Preisliste K18 Stand 10-4-2018
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ALLGEMEINE VERKAUFS• UND LIEFERBEDINGUNGEN<br />
ALLGEMEINE KENDA ABWASSERTECHNIK VERKAUFS· GMBH UND (im folgenden LIEFERBEDINGUNGEN<br />
kurz KENDA genannt)<br />
ALLGEMEINE VERKAUFS· UND LIEFERBEDINGUNGEN<br />
KENDA ABWASSERTECHNIK GMBH (im folgenden kurz KENDA genannt)<br />
KENDA ABWASSERTECHNIK GMBH (im folgenden kurz KENDA genannt)<br />
AGB armaturen rohre<br />
rinnen bauchemie schächte abläufe einlaufgitter abdeckungen<br />
1. Geltung<br />
1. Die Geltung allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle zwischen<br />
KENDA Die allgemeinen und deren Verkaufs- Kunden und abgeschlossenen Lieferbedingungen Kauf- gelten und für Werkverträge.<br />
alle zwischen<br />
KENDA Abweichende und deren Vereinbarungen Kunden abgeschlossenen bedürfen der Kauf- Schriftform und Werkverträge. und der<br />
Abweichende Zustimmung von Vereinbarungen KENDA. Allfällige bedürfen Einkaufsbedingungen der Schriftform von den und Kunden der<br />
Zustimmung haben keine Gültigkeit, von KENDA. auch Allfällige wenn KENDA Einkaufsbedingungen nicht ausdrücklich von widerspricht.<br />
den Kunden<br />
haben Diese keine Bedingungen Gültigkeit, gelten auch wenn sowohl KENDA gegenüber nicht ausdrücklich Unternehmern widerspricht. als auch<br />
Diese Verbrauchern, Bedingungen gegenüber gelten letzteren sowohl gegenüber jedoch nur Unternehmern dann, wenn als keine auch<br />
Verbrauchern, zwingenden gesetzlichen gegenüber Bestimmungen letzteren jedoch verletzt nur werden. dann, Eine wenn allfällige keine<br />
zwingenden Unwirksamkeit gesetzlichen einzelner Bestimmungen dieser verletzt allgemeinen werden. Verkaufs- Eine allfällige und<br />
Unwirksamkeit Lieferbedingungen einzelner hat auf Bestimmungen die Gültigkeit der dieser übrigen allgemeinen Bestimmungen Verkaufs- keinen und<br />
Lieferbedingungen Einfluß, Überschriften hat dienen auf die nur Gültigkeit zur leichteren der übrigen Lesbarkeit. Bestimmungen keinen<br />
Einfluß, Überschriften dienen nur zur leichteren Lesbarkeit.<br />
2. Angebote und Vertragsabschluss<br />
2. Die Angebote von und KENDA Vertragsabschluss<br />
sind freibleibend, wenn nicht schriftlich etwas<br />
Die anderes Angebote vereinbart von KENDA wurde. sind Die freibleibend, im Anbot wenn enthaltenen nicht schriftlich Mengen, etwas<br />
anderes Abmessungen, vereinbart Gewichte wurde. und sonstigen Die im Angaben Anbot sind enthaltenen mit größter Mengen, Sorgfalt,<br />
Abmessungen, jedoch ohne Gewähr Gewichte ausgeführt. und sonstigen Die Bestellung Angaben sind eines mit Kunden größter gilt Sorgfalt, durch<br />
jedoch Absendung ohne der Gewähr Auftragsbestätigung ausgeführt. Die oder Bestellung durch Beginn eines Kunden der Lieferung gilt durch als<br />
Absendung angenommen. der Technische Auftragsbestätigung Änderungen oder behält durch sich Beginn KENDA der Lieferung auch ohne als<br />
angenommen. vorhergehende Technische Ankündigung Änderungen jederzeit vor, behält soweit sich sie KENDA geringfügig auch ohne und<br />
vorhergehende sachlich gerechtfertigt Ankündigung sind. jederzeit vor, soweit sie geringfügig und<br />
sachlich An Kostenvoranschlägen, gerechtfertigt sind. Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich<br />
An KENDA Kostenvoranschlägen, Eigentums-, Urheberrechts- Zeichnungen und und anderen Werknutzungsrechte Unterlagen behält sich vor.<br />
KENDA Konstruktionszeichnungen Eigentums-, Urheberrechts- dürfen ohne ausdrückliche und Werknutzungsrechte Genehmigung Dritten vor.<br />
Konstruktionszeichnungen nicht zugänglich gemacht werden. dürfen ohne ausdrückliche Genehmigung Dritten<br />
nicht zugänglich gemacht werden.<br />
3. Lieferkonditionen und Preise<br />
3. Die Lieferkonditionen Preise gelten ab den und jeweils Preise angegebenen Orten. Die Preise beruhen<br />
auf Die den Preise jeweiligen gelten ab Kostenfaktoren. den jeweils angegebenen Erfahren diese Orten. bis Die zur Preise Lieferung beruhen eine<br />
auf Änderung, den jeweiligen behält sich Kostenfaktoren. KENDA eine entsprechende Erfahren diese Berichtigung bis zur Lieferung vor, sofern eine<br />
Änderung, für die Erhöhung behält sich maßgebende KENDA eine Umstände entsprechende vorliegen. Berichtigung Für Aufträge vor, sofern ohne<br />
für Preisvereinbarung die Erhöhung maßgebende gelten die am Umstände Liefertag vorliegen. gültigen Preise. Für Aufträge Wenn ohne nicht<br />
Preisvereinbarung anders vereinbart, gelten erfolgen die alle am Lieferungen Liefertag gültigen ausdrücklich Preise. „unabgeladen".<br />
Wenn nicht<br />
anders Vom Besteller vereinbart, ist insbesondere erfolgen alle vorzusorgen, Lieferungen dass ausdrücklich genügend „unabgeladen".<br />
Hilfskräfte zum<br />
Vom Abladen Besteller der Kleinteile ist insbesondere bzw. zum vorzusorgen, Aus- und dass Einhängen genügend schwerer Hilfskräfte Teile zum bei<br />
Abladen allfälliger der Kranabladung Kleinteile bzw. bereitgestellt zum Aus- werden. und Einhängen schwerer Teile bei<br />
allfälliger Kranabladung bereitgestellt werden.<br />
4. Zahlung<br />
4. Mangels Zahlung gegenseitiger Vereinbarungen sind die Zahlungen netto bei Erhalt<br />
Mangels der Faktura gegenseitiger fällig. Bei Zahlungsverzug Vereinbarungen ist sind es KENDA die Zahlungen vorbehaltlich netto bei sonstiger Erhalt<br />
der Rechte Faktura gestattet, fällig. die Bei unter Zahlungsverzug Eigentumsvorbehalt ist es KENDA (siehe vorbehaltlich Punkt 8) stehenden sonstiger<br />
Rechte Waren gestattet, abzuholen. die unter Außerdem Eigentumsvorbehalt ist KENDA (siehe berechtigt, Punkt 8) bankübliche stehenden<br />
Waren Verzugszinsen abzuholen. zuzüglich Außerdem Mehrwertsteuer ist KENDA zu verrechnen. berechtigt, Der bankübliche säumige<br />
Verzugszinsen Kunde ist verpflichtet, zuzüglich alle Mehrwertsteuer Mahnkosten, insbesondere zu verrechnen. auch Der die säumige eines<br />
Kunde Inkassobüros ist verpflichtet, oder Rechtsanwaltes alle Mahnkosten, zu ersetzen. insbesondere auch die eines<br />
Inkassobüros Eine Aufrechnung oder Rechtsanwaltes des Kunden zu gegen ersetzen. Forderungen von KENDA ist<br />
Eine ausgeschlossen, Aufrechnung es des sei Kunden denn, die gegen Forderung Forderungen des Kunden von KENDA steht im ist<br />
ausgeschlossen, rechtlichen Zusammenhang es sei denn, mit der die Forderung von des KENDA, Kunden die Forderung steht im<br />
rechtlichen des Kunden Zusammenhang wurde gerichtlich mit der festgestellt Forderung oder von seine KENDA, Forderung die Forderung ist von<br />
des KENDA Kunden anerkannt wurde worden. gerichtlich Zahlungen festgestellt tilgen oder zuerst seine die Zinsen Forderung und Kosten, ist von<br />
KENDA dann das anerkannt Kapital, beginnend worden. Zahlungen mit der ältesten tilgen zuerst Schuld. die Zur Zinsen Entgegennahme<br />
und Kosten,<br />
dann von Wechseln das Kapital, ist beginnend KENDA nicht mit der verpflichtet. ältesten Geschieht Schuld. Zur dies Entgegennahme<br />
im Einzelfall<br />
von dennoch, Wechseln gehen ist die KENDA mit der nicht Einlösung verpflichtet. des Wechsels Geschieht verbundene dies im Einzelfall Spesen<br />
dennoch, zulasten des gehen Kunden. die mit der Einlösung des Wechsels verbundene Spesen<br />
zulasten Im Falle des der Kunden. Einleitung eines Gerichtsverfahrens wegen Zahlungsverzugs,<br />
Im Geltendmachung Falle der Einleitung des eines Kaufpreises, Gerichtsverfahrens Insolvenz wegen etc. Zahlungsverzugs,<br />
tritt für alle<br />
Geltendmachung Einzelforderungen Terminverlust des Kaufpreises, ein. Es Insolvenz gilt als vereinbart, etc. tritt dass für ARGE- alle<br />
Einzelforderungen Partner solidarisch Terminverlust zur ungeteilten ein. Hand Es gilt haften. als vereinbart, Ausdrücklich dass gilt ARGE- ein<br />
Partner Zessionsverbot solidarisch in der zur Weise ungeteilten als vereinbart, Hand dass haften. Forderungen Ausdrücklich welcher gilt ein Art<br />
Zessionsverbot immer gegenüber in KENDA der Weise ohne als deren vereinbart, schriftliche dass Zustimmung Forderungen nicht welcher zediert Art<br />
immer werden gegenüber dürfen. KENDA ohne deren schriftliche Zustimmung nicht zediert<br />
werden dürfen.<br />
5. Lieferfristen<br />
5. Lieferfristen werden nach bestem Ermessen angegeben, sie sind jedoch nur<br />
Lieferfristen als annähernd werden zu nach betrachten. bestem Ermessen Betriebsstörungen, angegeben, sie Rohstoff- sind jedoch und nur<br />
als Warenmangel, annähernd verspätete zu betrachten. Bahnlieferungen Betriebsstörungen, oder höhere Gewalt Rohstoff- entbinden und<br />
Warenmangel, KENDA von der verspätete Einhaltung Bahnlieferungen der Lieferfrist. Derartige oder höhere Ereignisse Gewalt berechtigen entbinden<br />
KENDA, von Herstellung der Einhaltung und Lieferung der Lieferfrist. um die Dauer Derartige der Ereignisse Behinderung berechtigen zuzüglich<br />
einer KENDA, angemessenen Herstellung und Anlaufzeit Lieferung hinauszuschieben, um die Dauer der oder Behinderung wegen des zuzüglich noch<br />
einer nicht erfüllten angemessenen Teils vom Anlaufzeit Vertrag hinauszuschieben, zurückzutreten, sofern oder wegen es sich des um noch eine<br />
nicht objektiv erfüllten teilbare Teils Leistung vom Vertrag handelt. zurückzutreten, Die Lieferfrist beginnt sofern mit es sich dem um Tag eine der<br />
objektiv Auftragsbestätigung, teilbare Leistung jedoch handelt. Die nicht Lieferfrist vor beginnt Klarstellung mit dem Tag der<br />
Auftragsbestätigung, Ausführungseinzelheiten jedoch und der sonstigen nicht vor Voraussetzungen, Klarstellung die der<br />
Ausführungseinzelheiten Kunde zu erfüllen hat (z. B. und Eingang der der sonstigen Anzahlung). Voraussetzungen, die der<br />
Als Kunde Liefertag zu erfüllen gilt der hat Tag, (z. B. an Eingang dem die der Ware Anzahlung). im Lieferwerk versandbereit ist.<br />
Die Als Liefertag Lieferfrist gilt verlängert der Tag, sich an unbeschadet dem die Ware der im Rechte Lieferwerk von versandbereit KENDA aus dem ist.<br />
Die Verzug Lieferfrist des Kunden verlängert zumindest sich unbeschadet in dem Zeitraum, der Rechte um von den KENDA der Kunde aus dem mit<br />
Verzug seinen Leistungen des Kunden im zumindest Verzug ist. in dem Zeitraum, um den der Kunde mit<br />
seinen Leistungen im Verzug ist.<br />
6. Versand und Transport<br />
6. Alle Versand Sendungen und gehen Transport für Rechnung und auch auf Gefahr des Kunden. Für<br />
Alle Beschädigungen, Sendungen gehen Abgänge für Rechnung und Verwechslungen und auch auf während Gefahr des Kunden. Transportes Für<br />
Beschädigungen, wird keinerlei Vergütung Abgänge geleistet. und Verwechslungen Bei der Lieferung während mit des eigenen Transportes LKWs<br />
wird gelten keinerlei die weiteren Vergütung Bedingungen geleistet. dieser Bei ABG. der Lieferung mit eigenen LKWs<br />
gelten Stehzeiten die weiteren des LKWs Bedingungen bei der dieser AbladesteIle, ABG. die eine halbe Stunde<br />
Stehzeiten überschreiten, des sind LKWs mit den bei Selbstkosten der AbladesteIle, zu ersetzen. die eine Wenn halbe weniger Stunde als<br />
überschreiten, sechs volle Paletten sind mit oder den die Selbstkosten entsprechende zu ersetzen. Menge Wenn auf Wunsch weniger des als<br />
sechs Kunden volle geliefert Paletten bzw. oder die nachgeliefert entsprechende wird, Menge darf auf KENDA Wunsch einen des<br />
Kunden Mindermengenfrachtzuschlag geliefert bzw. nachgeliefert verrechnen. wird, Kosten, darf die KENDA aufgrund einen einer<br />
Mindermengenfrachtzuschlag mangelnden Baustellenzufahrt, verrechnen. wegen ungenauer Kosten, die Bezeichnung aufgrund einer der<br />
mangelnden Baustelle, der Unbenutzbarkeit Baustellenzufahrt, der wegen Zufahrt aufgrund ungenauer von Bezeichnung Straßenmaut oder<br />
Baustelle, Straßenmehrbe-nützungsbeiträgen der Unbenutzbarkeit der Zufahrt oder aufgrund Gewichtsbeschränkungen<br />
von Straßenmaut oder<br />
Straßenmehrbe-nützungsbeiträgen entstehen, sind vom Kunden tragen. oder Gewichtsbeschränkungen<br />
entstehen, sind vom Kunden zu tragen.<br />
7. Paletten<br />
7. Für Paletten mitgelieferte Paletten wird ein Einsatz verrechnet. Bei unbeschädigter<br />
Für Rückgabe mitgelieferte der Paletten an wird KENDA ein innerhalb Einsatz verrechnet. von drei Wochen Bei unbeschädigter<br />
ab Lieferung<br />
erhält Rückgabe der Kunde der Paletten den gesamten an KENDA Einsatz innerhalb gutgeschrieben. von drei Wochen ab Lieferung<br />
erhält der Kunde den gesamten Einsatz gutgeschrieben.<br />
8. Eigentumsvorbehalt<br />
8. Bis Eigentumsvorbehalt<br />
zur vollständigen Bezahlung des Preises bleibt die mitgelieferte Ware im<br />
Bis Eigentum zur vollständigen von KENDA. Bezahlung Im des Falle Preises der bleibt Weiterveräußerung die mitgelieferte der Ware unter im<br />
Eigentumsvorbehalt von KENDA. gelieferten Im Ware Falle durch der den Weiterveräußerung Kunden, gilt dessen Forderung unter<br />
Eigentumsvorbehalt gegen den Dritten im gelieferten Ausmaß des Ware aktuellen durch Außenstandes den Kunden, an gilt KENDA dessen zediert. Forderung<br />
gegen Der Kunde den Dritten hat den im Ausmaß Drittschuldner des aktuellen von diesem Außenstandes Umstand an mit KENDA dem Hinweis, zediert. dass<br />
Der Zahlungen Kunde mit hat schuldbefreiender den Drittschuldner Wirkung von diesem hinsichtlich Umstand des mit zedierten dem Hinweis, Betrages dass nur<br />
Zahlungen an KENDA mit möglich schuldbefreiender sind, in Kenntnis Wirkung hinsichtlich zu setzen, des und zedierten Zession Betrages in nur die<br />
Handelsbücher KENDA möglich einzutragen. sind, Bei in Kenntnis Be- oder Verarbeitung zu setzen, und Verbindung die Zession der in Ware die<br />
Handelsbücher mit anderer steht einzutragen. KENDA das Bei Be- Miteigentum oder Verarbeitung im Verhältnis und Verbindung des Wertes der der Ware von<br />
mit KENDA anderer gelieferten steht KENDA Ware das mit Miteigentum der verbundenen im Verhältnis Ware des zum Wertes Zeitpunkt der von der<br />
KENDA Verarbeitung gelieferten zu. Ware mit der verbundenen Ware zum Zeitpunkt der<br />
Verarbeitung zu.<br />
9. Rücktritt vom Vertrag<br />
9. Bei Rücktritt Verzug des vom Kunden Vertrag ist KENDA unabhängig von weiteren Ansprüchen<br />
Bei berechtigt, Verzug nach des Gewährung Kunden ist einer KENDA angemessenen unabhängig Nachfrist von vom weiteren Vertrag Ansprüchen ganz oder<br />
berechtigt, teilweise zurückzutreten.<br />
nach Gewährung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag ganz oder<br />
teilweise Im Falle zurückzutreten.<br />
des Rücktritts des Kunden steht KENDA neben dem allfälligen<br />
Im Schadenersatz Falle des jedenfalls Rücktritts eine des Stornogebühr Kunden steht von 20 KENDA % des neben Preises dem jener allfälligen Ware zu,<br />
Schadenersatz hinsichtlich derer jedenfalls der Rücktritt eine Stornogebühr erfolgt ist. KENDA von 20 ist % im des Falle Preises des jener Rücktritts Ware des zu,<br />
hinsichtlich Kunden lediglich derer verpflichtet, der Rücktritt Vorempfänge erfolgt ist. zinsenlos KENDA ist zurückzuzahlen.<br />
im Falle des Rücktritts des<br />
Kunden Falls über lediglich das Vermögen verpflichtet, des Vorempfänge Kunden ein Insolvenzverfahren zinsenlos zurückzuzahlen. eröffnet bzw. mangels<br />
Falls kostendeckenden über das Vermögens des Kunden nicht eröffnet ein Insolvenzverfahren wird oder sich eröffnet seine wirtschaftlichen<br />
bzw. mangels<br />
kostendeckenden Verhältnisse verschlechtern, Vermögens ist nicht KENDA eröffnet berechtigt, wird oder ohne sich Setzung seine wirtschaftlichen<br />
einer Nachfrist<br />
Verhältnisse vom Vertrag zurückzutreten verschlechtern, bzw. ist KENDA auch noch berechtigt, nicht fällige ohne Forderungen Setzung einer einzuklagen. Nachfrist<br />
vom Zur Rücknahme Vertrag zurückzutreten ausgelieferter bzw. Waren auch ist noch KENDA nicht nicht fällige verpflichtet. Forderungen Sollte einzuklagen. dies aus<br />
Zur Kulanzgründen Rücknahme im ausgelieferter Einzelfall erfolgen, Waren wird ist KENDA eine Manipulationsgebühr nicht verpflichtet. Sollte von 20 dies % aus des<br />
Kulanzgründen Preises ab Werk im verrechnet. Einzelfall erfolgen, wird eine Manipulationsgebühr von 20 % des<br />
Preises ab Werk verrechnet.<br />
<strong>10</strong>. Gewährleistung<br />
<strong>10</strong>. Die bestellte Gewährleistung Ware grundsätzlich am jeweiligen Erzeugungsort oder Lagerort zu<br />
übernehmen. Die bestellte Ware Reklamationen ist grundsätzlich sind bei am der jeweiligen Übernahme Erzeugungsort vorzubringen. oder Lagerort Erfolgt der zu<br />
übernehmen. Versand der bestellten Reklamationen Ware auf sind von bei KENDA der Übernahme beigestelIten vorzubringen. Kraftfahrzeugen, Erfolgt so der ist<br />
Versand die Ware der bei bestellten Eintreffen Ware am Bestimmungsort auf von KENDA vor beigestelIten dem Abladen Kraftfahrzeugen, vom Fahrzeug so zu ist<br />
die übernehmen. Ware bei Eintreffen am Bestimmungsort vor dem Abladen vom Fahrzeug zu<br />
übernehmen.<br />
Der Kunde muß die Ware unmittelbar nach Übernahme prüfen und allfällige Mängel<br />
Der bei sonstigem Kunde muß Verlust die Ware seiner unmittelbar Ansprüche nach unverzüglich Übernahme schriftlich prüfen und rügen. allfällige Bemängelte Mängel<br />
bei Ware sonstigem darf keinesfalls Verlust seiner weiterverarbeitet Ansprüche unverzüglich werden. KENDA schriftlich wird rügen. unter Bemängelte<br />
Ausschluss<br />
Ware weiterer darf Ansprüche keinesfalls des weiterverarbeitet Kunden berechtigt, werden. mangelhafte KENDA Waren wird gegen unter gleichartige<br />
Ausschluss<br />
weiterer einwandfreie Ansprüche auszutauschen des Kunden oder berechtigt, den Mangel mangelhafte binnen Waren angemessener gegen gleichartige Frist zu<br />
einwandfreie beheben. Es wird auszutauschen nur für Mängel oder eingestanden, Mangel die binnen zum angemessener Zeitpunkt der Übergabe Frist zu<br />
beheben. vorgelegen Es sind. wird Keine nur für Mängel in eingestanden, diesem Sinne die sind zum daher Zeitpunkt Mängel, der die Übergabe auf nicht<br />
vorgelegen fachgerechte sind. Behandlung Keine Mängel bzw. Montage, in diesem Überbeanspruchung Sinne sind daher Mängel, oder auf die natürlichen auf nicht<br />
fachgerechte Verschleiß zurückzuführen Behandlung bzw. sind, Montage, ebenso Überbeanspruchung wird für die Dauerhaftigkeit oder auf natürlichen der<br />
Verschleiß Versickerung zurückzuführen bei Sickeranlagen sind, keinerlei ebenso Haftung wird übernommen. für die Dauerhaftigkeit der<br />
Versickerung Bei Transport bei mit Sickeranlagen eigenen LKWs keinerlei oder Bahnfracht Haftung wird übernommen. für Bruch nur bis höchstens 2<br />
Bei %der Transport Liefermenge mit eigenen Ersatz LKWs geleistet, oder und Bahnfracht zwar unter wird der für Bruch Voraussetzung, nur bis höchstens dass die 2<br />
genaue %der Liefermenge Bruchmenge Ersatz von geleistet, KENDA und am zwar Lieferschein unter der Voraussetzung, bestätigt wird. dass Die die<br />
genaue Gewährleistung Bruchmenge betrifft die von bestellungsgemäße KENDA am Lieferschein Auslieferung bestätigt und die Qualität wird. Die der<br />
Gewährleistung Teile, nicht aber die betrifft Eignung die bestellungsgemäße der Ware zu einem bestimmten Auslieferung Einsatz und die beim Qualität Kunden. der<br />
Teile, nicht aber die Eignung der Ware zu einem bestimmten Einsatz beim Kunden.<br />
KENDA haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für branchenübliche<br />
KENDA Qualität. haftet Darüber im hinausgehende Rahmen der gesetzlichen Gewährleistungsansprüche Bestimmungen können für branchenübliche<br />
nur aufgrund<br />
Qualität. ausdrücklicher Darüber schriftlicher hinausgehende Zusage Gewährleistungsansprüche von KENDA vom Kunden können erhoben nur aufgrund werden.<br />
ausdrücklicher schriftlicher Zusage von KENDA vom Kunden erhoben werden.<br />
11. Datenverarbeitung<br />
11. Der Datenverarbeitung<br />
Kunde willigt ein, dass seine durch die Geschäftsbeziehung bekannt<br />
Der gewordenen Kunde willigt Daten ein, innerbetrieblich dass seine gespeichert durch die Geschäftsbeziehung und automationsunterstützt bekannt<br />
gewordenen verarbeitet werden. Daten innerbetrieblich gespeichert und automationsunterstützt<br />
verarbeitet werden.<br />
12. Schadenersatz<br />
12. Die Schadenersatz<br />
Haftung für Schäden wird ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder<br />
Die grober Haftung Fahrlässigkeit für Schäden beruhen. wird ausgeschlossen, Das Vorliegen soweit von sie Vorsatz- nicht auf oder Vorsatz grober oder<br />
grober Fahrlässigkeit Fahrlässigkeit hat der Kunde beruhen. zu beweisen. Das Vorliegen Für Folge- von und Vorsatz- indirekte Schäden oder grober wird<br />
Fahrlässigkeit nicht gehaftet. hat Jegliche der Kunde Haftung zu ist beweisen. der Höhe Für nach Folge- mit dem und indirekte Auftragswert Schäden begrenzt. wird<br />
nicht Ersatzansprüche gehaftet. Jegliche verjähren Haftung in 6 Monaten ist der Höhe ab Kenntnis nach mit von dem Schaden Auftragswert und Schädiger, begrenzt.<br />
Ersatzansprüche jedenfalls in <strong>10</strong> Jahren verjähren nach in Erbringung 6 Monaten der ab Leistung Kenntnis oder von Lieferung. Schaden und Schädiger,<br />
jedenfalls in <strong>10</strong> Jahren nach Erbringung der Leistung oder Lieferung.<br />
13. Produkthaftung<br />
13. Allfällige Produkthaftung<br />
Regressforderungen, die aus dem Titel „Produkthaftung“ iSd PHG gegen<br />
Allfällige KENDA gestellt Regressforderungen, werden, sind ausgeschlossen, die dem Titel es „Produkthaftung“ sei denn, der Regressberechtigte<br />
iSd PHG gegen<br />
weist KENDA nach, gestellt dass werden, der Fehler sind ausgeschlossen, in unserer Sphäre es sei verursacht denn, der und Regressberechtigte<br />
zumindest grob<br />
weist fahrlässig nach, verschuldet dass der worden Fehler ist. in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob<br />
fahrlässig Eine Haftung verschuldet für Sachschäden worden ist. ist gemäß § 9 PHG und nach den anderen die<br />
Produktionshaftung Eine Haftung für Sachschäden regelnden ist Vorschriften, gemäß § 9 PHG soweit und nach gesetzlich den anderen zulässig, die<br />
Produktionshaftung ausgeschlossen. Wird regelnden ein Produkt Vorschriften, seitens des soweit Kunden gesetzlich zum Zwecke zulässig, der<br />
ausgeschlossen. Weiterveräußerung, Wird Weiterlieferung ein Produkt oder seitens zur des sonstigen Kunden Weitergabe zum Zwecke an Dritte der<br />
Weiterveräußerung, erworben, so verpflichtet Weiterlieferung sich der Kunde, oder den zur Haftungsausschluss sonstigen Weitergabe zugunsten an Dritte von<br />
erworben, KENDA nachweislich so verpflichtet auf sich die jeweiligen der Kunde, Abnehmer den Haftungsausschluss vertraglich zu überbinden zugunsten und von<br />
KENDA dafür auch nachweislich in der weiteren auf Kette die jeweiligen der Abnehmer Abnehmer zu sorgen. vertraglich zu überbinden und<br />
dafür Das Produkt auch in der darf weiteren vom Kunden Kette der nur Abnehmer in einwandfreiem zu sorgen. Zustand entsprechend den<br />
Das gesetzlichen Produkt darf bzw., vom Kunden behördlichen nur in einwandfreiem Vorschriften, Zustand Anordnungen entsprechend den und<br />
gesetzlichen Zulassungsbedingungen bzw., den in Verkehr behördlichen gebracht Vorschriften, bzw. weitergeliefert Anordnungen und eingebaut und<br />
Zulassungsbedingungen werden. Gesetzliche und in behördliche Verkehr gebracht Auflagen, bzw. sowie weitergeliefert Warnhinweise und von eingebaut KENDA<br />
werden. sind genau Gesetzliche zu beachten und und behördliche an das eigene Auflagen, Personal sowie sowie Warnhinweise an Dritte weiterzuleiten.<br />
von KENDA<br />
sind In Zweifelsfällen genau zu beachten ist bei KENDA und an rückzufragen,<br />
das eigene Personal sowie an Dritte weiterzuleiten.<br />
In Der Zweifelsfällen Kunde ist verpflichtet, ist bei KENDA jene rückzufragen, Unterlagen und urkundliche Nachweise, die zur<br />
Der Beurteilung Kunde ist und verpflichtet, Abwehr von jene Produkthaftungsansprüchen Unterlagen und urkundliche erforderlich Nachweise, sind, die vom zur<br />
Beurteilung Zeitpunkt des und Inverkehrbringens Abwehr von Produkthaftungsansprüchen bzw. der Weiterlieferung erforderlich des sind, Produktes vom<br />
Zeitpunkt mindestens des zehn Inverkehrbringens Jahre hindurch bzw. aufzubewahren der Weiterlieferung und sie des auf Verlangen Produktes<br />
mindestens herauszugeben. zehn Für Jahre Schäden, hindurch aufzubewahren hinsichtlich derer und sich sie auf der Verlangen Kunde<br />
herauszugeben. Versicherungsschutz Für beschaffen Schäden, kann, gewährt hinsichtlich KENDA derer keinesfalls sich Deckung, der Kunde<br />
Versicherungsschutz beschaffen kann, gewährt KENDA keinesfalls Deckung,<br />
14. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht<br />
14. Als Erfüllungsort, wird Gerichtsstand, Klagenfurt vereinbart. anzuwendendes Für alle Recht sich aus den<br />
Als Rechtsbeziehungen Erfüllungsort zwischen wird Klagenfurt KENDA und vereinbart. den Kunden Für ergebenden alle sich Streitigkeiten aus den<br />
Rechtsbeziehungen ist das sachlich hierfür zwischen in Betracht KENDA und kommende den Kunden Gericht ergebenden in Klagenfurt Streitigkeiten unter<br />
ist Ausschluss das sachlich aller Gerichtsstände hierfür in Betracht (ausgenommen kommende Verbrauchergeschäfte) Gericht in Klagenfurt zuständig. unter<br />
Ausschluss Es gilt die Anwendung aller Gerichtsstände des österreichischen (ausgenommen Rechtes Verbrauchergeschäfte) als vereinbart. zuständig.<br />
Es gilt die Anwendung des österreichischen Rechtes als vereinbart.<br />
3<br />
Firmenbuchnummer FN 96409 d Landesgericht Klagenfurt . UID-Nr. ATU 25740400<br />
Firmenbuchnummer FN 96409 Landesgericht Klagenfurt UID-Nr. ATU 25740400<br />
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