Bezirksamt Reinickendorf von Berlin - Bürger für gute ...
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<strong>Bezirksamt</strong> <strong>Reinickendorf</strong> <strong>von</strong> <strong>Berlin</strong><br />
Abteilung Bauwesen und Sport<br />
Bau- und Wohnungsaufsicht<br />
Rathaus <strong>Reinickendorf</strong>, Eichborndamm 21 5 / 239, 13437 <strong>Berlin</strong>-Wittenau<br />
Firma<br />
DFMG Deutsche Funkturm GmbH<br />
Regionalvertretung <strong>Berlin</strong><br />
Bornitzstr. 102<br />
10365 <strong>Berlin</strong><br />
Intern: 9294<br />
Telefon: 030 190294 4<br />
Teleiax:90294 - 3422 13040<br />
E-Mail: bwa-relnlckendo~baidf.vemaIt-berlln.de<br />
( E-Mail-Adresse nicht <strong>für</strong> elekb-. Signatur )<br />
Imernet: Mtp:l~.bauerrln-~~lnIckendorf.de<br />
Geschaftszeichen Bearbeiterhn Telefon I Fax (030) iimmer: <strong>Berlin</strong>, den 1 1.3.2008<br />
BWA B14/783/05 Herr Tiede 90294 - 3065 / 3422 219e<br />
Bei Antmifi biue weben<br />
<strong>Berlin</strong>-Märkisches Viertel, Quickborner Straße 192c<br />
Errichtung eines freistehenden Antennenträgers inkl. Technikkabine<br />
Ihr Antrag vom: 01.09.2005 Eingang: 19.09.2005<br />
Anlagen:<br />
Baubeschreibung<br />
Llbersichtslageplan<br />
4 BI. Bauzeichnungen<br />
Schreiben der DFMG V. 5.3.2008 als Veränderung<br />
der Baubeschreibung<br />
Merkblatt Kampfmittelbergung<br />
Merkblatt BUND<br />
Vordruck Baubeginnanzeige<br />
Vordruck Fertigstellung d. .Vorhabens<br />
Vordruck Bauleitererklärung<br />
Baugenehmigung Nr. 783-86-05<br />
Aufgrund des § 62 Abc. 1 Bau0 Bln erteile ich gemäß den als Anlage beigefügten, mit Genehmigungsver-<br />
merk versehenen Bauvorlagen die Genehmigung zur Errichtung eines freistehenden Antennenträgers inkl.<br />
Technikkabine.<br />
Die Baugenehmigung entbindet nicht <strong>von</strong> der Verpflichtung, andere öffentlich-rechtliche Genehmigungen,<br />
Erlaubnisse oder Zustimmungen einzuholen.<br />
Mit der Baugenehmigung gelten alle baurechtlichen Ausnahmen als erteilt.<br />
Die Baugenehmigung wird unbeschadet der Rechte Dritter erteilt; sie gilt <strong>für</strong> und gegen den Rechtsnach-<br />
folger des Bau herrn.<br />
Der Ausführungsbeginn und die Wiederaufnahme der vorstehend genehmigten Arbeiten nach einer Unter-<br />
brechung <strong>von</strong> mehr als drei Monaten sind mindestens eine Woche vorher der Bau- und Wohnungsaufsicht<br />
(BWA) auf dem beigefügten Vordruck mitzuteilen. Vor Baubeginn hat der Bauherr der BWA die Namen der<br />
Bauleiter und der Fachbauleiter und während der Bauausführung einen Wechsel der Bauleiter mitzuteilen;<br />
die Mitteilung ist <strong>von</strong> den Bauleitern bei einem Wechsel <strong>von</strong> dem neuen Bauleiter mit zu unterschreiben.<br />
Die Baugenehmigung erlischt, wenn innerhalb <strong>von</strong> drei Jahren nach ihrer Erteilung mit der Ausführung des<br />
Vorhabens nicht begonnen wurde oder die Ausführung ein Jahr unterbrochen worden ist. Die Frist kann auf<br />
schriftlichen Antrag jeweils bis zu einem Jahr verlängert werden.<br />
Wir sind <strong>für</strong> Sie da: So kdnnen Sie uns erreichen: Bankverbindung: Bezirkskasse <strong>Reinickendorf</strong> - biie nur baweidios -<br />
Dienstag <strong>von</strong> 9 - 12 Uhr W: X33,221,322.325 Geldinstitut: Kontonummer: Bankleitzahl:<br />
Donnerstag <strong>von</strong> 15 - 18 Uhr ll : Linie 8 bis Rths. <strong>Reinickendorf</strong> Postbank Beriin 1335 -104 100 100 10<br />
-oder nach telefonischer Vereinba~ng - 8 : Linie 1 + 2 bis Witienau (Nordbahn) Beriiner Bank 1600 100 100 100 200 00<br />
Beriiner Sparkasse 20 5000 5000 100 500 00