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Zwei starke Teams und Partner in unserer Region - August Becker

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Allg. Reisebed<strong>in</strong>gungen<br />

4.Bezahlung<br />

4.1. Nach Vertragsabschluss <strong>und</strong> nach Aushändigung des Sicherungssche<strong>in</strong>es gemäß § 651k BGB wird e<strong>in</strong>e Anzahlung <strong>in</strong> Höhe<br />

von 50,00 € zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 4 Wochen vor Reisebeg<strong>in</strong>n zur Zahlung fällig, sofern der Sicherungssche<strong>in</strong><br />

übergeben ist <strong>und</strong> die Reise nicht mehr aus dem <strong>in</strong> Ziffer 8 genannten Gr<strong>und</strong> abgesagt werden kann.<br />

4.2. Dauert die Reise nicht länger als 24 St<strong>und</strong>en, schließt sie ke<strong>in</strong>e Übernachtung e<strong>in</strong> <strong>und</strong> übersteigt der Reisepreis pro K<strong>und</strong>en<br />

€ 75,- nicht, so werden Anzahlung <strong>und</strong> Restzahlung mit Vertragsschluss ohne Aushändigung e<strong>in</strong>es Sicherungssche<strong>in</strong>es zahlungsfällig.<br />

4.3. Soweit AugBe zur Erbr<strong>in</strong>gung der vertraglichen Reiseleistungen bereit <strong>und</strong> <strong>in</strong> der Lage ist <strong>und</strong> ke<strong>in</strong> gesetzliches oder vertragliches<br />

Zurückbehaltungsrecht des K<strong>und</strong>en gegeben ist, besteht ohne vollständige Bezahlung des Reisepreises ke<strong>in</strong> Anspruch auf<br />

Inanspruchnahme der Reiseleistungen oder Aushändigung der Reiseunterlagen.<br />

4.4. Leistet der K<strong>und</strong>e die Anzahlung <strong>und</strong>/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vere<strong>in</strong>barten Zahlungsfälligkeiten, so ist<br />

AugBe berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten <strong>und</strong> den K<strong>und</strong>en mit Rücktrittskosten gemäß<br />

Ziffer 5 zu belasten.<br />

5.Rücktritt durch den K<strong>und</strong>en vor Reisebeg<strong>in</strong>n /Stornokosten<br />

5.1. Der K<strong>und</strong>e kann jederzeit vor Reisebeg<strong>in</strong>n von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber AugBe unter der <strong>in</strong> diesen<br />

Bed<strong>in</strong>gungen angegebenen Anschrift zu erklären. Falls die Reise über e<strong>in</strong> Reisebüro gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem<br />

gegenüber erklärt werden. Dem K<strong>und</strong>en wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.<br />

5.2. Tritt der K<strong>und</strong>e vor Reisebeg<strong>in</strong>n zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert AugBe den Anspruch auf den Reisepreis.<br />

Statt dessen kann AugBe, soweit der Rücktritt nicht von ihr zu vertreten ist oder e<strong>in</strong> Fall höherer Gewalt vorliegt, e<strong>in</strong>e angemessene<br />

Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen <strong>und</strong> ihre Aufwendungen <strong>in</strong> Abhängigkeit von dem jeweiligen<br />

Reisepreis verlangen.<br />

5.3. AugBe hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d. h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des<br />

Rücktritts zum vertraglich vere<strong>in</strong>barten Reisebeg<strong>in</strong>n <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert <strong>und</strong> bei der<br />

Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen <strong>und</strong> gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der<br />

Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des K<strong>und</strong>en wie<br />

folgt berechnet: Busreisen<br />

bis 45 Tage vor Reiseantritt 10%<br />

vom 44. bis 22. Tag vor Reiseantritt 30%<br />

vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 50%<br />

vom 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt 75%<br />

ab dem 6. Tag <strong>und</strong> bei Nichtanreise 80%<br />

5.4. Dem K<strong>und</strong>en bleibt es <strong>in</strong> jedem Fall unbenommen, AugBe nachzuweisen, dass dieser überhaupt ke<strong>in</strong> oder e<strong>in</strong> wesentlich<br />

niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihr geforderte Pauschale.<br />

5.5. AugBe behält sich vor, an Stelle der vorstehenden Pauschalen e<strong>in</strong>e höhere, konkrete Entschädigung zu fordern. In diesem<br />

Fall ist AugBe verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen <strong>und</strong> e<strong>in</strong>er etwaigen,<br />

anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern <strong>und</strong> zu belegen.<br />

5.6. Dem K<strong>und</strong>en wird der Abschluss e<strong>in</strong>er Reiserücktrittskostenversicherung sowie e<strong>in</strong>er Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten<br />

bei Unfall oder Krankheit dr<strong>in</strong>gend empfohlen. 5.7. Das Recht des K<strong>und</strong>en, entsprechend der Bestimmungen des § 651<br />

b BGB e<strong>in</strong>en Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bestimmungen unberührt.<br />

6.Umbuchungen<br />

6.1. E<strong>in</strong> Anspruch des K<strong>und</strong>en nach Vertragsabschluss auf Änderungen h<strong>in</strong>sichtlich des Reiseterm<strong>in</strong>s, des Reiseziels, des Ortes<br />

des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart oder des Zustieg- oder Ausstiegsorts bei Busreisen(Umbuchung) besteht<br />

nicht. Ist e<strong>in</strong>e Umbuchung möglich <strong>und</strong> wird auf Wunsch des K<strong>und</strong>en dennoch vorgenommen, kann AugBe bis zu dem bei den<br />

Rücktrittskosten genannten Zeitpunkt der ersten Stornierungsstufe e<strong>in</strong> Umbuchungsentgelt von 10,00 € pro K<strong>und</strong>en erheben.<br />

6.2. Umbuchungswünsche des K<strong>und</strong>en, die später erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach<br />

Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Ziffer 5 zu den dort festgelegten Bed<strong>in</strong>gungen <strong>und</strong> gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt<br />

werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur ger<strong>in</strong>gfügige Kosten verursachen.<br />

7.Nicht <strong>in</strong> Anspruch genommene Leistung<br />

Nimmt der K<strong>und</strong>e e<strong>in</strong>zelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht <strong>in</strong> Anspruch aus Gründen, die ihm<br />

zuzurechnen s<strong>in</strong>d (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zw<strong>in</strong>genden Gründen), hat er ke<strong>in</strong>en Anspruch auf anteilige<br />

Erstattung des Reisepreises. AugBe wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen.<br />

Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn e<strong>in</strong>er Erstattung gesetzliche oder<br />

behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

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