Heidelbeer-Buffet - Spargelhof Buschmann & Winkelmann
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2. Sofern zwischen dem Hof und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde<br />
bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hofes auszulösen. Das kostenfreie Rücktrittsrecht des<br />
Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hof ausübt, sofern nicht ein Fall<br />
gemäß obiger Nummer 1 Satz 6 vorliegt.<br />
3. Tritt der Kunde - berechtigt oder unberechtigt - erst zwischen dem 12. Werktag und dem 5. Werktag vor dem Veranstaltungstermin zurück, kann<br />
der Hof zuzüglich zum vereinbarten Leistungsangebot 50% des entgangenen Speisenumsatzes in Rechnung stellen, bei jedem späteren Rücktritt<br />
oder Nichtantritt den gesamten entgangenen Speisenumsatz. Die Rechnungsstellung erfolgt entsprechend Ziffer V.1. Nr. 1.<br />
4. Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel: Menüpreis der Veranstaltung x Teilnehmerzahl. War für das Menü noch kein Preis<br />
vereinbart, wird das preiswerteste 3-Gang-Menü der gebuchten Saison des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt.<br />
5. Der Abzug ersparter Aufwendungen ist durch obige Ziffern 3. bis 4. berücksichtigt. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte<br />
Anspruch nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.<br />
V.2. Änderung der Teilnehmerzahl, Stornierung einzelner Teilnehmer, Änderung der Anfangszeiten einer Veranstaltung<br />
1. 1. Eine Änderung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% muss spätestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn dem Hof mitgeteilt werden; sie<br />
bedarf der Zustimmung des Hofes.<br />
2. 2. Die Stornierung von einzelnen Teilnehmern.<br />
Gruppe von 20 bis 80 Personen<br />
bis 5 Werktage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei<br />
bis 2 Werktage vor Veranstaltungsbeginn 50 % der vertraglich vereinbarten Leistungen, 50 % des preiswertesten 3-Gänge-Menü<br />
der gebuchten Saison.<br />
innerhalb der letzten 2 Werktage und bei Nichtantritt 80 % der vertraglich vereinbarten Leistungen, 80 % des preiswertesten 3-Gänge-Menü<br />
der gebuchten Saison.<br />
Gruppe ab 81 Personen<br />
bis 12 Werktage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei<br />
bis 5 Werktage vor Veranstaltungsbeginn 50 % der vertraglich vereinbarten Leistungen, 50 % des preiswertesten 3-Gänge-Menü<br />
der gebuchten Saison.<br />
innerhalb der letzten 5 Werktage und bei Nichtantritt 80 % der vertraglich vereinbarten Leistungen, 80 % des preiswertesten 3-Gänge-Menü<br />
der gebuchten Saison.<br />
3. Sollten es weniger als 20 Teilnehmer sein, hat der Vertragspartner kein Anrecht mehr auf die Gruppenangebote des Hofes. In diesem Fall bedarf<br />
es der Neuformulierung eines Angebotes.<br />
4. Im Fall einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.<br />
5. Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt der Hof diesen Abweichungen zu, so kann der Hof<br />
die zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, den Hof trifft ein Verschulden.<br />
VI. Mitbringen von Speisen und Getränken<br />
Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer Vereinbarung mit dem Hof. In<br />
diesen Fällen wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet.<br />
VII. Haftung des Kunden für Schäden<br />
Für Beschädigungen oder Verluste, die während einer Veranstaltung eintreten, haftet der Kunde in vollem Umfang seiner Haftpfl icht bzw. Betriebshaftpfl<br />
icht gegenüber dem Hof, sofern nicht der Schaden im Verantwortungsbereich des Hofes liegt oder durch einen Dritten verursacht wurde und<br />
der Dritte auch tatsächlich Ersatz leistet, was jeweils vom Kunden nachzuweisen ist.<br />
VIII. Schlussbestimmungen<br />
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen sollen schriftlich erfolgen.<br />
Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.<br />
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hofes.<br />
3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hofes. Sofern ein<br />
Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der<br />
Sitz des Hofes.<br />
4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.<br />
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein, so<br />
wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Gleiches gilt für den Fall einer ungewollten Regelungslücke.<br />
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.