Rentenreform 2004 Rentenversicherungsnachhaltigkeitsgesetz
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<strong>Rentenreform</strong> <strong>2004</strong><br />
<strong>Rentenversicherungsnachhaltigkeitsgesetz</strong><br />
Der Bundestag hat am 11.3.<strong>2004</strong> das <strong>Rentenversicherungsnachhaltigkeitsgesetz</strong> beschlossen.<br />
Das Gesetz hat vor allem zum Ziel, die Höhe des Beitragssatzes zur gesetzlichen Rentenversicherung<br />
bis 2030 trotz weiter steigender Lebenserwartung auf 22% zu begrenzen. Um dies zu erreichen, sind<br />
weitere Einschnitte für alle zukünftigen Rentner unvermeidbar.<br />
Es ist davon auszugehen, dass die Renten im Jahr 2030 um fast 20% niedriger ausfallen werden<br />
als heute angenommen. Auf diese verringerte Rente sind dann u.U. auch noch Steuern zu zahlen.<br />
Die nachfolgenden Zahlen zeigen am Beispiel des häufig zitierten Eckrentners (der Eckrentner ist ein<br />
fiktiver Rentner, der bei Renteneintritt im Alter von 65 Jahren 45 Versicherungsjahre mit<br />
Durchschnittsverdienst zurückgelegt hat), was ein solcher Einschnitt bedeutet (vereinfachte<br />
Darstellung ohne Berücksichtigung von Inflation):<br />
Wie wird diese Rentensenkung technisch umgesetzt?<br />
Verringerung der jährlichen Rentensteigerungen durch Einführung eines<br />
Nachhaltigkeitsfaktors<br />
In die Rentenanpassungsformel wird künftig ein ergänzender Nachhaltigkeitsfaktor eingeführt. Damit<br />
wird jetzt zusätzlich noch die Entwicklung des Verhältnisses der Zahl der Rentner zur Anzahl der<br />
Erwerbstätigen in der Anpassungshöhe der Rente berücksichtigt. Vereinfacht ausgedrückt: Sinkt die<br />
Zahl der Erwerbstätigen oder steigt die Zahl der Rentner, dann fällt die jährliche Rentenanpassung<br />
niedrig oder ganz aus, steigt die Zahl der Erwerbstätigen und sinkt die Zahl der Rentner (ein eher<br />
unwahrscheinliches Szenario), dann gibt es eine höhere Rentenanpassung.<br />
Neudefinition der maßgeblichen Einkommensentwicklung:<br />
Für die Rentenanpassung ist die Entwicklung des Durchschnittseinkommens die bestimmende Größe.<br />
Bisher wurde hier als Maßgröße das tatsächlich erreichte Bruttoeinkommen der Versicherten<br />
genommen, künftig wird auf die Entwicklung der Einkommen, begrenzt durch die<br />
Beitragsbemessungsgrenze, abgehoben. Im Ergebnis sinkt der Anpassungssatz für die<br />
Rentensteigerung.
Nichtanrechnung von Schul- und Hochschulzeiten<br />
Bisher werden bis zu 3 Jahre Schul- oder Hochschulzeiten nach dem 17 Lebensjahr rentensteigernd<br />
angerechnet. Nach einer Übergangsphase bis 2009 erhöhen diese Zeiten die Rente von Neurentnern<br />
nicht mehr, wer also nach dem 17. Lebensjahr noch eine allgemeinbildende Schule besucht hat oder<br />
studiert hat, muss auf bis zu 58 Euro (Stand <strong>2004</strong>) monatliche Rente verzichten.<br />
Zeiten einer beruflichen Schulausbildung (z.B. in Fachschulen) wirken weiter rentensteigernd.<br />
Erschwerung der Frühverrentung<br />
Die mögliche Frühverrentung mit 60 Jahren nach Arbeitslosigkeit und Altersteilzeit wird in einem<br />
Übergangszeitraum bis 2008 vollständig abgeschafft. Wer vor dem 1.1.1952 geboren ist und in 2003<br />
noch einen Vertrag über Altersteilzeit abgeschlossen hatte oder wer am 1.1.<strong>2004</strong> arbeitslos war, kann<br />
allerdings noch mit 60 Jahren in Rente gehen (Vertrauensschutz).<br />
Senkung des Rentenniveaus<br />
Durch die vorgenannten Maßnahmen sinkt nach den Berechnungen der Regierung das Rentenniveau<br />
drastisch. Das so genannte Nettorentenniveau für besagten Eckrentner fällt bis 2030 von z.Zt. 68% auf<br />
nur noch 58,5%. D.h. man geht davon aus, dass dieser Eckrentner aus der Sozialversicherung dann<br />
noch 58,5% seines letzten Nettolohns bekommt, eine Einbuße von mehr als 40% gegenüber seinem<br />
Arbeitseinkommen.<br />
Die zusätzlich geplante nachgelagerte Besteuerung der Renten sorgt allerdings dafür, dass die<br />
bisherige Maßgröße Nettorentenniveau in Zukunft nicht mehr brauchbar ist. Deswegen wurde als neue<br />
Maßgröße das „steuerbereinigte Nettorentenniveau“ oder die sogenannte „Nettorente vor Steuern“<br />
eingeführt. Dabei wird die Rente des sog. Eckrentners nach Abzug der Beiträge zur Kranken- und<br />
Pflegeversicherung in Beziehung gesetzt zum Bruttoeinkommen der Aktiven nach Abzug der<br />
Sozialversicherungsbeiträge (Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung). Steuern<br />
werden also künftig nicht mehr berücksichtigt.<br />
Nach den Vorausberechnungen der Regierung wird dieses neu definierte Rentenniveau bis 2030 von<br />
heute 52% auf nur noch 43% sinken.<br />
In der SPD war der Gesetzentwurf nur mehrheitsfähig mit der Zusage, dass das neue Rentenniveau<br />
nicht unter 46% sinken dürfe, was rein rechnerisch mit den heutigen Vorgaben nicht erreichbar ist..<br />
Die Regierung ist nunmehr verpflichtet, ab 2008 alle 4 Jahre zu prüfen, ob das Niveau von 46%<br />
unterschritten wird, und ggf. Korrekturmaßnahmen (z.B. Erhöhung des Renteneintrittsalters) zu<br />
ergreifen.<br />
Fazit<br />
Bereits zum 1.4.<strong>2004</strong> sinken die Netto-Renten, weil die Rentner die Beiträge zur Pflegeversicherung<br />
vollständig übernehmen müssen, die Rentenanpassung <strong>2004</strong> fällt aus.<br />
In den kommenden Jahren werden die Rentenanpassungen noch niedriger ausfallen als noch in der<br />
Riesterreform angenommen.<br />
Die gesetzliche Rente wird also in der Zukunft noch stärker auf die Funktion einer Grundsicherung<br />
reduziert. Von Sicherung des Lebensstandards kann keine Rede mehr sein.<br />
Das weiß auch Sozialministerin Ulla Schmidt. Auch sie forderte die Deutschen und insbesondere die<br />
junge Generation in der aktuellen Bundestagsdebatte auf, stärker privat fürs Alter vorzusorgen.