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Ratgeber_Urheberrecht_2016

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14 Ist es rechtlich zulässig, den Plan<br />

eines Kartendienstes für eine<br />

Wegbeschreibung auf der eigenen<br />

Webseite zu verwenden?<br />

Kartenmaterial (auch nur in Teilen) ist wie jedes andere Werk auch urheberrechtlich<br />

geschützt und darf nicht ohne Einwilligung der Urheberin oder<br />

des Urhebers veröffentlicht werden. Viele Kartendienste haben aber in ihren<br />

Nutzungsbedingungen klar erklärt, dass lokale Suchergebnisse, Karten und<br />

fotografische Abbildungen ausschließlich zu persönlichen und nicht gewerblichen<br />

Zwecken genutzt werden dürfen. Dies findet etwa Anwendung, wenn<br />

es um Anfahrtshinweise auf einer Webseite geht. Hierfür werden oftmals<br />

Such ergebnisse von Kartendiensten (wie z. B. Google Maps) eingebettet.<br />

Google stellt aber klar, dass <strong>Urheberrecht</strong>shinweise, Markenzeichen oder<br />

andere eigentumsrechtliche Hinweise in den Karteninformationen nicht<br />

gelöscht oder anderweitig verändert werden dürfen.<br />

Urheberin oder<br />

Urheber:<br />

Eine Person, die<br />

durch eigentümliche<br />

(individuelle)<br />

geistige Leistung<br />

ein Werk erschaffen<br />

hat.<br />

Generell empfiehlt es sich aber, die betreffenden Nutzungsbedingungen<br />

durchzulesen, bevor ein Kartendienst für eigene Zwecke verwendet wird.<br />

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