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VHS-Programmheft 2018-1

Programmheft Volkshochschule

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Teilnahmebedingungen 105<br />

Teilnahmebedingungen<br />

Die Volkshochschule Grafschaft Bentheim ist eine öffentlich<br />

verantwortete und kommunale Weiterbildungseinrichtung<br />

für den Landkreis Grafschaft Bentheim. Sie wendet sich<br />

vor allem an Erwachsene und Heranwachsende und ist ein<br />

Dienstleistungsunternehmen für Bildung und Kultur.<br />

Wo, wann und wie anmelden?<br />

Anmeldungen sind ab sofort möglich. Sie können sich persönlich<br />

in der <strong>VHS</strong>-Geschäftsstelle, telefonisch, schriftlich<br />

per Anmeldekarte oder Fax sowie über das Internet unter<br />

www.vhs-grafschaft-bentheim.de anmelden.<br />

Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs<br />

berücksichtigt.<br />

Die <strong>VHS</strong> schickt Ihnen grundsätzlich keine Anmeldebestätigung,<br />

auch nicht für Wochenendveranstaltungen.<br />

Sie werden nur benachrichtigt, wenn die Veranstaltung bereits<br />

belegt ist oder nicht wie ausgedruckt stattfindet.<br />

Mit der Anmeldung verpflichten Sie sich zur Zahlung der<br />

angegebenen Kursgebühr.<br />

Abmeldung/Rücktritt:<br />

Ein gebührenfreier Rücktritt ist bis 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn<br />

möglich, sofern nichts anderes angegeben ist.<br />

Der Rücktritt muss schriftlich in der Geschäftsstelle erfolgen.<br />

Abmeldungen beim Kursleiter sind unwirksam. Bei<br />

Studienreisen und -fahrten sowie bei Lehrgängen gelten besondere<br />

Bedingungen.<br />

Das Fernbleiben vom Kurs gilt nicht als Abmeldung.<br />

Das gesetzliche Widerrufsrecht bei<br />

Fernabsatzgeschäften wird durch diese<br />

Regelungen nicht berührt.<br />

Zahlungsweise:<br />

Die Gebühren entrichten Sie in der Regel durch Erteilen<br />

eines SEPA-Basis-Lastschrift-Mandats, das Sie auf der Anmeldekarte<br />

unterschreiben. Die volle Verfügungsgewalt über<br />

Ihr Konto bleibt bei Ihnen, da Sie SEPA-Basis-Lastschriften<br />

innerhalb von 8 Wochen stornieren können.<br />

In der Regel werden die Gebühren zum 1., 10. und 20. eines<br />

Monats eingezogen. Sofern der Termin auf ein Wochenende<br />

oder einen Feiertag fällt, ziehen wir am nächstmöglichen<br />

Werktag die Gebühren ein. Die Gebühren werden an dem<br />

letzten Fälligkeitstermin vor Kursbeginn eingezogen.<br />

Unsere Gläubiger-ID lautet: DE97<strong>VHS</strong>00000533081<br />

Ihre Mandatsreferenznummer entspricht Ihrer Kundennummer<br />

bei uns. Weitere Informationen erhalten Sie unter:<br />

www.vhs-grafschaft-bentheim.de.<br />

Gebührenermäßigung:<br />

Gebührenermäßigung erhalten auf Antrag unter Vorlage entsprechender<br />

Nachweise:<br />

• Empfänger/innen von Arbeitslosengeld II 30 %,<br />

• Dasselbe gilt auch für die Ehegatten und Kinder dieser<br />

Gruppen, soweit sie keine eigenen Einkünfte haben.<br />

• Schüler, Auszubildende, Studenten, Praktikanten: 20%<br />

In Härtefällen kann auch anderen Personen auf Antrag<br />

Ermäßigung gewährt werden.<br />

Von einer Ermäßigung sind Material- und Verpflegungskosten<br />

sowie EDV-Nutzungspauschalen ausgenommen.<br />

Gleiches gilt für Sport- und Gymnastikkurse, Lehrgänge,<br />

Studienreisen/-fahrten und in Ausnahmefällen auch andere<br />

Veranstaltungen.<br />

Der Nachweis zur Anerkennung der Ermäßigung ist der Geschäftsstelle<br />

der <strong>VHS</strong> mit der Anmeldung vor Kursbeginn<br />

vorzulegen.<br />

Mindesteilnehmerzahl:<br />

In den Veranstaltungen wird üblicherweise eine Mindestteilnehmerzahl<br />

von 7 bzw. 10 Personen vorausgesetzt.<br />

Abweichend davon kann ein Kurs auch mit geringerer Teilnehmerzahl<br />

stattfinden, wenn sich alle Teilnehmer/innen bereit erklären,<br />

das dadurch erforderliche höhere Entgelt (Umlegung des<br />

Gesamtentgeltes der Teilnehmer-Mindestzahl) zu entrichten.<br />

Gebührenerstattung:<br />

Teilnehmer erhalten auf schriftlichen Antrag die Veranstaltungsgebühr<br />

anteilig erstattet, wenn sich ergibt, dass ein<br />

Teilnehmer aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen (z.B.<br />

Krankheit) nicht in der Lage ist, weiter an der Veranstaltung<br />

teilzunehmen. Die Erstattung erfolgt ab Benachrichtigung<br />

der <strong>VHS</strong> wenn die Gründe in der Regel spätestens eine Woche<br />

nach Benachrichtigung schriftlich nachgewiesen wurden<br />

(z.B. durch Attest eines Arztes). Der Erstattungsbetrag vermindert<br />

sich um 10 v. H. für Verwaltungskosten, mindestens<br />

jedoch um 7,00 €. Die ausführliche Geschäftsordnung kann<br />

in der Geschäftsstelle der <strong>VHS</strong> eingesehen werden.<br />

Teilnahmebescheinigung:<br />

Wir stellen Ihnen gerne nach einem regelmäßigen Kursbesuch<br />

auf besonderem Wunsch eine Teilnahmebescheinigung<br />

aus. Zusätzliche Kosten: 5,00 € pro Bescheinigung und<br />

Nachweis – für Selbstabholer 3,00 € -, soweit sie zusätzlich<br />

verlangt und nicht von der <strong>VHS</strong> ohnehin erstellt werden.<br />

Bescheinigungen sind nur in der <strong>VHS</strong>-Geschäftsstelle erhältlich<br />

und können nur innerhalb eines Jahres nach Semesterende<br />

beantragt werden.<br />

Teilnahmevoraussetzung:<br />

An den Veranstaltungen der Volkshochschule kann – ohne<br />

Rücksicht auf ihre Vorbildung – grundsätzlich jede Person<br />

teilnehmen, die das 16. Lebensjahr vollendet hat. Kurse für<br />

jüngere Teilnehmer/innen sind besonders gekennzeichnet.<br />

Versicherung/Haftung:<br />

Für die Kursteilnehmer besteht ein begrenzter nachrangiger<br />

Unfallversicherungsschutz nach den Bestimmungen des<br />

Kommunalen Schadenausgleichs für Schülerunfälle. Außerdem<br />

ist im Rahmen des Kommunalen Schadenausgleichs<br />

der Ausgleich von Sachschäden möglich, die Kursteilnehmern<br />

im Zusammenhang mit dem Volkshochschulbetrieb<br />

entstehen. Eine über die vorgenannten Versicherungsgrundsätze<br />

hinausgehende Haftung für Sachschäden, Diebstähle<br />

und Verlust kann in keinem Fall übernommen werden. Bei<br />

evtl. Schäden machen Sie bitte sofort schriftliche Mitteilung<br />

an die <strong>VHS</strong>.<br />

Verschiedenes:<br />

Urheberschutz: Fotografieren und Bandmitschnitte sowie<br />

Vervielfältigungen von Lehrmaterial sind nicht gestattet.<br />

Datenschutz: Persönliche Daten werden ausschließlich<br />

für <strong>VHS</strong>-Zwecke gespeichert und unterliegen den Bestimmungen<br />

des Datenschutzgesetzes.<br />

Schulferien: Wenn mit den Kursleitern nichts anderes<br />

vereinbart worden ist, findet in den Schulferien (Land Niedersachsen)<br />

kein Unterricht statt.<br />

Hausordnung: Wir sind Gast in den Schulen. Bitte beachten<br />

Sie deshalb die jeweilige Hausordnung. Das Rauchen ist nur<br />

an den dafür vorgesehenen Plätzen gestattet.<br />

<strong>VHS</strong>-Bonus-Heft –<br />

ein Angebot Ihrer Volkshochschule<br />

• Sie besuchen in vier aufeinander folgenden Semestern mindestens<br />

10 Veranstaltungen und zahlen die Gebühren.<br />

• Wir schreiben Ihnen 10 % dieser Gebühren (maximal 25 €)<br />

gut. Diesen Gutschein können Sie innerhalb eines Jahres ab<br />

Ausstellungsdatum bei uns einlösen.<br />

• Ausgeschlossen sind alle Veranstaltungen, die von Dritten<br />

(z. B. Arbeitsamt, Betriebe etc.) bezahlt wurden und alle<br />

Vorträge mit Abendkasse.<br />

• Die Aktion startet mit Beginn des Herbstsemesters 2004.<br />

(Bei bereits laufenden Lehrgängen werden die Gebühren<br />

ab dem Frühjahrssemester 2004 berücksichtigt.)<br />

• Das Bonus-Heft ist nicht übertragbar auf andere Personen<br />

(z. B. Familienangehörige).<br />

Widerrufsrecht<br />

(für Verträge nach dem Fernabsatzgesetz)<br />

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe<br />

von Gründen Ihren Vertrag mit uns zu widerrufen.<br />

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des<br />

Vertragsschlusses.<br />

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie die<br />

Volkshochschule Grafschaft Bentheim, Bernhard-Niehues-Str.<br />

49, 48529 Nordhorn, info@vhs-nordhorn.de,<br />

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post<br />

versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss,<br />

den Vertrag zu widerrufen, informieren.<br />

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie<br />

die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts<br />

vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.<br />

Folgen des Widerrufs<br />

Wenn Sie Ihren Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle<br />

Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich<br />

der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen<br />

Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere<br />

Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste<br />

Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und<br />

spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen,<br />

an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf<br />

dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung<br />

verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie<br />

bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es<br />

sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes<br />

vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser<br />

Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt,<br />

dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen<br />

soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag<br />

zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu<br />

dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich<br />

dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten<br />

Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der<br />

im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.<br />

Die Volkshochschule sucht<br />

qualifizierte nebenberufliche<br />

Kursleiter/innen<br />

Bei Interesse wenden Sie sich bitte an die<br />

Volkshochschule unter der<br />

Telefonnummer 05921/8365-0<br />

oder an den/die jeweils zuständige/n<br />

Fachbereichsleiter/in.

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