Meldeliste - Sächsischer Behinderten
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Ausschreibung Offene Sachsenmeisterschaft 2012<br />
2. Allgemeine Bestimmungen<br />
Die Sachsenmeisterschaft wird nach den Wettkampfbestimmungen des DBS als national offener Wettkampf<br />
im Schwimmen durchgeführt. Die Meisterschaft wird für Körperbehinderte, Sehbehinderte/<br />
Blinde, geistig Behinderte und allgemein behinderte Menschen veranstaltet. Es gelten die aktuellen<br />
Wettkampfbestimmungen, die Anti-Doping-Ordnung, die Rechtsordnung des DBS sowie der<br />
Wettkampfordnung (WO) und den Wettkampfbestimmungen (WB) der Abteilung Schwimmen. Mit der<br />
Abgabe der Meldungen erkennen die Vereine und Teilnehmer/-innen diese Bestimmungen an.<br />
Die Wettkämpfe 29/30, 35/36 und 47/48 werden als Breitensportveranstaltung veranstaltet. Diese<br />
Wettkämpfe sind ausschließlich für Sportler gedacht, die nicht gem. der Klassifizierungsordnung des DBS,<br />
Abt. Schwimmen, klassifiziert wurden (analog Special Olympics / GB-Sportfeste). Die<br />
Wettkampfbestimmungen finden für diese Wettkämpfe keine Anwendung.<br />
Startberechtigt sind alle sportgesunden Mitglieder mit Startrecht für Vereine und Startgemeinschaften im<br />
DBS e.V. und dessen angeschlossenen Fachverbänden, die eine gültige Klassifizierung gem.<br />
Klassifizierungsordnung nachweisen können bzw. in der offiziellen Klassifizierungsliste aufgeführt sind und<br />
im Besitz eines gültigen Sport-Gesundheitspasses sind.<br />
Die Läufe werden unabhängig von den Start- und Altersklassen nach den gemeldeten Zeiten gesetzt.<br />
Die Starts erfolgen nach der 1-Start-Regel.<br />
Ausrichter und Veranstalter behalten sich vor Wettkämpfe zusammen zu legen.<br />
3. Anti-Doping<br />
Doping ist nach den Bestimmungen des Deutschen <strong>Behinderten</strong>sportverbandes e.V. (DBS) nicht erlaubt.<br />
Gültigkeit hat der Anti-Doping-Code des DBS und die Regelwerke der NADA. Mit der Abgabe der Meldung<br />
zur Veranstaltung erkennen Sportler und Vereine diese Regelungen an. Sollten Medikamente verordnet und<br />
eingenommen werden, so ist darüber ein schriftlicher Nachweis (= ärztliches Attest) mitzuführen und bei der<br />
Kontrolle vorzulegen, sofern die Medikamente auf der aktuellen Verbotsliste der WADA stehen. Weitere<br />
Informationen und alle notwendigen Downloads erhalten die Teilnehmer auf der Homepage der NADA unter<br />
http://www.nada-bonn.de bzw. des DBS unter http://www.dbs-npc.de.<br />
4. Sportgesundheit<br />
Jeder Sportler muss im Besitz eines DBS-Sport-Gesundheits-Passes sein. Die letzte sportärztliche<br />
Untersuchung darf nicht länger als 12 Monate zurückliegen und muss im Pass dokumentiert sein. Die Pässe<br />
sind am 1. Wettkampftag bei der Mannschaftsleiterbesprechung zur Kontrolle vorzulegen.<br />
Personen, die zusätzlich zu ihrer Behinderung an Erkrankungen leiden, die durch Wettkampfsport<br />
verschlimmert werden können, sind von der Teilnahme ausgeschlossen. U.a. trifft dies in der Regel für<br />
Personen zu, die Implantate (z.B. künstliche Gelenke, Herzschrittmacher usw.) haben oder z.B. einen<br />
Herzinfarkt überstanden haben.