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Besser Leben Service Magazin Januar_2018

Ratgebermagazin mit vielen Themen rund um Finanzen, Rente und Gesundheit.

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UMSCHULUNG<br />

Können Sie Ihren Beruf nicht mehr<br />

ausüben, haben Sie das Recht auf<br />

Umschulung. Fragen Sie Ihre Arbeitsagentur.<br />

Studium<br />

Haben Sie freie Fahrt im öffentlichen<br />

Nahverkehr, benötigen Sie<br />

kein Semesterticket und zahlen einen<br />

ermäßigten Semesterbeitrag.<br />

Auch in der Bibliothek genießen<br />

Sie bestimmte Vorzüge, wie etwa<br />

verlängerte Ausleihfristen. Müssen<br />

Sie Ihren Arbeitsplatz bzw. den<br />

Computer anpassen lassen, bezuschusst<br />

dies das Integrationsamt<br />

oder das Versorgungsamt. Planen<br />

Sie eine Exkursion, können Sie sich<br />

beim Deutschen Studentenwerk um<br />

Beihilfe bemühen. Für behinderte<br />

Studenten gilt eine höhere Einkommensgrenze<br />

für die BAföG-Bemessung.<br />

Außerdem kann die Förderhöchstdauer<br />

verlängert werden.<br />

Werkstatt für behinderte Menschen<br />

Wenn Sie wegen Art und Schwere<br />

Ihrer Behinderung nicht fit sind<br />

für den Arbeitsmarkt, sind die sogenannten<br />

Werkstätten für behinderte<br />

Menschen eine Alternative.<br />

Arbeitstrainer, Therapeuten und<br />

Sozialarbeiter fördern Ihre Rehabilitation.<br />

Eine Liste aller rund 760<br />

Werkstätten bekommen Sie von Ihrem<br />

Berufsberater. Den Werkstätten<br />

sind oft Heime angeschlossen,<br />

in denen die Beschäftigten wohnen.<br />

Die Kosten hierfür übernimmt das<br />

Integrationsamt.<br />

35 Prozent mehr ALG II<br />

Bei den Kostenträgern von Reha-<br />

Maßnahmen gilt der Grundsatz: Arbeit<br />

vor Rente. Deshalb gibt es die<br />

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben.<br />

Mit ihnen sollen Behinderte<br />

ihre Arbeitskraft erhalten oder<br />

wiederherstellen. Bezahlt werden<br />

Maßnahmen, die Ihren Arbeitsplatz<br />

sichern oder Ihre Chancen auf einen<br />

neuen Arbeitsplatz erhöhen. Zu den<br />

Leistungen gehören unter anderem:<br />

• technische Hilfsmittel am Arbeitsplatz<br />

• Weiterbildung oder Umschulung,<br />

wenn Sie Ihren Beruf nicht mehr<br />

ausüben können<br />

• behindertengerechte Umrüstung<br />

Ihres Pkw oder Kosten für Fahrten<br />

zur Arbeit<br />

• Unterstützung bei der Jobsuche.<br />

Zuständig sind die Deutsche Rentenversicherung,<br />

die Arbeitsagentur,<br />

die Träger der Grundsicherung, in<br />

Einzelfällen Krankenkassen, Jugendämter<br />

oder Unfallversicherungen.<br />

Dort stellen Sie den Antrag. Ob Sie<br />

einen Anspruch haben und welche<br />

Stelle Ihr Ansprechpartner ist, er-<br />

„Seit 2008 haben behinderte Menschen laut SGB IX einen<br />

Rechtsanspruch auf ihr persönliches Budget. Es soll ihnen<br />

mehr Freiheit bei der Zusammenstellung ihrer Reha-<br />

Maßnahmen bringen.“<br />

fahren Sie beim für Sie zuständigen<br />

Jobcenter und den Trägern der<br />

Grundsicherung.<br />

Langzeitarbeitslosen Empfängern<br />

dieser Leistungen steht mehr<br />

ALG II zu: 35 Prozent des Regelsatzes.<br />

Wichtig: Sie müssen die<br />

Leistungen zur Teilhabe wirklich<br />

bekommen. Nur der Anspruch da-<br />

BL 1_<strong>2018</strong> │ 7

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