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Maklervertrag VSH & D&O - Ralf W. Barth GmbH

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<strong>Maklervertrag</strong><br />

zwischen<br />

und <strong>Ralf</strong> W. <strong>Barth</strong> <strong>GmbH</strong><br />

Birkenweg 5<br />

74193 Schwaigern-Niederhofen<br />

1. Maklerauftrag<br />

- Auftraggeber -<br />

- Versicherungsmakler -<br />

Der Maklerauftrag betraut den Versicherungsmakler mit der Vermittlung von Versicherungsangelegenheiten<br />

nach Maßgabe der beigefügten Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Versicherungsmaklervertrag.<br />

Die Betreuung erstreckt sich auf:<br />

Produkt / Versicherungsart:<br />

<strong>VSH</strong> Vermögensschadenshaftpflicht<br />

D & O Directors & Officers<br />

bereits bestehende und künftige von ihm vermittelte Versicherungsverhältnisse entsprechend<br />

der schriftlichen Weisungen des Auftraggebers<br />

nicht auf bereits bestehende, sondern nur künftig von ihm vermittelte Versicherungsverhältnisse<br />

nach erfolgter Beratung entsprechend der schriftlichen Weisung des Auftraggebers<br />

andere Versicherungsverhältnisse wie nachfolgend bezeichnet<br />

2. Informationen des Versicherungsmaklers<br />

Mit der Übersendung des Informations- und Erfassungsbogen hat der Versicherungsmakler über seinen Status, sowie die nicht<br />

vorhandenen Beteiligungsverhältnisse den Auftraggeber informiert. Diese Informationen hat der Auftraggeber zur Kenntnis<br />

genommen.<br />

Der Auftraggeber wird zudem über die Einrichtung einer Schlichtungsstelle informiert. Name und Anschrift der Schlichtungsstelle<br />

werden im Versicherungsmaklervertrag mitgeteilt, sobald die Anerkennung einer Schlichtungsstelle erfolgte.<br />

3. Aufgabe des Versicherungsmaklers<br />

Aufgrund der mitgeteilten Risikoinformationen, Versicherungswünsche und –bedürfnisse des Auftraggebers werden die auf dem<br />

Versicherungsmarkt dem Versicherungsmakler zur Verfügung stehenden Versicherer und deren Angebote auf eine<br />

Versicherungsmöglichkeit eines Vertrages hin überprüft. Der Versicherungsmakler wird seinem Rat eine hinreichende Zahl von<br />

auf dem Versicherungsmarkt angebotenen Versicherungsverträgen und von Versicherern zugrunde legen. Der<br />

Versicherungsmakler wird nach fachlichen Kriterien eine Empfehlung dahingehend abgeben, welcher Versicherungsvertrag<br />

geeignet ist, die Bedürfnisse des Auftraggebers zu erfüllen. Hierüber erhält der Auftraggeber eine schriftliche<br />

Beratungsgrundlage.<br />

Entsprechend den im Informations- und Beratungsprotokoll mitgeteilten Wünschen und Bedürfnissen erhält der Auftraggeber in<br />

klarer und übersichtlicher Weise die Gründe für jeden zu einer bestimmten Versicherung zu berücksichtigende Empfehlung.<br />

© rwb <strong>GmbH</strong> 01-2005 S. 1 von 3


Die schriftliche Angebotserstellung ist die Beratungs- und Dokumentationsgrundlage für die Vermittlung des vom Auftraggeber<br />

gewünschten Versicherungsschutzes. Der Auftraggeber hat dem Versicherungsmakler seinen gewünschten<br />

Versicherungsschutz schriftlich zu bestätigen. Das Informations- und Beratungsprotokoll in Verbindung mit den schriftlichen<br />

Beratungsgrundlagen sind die Dokumentation des angebotenen und gewünschten Versicherungsschutzes des Auftraggebers.<br />

Eine Vermittlungsbemühung des Versicherungsmaklers kann erst dann weisungsgemäß erfolgen, wenn der Auftraggeber die<br />

Beratungsgrundlagen erhalten hat und mit seiner Unterschrift vor Abschluss eines Versicherungsvertrages den<br />

Beratungsumfang und den gewünschten Versicherungsschutz mittels seiner Unterschrift schriftlich dokumentiert und beauftragt.<br />

Auf Wunsch wird dem Auftraggeber eine aktuelle Aufstellung aller mit dem Versicherungsmakler zusammenarbeitender<br />

Versicherer übersandt.<br />

4. Vollmacht<br />

Die Vertretungsbefugnisse des Versicherungsmaklers gegenüber den Versicherern ergeben sich aus der vom Auftraggeber<br />

erteilten Maklervollmacht. Alle Maßnahmen und Erklärungen, die für das Versicherungsverhältnis von grundsätzlicher Bedeutung<br />

sind, bedürfen der Abstimmung mit dem Auftraggeber.<br />

5. Vergütung<br />

Die Vergütung für die Tätigkeit des Versicherungsmaklers ist in den Versicherungsprämien enthalten und für den Auftraggeber<br />

damit abgegolten. Ein Entgelt für darüber hinausgehende Leistungen bedarf der ausdrücklichen gesonderten Vereinbarung.<br />

6. Laufzeit<br />

Der <strong>Maklervertrag</strong> ist für die Dauer eines Jahres abgeschlossen. Er verlängert sich jeweils um den Zeitraum eines Jahres,<br />

sofern er nicht vom Auftraggeber gekündigt wird. Das jederzeitige Kündigungsrecht des Auftraggebers unter Angabe von<br />

Gründen nach § 627 Abs. 1 BGB bleibt davon unberührt.<br />

7. Datenschutz<br />

Der Auftraggeber willigt ein, dass die vom Versicherungsmakler angesprochenen Versicherer im erforderlichen Umfang Daten,<br />

die sich aus den Antragsunterlagen oder der Vertragsdurchführung (Beiträge, Versicherungsfälle, Risiko-/Vertragsänderungen)<br />

ergeben, an Rückversicherer zur Beurteilung des Risikos und zur Abwicklung der Rückversicherung sowie zur Beurteilung des<br />

Risikos und der Ansprüche an andere Versicherer und ihre Verbände übermitteln. Diese Einwilligung gilt unabhängig vom<br />

Zustandekommen des Vertrages, auch für entsprechende Prüfungen bei anderweitig beantragten Verträgen und bei künftigen<br />

Anträgen.<br />

Der Auftraggeber willigt ferner ein, dass diese Versicherer, soweit dies zur ordnungsgemäßen Durchführung seiner<br />

Versicherungsangelegenheiten erforderlich ist, allgemeine Vertrags-, Abrechnungs- und Leistungsdaten in gemeinsamen<br />

Datensammlungen führen und an den Versicherungsmakler weitergeben.<br />

8. Sonstiges<br />

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die<br />

Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Unwirksame oder undurchführbare Vertragsbestimmungen sind durch solche Regelungen<br />

zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Vertragsbestimmung am nächsten<br />

kommen. Der Auftraggeber bestätigt mit untenstehender Unterschrift den Erhalt und das Einverständnis zu den Allgemeinen<br />

Geschäftsbedingungen für den Versicherungsmaklervertrag.<br />

(Ort, Datum, Unterschrift, Stempel - Auftraggeber) (<strong>Ralf</strong> W. <strong>Barth</strong> <strong>GmbH</strong>)<br />

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Maklervollmacht<br />

bevollmächtigt <strong>Ralf</strong> W. <strong>Barth</strong> <strong>GmbH</strong><br />

Birkenweg 5<br />

74193 Schwaigern - Niederhofen<br />

- Auftraggeber -<br />

- Versicherungsmakler -<br />

zur Regelung seiner Versicherungsverhältnisse, zur Betreuung seiner Versicherungsangelegenheiten sowie zur<br />

Beschaffung des erforderlichen Versicherungsschutzes.<br />

Diese Maklervollmacht umfaßt insbesondere:<br />

1. Die uneingeschränkte aktive und passive Vertretung des Auftraggebers gegenüber den jeweiligen<br />

Versicherern einschließlich der Abgabe aller die Versicherungsverträge betreffenden Willenserklärungen<br />

und Anzeigen.<br />

2. Die Kündigung bestehender und den Abschluss neuer Versicherungsverträge.<br />

3. Die Geltendmachung der Versicherungsleistungen aus den von dem Versicherungsmakler vermittelten<br />

bzw. betreuten Versicherungsverhältnissen sowie die sonstige Mitwirkung bei der Schadenregulierung.<br />

4. Die Erteilung von Untervollmachten an einen anderen Versicherungsmakler.<br />

5. Die Einreichung von Eingaben an die Aufsichtsbehörde im Namen des Versicherungsnehmers.<br />

Die gesamte Korrespondenz ist mit dem Versicherungsmakler zu führen.<br />

Der Versicherungmakler ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.<br />

Die Vollmacht ist zeitlich nicht befristet, kann vom Auftraggeber aber jederzeit widerrufen werden.<br />

(Ort, Datum) (Unterschrift, Stempel - Auftraggeber)<br />

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