9.0 Verankerungen
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4.0 Aufbau<br />
4.7.2 Verwendung von PSA<br />
gegen Absturz<br />
Bevor der Gerüstbauer die<br />
ungeschützte oberste Gerüstlage<br />
betritt, muß er sich an einer<br />
geeigneten Stelle anschlagen.<br />
Diese geeignete Stelle liegt<br />
immer unterhalb der obersten,<br />
mit Belägen ausgelegten<br />
Gerüstlage. Der Anschlagpunkt<br />
bildet immer die äußere<br />
Rahmenecke des Vertikalrahmens<br />
(siehe Detail).<br />
Erst nach dem Anschlagen der<br />
PSA darf der Gerüstbauer die<br />
ungesicherte oberste Gerüstlage<br />
betreten und die Montage<br />
der Gerüstteile fortsetzen.<br />
Äußere<br />
Nach dem Stellen aller<br />
Gerüstebene<br />
Vertikalrahmen wird der<br />
Seitenschutz an der Längsseite<br />
und an den Stirnseiten<br />
komplettiert. Verbindungshaken wird am Vertikalrahmen befestigt.<br />
Beachte:<br />
Sollte eine Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSA) verwendet werden, so ist folgendes<br />
zu beachten:<br />
· Am Ort der Verwendung der PSA müssen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung<br />
organisatorische und technische Vorkehrungen zur Rettung der durch die PSA aufgefangenen<br />
Personen getroffen werden.<br />
· In Abhängigkeit von der benutzten PSA ist erforderliche lichte Höhe unterhalb der Standplatzebene<br />
des Benutzers zu beachten.<br />
· Es darf eine nur für den Verwendungszweck geeignete PSA benutzt werden (hier z.B.<br />
horizontale Benutzungsrichtung, Kantenbeanspruchung, erforderliche lichte Höhe,<br />
Berücksichtigen der maximal mögliche Fallstrecke).<br />
· Es darf nur eine PSA mit einem Stahldrahtseil als Verbindungsmittel verwendet werden,<br />
das die im Absturzfall erwartende Kantenbeanspruchung nachweislich standhält.<br />
· Für die ausgewählte PSA muß entsprechend dem Verwendungszweck eine EG-Baumusterprüfung<br />
durch eine akkreditierte Prüfstelle erfolgt sein (CE-Zeichen, Konformitätserklärung des<br />
Herstellers beachten).<br />
· Als geeigneter Anschlagpunkt darf nur die oben dargestellte Stelle des Gerüstes benutzt werden.<br />
· Der oben genannte geeignete Anschlagpunkt ist vor dem Arbeitsbeginn vom verantwortlichen<br />
Aufsichtsführenden zu benennen.<br />
· Der verantwortliche Aufsichtsführende hat dafür zu sorgen, daß die PSA bestimmungsgemäß<br />
benutzt wird.<br />
· An einem Anschlagpunkt darf nur eine PSA angeschlossen werden.<br />
· Die PSA ist bestimmungsgemäß unter Berücksichtigung der Angaben des Herstellers in der<br />
Gebrauchsanleitung zu benutzen.<br />
· Nach einem Absturz darf das Gerüst erst nach einem vollständigen Ausbessern betreten werden,<br />
z.B. zum Bergen des Abgestürzten.<br />
22<br />
Detail<br />
27.01.2005