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Rentenreform 2004 Rentenversicherungsnachhaltigkeitsgesetz

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<strong>Rentenreform</strong> <strong>2004</strong><br />

<strong>Rentenversicherungsnachhaltigkeitsgesetz</strong><br />

Der Bundestag hat am 11.3.<strong>2004</strong> das <strong>Rentenversicherungsnachhaltigkeitsgesetz</strong> beschlossen.<br />

Das Gesetz hat vor allem zum Ziel, die Höhe des Beitragssatzes zur gesetzlichen Rentenversicherung<br />

bis 2030 trotz weiter steigender Lebenserwartung auf 22% zu begrenzen. Um dies zu erreichen, sind<br />

weitere Einschnitte für alle zukünftigen Rentner unvermeidbar.<br />

Es ist davon auszugehen, dass die Renten im Jahr 2030 um fast 20% niedriger ausfallen werden<br />

als heute angenommen. Auf diese verringerte Rente sind dann u.U. auch noch Steuern zu zahlen.<br />

Die nachfolgenden Zahlen zeigen am Beispiel des häufig zitierten Eckrentners (der Eckrentner ist ein<br />

fiktiver Rentner, der bei Renteneintritt im Alter von 65 Jahren 45 Versicherungsjahre mit<br />

Durchschnittsverdienst zurückgelegt hat), was ein solcher Einschnitt bedeutet (vereinfachte<br />

Darstellung ohne Berücksichtigung von Inflation):<br />

Wie wird diese Rentensenkung technisch umgesetzt?<br />

Verringerung der jährlichen Rentensteigerungen durch Einführung eines<br />

Nachhaltigkeitsfaktors<br />

In die Rentenanpassungsformel wird künftig ein ergänzender Nachhaltigkeitsfaktor eingeführt. Damit<br />

wird jetzt zusätzlich noch die Entwicklung des Verhältnisses der Zahl der Rentner zur Anzahl der<br />

Erwerbstätigen in der Anpassungshöhe der Rente berücksichtigt. Vereinfacht ausgedrückt: Sinkt die<br />

Zahl der Erwerbstätigen oder steigt die Zahl der Rentner, dann fällt die jährliche Rentenanpassung<br />

niedrig oder ganz aus, steigt die Zahl der Erwerbstätigen und sinkt die Zahl der Rentner (ein eher<br />

unwahrscheinliches Szenario), dann gibt es eine höhere Rentenanpassung.<br />

Neudefinition der maßgeblichen Einkommensentwicklung:<br />

Für die Rentenanpassung ist die Entwicklung des Durchschnittseinkommens die bestimmende Größe.<br />

Bisher wurde hier als Maßgröße das tatsächlich erreichte Bruttoeinkommen der Versicherten<br />

genommen, künftig wird auf die Entwicklung der Einkommen, begrenzt durch die<br />

Beitragsbemessungsgrenze, abgehoben. Im Ergebnis sinkt der Anpassungssatz für die<br />

Rentensteigerung.


Nichtanrechnung von Schul- und Hochschulzeiten<br />

Bisher werden bis zu 3 Jahre Schul- oder Hochschulzeiten nach dem 17 Lebensjahr rentensteigernd<br />

angerechnet. Nach einer Übergangsphase bis 2009 erhöhen diese Zeiten die Rente von Neurentnern<br />

nicht mehr, wer also nach dem 17. Lebensjahr noch eine allgemeinbildende Schule besucht hat oder<br />

studiert hat, muss auf bis zu 58 Euro (Stand <strong>2004</strong>) monatliche Rente verzichten.<br />

Zeiten einer beruflichen Schulausbildung (z.B. in Fachschulen) wirken weiter rentensteigernd.<br />

Erschwerung der Frühverrentung<br />

Die mögliche Frühverrentung mit 60 Jahren nach Arbeitslosigkeit und Altersteilzeit wird in einem<br />

Übergangszeitraum bis 2008 vollständig abgeschafft. Wer vor dem 1.1.1952 geboren ist und in 2003<br />

noch einen Vertrag über Altersteilzeit abgeschlossen hatte oder wer am 1.1.<strong>2004</strong> arbeitslos war, kann<br />

allerdings noch mit 60 Jahren in Rente gehen (Vertrauensschutz).<br />

Senkung des Rentenniveaus<br />

Durch die vorgenannten Maßnahmen sinkt nach den Berechnungen der Regierung das Rentenniveau<br />

drastisch. Das so genannte Nettorentenniveau für besagten Eckrentner fällt bis 2030 von z.Zt. 68% auf<br />

nur noch 58,5%. D.h. man geht davon aus, dass dieser Eckrentner aus der Sozialversicherung dann<br />

noch 58,5% seines letzten Nettolohns bekommt, eine Einbuße von mehr als 40% gegenüber seinem<br />

Arbeitseinkommen.<br />

Die zusätzlich geplante nachgelagerte Besteuerung der Renten sorgt allerdings dafür, dass die<br />

bisherige Maßgröße Nettorentenniveau in Zukunft nicht mehr brauchbar ist. Deswegen wurde als neue<br />

Maßgröße das „steuerbereinigte Nettorentenniveau“ oder die sogenannte „Nettorente vor Steuern“<br />

eingeführt. Dabei wird die Rente des sog. Eckrentners nach Abzug der Beiträge zur Kranken- und<br />

Pflegeversicherung in Beziehung gesetzt zum Bruttoeinkommen der Aktiven nach Abzug der<br />

Sozialversicherungsbeiträge (Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung). Steuern<br />

werden also künftig nicht mehr berücksichtigt.<br />

Nach den Vorausberechnungen der Regierung wird dieses neu definierte Rentenniveau bis 2030 von<br />

heute 52% auf nur noch 43% sinken.<br />

In der SPD war der Gesetzentwurf nur mehrheitsfähig mit der Zusage, dass das neue Rentenniveau<br />

nicht unter 46% sinken dürfe, was rein rechnerisch mit den heutigen Vorgaben nicht erreichbar ist..<br />

Die Regierung ist nunmehr verpflichtet, ab 2008 alle 4 Jahre zu prüfen, ob das Niveau von 46%<br />

unterschritten wird, und ggf. Korrekturmaßnahmen (z.B. Erhöhung des Renteneintrittsalters) zu<br />

ergreifen.<br />

Fazit<br />

Bereits zum 1.4.<strong>2004</strong> sinken die Netto-Renten, weil die Rentner die Beiträge zur Pflegeversicherung<br />

vollständig übernehmen müssen, die Rentenanpassung <strong>2004</strong> fällt aus.<br />

In den kommenden Jahren werden die Rentenanpassungen noch niedriger ausfallen als noch in der<br />

Riesterreform angenommen.<br />

Die gesetzliche Rente wird also in der Zukunft noch stärker auf die Funktion einer Grundsicherung<br />

reduziert. Von Sicherung des Lebensstandards kann keine Rede mehr sein.<br />

Das weiß auch Sozialministerin Ulla Schmidt. Auch sie forderte die Deutschen und insbesondere die<br />

junge Generation in der aktuellen Bundestagsdebatte auf, stärker privat fürs Alter vorzusorgen.

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