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TdM Oktober - Die Rente aufbessern

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Wer die spezielle <strong>Rente</strong>nauskunft erhalten hat, kann sodann die von der <strong>Rente</strong>nversicherung<br />

berechneten Beiträge einzahlen, um die zu erwartenden Abschläge auszugleichen.<br />

<strong>Die</strong> Beiträge werden dem <strong>Rente</strong>nkonto gutgeschrieben. Danach steht es<br />

dem Versicherten frei, vorzeitig oder auch regulär in <strong>Rente</strong> zu gehen.<br />

3. Beiträge nachzahlen<br />

Neben dem Abschlagsausgleich kennt das <strong>Rente</strong>nrecht noch eine weitere Möglichkeit,<br />

um freiwillige Beiträge einzuzahlen, die allerdings nicht allen Versicherten offen<br />

steht. <strong>Die</strong>s ist die so genannte Nachzahlung von Beiträgen.<br />

3.1. Nachzahlung für Schul- und Hochschulzeiten<br />

Der praktisch wichtigste Anwendungsfall ist die Beitragszahlung für Zeiten einer<br />

schulischen Ausbildung, die nach der Vollendung des 16. Lebensjahrs liegen. Zeiten<br />

einer schulischen Ausbildung sind Zeiten, in denen man eine Schule, Fachschule<br />

oder Hochschule besucht oder an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme<br />

teilgenommen hat.<br />

<strong>Die</strong> Nachzahlung setzt voraus, dass die Ausbildung ab Vollendung des 16. Lebensjahrs<br />

mehr als acht Jahre gedauert hat, denn für bis zu acht Jahre gelten Ausbildungszeiten<br />

als Anrechnungszeiten, die die Beitragsnachzahlung ausschließen. Wer<br />

also beispielsweise ein Studium absolviert hat, kann für die Zeit nach Vollendung des<br />

24. Lebensjahrs bis zum Ende des Studiums Beiträge nachzahlen. Ausgeschlossen<br />

ist die Nachzahlung, wenn die betroffenen Zeiten ohnehin Beitragszeiten sind, zum<br />

Beispiel weil man neben dem Studium rentenversicherungspflichtig gearbeitet hat.<br />

Wichtig ist: Der Antrag auf Nachzahlung kann nur bis zur Vollendung des 45. Lebensjahrs<br />

gestellt werden. Man muss also bereits lange vor <strong>Rente</strong>nbeginn entscheiden,<br />

ob man Geld in die gesetzliche <strong>Rente</strong> investieren möchte und falls ja, wie hoch<br />

die Nachzahlung sein soll.<br />

Vor einer Nachzahlung sollte man sich deshalb bei der Deutschen <strong>Rente</strong>nversicherung<br />

beraten lassen, um zu klären, ob und in welchem Ausmaß sich die Nachzahlung<br />

finanziell lohnt. Ein weiterer möglicher Nutzen der Nachzahlung (neben einer höheren<br />

<strong>Rente</strong>) liegt im Hinzugewinn an Beitragszeiten, die unter anderem für den Anspruch<br />

auf Rehaleistungen und für bestimmte <strong>Rente</strong>nansprüche bedeutsam sind.<br />

3.2. Weitere Nachzahlungsmöglichkeiten<br />

Ferner ist eine Nachzahlung von Beiträgen auch in einigen eher seltenen Konstellationen<br />

möglich, z. B. für ehemalige Beschäftigte internationaler Organisationen und<br />

Personen, die eine Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen erhalten.<br />

Eine weitere spezielle Möglichkeit der Beitragsnachzahlung gibt es für Elternteile, die<br />

vor dem 1. Januar 1955 geboren wurden. Wenn ihnen Kindererziehungszeiten anzurechnen<br />

sind und wenn sie bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze die allgemeine<br />

Wartezeit von fünf Jahren nicht erfüllt haben, können sie nach Erreichen der Regelaltersgrenze<br />

auf Antrag Beiträge für so viele Monate nachzahlen, wie zur Erfüllung der<br />

allgemeinen Wartezeit noch erforderlich sind. Das gleiche Recht haben auch einige<br />

weitere kleine Personengruppen, die von der Anrechnung der für sie festgestellten<br />

Kindererziehungszeiten ausgeschlossen sind. Beiträge können nur für Zeiten nach-<br />

Sozialverband VdK Rheinland-Pfalz e. V. – <strong>Die</strong> <strong>Rente</strong> <strong>aufbessern</strong> 6

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