Verbandstag 2017 - Berichtsheft
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Stimmrechte und weitere Hinweise<br />
Auszug aus der Satzung des NBV<br />
§11 Stimmrecht und Wählbarkeit<br />
1. Das Stimmrecht beim <strong>Verbandstag</strong> üben Delegierte aus, die von den Bezirksfachverbänden zu benennen<br />
sind. Das Wahlverfahren legen sie selbst fest.<br />
2. Die Zahl der Delegierten der einzelnen Bezirke richtet sich nach der Zahl der ihren Vereinen bis zum<br />
31. Dezember des Vorjahres durch den DBB zu belastenden Teilnehmerausweise einschließlich der<br />
MINI-Teilnehmerausweise. Für jeweils angefangene 350 Teilnehmerausweise ist ein Delegierter zu<br />
entsenden.<br />
3. Als Delegierte der Bezirke können nur voll geschäftsfähige Personen benannt werden, die einem Mitglied<br />
angehören und nicht haupt- oder nebenberuflich beim NBV beschäftigt sind.<br />
4. Jeder Delegierte sowie der Präsident hat eine Stimme.<br />
5. Die Bezirke haben ihre Delegierten sowie ggf. genügend Ersatzdelegierte spätestens drei Wochen<br />
vor dem <strong>Verbandstag</strong> schriftlich der Geschäftsstelle zu benennen. Ist ein Delegierter verhindert,<br />
kann bis vor Beginn der Sitzung hierfür ein nach den Bestimmungen gemäß Absatz 1 benannter Ersatzdelegierter<br />
eingesetzt werden.<br />
Es ergeben sich somit zum <strong>Verbandstag</strong> <strong>2017</strong> folgende Stimmrechte und Delegiertenzahlen:<br />
Bezirk TNA /350 Stimmen<br />
Braunschweig 3.557 10,16 11<br />
Hannover 2.945 8,41 9<br />
Lüneburg 1.586 4,53 5<br />
Weser-Ems 5.927 16,93 17<br />
Präsident 1<br />
Summe 43<br />
Die Delegierten werden gebeten, möglichst bis 9:00 Uhr anzureisen, damit vor Beginn des <strong>Verbandstag</strong>s die<br />
notwendigen Formalitäten wie Eintragung in die Anwesenheitslisten, Verteilung der Stimmkarten, Fahrtkostenabrechnungen<br />
etc. vorgenommen werden können. Das Bilden von Fahrgemeinschaften ist wünschenswert.<br />
Vielen Dank!<br />
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