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43 . JAHRGANG | 16. NOVEMBER 2016 | NUMMER 21<br />

<strong>AWP</strong> Soziale Sicherheit<br />

Erscheint alle 14 Tage<br />

Pensionskassen-Reglemente<br />

Eine Reglementsrevision ist kein Kinderspiel<br />

Eine sauber ausgeführte<br />

Revision des Pensionskassen-Reglements<br />

ist oft<br />

kniffliger, als eine oberflächliche<br />

Betrachtung<br />

vermuten lässt. Flickwerke<br />

oder ungenaue Formulierungen<br />

können zu<br />

Unsicherheiten führen –<br />

und je nach Fall auch beträchtliche<br />

Kostenfolgen haben.<br />

Im heutigen Renditeumfeld stehen auf<br />

vielen Traktandenlisten von Stiftungsräten<br />

Umwandlungssatzreduktionen oder ähnliche<br />

Massnahmen. Entsprechende Reglementsanpassungen<br />

können für die Versicherten<br />

schmerzliche Leistungsreduktionen<br />

bedeuten. Zu Recht wird darum oft die<br />

Frage aufgeworfen, welche rechtlichen<br />

Schranken bei Reglementsanpassungen<br />

beachtet werden müssen.<br />

Rechtliche Hürden<br />

Selbsredend darf bei Reglementsanpassungen<br />

nicht gegen zwingendes Recht<br />

verstossen werden. Insbesondere sind die<br />

BVG-Minimalbestimmungen einzuhalten.<br />

Die Anpassung darf zudem nicht willkürlich<br />

sein und das Gleichbehandlungsgebot<br />

darf nicht verletzt werden. Zu betonen ist<br />

dabei aber, dass kein Recht auf absolute<br />

Gleichbehandlung besteht. Vielmehr muss<br />

sogar eine unterschiedliche Behandlung<br />

stattfinden, wenn sich dies aufgrund der<br />

Verhältnisse aufdrängt.<br />

Schliesslich dürfen wohlerworbene<br />

Rechte nicht verletzt werden, und die Anpassung<br />

darf nicht gegen den Grundsatz<br />

von Treu und Glauben verstossen. Oft wird<br />

argumentiert, wohlerworbene Rechte<br />

stünden einer Reglementsanpassung entgegen.<br />

Insbesondere bei Umwandlungssatzreduktionen,<br />

aber auch bei sonstigen<br />

grösseren Revisionen, wird ins Feld geführt,<br />

die Betroffenen hätten zumindest<br />

während einer gewissen Zeit zwingend<br />

Anrecht auf eine Sonderbehandlung, da<br />

sie darauf vertrauten, unter den bisherigen<br />

Bestimmungen in Rente zu gehen.<br />

Wohlerworbene Rechte<br />

Dürfen anwartschaftliche Rechte (wie<br />

etwa Ehegattenrenten) oder Umwandlungssätze<br />

nicht angetastet werden, weil<br />

es sich um wohlerworbene Rechte der<br />

Versicherten handelt? Dies ist meist zu<br />

verneinen, da im Bereich der beruflichen<br />

Vorsorge wohlerworbene Rechte kaum<br />

relevant sind. Sie entstehen einzig, wenn<br />

der Anspruch im Reglement ausdrücklich<br />

als unabänderlich oder im Einzelfall qualifiziert<br />

zugesichert wurde.<br />

Selbst bei laufenden Renten erscheint es<br />

zumindest fraglich, ob diese Voraussetzungen<br />

jeweils erfüllt sind. Zudem kann gemäss<br />

Rechtsprechung des Bundesgerichts auch<br />

in wohlerworbene Rechte eingegriffen werden,<br />

sofern dies durch übergeordnete Ziele<br />

gerechtfertigt ist, ein Eingriff dringend notwendig<br />

ist und dieser innert nützlicher Frist<br />

wirksam wird. Auch hier besteht kein absoluter<br />

Schutz. Wohlerworbene Rechte dürften<br />

einer Reglementsanpassung demnach<br />

nur in Ausnahmefällen entgegenstehen.<br />

Übergangsregelungen und -fristen<br />

Mit Übergangsregelungen kann man gewissen<br />

Versichertengruppen bei einer Reglementsanpassung<br />

eine Sonderbehandlung<br />

zukommen lassen. Dies kann in<br />

bestimmten Fällen gerechtfertigt sein,<br />

etwa um eine Pensionierungswelle zu verhindern,<br />

welche für die Pensionskasse mit<br />

hohen Kosten verbunden ist. Übergangsbestimmungen<br />

sind aber nicht in jedem<br />

Fall vorzusehen.<br />

Zudem sind unverhältnismässig lange<br />

Übergangsfristen tunlichst zu vermeiden.<br />

Sie haben zur Folge, dass die Reglementsanpassung<br />

in der festgesetzten Frist praktisch<br />

keine Wirkung zeigt und eine Ungleichbehandlung<br />

mit neueingetretenen<br />

oder nicht begünstigten Versicherten<br />

entsteht.<br />

Übergangsregelungen sind damit im<br />

Rahmen des Gleichbehandlungsgebots<br />

einzig dazu zu installieren, den Versicherten<br />

eine gewisse Anpassungszeit an die<br />

neuen Umstände zu gewähren. Diese Zeit<br />

könnte in vielen Fällen schon mit einer<br />

frühzeitigen Information oder kurzen<br />

Übergangsfrist eingeräumt werden. Oft<br />

sind Übergangsregelungen damit nicht<br />

oder nicht in entsprechendem Ausmass<br />

notwendig.<br />

Bei Reglementsanpassungen gilt es<br />

rechtliche Hürden zu berücksichtigen –<br />

diese sind aber überwindbar.<br />

* Andreas Gnädinger ist Rechtsanwalt<br />

und Partner bei Hubatka Müller Vetter<br />

Vermutlich<br />

Rückdeckung von Pensionskassen<br />

PKR_<strong>AWP</strong>Soziale_Sicherheit_181x35_Vermutlich_DE_160104_GzD.indd 1 05.01.16 09:47


IM BRENNPUNKT<br />

Kantonale Stiftungsaufsichten<br />

Gesetzesänderung im Notfallmodus<br />

Kanton Genf<br />

Schlechter Ausblick wegen PK<br />

Die Kantone Solothurn und<br />

Aargau wollen im Bereich der<br />

Aufsicht über Einrichtungen<br />

der beruflichen Vorsorge und<br />

der Stiftungen zusammenspannen.<br />

Die Ausarbeitung<br />

eines entsprechenden Staatsvertrages<br />

mitsamt Umsetzung<br />

waren bis Ende 2016 geplant.<br />

Gemäss Solothurner Regierung<br />

scheint aber eine Umsetzung<br />

per 1. Januar 2018 realistisch.<br />

Der Solothurner<br />

Kantonsrat hatte allerdings<br />

2014 beschlossen, dass das<br />

Einführungsgesetz über die<br />

BVG- und Stiftungsaufsicht<br />

am 1.1.2016 ausser Kraft tritt.<br />

Der Regierungsrat konnte<br />

diese Frist schliesslich um ein<br />

Jahr aufschieben. Eine weitere<br />

Verlängerung ist jetzt nur<br />

noch durch eine entsprechende<br />

Änderung im Gesetz möglich.<br />

Einer solchen Gesetzesänderung<br />

stimmte das<br />

Solothurner Kantonsparlament<br />

nun einstimmig zu. sk<br />

Die Ratingagentur S&P stuft<br />

ihren Ausblick für den Kanton<br />

Genf von bisher «stabil» auf<br />

«negativ» zurück. Die Revision<br />

beim Ausblick begründet S&P<br />

mit einem deutlich gestiegenen<br />

Verschuldungsrisiko des<br />

Kantons. So bestehe das Risiko,<br />

dass in den nächsten 24 Monaten<br />

die öffentliche Pensionskasse<br />

rekapitalisieren und dabei<br />

die derzeit nicht finanzierten<br />

hohen Pensionssätze beibehalten<br />

muss. sk<br />

S&P erteilt der PK des Kanton Genf<br />

schlechte Noten. Bild: Keystone<br />

Aktienhoch<br />

Eingeschränkte Wahlfreiheit<br />

Die steigenden Aktienkurse an den<br />

Börsen haben den Schweizer Pensionskassen<br />

geholfen: Die Deckungsgrade<br />

legten im dritten Quartal zu.<br />

Das Bundesamt für Gesundheit rügt die Krankenversicherungen: Wie einige<br />

Versicherer bei der Risikoselektion vorgehen, sei nicht gesetzeskonform. Sie<br />

erschweren den Versicherten die freie Kassenwahl. Nun sind die Versicherer<br />

aufgefodert, ihr Verhalten gegenüber den Versicherten zu korrigieren.<br />

Bei den privatrechtlichen Vorsorgeeinrichtungen<br />

verbesserte sich der Deckungsgrad<br />

schätzungsweise um 0,6 Prozentpunkte<br />

auf 111%, wie aus dem PK-Monitor des<br />

Vermögensverwalters Swisscanto hervorgeht.<br />

Auch bei den öffentlich-rechtlichen<br />

Vorsorgeeinrichtungen mit Vollkapitalisierung<br />

erhöhte sich der Deckungsgrad in<br />

gleichem Ausmass auf 99,4%.<br />

Ebenfalls nach oben ging es bei den<br />

öffentlich-rechtlichen Kassen mit Teilkapitalisierung.<br />

Hier stieg der Deckungsgrad<br />

um 0,6 Prozentpunkte auf 78,8%.<br />

Geholfen hat den Pensionskassen der<br />

Aufwind bei Aktien, Immobilien und<br />

Hedge Funds. Dagegen warfen Obligationen<br />

und Rohstoffe im dritten Quartal<br />

negative Renditen ab.<br />

Während beinahe alle privatrechtlichen<br />

Vorsorgeeinrichtungen (97%) ihre Pensionsverpflichtungen<br />

durch ihre Vermögen<br />

decken können, haben bei den öffentlichrechtlichen<br />

Kassen mit Vollkapitalisierung<br />

nur drei Viertel einen genügend hohen<br />

Deckungsgrad von 100% oder mehr. sk<br />

Stichproben von Krankenkassen-Offerten<br />

im Internet haben ergeben, dass zum Teil<br />

nicht alle Angebote erhältlich sind, unzulässige<br />

Fragen gestellt werden und der<br />

Datenschutz verletzt wird. Das Bundesamt<br />

für Gesundheit (BAG) hat deshalb die Versicherer<br />

in einem Rundschreiben daran<br />

erinnert, dass sie nach dem Gesetz jede<br />

versicherungspflichtige Person aufnehmen<br />

müssen.<br />

Bei Offerten auf den Internetseiten von<br />

Vergleichsdiensten fiel dem BAG unter<br />

anderem auf, dass ein Antragsteller je<br />

nach Alter, der gewählten Versicherungsform<br />

oder der Franchise keine Offerte erhält.Das<br />

verstösst gegen das Krankenversicherungsgesetz.<br />

Die Versicherer sowie<br />

ihre Tochtergesellschaften müssen alle<br />

verfügbaren Prämien auf ihren Internetseiten<br />

aufschalten.<br />

Gemäss Vergleichsportal Verivox handelt<br />

es sich dabei vor allem um Offerten<br />

für die Standardfranchise von 300 Franken.<br />

Diese Kunden werden von den Krankenkassen<br />

nicht gerne aufgenommen,<br />

weil sie theoretisch hohe Gesundheitskosten<br />

verursachen könnten.<br />

Weiter verlangten einige Kassen, die<br />

einer Versicherungsgruppe angehören, die<br />

Zustimmung des Antragstellers, dass sie<br />

seine Personendaten an andere Versicherer<br />

der Gruppe und an externe Dritte übermitteln<br />

dürften. Es ist jedoch unzulässig,<br />

einen Antrag nur unter dieser Bedingung<br />

entgegenzunehmen. Diese Klauseln müssten<br />

deshalb gestrichen werden.<br />

Ebenso dürfen die Krankenversicherungen<br />

von den Antragsstellern keine Fragen<br />

über den Gesundheitszustand oder über<br />

Gewohnheiten wie zum Beispiel das Rauchen<br />

stellen. Auch diese müssen gestrichen<br />

werden.<br />

Das BAG erinnerte die Versicherer daran,<br />

dass sie mit einer Busse von bis zu<br />

100 000 Franken bestraft werden können,<br />

wenn sie vorsätzlich die freie Wahl<br />

des Versicherers erschweren. Das Bundesamt<br />

wird die Stichproben weiterführen<br />

und allenfalls die nötigen Massnahmen<br />

treffen. sk<br />

4 <strong>AWP</strong> Soziale Sicherheit | 21/2016


SOZIALVERSICHERUNGEN POLITIK<br />

Differenzierungsverfahren<br />

mit schlechtem Auftakt<br />

Bei der Reform der Altersvorsorge zeichnet sich keine rasche Einigung ab. Die<br />

Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats (SGK) hält<br />

am AHV-Zuschlag von 70 Franken fest. Rentenalter 67 lehnt sie einstimmig ab.<br />

Ziel der Reform ist es, AHV und berufliche<br />

Vorsorge auf eine gesunde finanzielle Basis<br />

zu stellen. Frauen sollen künftig bis 65<br />

Jahre arbeiten, was die AHV entlastet. National-<br />

und Ständerat sind sich auch einig,<br />

dass der Umwandlungssatz in der obligatorischen<br />

beruflichen Vorsorge angesichts<br />

der tiefen Anlagerenditen von 6,8 auf 6<br />

Prozent gesenkt werden muss.<br />

Die Renten sinken dadurch auf einen<br />

Schlag um 12 Prozent. Der Nationalrat will<br />

dies im Wesentlichen durch höhere Pensionskassenbeiträge<br />

ausgleichen. «Einbussen<br />

in der 2. Säule müssen in der 2. Säule<br />

ausgeglichen werden», sagt die St. Galler<br />

FDP-Ständerätin Karin Keller-Sutter, die<br />

dieses Konzept in der Kommission vertrat.<br />

Mit 8 zu 5 Stimmen beschloss nun die<br />

SGK der kleinen Kammer in ihrer zweiten<br />

Besprechung, an den Beschlüssen des<br />

Ständerats vom Herbst 2015 festzuhalten:<br />

Auf neuen AHV-Renten soll ein Zuschlag<br />

von 70 Franken gezahlt werden. Auch die<br />

Ehepaarrenten würden steigen. Damit will<br />

man die Rentensenkung in der 2. Säule<br />

teils kompensieren.<br />

Deutlich höhere Kosten<br />

Kommissionspräsident Konrad Graber<br />

(CVP/LU) argumentiert mit den Kosten: Bis<br />

2030 sei die Lösung des Nationalrats 24<br />

Milliarden Franken teurer als jene des Ständerats,<br />

sagt er. Graber stützt sich dabei<br />

auf neue Berechnungen der Verwaltung.<br />

Diese ist zum Schluss gekommen, dass die<br />

von der Ständeratskommission beschlossenen<br />

Ausgleichsmassnahmen im Jahr<br />

2030 3,3 Milliarden Franken kosten, gegenüber<br />

4,5 Milliarden Franken in der Version<br />

des Nationalrats.<br />

Der von SVP und FDP dominierte Nationalrat<br />

hält die höheren Kosten für gerechtfertigt,<br />

weil das Geld in der 2. Säule<br />

direkt dem Alterskonto der Versicherten<br />

gutgeschrieben wird. Die kleine Kammer,<br />

in der SP und CVP die Mehrheit stellen,<br />

setzt hingegen auf die AHV. Diese habe<br />

bei der heutigen Zinssituation ein besseres<br />

Preis-Leistungs-Verhältnis, sagt Paul Rechsteiner<br />

(SP/SG), Mitgleid des Schweizerischen<br />

Gewerkschaftsbundes (SGK). «Wer<br />

rechnet, stellt fest, dass man in der AHV<br />

für die gleiche Rente viel weniger zahlt.»<br />

Lösung mit Kalkül<br />

Einstimmig lehnte die Kommission die so<br />

genannte Stabilisierungsregel für die AHV<br />

ab. Nach dem Willen des Nationalrats soll<br />

das Rentenalter automatisch auf 67 Jahre<br />

steigen, falls der AHV-Fonds unter 80 Prozent<br />

einer Jahresausgabe fällt. Parallel<br />

dazu würde die Mehrwertsteuer um 0,4<br />

Prozent angehoben.<br />

Im Hinblick auf eine Volksabstimmung<br />

will die SGK auf diesen Automatismus verzichten.<br />

Über ein höheres Rentenalter<br />

müsse im Rahmen einer späteren AHV-<br />

Reform diskutiert werden, erklärt Graber.<br />

Neben der Kompensation und der Stabilisierungsregel<br />

gibt es weitere umstrittene<br />

Punkte. Einer davon ist der Koordinationsabzug,<br />

den der Nationalrat ganz<br />

abschaffen will. Die SGK beantragt nun<br />

eine Lösung, mit der tiefe und mittlere<br />

Einkommen besser versichert wären.<br />

An den Beschlüssen des Ständerats festhalten<br />

will die Kommission bei den Beitragssätzen<br />

für die 2. Säule, bei den für die<br />

AHV nötigen Mehrwertsteuer-Erhöhungen,<br />

beim Bundesbeitrag, den Kinder- sowie<br />

den Waisen- und Witwenrenten. Einlenken<br />

beantragt sie lediglich bei den<br />

Modalitäten des flexiblen Altersrücktritts.<br />

Enger Zeitplan<br />

Die Reform der Altersvorsorge kommt in<br />

der Wintersession zum zweiten Mal in den<br />

Ständerat. In der Frühjahrssession soll die<br />

Vorlage bereinigt werden. Die Eile ist geboten,<br />

denn Ende 2017 läuft die Zusatzfinanzierung<br />

der IV von 0,4 Prozentpunkten<br />

aus. Ab 2018 sollen davon 0,3 Prozentpunkte<br />

nahtlos für die AHV verwendet<br />

werden. Der letztmögliche Abstimmungstermin<br />

für die nötige Verfassungsänderung<br />

ist der 24. September 2017.<br />

Zum Auftakt des Differenzierungsverfahrens<br />

zeigen die Parlamentarier wenig<br />

Kompromissbereitschaft. Als nächstes<br />

kann sich der Ständerat in der Schweizer<br />

Königsdisziplin üben. Es bleibt zu hoffen,<br />

dass dabei das Ziel der Reform nicht verfehlt<br />

wird: Die nachhaltige Sicherung der<br />

Vorsorge-Finanzierung. Nicolas Hehl<br />

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21/2016 | <strong>AWP</strong> Soziale Sicherheit 5


VERSICHERUNGEN<br />

UNFALLVERSICHERUNG<br />

Neues UVG: Gerechter und effizienter<br />

Die Reform des Unfallversicherungsgesetzes (UVG) war jahrelang blockiert. Nun macht ein Kompromiss der Sozialpartner<br />

dennoch den Weg frei für eine Einigung. Die Revision schliesst Deckungslücken und verbessert den Schutz<br />

von Arbeitslosen. Ebenso werden lebenslange Renten beim Erreichen des Rentenalters gekürzt. Ausserdem enthält<br />

der Erlass eine Sonderregelung für Asbest-Opfer.<br />

Per 1. Januar 2017 tritt das revidierte Unfallversicherungsgesetz<br />

(UVG) und die dazugehörige Verordnung (UVV) in Kraft. Die Änderungen<br />

sollen die Effizienz der Unfallversicherung verbessern<br />

und für mehr Gerechtigkeit sorgen.<br />

Neu schliesst das UVG die Deckungslücken, indem sie namentlich<br />

den Zeitpunkt von Beginn und Ende der Versicherung präzisiert.<br />

Sie regelt auch die Problematik der Überentschädigung, indem<br />

sie lebenslänglich ausgerichtete Renten bei Erreichen des<br />

Rentenalters kürzt. So soll verhindert werden, dass eine invalide<br />

UNFALLVERSICHERUNG NACH UVG:<br />

VOLUMEN- UND UNFALLRISIKOENTWICKLUNG<br />

Die Vollbeschäftigten haben seit Beginn des Unfallversicherungsgesetzes<br />

(UVG) um rund die Hälfte zugenommen (oben). Der Rückgang des<br />

Unfallrisikos ist in der Berufsunfallversicherung (BUV) ausgeprägter als<br />

in der Nicht-Berufsunfallversicherung (NBUV).<br />

Quelle: Unfallstatistik UVG, 2016<br />

Person gegenüber einer Person, die keinen Unfall erlitten hat,<br />

finanziell bevorteilt wird. Ausserdem wird die Unfallversicherung<br />

der arbeitslosen Personen im UVG und in dessen Vollzugsverordnung<br />

verankert.<br />

Bei Versicherten, die an einer Berufskrankheit in Form eines<br />

asbestbedingten Mesothelioms leiden, entsteht der Anspruch<br />

auf eine Integritätsentschädigung neu zum Zeitpunkt der Diagnosestellung<br />

und nicht mehr zum Zeitpunkt der Festsetzung<br />

der Rente. Da asbestbedingte Krankheiten oft erst im Rentenalter<br />

auftreten und rasch zum Tod führen, sieht die UVG-Revision<br />

eine Sonderregelung für diese Fälle vor.<br />

Ausgleichsfonds für Katastrophenereignisse geplant<br />

Schliesslich führt die UVG-Revision eine betragliche Limite pro<br />

Katastrophenereignis ein. Im Hinblick darauf, dass diese überschritten<br />

werden könnte und die Versicherer, die über der Limite<br />

liegenden Leistungen gemeinsam zu finanzieren haben, müssen<br />

schon heute einen Ausgleichsfonds errichten. Bei<br />

Grossereignissen übernimmt somit ab einem bestimmten Betrag<br />

dieser Fonds die Haftung der Versicherer. Die Verordnung überlässt<br />

die Organisation des Fonds den Versicherern.<br />

Mit dem neuen Anstrich des seit über dreissig Jahren geltende<br />

Unfallversicherungsgesetzes soll laut Bundesamt die Finanzierung<br />

der Leistungen sichergestellt sein. In der Schweiz geschehen<br />

pro Jahr durchschnittlich rund 250 000 anerkannte<br />

Berufs- und 500 000 Freizeitunfälle (BUV, NBUV) von UVGversicherten<br />

Personen. Dabei hat das Unfallrisiko im Beruf seit<br />

1986 stetig abgenommen und im Jahr 2014 den historischen<br />

Tiefststand von 65 Fällen je 1 000 Vollbeschäftigte erreicht (siehe<br />

Grafik). Somit ist das Berufsunfallrisiko seit 1985 um 43%<br />

gesunken.<br />

Berufsunfallrisiken nehmen stetig ab<br />

Diese positive Entwicklung des Fallrisikos in der BUV hat drei<br />

Gründe: Erstens zeigen die vielfältigen Massnahmen zur Unfallverhütung<br />

ihre Wirkung. Zweitens spiegelt die fortschreitende<br />

Tertiärisierung der Wirtschaft diesen Rückgang. Drittens hat<br />

auch die demografische Strukturveränderung des Versichertenbestandes<br />

die Entwicklung des Unfallrisikos beeinflusst. Mit der<br />

zunehmenden Alterung der Bevölkerung ist auch der Anteil der<br />

unter 30-jährigen Männer und Frauen unter den Beschäftigten<br />

zurückgegangen. Diese Personengruppe weist erfahrungsgemäss<br />

ein überdurchschnittliches Unfallrisiko auf.<br />

Insgesamt haben die Unfälle 2015 um 1,6% zugenommen.<br />

Grund dafür ist, dass es in der Schweiz mehr Stellensuchende<br />

und Beschäftigte gab (siehe Grafik). Auch war das Wetter schöner<br />

als im Vorjahr, was zu mehr Freizeitunfällen führte. So<br />

verzeichnete die obligatorische Unfallversicherung 2015 fast<br />

810 000 neue Unfälle. Susanne Kapfinger<br />

6 <strong>AWP</strong> Soziale Sicherheit | 21/2016


VERMISCHTES<br />

Ständerat<br />

Mehr Klarheit<br />

Der Ständerat will wissen, welche Kantone<br />

ihre Spitäler in welchem Ausmass subventioniert<br />

haben. Er hatte in der Herbstsession<br />

eine entsprechende Motion angenommen.<br />

Die Nationalratskommission hat<br />

nun den Text abgeändert.<br />

Nach Angaben der Kommission für soziale<br />

Sicherheit und Gesundheit (SGK) ist<br />

ein detaillierter Vergleich der früheren Finanzflüsse<br />

zwischen Kantonen und Spitälern<br />

schwierig. Sie verlangt deshalb Transparenz<br />

nicht für die Vergangenheit,<br />

sondern für die Zukunft.<br />

Über den Vorstoss entscheidet nun der<br />

Nationalrat. Im Ständerat hatten die Befürworter<br />

argumentiert, es gebe deutliche<br />

Hinweise auf Wettbewerbsverzerrungen.<br />

Gesundheitsminister Alain Berset wies darauf<br />

hin, dass es aufgrund der Datenlage<br />

nicht möglich sei, die gewünschten Zahlen<br />

zu liefern. Um die durchaus unbefriedigende<br />

Situation zu verbessern, müsse geprüft<br />

werden, wie verlässliche Daten generiert<br />

werden können. sk<br />

Kanton Obwalden<br />

Budgetkorrektur 2017<br />

Regierung und Parlament wollten das Budget<br />

bei der Prämienverbilligung um jährlich<br />

rund 5 Mio CHF entlasten, indem nur noch<br />

mindestens 4,25 statt 8,5% der jährlichen<br />

Prämienkosten der obligatorischen Krankenversicherung<br />

hätten budgetiert werden<br />

sollen. Das Volk lehnt dies aber ab.<br />

Das vom Regierungsrat verabschiedete<br />

Budget 2017 muss deswegen bereits wieder<br />

angepasst werden. Für die Prämienverbilligung<br />

müssen zusätzliche 5,8 Mio<br />

CHF aufgenommen werden, teilt der Regierungsrat<br />

mit. Allerdings kann dann die<br />

Schuldenbremse nicht mehr eingehalten<br />

werden. Der Regierungsrat schlägt dem<br />

Parlament deswegen zwei Massnahmen<br />

vor. Für 2017 sollen zusätzliche 2,5 Mio<br />

CHF aus der Schwankungsreserve entnommen<br />

werden. Zudem soll nicht der<br />

volle theoretisch für die Prämienverbilligung<br />

nötige Betrag von 23,3 Mio CHF<br />

budgetiert werden. Das Volks-Nein hat<br />

auch Einfluss auf 2018. Dann will die Regierung<br />

den Pendlerabzug einführen. sk<br />

Zurich<br />

Steigert Ergebnis<br />

Die Zurich Insurance Group hat im dritten<br />

Quartal 2016 den Gewinn im Vergleich zur<br />

schwachen Vorjahresperiode deutlich gesteigert.<br />

Der operative Gewinn BOP (Business<br />

Operating Profit) kletterte im Berichtsquartal<br />

um beinahe 1 Mrd auf 1,21<br />

Mrd USD, während sich der Reingewinn<br />

auf 912 Mio von zuvor 207 Mio erhöhte.<br />

Nach neun Monaten weist die Gruppe einen<br />

BOP-Anstieg von über einem Drittel<br />

auf 3,4 Mrd und ein Gewinn-Plus von 11%<br />

auf 2,53 Mrd aus.<br />

Das Geschäftsvolumen der Gruppe verblieb<br />

indessen mit 51,6 Mrd USD mehr<br />

oder weniger auf Vorjahresniveau. Einem<br />

Rückgang in der Nichtlebensparte von 7%<br />

stand ein Volumenanstieg im Lebengeschäft<br />

von knapp 6% gegenüber.<br />

Derweil sieht sich die Zurich mit dem<br />

Konzernumbau auf Kurs: Die Vereinfachung<br />

der Konzernstruktur ist abgeschlossen.<br />

Zudem dürfte das für 2016 gesetzte<br />

Sparziel von 300 Mio USD wohl erreicht<br />

werden. sk<br />

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21/2016 | <strong>AWP</strong> Soziale Sicherheit 7


RECHTSPRECHUNG<br />

Versicherungen brauchen<br />

ein neues Detektivgesetz<br />

Ein aktuelles Urteil des Europäischen Gerichtshofes setzt das Schweizer Parlament<br />

unter Zugzwang: Es soll neue gesetzliche Grundlagen schaffen, damit<br />

Missbrauch in den Sozialversicherungen effektiv bekämpft werden kann.<br />

Detektive spielten im Kampf gegen den Versicherungsmissbrauch bis vor kurzem noch eine wichtige Rolle.<br />

Bild: Keystone.<br />

Versicherer sollen bei Verdacht auf Sozialmissbrauch<br />

Detektive einsetzen dürfen.<br />

Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes<br />

für Menschenrechte (EGMR)<br />

wollen die Bundesbehörden eine gesetzliche<br />

Grundlage für die Observation von<br />

Versicherten schaffen. Geplant sei eine<br />

Bestimmung, die für alle Sozialversicherungsleistungen<br />

gilt, sagt Rolf Camenzind,<br />

Sprecher des Bundesamtes für Sozialversicherungen<br />

(BSV).<br />

Das BSV will die Bestimmung im Bundesgesetz<br />

über den Allgemeinen Teil des<br />

Sozialversicherungsrechts (ATSG) verankern,<br />

da dieses ohnehin angepasst wird:<br />

Der Bundesrat hat angekündigt, bis Ende<br />

Jahr eine Revision in die Vernehmlassung<br />

zu schicken. Er will damit parlamentarische<br />

Vorstösse umsetzen. Nun soll gleichzeitig<br />

eine gesetzliche Grundlage dafür geschaffen<br />

werden, Versicherte bei Verdacht auf<br />

Sozialmissbrauch observieren zu dürfen.<br />

Im schnellsten Fall könnten die Räte die<br />

erforderliche Bestimmung in der Herbstsession<br />

2017 verabschieden. Erstaunlich,<br />

wie schnell die Legislatur reagiert.<br />

Reaktion auf EGMR-Urteil<br />

Das BSV reagiert damit auf einen EGMR-<br />

Entscheid vom Oktober. Der Gerichtshof<br />

hatte einer 62-jährigen Zürcherin Recht<br />

gegeben, die gegen eine Leistungskürzung<br />

klagte, die aufgrund einer vom Versicherer<br />

veranlassten Observierung entstand<br />

(<strong>AWP</strong> Soziale Sicherheit Ausgabe 19<br />

und 20).<br />

Der EGMR kam zum Schluss, dass die<br />

heimliche Überwachung einen Eingriff in<br />

die Privatsphäre der Frau darstellt. Die entsprechenden<br />

Vorschriften in der Schweiz<br />

sind zu vage: So wird nicht präzisiert, wie<br />

lange die Überwachung dauern und was<br />

eine Versicherung mit den gesammelten<br />

Informationen tun darf.<br />

Eine explizite Grundlage für Observationen<br />

gibt es heute im Invalidenversicherungsgesetz.<br />

Dort ist verankert, dass die<br />

IV-Stellen Spezialisten beiziehen können,<br />

um ungerechtfertigten Leistungsbezug<br />

zu bekämpfen. Laut dem Bericht «Bekämpfung<br />

des Versicherungsmissbrauchs»<br />

hatten im Jahr 2015 Ermittlungen<br />

der IV in 540 Fällen eine Herabsetzung<br />

oder Aufhebung der Rentenleistung zur<br />

Folge. Damit sparte die Versicherung<br />

rund 154 Millionen Franken ein. In 140<br />

dieser Fälle wurde auf Observationen zurückgegriffen.<br />

Unterschiedliche Grundlagen<br />

Künftig soll das Observieren beispielsweise<br />

auch der Suva erlaubt sein, die in den<br />

EGMR-Fall nicht involviert war, aber vom<br />

Urteil betroffen ist. Nach dem Urteil hatte<br />

sie den Einsatz von Detektiven gegen<br />

mögliche Versicherungsbetrüger gestoppt.<br />

Gleichzeitig fordert die Suva das<br />

Parlament auf, rasch eine gesetzliche<br />

Grundlage zu schaffen, damit sie die Praxis<br />

mit klaren Regeln wieder aufnehmen<br />

kann.<br />

Die Suva setzt nach eigenen Angaben<br />

in rund 15 Fällen pro Jahr Detektive ein.<br />

Sie greife auf dieses Mittel zurück, wenn<br />

grosse Summen im Spiel seien und «praktisch<br />

sicher» ein Missbrauch vorliege, betont<br />

die Suva. In die gleiche Kerbe schlägt<br />

der Schweizerische Versicherungsverband<br />

(SVV). Es fehlten derzeit gesetzliche<br />

Grundlagen zur effizienten Missbrauchsbekämpfung,<br />

sagt Sprecherin Sabine Alder.<br />

Diese müssen nun von der Politik<br />

geschaffen werden.<br />

Noch kein Rekursentscheid<br />

Auch das Bundesamt für Gesundheit<br />

(BAG) bezeichnet die derzeitige Rechtslage<br />

als unsicher. Dadurch sei der Verzicht<br />

auf den Einsatz von Privatdetektiven «im<br />

eigenem Interesse der Unfallversicherer».<br />

Ob die Schweiz ein Gesuch um Neubeurteilung<br />

des Falls durch die Grosse Kammer<br />

des EGMR stellen soll, ist derweil noch<br />

nicht entschieden, sagt Folco Galli, Informationschef<br />

im Bundesamt für Justiz. Entschieden<br />

wird nach Konsultation der betroffenen<br />

Behörden – im vorliegenden Fall sind dies<br />

das Bundesgericht, der Kanton Zürich und<br />

die Zürich-Versicherungs-Gesellschaft.<br />

Die Europäische Menschenrechtskonvention<br />

(EMRK) räumt den Vertragsstaaten<br />

eine Frist von drei Monaten ein, um<br />

eine Neubeurteilung zu beantragen. Im<br />

vorliegenden Fall dauert diese Frist bis zum<br />

18. Januar 2017. Charlotte Walser<br />

8 <strong>AWP</strong> Soziale Sicherheit | 21/2016


PUBLIREPORTAGE<br />

1e-Kadervorsorge<br />

Was sind «1e-Vorsorgepläne»? Schweizer Vorsorgeeinrichtungen dürfen<br />

ihre Versicherten im überobligatorischen Bereich der beruflichen Vorsorge<br />

zwischen verschiedenen Anlagestrategien wählen lassen.<br />

Ab einem Jahressalär<br />

von 126 900<br />

Franken können<br />

Vorsorgeeinrichtungen<br />

ihre Versicherten<br />

die Strategie<br />

für Lohnkomponenten<br />

oberhalb<br />

dieser Grenze<br />

(überobligatorischer<br />

Bereich) selbst bestimmen<br />

lassen. In der Praxis sind solche<br />

Anlagen als «1e-Vorsorgepläne» bekannt,<br />

da sie sich auf den Artikel 1e der Verordnung<br />

über die berufliche Vorsorge (BVV 2)<br />

stützen.<br />

Zusammensetzung der GEMINI 1e-Anlagestrategien<br />

Wie dies organisatorisch gelöst wird,<br />

bleibt dabei dem Unternehmen überlassen.<br />

Es kann sich dafür entscheiden, eine<br />

einzige oder mehrere Vorsorgeeinrichtungen<br />

zu führen. Viele – vor allem grössere<br />

– Unternehmen führen eine Pensionskasse,<br />

die Gehälter bis zum BVG-Maximallohn<br />

von 84 600 Franken oder bis zum maximalen<br />

Grenzlohn für den BVG-Sicherheitsfonds<br />

von 126 900 Franken abdeckt. Für<br />

darüber liegende Gehälter werden eine<br />

oder mehrere Ergänzungseinrichtungen<br />

gegründet, welche oft als Kader oder Bel-<br />

Etage-Lösungen bezeichnet werden.<br />

Eine Online-Umfrage, die im Rahmen einer<br />

Masterarbeit durchgeführt wurde, bestätigt<br />

das Bedürfnis an individuellen Anlagestrategien<br />

für Versicherte: 53% der Firmen-<br />

und Finanzchefs bzw. 41% der<br />

Versicherten finden es «sehr wichtig» oder<br />

«eher wichtig», selber darüber bestimmen<br />

zu können, wie ihr Pensionskassengeld<br />

angelegt wird. Doch aufgrund der Tatsache,<br />

dass nur der überobligatorische Bereich<br />

diese Wahlmöglichkeit im Bereich der<br />

Anlagen bietet, steht diese Option höchstens<br />

etwa 10% der Versicherten offen.<br />

Und auch dies nur theoretisch. Denn viele<br />

Vorsorgeeinrichtungen bieten eine Wahlmöglichkeit<br />

bei der Anlagestrategie noch<br />

nicht an. Ein Grund dafür ist, dass Pensionskassen<br />

für solche Pensionskassenpläne<br />

bis vor Kurzem für Austrittleistungen immer<br />

noch eine Nominalwertgarantie und<br />

einen gesetzlichen Mindestbetrag gewährleisten<br />

mussten. D.h., dass ein Versicherter<br />

bei Austritt aus der Vorsorgeeinrichtung<br />

nur einen Teil seines Verlustes,<br />

resultierend aus seiner gewählten Anlagestrategie,<br />

selber tragen musste, während<br />

er im umgekehrten Fall voll am Erfolg partizipierte.<br />

Dieser Missstand wurde nun<br />

durch eine Motion von Nationalrat Jürg<br />

Stahl korrigiert.<br />

Alain Grand<br />

Leiter Vertrieb GEMINI Sammelstiftung<br />

alain.grand@avadis.ch<br />

www.gemini-sammelstiftung.ch<br />

Strategie Geldmarkt 10 20 30 40 50<br />

Obligationen CHF – 54,0% 48,0% 42,0% 36,0% 30,0%<br />

Staatsobligationen FW hedged – 20,0% 18,0% 16,0% 14,0% 12,0%<br />

Unternehmensobligationen FW hedged – 16,0% 14,0% 12,0% 10,0% 8,0%<br />

Aktien Schweiz – 2,0% 4,0% 6,0% 8,0% 10,0%<br />

Aktien Ausland – 2,5% 5,0% 7,5% 10,0% 12,5%<br />

Aktien Ausland hedged – 3,5% 7,0% 10,5% 14,0% 17,5%<br />

Aktien Emerging Markets – 2,0% 4,0% 6,0% 8,0% 10,0%<br />

Geldmarkt 100% – – – – –<br />

Die GEMINI Sammelstiftung<br />

– Langer Track Record: Seit 1977<br />

bietet GEMINI ihren Kunden<br />

fortschrittliche und erfolgreiche<br />

Anlagelösungen an.<br />

– Transparenz: Einfache Abläufe<br />

und ein klares Kostenmodell<br />

machen die Vorsorge mit GEMINI<br />

nachvollziehbar und günstig.<br />

– 24 000 Versicherte setzen auf die<br />

Vorsorge- und Anlagelösungen<br />

von GEMINI.<br />

– 3,9 Milliarden Franken verwaltet<br />

GEMINI für ihre Kunden. Seit<br />

2010 entspricht dies einer Steigerung<br />

um 50%.<br />

– 320 Vorsorgewerke vertrauen<br />

auf die Kompetenz der Vorsorgeexperten<br />

von GEMINI.<br />

GEMINI 1e Kadervorsorge<br />

GEMINI 1e bietet den Versicherten die<br />

Wahl aus sechs verschiedenen Anlagestrategien<br />

- von der risikoarmen Variante<br />

100% Geldmarkt bis zur risikoreicheren<br />

Variante mit einem<br />

Aktienanteil von 50%. Im Online-<br />

Portal ermitteln die Versicherten anhand<br />

eines Fragebogens vorgängig<br />

ihre Risikofähigkeit und –bereitschaft.<br />

Vorteile für die Versicherten<br />

– Freie Wahl der Anlagestrategie,<br />

wobei ein Strategiewechsel monatlich<br />

möglich ist.<br />

– Volle Partizipation an der Entwicklung<br />

der Finanzmärkte mit Chancen<br />

auf langfristig höhere Renditen.<br />

– Online-Portal zur Bestimmung<br />

von Risikoprofil und Anlagestrategie<br />

sowie zum Abrufen aktueller<br />

Dokumente.<br />

Vorteile für Unternehmen<br />

– Die Unternehmen können Pensionskassenverbindlichkeiten<br />

in der<br />

Bilanz reduzieren.<br />

– Das Kader erhält eine motivierende<br />

Zusatzvorsorge, womit sich die<br />

Unternehmen als attraktiver Arbeitgeber<br />

positionieren kann.<br />

– GEMINI kümmert sich um die Administration<br />

der Vorsorgewerke<br />

und erstellt ein transparentes monatliches<br />

Reporting.<br />

21/2016 20/2016 | | <strong>AWP</strong> Soziale Sicherheit 93


ARBEITSMARKT<br />

Neue Technologien<br />

werden noch viel mehr<br />

können – aber nicht alles<br />

Digitalisierung, Globalisierung und Demografie krempeln den Arbeitsmarkt nachhaltig<br />

um. Diese Veränderungen stellen die Arbeitslosenversicherung vor neue<br />

Herausforderungen. Denn im Zuge des Strukturwandels werden zahlreiche Jobprofile<br />

vom Arbeitsmarkt verschwinden. Spätestens dann braucht es für die<br />

Wiedereingliederung dieser Arbeitskräfte Lösungen. Eine zentrale Rolle werden<br />

dabei Weiterbildungsmassnahmen spielen. Welche Finanzierungsmodelle dabei<br />

angewendet werden sollen, lässt der Bundesrat aktuell prüfen.<br />

Maschinen und Systeme übernehmen häufiger auch Aufgaben, die<br />

Der Arbeitsmarkt befindet sich im Umbruch:<br />

Die Schweiz entwickelt sich zunehmend<br />

zu einer Wissensgesellschaft. Der<br />

Arbeitsmarkt für Niederqualifizierte<br />

schmilzt. Das wird die Arbeitslosenversicherung,<br />

aber auch andere Sozialversicherungen<br />

zunehmend beschäftigen. Die<br />

Aufgabe der Sozialversicherungen – die<br />

Sicherstellung der Existenzsicherung jedes<br />

Einzelnen und des sozialen Zusammenhalts<br />

– wird schwieriger.<br />

Zugang zum Arbeitsmarkt sichern<br />

In Anbetracht der Digitalisierung wird es<br />

in Zukunft immer wichtiger sein, den Zugang<br />

zum Arbeitsmarkt für potentielle<br />

Arbeitnehmer offen zu halten. Dies nicht<br />

zuletzt, weil sich unsere Gesellschaft zu<br />

einem wesentlichen Teil über die Arbeit<br />

definiert. Wer seinen Arbeitsplatz findet,<br />

in der Regel auch seine Position in der Gesellschaft.<br />

Doch was heisst das?<br />

Die Zukunft ist nicht ungewiss: Die Digitalisierung<br />

löst zwei Reaktionen aus, ist<br />

der britische Jurist und Digitalisierungsexperte<br />

Richard Susskind überzeugt. Auf<br />

der einen Seite gibt es die Gruppe der<br />

sogenannten Zulieferer von Wissen wie<br />

Ärzte, Anwälte oder Berater, die gefordert<br />

sind. Und auf der anderen Seite<br />

stehen die Konsumenten.<br />

Global gesehen nimmt das Wissen laufend<br />

zu, wird miteinander vernetzt, ist<br />

ständig verfügbar und wird billiger. Der<br />

fundamentale Wandel, der gegenwärtig<br />

stattfindet, ist, dass die Automationswelle<br />

auch die Jobs der Wissensarbeiter, der sogenannten<br />

White Collars, erfasst.<br />

Diese Entwicklung wurde lange unterschätzt.<br />

Die Hochqualifizierten gingen<br />

davon aus, dass ihre Jobs sakrosankt sind,<br />

Mit neuen<br />

Aufgaben entstehen<br />

neue Jobprofile<br />

dass ihr Wissen und ihre Expertise nicht<br />

automatisiert werden kann. Allmählich<br />

beginnen sie zu realisieren, dass die Digitalisierung<br />

auch für sie gravierende Konsequenzen<br />

hat.<br />

Die Gruppe der Konsumenten hingegen<br />

profitiert von den neuen Technologien:<br />

Produkte und Dienstleistungen<br />

werden besser, billiger, einfacher und<br />

benutzerfreundlicher. Die neuen Technologien<br />

liefern einen wesentlich besseren<br />

Service, weil die Qualität zunimmt<br />

(siehe Interview Seite 9). Für die Konsumenten<br />

ist die Digitalisierung somit ein<br />

Segen.<br />

Ein Beispiel: Als Vorbereitung auf eine<br />

Gerichtsverhandlung wühlten sich die jungen<br />

Anwälte bisher durch Millionen von<br />

Dokumenten. Heute erfolgt die Recherche<br />

weitestgehend automatisiert über Systeme.<br />

Und wenn die Kanzlei im Vorfeld einer<br />

Firmenübernahme die Risiken prüft,<br />

kommt eine Software zum Einsatz – dies<br />

auch bei der Berechnung der Wahrscheinlichkeit,<br />

ob man einen Prozess gewinnt<br />

oder verliert. Für Susskind gehört das bloss<br />

zum technologischen Warmlaufen.<br />

Technik-Treiber: Globaler<br />

Kosten- und Wettbewerbsdruck<br />

Die Maschinen und die Systeme werden<br />

immer besser und übernehmen immer<br />

mehr Aufgaben, die früher Fachkräfte aus<br />

Branchen wie Recht, Medizin, Buchhaltung,<br />

Verwaltung oder dem Banking erledigen<br />

konnten. Dieser Trend ist unaufhaltsam,<br />

weil für die Analyse von grossen<br />

Datenmengen Maschinen zuverlässiger<br />

und leistungsfähiger sind. Unternehmen<br />

stehen zudem unter globalem Kosten- und<br />

Wettbewerbsdruck.<br />

Die Folge: Man lagert Arbeiten entweder<br />

in Länder mit niedrigeren Lohnkosten<br />

aus oder man ersetzt Prozesse durch Maschinen<br />

und Software (selbstfahrende<br />

Autos).<br />

10 <strong>AWP</strong> Soziale Sicherheit | 21/2016


ARBEITSMARKT<br />

früher ausschlisslich von Fachkräften aus Branchen wie Recht, Medizin, Buchhaltung, Verwaltung oder dem Banking erledigt wurden. Bild: Pixabay.com.<br />

«In zwanzig, dreissig Jahren werden zahlreiche<br />

Jobs, die heute noch selbstverständlich<br />

sind, nicht mehr existieren»,<br />

sagt Susskind. Dazu beitragen werden<br />

neue Technologien, die auf künstlicher<br />

Intelligenz basieren und in ein paar Jahren<br />

auf den Markt kommen. Das sind in<br />

erster Linie selbstlernende Systeme, die<br />

in der Lage sind, sich selber Arbeitsschritte<br />

beizubringen und sich permanent zu<br />

verbessern.<br />

Die Unternehmen werden zwar nach<br />

wie vor Arbeitskräfte benötigen, aber für<br />

neue Aufgaben. Deshalb müssen sich<br />

auch die Menschen permanent weiterbilden,<br />

neue Fertigkeiten und Techniken erlernen<br />

und vor allem flexibel sein. So können<br />

in naher Zukunft auch zahlreiche<br />

neue Jobprofile entstehen.<br />

Sicherung des Wohlstands<br />

Bisher hat das System eines liberal ausgestalteten<br />

Arbeitsmarktes zusammen mit<br />

den Sozialversicherungen seinen Beitrag<br />

zum Wohlstand geleistet. Nun müssen<br />

neue Weichen gestellt werden, um die<br />

Hürden nehmen zu können. Die Bevölkerung<br />

hat sich bereits mit dem bedingungslosen<br />

Grundeinkommen auseinandergesetzt<br />

und es als untauglich erklärt. Gefragt<br />

sind nun bessere Ideen. Der Strukturwandel,<br />

der unter anderem durch einen<br />

Digitalisierungsschub der Wirtschaft hervorgerufen<br />

wird, beeinflusst die Arbeitsmarktnachfrage<br />

und akzentuiert die Verlagerung<br />

hin zu wertschöpfungsintensiven<br />

Arbeitsplätzen. Die Arbeitslosenversicherung<br />

wirkt zwar bei diesem Wandel als<br />

Stütze und mindert dessen negative Begleiterscheinungen.<br />

Es braucht aber mehr,<br />

um den Wohlstand zu sichern.<br />

Gesucht sind<br />

Lösungen für die<br />

Wiedereingliederung<br />

Dies hat der Bundesrat erkannt. Bis Ende<br />

April 2017 will er ein Konzept für die finanzielle<br />

Unterstützung von Weiterbildungen<br />

entwickeln – und damit auch zur<br />

Umsetzung der Fachkräfteinitiative beitragen.<br />

Die Instrumente richten sich an geringqualifizierte<br />

Erwerbstätige und insbesondere<br />

ältere Arbeitnehmende. Mögliche<br />

Finanzierungsinstrumente für die Erhöhung<br />

der Weiterbildungbeteiligung können<br />

Bildungsgutscheine, Branchenfonds<br />

oder Massnahmen der Arbeitslosenversicherung<br />

sein. Zusätzlich wird das Bundesamt<br />

für Wirtschaft, Bildung und Forschung<br />

eine Sensibilisierungskampagne für die<br />

berufliche Qualifizierung von Erwachsenen<br />

durchführen.<br />

Massnahmen und Kosten<br />

der Wiedereingliederung<br />

Die grosse Herausforderung der Arbeitsbehörden<br />

heisst in Zukunft: Wiedereingliederung<br />

älterer Arbeitskräfte in den<br />

Arbeitsmarkt. Die Generation der über<br />

50-Jährigen (Ü50) ist zwar unterdurchschnittlich<br />

von Arbeitslosigkeit betroffen,<br />

hat es aber beim Verlust des Arbeitsplatzes<br />

deutlich schwieriger, wieder eine Stelle<br />

zu bekommen. Der demografische<br />

Wandel wird die Gruppe der Ü50 anschwellen<br />

lassen und damit auch allfällige<br />

Probleme bei der Wiedereingliederung<br />

mit sich bringen.<br />

Ob in zwanzig, dreissig Jahren genügend<br />

neue Aufgaben und Jobprofile entstehen<br />

ist ungewiss. Es ist an der Zeit<br />

zumindest darüber nachzudenken, inwieweit<br />

das «Re-employment» durch Umschulung<br />

und Weiterbildung unterstützt<br />

werden kann. Denn: Maschinen werden<br />

noch viel mehr können – aber nicht alles.<br />

Genau hier entstehen neue Tätigkeiten<br />

und Jobprofile.<br />

Susanne Kapfinger<br />

21/2016 | <strong>AWP</strong> Soziale Sicherheit 11


INTERVIEW<br />

«Wir sind<br />

marktführend»<br />

Der digitale Brokermarkt wächst jährlich um ein Vielfaches.<br />

Der Gründer des Online-Versicherungsbrokers<br />

Knip Denis Just sagt, wohin die Reise geht.<br />

Wieviele Versicherungen kooperieren mit Knip?<br />

Seit dem Marktstart vor zwei Jahren hat sich das Bild<br />

grundsätzlich geändert: Zuerst mussten wir die Idee eines<br />

digitalen Brokers bekannt machen und die Vernetzung<br />

mit der Versicherungswirtschaft umsetzen. Heute haben<br />

wir Verträge mit rund 130 Versicherungsgesellschaften<br />

und eine sehr stabile und kooperative Zusammenarbeit<br />

mit nahezu allen Häusern.<br />

Viele Krankenversicherer verfolgen eine digitale<br />

Strategie. Werden Sie damit konkurriert?<br />

Da wir selbst kein Krankenversicherer sind, machen wir<br />

den etablierten Häusern keine Konkurrenz.<br />

Sie bedienen aber dieselben Kunden.<br />

Die Krankenversicherer profitieren, zumal wir einen unabhängigen<br />

Onlinevergleich bieten mit Direktwechsel und<br />

ohne Leadverkauf. Das Tool vergleicht alle Krankenversicherungen<br />

neutral.<br />

Und wie entwickelt sich die Kundenbasis?<br />

Knip ist in den letzten zwölf Monaten sehr stark gewachsen.<br />

Zählt man die acht zentralen Wettbewerber in<br />

Deutschland, Österreich und der Schweiz zusammen, so<br />

ist der gesamte Markt um 720 Prozent grösser. Unser Anteil<br />

beträgt über 50 Prozent, womit wir marktführend<br />

sind. In Zahlen ausgedrückt sprechen wir von rund<br />

700 000 Downloads der Knip-App bei Android und iOS.<br />

«Erfahrungsaustausch<br />

ist für Versicherer wertvoller<br />

als die reinen Verkäufe»<br />

Gibt es Pläne für Kooperationen?<br />

Wir haben gerade eine Zusammenarbeit mit dem niederländischen<br />

Softwarehaus Komparu begonnen und werden<br />

gemeinsame Projekte realisieren wie die Entwicklung<br />

von Vergleichsrechnern für Versicherungsprodukte. Komparu<br />

bedient mit seinen Vergleichstools bereits über 700<br />

verschiedene Webseiten und Partner.<br />

Denis Just<br />

Gründer und CEO Knip<br />

Das klingt nach einer Investition.<br />

Der niederländische Investor Orange Growth Capital ist<br />

an beiden Unternehmen, Komparu und Knip, beteiligt,<br />

was natürlich ein Vorteil ist.<br />

Damit sich Investitionen in neue Technologien auszahlen,<br />

braucht es Skalenerträge. Wie sieht Ihre<br />

Wachstumsstrategie aus?<br />

Der Markt der digitalen Broker wird weiter wachsen; es<br />

sind auch neue Investoren auf den europäischen Markt<br />

gekommen. Später wird sich aber das rasante Wachstum<br />

beruhigen, und wir gehen in in eine Phase über, in der Investoren<br />

auf Conversion sowie auf Key Performance Indicator<br />

(KPI) achten, die das operative Geschäft betreffen.<br />

Das heisst: In den nächsten Finanzierungsrunden ist nicht<br />

die Grösse des Kundenstamms ausschlaggebend, sondern<br />

effiziente Prozesse.<br />

Und woher kommen die Einnahmen?<br />

Die Erträge werden auch in Zukunft aus zwei Bereichen<br />

kommen: Erstens zahlen uns die Versicherungen eine Bestandsprovision<br />

für die Betreuung ihrer Kunden. Zweitens<br />

bekommen wir Provision für neu abgeschlossene Verträge.<br />

Beides machen wir sehr transparent, auch im Brokermandat.<br />

Beide Bereiche bauen wir auch kontinuierlich<br />

aus. Aktuell stellen wir fest, dass der Informations- und<br />

Erfahrungsaustausch für Versicherer wertvoller ist als die<br />

reinen Verkäufe. Susanne Kapfinger<br />

12 <strong>AWP</strong> Soziale Sicherheit | 21/2016


PUBLIREPORTAGE<br />

Britische Immobilien nach dem Brexit –<br />

die Ruhe nach dem Sturm<br />

Brexit heisst Brexit, so zumindest lautet die offizielle Parole. Aber was bedeutet der Brexit für den Immobilienmarkt?<br />

Seitdem sich die britische Bevölkerung am 23. Juni gegen den Verbleib in der Europäischen Union entschieden hat,<br />

zeigen Immobilienanleger Nerven und deutliche Anzeichen von Panik. Börsennotierte Immobilienunternehmen mussten<br />

Wertverluste hinnehmen, Immobilienfonds den Handel aussetzen und manche Immobilienverkäufe wurden innerhalb<br />

einer Rekordzeit von nur einer Woche abgewickelt, andere grosse Transaktionen wiederum abgeblasen. Immobilienfondsanleger<br />

haben negativer auf die Brexit-Entscheidung reagiert als seinerzeit auf die globale Finanzkrise. Aber<br />

sind all diese Reaktionen wirklich begründet?<br />

Zunächst einmal ist<br />

festzustellen, dass die<br />

negative Stimmung<br />

nicht auf einer seriösen<br />

Beurteilung der durch<br />

das Referendum entstandenen<br />

neuen Situation<br />

basiert, sondern<br />

von Unsicherheit getrieben<br />

wird. Daher<br />

Von Gerry Ferguson,<br />

Leiter UK Property Pooled sollten wir uns von den<br />

Funds bei Aberdeen <strong>Asset</strong> kurzfristigen Reaktionen<br />

auf das Referen-<br />

Management<br />

dum nicht zu sehr beeindrucken<br />

lassen. Schliesslich haben sich<br />

viele Anleger auch aus britischen Aktienfonds<br />

zurückgezogen – und viele von ihnen<br />

werden das angesichts der Performance<br />

des FTSE der letzten Monate heute<br />

wahrscheinlich bedauern.<br />

Zweitens lässt sich feststellen, dass es zwar<br />

Panik auf Seiten der Fondsanleger gegeben<br />

haben mag, die Unternehmen jedoch<br />

Ruhe bewahren und sich «Vorsicht» verordnet<br />

haben. Sie halten sich mit Neueinstellungen<br />

und Expansionsplänen zurück<br />

bis wieder mehr Klarheit herrscht. Da Klarheit<br />

seit dem Referendum allerdings ein<br />

sehr knappes Gut geworden ist, erwarten<br />

wir eine länger anhaltende Verlangsamung<br />

des Wachstums und eher geringe<br />

Mietzuwächse. Der Run auf die Immobilienfonds,<br />

der diese zwang, ihren Handel<br />

angesichts der enormen Anteilrückgaben<br />

auszusetzen, spiegelt jedoch nicht die Reaktion<br />

der Unternehmen wider.<br />

Und drittens waren die Rückgänge bislang<br />

sehr ungleich verteilt. Büroimmobilien und<br />

die Londoner City hat es am stärksten getroffen,<br />

während Industrie- und Logistikimmobilien<br />

sich weit besser behaupten<br />

konnten. In der City macht man sich nach<br />

1 Quelle: Monatlicher Index der IPD, Juli 2016<br />

der Brexit-Entscheidung ohnehin sehr grosse<br />

Sorgen – so ist zum Beispiel völlig unklar,<br />

ob die Vorteile eines «EU-Passes», der<br />

es britischen Finanzdienstleistern erlaubt,<br />

ihre Produkte innerhalb der EU zu vertreiben,<br />

auch zukünftig noch gegeben sein<br />

werden. Für den britischen Immobilienmarkt<br />

insgesamt ist der Londoner Büroimmobilienmarkt<br />

aber ganz und gar nicht<br />

repräsentativ.<br />

Nach den anfänglichen Schreckreaktionen<br />

scheint sich der Markt<br />

nun ein wenig zu beruhigen.<br />

Die Handelsumsätze waren verhalten und<br />

das wird sich in nächster Zeit wohl auch<br />

nicht ändern, zumindest solange noch<br />

nicht klar ist, welche Art von Brexit zu<br />

erwarten ist. Es wird jedoch auch weiterhin<br />

noch viele Transaktionen geben, bei<br />

denen Immobilien eine grosse Rolle spielen.<br />

Da viele Immobilien vor dem EU-Referendum<br />

zu Preisen gehandelt wurden, die<br />

weit über ihrem langfristig tragfähigen<br />

Wert lagen und die Kapitalwertrückgänge<br />

nach dem Brexit-Votum bislang bescheiden<br />

waren, werden die Preise wohl noch<br />

auf wirklich überzeugende Niveaus fallen<br />

müssen. Für ausländische Anleger kann<br />

das Bild allerdings positiver anmuten. Die<br />

Schwäche des britischen Pfunds lässt die<br />

niedrigeren Kapitalwerte für ausländische<br />

Investoren deutlich attraktiver erscheinen,<br />

was zu einem Anstieg der ausländischen<br />

Investitionen führen könnte. Trotz all der<br />

mit dem Brexit verbundenen Unsicherheiten<br />

bleibt das Vereinigte Königreich dank<br />

seines transparenten rechtlichen und regulatorischen<br />

Umfelds und seiner klar geregelten<br />

Geschäftsprozesse für ausländische<br />

Anleger attraktiv. Eine weitere Folge<br />

des Brexits war der Rückgang bei den<br />

Renditen britischer Staatsanleihen und<br />

den Barrenditen, was bei ertragsorientierten<br />

Anlegern wieder für mehr Interesse an<br />

Immobilien sorgen sollte.<br />

Insgesamt wird weithin erwartet, dass das<br />

Vereinigte Königreich nicht in die Rezession<br />

abgleiten wird. Die ersten aussagekräftigen<br />

Daten nach dem Brexit-Votum (Einzelhandelsumsätze<br />

und Arbeitslosenzahlen)<br />

waren überraschend gut. Der Online-Einzelhandel<br />

setzt sein rasantes Wachstum<br />

fort und das sollte zum Beispiel die Preise<br />

und Mieten von Logistik- und Lagerhausimmobilien<br />

stützen.<br />

Wie immer wird es für diejenigen, die sich<br />

die Mühe machen, ganz genau hinzusehen,<br />

viele individuelle Anlagemöglichkeiten<br />

geben. Anleger denken oft zu pauschal<br />

und betrachten nur den Sektor oder<br />

das Segment insgesamt, anstatt die Qualitäten<br />

der einzelnen Anlagemöglichkeiten<br />

zu prüfen. Für Immobilienanleger, die diese<br />

erkennen und das Potenzial von unterbewerteten<br />

Immobilien zu heben verstehen,<br />

sollte die Saat auch bei widrigstem<br />

Brexit-Wetter aufgehen und Früchte tragen.<br />

Das Urheber- und Datenbankrecht liegt bei der Investment Property Databank (IPD) und ihren<br />

Lizenzgebern 2014. Alle Rechte vorbehalten. IPD übernimmt keinerlei Haftung für Verluste,<br />

Schäden oder Kosten, die Dritten durch die Nutzung von oder das Vertrauen auf IPD zugeschriebenen<br />

Informationen entstehen können.<br />

Disclaimer: Herausgegeben von Aberdeen <strong>Asset</strong> Managers Switzerland AG, Schweizergasse 14,<br />

8001 Zürich. Genehmigt und beaufsichtigt von der Schweizerischen Finanzmarktaufsicht (FIN-<br />

MA). Telefonanrufe können aufgezeichnet werden.<br />

2 <strong>AWP</strong> Soziale Sicherheit | 20/2016<br />

21/2016 | <strong>AWP</strong> Soziale Sicherheit 13


Private Hilfswerke arbeiten komplementär zur staatlichen Sozialhilfe – oft tun sie dies über nicht-finanzielle Unterstüzung wie Kleiderbörsen. Bild: Pixabay.com.<br />

Privatisierung der Armutsbekämpfung<br />

Die öffentliche Sozialhilfe steht seit geraumer Zeit unter Druck. Die Fallzahlen steigen, die durchschnittliche Bezugsdauer<br />

verlängert sich, die Lebenslage der Klientel wird komplexer, die Integrationserfolge stagnieren. Dabei übernehmen<br />

die privaten Hilfswerke immer häufiger Aufgaben, die eigentlich in den Geltungsbereich der öffentlichen Sozialhilfe<br />

fallen würden. Das sei falsch, sagt Caritas-Direktor Hugo Fasel und bezieht sich auf eine aktuelle Studie.<br />

Die Sozialhilfe muss aus Sicht der Hilfswerke gestärkt werden.<br />

Andernfalls besteht die Gefahr, dass Sozialhilfefälle an Hilfswerke<br />

abgeschoben werden. Bereits heute melden sich mehr Menschen<br />

in Not bei der Caritas, dem Schweizerischen Roten Kreuz und der<br />

Heilsarmee. Armutsbekämpfung darf nach Ansicht des Caritas-<br />

Direktors Hugo Fasel nicht privatisiert werden. Die Existenzsicherung<br />

ist Sache des Staates. Das wird in der Bundesverfassung klar<br />

festgehalten: Menschen in Not haben ein Recht auf Unterstützung<br />

und ein Recht auf ein menschenwürdiges Dasein. «Wir wollen nicht<br />

zurück zum Almosenstaat», sagt Fasel.<br />

Die Sozialpolitik in der Schweiz steht vor neuen Herausforderungen.<br />

Während «alte Risiken» wie Alter, Invalidität, Krankheit<br />

oder Arbeitslosigkeit vom Sozialstaat gedeckt werden, finden Themen<br />

wie Aussteuerung und Working Poor keinen Eingang in den<br />

«Risikokatalog». Dabei werden allein dieses Jahr 40 000 Menschen<br />

ausgesteuert, ruft Fasel in Erinnerung.<br />

Weniger Zeit für Begleitung<br />

Vor den Medien orteten die Vertreter der Caritas, dem Schweizerischen<br />

Roten Kreuz (SRK) und der Heilsarmee insgesamt eine<br />

beunruhigende Entwicklung in der öffentlichen Sozialhilfe. Belegt<br />

wird dies auch durch eine Studie, die sie bei der Fachhochschule<br />

Nordwestschweiz in Auftrag gegeben haben.<br />

Unter dem Spardruck fehlt den Sozialdiensten immer häufiger<br />

die Zeit für eine längerfristige Begleitung und Betreuung, lautet<br />

das Fazit der Studie. Hilfesuchende werden zudem ungenügend<br />

über ihre Pflichten und Rechte informiert. Gleichzeitig haben die<br />

Hilfswerke ihre Angebotspalette ausgeweitet.<br />

Politischer Druck wirkt<br />

Nicht ohne Folgen bleibt auch der politische Druck (siehe Seite<br />

13). Sozialarbeiter nutzen in vorauseilendem Gehorsam ihren<br />

Ermessensspielraum zu Gunsten der Betroffenen nicht aus, sagt<br />

Studienleiter Carlo Knöpfel. Sie haben Angst, dass die Leistungen<br />

weiter gekürzt werden.<br />

Von einer systematischen Abschiebung von Fällen an die Hilfswerke<br />

kann laut Knöpfel zwar nicht die Rede sein. Wo die Sozialdienste<br />

ihren Auftrag nicht wahrnehmen, suchen die Betroffenen<br />

aber Hilfswerke auf. Diese sind in der Armutsbekämpfung<br />

nicht mehr wegzudenken.<br />

Leistungsverträge an Hilfswerke<br />

Für Daniel Röthlisberger, Leiter Sozialwerk bei der Heilsarmee, ist<br />

klar, dass die Hilfswerke die Situation nicht alleine lösen können.<br />

Dabei kritisiert er die unklare Rollenverteilung. Es muss besser<br />

koordiniert werden, welche Aufgaben der Staat, Hilfswerke, Betroffene<br />

und auch die Wirtschaft wahrzunehmen haben.<br />

Eine Möglichkeit sieht die stellvertretende SRK-Direktorin Christine<br />

Kopp darin, dass die öffentliche Hand Leistungsverträge an<br />

Hilfswerke vergibt. Dies kann etwa in Bereichen geschehen, in denen<br />

die Organisationen Dienstleistungen erbringen, die nicht bereits<br />

von staatlichen Stellen abgedeckt werden. Reto Wattenhofer<br />

14 <strong>AWP</strong> Soziale Sicherheit | 21/2016


POLITIK<br />

Kanton Uri<br />

Regierung lehnt<br />

EL für Familien ab<br />

Im Kanton Uri sollen im Kampf gegen die<br />

Armut nicht spezielle Ergänzungsleistungen<br />

für Familien geschaffen werden. Der<br />

Regierungsrat lehnt eine Motion der SP<br />

aus finanziellen und sozialpolitischen<br />

Gründen ab. Die Urner Regierung schreibt<br />

in ihrer Antwort auf den Vorstoss, dass<br />

genügend Massnahmen vorhanden sind,<br />

um einkommensschwache Familien zu unterstützen.<br />

Dazu zählen etwa Steuerabzüge<br />

für Familien, die Verbilligung der Krankenkassenprämien,<br />

die Inkassohilfe, die<br />

Alimentenbevorschussung und die wirtschaftliche<br />

Sozialhilfe. Eine neue Sozialleistung<br />

könnten sich in der angespannten<br />

finanziellen Situation weder der Kanton<br />

noch die Gemeinden leisten.<br />

SP-Landrat Toni Moser verlangt in seiner<br />

Motion, dass Uri analog den Kantonen<br />

Solothurn, Tessin, Waadt und Genf Familienergänzungsleistungen<br />

einführt. Mit<br />

diesen solle ähnlich den Ergänzungsleistungen<br />

bei der AHV/IV erreicht werden,<br />

dass Berufstätige mit Kindern zur Deckung<br />

ihrer Lebenskosten nicht Sozialhilfe beziehen<br />

müssen.<br />

Versuche, die Subventionen für Familien<br />

für die ganze Schweiz einzuführen, scheiterten<br />

auf Bundesebene 2011 und 2015.<br />

Vorstösse auf kantonaler Ebene gab es<br />

immer wieder. Erst Mitte Oktober wurde<br />

im Kanton Basel-Landschaft eine Volksinitiative<br />

gestartet. Im Kanton Luzern war<br />

vor knapp einem Jahr eine Initiative der<br />

Grünen abgelehnt worden. sk<br />

Kanton Zug<br />

Zuger entscheiden<br />

über 40-Mio-Sparpaket<br />

Die Zugerinnen und Zuger entscheiden am<br />

27. November über das 40-Millionen-Sparpaket,<br />

das der Regierungsrat und die bürgerliche<br />

Mehrheit des Kantonsrates beschlossen<br />

haben. Geschont würde mit<br />

diesen Sparmassnahmen niemand.<br />

Gemäss Regierung geht es aber nicht<br />

anders.Der Rotstift würde unter anderem<br />

bei den AHV- und IV-Ergänzungsleistungen<br />

angesetzt sowie beim Staatspersonal,<br />

das künftig auf Reka-Checks verzichten<br />

muss. Zudem sollen die freiwilligen Mutterschaftsbeiträge<br />

gestrichen werden.<br />

Auch die Zuger Gemeinden werden zur<br />

Kasse gebeten, weil sie bis 2019 insgesamt<br />

18 Millionen an den Kanton abliefern<br />

sollen.<br />

Während Regierung und die bürgerliche<br />

Mehrheit des Kantonsrates die «Opfersymmetrie»<br />

des Sparpaketes loben, finden<br />

Linke und Berufsverbände den Abbau unfair.<br />

Gespart wird auf dem Buckel jener,<br />

denen es ohnehin schon schlecht geht.<br />

Rund 20 Organisationen schlossen sich<br />

deshalb zur «Allianz für ein lebenswertes<br />

Zug» zusammen, sammelten 1 500 Unterschriften<br />

und reichten das Referendum<br />

ein.<br />

Wird das Sparpaket abgelehnt, so will<br />

die Regierung entweder die Steuern erhöhen<br />

oder die 40 Millionen Franken auf das<br />

nächste Sparprogramm packen. Dieses soll<br />

«Finanzen 2019» heissen und würde somit<br />

von den geplanten 100 auf 140 Millionen<br />

Franken aufgestockt. sk<br />

Hilfsorganisation Schweizer Tafel<br />

Erste webbasierte<br />

Spendendatenbank<br />

Die Hilfsorganisation Schweizer Tafel hat<br />

die erste webbasierte Spendendatenbank<br />

für einwandfreie überschüssige Lebensmittel<br />

entwickelt und online geschaltet.<br />

Die «Food Bridge» ermöglicht Spendern<br />

aus der Lebensmittelindustrie und -produktion<br />

und dem Handel einfach und<br />

rasch überschüssige Lebensmittel anzubieten.<br />

Hilfsorganisationen verteilen diese an<br />

armutsbetroffene und benachteiligte<br />

Menschen in der Schweiz.<br />

Rund ein Drittel der für den Schweizer<br />

Konsum produzierten Lebensmittel gehen<br />

zwischen Feld und Teller verloren:<br />

20% bei der landwirtschaftlichen Produktion,<br />

30% in Verarbeitung und Handel,<br />

50% in den Haushalten und im<br />

Grossverbrauch. Die Hilfsorganisation<br />

Schweizer Tafel holt seit 15 Jahren einwandfreie,<br />

überschüssige Lebensmittel<br />

ab. Täglich verteilt sie 17,1 Tonnen an<br />

soziale Institutionen – Lebensmittel, welche<br />

mehrheitlich vom Detailhandel gespendet<br />

werden.<br />

Die «Food Bridge» konnte dank der Anschubfinanzierung<br />

durch das Bundesamt<br />

für Landwirtschaft (BLW) realisiert werden.<br />

Programmiert wurde sie von Swiss-<br />

Center. Daniela Rondelli, Geschäftsführerin<br />

Schweizer Tafel: «In anderen Ländern<br />

– etwa den USA und in Kanada – gibt es<br />

schon lange Lebensmitteldatenbanken.<br />

Nun zieht die Schweiz nach.» Die weiterführende<br />

Finanzierung übernimmt die<br />

Schweizer Tafel. sk<br />

Auf Kurs mit 700 Jahren<br />

Pensionskassenerfahrung.<br />

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21/2016 | <strong>AWP</strong> Soziale Sicherheit 15


VERMISCHTES<br />

Anlage Aktuell<br />

Cashflows und Rsikofähigkeit<br />

Berufliche Vorsorge<br />

Kein Teuerungsausgleich<br />

Wichtiger Bestandteil einer <strong>Asset</strong>-Liability-Management<br />

(ALM)-Studie ist die<br />

Analyse des Einflusses der Cashflows<br />

auf die Risikofähigkeit einer Pensionskasse.<br />

Hat eine PK zum Beispiel einen<br />

Deckungsgrad (DG) von 90% und<br />

fliesst ein das Vorsorgekapital verändernder<br />

Cashflow von 10 weg, dann<br />

reduziert sich das Vorsorgekapital auf<br />

90 und das Vorsorgevermögen auf 80.<br />

Der DG beträgt neu 88,9%. Somit hat<br />

der Mittelabfluss den DG um rund 1,1%<br />

reduziert.<br />

Bei einem ursprünglichen DG von<br />

110% hingegen, führt der Mittelabfluss<br />

von 10 zu einem DG von 111,1%. Das<br />

heisst: Negative Cashflows führen zu<br />

einer instabilen DG-Entwicklung und<br />

positive Cashflows zu einer stabilen.<br />

Der Zusammenhang ist unbestritten.<br />

Genauer analysiert werden muss die<br />

Interpretation der DG-Stabilität in Bezug<br />

auf die Risikofähigkeit einer PK.<br />

Kann der Mittelabfluss auf Rentenzahlungen<br />

zurückgeführt werden, dann<br />

reduziert sich dadurch das Vorsorgekapital<br />

und die prozentuale Deckungslücke<br />

nimmt zu, die absolute Deckungslücke<br />

in Franken verändert sich jedoch<br />

nicht. Auch die Sanierungsfähigkeit der<br />

PK und die Möglichkeiten des Arbeitgebers,<br />

die Kasse zu stabilisieren, werden<br />

von der Rentenzahlung nicht beeinflusst.<br />

Die Rentenzahlung an sich hat<br />

keinen Einfluss auf die Risikofähigkeit,<br />

was sich auch in einem unveränderten<br />

risikotragenden DG zeigt.<br />

Kommt es zum Mittelabfluss aufgrund<br />

einer Abnahme der Anzahl der Aktivversicherten<br />

(Austrittsleistungen),<br />

dann bleibt zwar die absolute Deckungslücke<br />

in Franken ebenfalls unverändert,<br />

das Sanierungspotential<br />

jeoch nimmt aufgrund der reduzierten<br />

Lohnsumme (Sanierungsbeiträge) und<br />

den reduzierten Altersguthaben (Minderverzinsung)<br />

ab. Der Stellenabbau<br />

schränkt eventuell auch die finanziellen<br />

Möglichkeiten des Arbeitgebers ein.<br />

Der Mittelabfluss ist mit einer abnehmenden<br />

Risikofähigkeit verbunden,<br />

was sich in einem sinkenden risikotragenden<br />

DG ausdrückt.<br />

Der Kapitalbezug bei der Pensionierung<br />

und der resultierende Mittelabfluss haben<br />

dieselbe Wirkung auf die Risikofähigkeit<br />

wie ein Einzelaustritt. Bezieht<br />

der Pensionierte hingegen eine Rente,<br />

so findet der unmittelbare Mittelabfluss<br />

nicht statt, die prozentuale Deckungslücke<br />

sinkt nicht und die DG-Entwicklung<br />

ist stabiler.<br />

Der Rentenbezug wirkt sich trotzdem<br />

nicht positiv auf die Risikofähigkeit aus:<br />

Auf die Sanierungsfähigkeit der PK<br />

macht es keinen Unterschied, ob der<br />

Pensionierte das Kapital oder die Renten<br />

bezieht – auch der Neurentner ist<br />

kein Risikoträger. Im Gegensatz zum<br />

Kapitalbezug muss jedoch beim Rentenbezug<br />

ein i.d.R. über dem risikolosen<br />

Zinssatz liegende Anlagerendite<br />

garantiert werden. Das zusätzlich «zu<br />

garantierende» Vorsorgekapital des<br />

Neurentners belastete die Risikoträger<br />

und verringert die Risikofähigkeit der<br />

PK. Auch in einer Unterdeckung ist somit<br />

der Kapitalbezug der Verrentung<br />

vorzuziehen, selbst wenn mit dem Kapitalbezug<br />

der prozentuale DG sinkt.<br />

Der risikotragende DG sinkt hingegen<br />

in der Unterdeckung mit dem Kapitalbezug<br />

weniger stark als mit der Verrentung<br />

und zeigt die veränderte Risikofähigkeit<br />

korrekt an.<br />

Es ist verlockend, aufgrund der Cashflow-Entwicklung<br />

einer PK Schlüsse<br />

über deren Risikofähigkeit zu ziehen.<br />

Die Beispiele zeigen jedoch, dass die<br />

Wirkung der Cashflows auf den DG<br />

und die resultierende Stabilität der DG-<br />

Entwicklung kein geeignetes Mass der<br />

Risikofähigkeit einer PK sind. Langfristig<br />

ausschlagegebend für die Risikofähigkeit<br />

sind die finanzielle Lage und der<br />

Anteil der garantierten Leistungen. Der<br />

risikotragende DG hilft bei der Einschätzung<br />

der Risikofähigkeit, da der Einfluss<br />

der gezeigten Geschäftsvorfälle<br />

auf die Risikofähigkeit korrekt wiedergegeben<br />

werden.<br />

Alfred Bühler und Stephan Skaanes<br />

beide Partner PPCmetrics<br />

www.ppcmetrics.ch<br />

Die Hinterlassenen- und Invalidenrente der<br />

beruflichen Vorsorge wird nicht der Teuerung<br />

angepasst. Grund dafür ist, dass es<br />

keine Teuerung gab. Eine erste Anpassung<br />

der Renten wird jeweils nach drei Jahren<br />

geprüft. Da der Septemberindex 2016 jenen<br />

vom September 2013 nicht übersteigt,<br />

müssen diese Renten nicht angepasst werden,<br />

so das Bundesamt für Sozialversicherungen.<br />

Danach wird die Erhöhung der BVG-<br />

Renten jeweils zusammen mit der Erhöhung<br />

der AHV-Renten geprüft, in der Regel<br />

alle zwei Jahre. Allerdings bleiben auch<br />

die schon seit einigen Jahren laufenden<br />

AHV-Renten unverändert, da der aktuelle<br />

Index tiefer liegt. sk<br />

Deutschland<br />

Mangelnde Reformen<br />

In ihrem Jahresgutachten mit dem Titel<br />

«Zeit für Reformen» werfen fünf Ökonomie-Professoren<br />

– die «Wirtschaftsweisen»<br />

– der Bundesregierung in Deutschland<br />

schwere Versäumnisse vor und<br />

fordern dringend Reformen. So sollte das<br />

gesetzliche Renteneintrittsalter erhöht<br />

und an die künftige Lebenserwartung gekoppelt<br />

werden. Zusätzlich empfehlen sie<br />

die betriebliche und private Altersvorsorge<br />

zu stärken. Und bei der Krankenversicherung<br />

schlagen sie die Einführung einer<br />

Bürgerpauschale mit integriertem Sozialausgleich<br />

vor. Die deutsche Bundeskanzlerin<br />

Angela Merkel (CDU) hat die Kritik<br />

der «Wirtschaftsweisen» an mangelnden<br />

Reformen der schwarz-roten Koalition zurückgewiesen.<br />

sk<br />

Denner<br />

Stärkung der PK<br />

Der Discounter Denner erhöht die Lohnsumme<br />

2017 um 0,6%. Die Lohnerhöhungen<br />

erfolgen individuell und leistungsbezogen.<br />

Zudem erhöht Denner die Beiträge<br />

für die Altersvorsorge und stärkt die firmeneigene<br />

Pensionskasse. Dabei werden<br />

in den folgenden zwei Jahren parallel zur<br />

Erhöhung der Lohnsumme höhere Beiträge<br />

an die PK ausgerichtet. Der Mindestlohn<br />

beläuft sich auf 4 025 CHF im Monat<br />

bei 13 Monatslöhnen. sk<br />

16 <strong>AWP</strong> Soziale Sicherheit | 21/2016


VERMISCHTES<br />

Gesundheitskommission des Nationalrates<br />

Pflegefinanzierung soll genauer geregelt sein<br />

Gewerkschaftsbund<br />

März-Entscheidung<br />

Der Gewerkschaftsbund propagiert einen<br />

besseren Arbeitnehmerschutz bei der Reform<br />

der Altersvorsorge: Mit der vom Nationalrat<br />

beschlossenen Version wollen die<br />

Delegierten laut Mitteilung nicht leben. Sie<br />

behalten sich weiter vor, nach Abschluss<br />

der parlamentarischen Beratungen das Referendum<br />

zu ergreifen. Entschieden werde<br />

dies Ende März an einer ausserordentlichen<br />

Delegiertenversammlung. sk<br />

Revisionsaufsichtsbehörde<br />

Reglementsänderung<br />

Ruth Humbel (CVP/AG) bittet die Krankenversicherungen zur Kasse. Bild: Keystone.<br />

Pflegeleistungen im Anschluss an einen<br />

Spitalaufenthalt sollen nach den Regeln<br />

der Spitalfinanzierung vergütet werden.<br />

Das fordert die Gesundheitskommission<br />

des Nationalrates (SGK). Sie will die gesetzlichen<br />

Bestimmungen präzisieren.<br />

Mit 11 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung<br />

hat sich die SGK für eine parlamentarische<br />

Initiative von Ruth Humbel (CVP/AG) ausgesprochen.<br />

Ist die ständerätliche Schwesterkommission<br />

einverstanden, kann sie<br />

eine Gesetzesänderung ausarbeiten.<br />

Der Gesetzgeber habe gewollt, dass die<br />

Leistungen der Akut- und Übergangspflege<br />

nach einem Spitalaufenthalt während einer<br />

befristeten Zeit vollständig von der Krankenversicherung<br />

und den Kantonen übernommen<br />

würden, und zwar nach dem gleichen<br />

Bundesamt für Sozialversicherungen<br />

Schlüssel wie die Spitalleistungen, schreibt<br />

Humbel zur Begründung ihres Vorstosses.<br />

In der Praxis würden heute aber nur die<br />

Pflegekosten nach den Regeln der Spitalfinanzierung<br />

aufgeteilt. Die Hotelleriekosten<br />

gingen ganz zulasten der Patienten.<br />

Auf diese Weise funktioniere die Übergangspflege<br />

nicht, kritisiert Humbel. Entweder<br />

würden die Patienten zu lange im<br />

Akutspital hospitalisiert oder sie würden<br />

zu früh entlassen.<br />

Zudem erweise sich die heute geltende<br />

Dauer von 14 Tagen als zu kurz. Eine Erhebung<br />

des nationalen Spitalverbandes H<br />

plus hat gezeigt, dass die notwendige<br />

Übergangspflege in der Regel 21 Tage beansprucht.<br />

Deshalb ist auch die Dauer zu<br />

überprüfen. sk<br />

Mehr zur familienergänzenden Kinderbetreuung<br />

Der Bundesrat hat Änderungen im Vorsorgereglement<br />

der Revisionsaufsichtsbehörde<br />

(RAB) genehmigt. Das paritätische Organ<br />

des Vorsorgewerks RAB hat den<br />

Kaderplan 2 aufgehoben und den Anspruch<br />

auf Todesfallkapital von 50 auf 100<br />

Prozent des Altersguthabens erhöht. Die<br />

Änderungen treten per 1. Januar 2017 in<br />

Kraft. sk<br />

Impressum<br />

Herausgeber<br />

Hansjürg Saager<br />

Redaktion<br />

Nicolas Hehl (nh), Susanne Kapfinger<br />

(sk), Thomas Peterhans (pet), Charlotte<br />

Walser (wl), Reto Wattenhofer (wh)<br />

<strong>AWP</strong> Soziale Sicherheit<br />

Sihlquai 253, 8005 Zürich<br />

043 960 59 79<br />

soziale-sicherheit@awp.ch<br />

www.soziale-sicherheit.ch<br />

Marketing<br />

Hügli Kommunikation<br />

Häisiwil 122, 4917 Melchnau BE<br />

062 923 73 35<br />

c-huegli@c-huegli.ch<br />

Das Bundesamt für Sozialversicherungen<br />

will wissen wie sich die Finanzhilfen für<br />

familienergänzende Kinderbetreuung (Anstossfinanzierung)<br />

auswirken. Mit dem<br />

befristeten Impulsprogramm soll die<br />

Schaffung zusätzlicher Plätze für die Tagesbetreuung<br />

von Kindern gefördert werden,<br />

damit die Eltern Erwerbsarbeit beziehungsweise<br />

Ausbildung und Familie besser<br />

vereinbaren können.<br />

Die ausgeschriebene Evaluation soll die<br />

Frage klären, inwieweit das heute bestehende<br />

Angebot an familienergänzender<br />

Kinderbetreuung die Nachfrage jener Eltern<br />

zu decken vermag, die einer Erwerbstätigkeit<br />

nachgehen, eine solche aufnehmen<br />

möchten oder sich in Ausbildung befinden.<br />

Sie soll zudem aufzeigen, welches die entscheidenden<br />

Faktoren sind, sollte das Angebot<br />

die Nachfrage nicht decken.<br />

Falls Verbesserungspotential ermittelt<br />

wird, sollen entsprechende Empfehlungen<br />

formuliert werden. Eingabefrist für die Offerte<br />

ist der 30. November 2016. sk<br />

Abonnemente<br />

Anita Dürst, Atlas-Service AG<br />

Postfach 282, 8044 Zürich<br />

044 265 28 00<br />

ad@atlas-service.ch<br />

Herstellung<br />

Triner AG, 6431 Schwyz<br />

www.triner.ch<br />

Online<br />

Insor AG, 8304 Wallisellen<br />

www.insor.ch<br />

21/2016 | <strong>AWP</strong> Soziale Sicherheit 17


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* Studie der «SonntagsZeitung» vom 12. Juni 2016. Resultate unter: www.pensionskassenvergleich.ch

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