15.11.2017 Aufrufe

Kurt Lange-Reisen - Busreisen 2018

Der umfangreiche Reisekatalog der Fa. Kurt Lange-Reisen aus Schneverdingen. Infomieren Sie sich über das große Angebot an Busreisen in Deutschland und Europe, von Rügen bis Mallorca, vom Nordkap bis Südtirol, von Holland bis ins Baltikum.

Der umfangreiche Reisekatalog der Fa. Kurt Lange-Reisen aus Schneverdingen. Infomieren Sie sich über das große Angebot an Busreisen in Deutschland und Europe, von Rügen bis Mallorca, vom Nordkap bis Südtirol, von Holland bis ins Baltikum.

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REISEBEDINGUNGEN FÜR PAUSCHALANGEBOTE DER FIRMA KURT LANGE - REISEN*<br />

Sehr geehrte Kunden,<br />

die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt<br />

des zwischen Ihnen und K. <strong>Lange</strong>-<strong>Reisen</strong>, im Buchungsfall zustande kommenden<br />

Reisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a - m BGB<br />

(Bürgerliches Gesetzbuch) und die Informationsvorschriften für Reiseveranstalter<br />

gemäß §§ 4 - 11 BGB-InfoV (Verordnung über Informations- und Nachweispflichten<br />

nach bürgerlichem Recht) und füllen diese aus. Bitte lesen Sie diese Reisebedingungen<br />

vor Ihrer Buchung sorgfältig durch.<br />

1. Abschluss des Reisevertrages<br />

1.1. Mit der <strong>Reisen</strong>anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss<br />

eines Reisevertrages zu dessen Bedingungen verbindlich an. Die Anmeldung<br />

kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. An<br />

sein Vertragsangebot ist der Kunde 10 Tage gebunden.<br />

a) Sind außer dem Anmelder weitere Personen mit der Anmeldung aufgeführt,<br />

kommt auch mit diesen ein Reisevertrag zustande, nur soweit der Anmelder als<br />

Vertreter für Dritte auftritt. Der Anmelder haftet nach den allgemeinen Bestimmungen<br />

und, sofern er eine besondere Verpflichtung übernommen hat, für die<br />

Vertretenen wie für seine eigene Verpflichtung.<br />

b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung von K. <strong>Lange</strong>-<strong>Reisen</strong><br />

beim Kunden zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder<br />

unverzüglich nach Vertragsschluss wird K. <strong>Lange</strong>-<strong>Reisen</strong> dem Kunden eine schriftliche<br />

Reisebestätigung übermitteln. Hierzu ist K. <strong>Lange</strong>-<strong>Reisen</strong> nicht verpflichtet,<br />

wenn die Buchung durch den Kunden weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn<br />

erfolgt.<br />

2. Vertragsgrundlagen, Leistungen, Reisevermittler, Fremdprospekte<br />

2.1. Die vertragliche Leistungspflicht von K. <strong>Lange</strong>-<strong>Reisen</strong> bestimmt sich nach der<br />

Reiseausschreibung in Verbindung mit der Buchungsbestätigung und allen ergänzenden<br />

Informationen von K. <strong>Lange</strong>-<strong>Reisen</strong> für die jeweilige Reise.<br />

2.2. Reisevermittler (z.B. Reisebüros) und Leistungsträger (z.B. Hotels, Beförderungsunternehmen)<br />

sind von K. <strong>Lange</strong>-<strong>Reisen</strong> nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen<br />

zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den<br />

vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die vertraglich zugesagten<br />

Leistungen von K. <strong>Lange</strong>-<strong>Reisen</strong> hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung<br />

stehen.<br />

2.3. Orts- und Hotelprospekte sowie Internetausschreibungen, die nicht von K.<br />

<strong>Lange</strong>-<strong>Reisen</strong> herausgegeben werden, sind für K. <strong>Lange</strong>-<strong>Reisen</strong> und deren Leistungspflicht<br />

nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung<br />

mit dem Kunden zum Gegenstand der Reiseausschreibung oder zum Inhalt der<br />

Leistungspflicht von K. <strong>Lange</strong>-<strong>Reisen</strong> gemacht wurden.<br />

3. Leistungsänderungen<br />

3.1. Änderungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des<br />

Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von K. <strong>Lange</strong>-<strong>Reisen</strong><br />

nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet,<br />

soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise<br />

nicht beeinträchtigen.<br />

3.2. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten<br />

Leistungen mit Mängeln behaftet sind.<br />

3.3. K. <strong>Lange</strong>-<strong>Reisen</strong> ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen<br />

unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren.<br />

3.4. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der<br />

Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme<br />

an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn K. <strong>Lange</strong>-<strong>Reisen</strong><br />

in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus<br />

ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der<br />

Erklärung von K. <strong>Lange</strong>-<strong>Reisen</strong> über die Änderung der Reiseleistung oder die Absage<br />

der Reise dieser gegenüber geltend zu machen.<br />

4. Bezahlung<br />

4.1. Nach Vertragsabschluss und nach Aushändigung des Sicherungsscheines<br />

gemäß § 651k BGB wird eine Anzahlung in Höhe von 10 % des Reisepreises zur<br />

Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 2 Wochen vor Reisebeginn zur Zahlung fällig,<br />

sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in<br />

Ziffer 9 genannten Grund abgesagt werden kann.<br />

4.2. Dauert die Reise nicht länger als 24 Stunden, schließt sie keine Übernachtung<br />

ein und übersteigt der Reisepreis pro Kunden € 75,- nicht, so werden Anzahlung<br />

und Restzahlung mit Vertragsschluss ohne Aushändigung eines Sicherungsscheines<br />

zahlungsfällig.<br />

4.3. Soweit K. <strong>Lange</strong>-<strong>Reisen</strong> zur Erbringung der vertraglichen Reiseleistungen<br />

bereit und in der Lage ist und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht<br />

des Kunden gegeben ist, besteht ohne vollständige Bezahlung des<br />

Reisepreises kein Anspruch auf Inanspruchnahme der Reiseleistungen oder Aushändigung<br />

der Reiseunterlagen.<br />

4.4. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend<br />

den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist K. <strong>Lange</strong>-<strong>Reisen</strong> berechtigt,<br />

nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden<br />

mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 6 zu belasten.<br />

5. Preisänderung<br />

5.1. K. <strong>Lange</strong>-<strong>Reisen</strong> behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle<br />

der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen<br />

wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende<br />

Reise geltenden Wechselkurse entsprechend den nachfolgenden Bestimmungen<br />

zu ändern:<br />

5.2. Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsabschluss<br />

und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur<br />

Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsabschluss noch nicht eingetreten<br />

und bei Vertragsabschluss für K. <strong>Lange</strong>-<strong>Reisen</strong> nicht vorhersehbar waren.<br />

5.3. Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten,<br />

insbesondere die Treibstoffkosten, so kann K. <strong>Lange</strong>-<strong>Reisen</strong> den Reisepreis<br />

nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:<br />

a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann K. <strong>Lange</strong>-<strong>Reisen</strong> vom<br />

Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen.<br />

b) Anderenfalls werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel<br />

geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der<br />

Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden<br />

Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann K. <strong>Lange</strong>-<strong>Reisen</strong> vom Kunden<br />

verlangen.<br />

5.4. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen-<br />

oder Flughafengebühren gegenüber K. <strong>Lange</strong>-<strong>Reisen</strong> erhöht, so kann der Reisepreis<br />

um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.<br />

5.5. Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann<br />

der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für<br />

K. <strong>Lange</strong>-<strong>Reisen</strong> verteuert hat.<br />

5.6. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat K. <strong>Lange</strong>-<strong>Reisen</strong><br />

den Kunden unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren.<br />

Preiserhöhungen sind nur bis zum 21. Tag vor Reisebeginn eingehend beim<br />

Kunden zulässig. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5 % ist der Kunde berechtigt,<br />

ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer<br />

mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn K. <strong>Lange</strong>-<strong>Reisen</strong> in der Lage<br />

ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten.<br />

Der Kunde hat die zuvor genannten Rechte unverzüglich nach der Mitteilung<br />

von K. <strong>Lange</strong>-<strong>Reisen</strong> über die Preiserhöhung gegenüber K. <strong>Lange</strong>-<strong>Reisen</strong> geltend<br />

zu machen.<br />

6. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn /Stornokosten<br />

6.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der<br />

Rücktritt ist gegenüber K. <strong>Lange</strong>-<strong>Reisen</strong> unter der in diesen Bedingungen angegebenen<br />

Anschrift zu erklären. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich<br />

zu erklären.<br />

6.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert<br />

K. <strong>Lange</strong>-<strong>Reisen</strong> den Anspruch auf den Reisepreis. Statt dessen kann K. <strong>Lange</strong>-<strong>Reisen</strong>,<br />

soweit der Rücktritt nicht von ihr zu vertreten ist oder ein Fall höherer<br />

Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen<br />

Reisevorkehrungen und ihre Aufwendungen in Abhängigkeit von dem<br />

jeweiligen Reisepreis verlangen.<br />

6.3. K. <strong>Lange</strong>-<strong>Reisen</strong> hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d. h.<br />

unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich<br />

vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis<br />

pauschaliert und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte<br />

Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der<br />

Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des<br />

48 Buchung & Beratung: 05193 6109

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