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Meldeliste - Sächsischer Behinderten

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Ausschreibung Offene Sachsenmeisterschaft 2012<br />

Die Meldungen sind zu richten an: <strong>Behinderten</strong>sportverein Leipzig e.V. (BVL)<br />

Am Sportforum 10<br />

04105 Leipzig<br />

oder GeertJaehrig@aol.com<br />

Das Meldegeld beträgt 5,00 EUR pro Einzelstart und 7,00 EUR pro Staffelstart. Es ist zusammen mit der<br />

Meldung zu entrichten an:<br />

<strong>Behinderten</strong>sportverein Leipzig<br />

Kontonummer: 1171 006 108<br />

Bankleitzahl : 860 555 92<br />

Bankverbindung : Sparkasse Leipzig<br />

Verwendungszweck : SM 2012 Schwimmen<br />

Ein als Nachweis dienender Zahlungsbeleg ist der Meldung beizufügen. Bei Fehlen des Beleges kann die<br />

Meldung nicht anerkannt werden.<br />

8. Abmeldungen<br />

Am Wettkampftag sind Abmeldungen schriftlich spätestens zu Beginn der Mannschaftsleiter-besprechung<br />

anzugeben. Bei Nichtantreten eines gemeldeten Sportlers zu einem Start kann vom Ausrichter ein erhöhtes<br />

nachträgliches Meldegeld (ENM) in Höhe 5,00 EUR pro Start erhoben werden.<br />

9. Wertung<br />

Die Wertung erfolgt nach Geschlechtern getrennt, startklassenübergreifend nach der 1000-Punkte-Tabelle<br />

des DBS bzw. bei nicht klassifizierten Sportlern nach der 1000-Punkte-Tabelle des DSV. Die Wertung der<br />

Staffeln erfolgt offen nach Punkten. Dabei werden die maßgeblichen 1000-Punkte-Zeiten der Aktiven<br />

startklassenabhängig addiert und dieser Wert als 1000 Punkte Basisgröße verwendet.<br />

Die Wertung der Wettkämpfe 29/30, 35/36 und 47/48 werden offen nach Zeiten gewertet.<br />

10. Protokoll<br />

Ein Protokollausdruck wird nur gegen einen Kostenbeitrag von 3,00 Euro erstellt und muss vor<br />

Wettkampfbeginn beim Veranstalter angemeldet werden. Ein kostenloses Protokoll wird nach der<br />

Veranstaltung auf den Webseiten des SBV sowie des BV Leipzig veröffentlicht. http://www.behindertensportsachsen.de<br />

bzw. http://www.bvleipzig.de<br />

11. Einspruch<br />

Einsprüche müssen bis 30 Minuten nach Bekanntgabe des Protokolls (Aushang) schriftlich und<br />

mit Hinterlegung von 50,00 Euro beim Schiedsrichter eingereicht werden.

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