Einheitsantrag v148d.qxd - VPV Makler
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Selbstständigkeit der Verträge<br />
Schlusserklärung des Antragstellers und der zu versichernden Person für die<br />
private Kranken- und Pflegepflichtversicherung<br />
Die auf Grundlage dieses Antrages geschlossenen Verträge in der Krankenversicherung, Pflegepflichtversicherung<br />
und Rentenversicherung sind rechtlich selbstständige Verträge.<br />
Antragsdurchschrift<br />
Eine Durchschrift dieses Antrages wird nach Unterzeichnung ausgehändigt.<br />
Grundlage des Versicherungsvertrages<br />
Grundlage des Versicherungsvertrages sind der Antrag, die Allgemeinen Versicherungsbedingungen, der auszustellende<br />
Versicherungsschein, das Produktinformationsblatt, das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und<br />
die gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland.<br />
Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen bestehen in der Kranken- und Pflegepflichtversicherung in der<br />
Regel aus Musterbedingungen, Tarifbedingungen, und den Tarif- und Informationsblättern, in der lebensversicherung<br />
aus Allgemeinen Bestimmungen, Tarifbedingungen und ggf. eingeschlossenen Besonderen Bedingungen.<br />
Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die zu den beantragten Tarifen geltenden Tarifbestimmungen,<br />
die Vertragsinformationen, das Merkblatt zur Datenverarbeitung und Produktinformationsblätter müssen von<br />
Ihrem Vermittler rechtzeitig vor Ihrer Vertragserklärung vollständig ausgehändigt werden. Mir ist bekannt,<br />
dass der Versicherungsvertrag erst zustande kommt, wenn der Versicherungsschein übersendet bzw. ausgehändigt<br />
wird oder der Versicherer in Textform eine Annahme erklärt. Das Widerrufsrecht bleibt hiervon unberührt.<br />
Versicherungsbeginn<br />
Der Versicherungsschutz beginnt mit dem im Versicherungsschein bezeichneten Zeitpunkt (Versicherungsbeginn),<br />
jedoch nicht vor Abschluss des Versicherungsvertrages (insbesondere Zugang des Versicherungsscheines<br />
oder einer schriftlichen Annahmeerklärung) und nicht vor Ablauf von Wartezeiten.<br />
Mitteilung nach § 19 Abs. 5 VVG über die Folgen einer Verletzung<br />
der gesetzlichen Anzeigepflicht<br />
sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,<br />
damit der Versicherer Ihren Versicherungsantrag ordnungsgemäß prüfen kann, ist es notwendig, dass sie die<br />
Fragen im Antrag wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Es sind auch solche Umstände anzugeben,<br />
denen sie keine oder nur geringe Bedeutung beimessen.<br />
Bitte beachten sie, dass sie Ihren Versicherungsschutz gefährden, wenn sie unrichtige oder unvollständige<br />
Angaben machen. Nähere Einzelheiten zu den Folgen einer Verletzung der Anzeigepflicht können sie der nachstehenden<br />
Information entnehmen.<br />
Welche vorvertraglichen Anzeigepflichten bestehen?<br />
sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände,<br />
nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Wenn<br />
der Versicherer nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme in Textform nach gefahrerheblichen<br />
Umständen fragt, sind sie auch insoweit zur Anzeige verpflichtet.<br />
Welche Folgen können eintreten, wenn eine vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt wird?<br />
1. Rücktritt und Wegfall des Versicherungsschutzes<br />
Verletzen sie die vorvertragliche Anzeigepflicht, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt nicht,<br />
wenn sie nachweisen, dass weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vorliegt.<br />
Bei grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht hat der Versicherer kein Rücktrittsrecht, wenn er den Vertrag<br />
auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen<br />
hätte. Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz. Erklärt der Versicherer den Rücktritt nach Eintritt<br />
des Versicherungsfalles, bleibt er dennoch zur leistung verpflichtet, wenn sie nachweisen, dass der nicht<br />
oder nicht richtig angegebene Umstand<br />
-weder für den Eintritt oder Feststellung des Versicherungsfalles<br />
-noch für die Feststellung oder den Umfang der leistungspflicht des Versicherers<br />
(mit)-ursächlich war. Die leistungspflicht entfällt jedoch, wenn sie die Anzeigepflicht arglistig verletzt haben.<br />
Bei einem Rücktritt steht dem Versicherer der Teil des Beitrags zu, welcher der bis zum Wirksamwerden der<br />
Rücktrittserklärung abgelaufenen Vertragszeit entspricht.<br />
2. Kündigung<br />
Kann der Versicherer nicht vom Vertrag zurücktreten, weil sie die vorvertragliche Anzeigepflicht lediglich einfach<br />
fahrlässig verletzt haben, kann er den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen.<br />
Dem Versicherer steht das Kündigungsrecht nicht zu, wenn sie die Anzeigepflicht schuldlos verletzt haben. Das<br />
Kündigungsrecht des Versicherers ist ausgeschlossen, wenn der Versicherer den Vertrag auch bei Kenntnis der<br />
nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätte.<br />
Für die Gesellschaften (Allianz, ARAG, BK, Continentale, DR, MKV, MV, R+V, UKV) gilt: Wenn es sich um eine<br />
Krankheitskostenversicherung im sinne des § 193 Abs. 3 VVG handelt, kann der Versicherer ebenso wie bei<br />
schuldloser Verletzung der Anzeigepflicht den Vertrag nicht kündigen. Zu einer Krankheitskostenversicherung<br />
im sinne des § 193 Abs. 3 VVG zählen alle Tarife, die mindestens eine Kostenerstattung für ambulante und<br />
stationäre Heilbehandlung beinhalten, sofern diese nicht den Versicherungsschutz einer gesetzlichen Krankenversicherung<br />
ergänzen.<br />
3. Vertragsänderung<br />
Kann der Versicherer nicht vom Vertrag zurücktreten oder kündigen, weil er den Vertrag auch bei Kenntnis der<br />
nicht angezeigten Gefahrumstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätte, werden die anderen<br />
Bedingungen auf Verlangen des Versicherers Vertragsbestandteil. Haben sie die Anzeigepflicht fahrlässig<br />
verletzt, werden die anderen Bedingungen rückwirkend Vertragsbestandteil. Auch insoweit können sie Ihren<br />
Versicherungsschutz verlieren. Wenn sie die Anzeigepflicht schuldlos verletzt haben, steht dem Versicherer<br />
das Recht zur Vertragsänderung nicht zu.<br />
Erhöht sich durch die Vertragsänderung der Beitrag um mehr als 10 % oder schließt der Versicherer die Gefahrabsicherung<br />
für den nicht angezeigten Umstand aus, können sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach<br />
Zugang der Mitteilung über die Vertragsänderung fristlos kündigen. Auf dieses Recht wird sie der Versicherer<br />
in der Mitteilung hinweisen.<br />
4. Ausübung der Rechte des Versicherers<br />
Der Private Krankenversicherer kann die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung nur<br />
innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem er von der<br />
Verletzung der Anzeigepflicht, die das von dem Versicherer geltend gemachte Recht begründet, Kenntnis erlangt.<br />
Bei der Ausübung der Rechte des Versicherers hat dieser die Umstände anzugeben, auf die er seine<br />
Erklärung stützt. Zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände angeben, wenn für diese die Frist<br />
nach satz 1 nicht verstrichen ist. Der Versicherer kann sich auf die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder<br />
zur Vertragsänderung nicht berufen, wenn er den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der<br />
Anzeige kannte. Die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsänderung erlöschen mit Ablauf von<br />
drei Jahren nach Vertragsschluss. Dies gilt nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten<br />
sind. Die Frist beträgt zehn Jahre, wenn sie die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt haben.<br />
5. Stellvertretung durch eine andere Person<br />
lassen sie sich bei Abschluss des Vertrages durch eine andere Person vertreten, so sind bezüglich der Anzeigepflicht,<br />
des Rücktritts, der Kündigung, der Vertragsänderung und der Ausschlussfrist für die Ausübung der<br />
Rechte des Versicherers die Kenntnis und Arglist Ihres stellvertreters als auch Ihre eigene Kenntnis und Arglist<br />
zu berücksichtigen. sie können sich darauf, dass die Anzeigepflicht nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt<br />
worden ist, nur berufen, wenn weder Ihrem stellvertreter noch Ihnen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit<br />
zur last fällt.<br />
Hinweise und Erklärungen<br />
A Einwilligung nach dem Bundesdatenschutzgesetz<br />
Ich willige ein, dass der Versicherer im erforderlichen Umfang Daten, die sich aus den Antragsunterlagen,<br />
aus der Aufforderung zur Abgabe eines verbindlichen Angebotes oder der Vertragsdurchführung (Versicherungsfälle,<br />
Risiko-/Vertragsänderungen) ergeben, an Rückversicherer zur Beurteilung des Risikos und<br />
zur Abwicklung der Rückversicherung sowie zur Beurteilung des Risikos und der Ansprüche an andere<br />
Versicherer, an die inpunkto AG Mönchengladbach zum Zwecke der Vermittlung und Betreuung des Versicherungsvertrages,<br />
an den Vermögensschaden-Haftpflichtversicherer im Falle der Inanspruchnahme und/<br />
oder an den Verband der privaten Krankenversicherung e.V. und an den Gesamtverband der Deutschen<br />
Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) übermitteln darf. Ich willige ferner ein, dass der Versicherer durch besonders<br />
auf die Einhaltung der schweigepflicht und des Datenschutzes verpflichtete Dritte und die inpunkto<br />
AG Mönchengladbach mit der zur Durchführung des Vertrages erforderlichen Auftragsdatenverarbeitung<br />
und Nutzung der Daten beauftragt, auch wenn diese ein Geheimnis im sinne des § 203 stGB darstellen.<br />
Gleichzeitig erkläre ich mich mit der Weitergabe der allgemeinen Vertragsdaten an den Assistancedienstleister<br />
einverstanden. Diese Einwilligung gilt auch unabhängig vom Zustandekommen des Vertrages sowie<br />
für entsprechende Prüfungen bei anderweitig beantragten (Versicherungs-) Verträgen und bei künftigen<br />
Anträgen/Angebotsanforderungen. Ich willige ferner ein, dass die Versicherer allgemeine Vertrags-, Abrechnungs-<br />
und leistungsdaten in gemeinsamen Datensammlungen führen und an ihre Vermittler und an<br />
die inpunkto AG Mönchengladbach weitergeben, soweit dies der ordnungsgemäßen Durchführung meiner<br />
Versicherungsangelegenheiten dient. Gesundheitsdaten dürfen nur an Personen- und Rückversicherer<br />
übermittelt werden; an Vermittler und die inpunkto AG Mönchengladbach dürfen sie nur weitergegeben<br />
werden, soweit es zur Vertragsgestaltung erforderlich ist. Ohne Einfluss auf den Vertrag und jederzeit widerrufbar<br />
willige ich weiter ein, dass der/die Vermittler und die inpunkto AG Mönchengladbach meine allgemeinen<br />
Antrags-, Angebotsanforderungs-, Vertrags- und leistungsdaten darüber hinaus für die Beratung<br />
und Betreuung auch in sonstigen Finanzdienstleistungen nutzen darf/dürfen. Diese Einwilligung gilt nur,<br />
wenn ich vom Inhalt des Merkblatts zur Datenverarbeitung Kenntnis nehmen konnte, das mir zusammen<br />
mit den Vertragsinformationen überlassen wird.<br />
B Erklärungen zur Schweigepflichtentbindung und<br />
Verwendung von Gesundheitsdaten<br />
Zur Einschätzung des zu versichernden Risikos vor dem Abschluss des Versicherungsvertrages sowie im<br />
leistungsfalle benötigt der Versicherer personenbezogene Angaben von Ihnen und den zu versichernden<br />
Personen. Die Verwendung dieser Daten (Erhebung, Verarbeitung, Nutzung) ist nach den gesetzlichen Vorschriften<br />
zulässig, wenn eine Einwilligung des Betroffenen nach § 4 BDsG vorliegt oder es gemäß § 28 BDsG<br />
der Zweckbestimmung des Vertrages dient. Nach § 213 VVG ist die Erhebung von personenbezogenen<br />
Gesundheitsdaten bei Dritten immer von einer Einwilligung abhängig.<br />
In den nachfolgenden Fällen ist jedoch die Einwilligung der zu versichernden Personen erforderlich.<br />
1. Schweigepflichtentbindung zur Risikobeurteilung bei Vertragsschluss<br />
Ihre vor Vertragsabschluss gemachten Angaben über Ihren Gesundheitszustand werden überprüft, soweit<br />
dies zur Beurteilung des zu versichernden Risikos erforderlich ist und Ihre Angaben dazu Anlass bieten.<br />
Von ihrer schweigepflicht gegenüber dem Versicherer befreie ich zum Zweck der Risikobeurteilung Ärzte,<br />
Pflegepersonen und Bedienstete von Krankenhäusern, sonstigen Krankenanstalten, Pflegeheimen, Personenversicherern,<br />
gesetzlichen Krankenkassen sowie von Berufsgenossenschaften und Behörden, soweit ich<br />
dort in den letzten 10 Jahren vor Antragstellung untersucht, beraten oder behandelt worden bin bzw. versichert<br />
war oder einen Antrag auf Versicherung gestellt habe.<br />
Ergeben sich nach Vertragsschluss für den Versicherer konkrete Anhaltspunkte dafür, dass bei der Antragstellung<br />
unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht wurden und damit die Risikobeurteilung beeinflusst<br />
wurde, gilt die vorstehende schweigepflichtentbindung entsprechend – und zwar bis zu 10 Jahre nach<br />
Vertragsschluss. Diese Erklärung gilt auch über meinen Tod hinaus.<br />
Der Versicherer wird mich vor einer Erhebung nach den vorstehenden Absätzen unterrichten und darauf<br />
hinweisen, dass ich der Erhebung widersprechen kann.<br />
Gebe ich die vorstehende schweigepflichtentbindungserklärung (1.) nicht ab, wünsche ich, dass mich der<br />
Versicherer in jedem Einzelfall informiert, von welchen Personen oder Einrichtungen eine Auskunft benötigt<br />
wird. Ich werde dann jeweils entscheiden, ob ich die genannten Personen oder Einrichtungen von ihrer<br />
schweigepflicht durch schriftliche Erklärung entbinde. Die Entscheidung für diese Alternative kann den<br />
Abschluss des von mir beantragten Versicherungsvertrages zumindest verzögern, wenn sich aufgrund der<br />
verbleibenden Informationsquellen eine Risikoprüfung nicht durchführen lässt.<br />
2. Schweigepflichtentbindung zur Prüfung der Leistungspflicht<br />
Zur Bewertung der leistungspflicht kann es erforderlich sein, dass der Versicherer die Angaben prüft, die<br />
sie zur Begründung von Ansprüchen machen oder die sich aus eingereichten Unterlagen (z. B. Rechnungen,<br />
Verordnungen, Gutachten) oder Mitteilungen beispielsweise eines Krankenhauses oder Arztes ergeben.<br />
Diese Überprüfung unter Einbeziehung von Gesundheitsdaten erfolgt nur, soweit hierzu ein Anlass besteht<br />
(z.B. Fragen zur Diagnose, dem Behandlungsverlauf oder der liquidation).<br />
Von ihrer schweigepflicht gegenüber dem Versicherer befreie ich zum Zweck der Prüfung der leistungspflicht<br />
Ärzte, Pflegepersonen und Bedienstete von Krankenhäusern, sonstigen Krankenanstalten, Pflegeheimen,<br />
Personenversicherern, gesetzlichen Krankenkassen sowie von Berufsgenossenschaften und Behörden,<br />
die in den vorgelegten Unterlagen genannt sind oder die an der Heilbehandlung beteiligt waren. Der Versicherer<br />
wird mich vor einer Erhebung nach den vorstehenden Absätzen unterrichten und darauf hinweisen,<br />
dass ich der Erhebung widersprechen kann. Diese Erklärung zur Prüfung der leistungspflicht gilt auch über<br />
meinen Tod hinaus.<br />
Gebe ich die vorstehende schweigepflichtentbindungserklärung (2.) nicht ab, wünsche ich, dass mich der<br />
Versicherer in jedem leistungsfall informiert, von welchen Personen oder Einrichtungen eine Auskunft benötigt<br />
wird. Ich werde dann jeweils entscheiden, ob ich die genannten Personen oder Einrichtungen von<br />
ihrer schweigepflicht durch schriftliche Erklärung entbinde. Die Entscheidung für diese Alternative kann zur<br />
Verzögerung der leistungsprüfung, leistungskürzung oder gar leistungsfreiheit des Versicherers führen,<br />
wenn sich aufgrund der verbleibenden Informationsquellen eine leistungsprüfung nicht durchführen lässt.<br />
3. Datenverwendung zur Risikobeurteilung und Leistungsprüfung<br />
Ich willige ein, dass die von den vorstehenden schweigepflichtentbindungserklärungen erfassten oder von<br />
mir angegebenen oder übermittelten Gesundheitsdaten zur Risikobeurteilung und zur leistungsprüfung<br />
durch den Versicherer verwendet werden.<br />
Ich willige darüber hinaus ein, dass die an der Vermittlung des Vertrages beteiligten Vermittler und die<br />
inpunkto AG Mönchengladbach eine vorstehende schweigepflichtentbindungserklärung oder von mir angegebene<br />
oder übermittelte Gesundheitsdaten zur Risikobeurteilung derart verwenden, dass Angebote ggf.<br />
bei mehreren Versicherern eingeholt werden können.<br />
Mit der speicherung und Verarbeitung der Daten zu diesem Zweck erkläre ich mich einverstanden, siehe<br />
auch die Erklärung zum Datenschutz unter »Einwilligung nach dem Bundesdatenschutzgesetz«.<br />
Ich entbinde den Versicherer sowie weitere Geheimnisverpflichtete von Ihrer Schweigepflicht, soweit<br />
die Weitergabe meiner Gesundheitsdaten im Rahmen der genannten Verwendungszwecke erforderlich ist.<br />
C Erklärungen für mitzuversichernde Personen<br />
Die vorstehenden Erklärungen gebe ich auch für meine mitzuversichernden Kinder sowie die von mir gesetzlich<br />
vertretenen mitzuversichernden Personen ab, die die Bedeutung dieser Erklärungen nicht selbst<br />
beurteilen können.<br />
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