Pferdekatalog 2015/16
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Zaunmaterial<br />
Tierschutzbestimmungen<br />
Mindestmasse von Boxen und Ausläufen<br />
Widerristhöhe<br />
unter 120 cm 120 bis 134 cm 134 bis 148 cm 148 bis <strong>16</strong>2 cm <strong>16</strong>2 bis 175 cm über 175 cm<br />
Fläche pro Pferd<br />
Einzelbox oder Einraumgruppenbox 5.5 m² 7.0 m² 8.0 m² 9.0 m² 10.5 m² 12.0 m²<br />
Toleranzwert 5.5 m² 7.0 m² 7.0 m² 8.0 m² 9.0 m² 10.5 m²<br />
Liegefläche im Mehrraumlaufstall 4.0 m² 4.5 m² 5.5 m² 6.0 m² 7.5 m² 8.0 m²<br />
Raumhöhe<br />
Mindesthöhe 1.8 m 1.9 m 2.1 m 2.3 m 2.5 m 2.5 m<br />
Toleranzwert 1.8 m 1.9 m 2.0 m 2.2 m 2.2 m 2.2 m<br />
Auslauffläche permanent zugänglich<br />
Mindestfläche für Einzelpferd 12 m² 14 m² <strong>16</strong> m² 20 m² 24 m² 24 m²<br />
Mindestfläche für 2-5 Jungpferde 60 m² 70 m² 80 m² 100 m² 120 m² 120 m²<br />
Auslauffläche nicht an Stall angrenzend<br />
Mindestfläche für Einzelpferd 18 m² 21 m² 24 m² 30 m² 36 m² 36 m²<br />
Mindestfläche für 2-5 Jungpferde 90 m² 105 m² 120 m² 150 m² 180 m² 180 m²<br />
Anmerkung zur Tabelle<br />
- Für Stuten mit Fohlen, die älter als zwei Monate sind, muss die Fläche um mindestens 30% vergrössert sein. Dies gilt auch für Abfohlboxen.<br />
- Die Breite von Einzelboxen muss mindestens 1.5 mal die Widerristhöhe betragen.<br />
- Bei fünf und mehr gut verträglichen Pferden in Gruppenstallungen kann die Gesamtfläche um maximal 20% verkleinert werden.<br />
In Gruppenhaltungen müssen Ausweich- und Rückzugsmöglichkeiten eingerichtet sein, ausgenommen für Jungpferde.<br />
- Ab 1. September 2008 bestehende Stallungen, welche die Toleranzwerte erfüllen, müssen nicht angepasst werden. Muss ein Stall wegen<br />
Unterschreiten einer der beiden Toleranzwerte (Höhe oder Fläche) angepasst werden, so bleibt der Anspruch auf den anderen<br />
Toleranzwert erhalten.<br />
- Liegebereich und Auslauf müssen über einen breiten Durchgang oder über zwei schmalere Durchgänge erreichbar sein.<br />
- Bei Jungpferdegruppen von zwei bis fünf Tieren entspricht die Mindestauslauffläche derjenigen für fünf Pferde.<br />
- Für einen nicht an den Stall angrenzenden, reversibel wettertauglich eingerichteten Auslaufplatz beträgt die Fläche maximal 800 m², auch<br />
wenn mehr als fünf Pferde gehalten werden. Bei Gruppenlaufställen mit permanent zugänglichem Auslauf werden ab dem sechsten Pferd<br />
zusätzlich 75 m² je Pferd empfohlen.<br />
Neu steht in der Tierschutzverordung, Art. 35, Abs. 5:<br />
Auslaufflächen dürfen mit stromführenden Zäunen begrenzt werden, wenn die Auslauffläche ausreichend gross und so gestaltet ist, dass<br />
die Tiere genügend Distanz zum Zaun halten und einander ausweichen können.<br />
Liefer- und Montagebedingungen<br />
Die Preise verstehen sich ab Lager Densbüren. Bei Postversand werden Ihnen Porto und Verpackung zum Selbstkostenpreis weiterverrechnet.<br />
Für Lieferungen mit unseren eigenen Fahrzeugen berechnen wir 3.5% vom Warenwert, jedoch mindestens Fr. 77.00 und<br />
höchstens Fr. 590.00 (Engadin, TI, VS, VD, GE minimal Fr. 98.00).<br />
Da Lieferungen durch das Personal der B+M AG durchgeführt werden, sind Montageerklärungen vor Ort möglich.<br />
Die Montagen können bauseitig, mit Hilfe eines Monteurs der B+M AG oder global durch die B+M AG erledigt werden. Alle Monteure<br />
haben ein vollständig ausgerüstetes Montagefahrzeug mit dem entsprechenden Werkzeug und das Wissen für eine speditive Montage.<br />
Allgemeine Geschäftsbedingungen der B+M AG<br />
1. Die Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer, ab Lager Densbüren. Sie sind freibleibend und können jederzeit widerrufen<br />
werden.<br />
2. Alle Zahlungen sind direkt an uns zu leisten. Ist nichts anderes vereinbart, gelten 30 Tage rein netto. Bei verspäteter Zahlung sind<br />
wir zur Anrechnung von Verzugszinsen berechtigt.<br />
3. Die gelieferten Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum und dürfen weder verkauft noch verpfändet<br />
werden.<br />
4. Die Lieferungen erfolgen per LKW bis Hof oder Talstation. Die Zufahrt muss mit 18 t und 2.50 m Breite möglich sein. Umlade- oder<br />
Fremdtransporte zum Zielort werden separat in Rechnung gestellt.<br />
5. Die Lieferfristen werden so genau wie möglich eingehalten, sind aber unverbindlich. Nur schriftlich zugesicherte Liefertermine<br />
gelten als vereinbart. Entschädigungsansprüche wegen Überschreiten der Lieferfrist werden abgelehnt. Bitte fragen Sie im Herbst<br />
genauer nach.<br />
6. Reklamationen wegen fehlender oder mangelhafter Teile können nur innert 5 Tagen nach Lieferung entgegen genommen werden.<br />
Speziell angefertigte Teile werden nicht zurückgenommen. Retouren erfordern die Zustimmung der B+M AG. Für Umtriebe werden<br />
20 % des Brutto-Warenwertes einbehalten.<br />
7. Für Masse, die nicht den aktuellen Tierschutzverordnungen entsprechen, lehnt die B+M Haus- und Agrotech AG jede Haftung ab.<br />
8. Die Montagen werden separat aufgeführt. Nötige Zusatzarbeiten, die anlässlich der Montagen entstehen, werden separat in Rechnung<br />
gestellt. Auf Montagearbeiten und Lieferkosten wird kein Rabatt gewährt.<br />
Wir freuen uns auf eine konstruktive und beidseitig lohnende Zusammenarbeit und wünschen Ihnen für Ihr Bauvorhaben viel Erfolg.<br />
Alle Preise in CHF Inkl. MwSt., Preis- und Produktanpassungen vorbehalten. Hotline 062 867 90 00 <strong>16</strong>3