02.10.2017 Aufrufe

Reisen zur Mille Miglia – Genießen & Erleben

Die Rallye findet vom 17. – 20. Mai 2018 statt. Wir bieten zu diesem Event mehrere Möglichkeiten an. Teilweise mit Programm, teilweise nur Unterkünfte, und für den absoluten Fan auch eine Reise „Individual“. Gestalten Sie sich Ihr eigenes Event. Wir beraten Sie! Auch in diesem Jahr bieten wir wieder eine Reise in Kombination mit der „Terra di Motori“, dem Land der Motoren an (Terra di Motori). Erleben Sie die Mille Miglia und anschließend die Super-Sportwagen in Modena. Wir haben auch an diejenigen gedacht, die über keinen eigenen Oldtimer oder Sportwagen verfügen. Wir bieten Reisen ohne Fahrzeugbeschränkung an: Standard, Kompakt und Terra di Motori. Wer nicht nur die Mille Miglia, sondern auch die Region erleben will, dem empfehlen wir das „Premium-­Programm“! Diese Reise zur Mille Miglia wird mit Klassiker-­ und Oldtimer, Cabrio oder Sportwagen durchgeführt. Die Begeisterung der bedeutendsten Oldtimer-Rallye der Welt eint uns. Die Teilnehmer sind in unterschiedlichen Hotels untergebracht. Wir haben in zwei verschiedenen **** Hotels am Gardasee gebucht. Einmal eine **** Hotelanlage auf dem Gipfel eines Hügels inmitten von Olivenbäumen mit einem atemberaubenden Panoramablick über den See sowie ein **** Wellness– und Golfhotel in einem Park oberhalb des Gardasees gelegen. Dieses Hotel verfügt über Parkplätze, Tiefgarage und Anhängerparkplatz. Sie werden unvergleichliche Erlebnisse haben und voll gepackt mit neuen Eindrücken zurückkehren. Treffen Sie Prominente beim Sealing! Riechen Sie den Geruch der laufenden Motoren! Hören Sie den Sound der Fahrzeuge! Erleben Sie die Nervosität der Teilnehmer! Kommen, erleben, genießen und dabei gewesen sein! Wir erhalten als einer der Ersten Veranstalter aktuelle Informationen, deshalb sind Programmänderungen jederzeit möglich. Profitieren Sie von unseren Kontakten und erleben Sie die Mille Miglia wie ein „Insider“!

Die Rallye findet vom 17. – 20. Mai 2018 statt. Wir bieten zu diesem Event mehrere Möglichkeiten an. Teilweise mit Programm, teilweise nur Unterkünfte, und für den absoluten Fan auch eine Reise „Individual“. Gestalten Sie sich Ihr eigenes Event. Wir beraten Sie!

Auch in diesem Jahr bieten wir wieder eine Reise in Kombination mit der „Terra di Motori“, dem Land der Motoren an (Terra di Motori). Erleben Sie die Mille Miglia und anschließend die Super-Sportwagen in Modena.

Wir haben auch an diejenigen gedacht, die über keinen eigenen Oldtimer oder Sportwagen verfügen.

Wir bieten Reisen ohne Fahrzeugbeschränkung an:
Standard, Kompakt und Terra di Motori.

Wer nicht nur die Mille Miglia, sondern auch die Region erleben will, dem empfehlen wir das „Premium-­Programm“! Diese Reise zur Mille Miglia wird mit Klassiker-­ und Oldtimer, Cabrio oder Sportwagen durchgeführt. Die Begeisterung der bedeutendsten Oldtimer-Rallye der Welt eint uns.
Die Teilnehmer sind in unterschiedlichen Hotels untergebracht. Wir haben in zwei verschiedenen **** Hotels am Gardasee gebucht.

Einmal eine **** Hotelanlage auf dem Gipfel eines Hügels inmitten von Olivenbäumen mit einem atemberaubenden Panoramablick über den See sowie ein **** Wellness– und Golfhotel in einem Park oberhalb des Gardasees gelegen. Dieses Hotel verfügt über Parkplätze, Tiefgarage und Anhängerparkplatz.

Sie werden unvergleichliche Erlebnisse haben und voll gepackt mit neuen Eindrücken zurückkehren. Treffen Sie Prominente beim Sealing!

Riechen Sie den Geruch der laufenden Motoren! Hören Sie den Sound der Fahrzeuge! Erleben Sie die Nervosität der Teilnehmer! Kommen, erleben, genießen und dabei gewesen sein!

Wir erhalten als einer der Ersten Veranstalter aktuelle Informationen, deshalb sind Programmänderungen jederzeit möglich. Profitieren Sie von unseren Kontakten und erleben Sie die Mille Miglia wie ein „Insider“!

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

PROGRAMM 2018<br />

<strong>Reisen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Mille</strong> <strong>Miglia</strong> <strong>–</strong><br />

<strong>Genießen</strong> & <strong>Erleben</strong>


<strong>Reisen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Mille</strong> <strong>Miglia</strong><br />

CEO ist der Spezialist für entspanntes und exquisites <strong>Reisen</strong><br />

mit Oldtimer, Klassiker, Cabrio oder Sportwagen.<br />

Die Begeisterung <strong>zur</strong> weltgrößten Rallye eint uns. Deshalb<br />

bieten wir unterschiedliche <strong>Reisen</strong> an. Auch mit Ihrem Alltagsauto<br />

können Sie an bestimmten <strong>Reisen</strong> teilnehmen.<br />

<strong>Erleben</strong> Sie<br />

mit uns die<br />

Faszination der<br />

<strong>Mille</strong> <strong>Miglia</strong>.<br />

Unsere Philosophie ist: <strong>Erleben</strong> & <strong>Genießen</strong><br />

Wir reisen in geführten Gruppen mit Tour- Guide. Wer will, kann jedoch individuell fahren. Mit technischer Unterstützung durch<br />

Walkie- Talkie ist es nicht mehr notwendig, ständig in die Bordbücher zu schauen. Wenn gewünscht, bieten wir das Bordbuch<br />

in elektronischer Form an. Somit können sich auch die Beifahrer / Innen an den Landschaften erfreuen und die Reise in vollen<br />

Zügen genießen: Entspanntes Fahren für Fahrer und Beifahrer!<br />

Wer sind wir?<br />

Im Jahre 1999 wurde CEO Classic Event Organisation gegründet und<br />

befasste sich in den ersten Jahren nur mit der Organisation von internationalen<br />

Konferenzen in Europa. Erstmals 2007 gaben wir unseren<br />

ersten Reisekatalog für Oldtimerreisen heraus, dem im Jahr 2014<br />

der Katalog für Cabrio- und Sportwagentouren folgte. Zur <strong>Mille</strong> <strong>Miglia</strong><br />

fahren wir seit Anfang der '90iger. Im Jahre 2009 boten wir dann auch<br />

Oldtimerreisen <strong>zur</strong> <strong>Mille</strong> <strong>Miglia</strong> an.<br />

2 Vorwort<br />

Wie führen wir die <strong>Reisen</strong> durch?<br />

• CEO ist immer in kleinen, exklusiven Gruppen unterwegs.<br />

• CEO bringt Sie zu Attraktionen, die normalerweise keinen Besuch erlauben.<br />

• CEO bietet Ihnen das Besondere zu einem fairen Preis.<br />

• CEO-<strong>Reisen</strong> werden immer von den Inhabern Doris und Werner Merfelswwwww<br />

sowie Mario Merfels geführt und begleitet.<br />

• CEO bietet außergewöhnliche Hotels im 4- Sterne<br />

und 4 Sterne Superior Bereich an.<br />

• CEO bleibt während des kompletten Aufenthaltes in einem Hotel.<br />

Keine Rundreise!<br />

Was bieten wir?<br />

Durch unsere engen Kontakte nach Italien und <strong>zur</strong> <strong>Mille</strong> <strong>Miglia</strong><br />

verfügen wir über besondere Kenntnisse. Wir wissen, wo die<br />

Rallye vorbeikommt und wo die Rallye-Wertungsprüfungen<br />

stattfinden. Sie können, zusammen mit uns, Ihre Reise auch<br />

individuell gestalten, wenn Ihnen unsere Programmpakete<br />

nicht zusagen. Fahren Sie mit dem Spezialisten!


Inhaltsverzeichnis<br />

Reise <strong>zur</strong> <strong>Mille</strong> <strong>Miglia</strong> „Standard“<br />

Reise <strong>zur</strong> <strong>Mille</strong> <strong>Miglia</strong> „Premium“<br />

04<br />

<strong>Reisen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Mille</strong> <strong>Miglia</strong> 2018<br />

05<br />

06<br />

08<br />

„Sternfahrt <strong>zur</strong> <strong>Mille</strong> <strong>Miglia</strong>“<br />

07<br />

Reise <strong>zur</strong> <strong>Mille</strong> <strong>Miglia</strong> „ Kompakt“<br />

09<br />

Reise <strong>zur</strong> <strong>Mille</strong> <strong>Miglia</strong> und in das Land der Motoren<br />

10<br />

ALLGEMEINE REISEBEDINGUNGEN<br />

1. Abschluss des Reisevertrages<br />

Mit der Reiseanmeldung bietet der <strong>Reisen</strong>de CEO Classic Event Organisation Germany e. K.<br />

[nachfolgend „CEO“ genannt] den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an und ist<br />

bis <strong>zur</strong> Annahme durch CEO, längstens jedoch 10 Tage nach Abgabe des Angebotes, hieran<br />

gebunden. Die Reiseanmeldung kann schriftlich, (fern- ) mündlich oder online vorgenommen<br />

werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für a le in der Anmeldung mitaufgeführten<br />

Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen<br />

Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch<br />

ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Der Vertrag kommt mit der Annahme<br />

durch CEO zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Weicht der Inhalt<br />

der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von CEO vor,<br />

an das CEO für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage<br />

dieses neuen Angebotes zustande, wenn der <strong>Reisen</strong>de innerhalb der Bindungsfrist CEO die<br />

Annahme erklärt.<br />

2. Bezahlung<br />

2.1 Mit Reiseanmeldung und Erhalt der Kundengeldsicherungsscheines gem. § 651k BGB wird<br />

eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises fä lig, sofern feststeht, dass die Reise<br />

nicht mehr gem. Ziffer 5. b) dieser ARB abgesagt werden kann, sofern individualvertraglich<br />

nichts anderes bestimmt ist. Unter der Voraussetzung, dass der Kundengeldsicherungsschein<br />

übergeben wurde, wird die Restzahlung 4 Wochen vor Beginn der Reise <strong>zur</strong> Zahlung<br />

fä lig, sofern individualvertraglich nichts anderes bestimmt ist. Last Minute: Bei Buchungen<br />

die innerhalb von drei Wochen zum Reiseantritt erfolgen, ist der vo le Reisepreis unter<br />

Beachtung des § 651k BGB sofort fä lig.<br />

2.2 Dauert die Reise nicht länger als 24 Stunden, schließt sie keine Übernachtung ein und<br />

übersteigt der Reisepreis 75,<strong>–</strong> € nicht, so dürfen Zahlungen auf den Reisepreis auch ohne<br />

Aushändigung eines Sicherungsscheines seitens CEO verlangt werden.<br />

2.3 Leistet der <strong>Reisen</strong>de die Anzahlung und / oder die Restzahlung nicht entsprechend den<br />

vereinbarten Zahlungsfäligkeiten, so ist CEO berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung<br />

vom Reisevertrag <strong>zur</strong>ückzutreten und den <strong>Reisen</strong>den mit Rücktrittskosten gem. Ziffer 5.2<br />

bis 5.5 zu belasten.<br />

3. Leistungensänderungen<br />

3.1 Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen<br />

von CEO im (Online-) Prospekt und aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung.<br />

CEO behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen<br />

und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben<br />

zu erklären, über die der <strong>Reisen</strong>de vor Buchung selbstverständlich informiert wird.<br />

10 ALLGEMEINE REISEBEDINGUNGEN<br />

CEO_Mi le<strong>Miglia</strong>_12-Seiter_072017_CM.indd 10-11<br />

3.2 Änderungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages,<br />

die nach Vertragsschluss notwendig werden und von CEO nicht wider Treu und Glauben<br />

herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und<br />

den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.<br />

3.3 Eventuele Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen<br />

mit Mängeln behaftet sind.<br />

3.4 CEO ist verpflichtet, den <strong>Reisen</strong>den über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich<br />

nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren.<br />

3.5 Im Fa l einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der <strong>Reisen</strong>de<br />

berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag <strong>zur</strong>ückzutreten oder die Teilnahme an einer<br />

mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn CEO in der Lage ist, eine solche Reise<br />

ohne Mehrpreis für den <strong>Reisen</strong>den aus seinem Angebot anzubieten. Der <strong>Reisen</strong>d. h.t diese<br />

Rechte unverzüglich nach der Erklärung von CEO über die Änderung der Reiseleistung oder<br />

die Absage der Reise CEO gegenüber geltend zu machen.<br />

4. Rücktritt durch den <strong>Reisen</strong>den, Umbuchungen, Ersatzpersonen<br />

4.1 Der <strong>Reisen</strong>de kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise <strong>zur</strong>ücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber<br />

CEO unter der / den nachfolgenden (s. unten) Anschrift / Kontaktdaten zu erklären.<br />

Dem <strong>Reisen</strong>den wird aus Beweisgründen empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.<br />

4.2 Tritt der <strong>Reisen</strong>de vom Reisevertrag <strong>zur</strong>ück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert CEO<br />

den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann CEO, soweit der Rücktritt nicht von ihm<br />

zu vertreten ist oder ein Fa l höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung<br />

für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen, in<br />

Abhängigkeit vom jeweiligen Reisepreis.<br />

4.3 CEO hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d. h. unter Berücksichtigung der<br />

Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen<br />

Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert und bei der Berechnung der Entschädigung<br />

gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die<br />

Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des <strong>Reisen</strong>den<br />

wie folgt berechnet:<br />

• bis 30. Tag vor Reiseantritt 30 %<br />

• 29. bis 1. Tag vor Reiseantritt 75 %<br />

• am Reiseantrittstag 90 %<br />

CEO empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittkosten- / Reisekrankenversicherung.<br />

Nähere Informationen erhalten Sie hierzu auf Nachfrage.<br />

4.4 Dem <strong>Reisen</strong>den bleibt es in jedem Fa l unbenommen, CEO nachzuweisen, dass CEO überhaupt<br />

kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist, als die von CEO geforderte Pauschale.<br />

4.5 CEO behält sich das Recht vor, anstele der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete<br />

Entschädigung zu fordern, soweit CEO nachweist, dass CEO wesentlich höhere Aufwendungen<br />

als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fa l ist CEO verpflichtet, die<br />

geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer<br />

etwaigen anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.<br />

4.6 Das gesetzliche Recht des <strong>Reisen</strong>den gem. § 651b BGB, einen Ersatzteilnehmer zu ste len,<br />

bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt.<br />

Allgemeine Reisebedingungen<br />

5. Nicht in Anspruch genommene Leistung<br />

Nimmt der <strong>Reisen</strong>de einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in<br />

Anspruch aus Gründen, die ihm zu<strong>zur</strong>echnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen<br />

zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch gegenüber CEO auf anteilige Erstattung des<br />

Reisepreises. CEO wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger<br />

bemühen. Diese Verpflichtung entfält, wenn es sich um vö lig unerhebliche Leistungen handelt<br />

oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.<br />

6. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl<br />

CEO kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nur dann vom Reisevertrag<br />

<strong>zur</strong>ücktreten, wenn CEO<br />

a) in der jeweiligen Reiseausschreibung die Mindestteilnehmerzahl beziffert sowie den<br />

Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem <strong>Reisen</strong>den<br />

spätestens die Erklärung zugegangen sein muss, angegeben hat und<br />

b) in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist deutlich<br />

angibt oder dort auf die entsprechenden Angaben in der Reiseausschreibung verweist.<br />

Ein Rücktritt ist spätestens am 14. Tag vor dem vereinbarten Reiseantritt dem <strong>Reisen</strong>den<br />

gegenüber zu erklären. So lte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass<br />

die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat CEO unverzüglich von seinem<br />

Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt,<br />

erhält der <strong>Reisen</strong>de auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich <strong>zur</strong>ück.<br />

7. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen<br />

CEO kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der <strong>Reisen</strong>de ungeachtet<br />

einer Abmahnung von CEO nachhaltig stört oder wenn er sich in einem solchen Maße<br />

vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Reisevertrages gerechtfertigt ist.<br />

Kündigt CEO der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; CEO muss<br />

sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen<br />

lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen<br />

Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.<br />

8. Mitwirkungspflichten des <strong>Reisen</strong>de<br />

8.1. Mängelanzeige<br />

Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbr<br />

Der <strong>Reisen</strong>de ist aber verpflichtet, CEO e<br />

anzuzeigen. Unterlässt er dies schuldh<br />

Dies gilt nur dann nicht, wenn die Anz<br />

Gründen unzumutbar ist. Der <strong>Reisen</strong><br />

der Reiseleitung am Urlaubsort <strong>zur</strong><br />

nicht vorhanden, sind etwaige Rei<br />

Über die Erreichbarkeit der Reisel<br />

der Leistungsbeschreibung, spä<br />

Reiseleitung ist beauftragt, für<br />

befugt, Ansprüche des <strong>Reisen</strong><br />

8.2. Fristsetzung vor Kündigung<br />

Wi l ein <strong>Reisen</strong>der den Reise<br />

ten Art nach §651e BGB od<br />

keit kündigen, hat er CEO<br />

gilt nur dann nicht, wenn<br />

sofortiger Kündigung de<br />

des <strong>Reisen</strong>den gerecht<br />

8.3. Reiseunterlagen<br />

Der <strong>Reisen</strong>d. h.t CEO z<br />

beschreibung, Hote<br />

9. Beschränkung<br />

9.1 Die vertragliche H<br />

dreifachen Reis<br />

a) soweit ein Sch<br />

wird oder<br />

b) soweit CEO<br />

eines Leist<br />

9.2 Die delik<br />

sigkeit<br />

gilt jew<br />

9.3 CEO h<br />

hang<br />

Spo<br />

zu<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

3


<strong>Reisen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Mille</strong> <strong>Miglia</strong> 2018<br />

Die Rallye findet vom 17. <strong>–</strong> 20. Mai 2018 statt. Wir bieten zu<br />

diesem Event mehrere Möglichkeiten an. Teilweise mit Programm,<br />

teilweise nur Unterkünfte, und für den absoluten<br />

Fan auch eine Reise „Individual“. Gestalten Sie sich Ihr eigenes<br />

Event. Wir beraten Sie!<br />

Auch in diesem Jahr bieten wir wieder eine Reise in Kombination mit<br />

der „Terra di Motori“, dem Land der Motoren an (Terra di Motori). <strong>Erleben</strong><br />

Sie die <strong>Mille</strong> <strong>Miglia</strong> und anschließend die Super-Sportwagen in Modena.<br />

Wir haben auch an diejenigen gedacht, die über keinen eigenen Oldtimer<br />

oder Sportwagen verfügen.<br />

Wir bieten <strong>Reisen</strong> ohne Fahrzeugbeschränkung an:<br />

Standard, Kompakt und Terra di Motori.<br />

Wer nicht nur die <strong>Mille</strong> <strong>Miglia</strong>, sondern auch die Region erleben will, dem<br />

empfehlen wir das „Premium-Programm“! Diese Reise <strong>zur</strong> <strong>Mille</strong> <strong>Miglia</strong> wird<br />

mit Klassiker- und Oldtimer, Cabrio oder Sportwagen durchgeführt. Die<br />

Begeisterung der bedeutendsten Oldtimer-Rallye der Welt eint uns.<br />

Die Teilnehmer sind in unterschiedlichen Hotels untergebracht. Wir<br />

haben in zwei verschiedenen **** Hotels am Gardasee gebucht.<br />

• Einmal eine **** Hotelanlage auf dem Gipfel eines Hügels<br />

inmitten von Olivenbäumen mit einem atemberaubenden<br />

Panoramablick über den See sowie ein<br />

• **** Wellness<strong>–</strong> und Golfhotel in einem Park oberhalb des<br />

Gardasees gelegen. Dieses Hotel verfügt über Parkplätze,<br />

Tiefgarage und Anhängerparkplatz.<br />

Sie werden unvergleichliche Erlebnisse haben und voll gepackt mit<br />

neuen Eindrücken <strong>zur</strong>ückkehren. Treffen Sie Prominente beim Sealing!<br />

Riechen Sie den Geruch der laufenden Motoren!<br />

Hören Sie den Sound der Fahrzeuge! <strong>Erleben</strong> Sie die Nervosität der<br />

Teilnehmer! Kommen, erleben, genießen und dabei gewesen sein!<br />

Wir erhalten als einer der<br />

Ersten Veranstalter aktuelle<br />

Informationen, deshalb sind<br />

Programmänderungen<br />

jederzeit möglich.<br />

Profitieren Sie von<br />

unseren Kontakten<br />

und erleben Sie die<br />

<strong>Mille</strong> <strong>Miglia</strong> wie ein<br />

„Insider“!<br />

MONTAG DIENSTAG MITTWOCH DONNERSTAG FREITAG SAMSTAG SONNTAG MONTAG<br />

Standard Anreise 2. Sealing und Strecke Abreise<br />

Optional zu Standard Terra di Motori Anreise und Programm Besuch des MEF Abreise<br />

Kompakt Anreise Trofeo Roberto Gaburri<br />

Technische Abnahme<br />

und 1. Sealing<br />

2. Sealing<br />

und Strecke<br />

Abreise<br />

Optional zu Kompakt Terra di Motori Anreise und Programm Besuch des MEF Abreise<br />

Premium<br />

Anreise<br />

Trofeo Roberto Gaburri<br />

und Ausfahrt<br />

Technische Abnahme<br />

und 1. Sealing<br />

2. Sealing<br />

und Strecke<br />

Ausfahrt Ausfahrt Zieleinlauf Abreise<br />

4 <strong>Reisen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Mille</strong> <strong>Miglia</strong> 2018


Reise <strong>zur</strong> <strong>Mille</strong> <strong>Miglia</strong>: „Sternfahrt <strong>zur</strong> <strong>Mille</strong> <strong>Miglia</strong>“ vom 11. <strong>–</strong> 13. Mai 2018<br />

Auf Wunsch einiger Teilnehmer bieten wir in diesem Jahr erstmals eine Sternfahrt <strong>zur</strong> <strong>Mille</strong><br />

<strong>Miglia</strong> an. Startort ist der Kaiserstuhl im südlichen Teil der Republik. Von dort aus fahren wir<br />

durch die Schweiz über die Pässe der Zentralalpen und am Comersee vorbei über Bergamo in<br />

die beiden Hotels. Machen Sie es „Original“ wie in den Anfangsjahren. Fahren Sie auch mit Ihrem Wagen <strong>zur</strong><br />

Rallye. Über die Zentralalpen mit einem Zwischenstopp.<br />

LEISTUNGEN:<br />

• 4 Tage Sternfahrt<br />

• 3x Ü / HP (o. Getränke) im **** Hotel<br />

• 1x Mittagessen im Verkehrshaus Luzern (o. Getränke)<br />

• 1x Eintritt ins Verkehrshaus<br />

• Ortstaxe wird selbstverständlich von uns übernommen<br />

• Bordbuch<br />

• BMW / Mini connect oder Garmin-Datei<br />

• Persönliche Betreuung<br />

PREIS:<br />

645,<strong>–</strong> €<br />

pro Person im DZ (EZ auf Anfrage)<br />

Nennungsschluss 15.03.2018 oder<br />

bei Erreichen der max. Teilnehmerzahl<br />

Der angegebene Preis versteht sich bei Abrechnung an eine Privatperson inkl. Umsatzsteuer gem.<br />

§25 UStG (Margenbesteuerung). Bei Abrechnung an einen Unternehmer versteht sich der Preis als<br />

Nettobetrag, auf welchen die Umsatzsteuer i. H. v. derzeit 1 9 % berechnet wird.<br />

PROGRAMMABLAUF:<br />

Freitag, 11. Mai 2018<br />

Eintreffen im Hotel Winzerstube in Ihringen und Bezug der Zimmer.<br />

Abendessen im Hotel.<br />

Samstag, 12. Mai 2018<br />

Nach dem Frühstück fahren wir zusammen oder individuell nach Luzern<br />

ins dortige Verkehrshaus. Dort verbringen wir den Tag, bevor es am<br />

Nachmittag ins Jugendstilhotel Paxmontana geht. Abendessen im Hotel.<br />

Sonntag, 13. Mai 2018<br />

Nach dem Frühstück gehen wir auf die Etappe nach Brescia. Über<br />

die Pässe der Zentralschweiz bewegen wir uns durch Graubünden<br />

Richtung Brescia. Ankunft in den beiden Hotels der Reise.<br />

Montag, 14. Mai 2018<br />

Gestalten Sie nach dem Frühstück den Tag individuell und erwarten Sie<br />

die Teilnehmer der Kompakt- oder Premium-Reise.<br />

Sternfahrt <strong>zur</strong> <strong>Mille</strong> <strong>Miglia</strong><br />

5


Reise <strong>zur</strong> <strong>Mille</strong> <strong>Miglia</strong> <strong>–</strong> „Standard“<br />

vom 16. <strong>–</strong> 18. Mai 2018<br />

Diese Reise hat keinerlei<br />

Fahrzeugbeschränkung<br />

LEISTUNGEN:<br />

Diese Reise ist für den Fan mit wenig Zeit. Wir bringen Sie nach Brescia zum Sealing. Dort erleben Sie die Spannung<br />

vor dem Rennen, die besondere Atmosphäre der Zuschauer und Teilnehmer. <strong>Genießen</strong> Sie den Tag in Brescia! Am<br />

frühen Nachmittag bringen wir Sie dann an die Strecke.<br />

• 3 Tage und 2 Übernachtungen<br />

inkl. HP in der<br />

Residence San Roccol<br />

• 1x Pasta- Büffet an der Strecke<br />

(inkl. Wasser und Caffè)<br />

• Ortstaxe wird selbstverständlich<br />

von uns übernommen<br />

• 1x Charterbus nach Brescia<br />

sowie an die Strecke<br />

• <strong>Mille</strong> <strong>Miglia</strong>-Willkommensgeschenk,<br />

• Persönliche Betreuung<br />

• Nicht alle Zimmer / Apartments<br />

verfügen über Seeblick. Vergabe<br />

in Reihenfolge der Anmeldung.<br />

PREIS:<br />

495,<strong>–</strong> €<br />

pro Person im DZ / Apartment<br />

Nennungsschluss 31.03.2018 oder<br />

bei Erreichen der max. Teilnehmerzahl<br />

Der angegebene Preis versteht sich bei Abrechnung an eine Privatperson inkl. Umsatzsteuer gem.<br />

§25 UStG (Margenbesteuerung). Bei Abrechnung an einen Unternehmer versteht sich der Preis als<br />

Nettobetrag, auf welchen die Umsatzsteuer i. H. v. derzeit 1 9 % berechnet wird.<br />

Um einen reibungslosen Programmablauf zu gewährleisten, sind kurzfristige Programmänderungen möglich.<br />

Aus Erfahrung wissen wir, dass der Veranstalter der <strong>Mille</strong> <strong>Miglia</strong> jedes Jahr Programmänderungen<br />

durchführt, die auch unseren Ablauf erheblich beeinflussen.<br />

ZUSATZOPTIONEN:<br />

70,<strong>–</strong> €<br />

pro Person (Ü / Fr)<br />

Frühere Anreise oder Verlängerung<br />

PROGRAMMABLAUF:<br />

Mittwoch, 16. Mai 2018<br />

Eintreffen im Hotel in Soiano sul<br />

Lago und Bezug der Zimmer.<br />

Lernen Sie sich bei lockeren<br />

Gesprächen auf der Terrasse<br />

kennen. Unser Mitarbeiter<br />

empfängt Sie dort, übergibt<br />

Ihnen die Veranstaltungsunterlagen<br />

und steht für Fragen zum<br />

weiteren Ablauf <strong>zur</strong> Verfügung.<br />

Donnerstag, 17. Mai 2018<br />

Nach dem Frühstück fahren wir mit dem Bus nach Brescia in die historische Altstadt, wo das zweite „Sealing“<br />

stattfindet. Anschließend können wir die Fahrzeuge auf den Plätzen des „Centro Storico“ bewundern oder<br />

mit den Fahrern einen Plausch genießen. Kontakte gibt es genügend. Auch die „Promis“ sind sehr aufgeschlossen.<br />

<strong>Erleben</strong> Sie den Tag individuell, inmitten der Altstadt voller Rallyefahrzeuge. Brescia ist eine wunderschöne<br />

Einkaufsstadt und bietet Möglichkeiten, italienisches Design zu günstigen Preisen zu erwerben.<br />

Nutzen Sie diese Chance!<br />

Am frühen Nachmittag bringt uns der Bus an die Strecke.<br />

Während eines Pastabüffets erfreuen wir uns an der Vorbeifahrt der Rallye.<br />

Freitag, 18. Mai 2018<br />

Abreise nach dem Frühstück.<br />

6 Reise <strong>zur</strong> <strong>Mille</strong> <strong>Miglia</strong> <strong>–</strong> „Standard“


Diese Reise hat keinerlei<br />

Fahrzeugbeschränkung<br />

Reise <strong>zur</strong> <strong>Mille</strong> <strong>Miglia</strong> <strong>–</strong> „ Kompakt“ vom 14. <strong>–</strong> 18. Mai 2018<br />

Diese Reise richtet sich an Enthusiasten, die über keinen<br />

eigenen Oldtimer oder Klassiker, sowie ein Cabrio oder<br />

einen Sportwagen verfügen. Sie möchten mehr von der<br />

<strong>Mille</strong> <strong>Miglia</strong> sehen, aber keine Touren mit uns durch die Region machen?<br />

Sie möchten vielleicht anschließend noch einige Tage selber in der<br />

Region bleiben, oder in die Toskana weiterreisen, oder, oder, oder?<br />

Hier unser<br />

Angebot<br />

für Sie:<br />

Anreise am Montag Abend dem 14. Mai<br />

2018 in der Residence San Rocco.<br />

<strong>Genießen</strong> Sie Ihr Abendessen auf der<br />

Terrasse mit einem Blick über die<br />

nächtliche Region bis nach Sirmione.<br />

Am Dienstag, dem 15. Mai 2018 können<br />

Sie die Residence genießen, besichtigen die angeschlossene<br />

Olivenölmühle oder entspannen bis zum Beginn unseres Programmes.<br />

Am Nachmittag holt Sie der Bus zum ersten Male zu<br />

einem Trip nach Brescia ab. Es geht <strong>zur</strong> „Trofeo Roberto Gaburri“.<br />

<strong>Erleben</strong> Sie die späteren Titelaspiranten live und hautnah: eine<br />

<strong>Mille</strong> <strong>Miglia</strong> „en miniature“. Den Rest des Abends verbringen wir in<br />

einer Trattoria in der Altstadt von Brescia.<br />

LEISTUNGEN:<br />

• 5-Tage-Reise <strong>zur</strong> <strong>Mille</strong> <strong>Miglia</strong><br />

• 4 Übernachtungen / Frühstück im DZ<br />

oder Apartment mit / ohne Seeblick<br />

• 2x Abendessen im Hotel (ohne Getränke)<br />

• 2x Abendessen in einer Trattoria in der Altstadt<br />

(inkl. Wasser und Caffè)<br />

• 1 Willkommensgeschenk pro Zimmer<br />

• 3x Busfahrt nach Brescia und an die Strecke<br />

• 1x Pastabüffet an der Strecke (inkl. Wasser)<br />

• Besichtigung der Olivenölmühle<br />

• Fotobuch und Foto-CD<br />

• Ortstaxe<br />

• Teilnahme am CEO-Bonusprogramm<br />

• Persönliche Reiseleitung vor Ort<br />

• Parkplatz am Hotel<br />

Änderungen vorbehalten!<br />

PREIS:<br />

1.250,<strong>–</strong> €<br />

pro Person im DZ /<br />

Apartment. EZ Zuschlag<br />

€ 30,00 pro Zimmer und Tag<br />

Der angegebene Preis versteht sich bei Abrechnung an eine<br />

Privatperson inkl. USt gem. § 25 UStG (Differenzbesteuerung).<br />

Bei Abrechnung an einen Unternehmer versteht<br />

sich der angegebene Preis als Nettobetrag, auf welchen die<br />

Umsatzsteuer i.H. v. derzeit 19 % berechnet wird.<br />

Um einen reibungslosen Programmablauf zu gewährleisten,<br />

sind kurzfristige Programmänderungen möglich. Aus<br />

Erfahrung wissen wir, dass der Veranstalter der <strong>Mille</strong> <strong>Miglia</strong><br />

jedes Jahr Programmänderungen durchführt, die auch<br />

unseren Ablauf erheblich beeinflussen.<br />

Nach dem Frühstück am Mittwochmorgen, dem 16. Mai 2018 bringt<br />

uns der Bus wieder nach Brescia. Wir schauen uns die technische<br />

Abnahme und das 1. Sealing an. Abendessen wieder in der<br />

Trattoria in Brescia.<br />

Auch am Donnerstag, dem 17. Mai 2018 ist der komplette Tag der<br />

berühmtesten Rallye der Welt gewidmet. Am frühen Morgen geht<br />

es wieder mit dem Bus nach Brescia zum 2. Sealing und anschliessend<br />

zu einem Pastabuffet an die Strecke. Abendessen im Hotel.<br />

Am Freitag, dem 18. Mai 2018 heißt es Abschied nehmen oder die<br />

Anschlussoption „Terra di Motori“ buchen, mit der Weiterfahrt in<br />

die Region Maranello / Modena.<br />

Reise <strong>zur</strong> <strong>Mille</strong> <strong>Miglia</strong> <strong>–</strong> „ Kompakt“<br />

7


Reise <strong>zur</strong> <strong>Mille</strong> <strong>Miglia</strong> <strong>–</strong> „Premium“<br />

PROGRAMMABLAUF:<br />

vom 14. <strong>–</strong> 21. Mai 2018 Montag, 14. Mai 2018<br />

Laut Aussage des OK der <strong>Mille</strong> <strong>Miglia</strong> ist dies das ideale Paket,<br />

um die Rallye in Brescia zu begleiten und auch die Region zu<br />

erleben. Dieses Paket ist auf alle Änderungen des offiziellen<br />

Programmablaufes vorbereitet.<br />

Ankunft im **** Hotel und Bezug der Zimmer. Einstimmung auf<br />

die Reise auf der Terrasse. Abendessen im Hotel.<br />

Dienstag, 15. Mai 2018<br />

Start zu einer kleinen Runde um den südlichen Gardasee. Wir<br />

besuchen eine Schuhfabrik. Zwischenstopp an der ehemaligen<br />

Grenz station, dort genießen wir ein Mittagessen direkt am Mincio.<br />

Am späten Nachmittag fahren wir zum 1. Mal nach Brescia <strong>zur</strong> Trofeo<br />

Roberto Gaburri. Abendessen in einer Trattoria in Brescia.<br />

Mittwoch, 16. Mai 2018<br />

Nach dem Frühstück fahren wir zum 2. Mal nach Brescia und verbringen<br />

die Zeit bei der technischen Abnahme und dem 1. Sealing.<br />

Abendessen in der Trattoria in der Altstadt.<br />

LEISTUNGEN:<br />

PREIS:<br />

Donnerstag, 17. Mai 2018<br />

• 8 Tage <strong>Mille</strong> <strong>Miglia</strong> und die Region<br />

• 7 Übernachtungen mit Frühstück<br />

• 3 Mittagessen während der Tour<br />

(inkl. Wein, Wasser, Caffè)<br />

• 7x Abendessen im Hotel<br />

oder außerhalb (ohne Getränke)<br />

• Ortstaxe wird selbstverständlich<br />

von uns übernommen<br />

• alle Gebühren für Besichtigungen<br />

• 4x Charterbus nach Brescia<br />

8 Reise <strong>zur</strong> <strong>Mille</strong> <strong>Miglia</strong> <strong>–</strong> „Premium“<br />

• Besichtigung einer Ölmühle<br />

• kostenfreie Tiefgarage und<br />

AH- Parkplatz<br />

• Hochwertiges <strong>Mille</strong> <strong>Miglia</strong>-Buch<br />

• Roadbook, Fotobuch oder<br />

Foto- CD <strong>zur</strong> Erinnerung<br />

• Persönliche Betreuung und<br />

Teilnahme am CEO-Bonussystem<br />

Änderungen vorbehalten!<br />

1.800,<strong>–</strong> €<br />

pro Person im DZ<br />

Anmeldeschluss bei Erreichen der maximalen<br />

Teilnehmerzahl, oder am 31. März 2018<br />

Der angegebene Preis versteht sich bei Abrechnung an eine Privatperson inkl. Umsatzsteuer gem.<br />

§25 UStG (Margenbesteuerung). Bei Abrechnung an einen Unternehmer versteht sich der Preis als<br />

Nettobetrag, auf welchen die Umsatzsteuer i. H. v. derzeit 19 % berechnet wird.<br />

EZ und Einzelfahrer auf Anfrage. Es gibt nur zwei Einzelzimmer im Hotel, alle andere sind Suiten.<br />

Um einen reibungslosen Programmablauf zu gewährleisten, sind kurzfristige Programmänderungen<br />

möglich. Aus Erfahrung wissen wir, dass der Veranstalter der <strong>Mille</strong> <strong>Miglia</strong> jedes Jahr Programmänderungen<br />

durchführt, die auch unseren Ablauf erheblich beeinflussen.<br />

Auch der heutige Tag gehört wieder der <strong>Mille</strong> <strong>Miglia</strong>. Am Vormittag<br />

schauen wir uns das 2. Sealing im Centro Storico an. Gegen Mittag<br />

fahren wir an die Strecke und genießen bei einem Pastabuffet die<br />

Vorbeifahrt. Abendessen im Hotel.<br />

Freitag, 18. Mai 2018<br />

Endlich geht es mit dem eigenen Klassiker, Oldtimer, Cabrio oder Sportwagen<br />

auf die Strecke. Wir besuchen das <strong>Mille</strong> <strong>Miglia</strong>-Museum in Brescia<br />

und fahren zu einem Agriturismo am Lago d‘Iseo. Abendessen im Hotel.


Reise <strong>zur</strong> <strong>Mille</strong> <strong>Miglia</strong> und in das Land der Motoren<br />

Eine Reise <strong>zur</strong><br />

<strong>Mille</strong> <strong>Miglia</strong> und<br />

nach Modena<br />

und Maranello<br />

Samstag,<br />

19. Mai 2018<br />

Neben der <strong>Mille</strong><br />

<strong>Miglia</strong> kommt heute<br />

der absolute Höhepunkt:<br />

Wir fahren über die Gardesana nach Limone und stellen<br />

die Fahrzeuge auf der Promenade aus. Nach einer Besichtigung<br />

der berühmten Zitronenplantage geht es über die „James- Bond-<br />

Strecke“ nach Tremosine ins Gebirge. Mittagessen hoch über<br />

dem Gardasee. Abendessen im Hotel.<br />

Sonntag, 20. Mai 2018<br />

Für den<br />

<strong>Mille</strong> <strong>Miglia</strong>-<br />

Fan mit etwas<br />

mehr Zeit.<br />

Keine Beschränkung, weder Bauart noch Baujahr! Dieses<br />

Angebot richtet sich an den <strong>Mille</strong> <strong>Miglia</strong>-Fan, der mit einem<br />

modernen Fahrzeug die Begeisterung erleben möchte.<br />

Wir haben Ihnen ein Angebot mit Hilfe unserer Kontakte in der<br />

Region ausgearbeitet. Nachstehend zeigen wir Ihnen, welche<br />

Möglichkeiten vorhanden sind.<br />

Sie entscheiden, welche Bausteine Sie nehmen möchten. Alles ist<br />

kombinierbar. Maßgeschneidert nach Ihren besonderen Wünschen:<br />

1. Teil der Reise (wie Standard und Kompakt):<br />

Der Programmablauf der Reise <strong>zur</strong> <strong>Mille</strong> <strong>Miglia</strong> (Standard oder Kompakt):<br />

Anreise am Montag oder Mittwoch und Abreise am Freitag.<br />

2. Teil der Reise:<br />

Reise nach Maranello und Modena.<br />

Übernachtung im 4­ Sterne Ferrari Hotel.<br />

Besichtigung der Ferrari-Museen in Maranello und Modena. Das Programm<br />

kann individuell erstellt und erweitert werden. Lassen Sie sich von uns<br />

beraten. Terra di Motori bietet mehr als nur Sportwagen.<br />

Nach einem umfangreichen Frühstück verlassen wir das Hotel und<br />

gehen <strong>zur</strong> Ölmühle nebenan. Gegen Mittag fahren wir zum letzten<br />

Male nach Brescia. Der Zieleinlauf. Am späten Nachmittag oder<br />

frühen Abend kommen wir ins Hotel <strong>zur</strong>ück. Abendessen im Hotel.<br />

Montag, 21. Mai 2018<br />

Abreise nach dem Frühstück.<br />

LEISTUNGEN:<br />

• 2x Übernachtung mit Frühstück<br />

• Diverse Eintritte in Automobilmuseen, MEF<br />

und Museo Galleria Ferrari in Maranello<br />

• Besuch einer Acetaia (Balsamico Manufaktur)<br />

• Mittagessen (inkl. Getränke, Besichtigung und Verkostung)<br />

• Abendessen im berühmten Ristorante Montana<br />

in Maranello (o. Getränke)<br />

• 24 h Hotline<br />

PREIS:<br />

495,<strong>–</strong> €<br />

pro Person im DZ **** Ferrari Hotel<br />

EZ und Einzelfahrer auf Anfrage<br />

Der angegebene Preis versteht sich bei Abrechnung an eine Privatperson inkl. Umsatzsteuer gem.<br />

§25 UStG (Margenbesteuerung). Bei Abrechnung an einen Unternehmer versteht sich der Preis als<br />

Nettobetrag, auf welchen die Umsatzsteuer i. H. v. derzeit 19 % berechnet wird.<br />

Änderungen vorbehalten!<br />

Reise <strong>zur</strong> <strong>Mille</strong> <strong>Miglia</strong> und in das Land der Motoren<br />

9


ALLGEMEINE REISEBEDINGUNGEN<br />

1. Abschluss des Reisevertrages<br />

Mit der Reiseanmeldung bietet der <strong>Reisen</strong>de CEO Classic Event Organisation Germany e. K.<br />

[nachfolgend „CEO“ genannt] den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an und ist<br />

bis <strong>zur</strong> Annahme durch CEO, längstens jedoch 10 Tage nach Abgabe des Angebotes, hieran<br />

gebunden. Die Reiseanmeldung kann schriftlich, (fern-) mündlich oder online vorgenommen<br />

werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten<br />

Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen<br />

Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch<br />

ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Der Vertrag kommt mit der<br />

Annahme durch CEO zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Weicht der<br />

Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von<br />

CEO vor, an das CEO für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der<br />

Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der <strong>Reisen</strong>de innerhalb der Bindungsfrist<br />

CEO die Annahme erklärt.<br />

2. Bezahlung<br />

2.1 Mit Reiseanmeldung und Erhalt der Kundengeldsicherungsscheines gem. § 651k BGB wird<br />

eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises fällig, sofern feststeht, dass die Reise<br />

nicht mehr gem. Ziffer 5. b) dieser ARB abgesagt werden kann, sofern individualvertraglich<br />

nichts anderes bestimmt ist. Unter der Voraussetzung, dass der Kundengeldsicherungsschein<br />

übergeben wurde, wird die Restzahlung 4 Wochen vor Beginn der Reise <strong>zur</strong> Zahlung<br />

fällig, sofern individualvertraglich nichts anderes bestimmt ist. Last Minute: Bei Buchungen,<br />

die innerhalb von drei Wochen zum Reiseantritt erfolgen, ist der volle Reisepreis unter<br />

Beachtung des § 651k BGB sofort fällig.<br />

2.2 Dauert die Reise nicht länger als 24 Stunden, schließt sie keine Übernachtung ein und<br />

übersteigt der Reisepreis 75,<strong>–</strong> € nicht, so dürfen Zahlungen auf den Reisepreis auch ohne<br />

Aushändigung eines Sicherungsscheines seitens CEO verlangt werden.<br />

2.3 Leistet der <strong>Reisen</strong>de die Anzahlung und / oder die Restzahlung nicht entsprechend den<br />

vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist CEO berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung<br />

vom Reisevertrag <strong>zur</strong>ückzutreten und dem <strong>Reisen</strong>den mit Rücktrittskosten gem. Ziffer 5.2<br />

bis 5.5 zu belasten.<br />

3. Leistungensänderungen<br />

3.1 Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen<br />

von CEO im (Online-) Prospekt und aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung.<br />

CEO behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen<br />

und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben<br />

zu erklären, über die der <strong>Reisen</strong>de vor Buchung selbstverständlich informiert wird.<br />

10 ALLGEMEINE REISEBEDINGUNGEN<br />

3.2 Änderungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages,<br />

die nach Vertragsschluss notwendig werden und von CEO nicht wider Treu und Glauben<br />

herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und<br />

den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.<br />

3.3 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen<br />

mit Mängeln behaftet sind.<br />

3.4 CEO ist verpflichtet, den <strong>Reisen</strong>den über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich<br />

nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren.<br />

3.5 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der <strong>Reisen</strong>de<br />

berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag <strong>zur</strong>ückzutreten oder die Teilnahme an einer<br />

mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn CEO in der Lage ist, eine solche Reise<br />

ohne Mehrpreis für den <strong>Reisen</strong>den aus seinem Angebot anzubieten. Der <strong>Reisen</strong>de hat diese<br />

Rechte unverzüglich nach der Erklärung von CEO über die Änderung der Reiseleistung oder<br />

die Absage der Reise CEO gegenüber geltend zu machen.<br />

4. Rücktritt durch den <strong>Reisen</strong>den, Umbuchungen, Ersatzpersonen<br />

4.1 Der <strong>Reisen</strong>de kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise <strong>zur</strong>ücktreten. Der Rücktritt ist<br />

gegenüber CEO unter der / den nachfolgenden (s. unten) Anschrift / Kontaktdaten zu erklären.<br />

Dem <strong>Reisen</strong>den wird aus Beweisgründen empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.<br />

4.2 Tritt der <strong>Reisen</strong>de vom Reisevertrag <strong>zur</strong>ück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert CEO<br />

den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann CEO, soweit der Rücktritt nicht von ihm<br />

zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für<br />

die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen, in<br />

Abhängigkeit vom jeweiligen Reisepreis.<br />

4.3 CEO hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d. h. unter Berücksichtigung<br />

der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in<br />

einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert und bei der Berechnung der<br />

Entschädigung gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen<br />

berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung<br />

des <strong>Reisen</strong>den wie folgt berechnet:<br />

• bis 30. Tag vor Reiseantritt 30 %<br />

• 29. bis 1. Tag vor Reiseantritt 75 %<br />

• am Reiseantrittstag 90 %<br />

CEO empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittkosten- / Reisekrankenversicherung.<br />

Nähere Informationen erhalten Sie hierzu auf Nachfrage.<br />

4.4 Dem <strong>Reisen</strong>den bleibt es in jedem Fall unbenommen, CEO nachzuweisen, dass CEO überhaupt<br />

kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist, als die von CEO geforderte Pauschale.<br />

4.5 CEO behält sich das Recht vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete<br />

Entschädigung zu fordern, soweit CEO nachweist, dass CEO wesentlich höhere Aufwendungen<br />

als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist CEO verpflichtet, die<br />

geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer<br />

etwaigen anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.<br />

4.6 Das gesetzliche Recht des <strong>Reisen</strong>den gem. § 651b BGB, einen Ersatzteilnehmer zu stellen,<br />

bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt.<br />

5. Nicht in Anspruch genommene Leistung<br />

Nimmt der <strong>Reisen</strong>de einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in<br />

Anspruch aus Gründen, die ihm zu<strong>zur</strong>echnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen<br />

zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch gegenüber CEO auf anteilige Erstattung des<br />

Reisepreises. CEO wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger<br />

bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt<br />

oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.<br />

6. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl<br />

CEO kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nur dann vom Reisevertrag<br />

<strong>zur</strong>ücktreten, wenn CEO<br />

a) in der jeweiligen Reiseausschreibung die Mindestteilnehmerzahl beziffert sowie den<br />

Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem <strong>Reisen</strong>den<br />

spätestens die Erklärung zugegangen sein muss, angegeben hat und<br />

b) in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist deutlich<br />

angibt oder dort auf die entsprechenden Angaben in der Reiseausschreibung verweist.<br />

Ein Rücktritt ist spätestens am 14. Tag vor dem vereinbarten Reiseantritt dem <strong>Reisen</strong>den<br />

gegenüber zu erklären. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass<br />

die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat CEO unverzüglich von seinem<br />

Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt,<br />

erhält der <strong>Reisen</strong>de auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich <strong>zur</strong>ück.<br />

7. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen<br />

CEO kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der <strong>Reisen</strong>de ungeachtet<br />

einer Abmahnung von CEO nachhaltig stört oder wenn er sich in einem solchen Maße<br />

vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Reisevertrages gerechtfertigt ist.<br />

Kündigt CEO der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; CEO muss<br />

sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen<br />

lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen<br />

Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.


8. Mitwirkungspflichten des <strong>Reisen</strong>den<br />

8.1. Mängelanzeige<br />

Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der <strong>Reisen</strong>de Abhilfe verlangen.<br />

Der <strong>Reisen</strong>de ist aber verpflichtet, CEO einen aufgetretenen Reisemangel unverzüglich<br />

anzuzeigen. Unterlässt er dies schuldhaft, tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein.<br />

Dies gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos ist oder aus anderen<br />

Gründen unzumutbar ist. Der <strong>Reisen</strong>de ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich<br />

der Reiseleitung am Urlaubsort <strong>zur</strong> Kenntnis zu geben. Ist eine Reiseleitung am Urlaubsort<br />

nicht vorhanden, sind etwaige Reisemängel CEO an dessen Sitz <strong>zur</strong> Kenntnis zu geben.<br />

Über die Erreichbarkeit der Reiseleitung bzw. des Reiseveranstalters wird der <strong>Reisen</strong>de in<br />

der Leistungsbeschreibung, spätestens jedoch mit den Reiseunterlagen, unterrichtet. Die<br />

Reiseleitung ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht<br />

befugt, Ansprüche des <strong>Reisen</strong>den anzuerkennen.<br />

8.2. Fristsetzung vor Kündigung<br />

Will ein <strong>Reisen</strong>der den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in §651c BGB bezeichneten<br />

Art nach §651e BGB oder aus wichtigem, für CEO erkennbaren Grund wegen Unzumutbarkeit<br />

kündigen, hat er CEO zuvor eine angemessene Frist <strong>zur</strong> Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt<br />

nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von CEO verweigert wird oder wenn die<br />

sofortiger Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, für CEO erkennbares Interesse<br />

des <strong>Reisen</strong>den gerechtfertigt wird.<br />

8.3. Reiseunterlagen<br />

Der <strong>Reisen</strong>de hat CEO zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (z. B. Routenbeschreibung,<br />

Hotelgutscheine) nicht innerhalb der von CEO mitgeteilten Frist erhält.<br />

9. Beschränkung der Haftung<br />

9.1 Die vertragliche Haftung von CEO für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den<br />

dreifachen Reisepreis beschränkt,<br />

a) soweit ein Schaden des <strong>Reisen</strong>den weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt<br />

wird oder<br />

b) soweit CEO für einen dem <strong>Reisen</strong>dem entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens<br />

eines Leistungsträgers verantwortlich ist.<br />

9.2 Die deliktische Haftung von CEO für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit<br />

beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme<br />

gilt jeweils je <strong>Reisen</strong>den und Reise.<br />

9.3 CEO haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang<br />

mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Ausflüge,<br />

Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und<br />

zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung<br />

und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten<br />

Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den<br />

<strong>Reisen</strong>den erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen von CEO sind.<br />

CEO haftet jedoch<br />

a) für Leistungen, welche die Beförderung des <strong>Reisen</strong>den vom ausgeschriebenen Ausgangsort<br />

der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die<br />

Unterbringung während der Reise beinhalten,<br />

b) wenn und insoweit für einen Schaden des <strong>Reisen</strong>den die Verletzung von Hinweis- , Aufklärungsoder<br />

Organisationspflichten von CEO ursächlich geworden ist.<br />

10. Ausschluss von Ansprüchen<br />

10.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der <strong>Reisen</strong>de innerhalb eines<br />

Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu<br />

machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber CEO unter der nachfolgenden<br />

(s. unten) Anschrift von CEO erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der <strong>Reisen</strong>de Ansprüche nur<br />

geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.<br />

11. Verjährung<br />

11.1 Ansprüche des <strong>Reisen</strong>den nach den §§651c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers<br />

oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von<br />

CEO oder seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen, verjähren nach zwei Jahren.<br />

Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen<br />

oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von CEO oder eines gesetzlichen Vertreters oder<br />

Erfüllungsgehilfen von CEO beruhen.<br />

11.2 Alle übrigen Ansprüche nach den §§651c bis f BGB verjähren nach einem Jahr.<br />

11.3 Die Verjährung nach Ziffer 11.1 und 11.2 beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen<br />

Reiseendes folgt.<br />

11.4 Schweben zwischen dem <strong>Reisen</strong>den und CEO Verhandlungen über den Anspruch oder die<br />

den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der <strong>Reisen</strong>de<br />

oder CEO die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens<br />

drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.<br />

12. Rechtswahl und Gerichtsstand<br />

12.1 Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem <strong>Reisen</strong>den und CEO findet ausschließlich deutsches<br />

Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis.<br />

12.2 Soweit bei Klagen des <strong>Reisen</strong>den gegen CEO im Ausland für die Haftung von CEO dem Grunde<br />

nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere<br />

hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des <strong>Reisen</strong>den ausschließlich deutsches<br />

Recht Anwendung.<br />

12.3 Der Kunde kann CEO nur an dessen Sitz verklagen.<br />

12.4 Für Klagen von CEO gegen den <strong>Reisen</strong>den ist der Wohnsitz des <strong>Reisen</strong>den maßgebend. Für<br />

Klagen gegen <strong>Reisen</strong>den, bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische<br />

Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder<br />

gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher<br />

Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz<br />

von CEO vereinbart.<br />

12.5 Die vorstehenden Bestimmungen über die Rechtswahl und den Gerichtsstand gelten nicht,<br />

a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler<br />

Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem <strong>Reisen</strong>den und dem Reiseveranstalter<br />

anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des <strong>Reisen</strong>den ergibt oder<br />

b) wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im<br />

Mitgliedsstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den <strong>Reisen</strong>den günstiger sind als die<br />

Regelungen in diesen Reisebedingungen oder die anwendbaren deutschen Vorschriften.<br />

Hinweis <strong>zur</strong> Kündigung wegen höherer Gewalt<br />

Zur Kündigung des Reisevertrages wird auf die gesetzliche<br />

Regelung im BGB verwiesen, die wie folgt lautet:<br />

,,§ 651j: (1) Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt<br />

erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als<br />

auch der <strong>Reisen</strong>de den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen. (2) Wird der Vertrag<br />

nach Absatz 1 gekündigt, so finden die Vorschriften des §651e Abs. 3 Sätze 1 und 2, Abs. 4 Satz 1<br />

Anwendung. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je <strong>zur</strong> Hälfte zu tragen.<br />

Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem <strong>Reisen</strong>den <strong>zur</strong> Last.“<br />

Reiseveranstalter<br />

CEO Classic Event Organisation Germany e. K.<br />

Inhaber Werner Merfels<br />

Staffeler Weg 5<br />

D- 65582 Diez<br />

Tel.: +49 64 32 / 50 86 52<br />

Fax.: +49 64 32 / 50 86 54<br />

E- Mail.: ceo@classic- event- organisation.eu<br />

Web: www.classic- event- organisation.eu<br />

Stand: 27. Mai 2014<br />

REDAKTION UND FOTOS: CEO | KONZEPT UND UMSETZUNG: FRÖBUS PREMEDIA GMBH<br />

11


CEO Classic Event Organisation Germany e. K.<br />

Inhaber Werner Merfels<br />

Staffeler Weg 5<br />

D-65582 Diez<br />

Tel.: +49 64 32 / 50 86 52<br />

Fax: +49 64 32 / 50 86 54<br />

E- Mail: ceo@classic- event- organisation.eu<br />

Web: www.classic- event- organisation.eu

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!