1 Ärztliche Bescheinigung zur Aufnahme in ein ... - AWO Essen
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<strong>Ärztliche</strong> <strong>Besche<strong>in</strong>igung</strong><br />
<strong>zur</strong> <strong>Aufnahme</strong> <strong>in</strong> e<strong>in</strong> Altenheim, Altenwohnheim, Pflegeheim<br />
oder e<strong>in</strong>e gleichartige E<strong>in</strong>richtung<br />
gem. § 36 Abs. 4 Infektionsschutzgesetz (IfGS) (s.unten)<br />
Vor oder unverzüglich nach ihrer <strong>Aufnahme</strong> <strong>in</strong> e<strong>in</strong> Altenheim,<br />
Altenwohnheim, Pflegeheim oder e<strong>in</strong>e gleichartige E<strong>in</strong>richtung haben<br />
die Bewohner der Leitung der E<strong>in</strong>richtung e<strong>in</strong> ärztliches Zeugnis<br />
darüber vorzulegen, dass ke<strong>in</strong>e Anhaltspunkte für das Vorliegen e<strong>in</strong>er<br />
ansteckungsfähigen Lungentuberkulose vorhanden s<strong>in</strong>d.<br />
___________________________________ _________ ______<br />
(Name des Bewohners/der Bewohner<strong>in</strong>) (Vorname) (geb.)<br />
____________________________________________________________________<br />
(PLZ), Wohnort, Straße, Haus-Nr.)<br />
________________________________________________ Name, Anschrift<br />
der<br />
E<strong>in</strong>richtung/Stempel)<br />
(<strong>Aufnahme</strong>tag)<br />
A. Röntgenaufnahme der Lunge vom: (Datum)_______________________<br />
(nicht älter als 6 Monate vor Heimaufnahme)<br />
Anhaltspunkte für das Vorliegen e<strong>in</strong>er ansteckungsfähigen<br />
Lungentuberkulose s<strong>in</strong>d nicht vorhanden.<br />
Ggf. abweichender Befund:<br />
____________________________________________________________________<br />
B. Kl<strong>in</strong>ischer Befund am: (Datum)________________________________<br />
(nicht älter als 6 Monate vor Heimaufnahme)<br />
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¡<br />
Anhaltspunkte für das Vorliegen e<strong>in</strong>er ansteckungsfähigen<br />
Lungentuberkulose s<strong>in</strong>d nicht vorhanden.<br />
Ggf. abweichender Befund:<br />
_________ _________________________<br />
Stempel des Arztes Datum Unterschrift des Arztes<br />
§ 36 Abs. 4 Infektionsschutzgesetz (IfGS): Personen, die <strong>in</strong> e<strong>in</strong> Altenheim, Altenwohnheim,<br />
Pflegeheim oder e<strong>in</strong>e gleichartige E<strong>in</strong>richtung im S<strong>in</strong>ne des § 1 Abs. 1 oder 1a des Heimgesetzes<br />
oder <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e Geme<strong>in</strong>schaftsunterkunft für Obdachlose, Flüchtl<strong>in</strong>ge, Asylbewerber oder <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e<br />
Erstaufnahmee<strong>in</strong>richtung des Bundes für Spätaussiedler aufgenommen werden sollen, haben vor<br />
oder unverzüglich nach ihrer <strong>Aufnahme</strong> der Leitung der E<strong>in</strong>richtung e<strong>in</strong> ärztliches Zeugnis<br />
darüber vorzulegen, dass bei Ihnen ke<strong>in</strong>e Anhaltspunkte für das Vorliegen e<strong>in</strong>er<br />
ansteckungsfähigen Lungentuberkulose vorhanden s<strong>in</strong>d. Bei <strong>Aufnahme</strong> <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e<br />
Geme<strong>in</strong>schaftse<strong>in</strong>richtung für Flüchtl<strong>in</strong>ge, Asylbewerber oder <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e Erstaufnahmee<strong>in</strong>richtung<br />
des Bundes für Spätaussiedler muss sich das Zeugnis bei Personen, die das 15. Lebensjahr<br />
vollendet haben, auf e<strong>in</strong>e im Geltungsbereich dieses Gesetzes erstellte Röntgenaufnahme der<br />
Lunge stützen; bei erstmaliger <strong>Aufnahme</strong> darf die Erhebung der Befunde nicht länger als sechs<br />
Monate, bei erneute <strong>Aufnahme</strong> zwölf Monate <strong>zur</strong>ückliegen....<br />
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