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Was ist die Gradtagszahlentabelle

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<strong>Was</strong> <strong>ist</strong> <strong>die</strong> <strong>Gradtagszahlentabelle</strong><br />

Wenn eine Zwischenablesung wegen rechtsgeschäftlichen Vereinbarungen ausgeschlossen<br />

<strong>ist</strong>, z. B. durch Ausschluß im Mietvertrag oder der Teilungserklärung,<br />

(§ 9 b Abs. 4 der Heizkostenverordnung) der Zugang zur Wohnung aus anderen<br />

Gründen nicht möglich <strong>ist</strong>, oder das Datum des Nutzerwechsels zeitnah mit der<br />

Jahresablesung zusammenfällt, können <strong>die</strong> Kosten bei Mieterwechsel auch nach<br />

Tagen getrennt werden.<br />

In den Wintermonaten wird jedoch wesentlich mehr Heizung verbraucht, als beispielsweise<br />

im Sommer, wenn <strong>die</strong> Heizanlage nur das <strong>Was</strong>ser erhitzt oder vielleicht<br />

sogar ganz abgestellt wurde. Aus <strong>die</strong>sen Gründen gibt es <strong>die</strong> <strong>Gradtagszahlentabelle</strong>,<br />

welche genau bei <strong>die</strong>sen Fällen verwendet werden kann.<br />

Monat Promille Tage Promille je Tag<br />

Januar 170 31 5,483870968<br />

Februar 150 28 5,357142857<br />

Februar 150 29 5,172413793<br />

März 130 31 4,193548387<br />

April 80 30 2,666666667<br />

Mai 40 31 1,290322581<br />

Juni - August 40 92 0,434782609<br />

September 30 30 1<br />

Oktober 80 31 2,580645161<br />

November 120 30 4<br />

Dezember 160 31 5,161290323<br />

Wie Sie an den verschiedenen Promille-Anteilen erkennen können, <strong>ist</strong> der 1000tel-<br />

Anteil je Tag im Winter mit über 5/1000 wesentlich höher als der im Sommer mit nur<br />

ca. 0,4/1000. Mit <strong>die</strong>ser Berechnungsgrundlage kann <strong>die</strong> Kostentrennung ebenfalls<br />

fun<strong>die</strong>rt und bei Berücksichtigung des § 9 b der Heizkostenverordnung rechtlich<br />

unanfechtbar erfolgen.<br />

Dieses Dokument darf für nicht-kommerzielle Informationszwecke frei genutzt werden. Jegliche Garantien und<br />

Gewährle<strong>ist</strong>ungen hieraus sind ausgeschlossen. BFW übernimmt keinerlei Verantwortung für eventuelle Fehler<br />

oder Versäumnisse in <strong>die</strong>sem Dokument. BFW – Büro für Wärmemesstechnik, Friedrich Gohl GmbH, Gaildorfer<br />

Straße 14 in 70374 Stuttgart Tel: 0711 / 95 29 50 – 0, Fax: 0711 / 95 29 50 – 49. Seite 1 von 2 FACHVEREINIGUNG


Ein Beispiel:<br />

Der Wohnungsnutzer, Herr Müller zieht zum 30.11./01.12. aus. Eine Zwischenablesung<br />

kann oder soll nicht erfolgen. Der gesamte Abrechnungszeitraum beginnt am<br />

01.06. und endet am 31.05. des Folgejahres, was 1000/1000tel und 365 Tagen entspricht.<br />

Der Zeitraum des ausziehenden Nutzers lautet 01.06. bis 31.11. des gleichen Jahres<br />

was 183 Tage und 270/1000tel entspricht. Die Wohnfläche beträgt 90 Quadratmeter.<br />

Die Jahresablesung erfolgt am 31.05. und ergibt für <strong>die</strong> Heizung: 44 Einheiten und<br />

für das Warmwasser: 25 Kubikmeter, was dem Verbrauch für das ganze Jahr entspricht,<br />

also 1000/1000tel!<br />

Jetzt wird nach Tausendstel getrennt. Um das Beispiel einfach zu halten, bleiben<br />

wir nur beim alten Mieter Herr Müller und vernachlässigen den neuen Mieter Maier.<br />

Grundkostenberechnung:<br />

Grundkostenanteil für Heizung:<br />

90 Quadratmeter Wohnfläche divi<strong>die</strong>rt durch 1000 multipliziert mit<br />

270/1000tel = 24,00 Quadratmeter.<br />

Grundkostenanteil für Warmwasser:<br />

90 Quadratmeter Wohnfläche divi<strong>die</strong>rt durch 365 Tage multipliziert mit<br />

183 Tagen = 45,12 Quadratmeter.<br />

Verbrauchskostenberechnung:<br />

Verbrauchskostenanteil für Heizung:<br />

44 Einheiten divi<strong>die</strong>rt durch 1000 multipliziert mit<br />

270/1000tel = 11,88 Einheiten<br />

Verbrauchskostenanteil für Warmwasser:<br />

25 Kubikmeter divi<strong>die</strong>rt durch 365 Tage multipliziert mit<br />

183 Tagen = 12,53 Kubikmeter.<br />

Dieses Dokument darf für nicht-kommerzielle Informationszwecke frei genutzt werden. Jegliche Garantien und<br />

Gewährle<strong>ist</strong>ungen hieraus sind ausgeschlossen. BFW übernimmt keinerlei Verantwortung für eventuelle Fehler<br />

oder Versäumnisse in <strong>die</strong>sem Dokument. BFW – Büro für Wärmemesstechnik, Friedrich Gohl GmbH, Gaildorfer<br />

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