VHS-Programmheft 2018-1
Programmheft Volkshochschule
Programmheft Volkshochschule
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Teilnahmebedingungen 105<br />
Teilnahmebedingungen<br />
Die Volkshochschule Grafschaft Bentheim ist eine öffentlich<br />
verantwortete und kommunale Weiterbildungseinrichtung<br />
für den Landkreis Grafschaft Bentheim. Sie wendet sich<br />
vor allem an Erwachsene und Heranwachsende und ist ein<br />
Dienstleistungsunternehmen für Bildung und Kultur.<br />
Wo, wann und wie anmelden?<br />
Anmeldungen sind ab sofort möglich. Sie können sich persönlich<br />
in der <strong>VHS</strong>-Geschäftsstelle, telefonisch, schriftlich<br />
per Anmeldekarte oder Fax sowie über das Internet unter<br />
www.vhs-grafschaft-bentheim.de anmelden.<br />
Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs<br />
berücksichtigt.<br />
Die <strong>VHS</strong> schickt Ihnen grundsätzlich keine Anmeldebestätigung,<br />
auch nicht für Wochenendveranstaltungen.<br />
Sie werden nur benachrichtigt, wenn die Veranstaltung bereits<br />
belegt ist oder nicht wie ausgedruckt stattfindet.<br />
Mit der Anmeldung verpflichten Sie sich zur Zahlung der<br />
angegebenen Kursgebühr.<br />
Abmeldung/Rücktritt:<br />
Ein gebührenfreier Rücktritt ist bis 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn<br />
möglich, sofern nichts anderes angegeben ist.<br />
Der Rücktritt muss schriftlich in der Geschäftsstelle erfolgen.<br />
Abmeldungen beim Kursleiter sind unwirksam. Bei<br />
Studienreisen und -fahrten sowie bei Lehrgängen gelten besondere<br />
Bedingungen.<br />
Das Fernbleiben vom Kurs gilt nicht als Abmeldung.<br />
Das gesetzliche Widerrufsrecht bei<br />
Fernabsatzgeschäften wird durch diese<br />
Regelungen nicht berührt.<br />
Zahlungsweise:<br />
Die Gebühren entrichten Sie in der Regel durch Erteilen<br />
eines SEPA-Basis-Lastschrift-Mandats, das Sie auf der Anmeldekarte<br />
unterschreiben. Die volle Verfügungsgewalt über<br />
Ihr Konto bleibt bei Ihnen, da Sie SEPA-Basis-Lastschriften<br />
innerhalb von 8 Wochen stornieren können.<br />
In der Regel werden die Gebühren zum 1., 10. und 20. eines<br />
Monats eingezogen. Sofern der Termin auf ein Wochenende<br />
oder einen Feiertag fällt, ziehen wir am nächstmöglichen<br />
Werktag die Gebühren ein. Die Gebühren werden an dem<br />
letzten Fälligkeitstermin vor Kursbeginn eingezogen.<br />
Unsere Gläubiger-ID lautet: DE97<strong>VHS</strong>00000533081<br />
Ihre Mandatsreferenznummer entspricht Ihrer Kundennummer<br />
bei uns. Weitere Informationen erhalten Sie unter:<br />
www.vhs-grafschaft-bentheim.de.<br />
Gebührenermäßigung:<br />
Gebührenermäßigung erhalten auf Antrag unter Vorlage entsprechender<br />
Nachweise:<br />
• Empfänger/innen von Arbeitslosengeld II 30 %,<br />
• Dasselbe gilt auch für die Ehegatten und Kinder dieser<br />
Gruppen, soweit sie keine eigenen Einkünfte haben.<br />
• Schüler, Auszubildende, Studenten, Praktikanten: 20%<br />
In Härtefällen kann auch anderen Personen auf Antrag<br />
Ermäßigung gewährt werden.<br />
Von einer Ermäßigung sind Material- und Verpflegungskosten<br />
sowie EDV-Nutzungspauschalen ausgenommen.<br />
Gleiches gilt für Sport- und Gymnastikkurse, Lehrgänge,<br />
Studienreisen/-fahrten und in Ausnahmefällen auch andere<br />
Veranstaltungen.<br />
Der Nachweis zur Anerkennung der Ermäßigung ist der Geschäftsstelle<br />
der <strong>VHS</strong> mit der Anmeldung vor Kursbeginn<br />
vorzulegen.<br />
Mindesteilnehmerzahl:<br />
In den Veranstaltungen wird üblicherweise eine Mindestteilnehmerzahl<br />
von 7 bzw. 10 Personen vorausgesetzt.<br />
Abweichend davon kann ein Kurs auch mit geringerer Teilnehmerzahl<br />
stattfinden, wenn sich alle Teilnehmer/innen bereit erklären,<br />
das dadurch erforderliche höhere Entgelt (Umlegung des<br />
Gesamtentgeltes der Teilnehmer-Mindestzahl) zu entrichten.<br />
Gebührenerstattung:<br />
Teilnehmer erhalten auf schriftlichen Antrag die Veranstaltungsgebühr<br />
anteilig erstattet, wenn sich ergibt, dass ein<br />
Teilnehmer aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen (z.B.<br />
Krankheit) nicht in der Lage ist, weiter an der Veranstaltung<br />
teilzunehmen. Die Erstattung erfolgt ab Benachrichtigung<br />
der <strong>VHS</strong> wenn die Gründe in der Regel spätestens eine Woche<br />
nach Benachrichtigung schriftlich nachgewiesen wurden<br />
(z.B. durch Attest eines Arztes). Der Erstattungsbetrag vermindert<br />
sich um 10 v. H. für Verwaltungskosten, mindestens<br />
jedoch um 7,00 €. Die ausführliche Geschäftsordnung kann<br />
in der Geschäftsstelle der <strong>VHS</strong> eingesehen werden.<br />
Teilnahmebescheinigung:<br />
Wir stellen Ihnen gerne nach einem regelmäßigen Kursbesuch<br />
auf besonderem Wunsch eine Teilnahmebescheinigung<br />
aus. Zusätzliche Kosten: 5,00 € pro Bescheinigung und<br />
Nachweis – für Selbstabholer 3,00 € -, soweit sie zusätzlich<br />
verlangt und nicht von der <strong>VHS</strong> ohnehin erstellt werden.<br />
Bescheinigungen sind nur in der <strong>VHS</strong>-Geschäftsstelle erhältlich<br />
und können nur innerhalb eines Jahres nach Semesterende<br />
beantragt werden.<br />
Teilnahmevoraussetzung:<br />
An den Veranstaltungen der Volkshochschule kann – ohne<br />
Rücksicht auf ihre Vorbildung – grundsätzlich jede Person<br />
teilnehmen, die das 16. Lebensjahr vollendet hat. Kurse für<br />
jüngere Teilnehmer/innen sind besonders gekennzeichnet.<br />
Versicherung/Haftung:<br />
Für die Kursteilnehmer besteht ein begrenzter nachrangiger<br />
Unfallversicherungsschutz nach den Bestimmungen des<br />
Kommunalen Schadenausgleichs für Schülerunfälle. Außerdem<br />
ist im Rahmen des Kommunalen Schadenausgleichs<br />
der Ausgleich von Sachschäden möglich, die Kursteilnehmern<br />
im Zusammenhang mit dem Volkshochschulbetrieb<br />
entstehen. Eine über die vorgenannten Versicherungsgrundsätze<br />
hinausgehende Haftung für Sachschäden, Diebstähle<br />
und Verlust kann in keinem Fall übernommen werden. Bei<br />
evtl. Schäden machen Sie bitte sofort schriftliche Mitteilung<br />
an die <strong>VHS</strong>.<br />
Verschiedenes:<br />
Urheberschutz: Fotografieren und Bandmitschnitte sowie<br />
Vervielfältigungen von Lehrmaterial sind nicht gestattet.<br />
Datenschutz: Persönliche Daten werden ausschließlich<br />
für <strong>VHS</strong>-Zwecke gespeichert und unterliegen den Bestimmungen<br />
des Datenschutzgesetzes.<br />
Schulferien: Wenn mit den Kursleitern nichts anderes<br />
vereinbart worden ist, findet in den Schulferien (Land Niedersachsen)<br />
kein Unterricht statt.<br />
Hausordnung: Wir sind Gast in den Schulen. Bitte beachten<br />
Sie deshalb die jeweilige Hausordnung. Das Rauchen ist nur<br />
an den dafür vorgesehenen Plätzen gestattet.<br />
<strong>VHS</strong>-Bonus-Heft –<br />
ein Angebot Ihrer Volkshochschule<br />
• Sie besuchen in vier aufeinander folgenden Semestern mindestens<br />
10 Veranstaltungen und zahlen die Gebühren.<br />
• Wir schreiben Ihnen 10 % dieser Gebühren (maximal 25 €)<br />
gut. Diesen Gutschein können Sie innerhalb eines Jahres ab<br />
Ausstellungsdatum bei uns einlösen.<br />
• Ausgeschlossen sind alle Veranstaltungen, die von Dritten<br />
(z. B. Arbeitsamt, Betriebe etc.) bezahlt wurden und alle<br />
Vorträge mit Abendkasse.<br />
• Die Aktion startet mit Beginn des Herbstsemesters 2004.<br />
(Bei bereits laufenden Lehrgängen werden die Gebühren<br />
ab dem Frühjahrssemester 2004 berücksichtigt.)<br />
• Das Bonus-Heft ist nicht übertragbar auf andere Personen<br />
(z. B. Familienangehörige).<br />
Widerrufsrecht<br />
(für Verträge nach dem Fernabsatzgesetz)<br />
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe<br />
von Gründen Ihren Vertrag mit uns zu widerrufen.<br />
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des<br />
Vertragsschlusses.<br />
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie die<br />
Volkshochschule Grafschaft Bentheim, Bernhard-Niehues-Str.<br />
49, 48529 Nordhorn, info@vhs-nordhorn.de,<br />
mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post<br />
versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss,<br />
den Vertrag zu widerrufen, informieren.<br />
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie<br />
die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts<br />
vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.<br />
Folgen des Widerrufs<br />
Wenn Sie Ihren Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle<br />
Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich<br />
der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen<br />
Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere<br />
Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste<br />
Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und<br />
spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen,<br />
an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf<br />
dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung<br />
verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie<br />
bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es<br />
sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes<br />
vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser<br />
Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt,<br />
dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen<br />
soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag<br />
zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu<br />
dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich<br />
dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten<br />
Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der<br />
im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.<br />
Die Volkshochschule sucht<br />
qualifizierte nebenberufliche<br />
Kursleiter/innen<br />
Bei Interesse wenden Sie sich bitte an die<br />
Volkshochschule unter der<br />
Telefonnummer 05921/8365-0<br />
oder an den/die jeweils zuständige/n<br />
Fachbereichsleiter/in.