Ratgeber_Urheberrecht_2016
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§<br />
www.watchlistinternet.at<br />
Woran können Fake-Abmahnungen erkannt werden:<br />
MM<br />
Die Watchlist Internet warnt vor den Behörden bekannten Absenderinnen<br />
und Absendern von Fake-Abmahnungen,<br />
MM<br />
der Versand erfolgt per Mail, nicht per Post,<br />
MM<br />
die persönliche Anrede fehlt,<br />
MM<br />
der <strong>Urheberrecht</strong>sverstoß wird nicht konkret genannt,<br />
MM<br />
die Anwältin oder der Anwalt ist nicht im Verzeichnis der zuständigen<br />
Rechtsanwaltskammer zu finden (in Österreich: www.oerak.or.at),<br />
MM<br />
das Geld soll mittels Prepaid-Karte oder Online-Überweisung ins Ausland<br />
transferiert werden.<br />
Achtung:<br />
Der Anspruch auf Unterlassung und angemessenes Entgelt entsteht<br />
unabhängig von einem Verschulden. Der Nutzer oder die Nutzerin<br />
kann sich also nicht darauf berufen, nicht gewusst zu haben, dass die<br />
Benutzung des Werkes illegal war. Hat er oder sie zudem schuldhaft<br />
gehandelt, hat der Rechteinhaber bzw. die -inhaberin auch einen<br />
Anspruch auf Schadenersatz (i. d. R. das Doppelte des angemessenen<br />
Entgelts, das sog. Duplum).<br />
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