Ratgeber_Urheberrecht_2016
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14 Ist es rechtlich zulässig, den Plan<br />
eines Kartendienstes für eine<br />
Wegbeschreibung auf der eigenen<br />
Webseite zu verwenden?<br />
Kartenmaterial (auch nur in Teilen) ist wie jedes andere Werk auch urheberrechtlich<br />
geschützt und darf nicht ohne Einwilligung der Urheberin oder<br />
des Urhebers veröffentlicht werden. Viele Kartendienste haben aber in ihren<br />
Nutzungsbedingungen klar erklärt, dass lokale Suchergebnisse, Karten und<br />
fotografische Abbildungen ausschließlich zu persönlichen und nicht gewerblichen<br />
Zwecken genutzt werden dürfen. Dies findet etwa Anwendung, wenn<br />
es um Anfahrtshinweise auf einer Webseite geht. Hierfür werden oftmals<br />
Such ergebnisse von Kartendiensten (wie z. B. Google Maps) eingebettet.<br />
Google stellt aber klar, dass <strong>Urheberrecht</strong>shinweise, Markenzeichen oder<br />
andere eigentumsrechtliche Hinweise in den Karteninformationen nicht<br />
gelöscht oder anderweitig verändert werden dürfen.<br />
Urheberin oder<br />
Urheber:<br />
Eine Person, die<br />
durch eigentümliche<br />
(individuelle)<br />
geistige Leistung<br />
ein Werk erschaffen<br />
hat.<br />
Generell empfiehlt es sich aber, die betreffenden Nutzungsbedingungen<br />
durchzulesen, bevor ein Kartendienst für eigene Zwecke verwendet wird.<br />
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