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Bezirksamt Reinickendorf von Berlin - Bürger für gute ...

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<strong>Bezirksamt</strong> <strong>Reinickendorf</strong> <strong>von</strong> <strong>Berlin</strong><br />

Abteilung Bauwesen und Sport<br />

Bezirksstadtrat<br />

Rathaus <strong>Reinickendorf</strong>, Eichborndamm 21 5-239, 13437 Beriin<br />

An die Bewohneririnen und Bewohner<br />

der Siedlung Höpfertsteig,<br />

des Grünspecht- und Feldlerchenweges<br />

sowie der nahen Umgebung der<br />

Qickborner Straße 192c<br />

Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger,<br />

V W<br />

Intern: 9294 2261<br />

Telefon: 030 / 90 2 94 2260<br />

Telefax: 902943418<br />

EMaU: hauui.ln.relnlckendorl@weh.de<br />

nternet:http:llwww.bauen-in-reinickendori.de<br />

<strong>Berlin</strong>, den . Februar 2008<br />

ich möchte Sie mit diesem Schreiben über die Errichtung eines Antennenmastes /<br />

Mobilfunkmastes auf dem Grundstück Quickborner Straße 192 C informieren.<br />

Der freistehende Antennenträger aus Stahlbeton soll im Bereich der nordöstlichen<br />

Grundstücksgrenze am Rande der Lübarser Felder mit einer Höhe <strong>von</strong> Ca. 40 m<br />

errichtet werden (siehe Anlage).<br />

#<br />

Die Deutsche Funkturm GmbH stellte den Bauantrag im September 2005. Nach<br />

bezirklicher Beurteilung liegt das Grundstück, das dem Funkmast als Standort dient,<br />

planungsrechtlich im nicht beplanten Gebiet, d. h. in diesem Falle im sogenannten<br />

Außenbereich (§ 35 Baugesetzbuch -BauGB-). Das Vorhaben, das der öffentlichen<br />

Versorgung mit Telekommunikationsdienstleistungen dient, ist im Außeribereich<br />

grundsätzlich zulässig, wenn öffentliche Belange i-iicht entgegenstehen. Der Bezirk<br />

lehnte das Vorhaben derinoch mit Bescheid vom 3.08.06 ab, weil hier entgegen-<br />

siehende öfisntliche Belange gesehen würden.<br />

Der Bauherr legte im August 2006 Widerspruch gegen die Versagung der Bauge-<br />

nehmigung ein. Der Widerspruch wurde am 4. Juli 07 zurückgewiesen.<br />

Im Zeitraum des vom Bauherrn betriebenen Klageverfahrens vor dem Verwaltungs-<br />

gericht <strong>Berlin</strong> zog die Senatsverwaltung <strong>für</strong> Stadtentwicklung die nochmalige Über-<br />

prüfurlg des Vorhabens an sich. Die Senatsverwaltung <strong>für</strong> Stadtentwicklung vertritt<br />

hinsichtlich der planungsrechtlicheri Beurteilung eine andere Auffassung als der Bezirk.<br />

Im Ergebnis der Prüfung des vorliegenden Falles hat deshalb die Senatsverwaltung<br />

nunmehr entschieden, dass eine Beeinträchtigung des Ortsbildes und eine erhebliche<br />

Verschlechterung des Wohnwertes durch die Errichtung des Antennenmastes nicht<br />

eintreten würde. Dem Widerspruch wurde deshalb <strong>von</strong> der Senatsverwaltung <strong>für</strong><br />

Stadtentwicklung stattgegeben. Das <strong>Bezirksamt</strong> <strong>Reinickendorf</strong> <strong>von</strong> <strong>Berlin</strong>, Abteilung<br />

Buslinien:, 221. 322. X 33 U-Bahnlinie 8 bis Rathaus <strong>Reinickendorf</strong> C-Bahnlinie 1 + 2 bis Wittenau (Nordbahn)

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