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HEH Valencia - Emissionsprospekt (7MB)

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14<br />

Wesentliche<br />

Risiken<br />

Die Beteiligung an der <strong>HEH</strong> Aviation „<strong>Valencia</strong>“ Beteiligungsgesellschaft<br />

mbH & Co. KG stellt für den Anleger eine unternehmerisch<br />

geprägte Investition dar, die mit wirtschaftlichen Risiken<br />

verbunden ist. Unerwartete negative Entwicklungen in wirtschaftlicher,<br />

rechtlicher und steuerlicher Hinsicht können nicht<br />

ausgeschlossen werden, so dass keine Gewähr für den Eintritt<br />

der prognostizierten Ergebnisse übernommen werden kann und<br />

dieses auch negative Auswirkungen auf die Auszahlungen<br />

hätte. Es ist zu beachten, dass die beschriebenen Risiken nicht<br />

nur einzeln sondern auch zusammen eintreten und im Extremfall<br />

zu einem Totalverlust der Beteiligung inklusive Agio und weiterer<br />

Vermögensschädigung durch den Eintritt der anlegergefährdenden<br />

Risiken führen können. Die Anlageentscheidung sollte<br />

deshalb erst nach sorgfältiger Prüfung des gesamten Verkaufsprospektes<br />

getroffen werden. Die Sensitivitätsanalyse im<br />

gleichnamigen Kapitel des <strong>Emissionsprospekt</strong>es informiert beispielhaft<br />

über die Auswirkungen verschiedener Risiken auf die<br />

prospektierten Auszahlungen. Nachfolgend werden die produktspezifischen<br />

Risiken einer Beteiligung dargestellt. Die individuellen<br />

Aspekte des einzelnen Anlegers sollten mit einem Rechtsanwalt<br />

und/oder Steuerberater erörtert werden.<br />

Die in diesem Prospekt enthaltenen Risikohinweise können<br />

eine auf die Bedürfnisse, Ziele, Erfahrungen bzw. Kenntnisse<br />

und Verhältnisse des einzelnen Anlegers zugeschnittene Beratung<br />

und Aufklärung nicht ersetzen. Im Folgenden werden die<br />

Risiken klassifiziert in:<br />

➔ Prognosegefährdende Risiken – dies sind Risiken, die<br />

zu einer Abschwächung des prognostizierten Erfolges<br />

führen können.<br />

➔ Anlagegefährdende Risiken – dies sind Risiken, die<br />

zu einem teilweisen oder vollständigen Verlust der<br />

Zeichnungssumme führen können.<br />

➔ Anlegergefährdende Risiken – dies sind Risiken, die<br />

nicht nur zu einem Verlust der gesamten Zeichnungssumme<br />

führen können, sondern auch das weitere<br />

Vermögen des Anlegers gefährden.<br />

Zwischen den einzelnen Risiken bestehen Wechselwirkungen,<br />

insbesondere können sich mehrere Risiken kumulieren. Darüber<br />

hinaus sind Überschneidungen in der Einstufung des Risikos<br />

als prognose-, anlage- und anlegergefährdend möglich.<br />

Eine eindeutige Zuordnung in die oben genannten Risikoklassen<br />

ist deshalb nicht immer möglich. Die Kumulation von prognosegefährdenden<br />

Risiken oder das Auftreten eines derartigen<br />

Risikos in extremer Ausprägung kann daher dazu führen, dass<br />

auch die nächsthöhere Risikoklasse erreicht wird.<br />

Prognosegefährdende Risiken<br />

Höhere Kosten in der Investitionsphase<br />

Der überwiegende Teil der Kosten der Investitionsphase ist<br />

vertraglich fixiert. Für die nicht vertraglich fixierten Kostenpositionen<br />

kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass die tatsächlichen<br />

Kosten über den prognostizierten Werten liegen.<br />

Ferner wird davon ausgegangen, dass beim Kauf und bei der<br />

Übertragung des Flugzeuges keine weiteren Kosten oder Steuerzahlungen<br />

für den Käufer entstehen als in der Mittelverwendung<br />

und -herkunft (Prognose) des Emittenten dargestellt sind.<br />

Sollten diese Annahmen falsch sein, hätte dies negative Auswirkungen<br />

auf die Liquidität des Emittenten und die möglichen<br />

Auszahlungen an die Anleger.<br />

Höherer Gewinnvorab<br />

Anleger, die bis zum 31. August 2011 beitreten und eine Einlage<br />

von mindestens 20% der Pflichteinlage mit der ersten Einzahlung<br />

leisten, erhalten einen Frühzeichnerbonus in Höhe von<br />

4% p.a. auf diesen Betrag. In der Wirtschaftlichkeitsprognose<br />

wird angenommen, dass alle Anleger bis zum 1. Juli 2011 beigetreten<br />

sind und zu diesem Zeitpunkt auch eine Einlage in<br />

Höhe von 20% der Pflichteinlage eingezahlt haben. Sollte<br />

durch frühere oder höhere Einzahlungen der Anleger ein höherer<br />

Gewinnvorab anfallen, würde dies die Auszahlungen der<br />

später beitretenden Anleger verringern.

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