Die Neue Hochschule Heft 2/2018
Zeitschrift des hlb - Hochschullehrerbund e.V. - Themenschwerpunkt: Lehren und Lernen mit Sozialen Medien
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Foto: rawpixel/123rf.com<br />
anmuten, ausgerechnet mit Kurzvideos Lesekompetenzen<br />
und Lernmotivation fördern zu wollen. Das<br />
klingt wie „den Teufel mit dem Beelzebub austreiben“<br />
– schließlich wurden oben u. a. Kurzvideos<br />
als mögliche Ursache mangelnder Lesekompetenz<br />
ausgemacht.<br />
Plausibel wird das Ganze, wenn man sich die<br />
spezifische Idee hinter LLL ansieht: <strong>Die</strong> Videos<br />
wurden gemacht für Studierende der Sozialen Arbeit.<br />
Aufgrund der Ausrichtung ihres Studienfachs auf<br />
konkrete soziale Phänomene fällt ihnen häufig das<br />
Verstehen und die Auseinandersetzung mit den als<br />
abstrakt empfundenen juristischen Texten besonders<br />
schwer. <strong>Die</strong> für juristische Texte erforderliche präzise<br />
argumentative Textarbeit wird von Studierenden gern<br />
einmal zugunsten leichter konsumierbarer Rezeptionsformen<br />
vernachlässigt. Anders ausgedrückt:<br />
Googeln fällt leichter, als einen Gesetzeskommentar<br />
zu verstehen.<br />
Demgegenüber belegen jedoch Erfahrungen aus<br />
Gerichtsbesuchen, dass das Interesse der Studierenden<br />
durch anschauliche, konkrete Einzelfälle sehr<br />
wohl zu wecken ist. <strong>Die</strong>s motiviert dann durchaus<br />
zum arbeitsaufwendigen Übertrag des konkreten<br />
Falls auf die abstrakte Ebene rechtlicher Regelungen.<br />
<strong>Die</strong>s zeigt beispielhaft: Motivation und Interesse sind<br />
wichtige Voraussetzungen für Lernprozesse (Schiefele,<br />
Schaffner 2015) und die Motivation, Textarbeit<br />
zu leisten, wird erhöht, wenn der Inhalt bereits<br />
durch andere, einfacher zu rezipierende Kanäle als<br />
interessant wahrgenommen wurde, beispielsweise<br />
der „Kinofilm als Anregung zum Lesen“ (Preußer,<br />
Sennewald 2012, S. 123).<br />
Daher ist das Ziel von LLL die Vermittlung von<br />
Motivation zum Lesen juristischer Texte sowie das<br />
Einüben einer Leseroutine zur Erleichterung des<br />
Textverstehens (Lesekompetenzvermittlung). Da auf<br />
das Lesen wissenschaftlicher Texte abgezielt wurde,<br />
sollen implizit auch Reflexions- und Recherchekompetenzen<br />
geschult werden. Thematisch wird das aus<br />
Studierendensicht anschauliche Strafrecht fokussiert.<br />
<strong>Die</strong> Realisation des Konzepts wurde durch Landesmittel<br />
des Landes NRW zur Verbesserung der Qualität<br />
der Lehre an der Fachhochschule Münster finanziert.<br />
LLL besteht aus ca. drei bis sechs Minuten langen<br />
Videosequenzen, da auch bei Lehrvideos kurze deutlich<br />
häufiger vollständig rezipiert werden als lange<br />
(Langworthy 2017). In kleinen animierten Sequenzen<br />
werden strafbare Handlungen dargestellt und<br />
gefragt, ob und in welcher Hinsicht überhaupt eine<br />
Straftat vorliegt (Einblendung StGB und Begründung,<br />
weshalb z. B. § 242 Strafgesetzbuch zutrifft und kein<br />
anderer Paragraf), zum anderen wird auf Begleittexte<br />
verwiesen. <strong>Die</strong> Links zu den Videos finden Sie am<br />
Ende des Beitrags.<br />
Didaktischer Einsatz von LLL<br />
<strong>Die</strong> Videos von LLL sollen Studierenden den Zugang<br />
zu Inhalten erleichtern, indem zunächst ein Grundverständnis<br />
für fachliche und fachsprachliche Zusammenhänge<br />
geschaffen wird. Darüber hinaus regen<br />
Filme „vielfach zum Lesen und zum Herstellen von<br />
Beziehungen zwischen [beiden Medienformen] an“<br />
(Preußer, Sennewald 2012, S. 122). Hinzu kommt,<br />
dass unbekannte Inhalte effektiver gelernt werden<br />
können, wenn mehrere Sinne (verbal/nonverbal)<br />
gleichzeitig angesprochen werden (Lin, 2016). Zu den<br />
Videos werden jeweils mehrere (Lehrbuch-)Texte und<br />
Aufgaben/Fragen zur Verfügung gestellt. <strong>Die</strong> Videos<br />
sind also kein Ersatz für andere Materialien, sondern<br />
erfüllen eigene Zwecke. In der didaktischen Konzeption<br />
heben sie sich damit von anderen Videoformaten<br />
DNH 02 | <strong>2018</strong>