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Verbandstag 2017 - Berichtsheft

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Stimmrechte und weitere Hinweise<br />

Auszug aus der Satzung des NBV<br />

§11 Stimmrecht und Wählbarkeit<br />

1. Das Stimmrecht beim <strong>Verbandstag</strong> üben Delegierte aus, die von den Bezirksfachverbänden zu benennen<br />

sind. Das Wahlverfahren legen sie selbst fest.<br />

2. Die Zahl der Delegierten der einzelnen Bezirke richtet sich nach der Zahl der ihren Vereinen bis zum<br />

31. Dezember des Vorjahres durch den DBB zu belastenden Teilnehmerausweise einschließlich der<br />

MINI-Teilnehmerausweise. Für jeweils angefangene 350 Teilnehmerausweise ist ein Delegierter zu<br />

entsenden.<br />

3. Als Delegierte der Bezirke können nur voll geschäftsfähige Personen benannt werden, die einem Mitglied<br />

angehören und nicht haupt- oder nebenberuflich beim NBV beschäftigt sind.<br />

4. Jeder Delegierte sowie der Präsident hat eine Stimme.<br />

5. Die Bezirke haben ihre Delegierten sowie ggf. genügend Ersatzdelegierte spätestens drei Wochen<br />

vor dem <strong>Verbandstag</strong> schriftlich der Geschäftsstelle zu benennen. Ist ein Delegierter verhindert,<br />

kann bis vor Beginn der Sitzung hierfür ein nach den Bestimmungen gemäß Absatz 1 benannter Ersatzdelegierter<br />

eingesetzt werden.<br />

Es ergeben sich somit zum <strong>Verbandstag</strong> <strong>2017</strong> folgende Stimmrechte und Delegiertenzahlen:<br />

Bezirk TNA /350 Stimmen<br />

Braunschweig 3.557 10,16 11<br />

Hannover 2.945 8,41 9<br />

Lüneburg 1.586 4,53 5<br />

Weser-Ems 5.927 16,93 17<br />

Präsident 1<br />

Summe 43<br />

Die Delegierten werden gebeten, möglichst bis 9:00 Uhr anzureisen, damit vor Beginn des <strong>Verbandstag</strong>s die<br />

notwendigen Formalitäten wie Eintragung in die Anwesenheitslisten, Verteilung der Stimmkarten, Fahrtkostenabrechnungen<br />

etc. vorgenommen werden können. Das Bilden von Fahrgemeinschaften ist wünschenswert.<br />

Vielen Dank!<br />

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