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Preisliste K18 Stand 10-4-2018

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ALLGEMEINE VERKAUFS• UND LIEFERBEDINGUNGEN<br />

ALLGEMEINE KENDA ABWASSERTECHNIK VERKAUFS· GMBH UND (im folgenden LIEFERBEDINGUNGEN<br />

kurz KENDA genannt)<br />

ALLGEMEINE VERKAUFS· UND LIEFERBEDINGUNGEN<br />

KENDA ABWASSERTECHNIK GMBH (im folgenden kurz KENDA genannt)<br />

KENDA ABWASSERTECHNIK GMBH (im folgenden kurz KENDA genannt)<br />

AGB armaturen rohre<br />

rinnen bauchemie schächte abläufe einlaufgitter abdeckungen<br />

1. Geltung<br />

1. Die Geltung allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle zwischen<br />

KENDA Die allgemeinen und deren Verkaufs- Kunden und abgeschlossenen Lieferbedingungen Kauf- gelten und für Werkverträge.<br />

alle zwischen<br />

KENDA Abweichende und deren Vereinbarungen Kunden abgeschlossenen bedürfen der Kauf- Schriftform und Werkverträge. und der<br />

Abweichende Zustimmung von Vereinbarungen KENDA. Allfällige bedürfen Einkaufsbedingungen der Schriftform von den und Kunden der<br />

Zustimmung haben keine Gültigkeit, von KENDA. auch Allfällige wenn KENDA Einkaufsbedingungen nicht ausdrücklich von widerspricht.<br />

den Kunden<br />

haben Diese keine Bedingungen Gültigkeit, gelten auch wenn sowohl KENDA gegenüber nicht ausdrücklich Unternehmern widerspricht. als auch<br />

Diese Verbrauchern, Bedingungen gegenüber gelten letzteren sowohl gegenüber jedoch nur Unternehmern dann, wenn als keine auch<br />

Verbrauchern, zwingenden gesetzlichen gegenüber Bestimmungen letzteren jedoch verletzt nur werden. dann, Eine wenn allfällige keine<br />

zwingenden Unwirksamkeit gesetzlichen einzelner Bestimmungen dieser verletzt allgemeinen werden. Verkaufs- Eine allfällige und<br />

Unwirksamkeit Lieferbedingungen einzelner hat auf Bestimmungen die Gültigkeit der dieser übrigen allgemeinen Bestimmungen Verkaufs- keinen und<br />

Lieferbedingungen Einfluß, Überschriften hat dienen auf die nur Gültigkeit zur leichteren der übrigen Lesbarkeit. Bestimmungen keinen<br />

Einfluß, Überschriften dienen nur zur leichteren Lesbarkeit.<br />

2. Angebote und Vertragsabschluss<br />

2. Die Angebote von und KENDA Vertragsabschluss<br />

sind freibleibend, wenn nicht schriftlich etwas<br />

Die anderes Angebote vereinbart von KENDA wurde. sind Die freibleibend, im Anbot wenn enthaltenen nicht schriftlich Mengen, etwas<br />

anderes Abmessungen, vereinbart Gewichte wurde. und sonstigen Die im Angaben Anbot sind enthaltenen mit größter Mengen, Sorgfalt,<br />

Abmessungen, jedoch ohne Gewähr Gewichte ausgeführt. und sonstigen Die Bestellung Angaben sind eines mit Kunden größter gilt Sorgfalt, durch<br />

jedoch Absendung ohne der Gewähr Auftragsbestätigung ausgeführt. Die oder Bestellung durch Beginn eines Kunden der Lieferung gilt durch als<br />

Absendung angenommen. der Technische Auftragsbestätigung Änderungen oder behält durch sich Beginn KENDA der Lieferung auch ohne als<br />

angenommen. vorhergehende Technische Ankündigung Änderungen jederzeit vor, behält soweit sich sie KENDA geringfügig auch ohne und<br />

vorhergehende sachlich gerechtfertigt Ankündigung sind. jederzeit vor, soweit sie geringfügig und<br />

sachlich An Kostenvoranschlägen, gerechtfertigt sind. Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich<br />

An KENDA Kostenvoranschlägen, Eigentums-, Urheberrechts- Zeichnungen und und anderen Werknutzungsrechte Unterlagen behält sich vor.<br />

KENDA Konstruktionszeichnungen Eigentums-, Urheberrechts- dürfen ohne ausdrückliche und Werknutzungsrechte Genehmigung Dritten vor.<br />

Konstruktionszeichnungen nicht zugänglich gemacht werden. dürfen ohne ausdrückliche Genehmigung Dritten<br />

nicht zugänglich gemacht werden.<br />

3. Lieferkonditionen und Preise<br />

3. Die Lieferkonditionen Preise gelten ab den und jeweils Preise angegebenen Orten. Die Preise beruhen<br />

auf Die den Preise jeweiligen gelten ab Kostenfaktoren. den jeweils angegebenen Erfahren diese Orten. bis Die zur Preise Lieferung beruhen eine<br />

auf Änderung, den jeweiligen behält sich Kostenfaktoren. KENDA eine entsprechende Erfahren diese Berichtigung bis zur Lieferung vor, sofern eine<br />

Änderung, für die Erhöhung behält sich maßgebende KENDA eine Umstände entsprechende vorliegen. Berichtigung Für Aufträge vor, sofern ohne<br />

für Preisvereinbarung die Erhöhung maßgebende gelten die am Umstände Liefertag vorliegen. gültigen Preise. Für Aufträge Wenn ohne nicht<br />

Preisvereinbarung anders vereinbart, gelten erfolgen die alle am Lieferungen Liefertag gültigen ausdrücklich Preise. „unabgeladen".<br />

Wenn nicht<br />

anders Vom Besteller vereinbart, ist insbesondere erfolgen alle vorzusorgen, Lieferungen dass ausdrücklich genügend „unabgeladen".<br />

Hilfskräfte zum<br />

Vom Abladen Besteller der Kleinteile ist insbesondere bzw. zum vorzusorgen, Aus- und dass Einhängen genügend schwerer Hilfskräfte Teile zum bei<br />

Abladen allfälliger der Kranabladung Kleinteile bzw. bereitgestellt zum Aus- werden. und Einhängen schwerer Teile bei<br />

allfälliger Kranabladung bereitgestellt werden.<br />

4. Zahlung<br />

4. Mangels Zahlung gegenseitiger Vereinbarungen sind die Zahlungen netto bei Erhalt<br />

Mangels der Faktura gegenseitiger fällig. Bei Zahlungsverzug Vereinbarungen ist sind es KENDA die Zahlungen vorbehaltlich netto bei sonstiger Erhalt<br />

der Rechte Faktura gestattet, fällig. die Bei unter Zahlungsverzug Eigentumsvorbehalt ist es KENDA (siehe vorbehaltlich Punkt 8) stehenden sonstiger<br />

Rechte Waren gestattet, abzuholen. die unter Außerdem Eigentumsvorbehalt ist KENDA (siehe berechtigt, Punkt 8) bankübliche stehenden<br />

Waren Verzugszinsen abzuholen. zuzüglich Außerdem Mehrwertsteuer ist KENDA zu verrechnen. berechtigt, Der bankübliche säumige<br />

Verzugszinsen Kunde ist verpflichtet, zuzüglich alle Mehrwertsteuer Mahnkosten, insbesondere zu verrechnen. auch Der die säumige eines<br />

Kunde Inkassobüros ist verpflichtet, oder Rechtsanwaltes alle Mahnkosten, zu ersetzen. insbesondere auch die eines<br />

Inkassobüros Eine Aufrechnung oder Rechtsanwaltes des Kunden zu gegen ersetzen. Forderungen von KENDA ist<br />

Eine ausgeschlossen, Aufrechnung es des sei Kunden denn, die gegen Forderung Forderungen des Kunden von KENDA steht im ist<br />

ausgeschlossen, rechtlichen Zusammenhang es sei denn, mit der die Forderung von des KENDA, Kunden die Forderung steht im<br />

rechtlichen des Kunden Zusammenhang wurde gerichtlich mit der festgestellt Forderung oder von seine KENDA, Forderung die Forderung ist von<br />

des KENDA Kunden anerkannt wurde worden. gerichtlich Zahlungen festgestellt tilgen oder zuerst seine die Zinsen Forderung und Kosten, ist von<br />

KENDA dann das anerkannt Kapital, beginnend worden. Zahlungen mit der ältesten tilgen zuerst Schuld. die Zur Zinsen Entgegennahme<br />

und Kosten,<br />

dann von Wechseln das Kapital, ist beginnend KENDA nicht mit der verpflichtet. ältesten Geschieht Schuld. Zur dies Entgegennahme<br />

im Einzelfall<br />

von dennoch, Wechseln gehen ist die KENDA mit der nicht Einlösung verpflichtet. des Wechsels Geschieht verbundene dies im Einzelfall Spesen<br />

dennoch, zulasten des gehen Kunden. die mit der Einlösung des Wechsels verbundene Spesen<br />

zulasten Im Falle des der Kunden. Einleitung eines Gerichtsverfahrens wegen Zahlungsverzugs,<br />

Im Geltendmachung Falle der Einleitung des eines Kaufpreises, Gerichtsverfahrens Insolvenz wegen etc. Zahlungsverzugs,<br />

tritt für alle<br />

Geltendmachung Einzelforderungen Terminverlust des Kaufpreises, ein. Es Insolvenz gilt als vereinbart, etc. tritt dass für ARGE- alle<br />

Einzelforderungen Partner solidarisch Terminverlust zur ungeteilten ein. Hand Es gilt haften. als vereinbart, Ausdrücklich dass gilt ARGE- ein<br />

Partner Zessionsverbot solidarisch in der zur Weise ungeteilten als vereinbart, Hand dass haften. Forderungen Ausdrücklich welcher gilt ein Art<br />

Zessionsverbot immer gegenüber in KENDA der Weise ohne als deren vereinbart, schriftliche dass Zustimmung Forderungen nicht welcher zediert Art<br />

immer werden gegenüber dürfen. KENDA ohne deren schriftliche Zustimmung nicht zediert<br />

werden dürfen.<br />

5. Lieferfristen<br />

5. Lieferfristen werden nach bestem Ermessen angegeben, sie sind jedoch nur<br />

Lieferfristen als annähernd werden zu nach betrachten. bestem Ermessen Betriebsstörungen, angegeben, sie Rohstoff- sind jedoch und nur<br />

als Warenmangel, annähernd verspätete zu betrachten. Bahnlieferungen Betriebsstörungen, oder höhere Gewalt Rohstoff- entbinden und<br />

Warenmangel, KENDA von der verspätete Einhaltung Bahnlieferungen der Lieferfrist. Derartige oder höhere Ereignisse Gewalt berechtigen entbinden<br />

KENDA, von Herstellung der Einhaltung und Lieferung der Lieferfrist. um die Dauer Derartige der Ereignisse Behinderung berechtigen zuzüglich<br />

einer KENDA, angemessenen Herstellung und Anlaufzeit Lieferung hinauszuschieben, um die Dauer der oder Behinderung wegen des zuzüglich noch<br />

einer nicht erfüllten angemessenen Teils vom Anlaufzeit Vertrag hinauszuschieben, zurückzutreten, sofern oder wegen es sich des um noch eine<br />

nicht objektiv erfüllten teilbare Teils Leistung vom Vertrag handelt. zurückzutreten, Die Lieferfrist beginnt sofern mit es sich dem um Tag eine der<br />

objektiv Auftragsbestätigung, teilbare Leistung jedoch handelt. Die nicht Lieferfrist vor beginnt Klarstellung mit dem Tag der<br />

Auftragsbestätigung, Ausführungseinzelheiten jedoch und der sonstigen nicht vor Voraussetzungen, Klarstellung die der<br />

Ausführungseinzelheiten Kunde zu erfüllen hat (z. B. und Eingang der der sonstigen Anzahlung). Voraussetzungen, die der<br />

Als Kunde Liefertag zu erfüllen gilt der hat Tag, (z. B. an Eingang dem die der Ware Anzahlung). im Lieferwerk versandbereit ist.<br />

Die Als Liefertag Lieferfrist gilt verlängert der Tag, sich an unbeschadet dem die Ware der im Rechte Lieferwerk von versandbereit KENDA aus dem ist.<br />

Die Verzug Lieferfrist des Kunden verlängert zumindest sich unbeschadet in dem Zeitraum, der Rechte um von den KENDA der Kunde aus dem mit<br />

Verzug seinen Leistungen des Kunden im zumindest Verzug ist. in dem Zeitraum, um den der Kunde mit<br />

seinen Leistungen im Verzug ist.<br />

6. Versand und Transport<br />

6. Alle Versand Sendungen und gehen Transport für Rechnung und auch auf Gefahr des Kunden. Für<br />

Alle Beschädigungen, Sendungen gehen Abgänge für Rechnung und Verwechslungen und auch auf während Gefahr des Kunden. Transportes Für<br />

Beschädigungen, wird keinerlei Vergütung Abgänge geleistet. und Verwechslungen Bei der Lieferung während mit des eigenen Transportes LKWs<br />

wird gelten keinerlei die weiteren Vergütung Bedingungen geleistet. dieser Bei ABG. der Lieferung mit eigenen LKWs<br />

gelten Stehzeiten die weiteren des LKWs Bedingungen bei der dieser AbladesteIle, ABG. die eine halbe Stunde<br />

Stehzeiten überschreiten, des sind LKWs mit den bei Selbstkosten der AbladesteIle, zu ersetzen. die eine Wenn halbe weniger Stunde als<br />

überschreiten, sechs volle Paletten sind mit oder den die Selbstkosten entsprechende zu ersetzen. Menge Wenn auf Wunsch weniger des als<br />

sechs Kunden volle geliefert Paletten bzw. oder die nachgeliefert entsprechende wird, Menge darf auf KENDA Wunsch einen des<br />

Kunden Mindermengenfrachtzuschlag geliefert bzw. nachgeliefert verrechnen. wird, Kosten, darf die KENDA aufgrund einen einer<br />

Mindermengenfrachtzuschlag mangelnden Baustellenzufahrt, verrechnen. wegen ungenauer Kosten, die Bezeichnung aufgrund einer der<br />

mangelnden Baustelle, der Unbenutzbarkeit Baustellenzufahrt, der wegen Zufahrt aufgrund ungenauer von Bezeichnung Straßenmaut oder<br />

Baustelle, Straßenmehrbe-nützungsbeiträgen der Unbenutzbarkeit der Zufahrt oder aufgrund Gewichtsbeschränkungen<br />

von Straßenmaut oder<br />

Straßenmehrbe-nützungsbeiträgen entstehen, sind vom Kunden tragen. oder Gewichtsbeschränkungen<br />

entstehen, sind vom Kunden zu tragen.<br />

7. Paletten<br />

7. Für Paletten mitgelieferte Paletten wird ein Einsatz verrechnet. Bei unbeschädigter<br />

Für Rückgabe mitgelieferte der Paletten an wird KENDA ein innerhalb Einsatz verrechnet. von drei Wochen Bei unbeschädigter<br />

ab Lieferung<br />

erhält Rückgabe der Kunde der Paletten den gesamten an KENDA Einsatz innerhalb gutgeschrieben. von drei Wochen ab Lieferung<br />

erhält der Kunde den gesamten Einsatz gutgeschrieben.<br />

8. Eigentumsvorbehalt<br />

8. Bis Eigentumsvorbehalt<br />

zur vollständigen Bezahlung des Preises bleibt die mitgelieferte Ware im<br />

Bis Eigentum zur vollständigen von KENDA. Bezahlung Im des Falle Preises der bleibt Weiterveräußerung die mitgelieferte der Ware unter im<br />

Eigentumsvorbehalt von KENDA. gelieferten Im Ware Falle durch der den Weiterveräußerung Kunden, gilt dessen Forderung unter<br />

Eigentumsvorbehalt gegen den Dritten im gelieferten Ausmaß des Ware aktuellen durch Außenstandes den Kunden, an gilt KENDA dessen zediert. Forderung<br />

gegen Der Kunde den Dritten hat den im Ausmaß Drittschuldner des aktuellen von diesem Außenstandes Umstand an mit KENDA dem Hinweis, zediert. dass<br />

Der Zahlungen Kunde mit hat schuldbefreiender den Drittschuldner Wirkung von diesem hinsichtlich Umstand des mit zedierten dem Hinweis, Betrages dass nur<br />

Zahlungen an KENDA mit möglich schuldbefreiender sind, in Kenntnis Wirkung hinsichtlich zu setzen, des und zedierten Zession Betrages in nur die<br />

Handelsbücher KENDA möglich einzutragen. sind, Bei in Kenntnis Be- oder Verarbeitung zu setzen, und Verbindung die Zession der in Ware die<br />

Handelsbücher mit anderer steht einzutragen. KENDA das Bei Be- Miteigentum oder Verarbeitung im Verhältnis und Verbindung des Wertes der der Ware von<br />

mit KENDA anderer gelieferten steht KENDA Ware das mit Miteigentum der verbundenen im Verhältnis Ware des zum Wertes Zeitpunkt der von der<br />

KENDA Verarbeitung gelieferten zu. Ware mit der verbundenen Ware zum Zeitpunkt der<br />

Verarbeitung zu.<br />

9. Rücktritt vom Vertrag<br />

9. Bei Rücktritt Verzug des vom Kunden Vertrag ist KENDA unabhängig von weiteren Ansprüchen<br />

Bei berechtigt, Verzug nach des Gewährung Kunden ist einer KENDA angemessenen unabhängig Nachfrist von vom weiteren Vertrag Ansprüchen ganz oder<br />

berechtigt, teilweise zurückzutreten.<br />

nach Gewährung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag ganz oder<br />

teilweise Im Falle zurückzutreten.<br />

des Rücktritts des Kunden steht KENDA neben dem allfälligen<br />

Im Schadenersatz Falle des jedenfalls Rücktritts eine des Stornogebühr Kunden steht von 20 KENDA % des neben Preises dem jener allfälligen Ware zu,<br />

Schadenersatz hinsichtlich derer jedenfalls der Rücktritt eine Stornogebühr erfolgt ist. KENDA von 20 ist % im des Falle Preises des jener Rücktritts Ware des zu,<br />

hinsichtlich Kunden lediglich derer verpflichtet, der Rücktritt Vorempfänge erfolgt ist. zinsenlos KENDA ist zurückzuzahlen.<br />

im Falle des Rücktritts des<br />

Kunden Falls über lediglich das Vermögen verpflichtet, des Vorempfänge Kunden ein Insolvenzverfahren zinsenlos zurückzuzahlen. eröffnet bzw. mangels<br />

Falls kostendeckenden über das Vermögens des Kunden nicht eröffnet ein Insolvenzverfahren wird oder sich eröffnet seine wirtschaftlichen<br />

bzw. mangels<br />

kostendeckenden Verhältnisse verschlechtern, Vermögens ist nicht KENDA eröffnet berechtigt, wird oder ohne sich Setzung seine wirtschaftlichen<br />

einer Nachfrist<br />

Verhältnisse vom Vertrag zurückzutreten verschlechtern, bzw. ist KENDA auch noch berechtigt, nicht fällige ohne Forderungen Setzung einer einzuklagen. Nachfrist<br />

vom Zur Rücknahme Vertrag zurückzutreten ausgelieferter bzw. Waren auch ist noch KENDA nicht nicht fällige verpflichtet. Forderungen Sollte einzuklagen. dies aus<br />

Zur Kulanzgründen Rücknahme im ausgelieferter Einzelfall erfolgen, Waren wird ist KENDA eine Manipulationsgebühr nicht verpflichtet. Sollte von 20 dies % aus des<br />

Kulanzgründen Preises ab Werk im verrechnet. Einzelfall erfolgen, wird eine Manipulationsgebühr von 20 % des<br />

Preises ab Werk verrechnet.<br />

<strong>10</strong>. Gewährleistung<br />

<strong>10</strong>. Die bestellte Gewährleistung Ware grundsätzlich am jeweiligen Erzeugungsort oder Lagerort zu<br />

übernehmen. Die bestellte Ware Reklamationen ist grundsätzlich sind bei am der jeweiligen Übernahme Erzeugungsort vorzubringen. oder Lagerort Erfolgt der zu<br />

übernehmen. Versand der bestellten Reklamationen Ware auf sind von bei KENDA der Übernahme beigestelIten vorzubringen. Kraftfahrzeugen, Erfolgt so der ist<br />

Versand die Ware der bei bestellten Eintreffen Ware am Bestimmungsort auf von KENDA vor beigestelIten dem Abladen Kraftfahrzeugen, vom Fahrzeug so zu ist<br />

die übernehmen. Ware bei Eintreffen am Bestimmungsort vor dem Abladen vom Fahrzeug zu<br />

übernehmen.<br />

Der Kunde muß die Ware unmittelbar nach Übernahme prüfen und allfällige Mängel<br />

Der bei sonstigem Kunde muß Verlust die Ware seiner unmittelbar Ansprüche nach unverzüglich Übernahme schriftlich prüfen und rügen. allfällige Bemängelte Mängel<br />

bei Ware sonstigem darf keinesfalls Verlust seiner weiterverarbeitet Ansprüche unverzüglich werden. KENDA schriftlich wird rügen. unter Bemängelte<br />

Ausschluss<br />

Ware weiterer darf Ansprüche keinesfalls des weiterverarbeitet Kunden berechtigt, werden. mangelhafte KENDA Waren wird gegen unter gleichartige<br />

Ausschluss<br />

weiterer einwandfreie Ansprüche auszutauschen des Kunden oder berechtigt, den Mangel mangelhafte binnen Waren angemessener gegen gleichartige Frist zu<br />

einwandfreie beheben. Es wird auszutauschen nur für Mängel oder eingestanden, Mangel die binnen zum angemessener Zeitpunkt der Übergabe Frist zu<br />

beheben. vorgelegen Es sind. wird Keine nur für Mängel in eingestanden, diesem Sinne die sind zum daher Zeitpunkt Mängel, der die Übergabe auf nicht<br />

vorgelegen fachgerechte sind. Behandlung Keine Mängel bzw. Montage, in diesem Überbeanspruchung Sinne sind daher Mängel, oder auf die natürlichen auf nicht<br />

fachgerechte Verschleiß zurückzuführen Behandlung bzw. sind, Montage, ebenso Überbeanspruchung wird für die Dauerhaftigkeit oder auf natürlichen der<br />

Verschleiß Versickerung zurückzuführen bei Sickeranlagen sind, keinerlei ebenso Haftung wird übernommen. für die Dauerhaftigkeit der<br />

Versickerung Bei Transport bei mit Sickeranlagen eigenen LKWs keinerlei oder Bahnfracht Haftung wird übernommen. für Bruch nur bis höchstens 2<br />

Bei %der Transport Liefermenge mit eigenen Ersatz LKWs geleistet, oder und Bahnfracht zwar unter wird der für Bruch Voraussetzung, nur bis höchstens dass die 2<br />

genaue %der Liefermenge Bruchmenge Ersatz von geleistet, KENDA und am zwar Lieferschein unter der Voraussetzung, bestätigt wird. dass Die die<br />

genaue Gewährleistung Bruchmenge betrifft die von bestellungsgemäße KENDA am Lieferschein Auslieferung bestätigt und die Qualität wird. Die der<br />

Gewährleistung Teile, nicht aber die betrifft Eignung die bestellungsgemäße der Ware zu einem bestimmten Auslieferung Einsatz und die beim Qualität Kunden. der<br />

Teile, nicht aber die Eignung der Ware zu einem bestimmten Einsatz beim Kunden.<br />

KENDA haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für branchenübliche<br />

KENDA Qualität. haftet Darüber im hinausgehende Rahmen der gesetzlichen Gewährleistungsansprüche Bestimmungen können für branchenübliche<br />

nur aufgrund<br />

Qualität. ausdrücklicher Darüber schriftlicher hinausgehende Zusage Gewährleistungsansprüche von KENDA vom Kunden können erhoben nur aufgrund werden.<br />

ausdrücklicher schriftlicher Zusage von KENDA vom Kunden erhoben werden.<br />

11. Datenverarbeitung<br />

11. Der Datenverarbeitung<br />

Kunde willigt ein, dass seine durch die Geschäftsbeziehung bekannt<br />

Der gewordenen Kunde willigt Daten ein, innerbetrieblich dass seine gespeichert durch die Geschäftsbeziehung und automationsunterstützt bekannt<br />

gewordenen verarbeitet werden. Daten innerbetrieblich gespeichert und automationsunterstützt<br />

verarbeitet werden.<br />

12. Schadenersatz<br />

12. Die Schadenersatz<br />

Haftung für Schäden wird ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder<br />

Die grober Haftung Fahrlässigkeit für Schäden beruhen. wird ausgeschlossen, Das Vorliegen soweit von sie Vorsatz- nicht auf oder Vorsatz grober oder<br />

grober Fahrlässigkeit Fahrlässigkeit hat der Kunde beruhen. zu beweisen. Das Vorliegen Für Folge- von und Vorsatz- indirekte Schäden oder grober wird<br />

Fahrlässigkeit nicht gehaftet. hat Jegliche der Kunde Haftung zu ist beweisen. der Höhe Für nach Folge- mit dem und indirekte Auftragswert Schäden begrenzt. wird<br />

nicht Ersatzansprüche gehaftet. Jegliche verjähren Haftung in 6 Monaten ist der Höhe ab Kenntnis nach mit von dem Schaden Auftragswert und Schädiger, begrenzt.<br />

Ersatzansprüche jedenfalls in <strong>10</strong> Jahren verjähren nach in Erbringung 6 Monaten der ab Leistung Kenntnis oder von Lieferung. Schaden und Schädiger,<br />

jedenfalls in <strong>10</strong> Jahren nach Erbringung der Leistung oder Lieferung.<br />

13. Produkthaftung<br />

13. Allfällige Produkthaftung<br />

Regressforderungen, die aus dem Titel „Produkthaftung“ iSd PHG gegen<br />

Allfällige KENDA gestellt Regressforderungen, werden, sind ausgeschlossen, die dem Titel es „Produkthaftung“ sei denn, der Regressberechtigte<br />

iSd PHG gegen<br />

weist KENDA nach, gestellt dass werden, der Fehler sind ausgeschlossen, in unserer Sphäre es sei verursacht denn, der und Regressberechtigte<br />

zumindest grob<br />

weist fahrlässig nach, verschuldet dass der worden Fehler ist. in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob<br />

fahrlässig Eine Haftung verschuldet für Sachschäden worden ist. ist gemäß § 9 PHG und nach den anderen die<br />

Produktionshaftung Eine Haftung für Sachschäden regelnden ist Vorschriften, gemäß § 9 PHG soweit und nach gesetzlich den anderen zulässig, die<br />

Produktionshaftung ausgeschlossen. Wird regelnden ein Produkt Vorschriften, seitens des soweit Kunden gesetzlich zum Zwecke zulässig, der<br />

ausgeschlossen. Weiterveräußerung, Wird Weiterlieferung ein Produkt oder seitens zur des sonstigen Kunden Weitergabe zum Zwecke an Dritte der<br />

Weiterveräußerung, erworben, so verpflichtet Weiterlieferung sich der Kunde, oder den zur Haftungsausschluss sonstigen Weitergabe zugunsten an Dritte von<br />

erworben, KENDA nachweislich so verpflichtet auf sich die jeweiligen der Kunde, Abnehmer den Haftungsausschluss vertraglich zu überbinden zugunsten und von<br />

KENDA dafür auch nachweislich in der weiteren auf Kette die jeweiligen der Abnehmer Abnehmer zu sorgen. vertraglich zu überbinden und<br />

dafür Das Produkt auch in der darf weiteren vom Kunden Kette der nur Abnehmer in einwandfreiem zu sorgen. Zustand entsprechend den<br />

Das gesetzlichen Produkt darf bzw., vom Kunden behördlichen nur in einwandfreiem Vorschriften, Zustand Anordnungen entsprechend den und<br />

gesetzlichen Zulassungsbedingungen bzw., den in Verkehr behördlichen gebracht Vorschriften, bzw. weitergeliefert Anordnungen und eingebaut und<br />

Zulassungsbedingungen werden. Gesetzliche und in behördliche Verkehr gebracht Auflagen, bzw. sowie weitergeliefert Warnhinweise und von eingebaut KENDA<br />

werden. sind genau Gesetzliche zu beachten und und behördliche an das eigene Auflagen, Personal sowie sowie Warnhinweise an Dritte weiterzuleiten.<br />

von KENDA<br />

sind In Zweifelsfällen genau zu beachten ist bei KENDA und an rückzufragen,<br />

das eigene Personal sowie an Dritte weiterzuleiten.<br />

In Der Zweifelsfällen Kunde ist verpflichtet, ist bei KENDA jene rückzufragen, Unterlagen und urkundliche Nachweise, die zur<br />

Der Beurteilung Kunde ist und verpflichtet, Abwehr von jene Produkthaftungsansprüchen Unterlagen und urkundliche erforderlich Nachweise, sind, die vom zur<br />

Beurteilung Zeitpunkt des und Inverkehrbringens Abwehr von Produkthaftungsansprüchen bzw. der Weiterlieferung erforderlich des sind, Produktes vom<br />

Zeitpunkt mindestens des zehn Inverkehrbringens Jahre hindurch bzw. aufzubewahren der Weiterlieferung und sie des auf Verlangen Produktes<br />

mindestens herauszugeben. zehn Für Jahre Schäden, hindurch aufzubewahren hinsichtlich derer und sich sie auf der Verlangen Kunde<br />

herauszugeben. Versicherungsschutz Für beschaffen Schäden, kann, gewährt hinsichtlich KENDA derer keinesfalls sich Deckung, der Kunde<br />

Versicherungsschutz beschaffen kann, gewährt KENDA keinesfalls Deckung,<br />

14. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht<br />

14. Als Erfüllungsort, wird Gerichtsstand, Klagenfurt vereinbart. anzuwendendes Für alle Recht sich aus den<br />

Als Rechtsbeziehungen Erfüllungsort zwischen wird Klagenfurt KENDA und vereinbart. den Kunden Für ergebenden alle sich Streitigkeiten aus den<br />

Rechtsbeziehungen ist das sachlich hierfür zwischen in Betracht KENDA und kommende den Kunden Gericht ergebenden in Klagenfurt Streitigkeiten unter<br />

ist Ausschluss das sachlich aller Gerichtsstände hierfür in Betracht (ausgenommen kommende Verbrauchergeschäfte) Gericht in Klagenfurt zuständig. unter<br />

Ausschluss Es gilt die Anwendung aller Gerichtsstände des österreichischen (ausgenommen Rechtes Verbrauchergeschäfte) als vereinbart. zuständig.<br />

Es gilt die Anwendung des österreichischen Rechtes als vereinbart.<br />

3<br />

Firmenbuchnummer FN 96409 d Landesgericht Klagenfurt . UID-Nr. ATU 25740400<br />

Firmenbuchnummer FN 96409 Landesgericht Klagenfurt UID-Nr. ATU 25740400<br />

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