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Ratgeber_Urheberrecht_2016

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§<br />

www.watchlistinternet.at<br />

Woran können Fake-Abmahnungen erkannt werden:<br />

MM<br />

Die Watchlist Internet warnt vor den Behörden bekannten Absenderinnen<br />

und Absendern von Fake-Abmahnungen,<br />

MM<br />

der Versand erfolgt per Mail, nicht per Post,<br />

MM<br />

die persönliche Anrede fehlt,<br />

MM<br />

der <strong>Urheberrecht</strong>sverstoß wird nicht konkret genannt,<br />

MM<br />

die Anwältin oder der Anwalt ist nicht im Verzeichnis der zuständigen<br />

Rechtsanwaltskammer zu finden (in Österreich: www.oerak.or.at),<br />

MM<br />

das Geld soll mittels Prepaid-Karte oder Online-Überweisung ins Ausland<br />

transferiert werden.<br />

Achtung:<br />

Der Anspruch auf Unterlassung und angemessenes Entgelt entsteht<br />

unabhängig von einem Verschulden. Der Nutzer oder die Nutzerin<br />

kann sich also nicht darauf berufen, nicht gewusst zu haben, dass die<br />

Benutzung des Werkes illegal war. Hat er oder sie zudem schuldhaft<br />

gehandelt, hat der Rechteinhaber bzw. die -inhaberin auch einen<br />

Anspruch auf Schadenersatz (i. d. R. das Doppelte des angemessenen<br />

Entgelts, das sog. Duplum).<br />

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