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RAL 1015 taxi news Heft 6-2017

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Starker Tobak aus dem<br />

recht & steuern<br />

Haus des Bundesverkehrsministeriums<br />

Nachdem ich Ihnen in der letzten<br />

Ausgabe erläutert hatte, dass<br />

die Ortskundeprüfung für Mietwagen<br />

und Krankenwagen<br />

fahrer aller Voraussicht nach<br />

entfällt, gibt es nun eine Studie des sogenannten<br />

wissenschaftlichen Beirats beim<br />

Bundesminister für Verkehr, die sich dafür<br />

ausspricht, die Unterscheidung zwischen Taxen<br />

und Mietwagen gleich ganz aufzuheben.<br />

Was ist das für ein Beirat?<br />

Auf der Homepage des Ministeriums findet<br />

sich hierzu folgendes:<br />

„Der sogenannte wissenschaftliche Beirat<br />

beim Bundesminister für Verkehr und<br />

digitale Infrastruktur wurde bereits 1949<br />

eingerichtet, um den damaligen Bundesminister<br />

für Verkehr bei der Vorbereitung<br />

und Durchführung seiner Aufgaben<br />

zu beraten und dazu beizutragen, die<br />

Erkenntnisse der Wissenschaft sowohl in<br />

die verkehrspolitische wie auch fachliche<br />

Arbeit einzubringen.“<br />

Er besteht derzeit aus 16 Professoren,<br />

darunter 15 Herren und einer Dame. Einer<br />

der Herren wirkt in Berlin.<br />

Funktion des Beirats<br />

Zur Funktion des Beirats wird weiter<br />

erklärt:<br />

Die Mitglieder werden in den Wissenschaftlichen<br />

Beirat berufen nicht als<br />

Repräsentanten einer Gruppe, insbesondere<br />

nicht einer Interessengruppe,<br />

sondern nur für ihre Person. Vorschläge<br />

für die Ernennung von Mitgliedern gehen<br />

vom Beirat aus, die Berufung erfolgt<br />

durch den Bundesminister für Verkehr<br />

und digitale Infrastruktur. Beirat und<br />

Ministerium sind sich in dem Bestreben<br />

einig, die selbständige Stellung sowie<br />

den wissenschaftlichen Charakter des<br />

Beirats zu sichern.<br />

Im Februar <strong>2017</strong> hat der Beirat ein<br />

Gutachten mit dem Titel: „Die Chancen<br />

der Digitalisierung im Taximarkt nutzen:<br />

Liberalisieren und Verbraucherschutz<br />

stärken“. Meines Wissens nach fand eine<br />

Veröffentlichung dann erst im April <strong>2017</strong><br />

statt.<br />

Empfehlungen des Beirats<br />

Die Empfehlungen des Beirats lauten<br />

stichwortartig:<br />

• Abschaffung von<br />

quantitativen Konzessionsbeschränkungen<br />

• Die Unterscheidung von Taxi<br />

und Mietwagen mit Fahrer<br />

und Rückkehrpflicht wird<br />

ausgehoben<br />

• Der Mehrwertsteuersatz<br />

wird auf 19 % angehoben<br />

• Aufzeichnungspflicht für<br />

Taxenvermittler in digitaler<br />

Form<br />

• Abschaffung staatlicher<br />

Tarife<br />

• Preisvorgaben durch Taxizentralen<br />

und webbasierte<br />

Taxivermittler<br />

• Aufnahme von Funkzentralen<br />

und webbasierten Taxenvermittlern<br />

ins PBefG<br />

6 <strong>RAL</strong> <strong>1015</strong> <strong>taxi</strong><strong>news</strong> · 6/<strong>2017</strong>


echt & steuern<br />

Unter der Überschrift „Ausgangslage“<br />

skizzieren die Wissenschaftler das nach<br />

ihrer Meinung herrschende Szenario in<br />

etwa wie folgt: Die Digitalisierung erleichtere<br />

die Vermittlung von Taxis, vermindere<br />

Leerfahrten und erhöhe so die Produktivität.<br />

An dieser Stelle fragt sich schon, wann<br />

die Professoren das letzte Mal Taxi gefahren<br />

sind bzw. sich mit den Modalitäten der<br />

Vermittlung vertraut gemacht haben. Wie<br />

viele Leerfahrtenkilometer sind denn angeblich<br />

zu beklagen? Hierüber keine Zeile<br />

der Hochschullehrer. Die auf Smartphoneapplikation<br />

beruhende Vermittlung ist<br />

jedenfalls von den Funkzentralen seit<br />

2008 initiiert worden und keineswegs von<br />

nordamerikanischen Startups erfunden<br />

worden.<br />

Der Beirat kommt jedoch zu dem Ergebnis:<br />

„Zur Zeit lässt sich der Markteintritt neuer<br />

internetbasierter Dienstleister wie Uber<br />

entweder nur eingeschränkt im Einklang<br />

mit inadäquat gewordenen Regeln oder<br />

Unterlaufung solcher Regeln realisieren.<br />

Leider schweigt sich das Gutachten<br />

darüber aus, was an den Regeln inadäquat<br />

geworden sein soll. Das wiederum lässt<br />

an der Wissenschaftlichkeit des Gutachtens<br />

Zweifel aufkommen, denn in einem<br />

solchen darf man erwarten, dass vor der<br />

Problemlösung das Problem beschrieben<br />

wird. Wenn es aber kein Problem gibt,<br />

braucht man auch keines zu lösen.<br />

Der Beirat geht zu Recht davon aus, dass<br />

die Unterscheidung zwischen Taxen- und<br />

Mietwagen der Intention des Gesetzgebers<br />

geschuldet ist, einen ruinösen Wettbewerb<br />

zu verhindern. Die Begründung hierzu<br />

auf Seite 9 des Gutachtens ist allerdings<br />

krude und - so würde man bei Gericht<br />

sagen - nicht einlassungsfähig, weil völlig<br />

unlogisch. Leider scheinen sich aber die<br />

Mitglieder des Beirats überhaupt nicht<br />

mit den entsprechenden Urteilen von BGH<br />

und Bundesverfassungsgericht beschäftigt<br />

zu haben. Diese haben sehr gründlich<br />

dargelegt, dass eine Aufhebung der Unterscheidung<br />

von Taxen- und Mietwagen<br />

dazu führen würde, dass der Anreiz für<br />

den Taxiunternehmer zum Mietwagenunternehmer<br />

zu wechseln zu hoch wäre und<br />

dadurch ein Fortbestehen des Taxenverkehrs<br />

als Teil des öffentlichen Personennahverkehrs<br />

(mit Beförderungspflicht,<br />

Tarifpflicht, Ortskundeprüfung) nicht mehr<br />

gewährleistet wäre.<br />

Dann schildert der Beirat vollmundig,<br />

woran das Taxentum krankt: Gelegentlich<br />

würden Beförderungspflichten umgangen,<br />

da Kurzstreckenfahrten abgelehnt würden.<br />

Zu Silvester gäbe es Engpässe und einen<br />

Anreiz für Qualitätsverbesserungen a la<br />

Einsatz von Elektrofahrzeugen gäbe es<br />

auch nicht. Zahlen nennt der Beirat aber<br />

nicht. Das scheint bei ihm Methode.<br />

Dann folgt aber das Schwarzarbeits- und<br />

Mindestlohnumgehungsbashing. Dass<br />

nunmehr das „Fiskaltaxameter“ eingeführt<br />

worden ist, übergehen die Professoren –<br />

warum auch immer – großzügig.<br />

Frage der Preisfreigabe<br />

Zur Frage der Preisfreigabe stellt der<br />

Beirat fest: „Eine Preisfreigabe stellt im<br />

Taximarkt höhere Anforderungen an die<br />

Verlässlichkeit der Preisfestsetzung<br />

als in anderen Wirtschaftsbereichen. Im<br />

Zeitraum vom Beginn einer Beförderung<br />

bis zur Festsetzung und Bezahlung des<br />

Endpreises ist der Kunde allein mit dem<br />

Fahrer und diesem in gewisser Weise<br />

ausgeliefert. Der Fahrer kennt im Gegenzug<br />

zu Kunden Wege, und Fahrzeug,<br />

Taxameter und Besonderheiten des Tarifs<br />

genau. In dieser Zeit muss sich der Kunde<br />

– auch der auswärtige Kunde – auf die<br />

Regelkonformität des Taxifahrers verlassen<br />

können.“<br />

In den Köpfen der Beiratsmitglieder<br />

scheint das Klischee des stets Umwege<br />

fahrenden Taxifahrers vorzuherrschen.<br />

Zahlen und Fakten fehlen aber auch<br />

hier, um die flächendeckende Gefahr von<br />

angeblich betrügerischen Fahrern nachvollziehen<br />

zu können und warum deshalb<br />

gleich die Tarifpflicht entfallen soll,<br />

erschließt sich gleichfalls nicht.<br />

Die Preisverhandlung nach Abschaffung<br />

der Tarifpflicht stellen sich die Wissenschaftler<br />

in etwa wie folgt vor. An Taxiständen<br />

sollen Taxivermittler diese Stände<br />

nun betreiben und an diesen bestimmen<br />

dürfen wie teuer die Fahrten sind. Eine Art<br />

<strong>taxi</strong>stand-spezifische Tarifbildung solle<br />

dann entstehen. Die Gutachter empfehlen,<br />

solch eine Regelung erst einmal einzuführen<br />

und dann abzuwarten was passiert.<br />

Bitte wie soll das denn funktionieren? Was<br />

soll das alles?<br />

Bei allem Respekt für die honorigen Titel<br />

der Verfasser, aber ich habe selten so<br />

lebensfremden Unsinn unter dem Mantel<br />

der Wissenschaftlichkeit gelesen.<br />

Rechtsanwältin<br />

Alexandra Decker<br />

DECKER<br />

DECKER . ENGEL . ELSBERG<br />

KEMPER . & KOLLEGEN<br />

OSVATIC ˘ . SILZ<br />

Rechtsanwälte und Steuerberaterin<br />

STOLZENHAIN . ZEGBAUM<br />

DECKER . ENGEL . ELSBERG<br />

KEMPER<br />

Alexandra . OSVATIC ˘<br />

Decker<br />

. SILZ<br />

STOLZENHAIN . ZEGBAUM<br />

DECKER<br />

Rechtsanwältin<br />

. ENGEL . ELSBERG<br />

KEMPER . OSVATIC ˘ . SILZ<br />

STOLZENHAIN . ZEGBAUM<br />

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6/<strong>2017</strong> · <strong>RAL</strong> <strong>1015</strong> <strong>taxi</strong><strong>news</strong> 7

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