auch die Kuppelschalter integriert ausgeführt<br />
werden können. Der integrierte NA-Schutz darf für <strong>Eigenerzeugungsanlagen</strong><br />
verwendet werden, deren maximale Einspeiseleistung ≤ 30 kVA ist. Ansonsten ist<br />
ein zentraler NA-Schutz zu verwenden. Der zentrale NA-Schutz ist als eigenständiges<br />
Betriebsmittel gemäß TAB 2007 in einem geeigneten Stromverteiler unterzubringen<br />
und am zentralen Zählerplatz anzuschließen. Es ist zulässig, dass der<br />
zentrale NA-Schutz auf integrierte Kuppelschalter wirkt.<br />
Kreiswerke Main-Kinzig GmbH � Barbarossastraße 26 � 63571 Gelnhausen � Telefon: 0 60 51 / 84-0 � Internet: www.kreiswerke-main-kinzig.de<br />
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Der NA-Schutz trennt die Eigenerzeugungsanlage bei unzulässigen Spannungs-<br />
und Frequenzwerten vom Netz. Die Einstellwerte sind in der folgenden Tabelle<br />
angegeben:<br />
Schutzfunktion Schutzrelais-Einstellwerte*<br />
Spannungsrückgangsschutz U< 0,8 Un < 100 ms<br />
Spannungssteigerungsschutz U> 1,1 Un** < 100 ms<br />
Spannungssteigerungsschutz U>> 1,15 Un 51,5 Hz < 100 ms<br />
* Die zeitliche Vorgabe „< 100 ms“ für den Schutzrelais-Einstellwert geht <strong>von</strong> einer maximalen Eigenzeit für den NA-<br />
Schutz + Kuppelschalter <strong>von</strong> ebenfalls 100 ms aus. Damit ergeben sich die maximal 200 ms „Gesamtabschaltzeit“. Ist<br />
die Eigenzeit der Komponenten geringer als 100 ms (z. B. 50 ms), so kann entsprechend mehr Zeit für die Messung und<br />
Auswertung der Schutzfunktion verwendet werden (z. B. dann bis zu 150 ms). Es würde sich dann also ein höherer<br />
Schutzrelais-Einstellwert als „< 100 ms“ ergeben können, nämlich „< 150 ms“. Als Einstellwert sind in diesem Fall jedoch<br />
auch nur die 100 ms am NA-Schutz zu visualisieren. Die Abschaltzeit <strong>von</strong> 200 ms darf aber in keinem Fall überschritten<br />
werden.<br />
** Es muss sichergestellt sein, dass am Netzanschlusspunkt die Spannung 1,1 Un nicht überschritten wird. Wird diese<br />
Anforderung durch einen zentralen NA-Schutz sichergestellt, ist es zulässig, den Spannungssteigerungsschutz an der<br />
dezentralen Erzeugungseinheit/-anlage auf bis zu 1,15 Un einzustellen. Der Anlagenerrichter sollte in diesem Fall mögli-<br />
che Auswirkungen auf die Kundeninstallation berücksichtigen. Die Kombination <strong>von</strong> zentralem NA-Schutz (U>: 1,1 Un)<br />
und integriertem NA-Schutz (U>: 1,1 bis 1,15 Un) ist dann zu empfehlen, wenn der Spannungsfall in der Hausinstallation<br />
nicht zu vernachlässigen ist. Dies ist typischerweise bei längeren Anschlussleitungen der Fall.<br />
3.3 Einspeisemanagement<br />
3.3.1 Auszug aus dem Gesetzestext<br />
§ 6 Technische Vorgaben<br />
(1) Anlagenbetreiberinnen und Anlagenbetreiber sowie Betreiberinnen und Betreiber<br />
<strong>von</strong> KWK-Anlagen müssen ihre Anlagen mit einer installierten Leistung <strong>von</strong><br />
mehr als 100 Kilowatt mit technischen Einrichtungen ausstatten, mit denen der<br />
Netzbetreiber jederzeit<br />
1. die Einspeiseleistung bei Netzüberlastung ferngesteuert reduzieren kann<br />
und<br />
Kreiswerke Main-Kinzig GmbH � Barbarossastraße 26 � 63571 Gelnhausen � Telefon: 0 60 51 / 84-0 � Internet: www.kreiswerke-main-kinzig.de<br />
Aufsichtsratvorsitzender: Landrat Erich Pipa � Geschäftsführer: Dipl. Ing. Bernd Schneider<br />
Amtsgericht Hanau Registerabt. Gelnhausen HRB 11054 � Ust-IdNr: DE 113565794
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2. die jeweilige Ist-Einspeisung abrufen kann.<br />
(2) Anlagenbetreiberinnen und Anlagenbetreiber <strong>von</strong> Anlagen zur Erzeugung <strong>von</strong><br />
Strom aus solarer Strahlungsenergie<br />
1. mit einer installierten Leistung <strong>von</strong> mehr als 30 Kilowatt und höchstens<br />
100 Kilowatt müssen die Pflicht nach Absatz 1 Nummer 1 erfüllen,<br />
2. mit einer installierten Leistung <strong>von</strong> höchstens 30 Kilowatt müssen<br />
a) die Pflicht nach Absatz 1 Nummer 1 erfüllen oder<br />
b) am Verknüpfungspunkt ihrer Anlage mit dem Netz die maximale<br />
Wirkleistungseinspeisung auf 70 Prozent der installierten Leistung<br />
begrenzen.<br />
3.3.2 Resultierende Änderungen<br />
Durch die Erweiterung des § 6 EEG, werden seit dem 01.01.2012 auch PV-<br />
Anlagen in das Einspeisemanagement mit einbezogen. Die daraus resultierenden<br />
Regelungen sind im Folgenden beschrieben:<br />
PV-Anlagen ≤ 30 kWp:<br />
PV-Anlagen deren installierte Leistung (Modulleistung in kWp) 30 kWp nicht übersteigt,<br />
müssen mit einer technischen Einrichtung ausgestattet werden, die es dem<br />
Netzbetreiber ermöglicht die Einspeiseleistung bei Netzüberlastungen ferngesteuert<br />
zu reduzieren oder ihre Einspeiseleistung am Verknüpfungspunkt auf 70 % der<br />
installierten Leistung zu reduzieren. Diese Regelung gilt ausschließlich für Anlagen,<br />
die nach dem 31.12.2011 in Betrieb gehen.<br />
PV-Anlagen ≤ 100 kWp:<br />
PV-Anlagen deren installierte Leistung 100 kWp nicht übersteigt, müssen mit einer<br />
technischen Einrichtung ausgestattet werden, die es dem Netzbetreiber ermöglicht<br />
die Einspeiseleistung bei Netzüberlastungen ferngesteuert zu reduzieren. Diese<br />
Regelung gilt für Anlagen, die nach dem 31.12.2011 in Betrieb gehen. PV-<br />
Anlagen, die nach dem 31.12.2008 in Betrieb gegangen sind, müssen die technische<br />
Einrichtung zur Reduzierung der Einspeiseleistung bis zum 01.01.2014 nachrüsten.<br />
<strong>Eigenerzeugungsanlagen</strong> > 100 kW:<br />
<strong>Eigenerzeugungsanlagen</strong> (EEG- und KWK-Anlagen) deren installierte Leistung<br />
100 kW übersteigt, müssen mit einer technischen Einrichtung ausgestattet wer-<br />
Kreiswerke Main-Kinzig GmbH � Barbarossastraße 26 � 63571 Gelnhausen � Telefon: 0 60 51 / 84-0 � Internet: www.kreiswerke-main-kinzig.de<br />
Aufsichtsratvorsitzender: Landrat Erich Pipa � Geschäftsführer: Dipl. Ing. Bernd Schneider<br />
Amtsgericht Hanau Registerabt. Gelnhausen HRB 11054 � Ust-IdNr: DE 113565794
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den, die es dem Netzbetreiber ermöglicht die Einspeiseleistung bei Netzüberlastungen<br />
ferngesteuert zu reduzieren und die jeweilige Ist-Einspeisung abzurufen.<br />
Diese Regelung gilt für alle <strong>Eigenerzeugungsanlagen</strong>. Anlagenbetreiber <strong>von</strong> PV-<br />
Anlagen müssen diese Regelung bis zum 01.07.2012 umgesetzt haben.<br />
3.3.3 Technische Umsetzung<br />
PV-Anlagen ≤ 30 kWp:<br />
Die Umsetzung des Einspeisemanagements für PV-Anlagen mit einer installierten<br />
Leistung ≤ 30 kWp erfolgt mittels einer Tonfrequenz-Rundsteueranlage (TRA). Die<br />
benötigte Anlagentechnik zur Umsetzung der Signale in eine Leistungsreduzierung<br />
liefert der Anlagenbetreiber und schließt diese an die <strong>von</strong> der Kreiswerken<br />
Main-Kinzig GmbH gelieferte Anlage an.<br />
Weiterhin besteht die Möglichkeit, dass der Anlagenbetreiber die maximale Wirkleistungseinspeisung<br />
am Verknüpfungspunkt auf 70 % der installierten Leistung<br />
(Modulleistung in kWp) begrenzt (§ 6 Abs. 2 Nr. 2b EEG). Dass die PV-Anlage auf<br />
70 % der installierten Leistung begrenzt wurde, ist während der Inbetriebnahme<br />
nachzuweisen.<br />
PV-Anlagen ≤ 100 kWp:<br />
Die Umsetzung des Einspeisemanagements für PV-Anlagen mit einer installierten<br />
Leistung ≤ 100 kWp erfolgt mittels einer Tonfrequenz-Rundsteueranlage (TRA).<br />
Die benötigte Anlagentechnik zur Umsetzung der Signale in eine Leistungsreduzierung<br />
liefert der Anlagenbetreiber und schließt diese an die <strong>von</strong> der Kreiswerken<br />
Main-Kinzig GmbH gelieferte Anlage an.<br />
<strong>Eigenerzeugungsanlagen</strong> > 100 kW:<br />
Die Umsetzung der Forderungen nach § 6 Abs. 1 EEG erfolgt über die Lieferung<br />
und Montage eines GPRS-Modem mit Schaltmodul zur Ausgabe der Reduzierungskommandos.<br />
Weiterhin erfolgt dadurch auch die Erfassung der Ist-Einspeiseleistung und die<br />
Weiterleitung der Daten an die Kreiswerke Main-Kinzig GmbH.<br />
Die benötigte Anlagentechnik zur Umsetzung der Signale in eine Leistungsreduzierung<br />
liefert der Anlagenbetreiber und schließt diese an die <strong>von</strong> der Kreiswerken<br />
Main-Kinzig GmbH gelieferte Anlage an.<br />
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3.3.4 Installations- und Einstellungsvorgaben<br />
Sowohl der TRA-Empfänger als auch das GPRS-Modem mit Schaltmodul kann im<br />
Regelfall im bestehenden Messschrank installiert und in Betrieb genommen werden.<br />
Hierfür gibt es die Möglichkeit die Anlage einzeln im Zählerschrank anzubringen<br />
oder direkt auf dem Zähler.<br />
Zur Ausgabe der Abregelungskommandos werden drei potentialfreie Kontakte<br />
vorgegeben, deren Funktion aus nachstehender Tabelle hervorgeht.<br />
Belegung der Schaltausgänge zur Vorgabe der Abregelungsbefehle<br />
Vorgabewert (Erläutrung) Schaltfunktion Rel 1 Rel 2 Rel 3 Rel 4<br />
Auslösung LS 0 0 0 0 1<br />
0 % Keine Einspeisung 1 0 0 1 0<br />
30 % 2 0 1 0 0<br />
60 % 3 1 0 0 0<br />
100 % Volle Einspeisung 4 0 0 0 0<br />
Die Bezeichnung „1“ in der Tabelle Schaltausgänge bedeutet den Zustand „ Ein“.<br />
Die Schaltfunktion „0“ ist nur <strong>von</strong> Einspeiseanlagen mit einer installierten Leistung<br />
> 100 kW vorzusehen.<br />
PV-Anlagen mit einer installierten Leistung <strong>von</strong> bis zu 10 kWp müssen nicht die 4stufige<br />
Abregelung umsetzen. Hier genügt eine zweistufige Regelung mit 0 % und<br />
100 %. Bei dieser Abregelungsvariante wird Ihre Anlage bei jedem Abregelkommando<br />
entsprechend der obigen Tabelle auf 0 % abgeregelt. Beachten Sie dabei<br />
aber bitte die für Sie eventuell entstehenden finanziellen Nachteile bei der Entschädigung.<br />
Die Ausgänge sind potentialfreie elektronische PhotoMOS-Ausgänge. Es dürfen<br />
maximal 100 mA geschaltet werden. Die maximale Schaltspannung beträgt 30 V<br />
AC oder 48 V DC. Die Klemmen werden am Messfeld bereitgestellt. Die nachgelagerte<br />
Anlagentechnik zur Leistungsreduzierung in den genannten Stufen hat der<br />
Anlagenbetreiber bereitzustellen und anzuschließen. Alle Ausgänge müssen mit<br />
einer einheitlichen Steuerspannung belegt werden. Es ist nicht zulässig, die einzelnen<br />
Ausgänge mit verschiedenen galvanisch getrennten Potentialen zu belegen.<br />
Die Schaltfunktion „0“ dient der Notabschaltung über den Entkupplungsschutz<br />
bei Versagen der Anlage.<br />
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Die Zwischenschaltung <strong>von</strong> Koppelrelais zur Erweiterung des Bereichs der Spannung<br />
ist möglich.<br />
Die Leistungsabregelung hat innerhalb <strong>von</strong> 5 Minuten zu erfolgen.<br />
3.3.5 Kosten<br />
Vorraussetzung für die Lieferung und Montage der Anlage zum Einspeisemanagement,<br />
ist die Beauftragung der Kreiswerke Main-Kinzig GmbH durch das entsprechende<br />
Formblatt.<br />
Die Aufwendungen für die das Einspeisemanagement betreffenden Leistungen,<br />
sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen.<br />
Leistungen Preis (netto)<br />
Lieferung und Montage des GPRS-Modem mit<br />
Schaltmodul<br />
Lieferung und Montage des TRA-Empfängers<br />
Betriebskosten des GPRS-Modem mit Schaltmodul<br />
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Preis (brutto)<br />
incl. 19 % MwSt.<br />
275,00 € 327,25 €<br />
80,00 € * 95,20 € *<br />
Betriebskosten des TRA-Empfängers 11,16 € * 13,28 € *<br />
* Preis pro Jahr<br />
Die Anlagen zur Realisierung des Einspeisemanagements verbleiben auch nach<br />
Lieferung und Errichtung durch die Kreiswerke Main-Kinzig GmbH im Eigentum<br />
der Kreiswerke Main-Kinzig GmbH.<br />
3.4 Blindleistungsregelung<br />
Gemäß VDE-AR-N 4105 können <strong>Eigenerzeugungsanlagen</strong> am Niederspannungsnetz<br />
entweder eine Verschiebungsfaktor-/Wirkleistungskennlinie cos φ (P) oder ein<br />
fester Verschiebungsfaktor vorgegeben werden. Bei einer vorgegebenen Kennlinie,<br />
muss jeder Wert der Kennlinie innerhalb <strong>von</strong> 10 Sekunden automatisch eingestellt<br />
werden. Für direkt an das Netz angeschlossene Generatoren, die keine<br />
Blindleistung regeln können, kann ein fester Verschiebungsfaktor vorgegeben<br />
werden.<br />
Der Verschiebungsfaktor für <strong>Eigenerzeugungsanlagen</strong> am Niederspannungsnetz<br />
kann bei einer installierten Anlagenleistung bis 13,8 kVA zwischen cos φ =
17 <strong>von</strong> 17<br />
0,95untererregt und 0,95übereregt vorgegeben werden. Bei größeren <strong>Eigenerzeugungsanlagen</strong><br />
zwischen cos φ = 0,9untererregt und 0,9übereregt.<br />
Bei <strong>Eigenerzeugungsanlagen</strong> am Mittelspannungsnetz kann der Verschiebungsfaktor<br />
zwischen cos φ = 0,95untererregt und 0,95übereregt festgelegt werden.<br />
Vorgaben zum Verschiebungsfaktor werden nach der Netzverträglichkeitsprüfung<br />
festgeschrieben.<br />
3.5 Marktintegrationsmodell<br />
Mit der rückwirkend zum 01.04.2012 in Kraft getrenen EEG Novelle gab es für PV-<br />
Anlagen neben der Vergütungsanpassung eine weitere wichtige Neuerung, das<br />
sogenannte Marktintegrationsmodell (§ 33 EEG). Das Marktintegrationsmodell gibt<br />
vor, dass PV-Anlagen deren installierte Leistung 10 kW übersteigt ab dem<br />
01.01.2014 maximal nur noch 90 % des erzeugten Stromes voll vergütet bekommen.<br />
Die restlichen 10 % müssen entweder selbst verbraucht werden oder die<br />
Vergütung verringert sich auf den tatsächlichen Jahresmittelwert des Marktwerts<br />
für Strom aus solarer Strahlungsenergie. Sollte die PV-Anlage über eine Lastgangmessung<br />
verfügen, so verringert sich die Vergütung auf den tatsächlichen<br />
Monatsmittelwert des Marktwerts für Strom aus solarer Strahlungsenergie. Bis<br />
zum 31.12.2013 können aber weiterhin bis zu 100 % des erzeugten Stromes in<br />
unser Netz eingespeist und voll vergütet werden.<br />
4 Abrechnung und Zahlung der Einspeisevergütung<br />
Sollten Sie Fragen zur Abrechnung <strong>von</strong> Einspeiseanlagen mit der Kreiswerken<br />
Main-Kinzig GmbH haben, schreiben Sie uns eine Email an<br />
einspeiser@kreiswerke-main-kinzig.de oder wenden Sie sich direkt an Herrn<br />
Schneeweis (06051 – 84 379) oder Herrn Krause (06051 – 84 22098).<br />
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