Bezirksamt Reinickendorf von Berlin - Bürger für gute ...
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<strong>Bezirksamt</strong> <strong>Reinickendorf</strong> <strong>von</strong> <strong>Berlin</strong><br />
Abteilung Bauwesen und Sport<br />
Bezirksstadtrat<br />
Rathaus <strong>Reinickendorf</strong>, Eichborndamm 21 5-239, 13437 Beriin<br />
An die Bewohneririnen und Bewohner<br />
der Siedlung Höpfertsteig,<br />
des Grünspecht- und Feldlerchenweges<br />
sowie der nahen Umgebung der<br />
Qickborner Straße 192c<br />
Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger,<br />
V W<br />
Intern: 9294 2261<br />
Telefon: 030 / 90 2 94 2260<br />
Telefax: 902943418<br />
EMaU: hauui.ln.relnlckendorl@weh.de<br />
nternet:http:llwww.bauen-in-reinickendori.de<br />
<strong>Berlin</strong>, den . Februar 2008<br />
ich möchte Sie mit diesem Schreiben über die Errichtung eines Antennenmastes /<br />
Mobilfunkmastes auf dem Grundstück Quickborner Straße 192 C informieren.<br />
Der freistehende Antennenträger aus Stahlbeton soll im Bereich der nordöstlichen<br />
Grundstücksgrenze am Rande der Lübarser Felder mit einer Höhe <strong>von</strong> Ca. 40 m<br />
errichtet werden (siehe Anlage).<br />
#<br />
Die Deutsche Funkturm GmbH stellte den Bauantrag im September 2005. Nach<br />
bezirklicher Beurteilung liegt das Grundstück, das dem Funkmast als Standort dient,<br />
planungsrechtlich im nicht beplanten Gebiet, d. h. in diesem Falle im sogenannten<br />
Außenbereich (§ 35 Baugesetzbuch -BauGB-). Das Vorhaben, das der öffentlichen<br />
Versorgung mit Telekommunikationsdienstleistungen dient, ist im Außeribereich<br />
grundsätzlich zulässig, wenn öffentliche Belange i-iicht entgegenstehen. Der Bezirk<br />
lehnte das Vorhaben derinoch mit Bescheid vom 3.08.06 ab, weil hier entgegen-<br />
siehende öfisntliche Belange gesehen würden.<br />
Der Bauherr legte im August 2006 Widerspruch gegen die Versagung der Bauge-<br />
nehmigung ein. Der Widerspruch wurde am 4. Juli 07 zurückgewiesen.<br />
Im Zeitraum des vom Bauherrn betriebenen Klageverfahrens vor dem Verwaltungs-<br />
gericht <strong>Berlin</strong> zog die Senatsverwaltung <strong>für</strong> Stadtentwicklung die nochmalige Über-<br />
prüfurlg des Vorhabens an sich. Die Senatsverwaltung <strong>für</strong> Stadtentwicklung vertritt<br />
hinsichtlich der planungsrechtlicheri Beurteilung eine andere Auffassung als der Bezirk.<br />
Im Ergebnis der Prüfung des vorliegenden Falles hat deshalb die Senatsverwaltung<br />
nunmehr entschieden, dass eine Beeinträchtigung des Ortsbildes und eine erhebliche<br />
Verschlechterung des Wohnwertes durch die Errichtung des Antennenmastes nicht<br />
eintreten würde. Dem Widerspruch wurde deshalb <strong>von</strong> der Senatsverwaltung <strong>für</strong><br />
Stadtentwicklung stattgegeben. Das <strong>Bezirksamt</strong> <strong>Reinickendorf</strong> <strong>von</strong> <strong>Berlin</strong>, Abteilung<br />
Buslinien:, 221. 322. X 33 U-Bahnlinie 8 bis Rathaus <strong>Reinickendorf</strong> C-Bahnlinie 1 + 2 bis Wittenau (Nordbahn)