HEH Valencia - Emissionsprospekt (7MB)
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14<br />
Wesentliche<br />
Risiken<br />
Die Beteiligung an der <strong>HEH</strong> Aviation „<strong>Valencia</strong>“ Beteiligungsgesellschaft<br />
mbH & Co. KG stellt für den Anleger eine unternehmerisch<br />
geprägte Investition dar, die mit wirtschaftlichen Risiken<br />
verbunden ist. Unerwartete negative Entwicklungen in wirtschaftlicher,<br />
rechtlicher und steuerlicher Hinsicht können nicht<br />
ausgeschlossen werden, so dass keine Gewähr für den Eintritt<br />
der prognostizierten Ergebnisse übernommen werden kann und<br />
dieses auch negative Auswirkungen auf die Auszahlungen<br />
hätte. Es ist zu beachten, dass die beschriebenen Risiken nicht<br />
nur einzeln sondern auch zusammen eintreten und im Extremfall<br />
zu einem Totalverlust der Beteiligung inklusive Agio und weiterer<br />
Vermögensschädigung durch den Eintritt der anlegergefährdenden<br />
Risiken führen können. Die Anlageentscheidung sollte<br />
deshalb erst nach sorgfältiger Prüfung des gesamten Verkaufsprospektes<br />
getroffen werden. Die Sensitivitätsanalyse im<br />
gleichnamigen Kapitel des <strong>Emissionsprospekt</strong>es informiert beispielhaft<br />
über die Auswirkungen verschiedener Risiken auf die<br />
prospektierten Auszahlungen. Nachfolgend werden die produktspezifischen<br />
Risiken einer Beteiligung dargestellt. Die individuellen<br />
Aspekte des einzelnen Anlegers sollten mit einem Rechtsanwalt<br />
und/oder Steuerberater erörtert werden.<br />
Die in diesem Prospekt enthaltenen Risikohinweise können<br />
eine auf die Bedürfnisse, Ziele, Erfahrungen bzw. Kenntnisse<br />
und Verhältnisse des einzelnen Anlegers zugeschnittene Beratung<br />
und Aufklärung nicht ersetzen. Im Folgenden werden die<br />
Risiken klassifiziert in:<br />
➔ Prognosegefährdende Risiken – dies sind Risiken, die<br />
zu einer Abschwächung des prognostizierten Erfolges<br />
führen können.<br />
➔ Anlagegefährdende Risiken – dies sind Risiken, die<br />
zu einem teilweisen oder vollständigen Verlust der<br />
Zeichnungssumme führen können.<br />
➔ Anlegergefährdende Risiken – dies sind Risiken, die<br />
nicht nur zu einem Verlust der gesamten Zeichnungssumme<br />
führen können, sondern auch das weitere<br />
Vermögen des Anlegers gefährden.<br />
Zwischen den einzelnen Risiken bestehen Wechselwirkungen,<br />
insbesondere können sich mehrere Risiken kumulieren. Darüber<br />
hinaus sind Überschneidungen in der Einstufung des Risikos<br />
als prognose-, anlage- und anlegergefährdend möglich.<br />
Eine eindeutige Zuordnung in die oben genannten Risikoklassen<br />
ist deshalb nicht immer möglich. Die Kumulation von prognosegefährdenden<br />
Risiken oder das Auftreten eines derartigen<br />
Risikos in extremer Ausprägung kann daher dazu führen, dass<br />
auch die nächsthöhere Risikoklasse erreicht wird.<br />
Prognosegefährdende Risiken<br />
Höhere Kosten in der Investitionsphase<br />
Der überwiegende Teil der Kosten der Investitionsphase ist<br />
vertraglich fixiert. Für die nicht vertraglich fixierten Kostenpositionen<br />
kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass die tatsächlichen<br />
Kosten über den prognostizierten Werten liegen.<br />
Ferner wird davon ausgegangen, dass beim Kauf und bei der<br />
Übertragung des Flugzeuges keine weiteren Kosten oder Steuerzahlungen<br />
für den Käufer entstehen als in der Mittelverwendung<br />
und -herkunft (Prognose) des Emittenten dargestellt sind.<br />
Sollten diese Annahmen falsch sein, hätte dies negative Auswirkungen<br />
auf die Liquidität des Emittenten und die möglichen<br />
Auszahlungen an die Anleger.<br />
Höherer Gewinnvorab<br />
Anleger, die bis zum 31. August 2011 beitreten und eine Einlage<br />
von mindestens 20% der Pflichteinlage mit der ersten Einzahlung<br />
leisten, erhalten einen Frühzeichnerbonus in Höhe von<br />
4% p.a. auf diesen Betrag. In der Wirtschaftlichkeitsprognose<br />
wird angenommen, dass alle Anleger bis zum 1. Juli 2011 beigetreten<br />
sind und zu diesem Zeitpunkt auch eine Einlage in<br />
Höhe von 20% der Pflichteinlage eingezahlt haben. Sollte<br />
durch frühere oder höhere Einzahlungen der Anleger ein höherer<br />
Gewinnvorab anfallen, würde dies die Auszahlungen der<br />
später beitretenden Anleger verringern.