Maklervertrag VSH & D&O - Ralf W. Barth GmbH
Maklervertrag VSH & D&O - Ralf W. Barth GmbH
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<strong>Maklervertrag</strong><br />
zwischen<br />
und <strong>Ralf</strong> W. <strong>Barth</strong> <strong>GmbH</strong><br />
Birkenweg 5<br />
74193 Schwaigern-Niederhofen<br />
1. Maklerauftrag<br />
- Auftraggeber -<br />
- Versicherungsmakler -<br />
Der Maklerauftrag betraut den Versicherungsmakler mit der Vermittlung von Versicherungsangelegenheiten<br />
nach Maßgabe der beigefügten Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Versicherungsmaklervertrag.<br />
Die Betreuung erstreckt sich auf:<br />
Produkt / Versicherungsart:<br />
<strong>VSH</strong> Vermögensschadenshaftpflicht<br />
D & O Directors & Officers<br />
bereits bestehende und künftige von ihm vermittelte Versicherungsverhältnisse entsprechend<br />
der schriftlichen Weisungen des Auftraggebers<br />
nicht auf bereits bestehende, sondern nur künftig von ihm vermittelte Versicherungsverhältnisse<br />
nach erfolgter Beratung entsprechend der schriftlichen Weisung des Auftraggebers<br />
andere Versicherungsverhältnisse wie nachfolgend bezeichnet<br />
2. Informationen des Versicherungsmaklers<br />
Mit der Übersendung des Informations- und Erfassungsbogen hat der Versicherungsmakler über seinen Status, sowie die nicht<br />
vorhandenen Beteiligungsverhältnisse den Auftraggeber informiert. Diese Informationen hat der Auftraggeber zur Kenntnis<br />
genommen.<br />
Der Auftraggeber wird zudem über die Einrichtung einer Schlichtungsstelle informiert. Name und Anschrift der Schlichtungsstelle<br />
werden im Versicherungsmaklervertrag mitgeteilt, sobald die Anerkennung einer Schlichtungsstelle erfolgte.<br />
3. Aufgabe des Versicherungsmaklers<br />
Aufgrund der mitgeteilten Risikoinformationen, Versicherungswünsche und –bedürfnisse des Auftraggebers werden die auf dem<br />
Versicherungsmarkt dem Versicherungsmakler zur Verfügung stehenden Versicherer und deren Angebote auf eine<br />
Versicherungsmöglichkeit eines Vertrages hin überprüft. Der Versicherungsmakler wird seinem Rat eine hinreichende Zahl von<br />
auf dem Versicherungsmarkt angebotenen Versicherungsverträgen und von Versicherern zugrunde legen. Der<br />
Versicherungsmakler wird nach fachlichen Kriterien eine Empfehlung dahingehend abgeben, welcher Versicherungsvertrag<br />
geeignet ist, die Bedürfnisse des Auftraggebers zu erfüllen. Hierüber erhält der Auftraggeber eine schriftliche<br />
Beratungsgrundlage.<br />
Entsprechend den im Informations- und Beratungsprotokoll mitgeteilten Wünschen und Bedürfnissen erhält der Auftraggeber in<br />
klarer und übersichtlicher Weise die Gründe für jeden zu einer bestimmten Versicherung zu berücksichtigende Empfehlung.<br />
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Die schriftliche Angebotserstellung ist die Beratungs- und Dokumentationsgrundlage für die Vermittlung des vom Auftraggeber<br />
gewünschten Versicherungsschutzes. Der Auftraggeber hat dem Versicherungsmakler seinen gewünschten<br />
Versicherungsschutz schriftlich zu bestätigen. Das Informations- und Beratungsprotokoll in Verbindung mit den schriftlichen<br />
Beratungsgrundlagen sind die Dokumentation des angebotenen und gewünschten Versicherungsschutzes des Auftraggebers.<br />
Eine Vermittlungsbemühung des Versicherungsmaklers kann erst dann weisungsgemäß erfolgen, wenn der Auftraggeber die<br />
Beratungsgrundlagen erhalten hat und mit seiner Unterschrift vor Abschluss eines Versicherungsvertrages den<br />
Beratungsumfang und den gewünschten Versicherungsschutz mittels seiner Unterschrift schriftlich dokumentiert und beauftragt.<br />
Auf Wunsch wird dem Auftraggeber eine aktuelle Aufstellung aller mit dem Versicherungsmakler zusammenarbeitender<br />
Versicherer übersandt.<br />
4. Vollmacht<br />
Die Vertretungsbefugnisse des Versicherungsmaklers gegenüber den Versicherern ergeben sich aus der vom Auftraggeber<br />
erteilten Maklervollmacht. Alle Maßnahmen und Erklärungen, die für das Versicherungsverhältnis von grundsätzlicher Bedeutung<br />
sind, bedürfen der Abstimmung mit dem Auftraggeber.<br />
5. Vergütung<br />
Die Vergütung für die Tätigkeit des Versicherungsmaklers ist in den Versicherungsprämien enthalten und für den Auftraggeber<br />
damit abgegolten. Ein Entgelt für darüber hinausgehende Leistungen bedarf der ausdrücklichen gesonderten Vereinbarung.<br />
6. Laufzeit<br />
Der <strong>Maklervertrag</strong> ist für die Dauer eines Jahres abgeschlossen. Er verlängert sich jeweils um den Zeitraum eines Jahres,<br />
sofern er nicht vom Auftraggeber gekündigt wird. Das jederzeitige Kündigungsrecht des Auftraggebers unter Angabe von<br />
Gründen nach § 627 Abs. 1 BGB bleibt davon unberührt.<br />
7. Datenschutz<br />
Der Auftraggeber willigt ein, dass die vom Versicherungsmakler angesprochenen Versicherer im erforderlichen Umfang Daten,<br />
die sich aus den Antragsunterlagen oder der Vertragsdurchführung (Beiträge, Versicherungsfälle, Risiko-/Vertragsänderungen)<br />
ergeben, an Rückversicherer zur Beurteilung des Risikos und zur Abwicklung der Rückversicherung sowie zur Beurteilung des<br />
Risikos und der Ansprüche an andere Versicherer und ihre Verbände übermitteln. Diese Einwilligung gilt unabhängig vom<br />
Zustandekommen des Vertrages, auch für entsprechende Prüfungen bei anderweitig beantragten Verträgen und bei künftigen<br />
Anträgen.<br />
Der Auftraggeber willigt ferner ein, dass diese Versicherer, soweit dies zur ordnungsgemäßen Durchführung seiner<br />
Versicherungsangelegenheiten erforderlich ist, allgemeine Vertrags-, Abrechnungs- und Leistungsdaten in gemeinsamen<br />
Datensammlungen führen und an den Versicherungsmakler weitergeben.<br />
8. Sonstiges<br />
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die<br />
Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Unwirksame oder undurchführbare Vertragsbestimmungen sind durch solche Regelungen<br />
zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Vertragsbestimmung am nächsten<br />
kommen. Der Auftraggeber bestätigt mit untenstehender Unterschrift den Erhalt und das Einverständnis zu den Allgemeinen<br />
Geschäftsbedingungen für den Versicherungsmaklervertrag.<br />
(Ort, Datum, Unterschrift, Stempel - Auftraggeber) (<strong>Ralf</strong> W. <strong>Barth</strong> <strong>GmbH</strong>)<br />
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Maklervollmacht<br />
bevollmächtigt <strong>Ralf</strong> W. <strong>Barth</strong> <strong>GmbH</strong><br />
Birkenweg 5<br />
74193 Schwaigern - Niederhofen<br />
- Auftraggeber -<br />
- Versicherungsmakler -<br />
zur Regelung seiner Versicherungsverhältnisse, zur Betreuung seiner Versicherungsangelegenheiten sowie zur<br />
Beschaffung des erforderlichen Versicherungsschutzes.<br />
Diese Maklervollmacht umfaßt insbesondere:<br />
1. Die uneingeschränkte aktive und passive Vertretung des Auftraggebers gegenüber den jeweiligen<br />
Versicherern einschließlich der Abgabe aller die Versicherungsverträge betreffenden Willenserklärungen<br />
und Anzeigen.<br />
2. Die Kündigung bestehender und den Abschluss neuer Versicherungsverträge.<br />
3. Die Geltendmachung der Versicherungsleistungen aus den von dem Versicherungsmakler vermittelten<br />
bzw. betreuten Versicherungsverhältnissen sowie die sonstige Mitwirkung bei der Schadenregulierung.<br />
4. Die Erteilung von Untervollmachten an einen anderen Versicherungsmakler.<br />
5. Die Einreichung von Eingaben an die Aufsichtsbehörde im Namen des Versicherungsnehmers.<br />
Die gesamte Korrespondenz ist mit dem Versicherungsmakler zu führen.<br />
Der Versicherungmakler ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.<br />
Die Vollmacht ist zeitlich nicht befristet, kann vom Auftraggeber aber jederzeit widerrufen werden.<br />
(Ort, Datum) (Unterschrift, Stempel - Auftraggeber)<br />
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